Sohn des Grafen Liutfrid
von Winterthur
Lexikon des Mittelalters: Band IX Spalte 4
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Werner von Kyburg
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+ 17. August 1030
Später nach seiner Burg Kyburg 'Graf
von Kyburg' genannt, zusammen mit Herzog Ernst II. von Schwaben
gegen die Leute Bischof Warmanns von Konstanz auf der Baar gefallen.
Er gilt als der entscheidende Unterstützer Herzog Ernsts II.,
bei dessen Aufständen gegen seinen Stiefvater Kaiser
KONRAD II. zwischen 1025 und 1030. Er wird auch mit dem gleichnamigen
Grafen Werner identifiziert, der 1024
bei der Königswahl KONRADS II. durch
besonders geschickte Verhandlungen hervortrat. Aus welchen Gründen
er bei dieser Identifizierung 1025 Herzog Ernst II. Waffenhilfe gegen
KONRAD II. lieferte, ist nicht mehr nachzuweisen. Als sich Herzog
Ernst II. 1027 seinem Stiefvater unterwarf, verharrte er jedoch weiter
im Widerstand. Er konnte nach der Eroberung seiner 3 Monate lang belagerten
Burg Kyburg bei Winterthur entkommen. Herzog Ernst II. war nach
seiner Wiedereinsetzung ins Herzogsamt nicht bereit, den geächteten
Werner zu verfolgen. Da er selbst in
der Folgezeit durch seinen neuerlichen Abfall von KONRAD
II. geächtet und gebannt wurde, suchte er zusammen mit
dem Grafen Werner und dessen Bruder
Adalbert
auf der Burg Falkenstein bei Schramberg Zuflucht, wo sie die Leute
des Bischofs aufspürten, gegen die sie im Kampfe fielen. Graf
Werner, dessen Treue zu Herzog Ernst II. besonders hervorgehoben
wird, wird als Angehöriger der unter den SALIERN
aufgestiegenen und mit Grafenrechten in Mittel- und Niederhessen
ausgestatteten schwäbischen Grafenfamilie angesehen, die nach ihrem
Leitnamen 'Werner' als die "Grafen
Werner" bezeichnet werden. Die Familie erlosch 1121.
Eine Verbindung des Grafen Werner wird
auch zu den späteren Grafen von Kyburg hergestellt.
Literatur:
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Verf.-Lex.² III, 1170ff. - E. Krüger, Der Ursprung des Hauses
Württemberg, Württ. Vierteljahresh.e für Landesgesch. 8,
1899, 71ff., 237ff. - K.M. May, Reichsbanneramt und Vorstreitrecht in hess.
Sicht (Fschr. E.E. Stengel, 1952), 301ff., 590ff. - W. Störmer, 'Spielmannsdichtung'
und Gesch., ZBL 43, 1980, 556ff.
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Roland Rappmann/Alfons Zettler: Seite 487
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"Die Reichenauer Mönchsgemeinschaft"
WERNER
Necr. B 17.8. "Wernhere com.",
von Kyburg, + 17.8.1030
Weitere Necrologbefunde: Weißenburg, Necr., zum 17.8.: "Ernost
dux, Uuezel, Manigold cum aliis occisi sunt" (Seite 30)
Literatur:
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BRUN, Geschichte, bes. Seite 5-8; KLÄUI, Adelsherrschaften Seite
38-49; DERS., Die schwäbische Herkunft des Grafen Werner; SIEGWART,
Hunfrid Seite 339-343; KRAH, Absetzungsverfahren Seite 348ff. Zum Todestag:
BRESSLAU, Jahrbücher 1 Seitze 303 Anm. 1; BAUMANN, MGH Necr. 1 Index
Seite 787.
Graf Werner kam ebenso wie sein
Freund Herzog ERNST II. und sein Gegner Graf MANEGOLD "VON NELLENBURG"
bei jener bekannten Schlacht auf der Baar im Jahre 1030 ums Leben,
die den Aufstand des Herzogs beendete; zu diesem Eintrag vgl. ausführlicher
oben Seite 446. Nach DOBLER, Erbe Seite 67f, soll
Werner in Petershausen begraben sein.Graf
Werner, der in der Chronik Hermanns des Lahmen Seite 121 ad
a. 1030 als "caput rebellionis" bezeichnet wird (vgl. auch STÄLIN,
Wirtembergische Geschichte 1 Seite 481); wurde zwar schon immer der Familie
des Grafen von Winterthur-Kyburg
zugerechnet, doch erst KLÄUI Seite 45 konnte auf Grund von
Namensgleichheit und Besitzusammenhängen einen konkreten Vorschlag
seiner genealogischen Einordnung in diese Familie machen, der auch beispielsweise
von SIEGWART und HILS, Die Grafen von Nellenburg Seite 22 anerkannt wurde.
Danach ist Werner der Sohn des um 950
geborenen Liutfrid und
ein Enkel jenes ersten Bregenzer
Grafen UDALRICH VI., auch Uzo genannt, der in der ersten Hälfte
des 10. Jahrhunderts als Graf in Rätien belegt ist und 955 im Kampf
gegen die Ungarn aufdem Lechfeld umkam. Somit wäre Werner als direkter
Nachkomme der karolingischen
UDALRICHINGER zu betrachten. KLÄUI Seite 45f hält es
außerdem für möglich, daß bereits Werner
die hessische Grafschaft Maden, eventuell nach 1019, erhalten
hat, obwohl dies erst für Werner
I., nach KLÄUI Seite 45 (Stammtafel) ein Neffe des Rebellen,
und seine Nachkommen, die späteren Grafen von Gröningen, nachweisbar
ist. Ja, KLÄUI vermutet, wie neuerdings auch KRAH Seite 348, in Werner
sogar jenem im Jahre 1024 als Ratgeber des Königs genannten "miles
Werinharius", der von MAY, Reichsbanneramt mit Werner
I. (+ 1040) identifiziert wird. Auf jeden Fall läßt
sich der aufständische Graf bereits für das Jahr 1027 nachweisen,
vgl. Annales Sangallenses maiores Seite 310 ad a. 1027. Ob jener mit vier
weiteren Personen nach 1025 in das Reichenauer Verbrüderungsbuch p.156C3
eingetragene "Werinhere com." tatsächlich
mit Graf Werner "von Kyburg" zu identifizieren
ist, wie dies PIPER, in: Libri confrat. col. Seite 659,5 Fußnote
behauptet und von SCHWARZMEIER, Reichenauer Gedenkbucheinträge Seite
28 für "nicht ausgeschlossen" gehalten wird, kann nicht eindeutig
entscheiden werden; vgl. auch ZETTLER, Die Abtei Reichenau Seite 54f. Möglicherweise
wurde er auch zusammen mit dem ebenfalls an den Aufständen beteiligten
Grafen Welf II.erneut in das Reichenauer Gedenkbuch p. 35B3 eingeschrieben:
"Werinh[e]re com., Reginsint, Werinhere,
Wolfram, Welfhart com."; anders dagegen METZ, Miszellen zur Geschichte
der Widionen und Salier Seeite 9 und 12. Zur Namensform "Welfhard" für
Welf vgl. KERKHOFF, Die Grafen von Althausen-Veringen Seite 24. Der Eintrag
zum 19.8.(!) im Necrolog von Hermetswil Seite 156 "Werherus
comes" kann sich nicht auf den Kyburger beziehen, weil
er von einer Nachtraghand nach 1119/45 eingetragen wurde. Auch BAUMANNS
Identifizierung (MGH Necr. 1 Index Seite 787) des im Einsiedler Jahrzeitbuch
des Liber Heremi Seite 369 zum August genannten "Comes
Wernharius occius in bello Boemannico" mit dem Rebellen erweist
sich seit KLÄUI, in: QS 2,3 Seite 369 Anm. 5 und KELLER, Einsiedeln
Seite 160 Anm. 73 als falsch. Es handelt sich dabei um den bereits erwähnten,
am 23.8.1040 in der Schlacht gegen die Böhmen gefallenen Grafen
Werner I., der vielleicht ein Neffe des Rebellen war, vgl. KLÄUI
Seite 40.
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Paul Kläui: Seite 9-10,17
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"Die schwäbische Herkunft der Grafen Werner"
in: Zeitschrift des Vereins für Hessische Geschichte und Landeskunde
69 1958
Der 1. bekannte Vertreter im Raume von Winterthur ist Graf
Werner, auch Wezel genannt,
der mit dem jungen Herzog Ernst von Schwaben seit 1025 gegen König
KONRAD II. rebellierte. Er gilt mit Recht als die Seele des
Widerstandes, der auf den kaum 20-jährigen Herzog großen Einfluß
ausübte, ja ihn wohl überhaupt anstiftete. In diesen Kämpfen
dürfte Werner die Kyburg angelegt
haben, denn sie ist zweifellos unter der von Wipo erwähnten Burg zu
verstehen, die Herzog Ernst oberhalb Zürichs befestigt habe. Es muß
aber als fraglich bezeichnet werden, ob - wie der Wortlaut eigentlich sagt
- eine schon bestehende Burg verstärkt worden ist. Die Lage auf waldiger,
abgeschiedener Höhe, abseits der Verkehrswege läßt sie
eher als Zufluchtsort eigens für diese Kämpfe erscheinen, wie
sich Werner und Ernst ja auch zuletzt
auf die entlegene Burg Falkenstein im Schwarzwald zurückgezogen
haben.
1027 kam König KONRAD ins
Land und leitete von Zürich aus die Belagerung der Kyburg,
die in diesem Zusammenhang erstmals mit ihrem Namen "Chuigeburch"
genannt wird. Sie wurde erobert, während Graf
Werner entkam, aber der Reichsacht verfiel. In diesem Zeitpunkt
müssen auch seine Güter konfisziert worden sein, indes Herzog
Ernst sich unterwarf. Doch ließ er sich 1030 von Werner
erneut zum Kampf gegen seinen Stiefvater, den König, verleiten.
Im Schwarzwald stellten sie sich zum letzten Kampf und fielen dort am 17.
August 1030.
Nun ist aber noch eine weitere Frage zu erwägen. Wipo nennt schon
zum Jahr 1024 als Ratgeber des Königs den miles
Werner, an welchem der König schon lange vorher die Vorsicht
des Rates und die Kühnheit im Kriege häufig erfahren hätte.
Die Stelle muß man nun aber nicht unbedingt, wie May es tut, auf
Werner I. beziehen.
Es wäre doch auch denkbar, dass damit der früheste Werner
gemeint wäre und der König nicht einen jungen, sondern
einen ihm an Jahren überlegenen Mann, neben den Bischöfen von
Augsburg und Straßburg, als Ratgeber herangezogen hätte. Den
kriegerischen Sinn hat er ja nachher, wenn auch gegen den König, bewiesen.
Für diese Ansicht können 2 Dinge ins Feld geführt werden.
Es besteht eine Urkunde KONRADS II. von
1025, nach welcher er seinem Getreuen Werner die
Güter in der Grafschaft des verstorbenen Balderich zu freiem Eigen
gab. Die Urkunde gilt aber als nicht vollzogen. Was mag die Ausführung
im letzten Moment verhindert haben? In diesem Jahr brach der Konflikt zwischen
dem König und Herzog Ernst um die von KONRAD
angestrebte Angliederung Burgunds aus. Es wäre sehr wohl denkbar,
dass die Urkunde, die weder Ort noch Tagesdatum trägt, während
des Aufenthaltes KONRADS in Zürich
im Juni 1025 mit Werner vereinbart worden wäre, dass aber bereits
sein anschließender Aufenthalt in Basel die Auseinandersetzung um
Burgund ausbrechen ließ und Werner vom König abrückte.
Dabei bleibt die Frage freilich offen, weshalb Werner in der burgundischen
Angelegenheit so hartnäckig und unnachgiebiger als Herzog Ernst Stellung
bezog.
Zum 2. ist zu beachten, dass die Werner
in ihrer Heimat keine Grafenrechte ausübten und sich nie Grafen von
Winterthur oder Kyburg
nannten. Grafen im Zürichgau waren damals die NELLENBURGER. Es gibt
erst seit der Dillenburger Heirat Grafen von Kyburg. Dennoch bezeichnen
Wipo und Hermann von Reichenau Werner
als Grafen. Er muß den Titel also anderswoher haben. Es scheint daher
durchaus wahrscheinlich, dass dieser Werner bereits
die Grafschaft Maden erhalten hat, die bis 1019 mit einem Grafen Friedrich
belegt ist.
Wie stand es dann aber mit der Konfiskation von 1027/30? Sicher wurden
Werner das Allod und die Reichslehen
entzogen, während ihm um Winterthur die klösterlichen Lehen verblieben.
Auf die Weitergabe des Allods, von dem ein Teil, wie wir sahen, über
Achalm wieder an die Werner-Familie
gelangte, ist hier nicht weiter einzutreten. Die Grafschaft Maden aber
mag dem Erben, Werner
I., der sich eng an den König anschloß, wieder zurückgegeben
worden sein.
Literatur:
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Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag
1991, Band I Seite 255,257 - Kläui Paul: Die schwäbische Herkunft
des Grafen Werner, in Zeitschrift des Vereins für Hessische Geschichte
und Landeskunde Band 69, 1958, Seite 9-18 -