Sohn des Grafen Geradd; gener Herzog
Widukinds
Lexikon des Mittelalters: Band I Spalte 14
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Abbio (Abbi)
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Als Kampfgenosse des Sachsenführers Widukind in den Reichsannalen zum Jahr 785 erwähnt. Er hatte sich mit Widukind nach Norden über die Elbe abgesetzt, als KARL DER GROSSE sich im Bardenagu aufhielt. Mit beiden leitete der König durch Mittelsmänner Verhandlungen ein, die dazu führten, dass Widukind und Abbio sich am Rande des Jahres in Attigny zur Taufe einfanden. Zwischen Widukind und Abbio dürfte also ein enges Verhältnis bestanden haben. Im "Fragmentum Vindobonense" wird Abbio als "gener" Widukinds, das heißt als Schwiegersohn oder Schwager Widukinds bezeichnet. R. Wenskus erkennt in Abbio (Kurzform von Alfrik/Albrich) einen Ahnherrn der alten, großen Edelingsfamilie der IMMEDINGER. Abbio dürfte in Ostfalen ein ähnlich antifränkisches Kampfprogramm vertreten haben wie Widukind in Westfalen.
Literatur:
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Abel-Simon, Jbb. Frk. Reich, Karl d. Gr. I, 1888, 496ff.
- K. Schmid, Die Nachfahren Widukinds, DA 20, 1964, 18f.,28ff. - R. Wenskus,
Sächs. Stammesadel und frk. Reichsadel, AAG Philol. hist. Kl. 3. F.
Nr. 93, 1976, 119ff. et passim.
Ein älterer Abbo/Abbi ist uns nun als gener
Widukinds
wohlbekannt
[1028 K. Schmid, (wie Anm. 947) Seite 18f. und Seite 28f.]. Er könnte
mit dem Abbo identisch sein, der als Sachsenführer und Geisel
in Fontanella im christlichen Glauben unterwiesen wurde [1029 Ex
Miraculis s. Wandregisili c. 5 (MGH SS XV 1 Seite 406); vgl. S. Krüger
(wie Anm. 5) Seite 48 und K. Schmid (wie Anm. 947) Seite 28.]. Nach der
Unterwerfung Widukinds
wurde er mit diesem zusammen 785 getauft.
Schon K. Schmid hat die Vermutung geäußert, dass unter den in
den sächsischen Quellen des 9. Jahrhunderts genannten Personen namens
Abbo/Abbi
Nachfahren
Widukinds
gewesen seien [1030 K. Schmid (wie
Anm. 947) Seite 19. Aus dem Komitat Abbos in Wigmodien (Wilmans
I 11, 832; vgl. S. Krüger, wie Anm. 5, Seite 48) könnte jener
IMMEDINGER-Besitz an der unteren Weser stammen, der in der Schenkung
des IMMEDINGERS Unwan an Bremen deutlich wird (Hof Baden bei Achim;
Adam von Bremen II 47).]. Das läßt sich auf mehr als eine Weise
bestätigen und darüber hinaus dahin präzisieren, dass die
Nachfahren gerade dieses Schwiegersohnes von Widukind eben die IMMEDINGER
waren.
Ein Hinweis von R. Kötsche bringt uns bei diesem
Nachweis weiter [1031 R. Kötzschke (wie Anm. 525) Seite 3.].
Er zeigt uns, dass Abbo,
Geradds
Sohn, identisch ist mit Alfric
(Aluric).
Abbo ist offensichtlich die Kurzform von Alfric,
wobei vorerst beiseite bleiben kann, ob dieser Abbo
mit dem unseren verwandt war [1032 Dies ist freilich sehr wahrscheinlich.
Die Vermutung von W. Schlaug (wie Anm. 507) Seite 43 Anm. 2 und Seite
93, daß Geradd = Gerald sei, ist unbegründet. Es handelt
sich um einen Namen mit dem in der IMMEDINGER-Sippe verbreiteten
Namenglied -rad.]. Mit diesem Schlüssel wird uns ein Teil des frühen
Namenssystems des Geschlechts erschlossen.
Althoff Gerd:
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"Der Sachsenherzog Widukind als Mönch auf der Reichenau.
Ein Beitrag zur Kritik des Widukind-Mythos"
Als wichtiger Hinweis auf das Schicksal Widukinds nach der Taufe darf aber die Entdeckung gewertet werden, dass möglicherweise Widukinds Kampfgefährte und gener Abbio in St. Wandrille in Klosterhaft gehalten wurde. Sollte es sich bei dem in St. Wandrille genannten Sachsen um Abbio, den gener Widukinds handeln, wäre ein wichtiger Hinweis auch auf das potentielle Schicksal gegeben. Die Unsicherheit, ob mit dem Sachsen Abbio in St. Wandrille tatsächlich der Gefährte Widukinds gemeint ist, läßt sich jedoch nicht beseitigen, da außer dem Namen keine weiteren Indizien beigebracht werden können. Der Name Abb(i)o ist jedoch keineswegs selten und könnte auch einer der zahlreichen sächsischen Geiseln gehören, die von KARL DEM GROSSEN in den Sachsenkriegen fränkischen Klöstern übergeben wurden.
Schmid Karl:
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"Gebetsgedenken und adliges Selbstverständnis im
Mittelalter. Ausgewählte Beiträge."
Im Bericht der Reichsannalen über die Unterwerfung
Widukinds
im Jahr 785 wird mit dem Anführer der Sachsen stets ein gewisser Abbi
(Abbio)
genannt [67 Ann. reg. Franc. und Ann. q. d. Einhardi a. 785, ed.
F. Kurze (MG. SS. rer. Germ. in us. schol., 1895) Seite 70f.; vgl. S. Abel
und B. Simson, Jbb. d. Fränk. Reiches unter Karl d. Gr. 1² (1888)
496ff.]. Er war offenbar der treueste Kampfgefährte
Widukinds
gegen die Franken, da er bis zuletzt an dessen Seite blieb. Zusammen mit
Widukind
begab
er sich nach Attigny und wurde wie jener getauft. Abbis Verhältnis
zu Widukind
findet sich in der Bemerkung des Fragmentum Vindobonense,
er sei gener eius gewesen [68 Fragmentum Vindobonense, MG.
SS. 13, 31: Widikindis et Abbi gener eius.], seine Erklärung.
Auch wenn nicht gesagt werden kann, ob gener hier "Schwager" oder
auch "Schwiegersohn" meint [69 Abel-Simson (wie Anm. 67) Seite
496 Anm. 6 lassen die Frage offen. Lintzel (wie Anm. 2) Seite 25f. entscheidet
sich für "Schwiegersohn". Krusch (wie Anm. 7) Seite 4423 Anm. 1 betont
in anderem Zusammenhang, daß gener auch Schwestermann, Schwager
bedeutet. Vgl. auch K. A. Eckhardt, Genealogische Funde zur allgemeinen
Geschichte (Deutschrechtl. Archiv 9, 1962) Seite 16f., so standen jedenfalls
die Nachfahren
Abbis in einem kognatischen Verwandtschaftsverhältnis
zum Stamme
Widukinds, vorausgesetzt natürlich, dass Abbi
überhaupt
Nachkommen hatte, was, wie sich gleich zeigen wird, vermutet werden muß.
In den Miracula s. Wandregisili wird die Bekehrungsgeschichte
eines sächsischen Frankengegners namens Abbo erzählt [70
Ex
Miraculis s. Wandregisili c. 5, MG. SS. 15, 1, 406f.], die in ihrer Bedeutung
noch nicht erkannt ist. Dann wird ein sächsischer comes Abo
zum Jahr 811 in den Reichsannalen erwähnt [71 Ann. reg. Franc.
a. 811, ed. Kurze, Seite 134.]. Ohne dass man ausmachen könnte, ob
es sich um die gleiche Person handelt, ob dieser Abbo oder (falls
es zwei sind) wenigstens einer von ihnen mit Abbi, dem Verwandten
Widukinds
identisch
ist, oder ob man es mit einem jüngeren Abbo aus der Verwandtschaft
des älteren zu tun hat, ist zu bemerken, dass der Name Abbi
(Abbio, Abo, Abbo) im sächsischen Adel im 9. Jahrhundert weitergetragen
worden ist. Ein Komitat Abbos wird in der unechten, auf das Jahr
832 datierten Urkunde LUDWIGS
DES FROMMEN für Corvey erwähnt [72 BM²
Nr. 900; Text: Wilmans (wie Anm. 16) Seite 30ff. Nr. 11.]. Ein Abo
ist bei der Schenkungshandlung
Wikberts und Waltberts an
die Utrechter Martinskirche im Jahre 843 als Zeuge genannt [73 Siehe
oben Anm. 11.]. Dann wird ein Abbo als Grundbesitzer aus den Corveyer
Traditionen bekannt [74 P. Wigand, Traditiones Corbeienses (1843)
§ 328.], und ebenso aus der Translatio s. Alexandri, in der die Heilung
eines Abbonis cuiusdam viri libertus nomine Walttag erzählt
wird [75 Transl. s. Alex. c. 11, ed. Krusch (wie Anm. 7) Seite 433.].
Endlich findet sich ein Abbi unter den Verstorbenen eines sächsischen
Eintrags im Gedenkbuch der Reichenau aus der Zeit HEINRICHS
I. [76
MG. Lib. Confr., ed..
P. Piper (1884) Seite 250, dazu K. Schmid (wie Anm. 83).]
Diese sächsischen Vertreter des Namens Abbo
(Abbi) aus dem 9. Jahrhundert dürften auf Grund des jeweiligen
Überlieferungszusammenhanges keine kleinen Leute gewesen sein. Deshalb
liegt die Vermutung nahe, dass unter ihnen Nachfahren des Kampfgefährten
Widukinds
gewesen sind, die ja mit den Nachfahren Widukinds
verwandtschaftlich
verbunden waren. Und dies ist umso wahrscheinlicher, als in der Utrechter
Schenkungsurkunde, in der Translatio s. Alexandri und im Reichenauer Gedenkbucheintrag
je ein Abbo bzw. Abbi mit Angehörigen der Wildeshausener
Stifterfamilie in Beziehung steht.
Wenn wir vergleichsweise auf Abbi, den Kampfgefährten
und Verwandten blicken, so erscheint es möglich, dass der 811 erwähnte
comes
Abo gewesen ist, möglich aber auch, dass es sich bereits um einen
jüngeren Vertreter aus der Sippe des älteren gehandelt hat [105
Siehe
oben Seite 18f.]. Bemerkenswerter ist eine Schilderung aus der Miracula
s. Wandregisili: Ein sächsischer Rebell in führender Position
namens Abbo, der als Geisel in die Hand des Königs
KARL kam, habe sich eingedenk einer früheren Begegnung
mit dem heiligen Wandregisel taufen lassen und sei, offenbar zur Unterweisung
im christlichen Glauben dem Kloster Fontenelle übergeben worden [106
Wie
Anm. 70.]. Ist hier Abbi (Abbio), der gener und Waffengefährte
Widukinds,
gemeint, wofür manches spricht [106a Schon Krüger (wie
Anm. 3) Seite 48 hat auf die Möglichkeit der Identität dieses
Abbo mit dem Gefährten Widukinds hingewiesen.], dann hätten
wir eine anschauliche Vorstellung von den Begleitumständen seiner
Bekehrung. Von da her könnte man dann in aller Vorsicht vielleicht
auch auf den Vorgang der Bekehrung schließen. Jedenfalls zeigt die
Quellennotiz, dass man sich in Frankenkreisen etwas davon versprochen hat,
mit den Mitteln der Erziehung aus den Sachsen gute Christen und treue Angehörige
des Reiches zu machen. Und bald schon bekanntlich erwiesen sich besonders
zahlreiche Vornehme der Sachsen als willige und gelehrige Schüler
wie als glaubensfrohe Christen [107 H. Aubin, Geschichtliche Grundlagen
der Kultur des Frühmittelalters zwischen Maas und Harz, in: Karolingische
und ottonische Kunst (Forschungen zur Kunstgeschichte und christlichen
Archäologie 3, 1957) Seite 11ff.].
oo N.N.
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Kinder:
Immed I.
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Literatur:
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Althoff, Gerd: Der Sachsenherzog Widukind als
Mönch auf der Reichenau. Ein Beitrag zur Kritik des Widukind-Mythos
- Die Reichsannalen mit Zusätzen
aus den sogenannten Einhardsannalen. Quellen zur karolingischen Reichsgeschichte
Band V Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1974 Seite 48 - Schmid
Karl: Gebetsgedenken und adliges Selbstverständnis im Mittelalter.
Ausgewählte Beiträge, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1983,
Seite 76,86 - Wenskus Reinhard: Sächsischer Stammesadel und
fränkischer Reichsadel. Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen
1976 Seite 119-120 -