Elisabeth von Görlitz                              Herzogin von Luxemburg und Görlitz
--------------------------
Nov. 1390-3.8.1451
Horsewitz Trier

Begraben: Franziskaner-Minoritenkirche (später Jesuitenkirche, heute Dreifaltigkeitskirche) zu Trier
 

Einzige Tochter des Herzogs Johann von Görlitz aus dem Hause LUXEMBURG und der Richardis von Mecklenburg-Schwerin, Tochter von Herzog Albrecht II.; Enkelin des Kaisers KARL IV.
 

Lexikon des Mittelalters: Band III Seite 1835
********************
Elisabeth von Görlitz, Herzogin von Görlitz und Luxemburg
---------------------------
* November 1390, + 3. August 1451
Horsewitz                Trier

Tochter von Herzog Johann von Görlitz (+ 1396) und der Richarde von Mecklenburg

Unter Vormundschaft ihres Onkels König WENZEL II. erzogen.

oo am 16. Juli 1409 in Brüssel Anton (Antoine) von Burgund, Herzog von Brabant und Limburg

Einziger Sohn:
-----------------
Wilhelm (* April 1410, + 5. Juli 1410).

Im Ehevertrag (Prag, 27. April 1409) hatte der römische König den Eheleuten die Möglichkeit eingeräumt, gemeinsam das Herzogtum Luxemburg in Pfandschaft zurückzuerwerben. Nach dem Tode JOSTS VON MÄHREN, des ersten Pfandherrn (+ 8. Januar 1411), erhielt Elisabeth von Görlitz das Herzogtum als einzige Pfandherzogin. Herzog Anton konnte das Land erst nach drei Feldzügen gegen adligen Widerstand, in Besitz nehmen (1411-1415).
Nach Antons Tod bei Azincourt (25. Oktober 1415) heiratete Elisabeth Herzog Johann von Bayern, Electus von Lüttich und Grafen von Holland (+ 6. Januar 1425); die Ehe blieb kinderlos. Im Vertrag vom 16. September 1417 bestätigte König SIGISMUND zwar die Pfandrechte seiner Nichte, doch trat er dem Hause BURGUND keine etwaigen Erbrechte mehr ab. Er versprach Herzog Johann die Nutznießung des Landes auf Lebenszeit.
In Dordrecht (14. März 1427) verkaufte Elisabeth von Görlitz, zum zweiten Mal verwitwet, Herzog Philipp dem Guten von Burgund ihre Erbrechte auf die Pfandherrschaft. Dieser Vertrag zugunsten eines ausländischen Fürsten wurde von den luxemburgischen Ständen jedoch nicht akzeptiert.
Während der letzten Jahre ihrer persönlichen Regierung (Hof in Arlon und Luxemburg) verschuldete sich die Fürstin so stark, daß sie genötigt war, ihre gesamte Pfandschaft kurzfristig zu verkaufen: Nach ergebnislosen Verkaufsverhandlungen mit Jacob von Sierck, Erzbischof von Trier (1440), verkaufte sie ihre Pfandschaft schließlich Herzog Philipp von Burgund (Vertrag von Hesdin, 4. Oktober 1441), was diesem einen Rechtsgrund für seinen Eroberungsfeldzug gegen Luxemburg (1443) verschaffte.


Die Mitgift Elisabeths betrug 120.000 Gulden. Da die Mitgift nicht ausgezahlt wurde, erhielt sie als Ersatz die Pfandherrschaft über das Herzogtum Luxemburg, das sie schließlich an Burgund brachte.

Hoensch Jörg: Seite 99,177,236,272,353,561
************
"Kaiser Sigismund"

Auch die ohne Konsultation von WENZEL gebilligte Anregung, ihre 1390 geborene Nichte Elisabeth von Görlitz, die einzige Vertreterin der nächsten Generation im Hause LUXEMBURG und daher präsumtive Erbin der Kronen von Böhmen und Ungarn, mit einem Neffen Karls VI. von Frankreich zu verehelichen, musste SIGISMUND verstimmen.
Die stets in Geldverlegenheiten steckende Elisabeth von Görlitz veräußerte Philipp von Burgund am 14. März 1427 ihr in Holland gelegenes Witwengut, sagte ihm die Nachfolge in Luxemburg und Chiny zu und übertrug ihm gegen eine stattliche Leibrente sogleich die Regierungsgeschäfte.

Calmette Joseph: Seite 134,150,186
**************
„Die großen Herzöge von Burgund“

Um der Gefahr aus Luxemburg vorzubeugen, findet Anton nach dem Tod seiner ersten Frau das Heilmittel einer politischen Heirat. Nachdem er Johanna, die Nichte Wenzels III. von Luxemburg, Grafen von Saint-Pol, verloren hat, schließt er am 27. April 1409 eine zweite Ehe mit Elisabeth von Görlitz, der Tochter des Ex-Kaisers (Richtig ist: Elisabeth war eine Enkelin Kaiser KARLS IV.). Diese Verbindung stellt einen weiteren Fortschritt dar, denn als zwei Jahre später der Vetter WENZELS, JOBST VON MÄHREN, stirbt, wird Luxemburg dem Herzog von Brabant verpfändet. Auf diese Weise vergrößert Anton seinen Herrschaftsbereich. Und als Anton 1415 vorzeitig stirbt – er wurde auf dem Schlachtfeld von Azincourt getötet  - flüchtete sich Elisabeth von Görlitz vergebens zu SIGISMUND. Die Stände von Brabant blieben fest.
SIGISMUND verheiratete die Witwe Antons von Brabant, Elisabeth von Görlitz, mit dem ehemaligen Fürst-Bischof von Lüttich, Johann von Bayern, der sich, undankbar für die Dienste, die der Herzog von Burgund ihm geleistet hatte, dann in das Lager seiner Feinde schlug.
Philipp der Gute zögerte nicht, die Hand auf Luxemburg zu legen, auf das er schon längst gelauert hatte. Das Fürstentum Luxemburg mit seinen Nebenlehen und die Vogtei über das Elsaß hatte Elisabeth von Görlitz als Pfand erhalten. Wie wir bereits sahen, war Elisabeth von Görlitz nacheinander die Witwe Antons von Brabant und Johanns von Bayern geworden, und da sie keine Kinder hatte, war sie eine Erbtante Philipps des Guten.
Da diese Fürstin sehr verschwenderisch war und tief in Schulden steckte, hatte sie versprochen, ihre Recht 1435 dem Herzog zu verkaufen. Dann hatte sie sich aber mit dem Herzog überworfen und den Verkauf am 1. Mai 1441 zugunsten des Erzbischofs von Trier getätigt. Philipp verstand es, das Wohlwollen seiner Tante wiederzugewinnen und sich von ihr durch die Urkunde vom 10. Januar 1442 in Hesdin als Universalerbe einsetzen zu lassen. Jedoch bestanden trotz der Verpfändung der Gebiete, auf die Elisabeth ja kein Eigentumsrecht hatte, die seigneuralen Rechte der wirklichen Inhaberin weiterhin fort, und diese war - nach SIGISMUND, seiner Tochter Elisabeth und seinem Schwiegersohn ALBRECHT - dessen Tochter Anna, welche mit Wilhelm von Sachsen, dem Bruder des Kurfürsten Friedrich II. von Sachsen, verheiratet war.

Veldtrup Dieter: Seite 436-442
*************
„Zwischen Eherecht und Familienpolitik“

Als Johann mit nicht einmal 26 Jahren starb, hinterließ er nur ein einziges Kind, die im November 1390 in Horsewitz geborene Tochter Elisabeth. Wegen der Kinderlosigkeit WENZELS, SIGMUNDS und ihrer mährischen Vettern war sie nahezu zwei Jahrzehnte lang die präsumptive Alleinerbin der ungeheueren luxemburgischen Ländermassen und erhielt deshalb in der dynastischen Politik eine Bedeutung, die sich auch an der Art und Anzahl der für sie geplanten Eheprojekte ablesen läßt.
Zunächst schloß ihr Oheim WENZEL am 3. Januar 1397 für sie eine Eheversprechen ab, durch das sie mit Friedrich, dem Sohn des Markgrafen Balthasar von Meißen verbunden werden sollte. Man verabredete die Vollziehung der Ehe innerhalb von fünf Jahren; Elisabeths Heimsteuer sollte 10.000 Mark oder ersatzweise jährliche Einkünfte in Höhe von 1.000 Mark aus den Städten Bautzen,  Lauban, Löbau und Kamenz (also den Hauptorten des Herzogtums Görlitz) betragen, die WENZEL zur Sicherstellung bestimmte. Als er vier Wochen später mit seinem Vetter JOST VON MÄHREN Frieden schloß, überließ er ihm auf Lebenszeit das Herzogtum Görlitz mit eben den Orten, die Elisabeths Heimsteuer sichern sollten, sowie die Nieder-Lausitz. Doch die Ehe kam nicht zustande. Denn bereits Ende desselben Monats Januar, in dem das Eheversprechen mit dem Meißener abgeschlossen worden war, ging eine Gesandtschaft vom Hofe des Herzogs Ludwig von Orleans nach Prag ab, die wegen einer eventuell zu vereinbarenden Ehe zwischen dem ältestem Sohn Karl und Elisabeth sondieren sollte. Insgesamt vier Gesandtschaften gingen wegen dieses Projekt zwischen Orleans und Böhmen hin und her, bis der Erfolg feststand: WENZEL stieß die Vereinbarung mit den Markgrafen von Meißen um und schloß am 16. März 1398 in Ivoix einen Vertrag ab, der die Ehe seiner Nichte mit Orleans‘ Sohn vorsah.
Erstaunlicherweise wurde jedoch trotz der zwischen den beiden Kindern bestehenden Verwandtschaft im 3. berührend den 4. Grad keine Dispens beantragt oder eingeholt. Nach seiner Absetzung und der Wahl RUPRECHTS VON DER PFALZ wurde im Jahr darauf, um einen Ausgleich zwischen den beiden verfeindeten Dynastien zu erzielen, der Plan einer Ehe zwischen RUPRECHTS viertem Sohn Johann und Elisabeth erwogen. Die Verhandlungen zogen sich bis zum Beginn des Jahres 1405 hin, blieben jedoch erfolglos, da sich RUPRECHT im Reich nicht durchsetzen konnte und WENZEL sich wieder eigene Hoffnungen machte. Deshalb unternahm er im Jahre 1407 einen weiteren Versuch, die Markgrafen von Meißen auf seine Seite zu ziehen, und ließ ihnen bei einem Treffen in Brüx durch seine Abgesandten den Vorschlag unterbreiten, nunmehr Wilhelm, den jüngeren Bruder Friedrichs des Streitbaren, mit der LUXEMBURGERIN zu verheiraten. Doch wieder kam es nicht zur Eheschließung, diesmal deshalb, wie WENZEL auf ihm übertrieben erscheinende Gebietsforderungen der Meißener nicht eingehen wollte; so handelte er sich, nachdem er zum dritten Mal innerhalb von 25 Jahren ein Eheprojekt mit den Markgrafen zum Scheitern gebracht hatte, deren politische Gegnerschaft ein.
Das fünfte Projekt, das für Elisabeth geplant wurde, mündete nun endlich in die Ehe. Bereits 1408 hatten Verhandlungen stattgefunden, die ihre Verbindung mit dem verwitweten Herzog Anton von Burgund zum Ziel hatten - ein für die luxemburgische Dynastie höchst interessanter Plan: Denn Anton war der Großneffe und Erbe der brabantischen Besitzungen von Elisabeths Großtante Johanna von Brabant, die ihr Land ja ursprünglich den Verwandten ihres Mannes versprochen hatte, wegen des offenkundigen Desinteresses von WENZEL jedoch später zugunsten ihrer eigenen Angehörigen testiert hatte; nun schien sich die Möglichkeit abzuzeichnen, ihre Besitzungen durch ein weibliches Mitglied der Familie wieder mit den Stammlanden im Westen des Reiches zu verbinden WENZEL versprach, dass Elisabeth und ihrer Nachkommen die gesamten luxemburgischen Territorien erben sollten, falls er selbst, SIGMUND und JOST ohne Leibeserben blieben; würden jedoch weitere Erben geboren, solle Elisabethdie Besitzungen ihres Vaters erhalten und ihr ferner das Recht zustehen, die Pfandherrschaft über das Herzogtum Luxemburg von JOST zu erwerben und solange zu besitzen, bis sie von der böhmischen Krone eingelöst werde. Wegen der derzeit ungeklärten Verhältnisse auf dem päpstlichen Thron holte man von zwei Vertretern der Kardinäle, die Gregor XII. gewählt hatten, aber auch von den Gegenpäpsten Benedikt XIII: und dem im Juni 1409 auf dem Konzil von Pisa gewählten Alexander V. die wegen der Verwandtschaft im 3. Grade erforderliche Dispens ein. Darauf erfolgte am 27. April 1409 die offizielle Verlobung in Prag, bei der ausdrücklich auf das besondere Interesse Frankreichs am Zustandekommen dieser Verbindung hingewiesen wurde. Am 11.Mai reiste Elisabeth von Prag ab und traf den 20. Juni in Löwen ein. Am 16. Juli wurde in Brüssel die Ehe vollzogen, aus der nur ein Kind hervorging, der Sohn Wilhelm, der 1410 bereits kurz nach seiner Geburt wieder verstarb.
Elisabeth hatte inzwischen durch die in der 2. Hälfte des Jahres 1409 erfolgte Geburt von SIGMUNDS Tochter, ihrer gleichnamigen Cousine, ihre Position als potentielle Erbin von Ungarn, Böhmen und Mähren eingebüßt und war in ihren Erbaussichten auf Görlitz und (nach JOSTS Tod am 18. Januar 1411) auf die uneingeschränkte Pfandherrschaft von Luxemburg beschränkt. Nachdem Anton am 25. Oktober 1415 in der Schlacht bei Azincourt sein Leben verloren hatte schloß SIGMUND am 16. September 1417 für Elisabeth eine Ehevertrag mit Herzog Johann III. von Bayern-Holland ab, den sie wahrscheinlich im Juni 1419 heiratete. Auch dieser Verbindung blieb der erhoffte männliche Nachwuchs versagt. Nach JohannsTod – er erlag am 6. Januar 1425 im Haag einem Giftanschlag – verschuldete Elisabeth so sehr, daß sie sich gezwungen sah, Herzog Philipp III. dem Guten von Burgund, einem Neffen ihres ersten Mannes, zunächst ihre Erbrechte auf die Pfandherrschaft von Luxemburg und schließlich die Pfandherrschaft selbst zu verkaufen. Als sie 10 Jahre später, am 3. August 1451, als Letzte des Geschlechts in Trier verstarb, befanden sich die luxemburgischen Stammlande fest in burgundischem Besitz.

Veldtrup Dieter: Seite 479
**************
„Zwischen Eherecht und Familienpolitik“

ELISABETH VON LUXEMBURG, HERZOGIN VON GÖRLITZ
-------------------------------------------------------------------------------------
*  11.1390, + 3.8.1451
 Horsewitz    Trier

Begraben: Franziskaner-Minoritenkirche (später Jesuitenkirche, heute Dreifaltigkeitskirche) zu Trier

1.) – Prag 3.1.1397

      FRIEDRICH DER FRIEDFERTIGE MARKGRAF VON MEISSEN
      * vor 30.11.1384, + 7.5.1440

2.) – Reims 31.3.1398

      KARL HERZOG VON ORLEANS
      * 26.5.1391, + 4.1.1465
      Paris              Amboise

3.) - ... 23.6.1401-1405

      JOHANN VON DER PFALZ
      * 1383, + 14.3.1443
      Neuburg vorm Wald Benediktinerkloster Kastel bei Mainz

Begraben: St. Georg zu Neuburg

Sohn von König RUPRECHT I. und der Elisabeth von Nürnberg

4.) – Brüx 7.8.1407

      WILHELM III. DER REICHE MARKGRAF VON MEISSEN
      * 23.4.1371, + 30.3.1425
                    Altenburg

Begraben: Kollegiatkirche Altenburg

Sohn von Markgraf Friedrich III. dem Strengen und der Catharina von Henneberg-Schleusingen

5.) – Gent 20.7.1408, ~ Prag 27.4.1409 nach Dispens wegen Verwandtschaft im 3. Grade Pisa 15.2., bestätigt Pisa 17.7.1409, sowie Perpignan 17.7.1409, 1. oo Brüssel 16.7.1409

      ANTON VON BURGUND, HERZOG VON BRABANT
      * 1.8.1384, + 25.10.1415
                         Azincourt

6.) ~ Konstanz 16.9.1417, 2. oo 6.1419

      JOHANN, HERZOG VON BAYERN-STRAUBING
      * 1374, + 6.1.14125
      im Haag  im Haag



Leo Heinrich Dr.: Band I Seite 542-546; Band II Seite 45
***************
"Zwölf Bücher niederländischer Geschichten."

Im Jahre 1402 heiratete Anton, der zweite Sohn Philipps von Burgund und Margarethas von Flandern und Artois, Johannen, die einzige Tochter Walerams III. von St. Pol, Ligny und Roussy, und kam wenige Jahre nachher in den Besitz des Herzogtums Brabant. Johanna starb 1407, und nun heiratete er Elisabeth von Luxemburg-Görlitz, die Nichte König WENZELS und Tochter des Markgrafen Johann von Görlitz. Der Heiratsvertrag wurde am 27. April 1409 in Prag unterzeichnet, und in demselben Elisabeth für den Fall des Abgangs des luxemburgischen Hauses ohne weitere Nachkommenschaft ein Erbrecht auf alle Würden und Herrschaften der luxemburgischen Familie zugeschrieben: Auf jeden Fall sollte ihr die Markgrafschaft Lausitz bleiben, wie ihr Vater sie besessen hatte, und ihr Gemahl, Anton von Burgund, sollte das Recht haben, das Herzogtum Luxemburg und die Grafschaft Chiny, die WENZEL an JOBST versetzte hatte, von diesem einzulösen, und zwar so, daß selbst wenn Anton und Elisabeth keine Nachkommenschaft erhielte, das burgundische Haus doch diese Fürstentümer als Reichslehen behalten sollte, bis die LUXEMBURGER sie einlösten. Zugleich sollten diese Fürstentümer dann als Pfand für Elisabeths Mitgift gelten, bis auf die völlige Auszahlung derselben.
Die Auslösung hatte im Jahr wirklich statt; aber WENZEL schenkte 1411 die luxemburgischen Territorien unter denselben Bedingungen, wie er selbst sie besaß an Elisabeth und mittelbar an deren Gemahl. Die Verwaltung des Herzogtums für Anton von Burgund wurde dem Connetable Waleram von St. Pol übertragen, doch waren davon die vier an den Herzog von Orleans verpfändeten Städte; Montmedy, Dampvillers, Orchimont und Ivoix, eximiert. In den Kämpfen zwischen den Hause BURGUND und dem Hause ORLEANS suchte hierauf Anton diese vier Städte zu erobern, und es gelang ihm; er fand aber nun an König WENZEL, der die Pfandschaft schützte, einen Widersacher, der ihn nötigte, diese Städte zu räumen, seinen Statthalter aus Luxemburg abzuberufen und wieder das alte Verhältnis eintreten zu lassen, daß der orleanische Statthalter in den vier Pfandschaftsstädten überhaupt die Administration in Luxemburg erhielt. Anton von Burgund fiel in der Schlacht von Azincourt 1415, und seine Ansprüche auf Luxemburg wurden von seiner Witwe allein aufgenommen, welche ein so strenges, stolzes Weib war, daß die an einen internationalen Zustand gewöhnten Luxemburger, unzufrieden mit der Art wie sie ihre Rechte geltend zu machen suchte, sich empörten. Sie fand Beistand bei ihrem Schwager, dem Herzog Johann von Burgund, und unterdrückte mit dessen Hilfe den Aufstand, heiratete dann aber, um sich besser behaupten zu können, gegen Ende des Jahres 1418 Johann von Baiern, den Administrator von Holland und Zeeland. Der Heiratsvertrag mit Johann enthielt im wesentlichen dieselben Bedingungen, wie der mit Anton, und Johann, nunmehriger Regent der luxemburgischen Territorien, bestätigte am 10. Juni 1419 den Ständen die Rechte und Freiheiten des Landes.
Ein eigenes Verhältnis trat nun dadurch ein, daß Herzog Johann von Baiern dem Erben WENZELS, König SIGISMUND, mehrere bedeutende Summen Geldes lieh, wofür das Herzogtum Elisabeths in der Art als Pfandschaft dienen sollte, daß es in dieser Eigenschaft dem baierischen Hause zu verbleiben hätte, selbst wenn Johann früher als Elisabeth mit Tode abginge. Er starb wirklich früher, ohne sich viel um die luxemburgischen Verhältnisse gekümmert zu haben, am 6. Januar 1424; doch treffen wir nach seinem Tode nicht das Haus BAIERN, sonderns eine Witwe als Herrin von Luxemburg. Nach SIGISMUNDS Tod dachte im Jahre 1438 König ALBRECHT, sein Erbe, daran, das Herzogtum Luxemburg von der Herzogin Elisabeth wieder an sich zu bringen, und ihr dafür die früher zugesagte Mitgift, an deren Stelle ihr Luxemburg verblieben war, auszuzahlen. Dieser Plan kam zwar nicht zur Ausführung, da ALBRECHT zu bald starb, im Oktober 1439; allein die Rechte ALBRECHTS waren vielmehr die seiner Gemahlin, welche nach seinem Tode, im Februar 1440, noch einen Sohn, Ladislaus Posthumus, gebar, aber vorher noch zu Ende 1439 ihre Rechte auf Luxemburg an Herzog Wilhelm von Sachsen abtrat. Die Luxemburger, welche die Herzogin-Regentin haßten, waren erfreut, den Herzog von Sachsen zum Herrn bekommen zu sollen, und dieser hatte bereits einen Teil der Stände auf seiner Seite, als ALBRECHTS Witwe die Abtretung am 10. August 1440 nochmals bestätigte und sie den Ständen von Luxemburg bekannt machte. Auch König FRIEDRICH, des Ladislaus Vormund, bestätigte die Abtretung, und die Herzogin-Regentin sah kein Mittel sich im Besitz zu erhalten, sobald Herzog Wilhelm ihr ihre Mitgift zahlte. In dieser Not wendete sie sich an Herzog Philipp von Burgund, und ernannte ihn durch eine zu Thionville ausgestellte Urkunde vom 5. März 1441 zu ihrem Mambour im Herzogtum. Philipp bestätigte im Mai 1442 die Rechte und Freiheiten des Landes, fand aber eine so mächtige sächsische Partei gegen sich, daß es eine Zeit lang zu offenem Kampfe kam, in Folge dessen Philipp selbst im Herbst 1443 mit einer bewaffneten Macht in das Luxemburgische kam. Alles ergab sich ihm wohin er kam, bis auf das Schloß Villy, was eine längere Belagerung aushielt und ihn hemmte, worauf von beiden Seiten Unterhandlungen begonnen wurden in Florenges. Während derselben wurde die Stadt Luxemburg in der Nacht vom 21. auf den 22. November von den Burgundern im Sturm genommen, und die Burg mußte sich nicht lange hernach ergeben, am 11. Dezember. Nach Luxemburgs Falle ergaben sich alle Städte des Herzogtums; zuletzt Thionville, und der Herzog von Sachsen erbot sich zur Abtretung seines Rechtes auf die luxemburgischen Territorien an Burgund, falls der Herzog von Burgund seiner Gemahlin Anna, ALBRECHTS Tochter, die auf diese Territorien angewiesene Mitgift von 120.000 Dukaten zahle; der Herzog von Burgund ging darauf ein, machte aber zur Bedingung, daß der Herzog von Sachsen hinlängliche Kaution für diese Summe stelle, falls später Ladislaus auf das Herzogtum Luxemburg Ansprüche erhebe. Um die Mitte Januars 1444 waren alle Schwierigkeiten beseitigt, denn auch die Herzogin Elisabeth trat an Philipp ihre Rechte im Herzogtum Luxemburg und in der Grafschaft Chiny ab für 11.000 Gulden sofort, und jährlich nachzuzahlende 8.000 Gulden.
Herzog Anton von Brabant hatte seine zweite Gemahlin, Elisabeth von Luxemburg-Görlitz, als Witwe hinterlassen, und diese, unzufrieden mit den 5.000 Goldkronen, welche ihr die brabantischen Stände boten, hatte diese nicht angenommen und Brabant verlassen.

Saller Martin: Seite 232,243,301,325
***********
"Königin Isabeau. Die Wittelsbacherin auf dem Lilienthron."

Der gefallene Herzog Anton von Brabant/Limburg hatte sich 1409, nach dem Tod seiner ersten Frau Johanna, in zweiter Ehe mit Elisabeth von Görlitz vermählt, der Nichte des deutschen Ex-Königs WENZEL. Elisabeth war nach ihrem Onkel, JOBST VON MÄHREN, Erbanwärterin auf das Herzogtum Luxemburg, das König WENZEL 1388 leichtfertig verpfändet hatte. Als JOBST im Jahre 1411 starb, fiel das Stammherzogtum des deutschen Kaiserhauses an sie und kam damit unter die Kontrolle des BURGUNDERS Anton. Neben der Hausmacht Johanns Ohnefurcht, den räumlich getrennten Besitzungen Burgund und Flandern, formierte sich auf deutschem Reichsgebiet ein ausgreifender burgundischer Zwillingsstaat, der mit dem Zugewinn Luxemburg die territoriale Lücke der burgundsichen Machtzone schloß. Doch Antons früher Tod auf dem Schlachtfeld stellte alles wieder in Frage. Die Witwe Elisabeth von Görlitz stellte sich unter den Schutz ihres kaiserlichen Onkels SIGISMUND, der die Gelegenheit nutzte die Oberhoheit des Reiches in Brabant zu bekräftigen und Luxemburg der Nichte zu sichern.
Die Lage wurde noch verworrener und brisanter, als Johann ein Jahr später das Bistum Lüttich aufgab und die Erbin Luxemburgs, Elisabeth von Görlitz, heiratete, die Witwe des bei Azincourt gefallenen Herzogs Anton von Brabant und Nichte des deutschen Kaisers SIGISMUND.
Johann hinterläßt keinen Erben; seine Frau Elisabeth von Görlitz, die Nichte des deutschen Kaisers, kehrt in ihr Luxemburger Herzogtum zurück.
Elisabeth von Görlitz, die mächtige Herzogin von Luxemburg und Enkelin des deutschen Kaisers KARLS IV., soll die dem Feuer entzogene Jeanne d'Arc unter ihre Fittiche genommen haben; und im Oktober 1436, so heißt es, habe die pucelle im Schloß von Arlon den Edelmann Robert von Armoises geheiratet.

Hoensch, Jörg K.: Seite 214,219,227,233,240,252,309
***************
"Die Luxemburger. Eine spätmittelalterliche Dynastie gesamteuropäischer Bedeutung 1308-1437."

Da Karl VI. wegen einer seine geistigen Fähigkeiten zeitweilig beeinträchtigenden Krankheit als Verhandlungspartner ausfiel, vereinbarte WENZEL im März 1398 in Reims mit dem Regenten Ludwig von Orleans aber bloß die Erneuerung des Freundschaftsbundes zwischen den Häusern VALOIS und LUXEMBURG sowie eine Heirat des Herzogs-Sohnes Karl mit seiner Nichte Elisabeth von Görlitz, der bislang einzigen legitimen Vertreterin der nächsten Generation und präsumtiven Erbin der Kronen von Böhmen und Ungarn, die er aber kurz zuvor schon einem WETTINER zur Gattin versprochen hatte.
Nach einem am 20. Juni 1401 in Amberg vereinbarten Waffenstillstand verlangte RUPRECHT vor einem dauerhaften Friedensschluß neben dem Thronverzicht und der Lehnsnahme WENZELS auch die Auslieferung der Reichsinsignien und des Archivs sowie die Verheiratung eines seiner Söhne mit der aussichtsreichen Erbin Elisabeth von Görlitz, die als Heiratsgut mit den oberpfälzischen Besitzungen und mehreren Schlössern in W-Böhmen ausgestattet werden sollte.
Außenpolitisch hatte WENZEL seine Ausgangslage dadurch wesentlich verbessern können, daß er am 20. August 1408 mit dem jetzt in Paris über den ausschlaggebenden Einfluß verfügenden Herzog Johann Ohneland von Burgund und dessen Bruder Anton von Brabant ein Bündnis vereinbarte, das durch die am 1. Juli 1409 geschlossene Ehe seiner Nichte Elisabeth von Görlitz mit dem Herzog von Brabant eine weitere Absicherung erfuhr. Als Heiratsgut ihr der König die nach der Ermordung Ludwigs von Orleans wieder an JOST VON MÄHREN gefallene Pfandherrschaft über das Herzogtum Luxemburg in Aussicht gestellt, die sich nach dessen Tod 1411 auch übertragen bekam.
Das Herzogtum Luxemburg kam nach JOSTS Tode als Pfandbesitz in die Hände der Elisabeth von Görlitz, der Gemahlin Herzog Antons von Brabant.
Gleichzeitig kam er erstmals der Verpflichtung nach, der Wiederherstellung der Reichsgewalt entlang der Westgrenze Aufmerksamkeit zu zollen. So vertrat SIGISMUND nachdrücklich die Auffassung, die Inbesitznahme von Brabant und Limburg durch Anton, den Gemahl seiner Nichte Elisabeth von Görlitz, nach dem Tod ihrer aller Tante Johanna 1406, der Witwe Herzog Wenzels von Luxemburg, sei unrechtmäßig erfolgte und die Herzogtümer seien als erledigte Lehn an das Reich heimgefallen. Nachdem er den Einwohnern Luxemburgs am 8. April 1412 verboten hatte, dem Herzogspaar zu huldigen, suchte er den Klagen über die "Fremdherrschaft" im September 1413 mit dem Aufruf zum Widerstand gegen den Usurpator Anton und der Mitteilung zu entsprechen, er habe den Ritter Hubart von Eltern zum Hauptmann bestellt und ihn beauftragt, "unser und des reichs banier upzuwerfen und zu furen"; bei Verhandlungen im August/September 1414 konnte ein Einvernehmen nicht erzielt werden.
Keine Einwände erhob SIGSMUND gegen die Verehelichung seiner Nichte Elisabeth von Görlitz mit dem als Bischof von Lüttich zurückgetretenen Johann von Bayern-Holland, dem 1419 die Hälfte Hollands als erbliches Lehnseigentum und die Mitregentschaft in Seeland und Hennegau übertragen wurden.
Bei SIGISMUNDS Tod lebte außer seiner Tochter Elisabeth nur noch ein weiteres Familienmitglied in agnatischer Deszendenz: die zweimal verwitwete Pfandinhaberin des Herzogtums Luxemburg Elisabeth von Görlitz, einziges Kind des 1396 verstorbenen dritten Sohnes KARLS IV., Johann von Görlitz. Stets in Geldverlegenheiten, hatte sie am 14. März 1427 im Vertrag von Dordrecht ihr in den wittelsbachischen Niederlanden gelegenes Witwengut an Philipp III. den Guten verkauft und ihm 1435 mit der Zusage für seine Nachfolge in der Pfandschaft Luxemburg und Chiny gegen eine stattliche Leibrente sogleich die Regierungsgeschäfte im Herzogtum übertragen. Ohne sonderlich gestört zu werden, trieb der Herzog von Burgund umsichtig die Eingliederung Luxemburgs in das sich langsam zu einem Reich ausbildende Konglomerat der von ihm kontrollierten Landschaften voran. ALBRECHT II. leitete daraufhin im Sommer 1439 über den Trierer Erzbischof Jakob von Sierck Verhandlungen mit Elisabeth über die Ablösung ihrer Pfandrechte ein. Nach dem plötzlichen Tod des Königs gab seine Witwe Elisabeth, die als Tochter Kaiser SIGISMUNDS als die rechtmäßige Erbin des Landes galt, das Herzogtum Luxemburg ihrer älteren Tochter Anna als Mitgift in die Ehe mit Herzog Wilhelm III. von Sachsen-Meißen. Der entsandte zwar einen Stathalter, zeigte sich aber bald bereit, für den Betrag von 110.000 fl. die Pfandschaft auf Erzbischof Jakob zu übertragen. Während dieser sich in Wien bei der Königin-Witwe und dem neuen Herrscher FRIEDRICH III. um die Erledigung der Formalitäten bemühte, verstand es Philipp III., am 4. Oktober 1441 eine weitere Vereinbarung zu treffen, der zufolge Elisabeth von Görlitz für eine jährliche Leibrente von 7.000 fl. zugunsten des Herzogs von Burgund, den sie zu ihrem Universalerben einsetzte, mit sofortiger Wirkung auf alle Rechte in ihrem Wittum verzichtete und ihm allle herrscherlichen Prärogativen im Herzogtum Luxemburg überließ. Danach übersiedelte Elisabeth von Görlitz, als "die Tote Frau" in die luxemburgische Volkstradition eingegangen, nach Trier, wo sie im repräsentativen Luxemburger Hof residierte und dort am 3. August 1451 als ultima familiae starb.
 
 
 
 

27.4.1409
  1. oo 2. Anton von Burgund Herzog von Brabant
              1384-25.10.1415

  Mai 1419
  2. oo Johann Graf von Holland-Bayern
      x   1374-5.1.1425
 
 
 
 

Kinder:
1. Ehe

  Wilhelm
  April 1410-5.7.1410
 
 
 
 

Literatur:
-----------
Calmette, Joseph: Die großen Herzöge von Burgund. Eugen Diederichs Verlag München 1996 Seite 134,150,186 - Erbe Michael: Belgien, Niederlande, Luxemburg. Geschichte des niederländischen Raumes. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1993 Seite 47,61 - Hoensch, Jörg K.: Die Luxemburger. Eine spätmittelalterliche Dynastie gesamteuropäischer Bedeutung 1308-1437. Verlag W. Kohlhammer 2000 Seite 214,219,227,233,240,252,309f. - Hoensch. Jörg K.: Kaiser Sigismund. Herrscher an der Schwelle zur Neuzeit 1368-1437. Verlag C.H. Beck München 1996 Seite 99,177,236,272,353,561 - Leo Heinrich Dr.: Zwölf Bücher niederländischer Geschichten. Eduard Anton Verlag Halle 1832 Band I Seite 542-546 - Saller Martin: Königin Isabeau. Die Wittelsbacherin auf dem Lilienthron. Nymphenburger Verlagshandlung GmbH, München 1979 Seite 232,243,301,325 - Schaab Meinrad: Geschichte der Kurpfalz. Verlag W. Kohlhammer 1988 Band 1 Seite 126 - Schnith Karl: Frauen des Mittelalters in Lebensbildern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1997 Seite 374 - Veldtrup, Dieter: Zwischen Eherecht und Familienpolitik. Studien zu den dynastischen Heiratsprojekten Karls IV., Studien zu den Luxemburgern und ihrer Zeit. Verlag Fahlbusch/Hölscher/Rieger Warendorf 1988 Seite 436-442,479 -
 
 
 
 
 
 
 
 


Copyright 2002 Karl-Heinz Schreiber - http://www.genealogie-mittelalter.de