Begraben: Franziskaner-Minoritenkirche (später Jesuitenkirche,
heute Dreifaltigkeitskirche) zu Trier
Einzige Tochter des Herzogs Johann
von Görlitz aus dem Hause LUXEMBURG
und der
Richardis von Mecklenburg-Schwerin, Tochter von Herzog Albrecht
II.; Enkelin des Kaisers KARL IV.
Lexikon des Mittelalters: Band III Seite 1835
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Elisabeth von Görlitz, Herzogin von Görlitz
und Luxemburg
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* November 1390, + 3. August 1451
Horsewitz
Trier
Tochter von Herzog Johann von Görlitz (+ 1396) und der Richarde von Mecklenburg
Unter Vormundschaft ihres Onkels König WENZEL II. erzogen.
oo am 16. Juli 1409 in Brüssel Anton (Antoine) von Burgund, Herzog von Brabant und Limburg
Einziger Sohn:
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Wilhelm (* April 1410, + 5. Juli 1410).
Im Ehevertrag (Prag, 27. April 1409) hatte der römische
König den Eheleuten die Möglichkeit eingeräumt, gemeinsam
das Herzogtum Luxemburg in Pfandschaft zurückzuerwerben. Nach dem
Tode JOSTS VON MÄHREN, des ersten
Pfandherrn (+ 8. Januar 1411), erhielt
Elisabeth
von Görlitz das Herzogtum
als einzige Pfandherzogin. Herzog
Anton konnte das Land erst nach drei Feldzügen gegen
adligen Widerstand, in Besitz nehmen (1411-1415).
Nach Antons
Tod bei
Azincourt (25. Oktober 1415) heiratete Elisabeth
Herzog Johann von Bayern, Electus von Lüttich und Grafen von Holland
(+ 6. Januar 1425); die Ehe blieb kinderlos. Im Vertrag vom
16. September 1417 bestätigte
König
SIGISMUND zwar die Pfandrechte seiner Nichte, doch trat er dem
Hause
BURGUND keine etwaigen Erbrechte mehr ab. Er versprach Herzog
Johann die Nutznießung des Landes auf Lebenszeit.
In Dordrecht (14. März 1427) verkaufte Elisabeth
von Görlitz, zum zweiten Mal verwitwet, Herzog
Philipp dem Guten von Burgund ihre Erbrechte auf die Pfandherrschaft.
Dieser Vertrag zugunsten eines ausländischen Fürsten wurde von
den luxemburgischen Ständen jedoch nicht akzeptiert.
Während der letzten Jahre ihrer persönlichen
Regierung (Hof in Arlon und Luxemburg) verschuldete sich die Fürstin
so stark, daß sie genötigt war, ihre gesamte Pfandschaft kurzfristig
zu verkaufen: Nach ergebnislosen Verkaufsverhandlungen mit Jacob von Sierck,
Erzbischof von Trier (1440), verkaufte sie ihre Pfandschaft schließlich
Herzog
Philipp von Burgund (Vertrag von Hesdin, 4. Oktober 1441), was
diesem einen Rechtsgrund für seinen Eroberungsfeldzug gegen Luxemburg
(1443) verschaffte.
Hoensch Jörg: Seite 99,177,236,272,353,561
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"Kaiser Sigismund"
Auch die ohne Konsultation von WENZEL
gebilligte Anregung, ihre 1390 geborene Nichte Elisabeth
von Görlitz, die einzige Vertreterin der nächsten
Generation im Hause LUXEMBURG und daher
präsumtive
Erbin der Kronen von Böhmen und Ungarn, mit einem Neffen Karls
VI. von Frankreich zu verehelichen, musste SIGISMUND
verstimmen.
Die stets in Geldverlegenheiten steckende Elisabeth
von Görlitz veräußerte Philipp
von Burgund am 14. März 1427 ihr in Holland gelegenes Witwengut,
sagte ihm die Nachfolge in Luxemburg und Chiny zu und übertrug ihm
gegen eine stattliche Leibrente sogleich die Regierungsgeschäfte.
Calmette Joseph: Seite 134,150,186
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„Die großen Herzöge von Burgund“
Um der Gefahr aus Luxemburg vorzubeugen, findet Anton
nach dem Tod seiner ersten Frau das Heilmittel einer politischen Heirat.
Nachdem er Johanna, die Nichte Wenzels III. von Luxemburg, Grafen
von Saint-Pol, verloren hat, schließt er am 27. April 1409 eine zweite
Ehe mit Elisabeth
von Görlitz, der Tochter des Ex-Kaisers (Richtig ist:
Elisabeth
war
eine Enkelin Kaiser KARLS IV.). Diese
Verbindung stellt einen weiteren Fortschritt dar, denn als zwei Jahre später
der Vetter WENZELS,
JOBST
VON MÄHREN, stirbt, wird Luxemburg dem Herzog von Brabant
verpfändet. Auf diese Weise vergrößert Anton
seinen Herrschaftsbereich. Und als Anton
1415 vorzeitig stirbt – er wurde auf dem Schlachtfeld von Azincourt getötet
- flüchtete sich Elisabeth von Görlitz
vergebens zu SIGISMUND. Die Stände
von Brabant blieben fest.
SIGISMUND verheiratete
die Witwe
Antons von Brabant, Elisabeth
von Görlitz, mit dem ehemaligen Fürst-Bischof
von Lüttich, Johann von Bayern, der sich, undankbar für
die Dienste, die der Herzog von Burgund ihm geleistet hatte, dann in das
Lager seiner Feinde schlug.
Philipp der Gute
zögerte nicht, die Hand auf Luxemburg zu legen, auf das er schon längst
gelauert hatte. Das Fürstentum Luxemburg mit seinen Nebenlehen und
die Vogtei über das Elsaß hatte Elisabeth
von Görlitz als Pfand erhalten. Wie wir bereits sahen,
war Elisabeth von Görlitz nacheinander
die Witwe Antons von Brabant und Johanns
von Bayern geworden, und da sie keine Kinder hatte, war sie
eine Erbtante Philipps des Guten.
Da diese Fürstin sehr verschwenderisch war und tief
in Schulden steckte, hatte sie versprochen, ihre Recht 1435 dem Herzog
zu verkaufen. Dann hatte sie sich aber mit dem Herzog überworfen und
den Verkauf am 1. Mai 1441 zugunsten des Erzbischofs von Trier getätigt.
Philipp
verstand es, das Wohlwollen seiner Tante wiederzugewinnen und sich von
ihr durch die Urkunde vom 10. Januar 1442 in Hesdin als Universalerbe einsetzen
zu lassen. Jedoch bestanden trotz der Verpfändung der Gebiete, auf
die Elisabeth ja kein Eigentumsrecht
hatte, die seigneuralen Rechte der wirklichen Inhaberin weiterhin fort,
und diese war - nach SIGISMUND, seiner
Tochter Elisabeth und seinem Schwiegersohn
ALBRECHT
- dessen Tochter
Anna, welche mit Wilhelm
von Sachsen, dem Bruder des Kurfürsten Friedrich II. von Sachsen,
verheiratet war.
Veldtrup Dieter: Seite 436-442
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„Zwischen Eherecht und Familienpolitik“
Als Johann mit nicht
einmal 26 Jahren starb, hinterließ er nur ein einziges Kind, die
im November 1390 in Horsewitz geborene Tochter
Elisabeth.
Wegen der Kinderlosigkeit
WENZELS,
SIGMUNDS
und ihrer mährischen Vettern war sie nahezu zwei Jahrzehnte lang die
präsumptive
Alleinerbin der ungeheueren luxemburgischen
Ländermassen und erhielt deshalb in der dynastischen Politik eine
Bedeutung, die sich auch an der Art und Anzahl der für sie geplanten
Eheprojekte ablesen läßt.
Zunächst schloß ihr Oheim WENZEL
am 3. Januar 1397 für sie eine Eheversprechen ab, durch das sie mit
Friedrich,
dem Sohn des Markgrafen Balthasar von Meißen verbunden werden sollte.
Man verabredete die Vollziehung der Ehe innerhalb von fünf Jahren;
Elisabeths
Heimsteuer sollte 10.000 Mark oder ersatzweise jährliche Einkünfte
in Höhe von 1.000 Mark aus den Städten Bautzen, Lauban,
Löbau und Kamenz (also den Hauptorten des Herzogtums Görlitz)
betragen, die WENZEL zur Sicherstellung
bestimmte. Als er vier Wochen später mit seinem Vetter
JOST
VON MÄHREN Frieden schloß, überließ er
ihm auf Lebenszeit das Herzogtum Görlitz mit eben den Orten, die Elisabeths
Heimsteuer
sichern sollten, sowie die Nieder-Lausitz. Doch die Ehe kam nicht zustande.
Denn bereits Ende desselben Monats Januar, in dem das Eheversprechen mit
dem Meißener abgeschlossen worden war, ging eine Gesandtschaft vom
Hofe des Herzogs Ludwig von Orleans
nach Prag ab, die wegen einer eventuell zu vereinbarenden Ehe zwischen
dem ältestem Sohn Karl und Elisabeth
sondieren sollte. Insgesamt vier Gesandtschaften gingen wegen dieses Projekt
zwischen Orleans und Böhmen hin und her, bis der Erfolg feststand:
WENZEL
stieß
die Vereinbarung mit den Markgrafen von Meißen um und schloß
am 16. März 1398 in Ivoix einen Vertrag ab, der die Ehe seiner Nichte
mit Orleans‘ Sohn vorsah.
Erstaunlicherweise wurde jedoch trotz der zwischen den
beiden Kindern bestehenden Verwandtschaft im 3. berührend den 4. Grad
keine Dispens beantragt oder eingeholt. Nach seiner Absetzung und der Wahl
RUPRECHTS
VON DER PFALZ wurde im Jahr darauf, um einen Ausgleich zwischen
den beiden verfeindeten Dynastien zu erzielen, der Plan einer Ehe zwischen
RUPRECHTS
viertem Sohn Johann und
Elisabeth
erwogen.
Die Verhandlungen zogen sich bis zum Beginn des Jahres 1405 hin, blieben
jedoch erfolglos, da sich RUPRECHT
im Reich nicht durchsetzen konnte und WENZEL sich
wieder eigene Hoffnungen machte. Deshalb unternahm er im Jahre 1407 einen
weiteren Versuch, die Markgrafen von Meißen auf seine Seite zu ziehen,
und ließ ihnen bei einem Treffen in Brüx durch seine Abgesandten
den Vorschlag unterbreiten, nunmehr Wilhelm, den jüngeren Bruder
Friedrichs des Streitbaren, mit der LUXEMBURGERIN
zu
verheiraten. Doch wieder kam es nicht zur Eheschließung, diesmal
deshalb, wie WENZEL auf ihm übertrieben
erscheinende Gebietsforderungen der Meißener nicht eingehen wollte;
so handelte er sich, nachdem er zum dritten Mal innerhalb von 25 Jahren
ein Eheprojekt mit den Markgrafen zum Scheitern gebracht hatte, deren politische
Gegnerschaft ein.
Das fünfte Projekt, das für Elisabeth
geplant
wurde, mündete nun endlich in die Ehe. Bereits 1408 hatten Verhandlungen
stattgefunden, die ihre Verbindung mit dem verwitweten
Herzog
Anton von Burgund zum Ziel hatten - ein für die luxemburgische
Dynastie
höchst interessanter Plan: Denn Anton war
der Großneffe und Erbe der brabantischen
Besitzungen
von Elisabeths Großtante Johanna
von Brabant, die ihr Land ja ursprünglich den Verwandten ihres Mannes
versprochen hatte, wegen des offenkundigen Desinteresses von WENZEL
jedoch später zugunsten ihrer eigenen Angehörigen testiert hatte;
nun schien sich die Möglichkeit abzuzeichnen, ihre Besitzungen durch
ein weibliches Mitglied der Familie wieder mit den Stammlanden im Westen
des Reiches zu verbinden WENZEL versprach,
dass Elisabeth und ihrer Nachkommen
die gesamten luxemburgischen Territorien
erben sollten, falls er selbst, SIGMUND und
JOST
ohne Leibeserben blieben; würden jedoch weitere Erben geboren, solle
Elisabethdie
Besitzungen ihres Vaters erhalten und ihr ferner das Recht zustehen, die
Pfandherrschaft über das Herzogtum Luxemburg von JOST
zu erwerben und solange zu besitzen, bis sie von der böhmischen Krone
eingelöst werde. Wegen der derzeit ungeklärten Verhältnisse
auf dem päpstlichen Thron holte man von zwei Vertretern der Kardinäle,
die Gregor XII. gewählt hatten, aber auch von den Gegenpäpsten
Benedikt XIII: und dem im Juni 1409 auf dem Konzil von Pisa gewählten
Alexander V. die wegen der Verwandtschaft im 3. Grade erforderliche Dispens
ein. Darauf erfolgte am 27. April 1409 die offizielle Verlobung in Prag,
bei der ausdrücklich auf das besondere Interesse Frankreichs am Zustandekommen
dieser Verbindung hingewiesen wurde. Am 11.Mai reiste Elisabeth
von
Prag ab und traf den 20. Juni in Löwen ein. Am 16. Juli wurde in Brüssel
die Ehe vollzogen, aus der nur ein Kind hervorging, der Sohn Wilhelm,
der 1410 bereits kurz nach seiner Geburt wieder verstarb.
Elisabeth hatte inzwischen
durch die in der 2. Hälfte des Jahres 1409 erfolgte Geburt von
SIGMUNDS Tochter, ihrer gleichnamigen Cousine, ihre Position
als potentielle Erbin von Ungarn, Böhmen und Mähren eingebüßt
und war in ihren Erbaussichten auf Görlitz und (nach JOSTS
Tod am 18. Januar 1411) auf die uneingeschränkte Pfandherrschaft von
Luxemburg beschränkt. Nachdem Anton am 25. Oktober 1415 in
der Schlacht bei Azincourt sein Leben verloren hatte schloß SIGMUND
am 16. September 1417 für Elisabeth
eine Ehevertrag mit Herzog Johann III. von Bayern-Holland
ab, den sie wahrscheinlich im Juni 1419 heiratete. Auch dieser Verbindung
blieb der erhoffte männliche Nachwuchs versagt. Nach JohannsTod
– er erlag am 6. Januar 1425 im Haag einem Giftanschlag – verschuldete
Elisabeth
so sehr, daß sie sich gezwungen sah, Herzog Philipp III. dem Guten
von Burgund, einem Neffen ihres ersten Mannes, zunächst ihre Erbrechte
auf die Pfandherrschaft von Luxemburg und schließlich die Pfandherrschaft
selbst zu verkaufen. Als sie 10 Jahre später, am 3. August 1451,
als Letzte des Geschlechts in Trier verstarb, befanden sich die
luxemburgischen
Stammlande fest in burgundischem Besitz.
Veldtrup Dieter: Seite 479
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„Zwischen Eherecht und Familienpolitik“
ELISABETH VON LUXEMBURG, HERZOGIN VON GÖRLITZ
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* 11.1390, + 3.8.1451
Horsewitz Trier
Begraben: Franziskaner-Minoritenkirche (später Jesuitenkirche, heute Dreifaltigkeitskirche) zu Trier
1.) – Prag 3.1.1397
FRIEDRICH DER FRIEDFERTIGE
MARKGRAF VON MEISSEN
* vor 30.11.1384, + 7.5.1440
2.) – Reims 31.3.1398
KARL HERZOG VON ORLEANS
* 26.5.1391, + 4.1.1465
Paris
Amboise
3.) - ... 23.6.1401-1405
JOHANN VON DER PFALZ
* 1383, + 14.3.1443
Neuburg vorm Wald Benediktinerkloster
Kastel bei Mainz
Begraben: St. Georg zu Neuburg
Sohn von König RUPRECHT I. und der Elisabeth von Nürnberg
4.) – Brüx 7.8.1407
WILHELM III. DER REICHE
MARKGRAF VON MEISSEN
* 23.4.1371, + 30.3.1425
Altenburg
Begraben: Kollegiatkirche Altenburg
Sohn von Markgraf Friedrich III. dem Strengen und der Catharina von Henneberg-Schleusingen
5.) – Gent 20.7.1408, ~ Prag 27.4.1409 nach Dispens wegen Verwandtschaft im 3. Grade Pisa 15.2., bestätigt Pisa 17.7.1409, sowie Perpignan 17.7.1409, 1. oo Brüssel 16.7.1409
ANTON VON BURGUND, HERZOG
VON BRABANT
* 1.8.1384, + 25.10.1415
Azincourt
6.) ~ Konstanz 16.9.1417, 2. oo 6.1419
JOHANN, HERZOG VON BAYERN-STRAUBING
* 1374, + 6.1.14125
im Haag im Haag
Im Jahre 1402 heiratete Anton,
der zweite Sohn Philipps von Burgund
und Margarethas von Flandern und Artois, Johannen, die einzige
Tochter Walerams III. von St. Pol, Ligny und Roussy, und kam wenige Jahre
nachher in den Besitz des Herzogtums Brabant. Johanna starb
1407, und nun heiratete er Elisabeth von Luxemburg-Görlitz,
die Nichte König WENZELS und Tochter
des Markgrafen Johann von Görlitz.
Der Heiratsvertrag wurde am 27. April 1409 in Prag unterzeichnet, und in
demselben Elisabeth für den Fall
des Abgangs des luxemburgischen Hauses
ohne weitere Nachkommenschaft ein Erbrecht auf alle Würden und Herrschaften
der luxemburgischen Familie zugeschrieben:
Auf jeden Fall sollte ihr die Markgrafschaft Lausitz bleiben, wie
ihr Vater sie besessen hatte, und ihr Gemahl, Anton
von Burgund, sollte das Recht haben, das Herzogtum Luxemburg
und die Grafschaft Chiny, die WENZEL an
JOBST
versetzte hatte, von diesem einzulösen, und zwar so, daß selbst
wenn Anton und Elisabeth
keine Nachkommenschaft erhielte, das burgundische
Haus doch diese Fürstentümer als Reichslehen behalten
sollte, bis die LUXEMBURGER sie einlösten.
Zugleich sollten diese Fürstentümer dann als Pfand für Elisabeths
Mitgift gelten, bis auf die völlige Auszahlung derselben.
Die Auslösung hatte im Jahr wirklich statt; aber
WENZEL
schenkte 1411 die luxemburgischen Territorien
unter denselben Bedingungen, wie er selbst sie besaß an
Elisabeth und mittelbar an deren Gemahl. Die Verwaltung des
Herzogtums für Anton von Burgund
wurde dem Connetable Waleram von St. Pol übertragen, doch waren davon
die vier an den Herzog von Orleans verpfändeten Städte; Montmedy,
Dampvillers, Orchimont und Ivoix, eximiert. In den Kämpfen zwischen
den Hause BURGUND und dem
Hause
ORLEANS suchte hierauf Anton
diese vier Städte zu erobern, und es gelang ihm; er fand aber nun
an König WENZEL, der die Pfandschaft
schützte, einen Widersacher, der ihn nötigte, diese Städte
zu räumen, seinen Statthalter aus Luxemburg abzuberufen und wieder
das alte Verhältnis eintreten zu lassen, daß der orleanische
Statthalter in den vier Pfandschaftsstädten überhaupt die Administration
in Luxemburg erhielt. Anton von Burgund fiel
in
der Schlacht von Azincourt 1415, und seine Ansprüche auf Luxemburg
wurden von seiner Witwe allein aufgenommen, welche ein so strenges, stolzes
Weib war, daß die an einen internationalen Zustand gewöhnten
Luxemburger, unzufrieden mit der Art wie sie ihre Rechte geltend zu machen
suchte, sich empörten. Sie fand Beistand bei ihrem Schwager, dem Herzog
Johann von Burgund, und unterdrückte mit dessen Hilfe den
Aufstand, heiratete dann aber, um sich besser behaupten zu können,
gegen Ende des Jahres 1418 Johann von Baiern,
den Administrator von Holland und Zeeland. Der Heiratsvertrag mit Johann
enthielt im wesentlichen dieselben Bedingungen, wie der mit Anton,
und Johann, nunmehriger Regent der
luxemburgischen
Territorien, bestätigte am 10. Juni 1419 den Ständen die Rechte
und Freiheiten des Landes.
Ein eigenes Verhältnis trat nun dadurch ein, daß
Herzog
Johann von Baiern dem Erben
WENZELS,
König
SIGISMUND, mehrere bedeutende Summen Geldes lieh, wofür
das Herzogtum Elisabeths in der Art
als Pfandschaft dienen sollte, daß es in dieser Eigenschaft dem baierischen
Hause zu verbleiben hätte, selbst wenn Johann
früher als Elisabeth mit Tode
abginge. Er starb wirklich früher, ohne sich viel um die luxemburgischen
Verhältnisse gekümmert zu haben, am 6. Januar 1424; doch treffen
wir nach seinem Tode nicht das Haus BAIERN,
sonderns eine Witwe als Herrin von Luxemburg. Nach SIGISMUNDS
Tod dachte im Jahre 1438 König ALBRECHT,
sein Erbe, daran, das Herzogtum Luxemburg von der Herzogin
Elisabeth wieder an sich zu bringen, und ihr dafür die
früher zugesagte Mitgift, an deren Stelle ihr Luxemburg verblieben
war, auszuzahlen. Dieser Plan kam zwar nicht zur Ausführung, da ALBRECHT
zu bald starb, im Oktober 1439; allein die Rechte ALBRECHTS
waren vielmehr die seiner Gemahlin, welche nach seinem Tode, im Februar
1440, noch einen Sohn, Ladislaus Posthumus,
gebar, aber vorher noch zu Ende 1439 ihre Rechte auf Luxemburg an Herzog
Wilhelm von Sachsen abtrat. Die Luxemburger, welche die Herzogin-Regentin
haßten, waren erfreut, den Herzog von Sachsen zum Herrn bekommen
zu sollen, und dieser hatte bereits einen Teil der Stände auf seiner
Seite, als ALBRECHTS Witwe die Abtretung
am 10. August 1440 nochmals bestätigte und sie den Ständen von
Luxemburg bekannt machte. Auch König FRIEDRICH,
des Ladislaus Vormund, bestätigte
die Abtretung, und die Herzogin-Regentin sah kein Mittel sich im Besitz
zu erhalten, sobald Herzog Wilhelm ihr ihre Mitgift zahlte. In dieser Not
wendete sie sich an Herzog Philipp von Burgund,
und ernannte ihn durch eine zu Thionville ausgestellte Urkunde vom 5. März
1441 zu ihrem Mambour im Herzogtum. Philipp
bestätigte im Mai 1442 die Rechte und Freiheiten des Landes, fand
aber eine so mächtige sächsische Partei gegen sich, daß
es eine Zeit lang zu offenem Kampfe kam, in Folge dessen Philipp
selbst im Herbst 1443 mit einer bewaffneten Macht in das Luxemburgische
kam. Alles ergab sich ihm wohin er kam, bis auf das Schloß Villy,
was eine längere Belagerung aushielt und ihn hemmte, worauf von beiden
Seiten Unterhandlungen begonnen wurden in Florenges. Während derselben
wurde die Stadt Luxemburg in der Nacht vom 21. auf den 22. November von
den Burgundern im Sturm genommen, und die Burg mußte sich nicht lange
hernach ergeben, am 11. Dezember. Nach Luxemburgs Falle ergaben sich alle
Städte des Herzogtums; zuletzt Thionville, und der Herzog von Sachsen
erbot sich zur Abtretung seines Rechtes auf die luxemburgischen Territorien
an Burgund, falls der Herzog von Burgund seiner Gemahlin Anna,
ALBRECHTS
Tochter, die auf diese Territorien angewiesene Mitgift von 120.000 Dukaten
zahle; der Herzog von Burgund ging darauf ein, machte aber zur Bedingung,
daß der Herzog von Sachsen hinlängliche Kaution für diese
Summe stelle, falls später
Ladislaus
auf das Herzogtum Luxemburg Ansprüche erhebe. Um die Mitte Januars
1444 waren alle Schwierigkeiten beseitigt, denn auch die Herzogin
Elisabeth trat an Philipp
ihre Rechte im Herzogtum Luxemburg und in der Grafschaft Chiny ab für
11.000 Gulden sofort, und jährlich nachzuzahlende 8.000 Gulden.
Herzog Anton von Brabant
hatte seine zweite Gemahlin, Elisabeth von Luxemburg-Görlitz,
als Witwe hinterlassen, und diese, unzufrieden mit den 5.000 Goldkronen,
welche ihr die brabantischen Stände boten, hatte diese nicht angenommen
und Brabant verlassen.
Saller Martin: Seite 232,243,301,325
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"Königin Isabeau. Die Wittelsbacherin auf dem Lilienthron."
Der gefallene Herzog Anton von
Brabant/Limburg hatte sich 1409, nach dem Tod seiner ersten
Frau Johanna, in zweiter Ehe mit Elisabeth
von Görlitz vermählt, der Nichte des deutschen
Ex-Königs WENZEL. Elisabeth
war nach ihrem Onkel, JOBST VON MÄHREN,
Erbanwärterin
auf das Herzogtum Luxemburg, das König
WENZEL 1388 leichtfertig verpfändet hatte. Als
JOBST
im Jahre 1411 starb, fiel das Stammherzogtum des deutschen Kaiserhauses
an sie und kam damit unter die Kontrolle des BURGUNDERS
Anton. Neben der Hausmacht Johanns
Ohnefurcht, den räumlich getrennten Besitzungen Burgund
und Flandern, formierte sich auf deutschem Reichsgebiet ein ausgreifender
burgundischer Zwillingsstaat, der mit dem Zugewinn Luxemburg die territoriale
Lücke der burgundsichen Machtzone schloß. Doch Antons
früher Tod auf dem Schlachtfeld stellte alles wieder in Frage. Die
Witwe Elisabeth von Görlitz stellte
sich unter den Schutz ihres kaiserlichen Onkels SIGISMUND,
der die Gelegenheit nutzte die Oberhoheit des Reiches in Brabant zu bekräftigen
und Luxemburg der Nichte zu sichern.
Die Lage wurde noch verworrener und brisanter, als Johann
ein
Jahr später das Bistum Lüttich aufgab und die
Erbin Luxemburgs,
Elisabeth
von Görlitz, heiratete, die Witwe des bei Azincourt gefallenen
Herzogs
Anton von Brabant und Nichte des deutschen
Kaisers SIGISMUND.
Johann hinterläßt
keinen Erben; seine Frau Elisabeth von Görlitz,
die Nichte des deutschen Kaisers, kehrt in ihr Luxemburger Herzogtum zurück.
Elisabeth von Görlitz,
die mächtige Herzogin von Luxemburg und Enkelin des deutschen
Kaisers KARLS IV., soll die dem Feuer entzogene Jeanne d'Arc
unter ihre Fittiche genommen haben; und im Oktober 1436, so heißt
es, habe die pucelle im Schloß von Arlon den Edelmann
Robert von Armoises geheiratet.
Hoensch, Jörg K.: Seite 214,219,227,233,240,252,309
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"Die Luxemburger. Eine spätmittelalterliche Dynastie
gesamteuropäischer Bedeutung 1308-1437."
Da Karl VI. wegen
einer seine geistigen Fähigkeiten zeitweilig beeinträchtigenden
Krankheit als Verhandlungspartner ausfiel, vereinbarte WENZEL
im März 1398 in Reims mit dem Regenten Ludwig
von Orleans aber bloß die Erneuerung des Freundschaftsbundes
zwischen den Häusern VALOIS und
LUXEMBURG
sowie eine Heirat des Herzogs-Sohnes
Karl
mit seiner Nichte Elisabeth von Görlitz,
der bislang einzigen legitimen Vertreterin der nächsten Generation
und präsumtiven Erbin der Kronen von Böhmen und Ungarn,
die er aber kurz zuvor schon einem WETTINER zur Gattin versprochen
hatte.
Nach einem am 20. Juni 1401 in Amberg vereinbarten Waffenstillstand
verlangte RUPRECHT vor einem dauerhaften
Friedensschluß neben dem Thronverzicht und der Lehnsnahme WENZELS
auch die Auslieferung der Reichsinsignien und des Archivs sowie die Verheiratung
eines seiner Söhne mit der aussichtsreichen Erbin Elisabeth
von Görlitz, die als Heiratsgut mit den oberpfälzischen
Besitzungen und mehreren Schlössern in W-Böhmen ausgestattet
werden sollte.
Außenpolitisch hatte WENZEL
seine Ausgangslage dadurch wesentlich verbessern können, daß
er am 20. August 1408 mit dem jetzt in Paris über den ausschlaggebenden
Einfluß verfügenden Herzog Johann Ohneland
von Burgund und dessen Bruder Anton
von Brabant ein Bündnis vereinbarte, das durch die am 1.
Juli 1409 geschlossene Ehe seiner Nichte Elisabeth
von Görlitz mit dem Herzog von Brabant eine weitere Absicherung
erfuhr. Als Heiratsgut ihr der König die nach der Ermordung Ludwigs
von Orleans wieder an JOST VON MÄHREN
gefallene Pfandherrschaft über das Herzogtum Luxemburg in Aussicht
gestellt, die sich nach dessen Tod 1411 auch übertragen bekam.
Das Herzogtum Luxemburg kam nach JOSTS
Tode
als Pfandbesitz in die Hände der Elisabeth
von Görlitz, der Gemahlin Herzog
Antons von Brabant.
Gleichzeitig kam er erstmals der Verpflichtung nach,
der Wiederherstellung der Reichsgewalt entlang der Westgrenze Aufmerksamkeit
zu zollen. So vertrat SIGISMUND nachdrücklich
die Auffassung, die Inbesitznahme von Brabant und Limburg durch Anton,
den Gemahl seiner Nichte Elisabeth von Görlitz,
nach dem Tod ihrer aller Tante Johanna 1406, der Witwe Herzog
Wenzels von Luxemburg, sei unrechtmäßig erfolgte
und die Herzogtümer seien als erledigte Lehn an das Reich heimgefallen.
Nachdem er den Einwohnern Luxemburgs am 8. April 1412 verboten hatte, dem
Herzogspaar zu huldigen, suchte er den Klagen über die "Fremdherrschaft"
im September 1413 mit dem Aufruf zum Widerstand gegen den Usurpator Anton
und der Mitteilung zu entsprechen, er habe den Ritter Hubart von Eltern
zum Hauptmann bestellt und ihn beauftragt, "unser und des reichs
banier upzuwerfen und zu furen"; bei Verhandlungen im August/September
1414 konnte ein Einvernehmen nicht erzielt werden.
Keine Einwände erhob SIGSMUND
gegen die Verehelichung seiner Nichte Elisabeth
von Görlitz mit dem als Bischof von Lüttich zurückgetretenen
Johann
von Bayern-Holland, dem 1419 die Hälfte Hollands als erbliches
Lehnseigentum und die Mitregentschaft in Seeland und Hennegau übertragen
wurden.
Bei SIGISMUNDS Tod
lebte außer seiner Tochter Elisabeth nur
noch ein weiteres Familienmitglied in agnatischer Deszendenz: die zweimal
verwitwete Pfandinhaberin des Herzogtums Luxemburg Elisabeth
von Görlitz, einziges Kind des 1396 verstorbenen dritten
Sohnes KARLS IV., Johann
von Görlitz. Stets in Geldverlegenheiten, hatte sie am
14. März 1427 im Vertrag von Dordrecht ihr in den wittelsbachischen
Niederlanden gelegenes Witwengut an Philipp III.
den Guten verkauft und ihm 1435 mit der Zusage für seine
Nachfolge in der Pfandschaft Luxemburg und Chiny gegen eine stattliche
Leibrente sogleich die Regierungsgeschäfte im Herzogtum übertragen.
Ohne sonderlich gestört zu werden, trieb der Herzog von Burgund umsichtig
die Eingliederung Luxemburgs in das sich langsam zu einem Reich ausbildende
Konglomerat der von ihm kontrollierten Landschaften voran. ALBRECHT
II. leitete daraufhin im Sommer 1439 über den Trierer Erzbischof
Jakob von Sierck Verhandlungen mit Elisabeth über
die Ablösung ihrer Pfandrechte ein. Nach dem plötzlichen Tod
des Königs gab seine Witwe Elisabeth,
die als Tochter Kaiser SIGISMUNDS als
die rechtmäßige Erbin des Landes galt, das Herzogtum Luxemburg
ihrer älteren Tochter Anna als
Mitgift in die Ehe mit Herzog Wilhelm III. von Sachsen-Meißen. Der
entsandte zwar einen Stathalter, zeigte sich aber bald bereit, für
den Betrag von 110.000 fl. die Pfandschaft auf Erzbischof Jakob zu übertragen.
Während dieser sich in Wien bei der Königin-Witwe und dem neuen
Herrscher FRIEDRICH III. um die Erledigung
der Formalitäten bemühte, verstand es Philipp
III., am 4. Oktober 1441 eine weitere Vereinbarung zu treffen,
der zufolge Elisabeth von Görlitz für
eine jährliche Leibrente von 7.000 fl. zugunsten des Herzogs von Burgund,
den sie zu ihrem Universalerben einsetzte, mit sofortiger Wirkung auf alle
Rechte in ihrem Wittum verzichtete und ihm allle herrscherlichen Prärogativen
im Herzogtum Luxemburg überließ. Danach übersiedelte Elisabeth
von Görlitz, als "die Tote Frau" in die luxemburgische
Volkstradition eingegangen, nach Trier, wo sie im repräsentativen
Luxemburger Hof residierte und dort am 3. August 1451 als
ultima familiae starb.
27.4.1409
1. oo 2. Anton von Burgund Herzog von Brabant
1384-25.10.1415
Mai 1419
2. oo Johann Graf von Holland-Bayern
x 1374-5.1.1425
Kinder:
1. Ehe
Wilhelm
April 1410-5.7.1410
Literatur:
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Calmette, Joseph: Die großen Herzöge
von Burgund. Eugen Diederichs Verlag München 1996 Seite 134,150,186
- Erbe Michael: Belgien, Niederlande, Luxemburg. Geschichte des
niederländischen Raumes. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln
1993 Seite 47,61 - Hoensch, Jörg K.: Die Luxemburger. Eine
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