Gerberga von Macon                                Königin von Italien
---------------------------                              Herzogin von Burgund
um 940-   986/91
 

Tochter des Grafen Leotald II. von Macon und der Adelheid
 

Lexikon des Mittelalters: Band IV Spalte 1300
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Gerberga
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     + 986/91

Tochter Graf Ottos von Macon (nicht Lamberts von Dijon-Chalon!)

  1. oo um 960 König Adalbert II. von Italien, Sohn Berengars II.

Während der Auseinandersetzungen der beiden Könige mit OTTO I. wurde Gerbergas Sohn Oth-Wilhelm (Oth-Guillaume) nach Burgund verbracht, wohin sich auch Gerberga zurückzog. Nach dem Tode Adalberts II. (+ 971/75 in Autun) heiratete sie in zweiter Ehe den ROBERTINER Herzog Heinrich I. von Burgund (+ 1002), der - selbst kinderlos - Oth-Wilhelm adoptierte. Als Nichte des letzten Grafen von Macon vererbte Gerberga ihrem Sohn diese Grafschaft, die Ausgangsbasis wurde für Oth-Wilhelms Stellung als Graf von Burgund (seit der Jahrtausendwende).


Brandenburg Erich: Tafel 4 Seite 8
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"Die Nachkommen Karls des Großen"

VII. 36. Adalbert, Mit-König von Italien
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              * ca. 936, + nach 968 VII. (nach 971?)

Gemahlin: Gerberge, wahrscheinlich Tochter Letalds I. Graf von Macon
                        + ca. 990

                II. oo Herzog Heinrich von Burgund

Anmerkungen: Seite 122
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VII. 36 Adalbert

lebte noch 968 VII., Liudprand, Legatio cap. 29 f. Pfister, Robert II. 252, sucht wahrscheinlich zu machen, daß er nach 971 gestorben sei.
Gemahlin:
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Gerberge
Ihre Abstammung ist heiß umstritten. In einer Urkunde ihres Urenkels Odo (siehe X 47) von 1017/20, Ch.de St. Benigne p 170 nennt dieser seinen Vater Guido, seinen Großvater Odo Wilhelm (Adalberts und Gerbergas Sohn, siehe VIII 36), seinen atavus Letald. Da zu Adalberts Vorfahren Letald nicht gehört, liegt es nahe, in ihm Gerberges Vater zu sehen; sie wäre dann die Tochter des Grafen Letald I. von Macon, der von 931 bis 961 vorkommt und 971 tot war (siehe Poupardin, Boulogne 218) und dessen Besitzungen im Besitz von Adalberts Nachkommen waren. Dieser natürlichsten Annahme sind aber zwei Bedenken entgegengehalten worden.
1. In den Gesta episcoporum Antissiodorensium, Bouquet 10, 171, wird gesagt, daß die Gemahlin Herzog Heinrichs von Burgund, (den Gerberge nach Adalberts Tode heiratete) eine Schwester des Grafen Hugo von Chalon sur Saone, Bischofs von Auxerre 999-1039, gewesen sei, also eine Tochter des Grafen Lambert von Chalon (+ 978). Vorausgesetzt, daß diese Angabe richtig ist, so kann es sich dabei schwerlich um Gerberge handeln, da deren ältester Sohn Odo Wilhelm spätestens 959/60 geboren wurde, sie selbst also spätestens etwa 943 geboren sein muß, während ihr angeblicher Bruder Bischof Hugo 978 noch sehr jung war und erst 1039 starb, vermutlich also um 965 geboren war; er mußte also über 20 Jahre jünger gewesen sein als seine Schwester, was zwar nicht unmöglich ist, aber doch starke Bedenken erweckt. Auch müßte ihre Mutter Adelheid dann spätestens um 927 geboren sein; sie heiratete aber nach Lamberts Tode (978/79) den Grafen Gottfried Grisgonell von Anjou und hatte von ihm auch noch einen Sohn, den sie also im Alter von etwa 52 Jahren geboren haben müßte, was ebenfalls sehr bedenklich stimmen muß. Wir wissen nicht, ob Herzog Heinrich von Burgund, bevor er (wohl um 975) die Gerberge heiratete, schon mit einer anderen Frau vermählt war; da seine Geburtszeit um 945 angesetzt werden kann, ist das aber durchaus nicht unmöglich; dann könnte sich die in Rede stehende Nachricht auf seine erste Frau beziehen; denn der Name der Frau wird in den Gesta nicht genannt. Auch muß darauf hingewiesen werden, daß Bischof Hugo als erbitterter Feind Odo Wilhelms und seiner Söhne erscheint ( siehe Poupardin, Bourgogne 419). Es scheint mir dennoch, daß Poupardin, a.a.O., und F. Lot, Derniers Carolingiens 325, die Bedeutung dieser Nachricht, wonach die burgundischen Grafen von Letald abstammten, unterschätzen, denn es geht nicht an, das Wort atavus als Besitzvorgänger zu deuten; ich kenne keinen sicheren Fall, wo das Wort in Urkunden dieser Zeit in anderem Sinne als in dem einer wirklichen Abstammung gebraucht würde.
2. Nun besteht aber noch ein anderes Bedenken, das schon Breßlau (Jahrbücher Konrads II. 2, 139f.) stutzig gemacht hat, und natürlich auch von Poupardin und Lot betont wird. Nach allgemeiner Annahme hat nämlich Graf Odo Wilhelm, Gerbergens Sohn, um 980 Irmtrud von Roucy, die Witwe des 979 verstorbenen Grafen Alberich von Macon, eines Sohnes des in Frage stehenden Letald, also nach unserer Annahme Bruders der Gerberge, geheiratet. Nun war aber nach den kirchlichen Vorschriften eine Ehe mit der Witwe des leiblichen Oheims völlig ausgeschlossen. Es wäre also in der Tat unmöglich, Gerberge für eine Tochter Letalds zu halten, wenn diese Annahme über die Ehe seines Sohnes richtig wäre. Nun steht allerdings fest, daß sowohl Alberichs wie Odo Wilhelms Frau Irmtrud hieß; bei der Häufigkeit dieses Namens kann aber dieser Umstand allein die Identität beider Frauen nicht beweisen. Gleichzeitige Quellen wissen nichts davon, daß Odo Wilhelm Alberichs Witwe geheiratet habe. Diese Nachricht findet sich vielmehr erst in einem burgundischen Grafenkatalog aus dem Anfang des 12. Jahrhunderts, für den Poupardin 214, Anmerkung 1, sich vergebens bemüht, eine frühere Aufzeichnung über die früheren Generationen als Grundlage nachzuweisen. Es heißt dort (Cartul. de l'eglisede Macon p. 6 n.7): ... Leotaldi comitis: Quo mortuo dominus Guilelmus comes uxorem illius accepit. Dies kann jedoch sehr leicht eine Kombination des soviel später lebenden Verfassers auf Grund der Namensgleichheit sein. Die Identität ist aber aus folgenden Gründen sehr unwahrscheinlich: Alberich erscheint 971 mit seiner Gemahlin Irmtrud und zwei Söhnen, welche die Urkunde (Chartes de Cluny n. 1291) unterschreiben, also doch wohl als mindestens 12-jährig anzunehmen sind; danach muß ihre Mutter Irmtrud allerspätestens um 942 geboren sein. Odo Wilhelms Frau aber hat diesem noch um 995 Kinder geboren (siehe VIII 50), wird also erheblich jünger zu betrachten sein. Ferner führt Poupardin selbst im Anschluß an die Urkunde, Chartres de Cluny n. 1582, sehr beachtenswerte Gründe dafür an, daß Graf Alerich noch bis 981/82 gelebt habe. Nun kommt aber Odo Wilhelms ältester Sohn Guido neben dem Vater schon 994, als Graf 997 vor (Chartes de Cluny 2265 und 2387); dessen Sohn Otto aber als adolescns comes 1004 oder 1005 (Cartul. de Macon n. 487). Daraus folgt, daß Otto spätestens um 992, Guido aber spätestens um 975, jedenfalls aber vor 981 geboren sein muß. Auch diese Erwägung macht es sehr unwahrscheinlich, daß Irmtrud, die Gemahlin Odo Wilhelms, die Witwe des Grafen Alberich gewesen sein könnte, mag man nun dessen Tod mit Poupardin nach 981 oder gemäß der älteren Annahme auf 979 ansetzen.
Die geäußerten Einwände scheinen mir daher nicht ausreichend, die eigene Angabe des Grafen Otto über seine Abstammung von Letald zu entkräften, und ich halte diese mindestens für außerordentlich wahrscheinlich. Gerberge wird nach den obigen Ausführungen als um 940 geboren, um 958 vermählt anzusehen sein; sie lebte noch 986 IV. und war tot 993 11. V., siehe Poupardin, Bourgogne 223 [VII 47]


Werner Karl Ferdinand: Seite 468
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"Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"

VII. Generation
47
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Zum Todesjahr König Adalberts (bei Brandenburg "nach 968 VII [nach 971?]") vgl. Hiestand 219 mit Verweis auf C.G. Mor, L'eta feudale 1, 1952, 344: zwischen 972 und 975.
In einer längeren Abhandlung hat Brandenburg (Anmerkung zu VII, 36) zu zeigen versucht, daß Gerberga, die Gattin Adalberts und Mutter des Grafen Otto Wilhelm von Macon, eine Tochter des Grafen Letald II. von Macon gewesen sei, und nicht des Grafen Lambert von Chalon. Diese Auffassung ist zurückzuweisen und die ältere beizubehalten.
Vgl. zu den Grafen von Macon jetzt auch G. Duby, La societe aux XI et XII siecles dans la region maconnaise, Paris 1953, 91, vor allem 94ff.
Otto Wilhelm (siehe VIII, 49) ist nicht in den Besitz der Grafschaft Macon gekommen als Sohn einer Grafen-Tochter aus diesem Hause, sondern als zweiten Gemahl der Ermentrud, die in erster Ehe den Grafen Albericus II. von Macon geheiatet hatte. Während die Söhne aus dieser ersten Ehe, Albericus und Letald, jung starben, trägt keines der Kinder aus Ermentruds zweiter Ehe einen der Leitnamen des älteren Grafenhauses von Macon (Raculfus, Letald, Albericus); sie kommen auch bei den weiteren Nachkommen aus der Verbindung Otto Wilhelms mit Ermengard nicht mehr vor. Die chronologischen Bedenken von Brandenburg entfallen, da Gerberga die Tochter Lamberts von Chalon aus dessen erster Ehe ist, nicht aus Lamberts zweiter Ehe mit Adela, aus der Hugo, Bischof von Auxerre und Graf von Chalon, hervorging. Gerbergaihrerseits hat in zweiter Ehe, nach dem Tode Adalberts, Otto-Heinrich, den Herzog von Burgund, geheiratet (siehe VIII, 14). Otto-Heinrich, der zunächst zum Kleriker vorgesehen war, hat nur eine Ehe geschlossen, eben die mit Gerberga, die mit ihrem Sohn Otto Wilhelm an seinem Hofe weilte.
Das Zeugnis der Gesta episcoporum Autissiodorensium, HF 10,171, wonach die Gattin des Herzogs eine Schwester des Grafen Hugo von Chalon (und Bischof von Auxerre) gewesen sei, behält also seinen vollen Wert. Auch in einem anderen entscheidenden Punkt hat Brandenburg das Zeugnis der Leitnamen nicht beachtet. Er gibt selbst zu, daß Gerberga nicht die Tochter Letalds von Macon gewesen sein könne, wenn die Gattin Otto Wilhelms, Ermentrud, identisch ist mit Ermentrud von Roucy, der Tochter des Renaud de Roucy; denn, "nach den kirchlichen Vorschriften (war) eine Ehe mit der Witwe des leiblichen Oheims völlig ausgeschlossen." (Ermentrud von Roucy ist als Gattin des Grafen Alberich II. von Macon bezeugt, der nach der Annahme von Brandenburg der leibliche Bruder Gerbergas, der angeblichen Letald-Tochter, wäre. Otto Wilhelm hätte also die Witwe Alberichs, des [angeblichen] Bruders seiner Mutter Gerberga, geheiratet). Der Nachweis, daß die Gemahlin Otto Wilhelms nicht irgendeine andere Ermentrud war, wie Brandenburg unterstellt, sondern Ermentrud von Roucy, würde also die These von Brandenburg nach dessen eigener Auffassung zu Fall bringen. Nun ist aber an der Identität Ermentruds mit der gleichnamigen Tochter des Grafen Renaud de Roucy nicht zu zweifeln, denn ein Sohn aus Ermentruds Ehe mit Otto Wilhelm trägt den Namen des Großvaters, Renaud! Damit nicht genug: Eine Tochter trägt den ottonischen Namen Mathilde, und er ist ihr zugekommen aus dem Umstand, daß Renaud de Roucy ja Gemahl der Alberada war, einer Tochter aus der ersten Ehe von Gerberga, der Tochter König HEINRICHS I. und der Mathilde, mit Giselbert von Lothringen! Der von Brandenburg angefochtene Beleg für die Ehe Otto Wilhelms mit der Witwe seines Vorgängers in Macon, Alberich, eben der Ermentrud von Roucy (Cartul. de l'aglise de Macon nr. 7) ist also zutreffend: Zwar erst im 12. Jahrhundert aufgezeichnet, gibt er die Kenntnis in Macon selbst wieder. Dagegen ist ein Versehen die Angabe einer Urkunde des späteren Grafen Odo (Otto I.) von Macon, in der er Letald von Macon seinen atavus nennt: Hier wurde aus dem bloßen Vorgänger, mit dem Otto nicht blutsverwandt war, vom Hersteller der Urkunde ein Ahn gemacht. Von dieser Urkunde war Brandenburg ausgegangen und suchte die Richtigkeit ihrer Angabe gegen alle entgegenstehenden Momente zu erweisen.


  1. oo Adalbert König von Italien
          930-20.4.975

  2. oo 1. Otto Heinrich Herzog von Burgund
      x       ca. 948-15.10.1002
 
 
 
 

Kinder:
1. Ehe

  Otto Wilhelm Graf von Macon
  958/59-21.9.1026

  Gisela
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  oo Anselm I. Markgraf von Montferrat
              - um 1020
 
 
 
 

Literatur:
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Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Seite 8,122 -
 
 
 
 


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