Tochter des Grafen Leotald II. von Macon und der
Adelheid
Lexikon des Mittelalters: Band IV Spalte 1300
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Gerberga
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+ 986/91
Tochter Graf Ottos von Macon (nicht Lamberts von Dijon-Chalon!)
1. oo um 960 König Adalbert II. von Italien, Sohn Berengars II.
Während der Auseinandersetzungen der beiden Könige
mit OTTO I. wurde Gerbergas
Sohn
Oth-Wilhelm (Oth-Guillaume) nach
Burgund verbracht, wohin sich auch
Gerberga
zurückzog. Nach dem Tode
Adalberts II. (+
971/75 in Autun) heiratete sie in zweiter Ehe den
ROBERTINER
Herzog
Heinrich I. von Burgund (+ 1002), der - selbst kinderlos
- Oth-Wilhelm adoptierte. Als Nichte
des letzten Grafen von Macon vererbte Gerberga
ihrem
Sohn diese Grafschaft, die Ausgangsbasis wurde für
Oth-Wilhelms
Stellung
als Graf von Burgund (seit der Jahrtausendwende).
VII. 36. Adalbert, Mit-König
von Italien
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* ca. 936, + nach 968 VII. (nach 971?)
Gemahlin: Gerberge,
wahrscheinlich Tochter Letalds I. Graf von Macon
+ ca. 990
II. oo Herzog Heinrich von Burgund
Anmerkungen: Seite 122
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VII. 36 Adalbert
lebte noch 968 VII., Liudprand, Legatio cap. 29 f. Pfister,
Robert II. 252, sucht wahrscheinlich zu machen, daß er nach 971 gestorben
sei.
Gemahlin:
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Gerberge
Ihre Abstammung ist heiß umstritten. In einer Urkunde
ihres Urenkels Odo (siehe X 47) von 1017/20, Ch.de St. Benigne p 170 nennt
dieser seinen Vater Guido, seinen Großvater Odo
Wilhelm (Adalberts und Gerbergas
Sohn, siehe VIII 36), seinen atavus Letald. Da zu Adalberts
Vorfahren Letald nicht gehört, liegt es nahe, in ihm Gerberges
Vater zu sehen; sie wäre dann die Tochter des Grafen Letald I.
von Macon, der von 931 bis 961 vorkommt und 971 tot war (siehe Poupardin,
Boulogne 218) und dessen Besitzungen im Besitz von Adalberts
Nachkommen waren. Dieser natürlichsten Annahme sind aber
zwei Bedenken entgegengehalten worden.
1. In den Gesta episcoporum Antissiodorensium,
Bouquet 10, 171, wird gesagt, daß die Gemahlin Herzog
Heinrichs von Burgund, (den Gerberge
nach Adalberts Tode
heiratete) eine Schwester des Grafen Hugo von Chalon sur Saone, Bischofs
von Auxerre 999-1039, gewesen sei, also eine Tochter des Grafen Lambert
von Chalon (+ 978). Vorausgesetzt, daß diese Angabe richtig ist,
so kann es sich dabei schwerlich um
Gerberge
handeln, da deren ältester Sohn Odo Wilhelm
spätestens
959/60 geboren wurde, sie selbst also spätestens etwa 943 geboren
sein muß, während ihr angeblicher Bruder Bischof Hugo 978 noch
sehr jung war und erst 1039 starb, vermutlich also um 965 geboren war;
er mußte also über 20 Jahre jünger gewesen sein als seine
Schwester, was zwar nicht unmöglich ist, aber doch starke Bedenken
erweckt. Auch müßte ihre Mutter
Adelheid dann spätestens
um 927 geboren sein; sie heiratete aber nach Lamberts Tode (978/79) den
Grafen Gottfried Grisgonell von Anjou und hatte von ihm auch noch einen
Sohn, den sie also im Alter von etwa 52 Jahren geboren haben müßte,
was ebenfalls sehr bedenklich stimmen muß. Wir wissen nicht, ob Herzog
Heinrich von Burgund, bevor er (wohl um 975) die Gerberge
heiratete, schon mit einer anderen Frau vermählt war; da seine Geburtszeit
um 945 angesetzt werden kann, ist das aber durchaus nicht unmöglich;
dann könnte sich die in Rede stehende Nachricht auf seine erste Frau
beziehen; denn der Name der Frau wird in den Gesta nicht genannt. Auch
muß darauf hingewiesen werden, daß Bischof Hugo als erbitterter
Feind Odo Wilhelms und seiner Söhne
erscheint ( siehe Poupardin, Bourgogne 419). Es scheint mir dennoch, daß
Poupardin, a.a.O., und F. Lot, Derniers Carolingiens 325, die Bedeutung
dieser Nachricht, wonach die burgundischen Grafen von Letald abstammten,
unterschätzen, denn es geht nicht an, das Wort atavus als Besitzvorgänger
zu deuten; ich kenne keinen sicheren Fall, wo das Wort in Urkunden dieser
Zeit in anderem Sinne als in dem einer wirklichen Abstammung gebraucht
würde.
2. Nun besteht aber noch ein anderes Bedenken,
das schon Breßlau (Jahrbücher Konrads II. 2, 139f.) stutzig
gemacht hat, und natürlich auch von Poupardin und Lot betont wird.
Nach allgemeiner Annahme hat nämlich Graf
Odo Wilhelm,
Gerbergens
Sohn, um 980 Irmtrud von Roucy, die Witwe des 979 verstorbenen Grafen Alberich
von Macon, eines Sohnes des in Frage stehenden Letald, also nach
unserer Annahme Bruders der Gerberge,
geheiratet. Nun war aber nach den kirchlichen Vorschriften eine Ehe mit
der Witwe des leiblichen Oheims völlig ausgeschlossen. Es wäre
also in der Tat unmöglich,
Gerberge
für eine Tochter Letalds zu halten, wenn diese Annahme über
die Ehe seines Sohnes richtig wäre. Nun steht allerdings fest, daß
sowohl Alberichs wie Odo Wilhelms Frau
Irmtrud
hieß;
bei der Häufigkeit dieses Namens kann aber dieser Umstand allein die
Identität beider Frauen nicht beweisen. Gleichzeitige Quellen wissen
nichts davon, daß
Odo Wilhelm
Alberichs Witwe geheiratet habe. Diese Nachricht findet sich vielmehr erst
in einem burgundischen Grafenkatalog aus dem Anfang des 12. Jahrhunderts,
für den Poupardin 214, Anmerkung 1, sich vergebens bemüht, eine
frühere Aufzeichnung über die früheren Generationen als
Grundlage nachzuweisen. Es heißt dort (Cartul. de l'eglisede Macon
p. 6 n.7): ... Leotaldi comitis: Quo mortuo dominus Guilelmus comes
uxorem illius accepit. Dies kann jedoch sehr leicht eine Kombination
des soviel später lebenden Verfassers auf Grund der Namensgleichheit
sein. Die Identität ist aber aus folgenden Gründen sehr unwahrscheinlich:
Alberich erscheint 971 mit seiner Gemahlin Irmtrud und zwei Söhnen,
welche die Urkunde (Chartes de Cluny n. 1291) unterschreiben, also doch
wohl als mindestens 12-jährig anzunehmen sind; danach muß ihre
Mutter Irmtrud allerspätestens um 942 geboren sein. Odo
Wilhelms Frau aber hat diesem noch um 995 Kinder geboren (siehe
VIII 50), wird also erheblich jünger zu betrachten sein. Ferner führt
Poupardin selbst im Anschluß an die Urkunde, Chartres de Cluny n.
1582, sehr beachtenswerte Gründe dafür an, daß Graf Alerich
noch bis 981/82 gelebt habe. Nun kommt aber Odo
Wilhelms ältester Sohn Guido neben dem Vater schon 994,
als Graf 997 vor (Chartes de Cluny 2265 und 2387); dessen Sohn Otto aber
als adolescns comes 1004 oder 1005 (Cartul. de Macon n. 487). Daraus folgt,
daß Otto spätestens um 992, Guido aber spätestens um 975,
jedenfalls aber vor 981 geboren sein muß. Auch diese Erwägung
macht es sehr unwahrscheinlich, daß Irmtrud, die Gemahlin Odo
Wilhelms, die Witwe des Grafen Alberich gewesen sein könnte,
mag man nun dessen Tod mit Poupardin nach 981 oder gemäß der
älteren Annahme auf 979 ansetzen.
Die geäußerten Einwände scheinen mir
daher nicht ausreichend, die eigene Angabe des Grafen Otto über seine
Abstammung von Letald zu entkräften, und ich halte diese mindestens
für außerordentlich wahrscheinlich. Gerberge
wird nach den obigen Ausführungen als um 940 geboren, um 958 vermählt
anzusehen sein; sie lebte noch 986 IV. und war tot 993 11. V., siehe Poupardin,
Bourgogne 223 [VII 47]
VII. Generation
47
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Zum Todesjahr König Adalberts
(bei Brandenburg "nach 968 VII [nach 971?]") vgl. Hiestand 219 mit Verweis
auf C.G. Mor, L'eta feudale 1, 1952, 344: zwischen 972 und 975.
In einer längeren Abhandlung hat Brandenburg (Anmerkung
zu VII, 36) zu zeigen versucht, daß Gerberga,
die Gattin
Adalberts und Mutter des
Grafen
Otto Wilhelm von Macon, eine Tochter des Grafen Letald II. von
Macon gewesen sei, und nicht des Grafen Lambert von Chalon. Diese Auffassung
ist zurückzuweisen und die ältere beizubehalten.
Vgl. zu den Grafen von Macon jetzt auch G. Duby, La societe
aux XI et XII siecles dans la region maconnaise, Paris 1953, 91, vor allem
94ff.
Otto Wilhelm (siehe
VIII, 49) ist nicht in den Besitz der Grafschaft Macon gekommen als Sohn
einer Grafen-Tochter aus diesem Hause, sondern als zweiten Gemahl der
Ermentrud,
die in erster Ehe den Grafen Albericus II. von Macon geheiatet hatte. Während
die Söhne aus dieser ersten Ehe, Albericus und Letald, jung starben,
trägt keines der Kinder aus Ermentruds
zweiter Ehe einen der Leitnamen des älteren Grafenhauses von Macon
(Raculfus, Letald, Albericus); sie kommen auch bei den weiteren Nachkommen
aus der Verbindung
Otto Wilhelms mit
Ermengard nicht mehr vor. Die chronologischen
Bedenken von Brandenburg entfallen, da Gerberga
die Tochter Lamberts von Chalon aus dessen erster Ehe ist, nicht aus Lamberts
zweiter Ehe mit Adela, aus der Hugo, Bischof von Auxerre und Graf von Chalon,
hervorging. Gerbergaihrerseits hat
in zweiter Ehe, nach dem Tode Adalberts,
Otto-Heinrich,
den Herzog von Burgund, geheiratet (siehe VIII, 14). Otto-Heinrich,
der zunächst zum Kleriker vorgesehen war, hat nur eine Ehe geschlossen,
eben die mit Gerberga, die mit ihrem
Sohn Otto Wilhelm an seinem Hofe weilte.
Das Zeugnis der Gesta episcoporum Autissiodorensium,
HF 10,171, wonach die Gattin des Herzogs eine Schwester des Grafen Hugo
von Chalon (und Bischof von Auxerre) gewesen sei, behält also seinen
vollen Wert. Auch in einem anderen entscheidenden Punkt hat Brandenburg
das Zeugnis der Leitnamen nicht beachtet. Er gibt selbst zu, daß
Gerberga
nicht die Tochter Letalds von Macon gewesen sein könne, wenn
die Gattin
Otto Wilhelms, Ermentrud,
identisch ist mit
Ermentrud von Roucy, der
Tochter des Renaud de Roucy; denn, "nach den kirchlichen Vorschriften (war)
eine Ehe mit der Witwe des leiblichen Oheims völlig ausgeschlossen."
(Ermentrud von Roucy
ist als Gattin des Grafen Alberich II. von Macon bezeugt, der nach der
Annahme von Brandenburg der leibliche Bruder Gerbergas,
der angeblichen Letald-Tochter, wäre. Otto
Wilhelm hätte also die Witwe Alberichs, des [angeblichen]
Bruders seiner Mutter
Gerberga, geheiratet).
Der Nachweis, daß die Gemahlin Otto Wilhelms
nicht irgendeine andere Ermentrud war, wie
Brandenburg unterstellt, sondern Ermentrud von Roucy,
würde also die These von Brandenburg nach dessen eigener Auffassung
zu Fall bringen. Nun ist aber an der Identität
Ermentruds
mit
der gleichnamigen Tochter des Grafen Renaud de Roucy nicht zu zweifeln,
denn ein Sohn aus Ermentruds Ehe mit
Otto
Wilhelm trägt den Namen des Großvaters, Renaud! Damit
nicht genug: Eine Tochter trägt den
ottonischen
Namen Mathilde, und er ist ihr zugekommen aus dem Umstand, daß Renaud
de Roucy ja Gemahl der Alberada war, einer Tochter aus der ersten Ehe von
Gerberga, der Tochter König
HEINRICHS I. und der Mathilde,
mit Giselbert von Lothringen! Der von Brandenburg angefochtene Beleg für
die Ehe Otto Wilhelms mit der Witwe
seines Vorgängers in Macon, Alberich, eben der Ermentrud
von Roucy (Cartul. de l'aglise de Macon nr. 7) ist also zutreffend:
Zwar erst im 12. Jahrhundert aufgezeichnet, gibt er die Kenntnis in Macon
selbst wieder. Dagegen ist ein Versehen die Angabe einer Urkunde des späteren
Grafen Odo (Otto I.) von Macon, in der er Letald von Macon seinen atavus
nennt:
Hier wurde aus dem bloßen Vorgänger, mit dem Otto nicht blutsverwandt
war, vom Hersteller der Urkunde ein Ahn gemacht. Von dieser Urkunde war
Brandenburg ausgegangen und suchte die Richtigkeit ihrer Angabe gegen alle
entgegenstehenden Momente zu erweisen.
2. oo 1. Otto Heinrich Herzog von Burgund
x
ca. 948-15.10.1002
Kinder:
1. Ehe
Otto Wilhelm Graf von Macon
958/59-21.9.1026
Gisela
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oo Anselm I. Markgraf von Montferrat
- um 1020
Literatur:
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Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen
Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Seite 8,122 -