Tochter des Grafen Heribert I. von Vermandois und
der Adele von Meaux, Erb-Tochter von Graf Theutbert
Nach Helmut Schwager ist ein heribertinischer
Vater
abzulehnen
Treffer Gerd: Seite 62-63
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"Die französischen Königinnen. Von Bertrada
bis Marie Antoinette (8.-18. Jahrhundert)"
Beatrix von Vermandois
- die Witwe des Usurpators
* um 870 , + um 930 Heirat: um 893
Gemahlin Roberts I. (König 922-923)
Beatrice ist die Frau
Roberts
von Blois. Er hat sich im Kampf gegen die Normannen ausgezeichnet.
Karl
der Einfältige
ernennt ihn zum Marquis (sein Bruder Odo
hatte von KARL DEM DICKEN für
ähnliche Verdienste den Titel eines Grafen von Paris erhalten). Mit
erwa 23 Jahren hat sie Robert geheiratet,
für den die Ehe einflußreiche Verbindungen schafft. Beatrice
ist
die Tochter jenes großen Lehnsherren Herbert von Vermandois,
der sein Gesetz den Gebieten nördlich der Seine diktiert, dem König
die Stirn bietet (und ihn schließlich auch gefangensetzen wird -
um seinem Haus den Weg frei zu machen). [Der Autor macht hier ihren
Vater, Heribert I. und ihren Bruder, Heribert II., zu einer Person.]
Mütterlicherseits entstammt sie dem Geschlecht der Grafen von Elsaß
und Paris.
Im Gegensatz zu Roberts
erster Frau, Adele
von Maine, die ohne Nachkommenschaft starb, hat Beatrice
drei Kinder: Emma,
Liutgard
und
Hugues
(den Großen, der der Vater von Hugues Capet
sein
wird) [In der Fachliteratur wird allgemein davon ausgegangen, daß
nur Hugo der Große aus der Ehe
Roberts mit Beatrix
stammt.]. Wie
ihr Vater ist auch Beatrice dem regierenden
König Karl III. feindlich gesonnen
und stärkt die Hausmacht ihres Mannes, indem sie Emma
921 mit Raoul, dem Sohn des mächtigen
Herzogs Richard von Burgund vermählt. Dies wird der Auftakt einer
Serie sich überstürzender Ereignisse. Am 22. Juni 922 wird Karl
der Einfältige, dem man vorwirft, er vernachlässige
das westliche Reich zugunsten Lothringens, von den Großen abgesetzt.
Zum Wahlkönigtum zurückkehrend, das natürlich ihre Macht
stärkt, wählen sie am 29. Juni in Reims Herberts Schwiegersohn,
Beatrices
Mann. Als
Robert I. läßt
er sich am folgenden Tag von Gautier, dem notorischen Königsmacher
salben.
Herbert von Vermandois allerdings stellt sich nun auf die
Seite des legitimen Königs.
Beatrice wird nur
kurze Zeit den begehrten Titel einer Königin von Frankreich tragen.
Der KAROLINGER Karl sichert sich in
Lothringen Unterstützung. Vor Soissons kommt es zur großen Auseinandersetzung.
Am 15. Juni 923 wird Robert im Kampf
getötet. Beatrice ist nun Witwe.
Durch ihre Tochter Emma entrinnt sie
allerdings dem Schicksal, von der Geschichte gänzlich vergessen zu
werden. Sie bleibt durchaus eine einflußreiche Persönlichkeit
und begabte Intrigantin. Nach Roberts
Tod wird Gautier nämlich umgehend Raoul,
Beatrices
Schwiegersohn, zum König weihen. Von nun an wird es für den legitimen
König schwierig. Er steht allein gegen eine Koalition mächtiger
Barone; er schickt
Otgive - oder Edwige
- und ihren Sohn
Ludwig in den Schutz
seines Schwiegervaters Eduard I., König von
Wessex, nach "Übersee". Der Kampf flammt wieder auf. Es
folgt Verrat: Herbert bietet Karl
erneut seine Hilfe an. Der König kommt zu ihm nach Saint-Quentin.
Herbert
läßt ihn im Turm von Chateau-Thierry gefangensetzen. Selbst
seine Freunde sind entsetzt. Herbert argumentiert, es handle sich
weniger um einen Angriff auf die königliche Person, denn um einen
Familienstreit: Der Vorfahr Karls III.,
Ludwig der Stamler, hätte Bernhard
von Italien, seinen Vorfahr, verraten [Richtig ist, daß
Karls
III. Vorfahr LUDWIG DER FROMME Bernhard von
Italien blenden ließ und dieser an den Folgen der grausamen
Prozedur starb.]. Die Argumente konnten niemanden täuschen.Das
Unglück des Königs begünstigt zu deutlich das Glück
seines Schwiegersohnes.
Herbert hat also den König gefanfengesetzt.
Seine Tochter Beatrice ist zufrieden.
Seine Enkelin Emma kann einen neuen
König von Frankreich zur Welt bringen. Der mächtige Clan der
VERMANDOIS
schickt sich an, an die Stelle der KAROLINGER
zu treten [Die
VERMANDOIS oder HERIBERTINER
waren KAROLINGER im Mannesstamm.]. Die
Königin-Mutter
Beatrice lebt noch einige Jahre von ihrem zweifellos beträchtlichen
Besitz, ehe sie mit rund 60 Lebensjahren stirbt.
VI. Generation
4
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Daß derselbe Herzog Robert,
dessen Tochter, wie wir in der vorigen Anmerkung sahen, Heribert II.,
ehelichte, seinerseits eine Schwester Heriberts II. namens Beatrix
geheiratet
haben soll, diese Annahme verwarf Brandenburg aus zwei Gründen (Anmerkung
zu Brandenburg VI, 3). Einmal, "weil sonst Heribert II. die Tochter
seiner Schwester der Tante geheiratet haben würde, was nach
den kirchlichen Vorschriften völlig ausgeschlossen war", zum anderen,
weil die Nachricht, die das behaupte, "erst zwei Jahrhunderte später"
auftrete. Damit, und mit den Worten, diese vermutete Gattin
Roberts
sei "angeblich Beatrix
genannt" gewesen,
beging Brandenburg allerdings eine erhebliche Ungenauigkeit. Daß
die Mutter Hugos des Großen,
des Sohnes Roberts,
Beatrix
hieß, ist nicht nur zeigenössisch, sondern sogar urkundlich
bezeugt. Am 26. März 931 urkundet Hugo
in Tours für Sankt-Martin, HF 9, 719f. ...in eleemosyna
domni et genitoris nostri Rotbertii quondam
regis ac genetricis nostrae Beatricis
atque nostra ... Aus der Formulierung (quondam beim Vater, domna
bei der Mutter) dürfen wir entnehmen, daß Beatrix
damals noch lebte, denn Hugo schenkt
auch für sein eigenes Seelenheil. Beatrix
wird noch in einer anderen Urkunde als Gattin Roberts
und Mutter Hugos erwähnt (Vat.
Reg. lat. 982, fol. 34 verso, ed. A. Vidier, Le Moyen Age 20 (1907) 289ff.)
... Hanc ...villam Willelmus comes Rotberto
vice fratrum (S. Aignan d' Orleans) reddiderat comiti, et Rotbertus
... pro remedio anime suae etr anime uxoris suae Be.
(sic)
atque pro incolumitate filii sui Hugonis
concessit ... Die Ehe Roberts
mit Beatrix ist also gesichert.
Hugo der Große
hat eine Tochter, die künftige Herzogin von Ober-Lothringen, nach
seiner Mutter Beatrix genannt, und
einen unehelichen Sohn, künftigen Bischof von Auxerre, nach dem Vater
seiner Mutter, also dem eigenen Großvater, Heribert (siehe unten
VIII, 10 und 15, ferner Werner a.a.O.). Die Lösung des vermeintlich
unüberwindlichen Verwandtschaftsproblem ist aber nun nicht nur theoretisch
möglich - nämlich durch die Annahme; Herzog
Robert habe aus seiner ersten Ehe jene Tochter (Adela)
gehabt, die er Heribert II. zur Frau gab, und habe in zweiter Ehe
Heriberts
Schwester Beatrix geheiratet - sondern
die dazu passende Annahme findet ihre Bestätigung: Eine andere Tochter
Roberts,
Hemma,
die als Gattin Rudolfs,
Sohn
Herzog Richards von Burgund, zeitweise westfränkische Königin
war, ist tatsächlich nicht nur erheblich älter als ihr Bruder
(aus zweiter Ehe) Hugo gewesen, sondern
war in der Tat seine Halbschwester: Beide hatten nur den Vater, nicht aber
die Mutter gemeinsam. In einer Urkunde, die bei Martene, Thesaur. anecd.
1,67 gedruckt ist, die ich aber nach der Kopie von Baluze, Bibl. Nat.,
Coll. Baluze 76, fol. 322 zitiere, und zu der ich das genaue Datum, 932
IV 15 Tours, aus dem Aufzeichnungen von Dom Lesueur, Bibl. Nat., ms. lat.
13898, fol.196 verso und der Kopie in Bibl. Nat., Collection Housseau,
nr. 164, ermittelt habe, (für alles Nähere verweise ich auf die
von mir vorbereiteten Regesten der ROBERTINER-Urkunden)
sprechen die Kanoniker von Saint-Martin de Tours von Emma,
der sie eine Prekarie verleihen, als gloriosae reginae domae
Immae domni Roberti regis
filiae sororis suae (sc. Hugonis),
als der Tochter Roberts und dadurch
Schwester Hugos und dann von Hugo
ut ipse germanae suae domnae Immae reginae
successor existat. "Germana" aber bezeichnet die
Schwester vom gleichen Vater. Ende 934 ist Emma
schon gestorben (Flodoard 934).
Durch die Ehe Roberts
mit Beatrix sind alle ROBERTINER/KAPETINGER,
die von beider Sohn Hugo dem Großen
abstammen, Nachkommen KARLS DES GROSSEN.
Es ergeben sich entsprechend erhebliche Unterschiede von der achten Generation
an, gegenüber der Tafel von Brandenburg.
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Schwager, Helmut: Seite 57,233,406-409
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"Graf Heribert II. von Soissons"
Roberts Gattin Beatrix
(+ nach 931) dürfte dem ROBERTINER
bereits vor 893 mehrere Güter im Berry, so zum Beispiel Chatillon-sur-Loire
(mit den Kirchen Saint-Firmin, Saint-Brisson und Saint-Martin-sur-Ocre)
eingebracht haben.
In diesem Zusammenhang soll auch noch darauf hingewiesen
werden, daß eine zum Jahre 895 behauptete Verheiratung von Heriberts
II. angeblicher Schwester Beatrix mit
dem ROBERTINER Markgraf Robert von Neustrien
meines Erachtens nicht zu beweisen ist, was im Exkurs IV näher ausgeführt
werden wird.
4. War Königin Beatrix, die Gattin des westrfränkischen Königs Robert I., eine HERIBERTINERIN?
Bekannte Historiker der westfränkischen Geschichte
im Mittelalter wie zum Beispiel F. Lot, H. d'Arbois de Jubainville, C.
von Kalckstein, Ph. Lauer, M. Bur oder K.F. Werner, treten eindeutig dafür
ein, daß König Roberts I.
Gattin Beatrix (+ nach 931) eine Tochter
Graf
Heriberts I. (+ 900/06) und Schwester Graf Heriberts II. gewesen sei.
Doch können sie kaum quellenmäßige Belege dafür erbringen!
Lediglich Kalckstein erwähnt eine fehlerhafte Urkunde Kaiser
BERENGARS I. VON ITALIEN (+ 924) vom 15. Februar 915 für
die Abtei Saint-Martin in Tours, in der dieser
Markgraf
Robert von Neustrien (+ 923) als
"propinquus noster" bezeichnet wird. Kalckstein sieht diese Verwandtschaft
mit Vorbehalt durch die Ehe von Beatrix,
einer Ururenkelin König Pippins von Italien,
mit König Robert I. als gegeben
an. Dies kann jedoch meiner Meinung nach nicht zutreffen, da es sonst schon
längst Bezeichnungen wie "propinquus noster" auch in Urkunden König
Karls III. mit Markgraf Robert von
Neustrien als Intervenienten hätte geben müssen, zumal
dieser ja noch näher mit ihm verwandt gewesen wäre als der ferne
KAROLINGER-Nachkomme
in Italien. Tatsächlich taucht eine solche Verwandtschaftstitulierung,
nämlich "consanguineus" nur in einer Urkunde Karls
III. vom 28. Mai 917 aus Attigny für Markgraf
Robert auf. Nun bedeutete "consanguinitas" allerdings eine weit
engere Verwandtschaft (= Blutsverwandtschaft) als dies durch eine angeheiratete
karolinger-blütige
Beatrix
von Vermandois gegeben ist (höchstens "propinquitas")!
Dies gilt ebenso, wenn man diese "consanguinitas" auf Roberts
Sohn Hugo den Großen bezieht,
der um 917 mit einer karolinger-blütigen
Tochter von Karls III. Tante Rothilde
(N.N. von Maine (+ vor 926) verlobt, um 920 dann in erster Ehe verheiratet
gewesen ist. Eine "consanguinitas" zwischen König
Karl III. und Markgraf Robert von Neustrien
müßte daher über ihre Eltern (Robert dem Tapferen,
dessen Gattin oder Ludwig II. bzw.
dessen Gattin Adelheid) konstruiert
werden, was bisher nicht gelungen ist.
K.F. Werner versucht sodann Beatrix
(von Vermandois) als Mutter Herzog
Hugos des Großen von Franzien zu erweisen, indem er eine
Urkunde des ROBERTINERS vom 26. März
931 aus Tours für die Abtei Saint-Martin zitiert. Darin schenkte der
ROBERTINER
auch für das Seelenheil seiner anscheinend noch lebenden Mutter
Beatrix. Doch ist hier nirgends von ihrer genauen Filiation
die Rede, weswegen das Diplom in dieser Frage keine Beweiskraft besitzt.
Tatsächlich gibt es meiner Ansicht nach nur zwei
quellenmäßige Belege aus der Burgundia, die für eine Abstammung
der Gattin König Roberts I. von
den HERIBERTINERN sprechen, wobei freilich
der Name Beatrix nicht fällt,
nämlich die Historia Francorum Senonensis und das Chronicon Sancti
Petri Vivi Senonensis des Mönches Clarius von Saint-Pierre-le-Vif
(+ nach 1124). Die Historia wurde allerdings erst 150 Jahre nach den Ereignissen
erstellt und ist wegen zahlreicher Verdrehungen und Entstellungen von nur
sehr mittelmäßiger Bedeutung. Denn diese Quelle ist eindeutig
gegen die robertinisch-kapetingischen Herrscher
der damaligen Zeit gerichtet, indem sie die KAROLINGER-Könige
der Vergangenheit bewußt positiv heraushebt. Daher wird natürlich
Graf Heribert II. als Hochverräter geschildert und seine
robertinische Verwandtschaft dabei mitdiskreditiert, was mit
Sicherheit die Absicht des Chronisten gewesen ist. Was Clarius Chronicon
Sancti Petri Vivi Senonensis angeht, so folgt sie hier wortwörtlich
der Historia Francorum Senonensis und stammt zudem aus dem 12. Jahrhundert.
Beiden Quellen ist schließlich gemeinsam, daß die Ereignisse
des
Jahres 923 vollig falsch interpretieren! Sie sehen den KAROLINGER-König
Karl III. nämlich - entgegen allen anderen Chronisten -
als klaren Sieger der Schlacht von Soissons an, der lediglich durch die
Hinterlist Graf Heriberts II. zu Fall gekommen sei. Auch die Wahl
König
Rudolfs als seines Nachfolgers sei von dem KAROLINGER
mitbewirkt worden!
Auf jeden Fall stehen diese beiden dubiosen Quellen allein,
weswegen E. Brandenburg [Brandenburg, Nachkommen, 88 (Anmerkungen zu VI,
3]
Beatrix heribertinische Herkunft
auch ablehnt! Er weist dazu besonders auf die im anderen Fall unkanonische
Verbindung Graf Heriberts II. mit seiner eigenen Nichte hin. Dies Problem
der verbotenen Verwandtenehe löst Werner, indem er
Heriberts II. robertinische Gattin N.N. - nach ihm Adela
- aus der ersten Ehe König Roberts I. abstammen
läßt, während Roberts I.
Nachfolger Hugo der Große aus
dessen zweiter Ehe mit Beatrix (von Vermandois)
stamme.
Mit Hilfe dieser geschickten Konstruktion hebelt K.F. Werner in der Tat
Brandenburgs Bedenken aus, kann damit jedoch weiterhin nicht - wie schon
oben gesagt - die Abstammung der Beatrix
aus
dem heribertinischen Hause belegen!
Auch der Hinweis Werners, daß Herzog Hugo
der Große von Franzien einen illegitimen Sohn, nämlich
Bischof Heribert von Auxerre (+ 996) gehabt habe, hilft hier nicht weiter.
Denn illegitime Söhne von Hochadeligen wurden damals eher nach der
Mutterseite, also hier der Familie der Konkubine Raingarda benannt. Außerdem
kann ja Graf Heribert II. ohne weiteres von seinem Schwager Herzog
Hugo dem Großen von Franzien in einer Phase des gemeinsamen
Kampfes gegen den KAROLINGER-König
als Taufpate für seinen illegitimen Sohn auserkoren worden sein, ohne
daß der HERIBERTINER mit dem
späteren Bischof Heribert von Auxerre blutsmäßig verwandt
gewesen ist. Gravierend ist meiner Meinung nach weiterhin, daß zwar
der ROBERTINER Hugo der Große
in den Quellen als "gener" Heriberts II. und "avunculus" seiner Söhne
bezeichnet wird, dagegen nie als "nepos" Heriberts II.; ebensowenig erscheint
sein Vater König Robert I. als
"gener" Heriberts II.
Als letzten Einwand gegen Werners These ist jedoch die
einfache Tatsache zu nennen, daß eine heribertinische
Gattin König Roberts I. Sohn Hugo
den Großen und damit den Enkel Hugo
Capet (+ 996), der 987 die KAROLINGER
als westfränkisch-französische Könige ablöste, zu KAROLINGER-blütigen
gemacht hätte. Damit hätte aber im Jahre 987 kein Dynastiewechsel
in W-Franken/Frankreich stattgefunden, sondern der
karolingischen Hauptlinie wäre lediglich eine "Seitenlinie"
gefolgt. Dem widerspricht aber die offene Kritik französischer Geschichtsschreiber
des 11. Jahrhunderts an der Legitimität der KAPETINGER,
die erst unter König Philipp II. August von
Frankreich (+ 1223) mittels des "reditus regni Francorum ad
stirpem Karoli" diesen Makel überwinden konnten. Diese Probleme der
KAPETINGER
wären aber meiner Ansicht nach völlig unmöglich gewesen,
wenn sie wirklich KAROLINGER-Blut in
den Adern gehabt hätten; und wieso haben dann im 12. Jahrhundert königliche
Genealogen verzweifelt versucht, die KAROLINGER-Blütigkeit
der französischen KAPETINGER-Könige
über ihre angeheirateten Gattinnen zu bewesien, wenn ihnen die heribertinische
Mutter
Hugos
des Großendies viel leichter gemacht hätte? Doch
wird im 12. Jahrhundert in den kapetingischen
Genealogien nirgends eine Beatrix (von Vermandois)
erwähnt. So steht zwar fest, daß
König
Roberts I. Gattin Beatrix
hieß, daß sie aber eine Schwester Graf Heriberts II. war, ist
mit Sicherheit abzulehnen!
893
oo 2. Robert I. von Neustrien König von Frankreich
postum 866-15.6.923
Kinder:
Hugo der Große
895-16.6.956
Literatur:
-----------
Ehlers Joachim/Müller Heribert/Schneidmüller
Bernd: Die französischen Könige des Mittelalters. Von Odo bis
Karl VIII. 888-1498. Verlag C. H. Beck München 1996 Seite 36 - Treffer
Gerd: Die französischen Königinnen. Von Bertrada bis Marie Antoinette
(8.-18. Jahrhundert) Verlag Friedrich Pustet Regensburg 1996 Seite 62
-
Schwager,
Helmut: Graf Heribert II. von Soissons. Verlag Michael Lassleben Kallmünz/Opf.
1994 Seite 7,57,233,244 mit Anm. 928,402,406-409 -