Beatrix von Vermadois-Meaux                   Königin von Frankreich
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880- nach 26.3.931
 

Tochter des Grafen Heribert I. von Vermandois und der Adele von Meaux, Erb-Tochter von Graf Theutbert
Nach Helmut Schwager ist ein heribertinischer Vater abzulehnen
 

Treffer Gerd: Seite 62-63
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"Die französischen Königinnen. Von Bertrada bis Marie Antoinette (8.-18. Jahrhundert)"

                                             Beatrix von Vermandois - die Witwe des Usurpators
                                             * um 870 , + um 930  Heirat: um 893
 

Gemahlin Roberts I. (König 922-923)

Beatrice ist die Frau Roberts von Blois. Er hat sich im Kampf gegen die Normannen ausgezeichnet. Karl der Einfältige ernennt ihn zum Marquis (sein Bruder Odo hatte von KARL DEM DICKEN für ähnliche Verdienste den Titel eines Grafen von Paris erhalten). Mit erwa 23 Jahren hat sie Robert geheiratet, für den die Ehe einflußreiche Verbindungen schafft. Beatrice ist die Tochter jenes großen Lehnsherren Herbert von Vermandois, der sein Gesetz den Gebieten nördlich der Seine diktiert, dem König die Stirn bietet (und ihn schließlich auch gefangensetzen wird - um seinem Haus den Weg frei zu machen). [Der Autor macht hier ihren Vater, Heribert I. und ihren Bruder, Heribert II., zu einer Person.] Mütterlicherseits entstammt sie dem Geschlecht der Grafen von Elsaß und Paris.
Im Gegensatz zu Roberts erster Frau, Adele von Maine, die ohne Nachkommenschaft starb, hat Beatrice drei Kinder: Emma, Liutgard und Hugues (den Großen, der der Vater von Hugues Capet sein wird) [In der Fachliteratur wird allgemein davon ausgegangen, daß nur Hugo der Große aus der Ehe Roberts mit Beatrix stammt.]. Wie ihr Vater ist auch Beatrice dem regierenden König Karl III. feindlich gesonnen und stärkt die Hausmacht ihres Mannes, indem sie Emma 921 mit Raoul, dem Sohn des mächtigen Herzogs Richard von Burgund vermählt. Dies wird der Auftakt einer Serie sich überstürzender Ereignisse. Am 22. Juni 922 wird Karl der Einfältige, dem man vorwirft, er vernachlässige das westliche Reich zugunsten Lothringens, von den Großen abgesetzt. Zum Wahlkönigtum zurückkehrend, das natürlich ihre Macht stärkt, wählen sie am 29. Juni in Reims Herberts Schwiegersohn, Beatrices Mann. Als Robert I. läßt er sich am folgenden Tag von Gautier, dem notorischen Königsmacher salben. Herbert von Vermandois allerdings stellt sich nun auf die Seite des legitimen Königs.
Beatrice wird nur kurze Zeit den begehrten Titel einer Königin von Frankreich tragen. Der KAROLINGER Karl sichert sich in Lothringen Unterstützung. Vor Soissons kommt es zur großen Auseinandersetzung. Am 15. Juni 923 wird Robert im Kampf getötet. Beatrice ist nun Witwe. Durch ihre Tochter Emma entrinnt sie allerdings dem Schicksal, von der Geschichte gänzlich vergessen zu werden. Sie bleibt durchaus eine einflußreiche Persönlichkeit und begabte Intrigantin. Nach Roberts Tod wird Gautier nämlich umgehend Raoul, Beatrices Schwiegersohn, zum König weihen. Von nun an wird es für den legitimen König schwierig. Er steht allein gegen eine Koalition mächtiger Barone; er schickt Otgive - oder Edwige - und ihren Sohn Ludwig in den Schutz seines Schwiegervaters Eduard I., König von Wessex, nach "Übersee". Der Kampf flammt wieder auf. Es folgt Verrat: Herbert bietet Karl erneut seine Hilfe an. Der König kommt zu ihm nach Saint-Quentin. Herbert läßt ihn im Turm von Chateau-Thierry gefangensetzen. Selbst seine Freunde sind entsetzt. Herbert argumentiert, es handle sich weniger um einen Angriff auf die königliche Person, denn um einen Familienstreit: Der Vorfahr Karls III., Ludwig der Stamler, hätte Bernhard von Italien, seinen Vorfahr, verraten [Richtig ist, daß Karls III. Vorfahr LUDWIG DER FROMME Bernhard von Italien blenden ließ und dieser an den Folgen der grausamen Prozedur starb.]. Die Argumente konnten niemanden täuschen.Das Unglück des Königs begünstigt zu deutlich das Glück seines Schwiegersohnes.
Herbert hat also den König gefanfengesetzt. Seine Tochter Beatrice ist zufrieden. Seine Enkelin Emma kann einen neuen König von Frankreich zur Welt bringen. Der mächtige Clan der VERMANDOIS schickt sich an, an die Stelle der KAROLINGER zu treten [Die VERMANDOIS oder HERIBERTINER waren KAROLINGER im Mannesstamm.]. Die Königin-Mutter Beatrice lebt noch einige Jahre von ihrem zweifellos beträchtlichen Besitz, ehe sie mit rund 60 Lebensjahren stirbt.


Werner Karl Ferdinand: Seite 458
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Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)

VI. Generation
4
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Daß derselbe Herzog Robert, dessen Tochter, wie wir in der vorigen Anmerkung sahen, Heribert II., ehelichte, seinerseits eine Schwester Heriberts II. namens Beatrix geheiratet haben soll, diese Annahme verwarf Brandenburg aus zwei Gründen (Anmerkung zu Brandenburg VI, 3). Einmal, "weil sonst Heribert II. die Tochter seiner Schwester der Tante geheiratet haben würde, was  nach den kirchlichen Vorschriften völlig ausgeschlossen war", zum anderen, weil die Nachricht, die das behaupte, "erst zwei Jahrhunderte später" auftrete. Damit, und mit den Worten, diese vermutete Gattin Roberts sei "angeblich Beatrix genannt" gewesen, beging Brandenburg allerdings eine erhebliche Ungenauigkeit. Daß die Mutter Hugos des Großen, des Sohnes Roberts, Beatrix hieß, ist nicht nur zeigenössisch, sondern sogar urkundlich bezeugt. Am 26. März 931 urkundet Hugo in Tours für Sankt-Martin, HF 9, 719f. ...in eleemosyna domni et genitoris nostri Rotbertii quondam regis ac genetricis nostrae Beatricis atque nostra ... Aus der Formulierung (quondam beim Vater, domna bei der Mutter) dürfen wir entnehmen, daß Beatrix damals noch lebte, denn Hugo schenkt auch für sein eigenes Seelenheil. Beatrix wird noch in einer anderen Urkunde als Gattin Roberts und Mutter Hugos erwähnt (Vat. Reg. lat. 982, fol. 34 verso, ed. A. Vidier, Le Moyen Age 20 (1907) 289ff.) ... Hanc ...villam Willelmus comes Rotberto vice fratrum (S. Aignan d' Orleans) reddiderat comiti, et Rotbertus ... pro remedio anime suae etr anime uxoris suae Be. (sic) atque pro incolumitate filii sui Hugonis concessit ... Die Ehe Roberts mit Beatrix ist also gesichert.
Hugo der Große hat eine Tochter, die künftige Herzogin von Ober-Lothringen, nach seiner Mutter Beatrix genannt, und einen unehelichen Sohn, künftigen Bischof von Auxerre, nach dem Vater seiner Mutter, also dem eigenen Großvater, Heribert (siehe unten VIII, 10 und 15, ferner Werner a.a.O.). Die Lösung des vermeintlich unüberwindlichen Verwandtschaftsproblem ist aber nun nicht nur theoretisch möglich - nämlich durch die Annahme; Herzog Robert habe aus seiner ersten Ehe jene Tochter (Adela) gehabt, die er Heribert II. zur Frau gab, und habe in zweiter Ehe Heriberts Schwester Beatrix geheiratet - sondern die dazu passende Annahme findet ihre Bestätigung: Eine andere Tochter Roberts, Hemma, die als Gattin Rudolfs, Sohn Herzog Richards von Burgund, zeitweise westfränkische Königin war, ist tatsächlich nicht nur erheblich älter als ihr Bruder (aus zweiter Ehe) Hugo gewesen, sondern war in der Tat seine Halbschwester: Beide hatten nur den Vater, nicht aber die Mutter gemeinsam. In einer Urkunde, die bei Martene, Thesaur. anecd. 1,67 gedruckt ist, die ich aber nach der Kopie von Baluze, Bibl. Nat., Coll. Baluze 76, fol. 322 zitiere, und zu der ich das genaue Datum, 932 IV 15 Tours, aus dem Aufzeichnungen von Dom Lesueur, Bibl. Nat., ms. lat. 13898, fol.196 verso und der Kopie in Bibl. Nat., Collection Housseau, nr. 164, ermittelt habe, (für alles Nähere verweise ich auf die von mir vorbereiteten Regesten der ROBERTINER-Urkunden) sprechen die Kanoniker von Saint-Martin de Tours von Emma, der sie eine Prekarie verleihen, als gloriosae reginae domae Immae domni Roberti regis filiae sororis suae (sc. Hugonis), als der Tochter Roberts und dadurch Schwester Hugos und dann von Hugo ut ipse germanae suae domnae Immae reginae successor existat. "Germana" aber bezeichnet die Schwester vom gleichen Vater. Ende 934 ist Emma schon gestorben (Flodoard 934).
Durch die Ehe Roberts mit Beatrix sind alle ROBERTINER/KAPETINGER, die von beider Sohn Hugo dem Großen abstammen, Nachkommen KARLS DES GROSSEN. Es ergeben sich entsprechend erhebliche Unterschiede von der achten Generation an, gegenüber der Tafel von Brandenburg.
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Schwager, Helmut: Seite 57,233,406-409
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"Graf Heribert II. von Soissons"

Roberts Gattin Beatrix (+ nach 931) dürfte dem ROBERTINER bereits vor 893 mehrere Güter im Berry, so zum Beispiel Chatillon-sur-Loire (mit den Kirchen Saint-Firmin, Saint-Brisson und Saint-Martin-sur-Ocre) eingebracht haben.
In diesem Zusammenhang soll auch noch darauf hingewiesen werden, daß eine zum Jahre 895 behauptete Verheiratung von Heriberts II. angeblicher Schwester Beatrix mit dem ROBERTINER Markgraf Robert von Neustrien meines Erachtens nicht zu beweisen ist, was im Exkurs IV näher ausgeführt werden wird.

4. War Königin Beatrix, die Gattin des westrfränkischen Königs Robert I., eine HERIBERTINERIN?

Bekannte Historiker der westfränkischen Geschichte im Mittelalter wie zum Beispiel F. Lot, H. d'Arbois de Jubainville, C. von Kalckstein, Ph. Lauer, M. Bur oder K.F. Werner, treten eindeutig dafür ein, daß König Roberts I. Gattin Beatrix (+ nach 931) eine Tochter Graf Heriberts I. (+ 900/06) und Schwester Graf Heriberts II. gewesen sei. Doch können sie kaum quellenmäßige Belege dafür erbringen! Lediglich Kalckstein erwähnt eine fehlerhafte Urkunde Kaiser BERENGARS I. VON ITALIEN (+ 924) vom 15. Februar 915 für die Abtei Saint-Martin in Tours, in der dieser Markgraf Robert von Neustrien (+ 923) als "propinquus noster" bezeichnet wird. Kalckstein sieht diese Verwandtschaft mit Vorbehalt durch die Ehe von Beatrix, einer Ururenkelin König Pippins von Italien, mit König Robert I. als gegeben an. Dies kann jedoch meiner Meinung nach nicht zutreffen, da es sonst schon längst Bezeichnungen wie "propinquus noster" auch in Urkunden König Karls III. mit Markgraf Robert von Neustrien als Intervenienten hätte geben müssen, zumal dieser ja noch näher mit ihm verwandt gewesen wäre als der ferne KAROLINGER-Nachkomme in Italien. Tatsächlich taucht eine solche Verwandtschaftstitulierung, nämlich "consanguineus" nur in einer Urkunde Karls III. vom 28. Mai 917 aus Attigny für Markgraf Robert auf. Nun bedeutete "consanguinitas" allerdings eine weit engere Verwandtschaft (= Blutsverwandtschaft) als dies durch eine angeheiratete karolinger-blütige Beatrix von Vermandois gegeben ist (höchstens "propinquitas")! Dies gilt ebenso, wenn man diese "consanguinitas" auf Roberts Sohn Hugo den Großen bezieht, der um 917 mit einer karolinger-blütigen Tochter von Karls III. Tante Rothilde (N.N. von Maine (+ vor 926) verlobt, um 920 dann in erster Ehe verheiratet gewesen ist. Eine "consanguinitas" zwischen König Karl III. und Markgraf Robert von Neustrien müßte daher über ihre Eltern (Robert dem Tapferen, dessen Gattin oder Ludwig II. bzw. dessen Gattin Adelheid) konstruiert werden, was bisher nicht gelungen ist.
K.F. Werner versucht sodann Beatrix (von Vermandois) als Mutter Herzog Hugos des Großen von Franzien zu erweisen, indem er eine Urkunde des ROBERTINERS vom 26. März 931 aus Tours für die Abtei Saint-Martin zitiert. Darin schenkte der ROBERTINER auch für das Seelenheil seiner anscheinend noch lebenden Mutter Beatrix. Doch ist hier nirgends von ihrer genauen Filiation die Rede, weswegen das Diplom in dieser Frage keine Beweiskraft besitzt.
Tatsächlich gibt es meiner Ansicht nach nur zwei quellenmäßige Belege aus der Burgundia, die für eine Abstammung der Gattin König Roberts I. von den HERIBERTINERN sprechen, wobei freilich der Name Beatrix nicht fällt, nämlich die Historia Francorum Senonensis und das Chronicon Sancti Petri Vivi Senonensis des Mönches Clarius von Saint-Pierre-le-Vif (+ nach 1124). Die Historia wurde allerdings erst 150 Jahre nach den Ereignissen erstellt und ist wegen zahlreicher Verdrehungen und Entstellungen von nur sehr mittelmäßiger Bedeutung. Denn diese Quelle ist eindeutig gegen die robertinisch-kapetingischen Herrscher der damaligen Zeit gerichtet, indem sie die KAROLINGER-Könige der Vergangenheit bewußt positiv heraushebt. Daher wird natürlich Graf Heribert II. als Hochverräter geschildert und seine robertinische Verwandtschaft dabei mitdiskreditiert, was mit Sicherheit die Absicht des Chronisten gewesen ist. Was Clarius Chronicon Sancti Petri Vivi Senonensis angeht, so folgt sie hier wortwörtlich der Historia Francorum Senonensis und stammt zudem aus dem 12. Jahrhundert. Beiden Quellen ist schließlich gemeinsam, daß die Ereignisse des Jahres 923 vollig falsch interpretieren! Sie sehen den KAROLINGER-König Karl III. nämlich - entgegen allen anderen Chronisten - als klaren Sieger der Schlacht von Soissons an, der lediglich durch die Hinterlist Graf Heriberts II. zu Fall gekommen sei. Auch die Wahl König Rudolfs als seines Nachfolgers sei von dem KAROLINGER mitbewirkt worden!
Auf jeden Fall stehen diese beiden dubiosen Quellen allein, weswegen E. Brandenburg [Brandenburg, Nachkommen, 88 (Anmerkungen zu VI, 3] Beatrix heribertinische Herkunft auch ablehnt! Er weist dazu besonders auf die im anderen Fall unkanonische Verbindung Graf Heriberts II. mit seiner eigenen Nichte hin. Dies Problem der verbotenen Verwandtenehe löst Werner, indem er Heriberts II. robertinische Gattin N.N. - nach ihm Adela - aus der ersten Ehe König Roberts I. abstammen läßt, während Roberts I. Nachfolger Hugo der Große aus dessen zweiter Ehe mit Beatrix (von Vermandois) stamme. Mit Hilfe dieser geschickten Konstruktion hebelt K.F. Werner in der Tat Brandenburgs Bedenken aus, kann damit jedoch weiterhin nicht - wie schon oben gesagt - die Abstammung der Beatrix aus dem heribertinischen Hause belegen! Auch der Hinweis Werners, daß Herzog Hugo der Große von Franzien einen illegitimen Sohn, nämlich Bischof Heribert von Auxerre (+ 996) gehabt habe, hilft hier nicht weiter. Denn illegitime Söhne von Hochadeligen wurden damals eher nach der Mutterseite, also hier der Familie der Konkubine Raingarda benannt. Außerdem kann ja Graf Heribert II. ohne weiteres von seinem Schwager Herzog Hugo dem Großen von Franzien in einer Phase des gemeinsamen Kampfes gegen den KAROLINGER-König als Taufpate für seinen illegitimen Sohn auserkoren worden sein, ohne daß der HERIBERTINER mit dem späteren Bischof Heribert von Auxerre blutsmäßig verwandt gewesen ist. Gravierend ist meiner Meinung nach weiterhin, daß zwar der ROBERTINER Hugo der Große in den Quellen als "gener" Heriberts II. und "avunculus" seiner Söhne bezeichnet wird, dagegen nie als "nepos" Heriberts II.; ebensowenig erscheint sein Vater König Robert I. als "gener" Heriberts II.
Als letzten Einwand gegen Werners These ist jedoch die einfache Tatsache zu nennen, daß eine heribertinische Gattin König Roberts I. Sohn Hugo den Großen und damit den Enkel Hugo Capet (+ 996), der 987 die KAROLINGER als westfränkisch-französische Könige ablöste, zu KAROLINGER-blütigen gemacht hätte. Damit hätte aber im Jahre 987 kein Dynastiewechsel in W-Franken/Frankreich stattgefunden, sondern der karolingischen Hauptlinie wäre lediglich eine "Seitenlinie" gefolgt. Dem widerspricht aber die offene Kritik französischer Geschichtsschreiber des 11. Jahrhunderts an der Legitimität der KAPETINGER, die erst unter König Philipp II. August von Frankreich (+ 1223) mittels des "reditus regni Francorum ad stirpem Karoli" diesen Makel überwinden konnten. Diese Probleme der KAPETINGER wären aber meiner Ansicht nach völlig unmöglich gewesen, wenn sie wirklich KAROLINGER-Blut in den Adern gehabt hätten; und wieso haben dann im 12. Jahrhundert königliche Genealogen verzweifelt versucht, die KAROLINGER-Blütigkeit der französischen KAPETINGER-Könige über ihre angeheirateten Gattinnen zu bewesien, wenn ihnen die heribertinische Mutter Hugos des Großendies viel leichter gemacht hätte? Doch wird im 12. Jahrhundert in den kapetingischen Genealogien nirgends eine Beatrix (von Vermandois) erwähnt. So steht zwar fest, daß König Roberts I. Gattin Beatrix hieß, daß sie aber eine Schwester Graf Heriberts II. war, ist mit Sicherheit abzulehnen!
 
 
 
 

 893
  oo 2. Robert I. von Neustrien König von Frankreich
           postum 866-15.6.923
 
 
 
 

Kinder:

  Hugo der Große
  895-16.6.956
 
 
 
 

Literatur:
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Ehlers Joachim/Müller Heribert/Schneidmüller Bernd: Die französischen Könige des Mittelalters. Von Odo bis Karl VIII. 888-1498. Verlag C. H. Beck München 1996 Seite 36 - Treffer Gerd: Die französischen Königinnen. Von Bertrada bis Marie Antoinette (8.-18. Jahrhundert) Verlag Friedrich Pustet Regensburg 1996 Seite 62 - Schwager, Helmut: Graf Heribert II. von Soissons. Verlag Michael Lassleben Kallmünz/Opf. 1994 Seite 7,57,233,244 mit Anm. 928,402,406-409 -
 
 
 
 
 


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