2. Sohn des Herzogs
Konrad von Schwaben aus dem Hause der KONRADINER
und der Judith von Marchtal,
Tochter von Graf Adalbert
Nach Jackman/Fried Konrad III.
Graf von Ortenau (+ um/nach 1004) als
Sohn Konrads II. von Öhningen,
Herzog von Schwaben und der OTTONIN Richlind,
Tochter
von Herzog Liudolf von Schwaben
Glocker Winfrid: Seite 334
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"Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der
Politik"
VII. 108 Konrad
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+ 994 XI 24
Graf, Wohltäter des Klosters Einsiedeln
oo Liutgard
Vgl. zur Identifikation des "Cuonradus
laicus" aus dem Reichenauer Gedenkbucheintrag
Kunos
von Öhningen mit dem 994
ermordeten Graf
Konrad Hlawitschka, Untersuchungen Kap. II b bei Anm. 94-99.
Die Belege für diesen Graf
Konrad hat Keller, Einsiedeln Seite 76 mit Anm. 188 gesammelt.
Die Vermutungen bezüglich der Verwandtschaft von Liutgard,
der Gemahlin Graf Konrads, mit Bischof
Gebhard II. von Konstanz, wie sie Zotz, Breisgau S. 217 angestellt hat,
sind mit unserer Identifikation jedoch nicht mehr zu vereinbaren.
Im Ufgau und Ortenau erscheinen zwischen 961 und 1004
kontinuierlich Grafen des Namens Konrad, denen ein Gebhard vorausging,
vgl. die Übersicht bei Hlawitschka,Thronwechsel (wie Anmerkung 28),
Seite 209f Anmerkung 201.
Da nach der hier vorgeschlagenen Genealogie sich die
Folge Gebhard III. - Konrad I. - Konrad
II. - Konrad III. ergibt, besteht
keine Schwierigkeit, diese Grafen mit den fraglichen KONRADINERN
in
Verbindung zu bringen. Konrad III. als
Sohn Konrads II. ist durch den "Kuno von Öhningen"-Eintrag
im Reichenauer Verbrüderungsbuch und durch die Welfenquellen des 12.
Jahrhunderts gesichert (Das Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau,
hrsg. von J. Autenrieth, D. Geuenich und K. Schmid, MGH Libri mem. NS 1,
1979, Tafel 135, dazu Schmid, Probeme, wie Anmerkung 53).
Im Jahr 994 starb ein Graf
Konrad, der wiederholt für den urkundlich bezeugten Grafen
des Ufgau gehalten wurde [Vgl. Keller (wie Anmerkung 103), Seite 76f.,
162 mit Anmerkung 89], derselbe aber nicht sein kann, wenn die vorgeschlagene
Interpretation der Hammersteiner Genealogie zutreffen sollte. Die Nachricht
wird den gleichzeitigen Annalen von Einsiedeln verdankt; an ihr zweifeln
besteht also kein Anlaß. War aber der 994 gestorbene Graf
ein KONRADINER? Zweifel an seiner Identität
mit Konrad vom Ufgau wurden schon früher
geltend gemacht [Vgl. Zotz (wie Anmerkung 45), Seite 118; Hlawitschka,
Untersuchungen (wie Anmerkung 48),. Seite 107 mit Anmerkung 99.], doch
wird er weiterhin für einen Verwandten der KONRADINER
gehalten [Jackman (wie Anmerkung 28), Seite 174 mit Anmerkung 18.]. Indes,
er war mit einer Liutgart verheiratet, sein Bruder hieß Bernhard,
ein weiterer Verwandter eorundem stirpis Amazo, was nicht an KONRADINER
denken läßt; auch der Besitz, den er oder seine Gemahlin schenkte,
verweist kaum auf das fränkische Adelsgeschlecht. So wurden eine andere
Familie und andere Grafschaften ins Auge gefaßt, etwa die ETICHONEN
und die Grafschaften im Umkreis des Bosensees. Ich lasse die Frage hier
auf sich beruhen. Eine Notwendigkeit besteht jedenfalls nicht, den 994
erschlagenen Grafen Konrad mit den
im Ufgau regierenden KONRADINERN in
Verbindung zu bringen.
Hlawitschka hat ferner gegen Jackmans Hauptthese OTTOS
II. Aufgebotsschreiben geltend gemacht, dessen Datierung nach
wie vor umstritten ist. Danach hatte Heribert, wohl der Vater Ottos
von Hammerstein, mit seinen Panzerreitern zu erscheinen, dazu auch
"der Sohn seines Bruders", der zwar mit Namen ungenannt bleibt, doch der
älteste Sohn Konrads II. sein sollte, der 981/82 das kampffähige
Alter erreicht haben dürfte, mithin, je nach Alter, Hermann,
der künftige Herzog von Schwaben, Liutold oder
Kuno,
der spätere Graf in Ortenau und Ufgau. Nach Nennung eines weiteren
Heerpflichtigen wurde auch Cono filius Cononis aufgeboten,
der für Jackman mit dem im Jahre 983 eingesetzten Herzog Konrad
von Schwaben identisch ist. Er wäre demnach Heriberts Bruder
und zweimal im Aufgebotsschreiben genannt: einmal als Vater eines Sohnes
und ein zweites Mal als Konrads Sohn. Hlawitschka hält das
für unmöglich. Die Identitätsfrage ist zwingend nicht zu
entscheiden. Doch gesetzt, es handle sich tatsächlich um den KONRADINER,
warum sollte er denn im Aufgebotsschreiben nicht zweimal genannt sein können?
Die Einberufungsliste ist ja geographisch, nicht nach Adelsgeschlechtern
geordnet. Gründe für die doppelte Nennung, die ja nur auf eine
mehrfache militärische Gestellungspflicht der KONRADINER
für räumlich auseinanderliegende Lehen hinausliefe, ließen
sich leicht finden. Heribert hatte wie sein Neffe als Führer
rheinfränkischer Truppen zu erscheinen; der Konrad-Sohn stand
an der Spitze vielleicht elsässisch-alemannischer oder ufgauisch-ortenauischer
Verbände. War der künftige Herzog Konrad (= Konrad II.)
der Sohn eines Konrad (= Konrad I.), war dieser ältere Konrad
zugleich
mit einem Mann identisch, der nach Thietmars freilich nicht unproblematischer
Darstellung im gerichtlichen Zweikampf die rechte Hand eingebüßt
haben soll und um 981 über 60 Jahre alt gewesen sein muß; er
könnte auch krank gewesen sein, starb er doch im folgenden Jahr. Wie
auch immer, es ist nicht auszuschließen, daß dieser Konrad
nicht oder nur eingeschränkt kriegstauglich war, als das Aufgebotsschreiben
erging. Möglicherweise vertrat ihn im Jahr 981 sein Sohn, Cono
filius
Cononis. Doch war derselbe auch selbst verpflichtet, weshalb
er seinen Sohn zu schicken hatte. Schließlich hatte der Herzog
Konrad nicht nur einen Sohn Hermann, sondern auch einen weiteren,
der seinen eigenen Namen trug: Konrad;
er wurde als Nachfolger seines Vaters Graf im Ufgau. Er könnte, gerade
auch wenn mit Konrads I. 982 bereits erfolgtem Tod zu rechnen wäre,
ebenfalls unter Cono filius Cononis
zu verstehen sein. OTTOS II. Augebotsschreiben
bietet also keinerlei Anlaß, die vorgeschlagene Rekonstruktion des
KONRADINER-Stammbaums
in Zweifel zu ziehen, auch wenn nicht jede Einzeheit zu klären ist.
Hlawitschka Eduard: Seite 106-108
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"Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte
des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands."
Prüft man die Möglichkeit, ob auch ein Cuonradus
laicus als Sohn Herzog Konrads von Schwaben ebenfalls
in den Quellen bezeugt sein könnte, so stößt man in der
bekannten Aufgebotsliste des Jahres 981, mit der Kaiser
OTTO II. von Italien her Verstärkungen aus Deutschland
für seine bevorstehende Auseinandersetzung mit den Sarazenen in S-Italien
anforderte, auf einen Cono filius
Cononis,
der mit 40 Panzerreitern zu erscheinen hatte. Er bietet sich dür eine
Identifizierung mit dem Cuonradus laicus
des Reichenauer Gedenkeintrags und Sohn des Cuonradus comes (= Kuno
von Öhningen/Konrad von Schwaben) geradezu an. Chronologische
Schwierigkeiten bestehen wohl nicht. Indessen könnte es sich bei diesem
Aufgebotenen auch um eine andere Person, nämlich eventuell um jenen
Cuno
handeln, den eine Notiz aus dem Hammersteiner Eheprozeß (1018-1027)
vom Jahere 1023 als Sohn eines Cuno und Enkel eines
Gebhard
zu erkenenn gibt.
Ob eventuell der Cuonradus laic.
des Reichenauer Gedenkeintrages der mit einer gewissen Liutgard vermählte
und 994 getötete Graf Konrad war,
der sich als Wohltäter von Einsiedeln hervortat und (durch Reichenauer
Verbrüderungseinträge erkennbare) Beziehungen zu Bischof Gebhard
II. von Konstanz und seinen Angehörigen hatte? Diese Beziehungen Konrads
(+ 994) und seiner Frau Liutgard hat schon Hagen Keller
1964 festgestellt [H. Keller, Kloster Einsiedeln Seite 107ff. Freilich
soll dieser Graf Konrad nach einer
Einsiedler Traditionsnotiz, die späten Komilationscharakter aufweist
(vgl. H. Keller, a.a.O. Seite 163 Anmerkung 89 und Seite 157 Anmerkung
25), einen Bruder Bernhard gehabt haben. Jedoch ist es durchaus möglich,
daß sich bei der Bearbeitung dieser Traditionsnotizen um 1330 hier
ein Versehen - wie andere auch (vgl. H. Keller, a.a.O. Seite 68 Anmerkung
133) - einschlich. Sollte der Kompilator etwa frater für
fratuelis oder filius fratris gesetzt haben? Daß derartige
Fehler vorkamen, dazu 2 Beispiele: Im Essener Nekrolog findet man zum 12.IV.
Ludolphus
rex, während das Merseburger Nekrolog zum benachbarten 14.IV.
Liudulfus
infans aufweist. G. Althoff, Unerkannte Zeugnisse Seite 401 Anmerkung
9, zog hinsichtlich des unbekannten Ludulphus rex in der nur abschriftlich
erhaltenen Essener Überlieferung schon den Schluß: "Man könnte
etwa an ein ursprüngliches filius regis oder Ähnliches
denken". Im Lüneburger Nekrolog wurde unter dem 3.III. obiit Hilligard
regina vermerkt, und dasselbe geschah im Nekrolog von St.
Maximin in Trier (G. Althoff, Adels- und Königsfamilien Seite 68),
während das Aschaffenburger Nekrolog zum gleichen Tag Hildegardis
abbatissa regis filia obiit enthält (MIÖG 35, 1914, Seite
274) und damit eindeutig die Identität dieser regina mit König
Ludwigs des Jüngeren Tochter
Hildegard, also einer regis filia,
sichert. Diese und weitere Beispiele könnten also für ein Versehen
in der Kennzeichnung Bernhards sprechen, aber eine etwas anders geartete
Beziehung Bernhards zu Graf Konrad (+ 994)
durchaus offenlassen. Immerhin ist Bernhard nicht in dem offenbar
von Konrads Gemahlin
Liutgard
veranlaßten und unten abgedruckten Gedenkeintrag mitgenannt, aber
doch wieder durch andere Einträge (vgl. H. Keller, a.aO. Seite 77f.)
in der Nähe eines Konrad zu finden!
- Auf die engen Beziehungen des in Einsiedeln bezeugten und
994
ums Leben gekommenen Konrad zu Bischof
Gebhard II. von Konstanz und zu "Kuno von Öhningen" hat schon
Th. Zotz, Der Breisgau Seite 215ff., hingewiesen. Freilich meinte er, in
diesem Konrad den Grafen "Kuno von Öhningen" vermuten zu dürfen.],
wenngleich er meinte - was freilich bloße Vermutung und unhaltbar
ist - daß dieser Konrad der Graf
des Ufgaus und der Ortenau gewesen sei [H. Keller, Kloster Einsiedeln Seite
76: "Sieht man die Grafenlisten dieser Zeit durch, so kann es sich nur
um den Grafen der Ortenau und des Ufgaus handeln". - Nun geben indessen
die Grafenbezeugungen in der Ortenau und im Ufgau beim 24. November
994 keine Unterbrechung in der Nennung des Namens
Konrad/Cuno
zu erkennnen, wie es der Tod dieses Mannes nahelegt, was Keller (Seite
76 Anmerkung 188) damit erklären möchte, daß eben ein gleichnamiger
Sohn auf den erschlagenen Vater dort nachfolgte. Merkwürdig ist dabei
nur, daß in dem nur einen knappen Monat nach der Ermordung des Grafen
Konrad (14.XI.994) ausgestellten Diplom OTTOS
III. nr. 158 vom 22.XII.994 die Formel genauso in pago Mordenouua
in comitatu Cuononis comitisheißt,
ohne daß auf einen Grafenwechsel (etwa Cuononis
comitis iunoris) angespielt wird, wie nur wenige Tage
vor der Ermordung in D O III, 153 vom 11.XI.994: in comitatu Cononis
comitis. Gegen die Identifizierung mit einem Ortenau- und Ufgaugrafen
spricht indessen besonders die Lage des Schenkgutes des am 24.XI.994
getöteten Grafen Konrad. Es lag
in Aquaregia (= Ägeri, südlich des Zürichsees) und
in Wangen (= Wangen, ebenfalls südlich des Zürichsees),
das seines Verwandten Bernhard befand sich in Wittenheim (=
Wittenheim bei Mühlhausen im S-Elsaß), was keinen Bezug zur
Ortenau erkennen läßt, indessen in die gleichen Gegenden verweist,
in denen wir - mit Wülfingen, Embrach, Mömpelgard - auch den
vorher besprochenen Liutold antrafen.]. Diese Beziehungen zur Verwandtengruppe
um Bischof Gebhard II. von Konstanz sind vielmehr erklärbar, wenn
man den 994 getöteten
Konrad
als Sohn des Schwaben-Herzogs ansieht und dazu unsere oben Seite 69-74
vorgelegte Verwandtschaftsrekonstruktion anerkennt. Eine solche Akzeptierung
mag umso leichter fallen, als ein weiterer Reichenauer Gedenkeintrag aus
der Umgebung Liutgards, der Gemahlin des 994 getöteten
Grafen
Konrad, in welchem außer
Liutkart und ihrem Gemahl
Cuonrath
auch
Cunzili und Cuntzo (= Kurzformen für Kuno/Konrad)
und Judintha (= Name von
Herzog Konrads Gemahlin) genannt
werden, gleiches Namensgut aufweist wie eine mehrere Jahrzehnte ältere
Reichenauer Gedenkliste aus der Wendilgart-Udalrich-Familie.
Schmid, Karl: Seite 134,173
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"Probleme um den "Grafen Kuno von Öhningen"
d) Kuno
Ein mächtiger Mann namens Kuno,
der Sohn eines Kuno, wird in der Aufgebotsliste von 981 oder 983
genannt. Freiherr Schenk zu Schweinsberg hat ihn mit dem etwa gleichzeitig
bezeugten Ufgaugrafen identifiziert, ihn für einen Sohn Kunos von
Öhningen und wie seinen Vater für einen "KONRADINER"
gehalten. Seine Tochter soll nach Schenks Vermutung mit einem Grafen von
Calw vermählt gewesen sein. Ernst Klebel sieht als Söhne dieses
Kuno
den Bischof Eberhard von Bamberg und dessen 1017 genannten Bruder
Kuno an.
Adlige namens Konrad (Kuno):
- Der Ufgaugraf (oder die Ufgaugrafen?) Konrad (im Jahre
987, D O III 39), Kuno (im Jahre 965, D O II 162) folgte(n) auf den Ufgaugrafen
Gebhard (im Jahre 940, D O I 23).
- Kuno, der Sohn
eines Kuno, wird in der Aufgebotsliste von 981 oder 983 erwähnt;
siehe Anmerkung 33.
- Graf Konrad, der
mit Einsiedeln in Beziehung stand und 994 getötet wurde, war der Gemahl
einer Liutgard und hatte einen Bruder namns Bernhard; vgl. Keller
(wie Anmerkung 153) Seitze 76f. und Seite 162 mit Anmerkung 89.
Eigene Anmerkung:
Die Lebensdaten von Jackman/Fried für Konrad
III. (+ um/nach 1004) können nicht zutreffen, da dieser
Konrad
wie sein Bruder Liutold vor Hermann im Reichenauer Memorialeintrag genannt
wird, also vermutlich älter als Hermann war. Wäre
Konrad
aus welchen Gründen auch immer nicht seinem Vater Konrad als
Herzog von Schwaben gefolgt, so wäre er aber automatisch der Vormund
für seinen Neffen Hermann III. gewesen.
oo Liutgard
-
Literatur:
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Fried, Johannes: Prolepsis oder Tod? Methodische
und andere Bemerkungen zur Konradiner-Genealogie im 10. und frühen
11. Jahrhundert Seite 106-107 - Glocker Winfrid: Die Verwandten
der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln
Wien 1989 VII,108 Seite 334 - Heine Alexander (Hg.): Geschichte
der Welfen. Phaidon Verlag GmbH Essen Seite 24,25,39 - Hlawitschka
Eduard: Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des
11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands. Zugleich
klärende Forschungen um „Kuno von Öhningen“, Jan Thorbecke Verlag
Sigmaringen 1987, Seite 99-104,106-108,111,158,167, 169,172 - Schmid,
Karl: Probleme um den "Grafen Kuno von Öhningen" in Gebetsgedenken
und adliges Selbstverständnis im Mittelalter. Ausgewählte Beiträge,
Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1983 Seite 127,134,159,173 - Wolf
Armin: Wer war Kuno von Öhningen? Überlegungen zum Herzogtum
Konrads von Schwaben (+ 997) und zur Königswahl vom Jahre 1002. in
Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters Band 36, 1980 Seite
25-83 -