Rotrud                                                      Äbtissin von Andlau
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um 850- nach 912
 

Tochter des Kaisers KARL II. DER KAHLE aus seiner 1. Ehe mit der Irmintrud von Orleans, Tochter von Graf Odo
 

Werner Karl Ferdinand: Seite 453
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"Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"

IV. Generation
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Zu Rotrud schreibt Brandenburg auf der Tafel "* 852, soll 862 Äbtissin im Kloster der Heiligen Radegunde zu Poitiers werden, + ...", und in der Anm. B. IV,41: "Rotrud, Ann. Bert. SS 1,447. Flodoard, SS 13, 548. Fehlt bei Witger." Hier ist eine Verkettung von Versehen zu berichtigen.
a) SS 1,447 ist die (ältere) Ausgabe der Ann. Bert. gedruckt, und zwar der Text zum Jahre 852, das Brandenburg angibt. Es findet sich jedoch kein Wort über Rotrud.
b) Kehrt man die Seitenzahl um, SS 1, 474, so findet man eine Rotrud erwähnt (Ann.Bert. 867), aber es handelt sich nicht um die Tochter KARLS DES KAHLEN, sondern um die Tochter KARLS DES GROSSEN, die als Mutter des 867 verstorbenen Abtes Ludwig von S.-Denis (oben III,1) genannt wird. Die Angabe über das vermeintlich überlieferte Geburtsjahr 852 ist also zu streichen; sie beruht auf der Verwirrung einiger Notizen bei Brandenburg.
c) Nicht haltbar ist auch das Datum "862" für die geplante Wahl der Rotrud zur Äbtissin inuPoitiers, über die wir aus einem von Flodoard a.a.O. überlieferten Brief Hincmars von Reims an Rotrud, Deo sacrata, und ihre Mitschwestern in Ste.-Radegonde erfahren. Es handelt sich um eine strittige Affäre, und Hincmar erwähnt, daß der König den Erzbischof Frotarius und die Bischöfe Erardus und Angenoldus zur Vornahme einer regulären Wahl in das erwähnte Kloster beordert habe. Zu Angenoldus vermerken die Herausgeber Anm. 6 "De Engelmodo Rothado Suession. a. 862 suffecto cogitant". Aus dieser (irrigen) Identifizierung entnahm Brandenburg das Datum 862. Zieht man Duchesnes, Fastes episcopaux, zu Rate, so ergibt sich Folgendes: Angenoldus ist der Bischof Engenoldus von Poitiers (859/60-871/78), also der zuständige Diözesan! (Duchesne 2,86) Frotarius wurde 876 Erzbischof von Bourges, aber vorher war er Erzbischof von Bordeaux und als solcher war er für die Diözese Poitiers zuständig. Frotarius hatte sich aber außerdem 868 von KARL DEM KAHLEN die Abtei S.-Hilaire de Poitiers verleihen lassen. Flüchtig aus Bordeaux, das die Normannen verwüsteten, weilte Frotarius also um diese Zeit, ebenso wie der Ortsbischof Angenoldus in Poitiers! (Nicht in Betracht kommt die Zeit, in der L. Levillain zufolge, Frotarius zwischen seinen Ämtern in Bordeaux und Bourges Bischof von Poitiers gewesen sein soll, vgl. Ann. Bert. ed. Grat 142, Anm. 3 und die dort genannte Literatur. Für dieses Bischofsamt in Poitiers, von dem Duchesne a.a.O. nichts weiß, kommen nur die Jahre nach der letzten Erwähnung des Angenoldus, 871, und vor der Erhebung des Frotarius zum Erzbischof von Bourges, 876 in Betracht). Der dritte Prälat, Erzbischof Erardus schließlich ist Erzbischof Herard von Tours, 856-871, vgl. Duchesne 2, 311f. Hincmars Brief gehört also in die Jahre 868/70. Aus den Angaben von Brandenburg, Geburt 852, vorgesehene Wahl 862, hätte man die interessante Information entnehmen können, daß eine zehnjährige Prinzessin zur Äbtissin regulär gewählt werden konnte - leider erwiesen sich beide Daten als irreal.
Aus dem Briefe Hincmars von 868/70 können wir zwar nichts über das damalige Alter Rotruds erfahren, wohl aber schließen, daß aus der Erhebung zur Äbtissin in Poitiers nichts wurde. Ich halte es für äußerst wahrscheinlich, daß die KARLS-Tochter Rotrud identisch ist mit Roddruda dilecta consanguinea nostra, die uns in Diplomen König ARNULFS 889 VII 9 und 889 XI 27, also etwa 20 Jahre später begegnet, bisher aber nicht identifiziert wurde (DD Arn 56 und 70). Vgl. Kehr ebd. 105 "Über die ... Verwandte ARNULFS Rotrud ist sonst nichts bekannt; er verweist auf Dümmler 3, 480, der Rotrud recht unglücklich im unmittelbaren Anschluß an die unehelichen KinderARNULFS erörtert und ganz richtig bemerkt "Unbekannt ist das Verwandtschaftsverhältnis, in welchem eine gewisse Roddrud zu ihm stand", denn gerade das Verwandtschaftsverhältnis ist mit consanguinea recht ungenau umschrieben: Es handelt sich um Blutsverwandtschaftm, echte Vetternschaft, nicht um Verschwägerung, was bei unserer Deutung genau zuträfe: ARNULFS Vater Karlmann und KARLS DES KAHLEN Tochter Rotrud waren Geschwisterkinder. Dem Range einer karolingischen Prinzessin entspricht nicht nur die ehrenvolle Bezeichnung im Diplom, nicht nur der Umstand, daß Rotrud in D 56 als Intervenientin vor dem Grafen Otto auftritt, sondern auch der Umfang der ihr gewährten Vergünstigungen: Der ganze Reichsfuskus Brumath im Elsaß war ihr zu Lehen gegeben worden und soll erst nach ihrem Tode an das 889 mit ihm beschenkte Kloster Lorsch fallen (D 70). Die Brücke vom W- zum O-Reich läßt sich sowohl geographisch wie chronologisch schlagen. 868/70 war Rotrud, wie wir sahen, vergeblich Kandidatin auf eine Äbtissinnenwürde in Poitiers, 869/70 bemächtigte sich ihr Vater des regnum Lotharii, zunächst des Ganzen, dann schließlich seiner westlichen Hälfte. In diesem Gebiet kann er seine Tochter ersatzweise gerade in den folgenden Jahren versorgt haben. In dem KARL zugefallenen Teil Lothringens liegt der comitatus Scarponensis (zwischen Metz und Toul), in dem der Priester Amandus auf Interventiuon der consanguinea Rotrud von ARNULF acht Mansen verliehen werden! (D 56). Ich halte unter diesen Umständen das Ergebnis, daß es sich bei der Rotrud in den Urkunden ARNULFS
a) um eine KAROLINGERIN handelt, die jedoch in den bisherigen genealogischen Zusammenstellungen vernachlässigt wurde
b) um eine gleichnamige Tochter KARLS DES KAHLEN, für gesichert bzw. äußerst wahrscheinlich.
Schließlich ist es möglich, daß mit der Ruuddrudis neptis sepe dicte imperatoricis (siehe Richardis) in D 68 Ludwigs des Kindes, das der Herausgeber Schieffer Seite 200, Zeile 25 auf 906/09 datiert, eine weitere Erwähnung der KARLS-Tochter vorliegt.Man wird beachten, daß die Urkunde mit einem vorgeschriebenen Alter Rotruds rechnet: Zwar soll sie in der Leitung der Abtei Andlau auf Richardis folgen (...si honorem religiositatis habere maluerit! Das paßt trefflich zu den Mißgeschicken der "geistlichen Laufbahn" Rotruds!), aber es wird jetzt schon für den Fall ihres Todes die Nachfolgerin Caritas nominiert, auf die dann künftige Äbtissinnen de ipsa genealogia, das heißt aus dem Hause der Richardis, folgen sollen. Rotrud, der KAROLINGERIN, wird hier für den Fall, daß sie nun doch in ein Kloster gehen will, die Abtei Andlau zugesprochen - mit Richardisbringt man sie als neptis (nämlich über die Ehe der Kaiserin mit dem Vetter Rotruds, KARL III.) in Beziehung, aber erst nach ihr setzt mit Candida und ihren Nachfolgerinnen die Folge der Äbtissinnen de ipsa genealogia ein. Will man sich dieser Deutung, die der wohlbedacht unterschiedene Text nahelegt, nicht anschließen, dann muß Ruuddrud von 906/09 eine andere Person als die KARLS-Tochter sein, muß der genealogia der Richardis, also dem Haus von deren Vater Erchanger angehören und wäre dann keine KAROLINGERIN. Entscheidet man sich für diese Alternative, so muß man sich klar sein, daß eine Identität "dieser" Rotrud mit der in den Diplomen ARNULFS Genannten trotz der räumlichen und zeitlichen Nähe nicht in Betracht käme, denn eine ihm nur über die Ehe seines Onkels KARL III. mit Richardis verwandte Dame aus dem Hause des Grafen Erchanger hätte ARNULF keinesfalls seine dilecta consunguinea nennen können. Eben diese letztere Überlegung spricht für die Identität der KAROLINGERIN Rotrud in den DD ARNULFS und Ludwigs IV. Daß "Rotrud", der Name der Mutter König Pippins, spezifischer KAROLINGERINNEN-Name war, ist bereits bekannt. - Rotrud ist dann tatsächlich der Richardis als Äbtissin von Andlau gefolgt und tritt im Diplom König KARLS III. (Lauer 125, der es als Fälschung einreiht, vgl. jedoch Schieffer 200 "durchaus zeit- und kanzleigemäß ... und auch inhaltlich ... größtenteils einwandfrei", nur interpoliert) 912 II 3 als Patientin für ihre Kinder auf. Trifft unsere Vermutung zu, dann ist Rotrud nicht nur nach 889, sondern sogar erst nach 912 gestorben, wäre also bei einem Geburtsjahr c 850 etwas über 60 Jahre alt geworden. (Siehe jetzt auch MG DD Karol. 3, Seite 441).



 
 
 
 


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