Tochter des Kaisers
KARL II. DER KAHLE aus seiner 1. Ehe mit der Irmintrud
von Orleans, Tochter von Graf Odo
Werner Karl Ferdinand: Seite 453
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"Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr
1000 (1.-8. Generation)"
IV. Generation
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Zu Rotrud schreibt
Brandenburg auf der Tafel "* 852, soll 862 Äbtissin im Kloster der
Heiligen Radegunde zu Poitiers werden, + ...", und in der Anm. B. IV,41:
"Rotrud, Ann. Bert. SS 1,447. Flodoard,
SS 13, 548. Fehlt bei Witger." Hier ist eine Verkettung von Versehen zu
berichtigen.
a) SS 1,447 ist die (ältere) Ausgabe der
Ann. Bert. gedruckt, und zwar der Text zum Jahre 852, das Brandenburg angibt.
Es findet sich jedoch kein Wort über Rotrud.
b) Kehrt man die Seitenzahl um, SS 1, 474, so
findet man eine Rotrud erwähnt
(Ann.Bert. 867), aber es handelt sich nicht um die Tochter KARLS
DES KAHLEN, sondern um die Tochter KARLS
DES GROSSEN, die als Mutter des 867 verstorbenen Abtes
Ludwig von S.-Denis (oben III,1) genannt wird. Die Angabe
über das vermeintlich überlieferte Geburtsjahr 852 ist also zu
streichen; sie beruht auf der Verwirrung einiger Notizen bei Brandenburg.
c) Nicht haltbar ist auch das Datum "862" für
die geplante Wahl der Rotrud zur Äbtissin
inuPoitiers, über die wir aus einem von Flodoard a.a.O. überlieferten
Brief Hincmars von Reims an Rotrud,
Deo sacrata, und ihre Mitschwestern
in Ste.-Radegonde erfahren. Es handelt sich um eine strittige Affäre,
und Hincmar erwähnt, daß der König den Erzbischof Frotarius
und die Bischöfe Erardus und Angenoldus zur Vornahme einer regulären
Wahl in das erwähnte Kloster beordert habe. Zu Angenoldus vermerken
die Herausgeber Anm. 6 "De Engelmodo Rothado Suession. a. 862 suffecto
cogitant". Aus dieser (irrigen) Identifizierung entnahm Brandenburg das
Datum 862. Zieht man Duchesnes, Fastes episcopaux, zu Rate, so ergibt sich
Folgendes: Angenoldus ist der Bischof Engenoldus von Poitiers (859/60-871/78),
also der zuständige Diözesan! (Duchesne 2,86) Frotarius wurde
876 Erzbischof von Bourges, aber vorher war er Erzbischof von Bordeaux
und als solcher war er für die Diözese Poitiers zuständig.
Frotarius hatte sich aber außerdem 868 von KARL
DEM KAHLEN die Abtei S.-Hilaire de Poitiers verleihen lassen.
Flüchtig aus Bordeaux, das die Normannen verwüsteten, weilte
Frotarius also um diese Zeit, ebenso wie der Ortsbischof Angenoldus in
Poitiers! (Nicht in Betracht kommt die Zeit, in der L. Levillain zufolge,
Frotarius zwischen seinen Ämtern in Bordeaux und Bourges Bischof von
Poitiers gewesen sein soll, vgl. Ann. Bert. ed. Grat 142, Anm. 3 und die
dort genannte Literatur. Für dieses Bischofsamt in Poitiers, von dem
Duchesne a.a.O. nichts weiß, kommen nur die Jahre nach der letzten
Erwähnung des Angenoldus, 871, und vor der Erhebung des Frotarius
zum Erzbischof von Bourges, 876 in Betracht). Der dritte Prälat, Erzbischof
Erardus schließlich ist Erzbischof Herard von Tours, 856-871, vgl.
Duchesne 2, 311f. Hincmars Brief gehört also in die Jahre 868/70.
Aus den Angaben von Brandenburg, Geburt 852, vorgesehene Wahl 862, hätte
man die interessante Information entnehmen können, daß eine
zehnjährige Prinzessin zur Äbtissin regulär gewählt
werden konnte - leider erwiesen sich beide Daten als irreal.
Aus dem Briefe Hincmars von 868/70 können wir zwar
nichts über das damalige Alter Rotruds
erfahren, wohl aber schließen, daß aus der Erhebung zur Äbtissin
in Poitiers nichts wurde. Ich halte es für äußerst wahrscheinlich,
daß die KARLS-Tochter
Rotrud
identisch ist mit Roddruda dilecta
consanguinea nostra, die uns in Diplomen König
ARNULFS 889 VII 9 und 889 XI 27, also etwa 20 Jahre später
begegnet, bisher aber nicht identifiziert wurde (DD Arn 56 und 70). Vgl.
Kehr ebd. 105 "Über die ... Verwandte ARNULFS
Rotrud ist sonst nichts bekannt; er verweist auf Dümmler
3, 480, der Rotrud recht unglücklich
im unmittelbaren Anschluß an die unehelichen KinderARNULFS
erörtert und ganz richtig bemerkt "Unbekannt ist das Verwandtschaftsverhältnis,
in welchem eine gewisse Roddrud zu
ihm stand", denn gerade das Verwandtschaftsverhältnis ist mit consanguinea
recht ungenau umschrieben: Es handelt sich um Blutsverwandtschaftm, echte
Vetternschaft, nicht um Verschwägerung, was bei unserer Deutung genau
zuträfe: ARNULFS Vater Karlmann
und KARLS DES KAHLEN Tochter Rotrud
waren Geschwisterkinder. Dem Range einer karolingischen
Prinzessin entspricht nicht nur die ehrenvolle Bezeichnung im Diplom, nicht
nur der Umstand, daß Rotrud in
D 56 als Intervenientin vor dem Grafen Otto auftritt, sondern auch der
Umfang der ihr gewährten Vergünstigungen: Der ganze Reichsfuskus
Brumath im Elsaß war ihr zu Lehen gegeben worden und soll erst nach
ihrem Tode an das 889 mit ihm beschenkte Kloster Lorsch fallen (D 70).
Die Brücke vom W- zum O-Reich läßt sich sowohl geographisch
wie chronologisch schlagen. 868/70 war Rotrud,
wie wir sahen, vergeblich Kandidatin auf eine Äbtissinnenwürde
in Poitiers, 869/70 bemächtigte sich ihr Vater des regnum Lotharii,
zunächst des Ganzen, dann schließlich seiner westlichen Hälfte.
In diesem Gebiet kann er seine Tochter ersatzweise gerade in den folgenden
Jahren versorgt haben. In dem KARL zugefallenen Teil Lothringens
liegt der comitatus Scarponensis (zwischen Metz und Toul), in dem
der Priester Amandus auf Interventiuon der consanguinea
Rotrud
von ARNULF acht Mansen verliehen werden!
(D 56). Ich halte unter diesen Umständen das Ergebnis, daß es
sich bei der Rotrud in den Urkunden
ARNULFS
a) um eine KAROLINGERIN
handelt, die jedoch in den bisherigen genealogischen Zusammenstellungen
vernachlässigt wurde
b) um eine gleichnamige Tochter KARLS
DES KAHLEN, für gesichert bzw. äußerst wahrscheinlich.
Schließlich ist es möglich, daß mit
der Ruuddrudis neptis sepe dicte imperatoricis
(siehe Richardis) in D 68 Ludwigs des Kindes,
das der Herausgeber Schieffer Seite 200, Zeile 25 auf 906/09 datiert, eine
weitere Erwähnung der KARLS-Tochter
vorliegt.Man wird beachten, daß die Urkunde mit einem vorgeschriebenen
Alter Rotruds rechnet: Zwar soll sie
in der Leitung der Abtei Andlau auf Richardis
folgen (...si honorem religiositatis habere maluerit! Das paßt
trefflich zu den Mißgeschicken der "geistlichen Laufbahn" Rotruds!),
aber es wird jetzt schon für den Fall ihres Todes die Nachfolgerin
Caritas nominiert, auf die dann künftige Äbtissinnen de ipsa
genealogia, das heißt aus dem Hause der Richardis, folgen sollen.
Rotrud,
der KAROLINGERIN, wird hier für
den Fall, daß sie nun doch in ein Kloster gehen will, die Abtei Andlau
zugesprochen - mit Richardisbringt
man sie als neptis (nämlich über die Ehe der Kaiserin mit dem
Vetter Rotruds, KARL
III.) in Beziehung, aber erst nach ihr setzt mit Candida und
ihren Nachfolgerinnen die Folge der Äbtissinnen de ipsa genealogia
ein. Will man sich dieser Deutung, die der wohlbedacht unterschiedene Text
nahelegt, nicht anschließen, dann muß Ruuddrud
von 906/09 eine andere Person als die KARLS-Tochter
sein, muß der genealogia der Richardis,
also dem Haus von deren Vater Erchanger angehören und wäre dann
keine KAROLINGERIN. Entscheidet man
sich für diese Alternative, so muß man sich klar sein, daß
eine Identität "dieser" Rotrud
mit der in den Diplomen ARNULFS Genannten
trotz der räumlichen und zeitlichen Nähe nicht in Betracht käme,
denn eine ihm nur über die Ehe seines Onkels KARL
III. mit Richardis verwandte
Dame aus dem Hause des Grafen Erchanger hätte ARNULF
keinesfalls seine dilecta consunguinea nennen können. Eben diese letztere
Überlegung spricht für die Identität der
KAROLINGERIN Rotrud in den DD ARNULFS
und Ludwigs IV. Daß "Rotrud",
der Name der Mutter König Pippins,
spezifischer KAROLINGERINNEN-Name war,
ist bereits bekannt. - Rotrud ist dann
tatsächlich der Richardis als
Äbtissin von Andlau gefolgt und tritt im Diplom
König
KARLS III. (Lauer 125, der es als Fälschung einreiht, vgl.
jedoch Schieffer 200 "durchaus zeit- und kanzleigemäß ... und
auch inhaltlich ... größtenteils einwandfrei", nur interpoliert)
912 II 3 als Patientin für ihre Kinder auf. Trifft unsere Vermutung
zu, dann ist Rotrud nicht nur nach
889, sondern sogar erst nach 912 gestorben, wäre also bei einem
Geburtsjahr c 850 etwas über 60 Jahre alt geworden. (Siehe jetzt auch
MG DD Karol. 3, Seite 441).