Sohn des fränkischen
Edlen Pippin I. der Ältere und der Itta
Lexikon des Mittelalters: Band IV Spalte 1717
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Grimoald I. der Ältere, fränkischer Hausmeier
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* um 620, + um 662
Sohn Pippins I. des Älteren und der Iduberga
Schwester: Gertrud von Nivelles
Nach dem Tode des Vaters gelang Grimoald I. die Übernahme des Hausmeieramtes im austrasischen Reichsteil. Der minderjährige König Sigibert III. stand unter GrimoaldsKuratel und adoptierte dessen Sohn, der vermutlich erst bei dieser Gelegenheit den Namen Childebert (III.) annahm. Den wohl erst nach diesem "Staatsstreich" geborenen Sohn Sigiberts, Dagobert II., ließ Grimoald nach Irland ins Exil bringen. Der unter anderem als 'maior domus', 'vir illuster', 'dux' bezeichnete Grimoald fand Bundesgenossen in Bischof Kunibert von Köln und im Alamannen-Herzog Leuthari. Am Ende geriet er in die Hände der neustrischen Dynastie, die ihn wegen der Exilierung Dagoberts hinrichten ließ.
Liteartur:
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NDB VII, 93 - I. Heidrich, Titular und Urkk. der
arnulfing. Hausmeier, ADipl 11/12, 1965/66 - K. A. Eckhardt, Studia Merovingica,
1975 - E. Hlawitschka, Studien zur Genealogie und Gesch. der Merowinger,
RhVjbll 43, 1979 - E. Ewig, Die Merowinger und das Frankenreich, 1988 -
10. Grimoald I.
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Als Sohn Pippins
des Älterern bezeugt
in Fredegarii Chron. c. 85, MG. SS. rer. Merov. 2, Seite 164; Lib. Hist.Franc.
c. 43, ebd., Seite 315f.; weitere Quellen BM² 2r-4a.
Zur Datierung seines Staatsstreichversuchs
neuerdings L. Dupraz, Le royaume des Francs et l'ascension politique des
maires du palais au declin du VI sicle, Fribourg/Schw. 1948, Seite 109ff,
284ff.
Schieffer Rudolf:
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"Die Karolinger"
Dass Grimoald sogleich
den Anspruch auf die eben erst zurückgewonnene austrische Machtstellung
seines Vaters erheben und schließlich auch durchsetzen konnte, zeigt
deutlich den Sog des dynastischen Denkens, in den das Hausmeieramt inzwischen
geraten war. Zwar hatte Grimoald 641
zunächst noch als dux und gemeinsam mit dem seit den 630-er Jahren
führenden dux Adalgisel einen Feldzug des halbwüchsigen Königs
Sigibert gegen den Thüringer-Herzog (dux) Radulf zu bestehen,
an dessen Seite der AGILOLFINGER Fara,
Sohn des früher umgebrachten Chrodoald, fiel, ohne dass Radulf unter
die Botmäßigkeit der Austrier gebracht werden konnte, doch als
dann 642/43 Grimoalds schärfster
Konkurrent am austrischen Hof, der "übermütige und ehrgeizige"
Königserzieher Otto, durch den Alemannen-Herzog Leuthar getötet
worden war, gab es kein Hindernis mehr: Der Sohn Pippins
wurde "Hausmeier im Palast Sigiberts
und im ganzen Reich der Austrier". Drei Urkunden der folgenden Jahre, wiederum
Klostergründungen, betreffend, geben Aufschluß über die
seitherige Kräfteverteilung, 646/47 wurde die Güterausstattung
von Cugnon am Südrand der Ardennen von Sigibert
III. "auf den Rat der Bischöfe von Köln, Trier und
Metz sowie der Großen Grimoald,
Bobo und Adalgisel" vorgenommen, und ebenso standen Kunibert von Köln
und der Hausmeier Grimoald 648/50 bei
der Verlagerung dieser Neugründungen an ihren endgültigen Standort
Stablo-Malmedy (in den nördlichen Ardennen) an der Spitze einer urkundlichen
Zeugenliste von 5 Bischöfen und 9 weltlichen Großen, unter denen
wir auch Grimoalds Schwager Ansegisel
und dessen Bruder Chlodulf, also die Söhne Arnulfs von Metz,
als
königliche domestici wiederfinden. Noch etwas später sprach dann
ein erneutes Schenkungsprivileg Sigiberts
offen
von Stablo-Malmedy als einer Stiftung, die Grimoald
"aus eigenem Antrieb" auf ihm überlassenen Königsland vorgenommen
habe. Es ging also im Grunde um ein weiteres pippinidisches
Hauskloster, das Grimoaldüberdies
durch die Übertragung an den Abt Remaklus aus Solignac (bei Limoges)
an das irofränkischen Mönchtum Innergalliens anzuschließen
suchte. Wie sehr seine Kirchenpolitik zugleich die Familieninteressen im
Auge hatte, zeigt sich auch daran, dass 647/48 der Aquitanier Amandus,
mit Pippins Witwe
Itta durch die Gründung von Nivelles verbunden, als
Landfremder zum Diözesanbischof in Maastricht gemacht werden konnte
und dass um 654/55 der domesticus Chlodulf den einstigen bischöflichen
Stuhl seines Vaters Arnulf in der austrischen Residenzstadt Metz bestieg.
Offensichtlich verstand es Grimoald,
die Regierung Austriens ganz mit eigener Hand zu führen, selbst nachdem
König
Sigibert III. um 645 das Mündigkeitsalter von 15 Jahren
erreicht hatte. Dieser Zustand scheint den Hausmeier allmählich zu
dem kühnen Plan beflügelt zu haben, seiner Familie auch in aller
Form die königliche Würde zu verschaffen. Dabei dachte er keineswegs
daran, das Geschlecht der MEROWINGER
vom fränkischen Thron zu stoßen, den es bereits seit Chlodwigs
Zeiten inzwischen in 6. Generation exklusiv innehatte, sondern er wollte
die herrschende Dynastie ganz friedlich beerben. Da das Unterfangen Jahre
später in einem Fiasko geendet ist, hat die karolingische
Quellenüberlieferung
einen dichten Schleier des Geheimnisses darüber ausgebreitet und mitunter
glatt bestritten, dass Grimoald der Ältere
überhaupt einen Sohn gehabt hat. Tatsächlich kennen wir nicht
einmal seinen eigentlichen Namen, denn der Königsname
Childebert,
unter dem er in fränkischen Herrscherlisten des 8./9. Jahrhunderts
begegnet, ist ihm zweifellos erst in dem Augenblick beigelegt worden, da
er sich als vollgültiger MEROWINGER
ausweisen sollte. Ob dem eine regelrechte Adoption durch
Sigibert III. zu Grunde lag, wie ein sehr später Chronist
wissen will, ist ungewiß, doch dürfte feststehen, dass der Sohn
des Hausmeiers, sobald Sigibert gestorben
war (nach neuerer Auffassung bereits 651, nicht 656), mit einem so begründeten
Anspruch auf dessen Nachfolge hervorgetreten ist. Dabei konnte er wohl
auf die Furcht vieler Austrier bauen, nach Sigiberts
Ende wieder von Neustrien aus regiert zu werden, wo dessen jüngerer
Bruder Chlodwig II., mit der früheren
Sklavin Balthild verheiratet, immerhin
drei kleine Söhne hatte.
In seinem ehrgeizigen Kalkül ließ sich derHausmeier
Grimoaldselbst dadurch nicht beirren, dass
Sigibert III. einen, wenn auch unmündigen, ehelichen Sohn
hinterließ, der den Namen seines Großvaters Dagobert
erhalten
hatte. Gemäß einer kurz vor dem Tod des austrischen Königs
getroffenen Absprache "ließ er den kleinen
Dagobert scheren und schickte ihn mit Bischof Dido (Desiderius)
von Poitiers auf eine weite Reise nach Irland in ein dortiges Kloster,
um den eigenen Sohn zum König zu machen". Das "Buch der Frankengeschichte"
eines unbekannten Neustriers wohl aus der Gegend um Soissons aus dem Jahre
727, das mit diesen Worten als einzige Quelle über den "Staatsstreich"
berichtet, fügt sogleich an, die Franken seien darüber sehr entrüstet
gewesen, hätten Grimoaldin einen
Hinterhalt gelockt, ihn ergriffen und dem König
Chlodwig II. (+ 657) zur Aburteilung übergeben; in Paris
sei er dann eingekerkert und zur Strafe für den Frevel an seinem Herrn
grausam getötet worden. Die Hinrichtung Grimoalds
durch seine neustrischen Widersacher steht damit fest, doch ist aus einer
einzigen, zufällig überkommenen Urkunde, die eine Datierung nach
dem "6. Jahr des Königs Childebert"
aufweist, der Schluß zu ziehen, dass der adoptierte "MEROWINGER"
und mit ihm sein leiblicher Vater der Hausmeier und wahre Machthaber
Grimoald, zuvor jahrelang Anerkennung gefunden haben müssen.
Da von einem gewaltsamen Ende Childeberts III.
nichts verlautet, mag er 656/57 eines natürlichen Todes gestorben
sein und erst dadurch Grimoald in eine
unhaltbare Lage gebracht haben, die es den Gegnern leicht machte, ihn alsbald
zu vernichten.
Der Sturz war tief. Mit dem Hausmeier
Grimoald dem Älteren und dem adoptierten
Childebert erlosch bereits in der zweiten bzw. dritten Generation
der Mannesstamm der
PIPPINIDEN. Erst
662 schickte Chlothar III. seinen jüngeren
Bruder Childerich II. als neuen Teilkönig
nach Neustrien, wo inzwischen die mit Grimoaldverfeindeten
Adelskreise den Ton angaben. An der Seite von
Sigiberts Witwe Chimnechild
wurde der dux Wulfoald mit Rückhalt an den Neustriern zur bestimmenden
Figur dieser Jahre; auf seine Wirksamkeit dürfte es sich beziehen,
wenn die Klosterüberlieferung von Nivelles zu vermelden weiß,
"Könige, Königinnen und selbst Bischöfe" hätten die
Äbtissin
Wulfetrud (+ 669), Grimoalds Tochter,
"aus Haß gegen ihren Vater von ihrem Amt durch Überredung und
schließlich mit Gewalt entfernen wollen". Auch bei der Bischofswahl
in Maastricht kam um 670 mit dem einheimischen Lambert offenbar ein Gegner
der PIPPINIDEN zum Zuge, und die Doppelabtei
Stablo-Malmedy mußte gar 669/70 eine Königsurkunde entgegennehmen,
in der Grimoalds Gründungsinitiative
völlig außer acht gelassen und die Ausstattung mit Waldungen
in den Ardennen ausdrücklich vermindert wurde. Maßgeblich beteiligt
war dabei ein dux Gundoin, der wahrscheinlich gleichzusetzen ist mit jenem
Gundwin, der einige Zeit nach 657 Grimoalds Schwager,
den domesticus Ansegisel, erschlug.
Da auch Bischof Chlodulf von Metz, der andere Sohn Arnulfs, bald nach 670
gestorben sein dürfte und anscheinend von seinem Sohn Aunulf nicht
lange überlebt wurde, verblieben aus Arnulfs und Pippins
Geschlecht allein Begga, die
Witwe Ansegisels, und ihr Sohn, der
um 640/50 geborene Pippin der Mittlere.
Ewig Eugen:
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„Die Merowinger“
Gegen die Erhebung des von Sigibert
adoptierten Grimoald-Sohnes
zum König erhob sich anscheinend kein Widerstand.
Die Regierungszeit des Childebertus
adoptivus (656-662) ist in tiefes Dunkel gehüllt, das bisher
nicht aufgehellt werden konnte. Thüringen war der austrasischen Zentralgewalt
schon unter Sigibert III. entglitten.
Ob die Auflösung in den rechtsrheinischen Ländern weiter fortschritt,
ist unbekannt. Äußere Gefahren bestanden an der O-Grenze nicht
mehr oder noch nicht. Das große Slawenreich Samos,
das wohl von der mittleren Elbe bis nach Kärnten gereicht hatte, löste
sich um 660 auf. Die an Theiß und Donau wieder erstarkenden Awaren
haben jedoch erst in der Folgezeit die "schwächste und schmalste Stelle"
des Samoreichs im heutigen Niederösterreich durchstoßen und
damit die bayrische Grenze an der Enns erreicht.
Es scheint, dass Grimoald,
der eigentliche Regent des austrasischen Reichs in diesen Jahren, zu den
rechtsrheinischen Herzögen einigermaßen ausgewogene Beziehungen
unterhielt. Gefährlicher war für die PIPPINIDEN
jedenfalls die Opposition in Auster selbst, das heißt in den fränkischen
Kernlanden des Reichs. Sie kann in der Regierungszeit des Grimoald-Sohnes
nicht erloschen sein und dürfte auch Beziehungen zur neustroburgundischen
Regierung aufgenommen haben, die sich jedoch erst auswirkten, als Childebertus
adoptivus 662 eines - anscheinend
natürlichen - Todes starb. Durch den vorzeitigen Tod des Sohnes verlor
Grimoald die legale Grundlage seiner
Macht. Er sah sich nun selbst gezwungen, Verbindungen mit dem neustroburgundischen
Hof aufzunehmen. Dabei geriet er in einen Hinterhalt, wurde in Paris gefangengenommen
und hingerichtet.
Konecny Silvia: Seite 45,51
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"Die Frauen des karolingischen Königshauses. Die
politische Bedeutung der Ehe und die Stellung der Frau in der fränkischen
Herrscherfamilie vom 7. bis zum 10. Jahrhundert."
Die Überlieferung folgt der Linie der erfolgreichen Vertreter dieses Geschlechts. Hingegen weiß man etwa nichts von der Frau Grimoalds I. und Mutter Childeberts, was für die Beurteilung des "Staatsstreichs" Grimoalds besonders wichtig wäre.
Schneider Reinhard: Seite 151-153
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„Königswahl und Königserhebung im Frühmittelalter“
Der Blick wird zunächst auf das austrasische Reich
gelenkt, wo
König Sigibert III. am
1.2.656 verstarb. Da er jahrelang kinderlos gewesen und eine Sohnesfolge
in seinem und dem Interesse anderer lag, war
Sigibert
auf
den Vorschlag seines Hausmeiers, des PIPPINIDEN
Grimoald, bereitwillig eingegangen, dessen Sohn zu adoptieren
[Zu dem von der Forschung immer wieder heftig diskutierten Problem des
Grimoaldschen
Staatsstreich gibt es eine Fülle von älteren und jüngeren
Arbeiten, über die J. Fischer, Der Hausmeier Ebroin (1954) 17ff, einen
sehr guten Überblick vermittelt. Außerdem muß auf die
bereits genannte Studie von E. Ewig (1965) verwiesen werden. In beiden
Forschungsberichten werden auch die Probleme der Überlieferung gründlich
diskutiert. Hier sollen im folgenden nur diejenigen Belege und Studien
zusätzlich herangezogen werden, die im Rahmen der vorliegenden engeren
Thematik besonders interessieren.]. Der adoptierte Grimoald-Sohn
erhielt den MEROWINER-Namen Childebert,
wodurch ebenfalls die dem Kinde zugedachte Herrschaftsrolle ihren Ausdruck
fand [In seiner scharfsinnigen und hypothesenreichen Untersuchung der merowingischen
Königsliste des Diptychon Barberini aus der zweiten Hälfte des
7. Jh. hat H. Thomas (Die Namensliste des Diptychon Barberini und der Sturz
des Hausmeiers Grimoald, DA 25 [1969]
17-63) Seite 40, die interessante These vertreten, Grimoald
habe seinen Sohn mit Childebert "nicht einen beliebigen merowingischen
Herrschernamen (verliehen), sondern den eines Königs, dem die Adoption
den Besitz eines der fränkischen Teilreiche eingebracht hatte". Bewußt
sei also der 577 von Guntram in Pompierre
adoptierte Childebert zum namengebenden
Ahn Childerts (III.) geworden. Zur
Adoption Childeberts II. vgl. oben
Seite 111f; 118f.]. Für Sigibert
und besonders Grimoald komplizierte
sich die derart geregelte austrasische Nachfolgefrage, als Sigibert
doch noch ein eigener Sohn (Dagobert II.)
geboren wurde, der natürlich vor Childebert
Herrschaftsansprüche geltend machen konnte. Sigibert
soll auch nach Angaben der im 11. Jahrhundert von Sigebert von Gembloux
geschriebenen Vita Sigeberti Childebert
nur als Erben (haeredem) eingesetzt haben, si ipsum contingeret
sine liberis obire. Nach Dagoberts Geburt aber habe der König
seine frühere testzamentarische Verfügung widerrufen ( priori
testamento ad rritum redacto) und den eigenen Sohn seinem Hausmeier
Grimoald zur Erziehung übergeben, ut eius potentia contar
omnes tutrus sublimaretur in Austrasiorum regno. Diese Nachrrichten
decken sich zum Teil mit solchen der Herigeri gesta episcoporum Leodiensium,
deren Abfassungszeit zwischen 972 und 980 angesetzt wird. Danach sah der
sterbende König in seinem Hausmeier mit Recht den für die Nachfiolgeentscheidung
maßgeblichen Mann, dem er seinen Sohn anvertraute und den er vielleicht
durch einen Treueid zusätzlich band. Trotz dieser Nachrichten bleibt
eine Skepsis, ob Erbansprüche einen zum Zweck der Herrschaftsnachfolgeregelung
Adoptierten so eindeutig widerrufen werden konnte, zumal wenn die merowingische
Namengebung den Adoptierten auch als MEROWINGER
auswies. Zusätzlich kann verwiesen werden auf das Beispiel König
Guntrams, der im Jahre 577 gelobt hatte, seinen Adoptivsohn
Childebert
auch
im Falle, daß er "noch Söhne bekommen sollte", "doch gleich
wie einen von ihnen (zu) halten. Da auch die sehr zuverlässige Vita
Bonitu Childebert den Adoptierten und
Dagobert II. gemeinsam als Söhne Sigiberts
III. anspricht, die zur Zeit der Erhebung Childerichs
II. (in Austrasien 662) bereits tot waren, ergibt sich als ziemlich
sicher, daß Grimoalds Sohn neben
Dagobert II. Erbansprüche auf
das nach Sigiberts Tod verwaiste O-Reich
rechtens geltend machen konnte. Dadurch fällt auf Grimoalds
sogenannten Staatsstreich ein etwas anderes Licht. Gleichzeitig läßt
sich die ca. 6 Jahre währenden Königsherrschaft Childeberts
des Adoptierten in ihrer relativ langen Dauer bis zu Grimoalds
Sturz natürlich ebenfalls besser erklären
Für die Situation nach Sigiberts
III. Tod ist der im Jahre 727 geschriebene Liber historiae Francorum
die Hauptquelle, deren Angaben zugrunde gelegt werden müssen, obwohl
entscheidende chronologische Ansätze nicht haltbar sind: Gleich nach
des Königs Tod ließ Grimoald
dessen filius parvolum nomine Daygobertum
zum Mönch scheren und durch Bischof Dido von Poitiers in ein fern
gelegenes Kloster nach Irland bringen, während er seinen eigenen Sohn;
Sigiberts
Adoptivsohn Childebert, in die Königsherrschaft
einsetzte. "Darüber" waren die Großen des neustrischen Nachbarreiches
empört, möglicherweise weil ihre eigenen weltlichen Einignungsbestrebungen
durchkreuzt worden waren. Sie schritten zu politischen Gegenmaßnahmen.
Dabei gelang es im Bündnis mit einer austasischen Opposition, Grimoald
gefangen zu nehmen und angeblich zu Chlodwig II.
nach
Paris zu schaffen, wo der Hausmeier hingerichtet wurde. Aus verschiedenen
Gründen schwankt nun die Datierung seiner Entmachtung zwischen 656/57
(liber hist. Franc.) mit Chlodwigs II.
Tod zwischen dem 11. September und dem 16. November 657 als terminus ante
und dem durch die jüngste Forschung glaubhafter gemachten Ansatz auf
das Jahr 661. Entscheidender für letzteren gegen den Liber
historiae Francorum ist letztlich, daß es schwer fällt "zu gleuben,
daß sich der Grimoald-Sohn
Childebert
nach dem Fall des mächtigen Vaters noch bis 661 in der austrasischen
Königsherrschaft behauptet hatte.
oo N.N.
-
Kinder:
Childebert III.
-
656/57
Wulfetrud Äbtissin von Nivelles (659-669)
-23.11.669
Literatur:
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Dahn Felix: Die Franken. Emil Vollmer Verlag 1899
- Dahn Felix: Die Völkerwanderung. Germanisch-Romanische Frühgeschichte
Europas. Verlag Hans Kaiser Klagenfurt 1977, Seite 438,452,453 - Deutsche
Geschichte Band 1 Von den Anfängen bis zur Ausbildung des Feudalismus
Mitte des 11. Jahrhunderts. VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften Berlin
1982, Seite 261,264 - Ewig Eugen: Die Merowinger und das Frankenreich.
W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1988, Seite 143-146,156,158,162,180,181-185
- Geuenich Diter: Geschichte der Alemannen. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart
Berlin Köln 1997, Seite 99,159 - Hlawitschka, Eduard: Adoptionen
im mittelalterlichen Königshaus, in: Schulz Knut: Beiträge zur
Wirtschafts- und Sozialgeschichte des Mittelalters, Festschrift für
Herbert Helbig zum 65. Geburtstag, Köln Seite 1-32 - Hlawitschka
Eduard: Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte.
Anton Hiersemann Stuttgart 1968, Seite 34 - Jarnut Jörg: Agilolfingerstudien.
Anton Hiersemann Stuttgart 1986, Seite 76,109,127 - Konecny Silvia:
Die Frauen des karolingischen Königshauses. Die politische Bedeutung
der Ehe und die Stellung der Frau in der fränkischen Herrscherfamilie
vom 7. bis zum 10. Jahrhundert. Dissertation der Universität Wien
1976, Seite 51 - Mühlbacher Engelbert: Deutsche Geschichte
unter den Karolingern. Phaidon Akademische Verlagsgesellschaft Athenaion
- Riche Pierre: Die Karolinger. Eine Familie formt Europa. Deutscher
Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1991, Seite 36-42,50
- Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart
Berlin Köln 1992, Seite 19-23,26,58 - Schneider Reinhard: Königswahl
und Königserhebung im Frühmittelalter. Anton Hiersemann Stuttgart
1972, Seite 151,170,162 - Werner Karl Ferdinand: Die Ursprünge
Frankreichs bis zum Jahr 1000. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH &
Co. KG, München 1995, Seite 353,356,359 - Werner Matthias:
Adelsfamilien im Umkreis der frühen Karolinger. Jan Thorbecke Verlag
Sigmaringen 1982, Seite 30,136,145 - Wies Ernst W.: Karl der Große.
Kaiser und Heiliger. Bechtle Verlag Esslingen 1986, Seite 38 -