Ältester Sohn des fränkischen
Hausmeiers Karlmann
Hlawitschka Eduard: Seite 81
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"Die Vorfahren Karls des Großen"
54 Drogo
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Carlomannus ...
regnum una cum filio suo Drohone manibus
germano suo Pippino committens; Contin. Fredegarii
c. 30, MG. SS. rer. Merov. 2, Seite 181. Signum illuster vir Drogone
filio eius consentiente
unter Karlmanns
Urkunde vom 6. Juni 747 für Malmedy-Stablo; J. Halkin-C.G. Rolandm,
Recueil (wie in Nr. 45), Nr. 17, Seite 50. - Da es in anderen Quellen (vgl.
BM² 52a) von Karlmann heißt,
regnum
reliquet filiosque suos Pippino fratri commendavit, und da 754 filii
Karlmanns geschoren und ins Kloster
geschickt werden (BM² 53e), muß Drogo
noch Geschwister gehabt haben. Ihre Namen sind jedoch unbekannt. Der Versuch
von M. Chaume, Les origines (wie in nr. 26), Seite 542f., noch drei Geschwister
Drogos
sowie
deren Nachkommenschaft zu bestimmen, entbehrt aller stichhaltiger Begründungen
und quellenmäßigen Grundlagen.
Herm, Gerhard: Seite 55
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"Karl der Große"
Daß Pippin sich darüber grämte, daß sein Bruder nach Monte Cassino ging, ist mehr als unwahrscheinlich. Er dürfte die Alleinherrschaft von Anfang an begehrt haben. Weshalb hätte er sonst die ihm anvertrauten Söhne des Bruders (Drogo war nicht sein einziger?) einige Jahre später ebenfalls zu Mönchen scheren lasssen. Als er dies anordnete, mag sein Blick auch bereits nachdenklich auf dem langen Haar Childerichs III. geruht haben.
Schieffer Rudolf: Seite 56-57,62
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"Die Karolinger"
Während Karlmann
offenbar schon länger verheiratet war (mit einer Frau, deren Namen
wir nicht kennen) und zumindest einen heranwachsenden Sohn Drogo
hatte, wählte der jüngere Pippin
wohl 744 seine Gattin Bertrada.
Karlmann "übergab",
so wird uns versichert, "sein Regnum und seinen Sohn Drogo
in die Hände seines Bruders Pippin",
bevor er sich von Papst Zacharias in den römischen Klerus aufnehmen
ließ und auf dem Monte Soratte nördlich der Stadt ein Kloster
gründete, von wo er etwa 750 als Mönch nach Montecassino auswich,
angeblich weil ihm der häufige Besuch fränkischer Pilger, darunter
wohl auch politischer Gegner sines Bruders, lästig wurde.
Als nunmehr alleiniges Famillienoberhaupt war Pippin
indes kaum gesonnen, die Macht abermals zu teilen, weshalb der junge Drogo
nur ganz kurzfristig als Inhaber eines eigenen Herrschaftsbereichs in
Austrien erscheint, dann aber beiseite geschoben wurde.
Karlmann kam "auf
Weisung seines Abtes", vor allem aber wohl auf Betreiben
Aistulfs, denn seine Absicht war, warnend gegen die italischen
Kriegspläne seines Bruders die Stimme zu erheben; zudem rief er durch
sein bloßes Auftreten die übergangenen Herrschaftsrechte seines
Sohnes Drogo (und offenbar weiterer
Brüder) bedrohlich in Erinnerung. Gegen ihn bot Pippin
ein Machtwort des Papstes auf, der Karlmann
unter Hinweis auf sein Mönchsgelübde in ein fränkisches
Kloster einwies; auch seine Söhne, über die danach nichts mehr
verlautet, wurden "geschoren", das heißt in den geistlichen Stand
gezwungen und von jeder Thronfolge ausgeschlossen.
Konecny Silvia: Seite 62
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"Die Frauen des karolingischen Königshauses. Die
politische Bedeutung der Ehe und die Stellung der Frau in der fränkischen
Herrscherfamilie vom 7. bis zum 10. Jahrhundert."
Bevor Karlmann nach Italien gezogen war, hatte er sein Reich und seinen Sohn Drogo Pippin III. anvertraut. Als Pippin König wurde, schloß er die Nachkommen Karlmanns ausdrücklich von jedem Amspruch auf die Herrschaft aus. Jedoch wurden sie anscheinend erst nach dem neuerlichen Auftauchen Karlmanns im Frankenreich gezwungen, in den Mönchsstand überzzutreten.
Wies Ernst W.: Seite 37
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"Karl der Große. Kaiser und Heiliger."
Seit 747 war Pippin Alleinherrscher der Franken. Die Ansprüche ans Reichsregiment von Karlmanns Sohn Drogo wehrte er ab.
Dahn Felix: Seite 478
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"Die Völkerwanderung. Germanisch-Romanische Frühgeschichte
Europas."
Einstweilen waltet Pippin
der Herrschaft auch in Karlmanns bisherigen
Gebieten allein. Von irgendwelcher Mitwirkung Drogos
ist keine Rede
Von Drogo und Karlmanns
übrigen Söhnen ist auch bei Pippins
Thronbesteigung keine Rede. Sie werden stillschweigend übergangen,
woraus aber nicht folgt, daß sie schon 747 verzichtet hatten oder
auch nur jetzt förmlich verzichteten. Mochte man ihnen damals ein
Erbrecht eingeräumt haben an dem Machtbesitz ihres Vaters, was jetzt
errichtet wurde, war etwas ganz Neues, worauf es ein Erbrecht von Hausmeiersöhnen
nicht geben konnte.
Literatur:
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Dahn Felix: Die Franken. Emil Vollmer Verlag 1899
- Herm, Gerhard: Karl der Große. ECON Verlag GmbH, Düsseldorf,
Wien, New York 1987, Seite 55 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger.
W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992, Seite 56,62 - Wies
Ernst W.: Karl der Große. Kaiser und Heiliger. Bechtle Verlag Esslingen
1986, Seite 37 -