Ambrosius II.                                             Bischof von Bergamo (1023-1058)
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Sohn des Lanfranc von Martinengo; Enkel von Graf Lanfranc II. von Bergamo
 

Pauler Roland: Seite 142
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"Das Regnum Italiae in ottonischer Zeit"

                                                    BISCHOF AMBROSIUS II.

Ambrosius kommt erstmals am 23. Oktober 1023 als Bischof von Bergamo vor, als er mit Lanfranc von Martinengo, dem Sohn des verstorbenen Grafen Lanfranc II., Güter tauschte. Dieser Lanfranc von Martinengo war ohne Zweifel der Vater des Bischofs, da Ambrosius in einer Urkunde vom 2. Juli 1040 filius quondam Lanfranci de loco Martinengo genannt wurde. Damit ist Ambrosius der erste Bischof, der nachweislich der Familie der Grafen von Bergamo entstammte; er war der Enkel Lanfrancs II.
HEINRICH II. stellte ihm ein Diplom aus, in dem er der Kirche von Bergamo die Immunität für ihre Besitzungen bestätigte, soweit nicht ein Urteil des Königsgerichtes entgegenstand; ferner sollten alle von den Bischöfen seit der Zeit KARLS DES GROSSEN abgeschlossenen Tauschverträge als gültig anerkannt werden.
Das politische Handeln des Ambrosius war sicher von seinen gräflichen Verwandten bestimmt, zumal ihm die Machtmittel fehlten, eine eigene Politik zu betreiben. So erkannte er schon frühzeitig KONRAD II. an, von dem er für die Kanoniker seiner Kirche schon 1026 eine Urkunde erbat und auch selbst am 1. Mai 1027 eine Bestätigung der Besitzungen und Rechte seiner Kirche erhielt.



 
 
 

Literatur:
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Pauler Roland: Das Regnum Italiae in ottonischer Zeit. Max Niemeyer Verlag Tübingen 1982 Seite 142 -
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


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