Sohn des Grafen N.N.
Jedenfalls scheint Eberhard
III. ein Ur-Ur-Enkel eines der Eticho-Söhne
Batticho,
Hugo
oder
Haicho zu sein (Vollmer
Seite 177).
Büttner Heinrich:
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"Geschichte des Elsaß"
Die Abtei Münster im Gregoriental war bereits 898 wieder im Besitz des Grafen Eberhard.
Vollmer Franz: Seite 176-178
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"Die Etichonen"
Graf Eberhard III. übernimmt
die Eigenkirchenrechte der Abtei Lüders/Lure, die der
etichonen-blütige
KAROLINGER-Herrscher
Lothar II. seiner Konkubine Waldrada
übergeben hatte, bei deren Rückzug ins Kloster Remiremont
nach Lothars
Tode "consanguinitatis
occasione".
Der Blutzusammenhang der von Eberhard
III.
ausgehenden gut bezeugten
Nachkommenschaft mit den frühen
ETICHONEN
dürfte
an sich kaum geleugnet werden können, die Frage, wie
Eberhard
im einzelnen abgeleitet werden muß, findet aber keine klare
Antwort durch eindeutige Quellen und hat so mehr oder weniger willkürliche
Annahmen gezeitigt.
Mit diesem Grafen Eberhard
nun setzt um 860 die dritte etichonen-blütige
Familiengruppe ein. Von nun an ist der Boden der Überlieferung nicht
mehr wesentlich unterbrochen, und es bereitet keine größeren
Schwierigkeiten, die Linie unter Aussparung eventuell noch ungelöster
Nebenprobleme vom 9. Jahrhundert zu den Nachkommen der Hauptlinie im 12.
und 13. Jahrhundert durchzuziehen. Für Eberhard
und
beide folgenden Generationen liefert die Vita S. Deicoli der hochburgundischen
Abtei Lure/Lüders das Nachrichtengerüst, das durch Urkundenangaben
weitgehend in seiner Geschichtlichkeit gesichert werden kann.
Graf Eberhard III.,
"comes ...bellipontes de Alsaciae partibus", hat enge Beziehungen zu Hochburgund,
wo er um 860/70 die Abtei Lure/Lüders nach Abtreten von Lothars
II. Konkubine Waldrada wegen
Verwandtschaft mit dieser usurpiert. Seine Gemahlin Adallinda, von
der er einen Sohn Hugo hat, wird von ihm verstoßen; er nimmt eine
Ersteiner Nonne zu sich. Möglicherweise ist Eberhard
mit dem gleichnamigen Ortengaugrafen von 888 identisch; er hätte dann
also den elsässischen Nordgau und die östlich des Rheins benachbarte
Ortenau gleichzeitig verwaltet, 898 ist er jedenfalls noch am Leben. Der
"illustris comes
Eberhardus" ist zu
diesem Zeitpunkt Eigenkirchenherr-Laienabt des Klosters Münster
im Gregoriental und tritt auch in Straßburg als "illustrissimus
comes" auf.
Borgolte Michael
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"Die Grafen Alemanniens"
EBERHARD (I)
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belegt als Graf 886 IV 14 - 898 111 14,
Oberer Aargau 886 IV 14 - 894 VIII 26,
Ortenau 888 V 26
Belege mit comes-Titel: W II Nr. 650 (= Fontes rerum Bernensium I Nr. 66), D Arn. Nr. 24 (= Regesta Alsatiae I Nr. 632), UB Zürich I Nr. 153, DD Arn Nrn. 88 (= Regesta Alsatiae I Nr. 643), 130 (= W II Nr. 695), Regesta Alsatiae I Nr. 650, Vita S. Deicoli 677-679 capp. 12 f.
Literatur:
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Krüger, Zähringer I 589-592 - Schulze, Gaugrafschaften
4 - Büttner, Geschichte des Elsass 154 mit A. 251 - Feger, Geschichte
I 236,190 - Schmid, Familie, Sippe und Geschlecht 5 mit A. 9 - Vollmer,
Etichonen 178 - Krebs, Geschichte der Ortenau 138 - Keller, Einsiedeln
15f. - Wilsdorf, Les Etichonides 31f. - Flatt, Oberaargau 21 - Peyer, Zürich
im Früh- und Hochmittelalter 173 - Borgolte, Die Geschichte der Grafengewalt
im Elsaß 37-41,45 - Ders., Geschichte der Grafschaften Alemanniens,
Kap. XI
In zwei Diplomen König ARNULFS
von 891 (Nr. 88) und 894 (Nr. 130) werden die Tradita "im oberen Aargau"
und in comitatu Eburhardi (Hebarhardi) lokalisiert.
Damit ist die Grafschaft Eberhards
deutlich
vor der im Augstgau abgesetzt, welche in anderen Urkunden
ARNULFS
einfach
dem pagus Aargau zugeordnet wurde (Chadaloh II). Dem entspricht, dass in
einer St. Galler Tauschurkunde aus dem Jahr 886, in der es um Liegenschaften
im heutigen Kanton Bern geht (W II Nr. 650), Eberhard
in
der Grafenformel erscheint (s.a. Art. Adalgoz). Etwa gleichzeitig mit den
Oberaargauer Belegen ist ein Graf Ebarhart/Eberhardus
etc.
im Elsaß und in der Ortenau bezeugt. Abermals aus einem Herrscherdiplom
vom 26.5.888 geht hervor, dass der Priester Isanpreht auf Bitten des Grafen
Ebarhart in pago Mortunouua vocato
in comitatu Ebarhardi in locis Ouuanheim
et Baldanheim nominatis hobas VIII erhalten habe (D Arn Nr. 24). Isanpreht
soll nach dem Willen des Königs das Recht haben, den Besitz einem
seiner Verwandten zu hinterlassen; nach beider Tod sind die Hufen in der
Ortenau aber für das Marienkloster in Straßburg bestimmt. 10
Jahre darauf tradierte Herimuodt dem Kloster Münster im Gregoriental,
das unter der Leitung Graf Eberhards
und Abt Engilfrids stand, einen Teil seines Besitzes in den elsässischen
Ortschaften Egisheim und Türkheim und erhielt von der Abtei die Güter
und weiteren Klosterbesitz in Altdorf gegen Zins zurück (Regesta Alsatiae
I Nr. 650). Die in der Urkunde dokumentierte Handlung fand am 14.3.898
in civitate Strazbuurug presente illustrissimo comite Eberhardo
statt; unter den testes idonei steht der Graf an erster Stelle. Die Identität
des Münsterer Klostervorstehers mit dem Grafen in der Ortenau wird
dadurch sehr wahrscheinlich, dass Isanprehts Güter dereinst an ein
Kloster in Straßburg fallen sollten, wo Eberhard
als illustrissimus comes auftrat. Andererseits möchte ich für
sicher halten, dass auch der Graf im Oberaargau mit dem Amtswalter im Elsaß
und in der Ortenau personengleich gewesen ist. In dem obengenannten Diplom
ARNULFS
von
891 ist es nämlich monasterium Argentinensis civitatis, ubi principalis
episcopii sui (sc. Biscnoi Baldrams) sedes est, also die Kirche von Straßburg,
die Besitz im Aargau erhält.
Mit dieser Deutung der Belege werden bereits von anderer
Seite vorgebrachte Vermutungen über eine Identität des Aargauer
und des Elsässer (Flatt) bzw. des Elsässer und des Ortenauer
Grafen (Vollmer) verdichtet. Den elsässischen
Eberhard konnte die Forschung überzeugend in das Geschlecht
der ETICHONEN einordnen
(Vollmer, Büttner; vgl. aber Wilsdorf). Nähere Aufschlüsse
über ihn und seine Familie gibt die Vita S. Deicoli aus der burgundischen
Abtei Lure/Lüders. Demnach hat comes Heberardus,
der regnum Burgundionuem frequepitare erat solitus, von Waldrada, der Friedelfrau
oder Konkubine, seiner Verwandten, Kloster Lüders erhalten und seinen
Nachkommen vererbt. Wenn man der Chronologie der Vita folgen darf, übergab
Waldrada Eberhard
die Abtei, nachdem
Lothar II. verstorben
(869 VIII 8) und sie selbst in das Damenstift Remiremont eingetreten war
(Vita 679 Z. 25-31).
Die Grafenstellung Eberhards
geht
im Oberen Aargau bereits in die Zeit KARLS III.
zurück. Als nach dem Tod des abgesetzten Kaisers König
Rudolf I. von Burgund nach Toul vorstieß, mußte
ARNULFS
Herrschaft im Elsaß gefährdet erscheinen. Der ostfränkische
König scheint deshalb Eberhard,
der sich in den burgundisch-elsässischen Verhältnissen bestens
auskannte und schon länger als Aargauer Graf Nachbar des transjuranischen
comes bzw. marchio Rudolf gewesen war, vor oder im Mai 888 mit der Grafengewalt
im Unterelsaß (Straßburg) und in der Ortenau ausgestattet zu
haben. Dabei hat ARNULF wohl auch das
Elsaß administrativ in Nordgau und Sundgau aufgeteilt. Ob der Nordgau,
die Ortenau und der Obere Aargau, die durch verschiedene Zeugnisse der
Grafengewalt Eberhards zugeordnet werden,
jeweils eigene Grafschaften gebildet haben oder zusammen den Comitat Eberhards
ausmachten, läßt sich bei den spärlichen Zeugnissen für
die drei Landschaften nicht entscheiden (Borgolte).
Vom 27. Juni 889 datiert eine Züricher "Privaturkunde",
die hier abschließend erörtert werden muß. Die von Ludwig
dem Deutschen gegründete Frauenabtei SS. Felix und Regula,
der zunächst die Königstöchter Hildegart
und Berta und dann
Richgard,
die Tochter des elsässischen
Grafen Ercangar und Gemahlin KARLS III.,
vorgestanden hatten, wurde nach dieser Quelle zum gegebenen Zeitpunkt von
Eberbart
comes cum advocatu suo Adalberto
geleitet (UB Zürich I Nr. 153). Eberhart
hatte offenbar die Nachfolge Richgards
nach deren Entlassung durch KARLS III.
bzw. nach dem Sturz des Kaisers angetreten; eine solche Stellung kann er
wohl nur durch König ARNULF erhalten
haben, so dass der Schluß auf eine Identität Eberbarts
mit
Eberhart,
naheliegt. Die Vermutung wird noch verstärkt durch die Beobachtung,
dass die
ETICHONEN im Elsaß seit
langem mit den Verwandten Richgards,
den "ERCHANGAREN", konkurriert hatten,
diese aber nach Richgards Rückzug
nach Andlau politisch entmachtet gewesen zu sein scheinen (s. Borgolte,
Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß 25-46). Nach der Züricher
Urkunde kann Eberhard freilich noch
nicht als Graf im Zürichgau bestimmt werden (so Krüger). In der
Forschung hat man ihn überdies als Stammvater der NELLENBURGER
(zuletzt Feger, vgl. aber Krüger; Hils, Nellenburg 47) und Verwandten
Reginlinds, der Gemahlin der schwäbischen Herzöge Burchard II.
und Hermann I., betrachtet (vgl. Keller 21f.; Zotz, Breisgau 86f.). Der
Versuch, Eberhard als Vater der Reginlind
zu erweisen (Neugart, Episcopatus Constantiensis I 184-186; Stälin,
Geschichte I 553; danach Ringholz, Einsiedeln 33, Peyer,), oder die Vermutung,
er sei deren Bruder gewesen (von Wyss, Abtei Zürich 16 A. 82; vgl.
aber Siegwart, Chorherren 184 A. 5), haben sich allerdings nicht durchsetzen
können. In die Zeit Eberhards
fällt auch ein Diplom ARNULFS von Kärnten,
nach dem ein Graf Eberhard (II) in der Hattenhunta bzw. im Sülchgau
amtiert hat. Eine Identität mit Eberhard
ist möglich, kann aber nicht hinreichend begründet werden (anders
Krüger 589f., vgl. Kimpen, Königsgenealogie 49f.).
Kinder:
Hugo
-
Literatur:
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Rappmann Roland/Zettler Alfons: Die Reichenauer
Mönchsgemeinschaft und ihr Totengedenken im frühen Mittelalter.
Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1998 Seite 470 -