Vielleicht Sohn des Markgrafen
Hunfried I. von Istrien und Rätien
Hunfried II. war der Gründer von Schänis und 823-824 Graf in Rätien.
Tellenbach Gerd: Seite 55
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"Der großfränkische Adel"
Zu Hunfrid II. soll
sein Bruder
Adalbert
geflohen sein, als er von dem Grafen Ruotbert, einem Sohn Udalrichs I.,
also einem Neffen der Königin Hildegard,
verdrängt wurde. Wahrscheinlich hieß der italienische Markgraf
wieder Hunfrid, und entweder ist er
selbst der Hunfridus in der Lehnsträgerliste
von 846 oder vielleicht auch ein Sohn oder Neffe. Vielleicht ist dieser
der gleiche, der von König Karlmann
als Schenker für Aquileia in einer Bestätigungsurkunde von 879
genannt wird.
Anfang des 10. Jahrhunderts verkaufte dann ein Humfred
de Italie elsässische Güter, die wohl zum Erbe seiner
Mutter, der Schwester des ETICHONEN Hugo, gehörten, an den Bischof
von Straßburg. Er dürfte zu den italienischen HUNFRIDEN
gehören.
Borgolte Michael
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"Die Grafen Alemanniens"
HUNFRID
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belegt als Graf Zürichgau 872 III 19 - 876 V 29)
Belege mit comes-Titel:
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W II Nrn. 556,576,582,596
Literatur:
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Meyer von Knonau, Thurgau und Zürichgau 210 - Knapp,
Buchhorner Urkunde 210 - Speidel, Zürichgau 26 - Bauer, Gau und Grafschaft
112 mit A. 99 - Meyer-Marthaler, Rätien 76,80f.,83A. 214 - Schmid,
Grafschaftsverfassung 90,123 - Schwarzmaier, Reichenauer Schuldregister
21 - Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kap. III. 1.e)
Hunfrid wird in der
Grafenformel von vier St. Galler "Privaturkunden" genannt; die stimmig
datierten Stücke stammen aus den Jahren 872 und 876 (W II Nrn. 556,
596). Die vergabten Güter, die meistens ausdrücklich im Zürichgau
lokalisiert sind (Nrn. 556,576, 582), lagen um die O-Spitze des Zürichsees.
Vor und nach Hunfrid ist im Zürichgau
jeweils ein Rudolf (I, II) belegt. Die Annahme Bauers, Hunfridhabe
zeitweise neben Rudolf amtiert und sei dabei auf den SO der Grafschaft
im Zürichgau beschränkt gewesen, findet keine Grundlage in der
Überlieferung (s. Art. Rudolf I, II, III).
Dem Namen folgend haben Knapp und Meyer-Marthaler Hunfrid
dem Geschlecht der HUNFRIDINGER oder
BURCHARDE
zugeordnet; allerdings beruht die von beiden vorgeschlagene Filiation Hunfrids
Sohn Adalberts (I)
und Enkel des rätischen Grafen und "Stammvaters" Hunfrid
auf bloßer Vermutung (vgl. Schwarzmaier, Schulze 123, und jetzt Borgolte,
Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Exkurs).
In den Gedenkbüchern Alemanniens und Rätiens
konnte Hunfrid entgegen einer Vermutung
Pipers (Libri Confrat. 16 Note zu col. 23, 5) und Meyer-Marthalers (83
A. 214), bisher nicht nachgewiesen werden (zu dem in Betracht gezogenen
Eintrag im St. Galler Gedenkbuch pag. 6, der schon bald nach der Anlage
des Codex um 814 notiert wurde, s. einstweilen Schmid, Wege zur Erschließung
des Verbrüderungsbuches, LXXI).
Bald gelang den "HUNFRIDINGERN"
jedoch ein Wiederaufstieg in der Herrschergunst; im Jahre 823 ist nämlich
ein zweiter Hunfrid als Graf in Rätien und Gesandter LUDWIGS
DES FROMMEN in Italien bezeugt. Diese Rehabilitation könnte
mit dem Entschluß LUDWIGS von
822 zusammenhängen, wegen seines Vorgehens gegen Bernhard
öffentlich Buße zu tun. Bei Hunfrid
II. handelt es sich vielleicht um den in der Translatio ohne
Namen erwähnten zweiten Sohn Hunfrids
I. gehandelt, zu dem Adalbert
geflohen war; in anderem Zusammenhang ist schon vermutet worden, daß
der Herr von Istrien Hunfrid hieß
und als solcher nach 832 bzw. 846 belegt ist. Bald nach 824 scheint Hunfrid
II. jedoch wieder aus Rätien
verdrängt worden zu sein.
Literatur:
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Borgolte Michael: Geschichte der Grafschaften
Alemanniens in fränkischer Zeit. Vorträge und Forschungen Sonderband
31 Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1984 Seite 205,219-224,226-228,253
- Meyer-Marthaler, Elisabeth: Rätien im frühen Mittelalter.
Eine verfassungsgeschichtliche Studie, Verlag Leemann Zürich 1948
Seite 76,80,83 -