Tochter und Erbin des Grafen
Elli II. von Reinhausen; Schwester des Bischofs
Udo von Hildesheim
Fenske Lutz: Seite 162 A. 344,173 A. 391
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"Adelsopposition"
Im Anschluß an die Forschungsergebnisse von Patze
wird man Graf Hermann,
der seit dem Herrschaftsantritt HEINRICHS V.
in den Quellen sichtbar wird und sich später nach der Winzenburg südöstlich
von Alfeld benannte, als Bruder des Bischof
Udos von Hildesheim ansprechen müssen. Die umstrittenen Probleme
der Genealogie der Grafen von Reinhausen-Winzenburg sollen hier nicht erörtert
werden. Zuletzt hat Patze a.a.O. S. 582ff. die hiermit zusammenhängenden
Fragen sowohl was die Quellen als auch die bisherige Forschungsdiskussion
angeht, einer kritischen Prüfung unterzogen. Auf Grund seiner Ergebnisse
muß Hermann von
Reinhausen-Winzenburg, der Hauptstifter des Klosters Reinhausen,
von seiner Generationsstellung her als Sohn des Grafen
Elli und Bruder Bischof
Udos angesehen werden. Er ist deswegen auch der Vater des 1152
ermordeten Hermann II. von Winzenburg. Trotz dieser klaren Aussage hält
die Verwirrung über die Genealogie dieses Grafengeschlechts in neueren
Arbeiten weiter an. So hat Heinemann a.a.O. S. 56,59,324, obwohl er sich
auf die Ergebnisse Patzes ausdrücklich bezieht, vgl. Heinemann a.a.O.
S.24 Anm. 88, Hermann
I. von Winzenburg als Neffen Bischof
Udos bezeichnet. Zu differierenden Ergebnissen kommt auch Eckhardt
a.a.O. S. 136f. Neuerdings hat R. Wenskus, Sächsischer Stammesadel
und fränkischer Reichsadel 1976, S. 401f mit Anm. 3498 diesen Grafen
als "Sohn Mathildes, der Schwester
der 4 Reinhäuser Brüder", das heißt also als Neffen Bischof
Udos, angesprochen. Begründet wird diese Auffassung mit Hilfe
einer von Wenskus vorgenommenen Zuordnung, durch die er Elli,
den Vater der vier Brüder, mit einem Alvericus identifiziert, der
innerhalb eines zu 1030 in der Vita Meinwerci, hg. F. Tenckhoff c. 204
S. 119 überlieferten Urkundenauszuges unter gräflichen Zeugen
aufgeführt wird. Im Sinne einer Personengleichsetzung folgerichtig
schließt Wenskus, dass der Sohn eines zu 1030 als Graf genannten
Adligen schon aus chronologischen Gründen nicht mit dem 1122 gestorbenen
Grafen
Hermann I. identisch sein könne. Bei diesem zunächst
überzeugend wirkenden Einwand übersieht Wenskus meines Erachtens
jedoch, dass sein scheinbar logisch begründetes Argument gegen die
Generationsstellung des Grafen
Hermann dann auch auf den nur 8 Jahre früher am 19. Oktober
1114 gestorbenen Bischof
Udo (Todesjahr überliefern Ann. Corbeienses - wie oben S.
29 Anm. 64 - S. 42; Ann. Patherbr. S. 128) angewandt werden müßte,
der unter diesen Voraussetzungen ebenfalls nicht als Sohn Ellis
gelten dürfte, so dass die genealogische Überlieferung in der
Fundatio des Klosters Reinhausen völlig entwertet würde. Dazu
aber besteht kein Anlaß, denn die Schlußfolgerung Wenskus'
hinsichtlich der Generationsstellung des 1122 gestorbenen Grafen
Hermann beruht auf einer hypothetisch vorgenommenen Personenidentifizierung
von Alvericus mit Elli,
die ohne Absicherung durch zusätzliche Argumente zweifelhaft bleibt.
- Graf Hermann,
der als Anhänger des jungen Königs in Erscheinung tritt, war
Mitglied beider Gesandtschaften, die im Oktober 1106 nach Guastalla, beziehungsweise
im Frühjahr 1107 nach Chalons-sur-Marne zu Verhandlungen mit Papst
Paschalis reisten. Zwar werden dabei die geistlichen Fürsten die eigentlichen
Verhandlungsführer gewesen sein, jedoch darf die Zugehörigkeit
Hermanns
zur deutschen Delegation als Zeichen seines persönlichen Verhältnisses
zum Hof HEINRICHS V. gewertet werden.
Vor 1079 hatten die 3 Brüder Bischof Udos von Hildesheim,
Konrad, Heinrich, Hermann, und ihre Schwester Mathilde
in Reinhausen südsüdöstlich von Göttingen ein kleines
Chorherrenstift gegründet. Als der Ort später im Erbgang an den
Grafen
Hermann fiel, wandelte er dieses in ein Kloster um. Frühestens
kann dies, da Bischof Reinhard von Halberstadt die Weihe vollzog, 1107
erfolgt sein.
Patze Hans: Seite 582-191
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"Die Entstehung der Landesherrschaft in Thüringen"
Bedeutungsvoller als diese drei Geschwister wurden Mathilde
und Hermann III.
Doch bevor wir uns ihnen zuwenden, ist zu bemerken, dass Konrad,
Heinrich
I.,
Hermann
III. und Mathilde vor 1079
ein Kanonikat zu Ehren Marias und Christophorus' gründeten und mit
4 Chorherren besetzten. Der Ort Reinhausen fiel vollständig an Hermann,
der mit Zustimmung seiner Miterben in Reinhausen ein Kloster gründete
und diesem alles, was er in der Flur dieses Dorfes besaß, schenkte
und obendrein den Zehnt der ganzen Dorfflur um 4 Hufen ertauschte und der
Kirche vermachte.
Abt Reinhard berichtet nämlich von Hermanns
III. Schwester Mathilde, sie
habe einen "bayrischen Fürsten" geheiratet und "Hermann
von Winzenburg geboren, eben den Mann, der nach von Uslar-Gleichens
Meinung 1130 als Landgraf von Thüringen von LOTHAR
abgesetzt wurde. Die naheliegende Frage, wen Mathilde
geheiratet habe, stellen wir zunächst zurück und mustern den
Amtsbericht, den wir dem Inhalt nach kennen, seiner Struktur nach, um damit
eventuell weitere Aufschlüsse zu gewinnen.
Der Bericht ist sehr klar aufgebaut und läßt
keinen Zweifel, wer gemeint ist. MathildesSohn
tritt nicht stärker hervor als die Kinder ihrer Geschwister. Stifter
des Klosters kann nur Mathildes Bruder
sein. Hermann,
der Bruder Mathildes, hatte die Söhne
Hermann und Heinrich.
Wer war nun 1. der Gemahl Mathildes
und 2. wie das Schicksal von MathildesSohn
Hermann?
Zu 1.: Wenck hat die von Abt Reinhard nach Bayern
gewiesene Spur auf die Grafen von Formbach geleitet und den Grafen Meginhard
IV.
als Gemahl Mathildes angesehen.
Dagegen sagte von Uslar-Gleichen, Meginhard könne nicht der
Gemahl
Mathildessein, da er schon 1066
gestorben, Hermann von Winzenburg aber ca. 1083 geboren sein. Trotter ist
wieder auf die Ansicht Wencks, die er allerdings nicht kennt, zurückgekommen.
Richtig ist, dass ein Graf Meginhard, den man
wohl als Formbacher ansprechen darf, 1066 getötet worden ist. Trotter
unterliegt allerdings einer Täuschung, wenn er vorgibt, sicher zu
wissen, dass die Gemahlin
Meginhards von Formbach Mathilde,
Tochter des Grafen Elli von Reinhausen,
gewesen sei. Da Trotter anschließend an diese Feststellung auf Leibnitz,
SS. rer. brunsw. I, 703 verweist, ist anzunehmen, dass diese Stelle das
Eheverhältnis Meginhards zu Mathildebelegen
soll. Das ist jedoch gar nicht der Fall. Bei Leibnitz findet sich nichts
als der Ausdruck des Berichtes Abt Reinhards, der bekanntlich den Mann
Mathildes
eben nicht namentlich nennt.
Einen Beleg dafür, dass Mathilde
mit Meginhard von Formbach verheiratet war, gibt es nicht. Trotter
schließt das nur daraus, dass sich unter den Söhnen Meginhards
Ulrich III. von Windberg und Radelnberg und Hermann befinden, den er für
den Hermann von Winzenburg hält. In einer ca. 1075 ausgestellten Urkunde
verschrieb Ulrich III. von Radelnberg, Sohn Meginhards (+ 1066), seiner
Gemahlin Mathilde alles, was er in
Bayern oder anderswo von seinem Bruder Hermann in der Erbteilung erhalten
oder sonst noch zu erwarten hatte. 1071 waren Hermann und Ulrich Zeugen
bei Erzbischof Udo von Trier. In das folgende Jahr ist eine gefälschte
Urkunde über einen Gütertausch zwischen dem Bischof Altmann von
Passau und Adalbert von Würzburg datiert, in der wieder die Brüder
Ulrich und Hermann genannt werden. Diese beiden als Söhne Meginhards
IV. bezeichneten Brüder teilten zwischen 1090 und 1094 den Wasserzoll
zu Schärding mit ihren Verwandten. Ulrich starb vor 1097. Eine Schenkung
Ulrichs an die Abtei Formbach bestätigten seine Witwe und ihr Schwager
Hermann. Graf Hermann
I. starb 1122 als Vogt des Klosters Formbach. Seine Stellung und
sein Todesjahr werden ausdrücklich in einer Tauschurkunde zwischen
dem Stift Passau und dem Abt von Formbach vermerkt. Graf
Hermann ist also wiederholt in Bayern bezeugt.
oo Meginhard V. Graf von Formbach
-27.2.1066 oder 1073
Kinder:
Ulrich V. Graf von Windberg und Radelnberg
-
1097
Hermann I. Graf von Winzenburg
um 1050- 1122
Konrad
-
1084
Basel
Dietrich I.
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Literatur:
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Fenske, Lutz: Adelsopposition und kirchliche Reformbewegung
im östlichen Sachsen. Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen 1977,
Seite 162 A. 344,173 A. 391 -