Ältester Sohn des Grafen
Otto I. von Montferrat und der N.N. von Piacenza, Tochter
von Graf Riprand
Wilhelm II. folgte dem Vater als Graf und Markgraf, wurde als 1. "Markgraf von Montferrat" in den Urkunden genannt, führte viele Fehden und gehörte 1024 zur norditalienischen Opposition gegen Kaiser KONRAD II.
Pauler Roland: Seite 55,170
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"Das Regnum Italiae in ottonischer Zeit"
Bis zu Arduins Königserhebung
blieben die ALEDRAMIDEN, deren Familie
sich wie kaum ein anderes Adelshaus Italiens zersplitterte, den deutschen
Herrschern ergeben. Ebenso dürften sie seit HEINRICHS
II. erstem Italienzug wiederum den deutschen König bevorzugt
haben. Nach Arduins Tod allerdings
trat Markgraf Wilhelm
im Gegensatz zu den anderen ALEDRAMIDEN
offen gegen
HEINRICH auf und gehörte
zu den anderen Aufständischen, die Leo von Vercelli einen harten Kampf
lieferten. Als Parteigänger HEINRICHS
aber nannte Leo von Vercelli die ALEDRAMIDEN
Anselm und Otbert.
Ich erinnere an die Kämpfe der Partei HEINRICHS
II. in Italien gegen Arduin und
nach Arduins Tod gegen die Opposition,
die Rudolf III. von Hoch-Burgund als
Gegenkönig ins Land holen wollte. Zu Lebzeiten
Arduins waren seine Nachbarn, der Markgraf von Turin und die
ALEDRAMIDEN
Anhänger HEINRICHS, während
die in Piemont am östlichsten gelegenen OTBERTINER gegen
HEINRICHS
Partei kämpften. Nach
Arduins
Tod jedoch fiel der Markgraf von Turin von HEINRICH
II. ab, da er hoffte, sich in der Markgrafschaft Ivrea bereichern
zu können und auf seiner Seite kämpfte unter anderem der
ALEDRAMIDE,
Markgraf Wilhelm, während dessen
Bruder Riprand und die Vettern
Otbert I. und Anselm auf
kaiserlicher Seite kämpften. Die OTBERTINER, von denen sich drei sowie
in Deutschland in Haft befanden, verhielten sich anscheinend neutral.
Bresslau, Harry: Band 1 Seite 391-393
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"Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Konrad II."
Das Haus der Aledramiden
§ 2. Die ersten Aledramiden
Nehmen nun weiter an der Klostergründung die Brüder
Wilhelm
III. und Riprand teil, deren
Vater Oddo
als schon verstorben und als ein Bruder Anselms
bezeichnet
wird (Willielmus et Riprandus
germanis filio bonae memoriae
Oddoni,
siehe unten: quod praedictus quondam Oddo, qui fuit genitor et germanus
noster), so erkennen wir in ihnen mit Sicherheit die Söhne des 961
erwähnten Oddo
I., des Sohnes Aledrams. Von Wilhelm
und Riprand liegt auch noch eine freilich sehr verstümmelte
Urkunde aus der Zeit OTTOS III. vor,
in welcher sie über Güter in der Grafschaft Acqui zu Gunsten
des Bistums verfügen. Riprand darf man aber nicht, wie Moriondi
und andere Italiener tun, mit dem gleichnamigen Bischof von Novara identifizieren,
der etwa seit 1038 regiert.
Sie ist am 23. Februar ausgestellt und gibt von einer
Gerichtsitzung Kunde, welche Willelmus et Obertus (in der
Unterschrift Autbertus marchiones et comites istius comutatu Vadensis (die
Grafschaft Vado ist die von Savona) in villa que dicitur judicisa Vadensis
abgehalten haben. Ich will gleich hier hinzufügen, daß es zweifellos
und unbestritten ist, daß diese Markgrafen und Grafen von Savona
nach salischem Gesetz lebten; wenn das auch in der Urkunde von 1004, wie
sich bei einer Gerichtsurkunde von selbst versteht, nicht ausdrücklich
erwähnt wird, so liegen dafür eine ganze Reihe von unanfechtbaren
Zeugnissen vor, in denen ihre Nachkommen und Rechtsnachfolger sich als
Salier bezeichneten. Die Zugehörigkeit der beiden hier genannten Markgrafen
zum aledramidischen Haus, insbesondere
die Identität des hier erwähnten Otbert
mit dem uns schon
bekannten ALEDRAMIDEN Otbert I. hat
nun San Quintino an mehreren Stellen seines Buches aufs lebhafteste bestritten
und diesen Umstand zum Ausgangspunkt eines ganzen genealogischen Systems
gemacht. Er geht dabei von der Voraussetzung aus, daß die beiden
zu gericht sitzenden Markgrafen Brüder gewesen sein müssen, bemerkt
ganz richtig, da der ALEDRAMIDE Otbert
I. keinen Bruder Wilhelm gehabt habe, und folgert daraus, daß
er nicht mit dem Markgrafen Otbert von Savona identisch sein
könne. Gegen die Folgerung wäre nichts einzuwenden, aber ihre
Voraussetzung ist nicht begründet. Wilhelm und Otbert
heißen
in unserem Placitum von 1004 eben nicht germani und sind demnach aller
Wahrscheinlichkeit nach auch nicht Brüder gewesen. Vielmehr spricht
alles dafür, daß wir in ihnen die aledramidischen
Vettern Otbert I., den Sohn Anselms I., und Wilhelm
III., den Sohn Oddos
I., zu erkennen haben - die Gleichheit der Namen nicht nur, sondern
auch die des Rechtes, nach welchem sieleben, sowie der Gegend in der sie
begegnen; sahen wir doch schon oben, wie 991
Anselm I. sein Kloster
Spigno dem Bischof von Savona unterordnete, wie ferner vor 1014 die Söhne
Anselms
I. und die Söhne
Oddos
I. Kloster Fruttuaria mit Grundbesitz in der Grafschaft Savona
ausstatteten. Wer diese Identität leugnet, müßte zu derselben
Zeit, in derselben Gegend die Existenz zweier verschiedener Markgrafengeschlechter
mit gleichem Namen, gleichen Lebens-, Rechts- und Besitzverhältnissen
vorauzusetzen. Das ist allerdings eine Annahme, vor der San Quintino nicht
zurückscheut - und sie hat ihn später zu ganz absonderlichen,
ja geradezu absurden Konsequnzen geführt, auf die wir noch einmal
mit einigen Worten zurückkommen müssen - von der aber eine gesunde
Kritik sich fernhalten wird.
Unsere Urkunde berechtigt nun zu einer Reihe weiterer
Folgerungen.
Sind die Vettern Otbert I. und Wilhelm
III. im gemeinsamen Besitz der
Grafschaft Savona, so müßten auch ihre Väter Anselm
I. und Oddo I. schon gemeinsame Besitzer derselben gewesen sein;
es ist daraus zu schließen, daß schon
Aledram
die Grafschaft
erworben hatte, und daß seine Söhne dies Erbe in ungeteiltem
Besitz behielten. War ferner Otbert I. schon 1004 Graf von Savona,
so muß sein Vater Anselm I., dessen Tod wir oben nur als vor
1014 erfolgt nachweisen konnten, bereits vor 1004 verstorben sein [Wahrscheinlich
wird derselbe sogar noch einige Jahre weiter hinaufzurücken sein.
Schon 999 wird bei einem Tauschvertrag des Bischofs Peter von Asti eine
Grenzbestimmung so gegeben: coeret ei de una parte terra de eredes quondam
Anselmi marchio (Hist. Patr. Monum. Chart. I, 32), und auch hier
kann nicht wohl an einen anderen Anselm als den unsrigen gedacht
werden.]. Otbert selbst konnten wir oben bis 1030 verfolgen.
Sein Vetter Wilhelm III.
ist nun ohne Frage jener Markgraf Willihelmus,
der 1026 als Bundesgenosse der Pavesen und Gegner KONRADS
II. auftritt; sein Besitz ist das von
KONRAD eingenommene castellum Urba, das mehrfach in Urkunden
des Bistums Acqui erwähnt wird. Eine Urkunde von ihm aus dem Jahre
1027 ist uns nur in einem Auszuge von 1408 in Konzilsakten bekannt, heißt
er darin schon marchio Montisferrati, so ist die letztere Ortsbezeichnung
sicherlich erst im 15. Jahrhundert dem Auszug hinzugefügt. Seine Gemahlin,
von der sonst nichts bekannt ist, hieß wahrscheinlich nach einer
Stelle der Miracula S. Bononii
Waza.
Wilhelm III. war
1042 bereits tot, wie wir aus einer Urkunde seines mit Adelheid
von Turin vermählten Sohnes
Heinrich
I. von diesem Jahre erfahren.
oo Waza
- vor 1042
Kinder:
Wilhelm II. Markgraf von Montferrat
- nach
1059
Heinrich I.
- um
1045
Otto II.
-20.11.1084
Burgundo Graf
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Burgundos Sohn Wilhelm (+ 1104) wurde 1070
Bischof von Pavia.
Kinder:
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Bresslau, Harry: Jahrbücher des Deutschen
Reiches unter Konrad II. Verlag von Duncker & Humblot Leipzig 1879
Band 1 Seite 391-393 - Pauler Roland: Das Regnum Italiae in ottonischer
Zeit. Max Niemeyer Verlag Tübingen 1982 Seite 8,38,55,170 -