Wilhelm I.                                                Markgraf von Montferrat (991-1042)
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    - vor 1042
 

Ältester Sohn des Grafen Otto I. von Montferrat und der N.N. von Piacenza, Tochter von Graf Riprand
 

Wilhelm II. folgte dem Vater als Graf und Markgraf, wurde als 1. "Markgraf von Montferrat" in den Urkunden genannt, führte viele Fehden und gehörte 1024 zur norditalienischen Opposition gegen Kaiser KONRAD II.

Pauler Roland: Seite 55,170
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"Das Regnum Italiae in ottonischer Zeit"

Bis zu Arduins Königserhebung blieben die ALEDRAMIDEN, deren Familie sich wie kaum ein anderes Adelshaus Italiens zersplitterte, den deutschen Herrschern ergeben. Ebenso dürften sie seit HEINRICHS II. erstem Italienzug wiederum den deutschen König bevorzugt haben. Nach Arduins Tod allerdings trat Markgraf Wilhelm im Gegensatz zu den anderen ALEDRAMIDEN offen gegen HEINRICH auf und gehörte zu den anderen Aufständischen, die Leo von Vercelli einen harten Kampf lieferten. Als Parteigänger HEINRICHS aber nannte Leo von Vercelli die ALEDRAMIDEN Anselm und Otbert.
Ich erinnere an die Kämpfe der Partei HEINRICHS II. in Italien gegen Arduin und nach Arduins Tod gegen die Opposition, die Rudolf III. von Hoch-Burgund als Gegenkönig ins Land holen wollte. Zu Lebzeiten Arduins waren seine Nachbarn, der Markgraf von Turin und die ALEDRAMIDEN Anhänger HEINRICHS, während die in Piemont am östlichsten gelegenen OTBERTINER gegen HEINRICHS Partei kämpften. Nach Arduins Tod jedoch fiel der Markgraf von Turin von HEINRICH II. ab, da er hoffte, sich in der Markgrafschaft Ivrea bereichern zu können und auf seiner Seite kämpfte unter anderem der ALEDRAMIDE, Markgraf Wilhelm, während dessen Bruder Riprand und die Vettern Otbert I. und Anselm auf kaiserlicher Seite kämpften. Die OTBERTINER, von denen sich drei sowie in Deutschland in Haft befanden, verhielten sich anscheinend neutral.

Bresslau, Harry: Band 1 Seite 391-393
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"Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Konrad II."

Das Haus der Aledramiden

§ 2. Die ersten Aledramiden

Nehmen nun weiter an der Klostergründung die Brüder Wilhelm III. und Riprand teil, deren Vater Oddo als schon verstorben und als ein Bruder Anselms bezeichnet wird (Willielmus et Riprandus germanis filio bonae memoriae Oddoni, siehe unten: quod praedictus quondam Oddo, qui fuit genitor et germanus noster), so erkennen wir in ihnen mit Sicherheit die Söhne des 961 erwähnten Oddo I., des Sohnes Aledrams. Von Wilhelm und Riprand liegt auch noch eine freilich sehr verstümmelte Urkunde aus der Zeit OTTOS III. vor, in welcher sie über Güter in der Grafschaft Acqui zu Gunsten des Bistums verfügen. Riprand darf man aber nicht, wie Moriondi und andere Italiener tun, mit dem gleichnamigen Bischof von Novara identifizieren, der etwa seit 1038 regiert.
Sie ist am 23. Februar ausgestellt und gibt von einer Gerichtsitzung Kunde, welche Willelmus et Obertus (in der Unterschrift Autbertus marchiones et comites istius comutatu Vadensis (die Grafschaft Vado ist die von Savona) in villa que dicitur judicisa Vadensis abgehalten haben. Ich will gleich hier hinzufügen, daß es zweifellos und unbestritten ist, daß diese Markgrafen und Grafen von Savona nach salischem Gesetz lebten; wenn das auch in der Urkunde von 1004, wie sich bei einer Gerichtsurkunde von selbst versteht, nicht ausdrücklich erwähnt wird, so liegen dafür eine ganze Reihe von unanfechtbaren Zeugnissen vor, in denen ihre Nachkommen und Rechtsnachfolger sich als Salier bezeichneten. Die Zugehörigkeit der beiden hier genannten Markgrafen zum aledramidischen Haus, insbesondere die Identität des hier erwähnten Otbert mit dem uns schon bekannten ALEDRAMIDEN Otbert I. hat nun San Quintino an mehreren Stellen seines Buches aufs lebhafteste bestritten und diesen Umstand zum Ausgangspunkt eines ganzen genealogischen Systems gemacht. Er geht dabei von der Voraussetzung aus, daß die beiden zu gericht sitzenden Markgrafen Brüder gewesen sein müssen, bemerkt ganz richtig, da der ALEDRAMIDE Otbert I. keinen Bruder Wilhelm gehabt habe, und folgert daraus, daß er nicht mit dem Markgrafen Otbert von Savona identisch sein könne. Gegen die Folgerung wäre nichts einzuwenden, aber ihre Voraussetzung ist nicht begründet. Wilhelm und Otbert heißen in unserem Placitum von 1004 eben nicht germani und sind demnach aller Wahrscheinlichkeit nach auch nicht Brüder gewesen. Vielmehr spricht alles dafür, daß wir in ihnen die aledramidischen Vettern Otbert I., den Sohn Anselms I., und Wilhelm III., den Sohn Oddos I., zu erkennen haben - die Gleichheit der Namen nicht nur, sondern auch die des Rechtes, nach welchem sieleben, sowie der Gegend in der sie begegnen; sahen wir doch schon oben, wie 991 Anselm I. sein Kloster Spigno dem Bischof von Savona unterordnete, wie ferner vor 1014 die Söhne Anselms I. und die Söhne Oddos I. Kloster Fruttuaria mit Grundbesitz in der Grafschaft Savona ausstatteten. Wer diese Identität leugnet, müßte zu derselben Zeit, in derselben Gegend die Existenz zweier verschiedener Markgrafengeschlechter mit gleichem Namen, gleichen Lebens-, Rechts- und Besitzverhältnissen vorauzusetzen. Das ist allerdings eine Annahme, vor der San Quintino nicht zurückscheut - und sie hat ihn später zu ganz absonderlichen, ja geradezu absurden Konsequnzen geführt, auf die wir noch einmal mit einigen Worten zurückkommen müssen - von der aber eine gesunde Kritik sich fernhalten wird.
Unsere Urkunde berechtigt nun zu einer Reihe weiterer Folgerungen.
Sind die Vettern Otbert I. und Wilhelm III. im gemeinsamen Besitz der Grafschaft Savona, so müßten auch ihre Väter Anselm I. und Oddo I. schon gemeinsame Besitzer derselben gewesen sein; es ist daraus zu schließen, daß schon Aledram die Grafschaft erworben hatte, und daß seine Söhne dies Erbe in ungeteiltem Besitz behielten. War ferner Otbert I. schon 1004 Graf von Savona, so muß sein Vater Anselm I., dessen Tod wir oben nur als vor 1014 erfolgt nachweisen konnten, bereits vor 1004 verstorben sein [Wahrscheinlich wird derselbe sogar noch einige Jahre weiter hinaufzurücken sein. Schon 999 wird bei einem Tauschvertrag des Bischofs Peter von Asti eine Grenzbestimmung so gegeben: coeret ei de una parte terra de eredes quondam Anselmi marchio (Hist. Patr. Monum. Chart. I, 32), und auch hier kann nicht wohl an einen anderen Anselm als den unsrigen gedacht werden.]. Otbert selbst konnten wir oben bis 1030 verfolgen.
Sein Vetter Wilhelm III. ist nun ohne Frage jener Markgraf Willihelmus, der 1026 als Bundesgenosse der Pavesen und Gegner KONRADS II. auftritt; sein Besitz ist das von KONRAD eingenommene castellum Urba, das mehrfach in Urkunden des Bistums Acqui erwähnt wird. Eine Urkunde von ihm aus dem Jahre 1027 ist uns nur in einem Auszuge von 1408 in Konzilsakten bekannt, heißt er darin schon marchio Montisferrati, so ist die letztere Ortsbezeichnung sicherlich erst im 15. Jahrhundert dem Auszug hinzugefügt. Seine Gemahlin, von der sonst nichts bekannt ist, hieß wahrscheinlich nach einer Stelle der Miracula S. Bononii Waza.
Wilhelm III. war 1042 bereits tot, wie wir aus einer Urkunde seines mit Adelheid von Turin vermählten Sohnes Heinrich I. von diesem Jahre erfahren.
 
 
 
 

  oo Waza
               - vor 1042
 
 
 
 

Kinder:

  Wilhelm II. Markgraf von Montferrat
         - nach 1059

  Heinrich I.
         - um 1045

  Otto II.
        -20.11.1084

  Burgundo Graf
         -

Burgundos Sohn Wilhelm (+ 1104) wurde 1070 Bischof von Pavia.
 
 
 

Kinder:
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Bresslau, Harry: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Konrad II. Verlag von Duncker & Humblot Leipzig 1879 Band 1 Seite 391-393 - Pauler Roland: Das Regnum Italiae in ottonischer Zeit. Max Niemeyer Verlag Tübingen 1982 Seite 8,38,55,170 -
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


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