Sohn des Grafen Wilhelm
I. aus dem Hause der ALERAMIDEN
Lexikon des Mittelalters: Band I Seite 352
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Aleramiden (Aledramiden)
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Hochadelsfamilie aus Piemont (Ligurien), deren Angehörige
den Markgrafentitel führten, benannt nach dem von 933 bis (vor) 991
urkundlich belegten Aleramus
(Aledramus), dem Sohn eines nicht näher bekannten, 921
wohl zur Gefolgschaft König Rudolfs von Hoch-Burgund
zählenden Wilhem (dieser,
nicht Aleram bevorzugter Name bei den
ALERAMIDEN).
Er lebte nach salischem Recht, weshalb westfränkische Familienherkunft
anzunehmen ist. Die romanhafte Überlieferung (erstmals 1. Hälfte
14. Jahrhundert bei Jakob von Acqui: Aleram
Waisenkind deutscher Rompilger, geboren und erzogen in Sezze, heute Sezzadio
südlich Alessandria, im Heer OTTOS I.
vor Brescia, Geliebter der Kaisertochter, Flucht in die ligurischen Berge,
Köhlerdasein, Retter des Kaisers bei einem Überfall, Erhebung
zum Markgrafen 967) ist bis auf das Datum ebenso haltlose Phantasie wie
die Herleitung von dem Sachsen Widukind oder den Königen von Kent.
Aleram
erhielt 933 und 935 von den
Königen Hugo
und Lothar Besitz in den Komitaten
Vercelli und Acqui. Zu Berengar II.
übergegangen, vermählte er sich in 2., offenbar kinderloser Ehe
mit dessen Tochter Gerberga
und wurde 960/61 zum Markgrafen erhoben. Seine Mark umfaßte die Grafschaften
Montferrat, Acqui und Savona. Auch den Übertritt zu OTTO
I. vollzog
Aleram ohne Beeinträchtigung
seiner politischen Stellung. 991 teilten die Söhne aus 1. Ehe Anselm
und Otto die Mark und den weitgestreuten Familienbesitz. Anselm
wurde zum Stammvater der Markgrafen von Savona, die bald in zahlreiche
Linien zersplitterten (Vasto, Maira,
Ceva und andere), Otto
zum Stammvater der Markgrafen von
Montferrat, die bis zum Aussterben 1305 einen gewichtigen Machtfaktor
zwischen Po, Orba und Apenninen darstellten.
Hlawitschka, Eduard: Seite 117-119
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"Franken, Alemannen, Bayern und Burgunder in Oberitalien
(774-962)"
XVI. ALEDRAM
Vom Grafen Aledramund
dessen Vater Wilhelm stammen
einige vornehmlich im 11. und 12. Jahrhundert sehr bedeutende Markgrafengeschlechter
ab: so die Markgrafen von Sezze, die von Vasto, die Markgrafen von Montferrat,
die Linien von Albissola, Bosco und Ponzana [Vgl. H. Bresslau, Jahrbücher
Konrads II. Band 1 Seite 380ff., dessen Exkurs über "Das Haus der
Aledramiden" noch immer grundlegend ist, und L. Useglio, I marchesi die
Monferrato, vol. I.]. Die spätere Stellung dieser Häuser
beruht zu einem großen Teil auf der Leistung und geschickten Politik
Aledrams
I., dem unter König Hugo,
Berengar
II. und OTTO I. der Ausbau
einer starken Machtposition gelang. Bei allen Herrschern hat er in gutem
Ansehen gestanden, und die Verlagerung der politischen Kräfte hat
er jedesmal rechtzeitig zu erkennen gewußt.
Aledram begegnet
uns zuerst in einer Urkunde der Könige Hugo
und Lothar vom 25. Juli 933, in der
diese beiden Herrscher cuidam fideli nostro Alledramo
comiti die curtis Auriola in der Grafschaft Vercelli
und alles Gebiet zwischen den Flüssen Amporio und Stura schenken.
Am 6. Februar 940 (oder 935?) erhält er dann von den gleichen Königen
den Hof Forum am Tanaro in der Grafschaft Acqui mit allem Land zwischen
dem Tanaro und der Bormida einerseits und zwischen den Orten Barcile und
Carpanum andererseits, dazu auch die Rechte der öffentlichen Gerichtsbarkeit
mit missatischen Befugnissen für die villa Ronco und die dort wohnenden
Arimannen. - Im März 945 intervenierte Aledramin
Pavia bei Hugo und Lothar
für
die Schenkung einiger in der Grafschaft Tortona gelegener Besitzungen an
den Grafen Elisiard und dessen Gemahlin Rotlind
mit ihrer Mutter Rotrud. Da aber um diese Zeit Hugo
und Lothar gar nicht mehr die tatsächlichen
Herren Oberitaliens waren, sondern die eigentliche Macht schon in den Händen
Berengars
II. ruhte, ist es durchaus anzunehmen - zumal noch der bei der
Verschiebung der Machtkonstellation sofort zu Berengar
übergegangene Graf Lanfranc zugegen war -, daßAledram
damals auch schon einen politischen Stellungswechsel vollzogen hatte und
bei diesem Auftreten schon Interessen Berengars
vertrat.
Einige Tage später, am 13. April 9435, ist er sodann auch im Gefolge
Berengars
II. und seiner Begünstigher - Milo, Otbert, Lanfranc, Arduin,
Manfred und Adelbert - in Pavia nachweisbar. Im Juli 948 war Aledram
mit König Lothar, der nach dem
Thronverzicht und Abgang Hugos nach
der Provence (946) als alleiniger anerkannter König in Italien verblieben
war, in Lucca. Er intervenierte dort für ein Königsdiplom zugunsten
eines fidelis Vuaremund; sicher handelte er dabei wieder im Einverständnis
mit Berengar II., der auch an der Reise
teilgenommen zu haben scheint. Ja die Verbindungen zu Berengar
wurden
von da ab noch enger:
Aledram heiratete
in 2. Ehe die Tochter
Berengars II.,
Gilgerga.
Schon vorher hatte diese sich einmal bei ihrem Vater und ihrem Bruder Adalbert
- beide ab 950 Könige - für die Übertragung großer
außerordentlicher Rechte (Marktrecht, Zollrecht, curatura
etc) an den inclitusmarchio
Aledram eingesetzt (958-961). Ein Dokument vom August 961 zeigt
Aledram und Gilberga
dann bereits als Paar. Aledramus marchiofilius
Gulielmi
comitis et Gilberga
filia domini Berengarii regis et Anselmus
seu Oddo germani .. iugales et genitores, pater et maternia seu
filii et filiastri, statten das von ihnen auf eigenem Grund und Boden
in Grazzano bei Casale erbaute Kloster mit ansehnlichem Besitz in der Umgebung
von Casala aus [Durando, Cartario dei monasteri di Grazzano, B S S S 42
Seite 1, nr. 1. - Anselm
und
Oddo stammten also aus 1. Ehe. - Vgl. auch E. Brandenburg, Die
Nachkommen Karls des Großen Seite 91(oder Seite 8, nr. 40].
Trotz dieser engen Bindungen zur Familie
Berengars II. hat sich Aledram
auch unter der 961 beginnenden italienischen Herrschaft OTTOS
I. zu halten verstanden. Aledram
wird als marchio bestätigt. Ipsius fidelitatem considerantes
überläßt ihm OTTO am
23. März 967 in Ravenna, wo er am 17. April auch noch einem großen
Placitum unter Vorsitz Papst Johanns XIII. und OTTOS
I. beiwohnt, das Land zwischen Tanaro, Orba und der Küste
des liturgischen Meeres mit den darin gelegenen Ortschaften und bestätigt
ihm seinen ererbten oder früher erworbenen Besitz in den Grafschaften
Acqui, Savona, Asti, Montferrat, Turin, Vercelli, Parma, Cremona und Bergamo.
Auf dieser Machtbasis konnten die beiden Söhne Otto
und Anselm weiterbauen [Vgl. dazu H. Bresslau, a.a.O. - Ein 3. Sohn
mit Namen Wilhelm wird in einer Urkunde vom 4. März 991 als
verstorben erwähnt. Eine gute Edition dieser Urkunde mit Erläuterung
der Ortsnamen bietet: V. Poggi, L'atto di fondazione del monastero di S.
Quintino di Spigno, Seite 41ff.].
Aledram war fränkischer
Abkunft; das bezeugt klar seine im August 961 mit Gilberga
und den beiden Söhnen aus 1. Ehe gegebene Urkunde für das Kloster
Grazzano; sie alle sind viventes lege salica [Hinfällig sind
dagegen sämtliche Vermutungen über eine sächsische Abkunft
der ALEDRAMIDEN, die auf dem in der
1. Hälfte des 14. Jahrhunderts geschriebenen Chronicon imaginis mundi
des Jacopo d'Acqui beruhen. Unbeachtet kann bei dem wenigen Wissen, das
wir vom Vater Aledrams, dem Grafen
Wilhelm, und dessen Ahnen haben, auch die von Gabotto des öfteren
vorgetragene, aber keiner kritischen Prüfung standhaltenden These
einer gemeinsamen Abkunft der ALEDRAMIDEN,
der ARDUINE und der KAROLINGER etc.
von einer Tochter König Chlodwigs
und ihrem Gatten, dem König von Kent, bleiben.].
Das Haus der Aledramiden
§ 2. Die ersten Aledramiden
Der Ahnherr des Geschlechtes, Aledram,
nach dem wir dasselbe benennen, begegnet zuerst in einer Urkunde der Könige
Hugo und Lothar vom Jahre
933, in welcher die Könige "cuidam fideli nostro Alledramo
comiti" den Hof Auriola in der Grafschaft Acqui mit allem Gebiet
zwischen den Flüssen Amporio und Stura schenken. Demnächst erhält
er durch eine zweite Urkunde derselben Herrscher 935 den Hof Forum am Tanaro
in derselben Grafschaft mit allem Zubehör zwischen den Flüssen
Tanaro und Bormida und außerdem die Rechte der öffentlichen
Gerichtsbarkeit mit missatischen Befugnissen für die villa Roncho
und die darin wohnenden Arimannen; auch hier wird er als
fidelis noster
Aledramus
comes bezeichnet. Darauf ist
Aledramus
comes Besitzer in einem Placitum der beiden Könige von
945, endlich wird er genannt als Intervenient (interventu ac petitione
Aledrami
incliti comitis fidelis nostri) in einer Urkunde Lothars
von 948. Nach
Lothars Tode muß
der Graf zu
Berengar II. in nähere
Beziehungen getreten sein; wir besitzen eine von ihm ausgestellte Urkunde
von 961, durch welche er unter Mitwirkung seiner Gemahlin Gilberga
(Girberga) "filia D. Berengarii regis"
(vgl. über sie Liudprand, Antapod. V, 32 und Dümmler, Jahrbücher
Ottos I., Seite 380, Nr. 1) ein zu Grassano bei Casale von ihm gegründetes
Kloster reich dotiert. Sowohl über seine Familienverhältnisse
wie über seinen Besitz gibt das Schriftstück, in welchem Aledramnicht
mehr den Titel comes führt, sondern sich als
marchio
bezeichnet, erwünschten Aufschluß. Aledram
lebt danach nach salischem Gesetz und dürfte also französischer
oder burgundischer Herkunft sein. Als sein Vater wird ein Graf
Wilhelm I. genannt, den wir nicht nachweisen können; die Versuche
der Neueren, ihn mit jenem Wilhelmus comes zu identifizieren, der
nach Gesta Berengarii II, 35 dem WIDO
300 Schwerbewaffnete zuführte, sind völlig haltlos. Außer
dem Vater und der Gemahlin werden drei Söhne Aledrams
in der Urkunde genannt, ein bereits verstorbener Wilhelm II. und
zwei noch lebende Anselm
I. und Oddo I., die indes aus einer früheren Ehe stamen
müssen, da Gilberga
ihre maternia, sie deren filiastri heißen. Beschenkt
wird das Kloster mit einem Hof zu Grassano und mit zwei anderen cortes
und zehn massariciae, sämtlich im Bezirk von Casale belegen; untergeben
wird es nicht dem Bischof von Vercelli, sondern dem von Turin. Nach dem
Jahre 961 finden wir Aledran noch in
einer für ihn ausgestelten Urkunde OTTOS
I. vom 23. März 967 genannt, welche nicht nur von allen
italienischen Schriftstellern, sondern auch von den meisten deutschen für
echt gehalten worden ist. Nun ist zwar das uns erhaltene angebliche Original
dieser Urkunde, das sich im Turiner Staatsarchiv befindet, unzweifelhaft
nur eine sehr geschickt gemachte Fälschung aus dem Ende des 12. oder
besser aus dem Anfang des 13. Jahrhunderts; aber dieselbe dürfte doch
wahrscheinlich auf eine echte Vorlage zurückzuführen sein. Denn
abgesehen davon, daß die Datierung der Urkunde genau dem Itenerar
OTTOS
I. in Übereinstimmung steht, haben wir auch noch einen
anderen Anhaltspunkt dafür, daß Aledram
im Frühjahr 967 sich am Hofe des Kaisers befand; ich bin sehr geneigt,
ihn mit dem Adelmus marchio zu identifizieren,
der in einer daselbst abgehaltenen Gerichtssitzung des Kaisers als Beisitzer
genannt wird und sonst nirgends nachweisbar ist [Vgl. Dümmler,
Otto I Seite 316, 317. Das Placitum be Fantuzzi, Mon. Ravennati II, 27.
Dazu würde stimmen, daß
Aledrams
Enkel Wilhelm III. und Riprand auf der Dorsualinschrift einer
von ihnen ausgehenden Urkunde als nepotes Antelmi bezeichnet werden,
siehe Moriondi I, 18, wenn das nicht "Neffen Anselms", sondern Enkel
Aledrams
heißen soll.]. Folgere ich sonach aus unserer Urkunde, daß
Aledram
von OTTO I. als Markgraf anerkannt
und noch im Frühjahr 967 am Leben gewesen ist, so wage ich doch von
dem weiteren Inhalt derselben, durch welchen Aledramreich
beschenkt und in den königlichen Schutz genommen, sowie für seine
Besitzungen mit Immunität beliehen wird, vorläufig nicht Gebrauch
zu machen; erst nach der von Sickel zu erwartenden kritischen Bearbeitung
der
Urkunden
OTTOS I. wird sich vielleicht
feststellen lassen, was als Bestand der echten Vorlage anzusehen und was
etwa in dieselbe hineininterpretiert ist. Für einen engeren Anschluß
der ersten
ALEDRAMIDEN an die ottonische
Herrschaft zeugt dann auch der Umstand, da wir unseren Anselm
I., wie schon Wüstenfeld und Ficker annahmen, in dem Anselmus
marchio zu sehen haben, der 983 zu Ravanna als Pfalzgraf, wohl
in Vertretung des eigentlichen Pfalzgrafen Gisilbert, und in einer anderen
Gerichtsurkunde
OTTOS III. als Beisitzer
genannt wird.
1. oo N.N.
- vor 961
961
2. oo Gerberga von Ivrea, Tochter des Königs
Berengar II.
945-
Kinder:
1. Ehe
Otto I. Markgraf von Montferrat
-
991
Wilhelm II. Graf Mitregent
- vor 961
Anselm I. Markgraf von Savona
- um
1020
Literatur:
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Bresslau, Harry: Jahrbücher des Deutschen
Reiches unter Konrad II. Verlag von Duncker & Humblot Leipzig 1879
Band 1 Seite 389-391 - Hlawitschka, Eduard: Franken, Alemannen,
Bayern und Burgunder in Oberitalien (774-962), in Forschungen zur Oberrheinischen
Landesgeschichte Band VIII Eberhard Albert Verlag Freiburg im Breisgau
1960 Seite 117-119,136,175,208,217,239, 244,291 - Pauler Roland:
Das Regnum Italiae in ottonischer Zeit. Max Niemeyer Verlag Tübingen
1982 Seite 55,112 -