Weitere drei Jahre nach Guntrams
Tod
schon starb 596 (nach dem 28. März und vor Juli 596)
Childebert
II. Sein Reich bzw. seines Reiche Austrasien
und Burgund fielen an seine Söhne.
Der ältere von beiden war Theudebert II.,
der nach Angaben des Liber Historiae Francorum einer kirchlich nicht
anerkannten Verbindung entstammte, weshalb seine Großmutter den
"legitim" geborenen Halbbruder Theuderich
II. bevorzugt habe. Für Gregor von Tours war diese
Herkunftsfrage kaum interessant, statt dessen berichtet er, wie groß
Childeberts Freude einst gewesen war,
als ihm dieser Sohn offenbar in Trier geboren und duch den dortigen
Bischof Magnerich getauft wurde. In Theudebert
II. hatte man zunächst Childeberts
Nachfolger
gesehen. Theuderich II. war ein gutes
Jahr jünger, ein Sohn der Königin
Faileuba.
Jetzt erhielt er nach des Vaters Tod das um einige Gebiete erweiterte Königreich
Burgund, während Theudeberts Anteil
Austrasien war.
Theudebert II. wurde
589 mit einem ansehnlichen Hofstaat und allen möglichen Leuten nach
Soissons geschickt. Bei seiner ausdrücklich vermerkten susceptio
wurde er mit Lob- und Begrüßungsgesängen gefeiert: Sein
Einzug in Soissons 589 scheint nach dem Zeremoniell des Königsempfanges
verlaufen zu sein. Diese Hinweise sind schon deshalb nicht unwichtig, weil
die These vertreten worden ist, daß sogar die spätere Teilung
von 596 unter Childeberts Söhnen
nicht im gleichen Jahr noch vollzogen worden sei, sondern wahrscheinlich
erst bei der Mündigkeitserklärung Theudeberts
und Theuderichs im Jahre 599. Abgesehen
davon, daß diese Vermutung sich durch Überlieferungshinweise
nicht stützen läßt, sprechen Parallelen von Königserhebungen
Minderjähriger unbedingt dagegen und im vorliegenden Falle insbesondere
die sonst weithin bekannte Einrichtung eines Unterkönigtums für
den kaum dreijährigen Theudebert
zu Lebzeiten seines Vaters 589. Daß die Errichtung eines Unter-Königtums
keine graue Rechtskonstruktion war, dürfte letztlich Gregors Bericht
über Theudeberts susceptio
in Soissons zeigen.
Unberührt von diesen Erwägungen ist allerdings
die Frage, ob und in welcher Weise über die unmündigen Söhne
Childeberts,
die jetzigen Könige von Austrasien und Burgund, eine Regentschaft
ausgeübt wurde. Faktische Bedeutung kam gewiß ihrer Großmutter
Brunhilde
zu, formell scheint sie nicht zur Regentin bestellt worden zu sein. Brunhildes
Einfluß wird sich aber auf Theuderich beschränkt
haben, den sie recht einseitig begünstigt zu haben scheint. Im Gegensatz
zur Erhebung manch anderer minderjähriger Könige ist auch über
eine Regentschaft des Adels bzw. einzelner Adliger nichts überliefert,
de facto wird der Einfluß der burgundischen und austrasischen Großen
einer Regentschaft ganz zweifellos entsprochen haben. Die mindestens rechtstheoretisch
interessante Frage, ob die Teilung des Childebert-Reiches
sich im Rahmen der brüderlichen Erbengemeinschaft gehalten habe, ob
also eine samtherrschaftliche Komponente auf brüdergemeinschaftlicher
Basis zu erkennen ist, läßt sich relativ leicht verneinen. Das
ergeben die bereits angeführte Erhebung Theudeberts
in Austrasien schon zu Lebzeiten Childeberts
II. und die starke politische Selbständigkeit dieses Königreiches.
Für die spätere Phase der Beziehungen zwischen beiden Brüdern
muß erwähnt werden, daß sich ihr Streit vornehmlich an
beiderseitigen Grenzforderungen entzündet zu haben scheint, was gewiß
auf scharfe und frühzeitige Grenzziehungen ohne übergreifende
Samtherrschaftsaspekte schließen läßt.
Nach langem Einvernehmen beider königlichen Brüder
kam es nämlich 611 zu einem Bündnis Chlothars
II. mit Theuderich,
der gegen seinen Bruder Theudebert
den Krieg mit der Behauptung propagierte, Theudebert
sei kein Sohn Childeberts. Im Verlauf
der beabsichtigten kriegerischen Auseinandersetzungen wurde
Theudebert
bei
Zülpich und Toul geschlagen und fiel in die Hand seines Bruders
Theuderich. Da Brunhilde
ihren Enkel endgültig hatte fallen lassen, wurde der besiegte Theudebert
seiner
königlichen Gewänder, seines Pferdes und königlichen Sattelzeuges
beraubt, was seinen Herrschaftsverlust sinnfällig dokumentierte.
Theudebert wurde geschoren, in ein Kloster gesteckt und bald
darauf umgebracht [382 Jonas (wie Anm. 380) I, 28 Seite 219.
Bei Beginn des Bruderzwistes soll Jonas Theudebert
II. geraten haben, auf eine Königsherrschaft zu verzichten
und in ein Kloster zu gehen, Vita Columbani I 28 (SS r G Seite 217f.) Theudeberts
II. Todesdatum: 612 nach Mai.]. Weil Theuderich
auch des Bruders noch ganz kleinen Sohn Merowech
umbringen
ließ, stand seinem Königtum in Austrasien nichts mehr im Wege,
was die Quellen auch lakonisch vermerken.