Sohn des Westgoten-Königs Chindaswinth
Lexikon des Mittelalters: Band VII Spalte 500
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Reccesvinth, westgotischer König 653-672
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†
Wurde 649 von seinem Vater Chindaswinth an der Regierung beteiligt. Das 8. Konzil von Toledo (653) verfügte unter anderem auch Bestimmungen zur Königswahl (in Toledo oder am Sterbeort des Königs durch Bischöfe und hohe Hofbeamte in Übereinstimmung) und schuf so die Voraussetzung für ein Einvernehmen zwischen König und Adel. Während Reccesvinths Regierung wurde der Liber iudiciorum fertiggestellt (Leges Visigothorum), der Goten und Hispanorömer dem gleichen Recht unterstellte.
J.M. Alonso-Núñez
REKKISWINTH (REKASWIND)
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†
672
Rekkiswinth war seit
649 Mitregent seines Vaters, was das Prinzip des Wahlkönigtums
abschwächte und folgte 653 als König zu Toledo und markierte
den letzten Höhepunkt des westgotischen Königtums. Auf dem Reichstag
von Toledo 653 wurde das Wahlkönigtum neu geregelt und die "Lex Visigothorum"
verabschiedet und stellte damit die Rechtseinheit zwischen Goten und Spaniern
her, die Basis für ein beginnendes spanisches Nationalgefühl,
da beide Völker in der Folgezeit biologisch und rechtlich immer mehr
verschmolzen. Er sicherte Spanien eine letzte Friedenszeit, konnte die
Basken erneut unterwerfen und hielt die Franken an den Pyrenäen zurück.
Er arbeitete wieder enger mit der Kirche zusammen, die der Vater stark
zurückdrängte.
Claude, Dietrich: Seite 133-136,144,153
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"Adel, Kirche und Königtum im Westgotenreich. Vorträge
und Forschungen Sonderband 8"
Man möchte annehmen, daß Reccesvinth
durch die harte Innenpolitik Chindasvinths eine
gute Ausgangsbasis gehabt hätte. Es fällt jedoch auf, daß
er sofort nach dem am 30. September 653 erfolgten Tod seines Vaters ein
Reichskonzil einberief, das am 16. Dezember seine Sitzungen eröffnete.
Da er während seiner Mitregentschaft keine Synode einberufen
hatte, ist diese Eile bemerkenswert. Es hat den Anschein, als habe
Reccesvinth einen Ausgleich mit dem Hofadel angestrebt, dessen
Rechte er ausdrücklich anerkannte.
In den letzten 16 Jahren der Regierung Reccesvinths
trat kein Reichskonzil zusammen. Man möchte daraus schließen,
daß der König nach den schlechten Erfahrungen, die er 653 gemacht
hatte, an weiteren Versammlungen dieser Art nicht interessiert war und
nur die Behandlung innerkirchlicher Fragen auf Provinzialsynoden zuließ.
Wenn auch Reccesvinth
das Zusammentreten von Reichskonzilien verhinderte, so scheint er doch
nicht zu den harten Regierungsmethoden seines Vaters zurückgekehrt
zu sein. Der innere Friede blieb erhalten, doch deuten schwere Mängel
der Heeresverfassung, die unter seinem Nachfolger in Erscheinung traten,
auf einen fortschreitenden inneren Verfall. Es ist deshalb fraglich, ob
man von einem ausgeglichenen Verhältnis zwischen König und Adel
zur Zeit Reccesvinths sprechen kann.
Andererseits zeigt sein Widerstand gegen die Beschlüsse des 8. Toletanum,
daß er keinesfalls zu übergroßer Nachgiebigkeit gegenüber
weltlicher und geistlicher Aristokratie neigte. Der völlige Mangel
an Quellen für die letzten 16 Jahre seiner Regierung macht es unmöglich,
Sicherheit über Reccesvinths Innepolitik
zu gewinnen.
Literatur:
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Claude, Dietrich: Adel, Kirche und Königtum
im Westgotenreich. Vorträge und Forschungen Sonderband 8, Jan Thorbecke
Verlag Sigmaringen 1971 Seite 133-154 - Dahn Felix: Die Völkerwanderung.
Germanisch-Romanische Frühgeschichte Europas. Verlag Hans Kaiser Klagenfurt
1977 Seite 141,176 - Offergeld Thilo: Reges pueri. Das Königtum
Minderjähriger im frühen Mittelalter. Hahnsche Buchhandlung Hannover
2001 Seite 103 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische
Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band III Europäische
Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser Ergänzungsband,
R.G. Fischer Verlag 1994 Tafel 219 - Thiess Frank: Die griechischen
Kaiser. Die Geburt Europas. Paul ZsolnayVerlag Gesellschaft mbH Hamburg/Wien
1959 Seite 725 -