Lexikon des Mittelalters: Band IX Spalte 78
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Wied, Grafschaft
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Die 1229 erstmals genannte Burg (Alt-)Wied (Kreis Nuewied) wurde
durch Graf Meffried erbaut,
dessen Vorfahren wohl bereits die Grafschaft im Engersgau innehatten. Die
Bedeutung der Familie, die nördlich der Lahn, aber auch linksrheinisch
begütert war, zeigt vor allem die Rolle seines Sohnes Arnold
als Kanzler KONRADS III. und Erzbischof
von Köln. Außer zum staufischen Königtum
(1161 Beteiligung Graf Siegfrieds am Italienzug) und zum Erzbistum
Köln (Verleihung der Vogtei in Andernach, vor 1173; Auftragung Olbrücks
1190) besaßen die Grafen im 12. Jh. engere Kontakte zu den damals
noch in diesem Raum präsenten Pfalzgrafen als Lehnsherrn sowie zum
Erzbistum Trier, wo sich der 1183 gewählte Rudolf von Wied
zwar nicht durchsetzen konnte, 1212 aber
Dietrich Erzbischof wurde. Mit dem kinderlosen Tod Graf
Lothars 1244 verlor die im Grenzraum der Erzstifte gelegene Grafschaft
an Bedeutung, und die Güter wurden unter die Herren von Isenburg-Braunsberg
und Eppstein geteilt; der Anteil letzterer gelangte 1306 an die Grafen
von Virneburg, dann an die Grafen von Jülich. Erst Wilhelm von Braunsberg
(1324-1383) vereinigte 1338 erneut den gesamten Wieder Besitz und gründete
das zweite Grafenhaus, dem jedoch keine größere Territorienbildung
mehr gelang. 1462 fiel Wied an eine Linie der Herren von Runkel.
Literatur:
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Hist. Stätten Dtl., V, 10f. - W. Knapp, W.-Runkel und seine Dynasten,
Nassovia 12, 1911 - L. Wirtz, Die Grafen von Wied, NassA 48, 1927, 65-107
- H. Gensicke, Landesgeschichte des Westerwaldes, 1987, 144-146,250-262
- G. Köhler, Hist. Lex. der dt. Länder, 1992, 690.
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