EUROPÄISCHE STAMMTAFELN NEUE FOLGE BAND V Tafel 16-19
Lexikon des Mittelalters: Band IV Spalte 1037
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Fürstenberg, Grafen von
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Gehen im Mannesstamm auf die Grafen
von Urach zurück. Egino
IV. von Urach erbte durch seine Frau Agnes
von Zähringen den rechtsrheinischen Besitz der ZÄHRINGER
(1218). Daher nannte sich sein Sohn Egino
V. (+ um 1236) Graf von Freiburg. Aus der Erbteilung der beiden
Söhne Eginos,
Konrad und Heinrich (1244/50
vor 1245?), entstanden die Familien der Grafen von Freiburg und der
von Fürstenberg, letztere mit Besitzschwerpunkten auf der
Baar und Kinzigtal. Graf Heinrich nannte
sich nach seiner Burg Fürstenberg ('fürderster Berg')
oberhalb von Neuingen/Baar (erstmals belegt 1250). Zunächst in finanziellen
Schwierigkeiten (Abtretungen der Rechte an der Grafschaft Urach an Württemberg,
1254), konnte er nach der Königswahl RUDOLFS
von Habsburg als dessen Vetter und Hofbeamter zu sicherer Position
gelangen. 1283 erhielt er als persönliches Lehen die Grafschaft Baar,
die seit Anfang des 14. Jh. dauernd an das Haus
FÜRSTENEBRG gelangte. Seine Söhne teilten in die Linie
Baar und Haslach. Das Haus FÜRSTENBERG
blieb im 14. und 15. Jh. auf eine regional gebundene Rolle beschränkt,
wie bereits die von den HABSBURGERN
erzwungenen Abtretungen (1305 Bräunlingen, 1326 Villingen) deutlich
machen.
Mit dem Erlöschen der Haslacher (1386) fiel deren Besitz
größtenteils an Heinrich IV. (+ ca.
1408) aus der Baarer Linie. Unter seinen Söhnen
erfolgten erneute Erbteilungen: Heinrich V. (+
1441) begründete eine Baarer Linie (weitere Abspaltung:
Geisinger Linie), Konrad (+ vor 1419)
eine Kinzigtaler Linie. Der größte Teil des Besitzes
kam durch die Erbfälle von 1483 und 1490 an die Baarer zurück.
Im späten 15./frühen 16. Jh. begann der eigentliche Aufstieg
des Hauses, vor allem durch die im Dienst Kaiser
MAXIMILIANS I. stehenden Brüder Heinrich
VII. (gefallen 1499 als kaiserlicher Feldhauptmann bei Dorneck)
und Wolfgang (+ 1501). Die 1491 abgeschlossene
und 1562/76 erweiterte Erbeinung zwischen den verschiedenen Familienzweigen
begründete das agnatische Erbrecht der Familienzweig untereinander.
Im 16.-17. Jh. Anfall großer Adelsherrschaften in SW-Deutschland
(Grafschaft Heiligenberg, Helfenstein, Zimmern, Lupfen), nach 1744 Vereinigung
des Familienbesitzes zum Fürstentum Fürstenberg
(mediatisiert 1806). Die Familie lebt fort.
Quellen:
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Fürstenberg. UB I-VII, hg. S. Riezler- F.L. Baumann, 1877-1891
- Mitt. aus dem Fürstenberg. Archive I-II, hg. F.L. Baumann - G. Tumbült,
1894-1902.
Literatur:
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S. Riezler, Gesch. des fsl. Hauses F. bis zum Jahre 1509, 1883 - G.
Tumbült, Das Fsm. F., 1908 - W. Thoma, Die Kirchenpolitik des Gf.en
v. F., 1963.
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