Grafen von Fürstenberg
 

EUROPÄISCHE STAMMTAFELN NEUE FOLGE BAND V Tafel 16-19
 

Lexikon des Mittelalters: Band IV Spalte 1037
*******************
Fürstenberg, Grafen von
-------------------------

Gehen im Mannesstamm auf die Grafen von Urach zurück. Egino IV. von Urach erbte durch seine Frau Agnes von Zähringen den rechtsrheinischen Besitz der ZÄHRINGER (1218). Daher nannte sich sein Sohn Egino V. (+ um 1236) Graf von Freiburg. Aus der Erbteilung der beiden Söhne Eginos, Konrad und Heinrich (1244/50 vor 1245?), entstanden die Familien der Grafen von Freiburg und der von Fürstenberg, letztere mit Besitzschwerpunkten auf der Baar und Kinzigtal. Graf Heinrich nannte sich nach seiner Burg Fürstenberg ('fürderster Berg') oberhalb von Neuingen/Baar (erstmals belegt 1250). Zunächst in finanziellen Schwierigkeiten (Abtretungen der Rechte an der Grafschaft Urach an Württemberg, 1254), konnte er nach der Königswahl RUDOLFS von Habsburg als dessen Vetter und Hofbeamter zu sicherer Position gelangen. 1283 erhielt er als persönliches Lehen die Grafschaft Baar, die seit Anfang des 14. Jh. dauernd an das Haus FÜRSTENEBRG gelangte. Seine Söhne teilten in die Linie Baar und Haslach. Das Haus FÜRSTENBERG blieb im 14. und 15. Jh. auf eine regional gebundene Rolle beschränkt, wie bereits die von den HABSBURGERN erzwungenen Abtretungen (1305 Bräunlingen, 1326 Villingen) deutlich machen.
Mit dem Erlöschen der Haslacher (1386) fiel deren Besitz größtenteils an Heinrich IV. (+ ca. 1408) aus der Baarer Linie. Unter seinen Söhnen erfolgten erneute Erbteilungen: Heinrich V. (+ 1441) begründete eine Baarer Linie (weitere Abspaltung: Geisinger Linie), Konrad (+ vor 1419) eine Kinzigtaler Linie. Der größte Teil des Besitzes kam durch die Erbfälle von 1483 und 1490 an die Baarer zurück. Im späten 15./frühen 16. Jh. begann der eigentliche Aufstieg des Hauses, vor allem durch die im Dienst Kaiser MAXIMILIANS I. stehenden Brüder Heinrich VII. (gefallen 1499 als kaiserlicher Feldhauptmann bei Dorneck) und Wolfgang (+ 1501). Die 1491 abgeschlossene und 1562/76 erweiterte Erbeinung zwischen den verschiedenen Familienzweigen begründete das agnatische Erbrecht der Familienzweig untereinander. Im 16.-17. Jh. Anfall großer Adelsherrschaften in SW-Deutschland (Grafschaft Heiligenberg, Helfenstein, Zimmern, Lupfen), nach 1744 Vereinigung des Familienbesitzes zum Fürstentum Fürstenberg (mediatisiert 1806). Die Familie lebt fort.

Quellen:
--------
Fürstenberg. UB I-VII, hg. S. Riezler- F.L. Baumann, 1877-1891 - Mitt. aus dem Fürstenberg. Archive I-II, hg. F.L. Baumann - G. Tumbült, 1894-1902.

Literatur:
----------
S. Riezler, Gesch. des fsl. Hauses F. bis zum Jahre 1509, 1883 - G. Tumbült, Das Fsm. F., 1908 - W. Thoma, Die Kirchenpolitik des Gf.en v. F., 1963.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------