Hlawitschka, Eduard: Seite 32,39-43
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"Die verwandtschaftlichen Verbindungen zwischen dem hochburgundischen und dem niederburgundischen Königshaus. Zugleich ein Beitrag zur Geschichte Burgunds in der 1. Hälfte des 10. Jahrhunderts"

Karl Konstantin war dann als Sohn LUDWIGS DES BLINDEN und der nach dem Westen gekommen Byzantinerin namens Anna und nicht mehr als Sohn aus der Ehe LUDWIGS mit Adelheid zu werten.
Der Graf Karl Konstantin von Vienne sei zwar "aus königlichem Geschlecht gewesen, doch war sein Adel durch uneheliche Abstammung bis zum Urgroßvater zurück mit Makel behaftet. Die Mutter Karl Konstantins - sieht man in ihr die im Patriarchenbrief genannte Byzantinerin - war nämlich eine uneheliche Tochter Leons VI. mit Zoe Zautzina, die Leon VI. erst nach dem Tode seiner ersten, ihm von Basileios I. aufgezwungenen Gattin Theophano (+ 897) in zweiter Ehe heiraten konnte, während die Abstammung Leons VI. selbst als umstritten galt; es war offenbar nicht völlig klar, ob er ein unehelicher Sohn Kaiser Michaels III. mit Eudokia Ingerina gewesen ist oder ein legitimer Sproß des Basileios I. mit derselben Dame, die zunächst nur die Geliebte Michaels III. war und erst nach dessen Ermordung die Ehefrau des Basileios I. geworden ist.
Nach den neueren Forschungserkenntnissen über Anna, die Mutter Karl Konstantins von Vienne, und ihre Herkunft aus Byzanz und nach der Absicherung der Nachricht Richers von Reims, daß Karl Konstantin tatsächlich trotz seines kaiserlichen Vaters - aber wegen der unehelichen Geburt seiner Mutter - im Abendland mit gewissem Recht als "durch Konkubinenabkunft befleckt", das heißt als "durch makelhafte Herkunft gezeichnet" betrachtet werden konnte, dürfte sich vielleicht erstmals ein Weg zur Beantwortung der Frage auftun, warum wohl Karl Konstantin seinem Vater nicht in der Königswürde nachzufolgen vermochte.
Hernach drängt sich sogleich die Frage auf, warum dann LUDWIGD ER BLINDE nicht wenigstens seinen zweiten Sohn Rudolf für die Nachfolge im niederburgundisch-provencalischen Königtum bestimmte und warum sich dieser nicht bei den provencalischen Großen nach LUDWIGS DES BLINDEN Tode als neuer Regent durchzusetzen vermochte. Die naheliegendste und durch einen Hinweis auf sein Lebensalter auch etwas abstützbare [Wenn er am 19. März 929 als Zeuge fungieren konnte - vgl. oben Anm. 11 - dann muß er zumindest vor 914 geboren sein. LUDWIGS DES BLINDEN zweite Gemahlin ist zum 18. Januar 915 bezeugt, vgl. Anm. 10.] Antwort ist die daß er in gleicher Weise wie Karl Konstantin der Ehe LUDWIGS mit der Byzantinerin Anna entstammt sein dürfte und folglich unter dieselben Vorbehalte wie jener fiel. Ungenügendes Alter, das übrigens auch sonst nicht thronhindernd war, scheidet jedenfalls für beide Söhne LUDWIGS DES BLINDEN völlig aus den Gründen für das Nicht-Nachfolgen aus.
Sehr wahrscheinlich trat zur Verstärkung des Geburtsmakels der Byzantinerin noch hinzu, daß es um 912 [W. Ohnesorge, Zur Frage der Töchter Ks. Leons VI. (wie Anm. 21) Seite 80 und 81 Anm. 19 (= Wiederabdruck Seite 173 und 175 Anm. 19) meint freilich, aus der erneuten Vergabe des Namens Anna in Byzanz an die älteste Tochter von Leons VI. vierter Gemahlin schließen zu dürfen, daß die von Zoe Zautzina, der zweiten Gemahlin, stammende Anna 906, eventuell schon 903, "mit ziemlicher Sicherheit" verstorben war. Durch deren Abreise nach dem Frankenreich war jedoch meines Erachtens der Name Anna wieder frei und verfügbar; Zoes Tochter Anna muß damals nicht schon verstorben gewesen sein. Die Begründung für eine frühe Todeszeit Annas, der Gemahlin LUDWIGS DES BLINDEN, ist jedenfalls nicht überzeugend; vgl. dazu den gleichen Fall bei den Namen der Töchter König Edwards des Älteren, unten Seite 54.] zu einer Auflösung der Ehe LUDWIGS DES BLINDEN und Annas gekommen sein dürfte und sogar zu einer Neuvermählung Annas mit BERENGAR I. VON ITALIEN [Nachdem König BERENGARS I. erste Gemahlin Berta/Bertilla bald nach 910 - vielleicht durch Gift (vgl. Gesta Berengarii II., v. 79f. ed. E. Dümmler, 1871; Seite 101 - aus dem Leben geschieden war, begegnet uns von 915 ab jedenfalls eine Anna als BERENGARS dilectissima coniunx, über deren Herkunft bislang nichts bekannt ist; zum ersten Male in BERENGARS I. Diplom Nr. CVII, vgl. L. Schiaparelli, I diplomi di Berengio I, (Fonti per la storia d'Italia), 1903, Seite 275.]. War dies der Fall, so mußte der Rechtsstatus der Kinder LUDWIGS und Annas - da LUDWIG DER BLINDE selbst 915 mit einer neuen legitimen conjux Adelheid erscheint - besonders gemindert sein: diese Kinder dürften etwa Friedelsöhnen vergleichbar geworden sein. Für eine solche These der Trennung und anderweitigen Wiederverheiratung LUDWIGS DES BLINDEN und Annas, die anmerkungsweise schon einmal von R. Hiestand ins Gespräch gebracht wurde [C. W. Preevite Orton, Italy and Provence (wie Anm. 16) Seite 336f., und R. Hiestand, Byzanz (wie Anm. 2) Seite 129f., halten BERENGARS I. Gemahlin Anna für eine Tochter Kaiser LUDWIGS DES BLINDEN und der Byzantinerin Anna. Letzterer erwägt zusätzlich (Seite 130 Anm. 79) aber auch schon die volle Identität der Gemahlinnen LUDWIGS DES BLINDEN und BERENGARS I.] , gibt es immerhin einige beachtenswerte Anhaltspunkte; sie würde auch das Ausscheiden Karl Konstantins und seines Bruders Rudolf aus der Thronachfolge erst ganz plausibel machen [Außer dem gleichen Zeitpunkt der erneuten Verhelichungen LUDWIGS DES BLINDEN und BERENGARDS I. ist recht auffällig, daß die dem Kaiser BERENGAR sehr nahestehenden, panegyrischen und erst nach 915 entstandenen Gesta Berengarii sich bemühen, den Anteil BERENGARS an der Blendung LUDWIGS VON DER PROVENCE im Jahre 905 herunterzuspielen und jene Tat als eigenmächtige Handlung von Untergebenen erscheinen zu lassen; vgl. Gesta Berengarii IV v. 51-65, MG Poetae lat. IV, 1, 1899, Seite 396f. Welche Veranlassung sollte wohl dazu bestanden haben? Andere Quellen geben BERENGAR für LUDWIGS Blendung eindeutig die Verantwortung; vgl. R. Pupardin, Provence Seite 185ff. Andererseits kennzeichenen die Gesta Berengarii (IV v. 4-5, Seite 395) LUDWIG DEN BLINDEN als "sittlich verkommen":
                                                       ... Rhodani genten; cui moribus auctor
                                                      Tempnendus Ludovicus erat, sed stirpe legendus.
Welches Interesse konnte man wohl am Hofe BERENGARS haben, den zur Abfassungszeit schon länger als ein Jahrzehnt Geblendeten auch noch moralisch zu disqualifizieren? - Und hat man in diesem Zusammenhang vielleicht auch die Aufnahme der Kaiseridee und des Kaisertums durch BERENGAR I. im Jahre 915 zu sehen?
Zu diesem kommt folgendes: Wenn man es genau nimmt, wird ja durch Richer von Reims (vgl. Anm. 24) Karl Konstantin, nicht erst durch seine Mutter und deren Vorfahren der Konkubinenabkunft bezichtigt, wodurch eben auch schon seine Mutter als nichtlegitimer Gattin LUDWIGS DES BLINDEN erscheint. (So hat dies ja auch schon R. Poupardin, Provence Seite 209ff. gedeutet, ohne freilich die byzantinische Herkunft und Vorgeschichte der Mutter zu kennen). Zumal aber doch der byzantinische Kaiser seine (damals) einzige Tochter nicht nur für eine Buhlschaft LUDWIGS DES BLINDEN ins Frankenreich geschickt haben wird, weist dieser Zusammenhang auf eine Ehescheidung bzw. nachträgliche Ungültigkeitserklärung der Ehe (zum Zwecke der Ermöglichung einer Neuverheiratung der Beteiligten) hin. Wäre dem nicht so gewesen, dann fragt nman sich zumindest, warum König Hugo von Italien, den doch in gleicher Weise wie Karl Konstantin der Makel anhaftete, von einer illegitim geborenen Mutter abzustammen - seine Mutter Berta war ja eine Friedeltochter König Lothars II. und Waldradas - thronfähig blieb. Gerade diese Feststellung drängt zu der Vermutung, daß Karl Konstantin und sein Bruder Rudolf noch durch einen stärkeren Makel als allein durch Konkubinenbürtigkeit der Mutter belastet gewesen sein dürften.].