Karl Konstantin war
dann als Sohn LUDWIGS
DES BLINDEN und der nach dem Westen gekommen Byzantinerin
namens Anna und nicht mehr als
Sohn aus der Ehe LUDWIGS mit
Adelheid
zu werten.
Der Graf Karl Konstantin von
Vienne sei zwar "aus königlichem Geschlecht gewesen, doch
war sein Adel durch uneheliche Abstammung bis zum Urgroßvater zurück
mit Makel behaftet. Die Mutter Karl Konstantins
- sieht man in ihr die im Patriarchenbrief genannte Byzantinerin - war
nämlich eine uneheliche Tochter Leons VI.
mit
Zoe
Zautzina, die Leon VI. erst
nach dem Tode seiner ersten, ihm von Basileios
I. aufgezwungenen Gattin Theophano
(+ 897) in zweiter Ehe heiraten konnte, während die Abstammung
Leons
VI. selbst als umstritten galt; es war offenbar nicht völlig
klar, ob er ein unehelicher Sohn Kaiser Michaels
III. mit Eudokia Ingerina
gewesen ist oder ein legitimer Sproß des
Basileios I. mit derselben Dame, die zunächst nur die Geliebte
Michaels
III. war und erst nach dessen Ermordung die Ehefrau des
Basileios I. geworden ist.
Nach den neueren Forschungserkenntnissen über Anna,
die Mutter Karl Konstantins von Vienne,
und ihre Herkunft aus Byzanz und nach der Absicherung der Nachricht Richers
von Reims, daß Karl Konstantin
tatsächlich trotz seines kaiserlichen Vaters - aber wegen der unehelichen
Geburt seiner Mutter - im Abendland mit gewissem Recht als "durch Konkubinenabkunft
befleckt", das heißt als "durch makelhafte Herkunft gezeichnet" betrachtet
werden konnte, dürfte sich vielleicht erstmals ein Weg zur Beantwortung
der Frage auftun, warum wohl
Karl Konstantin
seinem Vater nicht in der Königswürde nachzufolgen vermochte.
Hernach drängt sich sogleich die Frage auf, warum
dann LUDWIGD ER BLINDE nicht wenigstens
seinen zweiten Sohn Rudolf für
die Nachfolge im niederburgundisch-provencalischen Königtum bestimmte
und warum sich dieser nicht bei den provencalischen Großen nach LUDWIGS
DES BLINDEN Tode als neuer Regent durchzusetzen vermochte. Die
naheliegendste und durch einen Hinweis auf sein Lebensalter auch etwas
abstützbare [Wenn er am 19. März 929 als Zeuge fungieren konnte
- vgl. oben Anm. 11 - dann muß er zumindest vor 914 geboren sein.
LUDWIGS
DES BLINDEN zweite Gemahlin ist zum 18. Januar 915 bezeugt,
vgl. Anm. 10.] Antwort ist die daß er in gleicher Weise wie Karl
Konstantin der Ehe LUDWIGS mit
der Byzantinerin Anna entstammt sein
dürfte und folglich unter dieselben Vorbehalte wie jener fiel. Ungenügendes
Alter, das übrigens auch sonst nicht thronhindernd war, scheidet jedenfalls
für beide Söhne LUDWIGS DES BLINDEN
völlig aus den Gründen für das Nicht-Nachfolgen aus.
Sehr wahrscheinlich trat zur Verstärkung des Geburtsmakels
der Byzantinerin noch hinzu, daß es um 912 [W. Ohnesorge, Zur Frage
der Töchter Ks. Leons VI. (wie Anm. 21) Seite 80 und 81 Anm. 19 (=
Wiederabdruck Seite 173 und 175 Anm. 19) meint freilich, aus der erneuten
Vergabe des Namens Anna in Byzanz an
die älteste Tochter von Leons VI.
vierter Gemahlin schließen zu dürfen, daß die von
Zoe Zautzina, der zweiten Gemahlin, stammende Anna
906, eventuell schon 903, "mit ziemlicher Sicherheit" verstorben war. Durch
deren Abreise nach dem Frankenreich war jedoch meines Erachtens der Name
Anna
wieder frei und verfügbar;
Zoes
Tochter Anna muß damals nicht
schon verstorben gewesen sein. Die Begründung für eine frühe
Todeszeit Annas, der Gemahlin LUDWIGS
DES BLINDEN, ist jedenfalls nicht überzeugend; vgl. dazu
den gleichen Fall bei den Namen der Töchter König
Edwards des Älteren, unten Seite 54.] zu einer Auflösung
der Ehe
LUDWIGS DES BLINDEN und Annas
gekommen sein dürfte und sogar zu einer Neuvermählung
Annas mit BERENGAR
I. VON ITALIEN [Nachdem König
BERENGARS I. erste Gemahlin Berta/Bertilla
bald nach 910 - vielleicht durch Gift (vgl. Gesta Berengarii II., v. 79f.
ed. E. Dümmler, 1871; Seite 101 - aus dem Leben geschieden war, begegnet
uns von 915 ab jedenfalls eine Anna
als BERENGARS
dilectissima coniunx,
über deren Herkunft bislang nichts bekannt ist; zum ersten Male in
BERENGARS I. Diplom Nr. CVII, vgl.
L. Schiaparelli, I diplomi di Berengio I, (Fonti per la storia d'Italia),
1903, Seite 275.]. War dies der Fall, so mußte der Rechtsstatus der
Kinder LUDWIGS und Annas
-
da LUDWIG DER BLINDE selbst 915 mit
einer neuen legitimen conjux Adelheid erscheint
- besonders gemindert sein: diese Kinder dürften etwa Friedelsöhnen
vergleichbar geworden sein. Für eine solche These der Trennung und
anderweitigen Wiederverheiratung LUDWIGS DES BLINDEN
und Annas, die anmerkungsweise schon
einmal von R. Hiestand ins Gespräch gebracht wurde [C. W. Preevite
Orton, Italy and Provence (wie Anm. 16) Seite 336f., und R. Hiestand, Byzanz
(wie Anm. 2) Seite 129f., halten BERENGARS I.
Gemahlin
Anna für eine Tochter Kaiser LUDWIGS
DES BLINDEN und der Byzantinerin Anna.
Letzterer erwägt zusätzlich (Seite 130 Anm. 79) aber auch schon
die volle Identität der Gemahlinnen LUDWIGS
DES BLINDEN und BERENGARS I.]
, gibt es immerhin einige beachtenswerte Anhaltspunkte; sie würde
auch das Ausscheiden
Karl Konstantins und
seines Bruders Rudolf aus der Thronachfolge
erst ganz plausibel machen [Außer dem gleichen Zeitpunkt der erneuten
Verhelichungen LUDWIGS DES BLINDEN
und BERENGARDS I. ist recht auffällig,
daß die dem Kaiser BERENGAR sehr
nahestehenden, panegyrischen und erst nach 915 entstandenen Gesta Berengarii
sich bemühen, den Anteil BERENGARS
an der Blendung LUDWIGS VON DER PROVENCE
im Jahre 905 herunterzuspielen und jene Tat als eigenmächtige Handlung
von Untergebenen erscheinen zu lassen; vgl. Gesta Berengarii IV v. 51-65,
MG Poetae lat. IV, 1, 1899, Seite 396f. Welche Veranlassung sollte wohl
dazu bestanden haben? Andere Quellen geben BERENGAR
für LUDWIGS Blendung eindeutig
die Verantwortung; vgl. R. Pupardin, Provence Seite 185ff. Andererseits
kennzeichenen die Gesta Berengarii (IV v. 4-5, Seite 395) LUDWIG
DEN BLINDEN als "sittlich verkommen":
... Rhodani genten; cui moribus auctor
Tempnendus Ludovicus erat, sed stirpe legendus.
Welches Interesse konnte man wohl am Hofe BERENGARS
haben, den zur Abfassungszeit schon länger als ein Jahrzehnt Geblendeten
auch noch moralisch zu disqualifizieren? - Und hat man in diesem Zusammenhang
vielleicht auch die Aufnahme der Kaiseridee und des Kaisertums durch BERENGAR
I. im Jahre 915 zu sehen?
Zu diesem kommt folgendes: Wenn man es genau nimmt, wird
ja durch Richer von Reims (vgl. Anm. 24) Karl
Konstantin, nicht erst durch seine Mutter und deren Vorfahren
der Konkubinenabkunft bezichtigt, wodurch eben auch schon seine Mutter
als nichtlegitimer Gattin LUDWIGS DES BLINDEN
erscheint. (So hat dies ja auch schon R. Poupardin, Provence Seite 209ff.
gedeutet, ohne freilich die byzantinische Herkunft und Vorgeschichte der
Mutter zu kennen). Zumal aber doch der byzantinische Kaiser seine (damals)
einzige Tochter nicht nur für eine Buhlschaft
LUDWIGS
DES BLINDEN ins Frankenreich geschickt haben wird, weist dieser
Zusammenhang auf eine Ehescheidung bzw. nachträgliche Ungültigkeitserklärung
der Ehe (zum Zwecke der Ermöglichung einer Neuverheiratung der Beteiligten)
hin. Wäre dem nicht so gewesen, dann fragt nman sich zumindest, warum
König
Hugo von Italien, den doch in gleicher Weise wie Karl
Konstantin der Makel anhaftete, von einer illegitim geborenen
Mutter abzustammen - seine Mutter Berta
war
ja eine Friedeltochter König Lothars II.
und Waldradas - thronfähig blieb.
Gerade diese Feststellung drängt zu der Vermutung, daß Karl
Konstantin und sein Bruder Rudolf noch
durch einen stärkeren Makel als allein durch Konkubinenbürtigkeit
der Mutter belastet gewesen sein dürften.].