2. Sohn des Grafen
Udalrich I.
Michael Mitterauer: Seite 17-19
***************
"Karolingische Markgrafen im Südosten"
Graf Gerold tauscht um 830 mit Kloster
Murbach Besitzungen im Elsaß. Zunächst könnte man annehmen,
daß es sich bei ihm um den seit 826 nachweisbaren Zürichgaugrafen
handelt. Wenn man aber bedenkt, daß dieser bis 867 genannt wird,
ergibt sich, daß er um 830 noch verhältnismäßig jung
gewesen sein muß. Die Bezeichnung vir illuster in der Murbacher Urkunde
trifft auf ihn nicht gut zu. Außerdem kann er damals noch kaum Vater
eines erwachsenen Sohnes gewesen sein. Der Amtsbezirk Graf
Gerolds ist also anderswo zu suchen. Graf
Gerold, der Vater Bebos, ist niemand anderer als der Präfekt
des Ostlandes.
811 wird Gerold unter jenen fränkischen
Großen genannt, die die letzwillige Verfügung Kaiser
KARLS über den Schatz unterzeichneten. Im gleichen Jahr
erhielt erhielt Kloster Niederaltaich auf seine Intervention eine Schenkung
im Avarenland. Wann er die Oberleitung des Ostlandes übertragen erhielt,
ist ungewiß. Der terminus post quem ist das Jahr 806, in dem noch
Werner als Präfekt nachzuweisen ist. Wahrscheinlich trat Gerold
bereits zu Lebzeiten seines Vaters sein Amt an, da sonst die Bodenseegrafschaft
wohl nicht sofort an seine jüngeren Brüder übergegangen
wäre.
Graf Gerold wurde wiederholt mit
wichtigen Aufgaben betraut. 815 sandte ihn König
LUDWIG zusammen mit seinem Neffen Bernhard
nach Rom, um die blutige Niederwerfung des Aufstandes gegen Papst Leo III.
zu untersuchen. Bernhard erkrankte
in Rom, so daß Gerold die Mission
allein zu Ende führen mußte. 820 war er am Reichstag zu Quierzy
anwesend. 826 wurden bei ihm Erkundigungen über die Wirren im Bulgarenreich
eingeholt. Noch im selben Jahr erscheint er mit Markgraf Balderich von
Friaul am Reichstag in Ingelheim, wo er beruhigende Nachrichten über
die Bulgaren vorbrachte. 828 war er auf der Aachener Reichsversammlung
anwesend. Zusammen mit König LUDWIG
intervenierte er hier für das Kloster Kremsmünster. In den Sturz
Markgraf Balderichs war er nicht verwickelt. 831/32 wurde er zusammen mit
Erzbischof Anskar von Hamburg und den Bischöfen Bernard von Straßburg
und Ratold von Verona zum Papst delegiert, um die Errichtung der Kirchenprovinz
Nordalbingien bestätigen zu lassen. Er wird bei dieser Gelegenheit
illustrissimus comes genannt, eine Bezeichnung, die gut zu dem Geroldus
come vir illuster der ungefähr gleichzeitigen Murbacher Urkunde paßt.
Präfekt Gerold findet sich
auch in einigen recht aufschlußreichen Eintragungen der Verbrüderunsgbücher
von St. Gallen und Reichenau.
Gerd Tellenbach: Seite 64
*************
"Der großfränkische Adel"
Genauere Angaben lassen sich über den Grafen
Gerold machen, der nach der Vita Anskarii 831 mit den Bischöfen
Bernold von Straßburg und Ratold von Verona als missus nach Rom zog,
um die Zustimmung des Papstes zur Erhebung Anskars zum Missionserzbischof
von Hamburg zu erwirken. Er ist der Sohn Udalrichs
I. und Neffe der Königin Hildegard
und vor allem als Ostmarkgraf bekannt. Ob sein Sohn Bebo, mit dem er 829/30
elsässische Güter an Abt Sigimar von Murbach vertauscht, der
Bebo der italienischen Lehnsträgerliste von 846 ist, läßt
sich auf Grund der bloßen Namensgleichheit nicht behaupten.
Michael Borgolte
*************
"Die Grafen Alemanniens"
GEROLD (III)
----------------
belegt als Lebender 821 11 15 [?],
belegt als Graf 826 III 1 - ?840 VI 12,
Zürichgau 826 III 1 - 837 XI 25,
Thurgau 834 IV 8 - 838 XI 10, ?839 X 11,
Osten der Bertoldsbaar 837/38 II 8,
Breisgau 837/38 IV 2 - ?840 VI 12
Belege mit comes-Titel:
------------------------
W I Nrn. 297,306,315f.,318-324,343,345 (= ThUB I Nr. 50),346 (= ThUB
I Nr. 51),349f.,355,368,371,358, W II Nr. 403 (= ThUB I Nr. 65), W I Nrn.
360f., 363 (= ThUB I Nr. 55), 364 (= ThUB I Nr. 56),365 f.,367 (= ThUB
I Nr. 57),374 (= ThUB I Nr. 60),375 (= ThUB I Nr. 61),379,382, Rudolfi
Miracula sanctorum 331 Z. 31 c. 2, D LdD Nr. 158 (= W II Nr. 586), ? II
regesto di Farfa II Nr. 265 (= BM Nr. 719), ?Trad. Wiz. Nr. 69, ? Regesta
Alsatiae 1 Nr. 48 1, Vita Anskarii 34 f. c. 13, ? W II Nr. 388 (= KLÄUI,
Oberwinterthur 342)
Belege ohne comes-Titel:
--------------------------
? Codex diplomaticus Fuldensis Nr. 178 (= Regesta Alsatiae I Nr. 397),
? W I Nr. 263 (= BM Nr. 735), ? St. Galler Gedenkbuch pag. 8 PIPER, Libri
Confrat. 20 col. 32, 11)
Literatur:
----------
MEYER VON KNONAU, Thurgau und Zürichgau 209f. - BAUMANN, Gaugrafschaften
146 - PUPIKOFER, Thurgau I 142-144,148 - VON WYSS, Verfassung der Stadt
Zürich 345f. - SCHULTZE, Gaugrafschaften 46 - BEYERLE, Wirtschaftsgeschichte
der Ostschweiz 139 - KNAPP, Buchhorner Urkunden 208f. - SPEIDEL, Zürichgau
3f., 22-25 - BAUER, Gau und Grafschaft 109, 111f. - JÄNICHEN, Baar
und Huntari 90,99, Tafel: "Die Grafen der Baaren" im Anhang - SCHMID, Familie,
Sippe und Geschlecht - SPRANDEL, Kloster St. Gallen 20 A. 54, 42,99,108
A. 37,113,132 - MITTERAUER, Markgrafen 17,21f.,25 - KLÄUI, Oberwinterthur
48f. - SCHULZE, Grafschaftsverfassung 81 mit A. 20,90,117,122,127 mit A.
295 - ZOTZ, Breisgau 113 A. 16 - BILGIERI, Geschichte Vorarlbergs I 73,
270 A. 147 - WALTHER, Fiskus Bodman 254 - BORGOLTE, Die Geschichte der
Grafengewalt im Elsaß 24 - DERS., Geschichte der Grafschaften Alemanniens,
s. v.
Aus der Zeit von 826 bis 868 sind im Stiftsarchiv St. Gallen zahlreiche
"Privaturkunden" zu Rechtsgeschäften im Thur- und Zürichgau überliefert,
die im Eschatokoll den Vermerk des Grafen Gerold
enthalten. Trotz des umfangreichen Zeitraumes hat man in der Forschung
diese Zeugnisse stets auf eine und dieselbe Person bezogen (zuletzt SCHULZE
90,117,122). Der durch WARTRMANNS Datumsreduktionen begünstigte Eindruck
einer relativ geschlossenen Belegfolge löst sich aber auf, wenn die
stimmig von den nicht eindeutig datierten Urkunden getrennt werden. Es
zeigt sich, dass Geroldbelege für den Zürichgau von 826 III 1
(Nr. 297) bis 837 XI 25 (Nr. 366) und von 848 VII 25 (Nr. 436) bis 865
III 10 (Nr. 506) reichen und im Thurgau ähnliche Zeitabschnitte von
834 IV 8 (Nr. 345) bis 838 XI 10 (Nr. 375) und ab 860 (Nr. 531) auszumitteln
sind. Damit allein wäre der Schlußauf mehrere Personen noch
nicht ganz zwingend. Die Tatsache, dass im Zürichgau 844 ATO (I) nachgewiesen
ist und im Thurgau nach 838 und vor 860 UDALRICH
(III), ADALBERT (II) und ADALHELM amtiert haben, spricht aber nachdrücklich
für eine Verschiedenheit des früher von dem später bezeugten
Gerold. Ich möchte daher Gerold
(III) von GEROLD (IV) trennen.
Gerold (III) ist der 1. Graf gewesen,
der wiederholt für die Gegend am Südostufer des Zürichsees
genannt wird (W I Nrn. 297, 306,318-324,350, 358,365f.); außerdem
erscheint er gelegentlich nördlich von Zürich (Nrn. 315 f.,343).
Seit RUACHAR (I, II) und Gerold trat die Grafschaft im Zürichgau an
die Stelle des auf den engeren Umkreis des Königshofes zurückgenommenen
Fiskalbezirks (s. BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kap.
III. 1.d). Es wird angenommen, dass Gerold
mit einem Getreuen LUDWIGS DES FROMMEN
identisch war, den der Herrscher nach einem Diplom vom Februar 821 mit
der Prüfung St. Galler Besitzansprüche in Uznach beauftragt hatte
(W I Nr. 263; s. BORGOLTE, loc. cit. 94). Gerold wäre somit selbst
an der Auflösung des Reichsgutkomlexes beteiligt gewesen. Nach der
von Abt Gozbert geführten Klage sollte das einst von Pieta und ihrem
Sohn Lanprehtus dem Kloster tradierte Gut unrechtmäßig dem Fiskus
Zürich zugeführt worden sein. Gerolds Untersuchung bestätigte
diese Behauptung. Sobald der Bote an den Königshof zurückgekehrt
war, berichtete er, quia sicut per pagenses loci illius, adhibitis his,
quibus inter eos maxime fides habebatur, invenire potuerat, quad praedictum
monasterium de his rebus, unde Cozbertus nobis suggesserat, injuste spoliatum
fuisset. LUDWIG verfügte daraufhin
die Restitution Uznachs an St. Gallen. Dem Königsboten wird in dem
Diplom von 821 kein Grafentitel zugeschrieben (SPEIDEL 3f., PUPIKOFER 142f.,
MEYER VON KNONAU 209).
Nach einer These BEYERLES (Wirtschaftsgeschichte der Ostschweiz 139)
war Gerold mit einem Gesandten LUDWIGS
DES FROMMEN identisch, der im April 820 in Aachen aus Italien
kommend Bericht erstattet hat (Il regesto di Farfa II Nr. 265); trifft
dies zu - BEYERLE selbst hat daran später offenbar gezweifelt (s.
DENS., Von der Gründung 209 f. A. 41) -, dann kann man noch nicht
sagen, Gerold sei 820 bereits Graf
im Zürichgau gewesen.
Einem Grafen Gerold, wohl Gerold,
wurde nach einem Königsdiplom Ludwigs des
Deutschen von 875 (D LdD Nr. 158) von seiten der Abtei St. Gallen
angelastet, Güter des Klosters in Berlikon zugunsten der potestas
Zurigaugensis comitatus konfisziert zu haben. Da das mutmaßliche
schriftliche Beweismittel Abt Hartmuts, wie neuerdings gezeigt werden konnte
(BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens 94f.), verfälsclit
war, läßt sich die Berechtigung des Vorwurfs nicht sicher beurteilen.
Auf Gerold darf auch eine Bemerkung
Rudolfs von Fulda bezogen werden. In seinen vor 847 niedergeschriebenen
Miracula berichtet Rudolf, dass quidam de comitatu Geroldi
comitis nomine Perahtgarius, filius Theodaldi, bei einem Botengang
für seinen Herrn bei dem Alexanderheiligtum in Kempraten (Karte bei
BORGOLTE, Kommentar: L 20) in pago Turicbgawe vorbeigekommen sei (Rudolfi
Miracula sanctorum 330 f. c. 2; s. Art. DEODOLT, vgl. SPEIDEL 23, SPRANDEL
113, 132).
Nach ERCHANBALDs Ausscheiden aus dem Thurgau hat Gerold
offenbar auch die Nachbargrafschaft übernommen; die Beleghorizonte
überschneiden sich von 834 bis November 837 (W I Nrn. 345 f.,349,355,
II Nr. 403, I Nrn. 360 f.,363,364 [?]). Aus dem folgenden Jahr bezeugen
Gerolds Grafschaft die St. Galler cartae
367(?),374 und 375; auf den 11. Oktober 839 muß man vielleicht Nr.
379 datieren, während Nr. 388 u. a. 843 oder 865 ausgestellt sein
und sowohl der Zeit Gerolds als auch
der GEROLDs (IV) angehört haben könnte. Der Titel missus regis,
der Gerold in dieser Urkunde neben
dem eines comes beigelegt wurde, könnte eher für Gerold
sprechen (vgl. SCHULZE 81 mit A. 20). Wurde die Urkunde tatsächlich
am 19. April 843 ausgestellt, dann kann der Beleg mit einer anderen Thurgauer
carta mit dem Namen UDALRICHs
(III) in der Grafenformel konkurrieren (Nr. 212, s. auch Nr. 404).
Andererseits hat vielleicht auch ADALBERT (I) zeitweise neben oder anstelle
Gerolds im Thurgau amtiert.
Im Februar 837 oder 838 ist ein Gerold
in der Grafenformel einer St. Galler Urkunde genannt, die sich auf eine
in Frommern vorgenommene Tradition von Gütern in Wellstetten bezieht
(W I Nr. 368). Gerold kann danach als
Graf im Osten der Bertoldsbaar und als Nachfolger KARAMANNs (I, II) angesehen
werden (zum Comitat BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens 157).
Zur selben Zeit, im April 837/38 und um 840 (W I Nrn. 371,382), steht ein
Gerold auch im Eschatokollvermerk zweier
Breisgauer Urkunden des St. Galler Stiftsarchivs (vgl. SCHULTZE). Vielleicht
hat sich die Breisgauer Amtszeit Gerolds
mit der ALBRICHs überschnitten. Im Alpgau, der bis Mitte des 9. Jahrhunderts
offenkundig zum selben Sprengel wie der Breisgau gehört hat (BORGOLTE,
loc. cit., Kap. IV. 2), ist ein Gerold
nicht belegt. Die Koinzidenz von mindestens 2 der 3genannten Zeugnisse
aus Breisgau und Baar mit den oben zitierten Urkunden aus Thur- bzw. Zürichgau
legt nahe, den Grafen der verschiedenen Räume zu identifizieren (vgl.
SPRANDEL 108 A. 37).
Welchem Geschlecht Gerold entstammte,
ist nicht entschieden. JÄNICHEN (90,99) hat ihn als nahen Verwandten,
wahrscheinlich Sohn, des KARAMANN (I, II) angesehen; der Identifizierung
eines Zeugen Karamann in W I Nr. 368 mit Gerolds
Vorgänger in der Baar, auf die sich JÄNICHIEN stützt,
kann man aber nicht folgen. Der Name Gerold deutet natürlich auf GEROLD
(I), also auf einen Angehörigen der GEROLDE
(MITTERAUER) oder ULRICHE (UDALRICHINGER)
(BILGIERI). Gerold könnte mit
einem Gerold aus dem Umkreis UDALRICHs
(I) identisch sein, den man nach einer Fuldaer Urkunde von 803
als dessen Sohn betrachten darf (Codex diplomaticus Fuldensis Nr. 178).
Dieser Gerold steht mit UDALRICH
(I) und Angehörigen wohl auch im ältesten Eintrag des
St. Galler Gedenkbuches (pag. 8; Facsimile bei SCHMID, Zur historischen
Bestimmung 507).
In der 1. Hälfte des 9. Jahrhunderts waren Magnaten namens Gerold
wiederholt auch mit reichspolitischen Angelegenheiten befaßt.
MITTERAUER (bes. 17-19) hat diese Aktivitäten Gerold,
dem Präfekten des Ostlandes, zugeschrieben, den er seinerseits mit
dem genannten Gerold in der Umgebung
UDALRICHs (I) identifizierte
(danach PRINZ, Handbuch der bayerischen Geschichte I 366; REINDEL, ebd.,
265; DERS., Bayern im Karolingerreich 233f.; UFFELMANN, Regnum Baiern 15
u,ö.; WOLFRAM, Conversio Bagoariorum et Carantanorum 118, vgl. TELLENBACH,
Der großfränkische Adel 64,67); dagegen hat BERGES unlängst
auf einen in Sachsen begüterten Gerold
aufmerksam gemacht ("Gründung der Hildesheimer Kirche", bes. 89,93,96).
Obgleich meines Erachtens keine ausreichenden Argumente für eine Identifizierung
des Ostmarkpräfekten bzw. des sächsischen Gerold
mit dem Thur- und Zürichgaugrafen vorgebracht worden sind, darf man
erwägen, ob dieser nicht doch zeitweise auch außerhalb Alemanniens
tätig war. Der möglicherweise Gerold
zuzuschreibende Königsdienst von 821 und die gewiß
anspruchsvolle Aufgabe, den Comitat im Zürichgau aufzubauen, deuten
durchaus auf einen hervorragenden Vertrauten des Herrschers hin. Gerold
könnte bereits 820 am Reichstag von Quierzy teilgenommen haben (Trad.
Wiz. Nr. 69; vgl. BM Nrn. 722a-724); 829/30 vertauschte er vielleicht zusammen
mit Sohn Bebo Güter im Elsaß mit Abt Sigimar von Murbach (Regesta
Alsatiae 1 Nr. 481), um 831/32 als illustrissimus comes neben den Bischöfen
Bernold von Straßburg und Ratold von Verona im Auftrag LUDWIGS
DES FROMMEN von Papst Gregor IV. in Rom die Bestätigung
für die Gründung des Bistums Hamburg zu erbitten (Vita Anskarii
34 f.; vgl. SCHMID, Familie, Sippe und Geschlecht 9). Eine Identität
des elsässischen Grafen Gerold
mit Gerold liegt besonders nahe, da
die "UDALRICHINGER" nachweislich
seit 778 über reiche Güter im Elsaß verfügt haben
(s. BORGOLTE, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß, bes. 24).
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Kinder:
Bebo 829-830