Karl Schmid: Seite 136-157
***********
"Graf Rudolf von Pfullendorf"
Offenbar lebte beim Tode Rudolfs
von Bregenz weder ein Sohn noch ein Bruder desselben. Sicher ist
indessen, dass Rudolfs
2. Gemahlin Wulfhilde
aus dem Hause der WELFEN und eine Tochter namens Elisabeth
den Grafen überlebten. Möglicherweise war auch seine Schwester,
die Mutter des Grafen
Rudolf von Pfullendorf, in den 50-er Jahren noch am Leben. Von
einer letztwilligen Verfügung des Grafen
Rudolf von Bregenz ist nichts bekannt.
Laut einer Kaiserurkunde vom Jahre 1158, die das Kloster Pfäfers
"situm in pago Retia Curiensi in comitatu Hugonis" bezeichnet, hatte der
Pfalzgraf Hugo von Tübingen, der Schwiegersohn des letzten BREGENZERS,
Grafschaftsrechte in Churrätien inne, das heißt er war schon
1158 mit der BREGENZERIN Elisabeth
verheiratet und hatte die Grafenrechte in Churrätien aus dem Erbe
seiner Gattin übernommen. Lediglich die Historia mionasterii Marchtelanensis,
die berichtet, der Pfalzgraf habe seine Gemahlin, die sehr vornehme Herrin
Elisabeth,
in jugendlichem Alter heimgeführt, könnte einen Anhaltspunkt
bieten. Da Hugo von Tübingen bereits 1139 auftritt, ist zu vermuten,
dass die Heirat noch zu Lebzeiten Rudolfs
von Bregenz, das heißt vor 1152 geschlossen wurde. Der älteste
Sohn dieser Ehe namens Rudolf taucht zusammen mit seinem Vater zum 1. Mal
1175 urkundlich auf. Die Behauptung Zosmaiers, der BREGENZER
Rudolf habe seine
einzige Tochter Elisabeth
im Jahre 1157 mit dem Pfalzgrafen verheiratet, muß als unbegründete
Vermutung gekennzeichnet werden. Neben den Grafenrechten in Churrätien
hat der TÜBINGER auch die ehemals bregenzischen
Besitzungen an der Donau (Marchtal, Kirchbierlingen) und in
der Gegend der Iller, besonders Kellmünz, offenbar beim Tode seines
Schwiegervaters erhalten.
Die Tatsache, dass der PFULLENDORFER
zumindest ein Teilerbe des letzten
BREGENZER war, kann unseres Erachtens nicht bestritten werden,
denn er übernahm die Schirmvogtei von Chur als Nachfolger Rudolfs
von Bregenz. Auf wen aber ging das Zentrum des ehemals bregenzischen
Herrschaftsbereiches, die Burg Bregenz, über? Wer beherrschte
das Land in der Umgebung des früheren Hauptstammsitzes der Bregenzer
Grafen?
Der PFULLENDORFER
hat sich demnach in der Nachfolge des
BREGENZER Rudolfs,
wie sein Onkel, "Graf von Bregenz" genannt. Abgesehen von der unumstößlichen
Tatsache, dass der PFULLENDORFER
3 Mal als "Graf von Bregenz" auftaucht, wird auch aus der Untersuchung
der welfisch-tübingischen Fehde (1164-1166) klar hervorgeht, dass
nicht der TÜBINGER, sondern offenkundig der Verwandte seiner Gattin,
Graf Rudolf von Pfullendorf,
in Bregenz und in der Gegend am Südrand des Bodensee die Herrschaft
inne hatte.
Im Herrschaftsbereich der alten Bregenzer
Grafen, in der strategisch bedeutsamen Landschaft um Bregenz und am Alpenrhein,
hatten die STAUFER seit FRIEDRICH
I. ein festes Stützpunktnetz aufgebaut. Offensichtlich
liegen hier hauptsächlich Erwerbungen aus dem Pfullendorfer
Erbe vor. So ist wohl der Hof Lustenau aus dem Bregenzer
Erbe an den PFULLENDORFER
gelangt und die Zeugenschaft des "Bertoldus de Lustinowa" ind er 1163/64
Urkunde verständlich. Im Jahre 1229 schenkte HEINRICH
(VII.), der Sohn FRIEDRICHS II.,
den Königshof Kriessern mit den dazugehörenden Orten Oberriet,
Diepoldsau und Mäder dem Abt von St. Gallen. Dieser Hof war vordem
höchst wahrscheinlich bregenzisch
oder pfullendorfisch. Auch der Bregenzer
Reichswald und das spätere Reichsdorf Dornbirn können auf dem
gleichen Wege aus dem Bregenzer
Erbe über den PFULLENDORFER
an die STAUFER gekommen sein. Bei anderen
Burgen und Herrschaftsbezirken, so vor allem Hohenems, ist die Entscheidung,
ob sie ehedem pfullendorfisch oder
welfisch waren, sehr schwer zu fällen.
Überblickt man die Tatsachen, die zur Beantwortung der gestellten
Frage, wer nach dem Tode Rudolfs
von BREGENZ die Umgebung des alten Stammsitzes der BREGENZER
Grafen beherrscht hat, beizubringen sind, so ergibt sich: Der PFULLENDORFER
Rudolf hatte
in Bregenz nicht nur alte Besitzrechte seines Hauses, er taucht
sogar urkundlich drei Mal geradezu als "Graf von Bregenz" auf. Eine späte
Aufzeichnung des Klosters Bregenz nennt den Gründer ausdrücklich
"Avus nobilissimi comitis
Rudolffi de Pfullendorf". Auch das merkwürdige Prädikat
"Graf von Lindau" ist dem PFULLENDORFER
in einer zeitgenössischen, glaubhaften Quelle zugelegt worden. Er
verfügte über mehrere Burgen, Höfe und Dienstmannen im Alpenrheintal
und war mächtig genug, die Burg Rheineck, den Hof Thal mit
dem Gut Rinisgemünde in seinen Besitz zu bringen. Schließlich
vermochte Graf Rudolf
für 300 Mark Silber die Vogtei über das Kloster St. Gallen, das
in der O-Schweiz und in Vorarlberg reich begütert war, zu erwerben.
Es muß daher angenommen werden, dass sich Graf
Rudolf von PFULLENDORF die Vorherrschaft am Südrand des Bodensees
zu verschaffen wußte. Ohne Zweifel trat in dieser Gegend der PFULLENDORFER
und nicht der TÜBINGER an die Stelle des Grafen von Bregenz, seines
Oheims, und die Folgerung, er sei zu dieser Position kraft seines Anspruches
auf das Bregenzer Erbe gelangt,
ist nicht von der Hand zu weisen.
Ulrich X. von
Bregenz, der Großvater der Erbtochter
Elisabeth, war zugleich der Großvater des Grafen
Rudolf von Pfullendorf mütterlicherseits. Der 1097 verstorbene
Graf Ulrich X.
war daher der gemeinsame Ahnherr. Ohne Zweifel leitete der PFULLENDORFER
seinen Erbschaftsanspruch aus dieser unmittelbaren Abstammung von der Bregenzer
Linie ab. Graf
Rudolf war aber nicht nur über seine Mutter ein Abkömmling
der Bregenzer. Mit ziemlicher
Sicherheit geht die Herkunft der Pfullendorfer Stammlinie, wie diejenige
der BREGENZER, auf die UDALRICHINGER
zurück, so dass der PFULLENDORFER
Rudolf auch
väterlicherseits als Stammverwandter (weitläufiger Schwertmage)
der BREGENZER Grafenfamilie
anzusehen ist. Aus diesen Gründen kann es nicht verwundern, dass der
PFULLENDORFER das Recht
eines Miterben erhoben hatte.
Auch wenn das Schicksal des sicherlich reichen bregenzischen
Allods großenteils noch unbekannt ist und angenommen werden muß,
dass die Bregenzer Erbtochter
ihrem Gatten, dem Pfalzgrafen Hugo von Tübingen einen großen
Teil desselben zugebracht hat, so konnte die vorstehende Untersuchung doch
den Nachweis erbringen, dass der PFULLENDORFER
Rudolf wesentlich
an der Erbschaft teilhatte. Besonders die Grafenrechte, Vogteirechte und
Lehen aber waren von außerordentlicher Bedeutung und Einträglichkeit.
Da der PFULLENDORFER aber
gerade in dieser Hinsicht die wichtigsten Teile des bregenzischen
Erbgutes inne hatte, ergibt sich die Folgerung, dass das Erbrecht der Töchter
bezüglich der Rechte und Lehen um die Mitte des 12. Jahrhunderts noch
keinen Gesetzescharakter hatte. Obwohl die Bregenzer
Erbtochter Elisabeth
nach dem Erbrecht sowohl im land- als auch im lehnsrechtlichen Erbgang
den Vorzug hatte, gelang es dem PFULLENDORFER,
wie auch immer, sich in den Besitz der ehemals bregenzischen
Hauptposition zu setzen. Die Behauptung, die Hauptmasse, also der "Löwenanteil"
der Erbschaft sei an den Tübinger Pfalzgrafen gefallen, ist daher
unrichtig. Es ist denkbar, dass die Erbteilung aufgrund eines besonderen
Familienabkommens stattgefunden hat. Oder, so fragt Güterbock, sollte
hier nach einem allgemeinen Rechtsgrundsatz der PFULLENDORFER
als Tochtersohn Ulrichs
von Bregenz neben dessen Sohnestochter Elisabeth
als Erbe eingesetzt und bevorzugt worden sein?
Es soll daran erinnert werden, dass zum weiteren Verwandtenkreis des
letzten BREGENZER auch FRIEDRICH
BARBAROSSA gehörte. Ob der König jedoch auf die Verteilung
des Erbes Einfluß nahm, oder überhaupt nehmen konnte, ist schwer
zu sagen.
Schließlich muß auch Welf VI., der Bruder der Gattin des
letzten BREGENZERS, in diesem
Zusammenhang erwähnt werden. Obwohl Welf nach Erbrecht keinen Anspruch
auf die Hinterlassenschaft seines Schwagers hatte, so wäre doch denkbar,
dass er danach trachtete, die zweifellos reiche Mitgift seiner Schwester,
die diese in die Ehe mit dem BREGENZER
Rudolf gebracht
hatte, in seine Hand zu bringen. Vielleicht hatten sogar die WELFEN den
Anteil des Bregenzer Besitztums,
der aus ihrem Hausgut stammte, beim Eintritt Wulfhildes
in Wessobrunn mit oder ohne deren Einverständnis angeeignet.
Für diese Vermutung liegen keine direkten Quellenaussagen vor. Doch
die welfisch-tübingische Fehde, die letzten Endes wohl durch die Bregenzer
Erbstreitigkeiten verursacht worden ist, läßt auf ein
diesbezügliches Eingreifen der WELFEN schließen.