2. Sohn des Pfalzgrafen
Hugo I. von Tübingen und der Hemma von Zollern, Tochter
von Graf Friedrich I.
 
Hugo II. gründete 1171 das
Kloster Marchthal.
 
Dr. Eduard Heyck: Seite 383-384     1891
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"Geschichte der Herzöge von Zähringen"
In Schwaben ging der Zündstoff auf, den die Jahre unumschränkten
kaiserlichen Schaltens aufgehäuft hatte. Hier glimmte außerdem
noch der Funke eines älteren Zwistes; es bedurfte nur des Anfachens,
um sofort zwei große Parteien in Waffen stehen zu lassen. Der
Pfalzgraf Hugo von Tübingen nämlich hatte einen welfischen
Mann hängen lassen und Herzog Welf VI. es vorläufig bei der auf
seine Beschwerde gegebene Antwort Hugos,
der übrigens Lehen von ihm trug, bewenden lassen. Nun griff aber der
junge Welf VII., als er einige Zeit nach diesem Vorfall aus Italien zurückkehrte,
wohin dafür der Vater ging, die Sache wieder auf und forderte ein
Mal über das andere vom Pfalzgrafen Genugtuung, bis dieser im Einvernehmen
mit Herzog Friedrich von Rothenburg einen scharfen Bescheid gab. Das meldete
Welf seinen Freunden und Verwandten und diese waren in Folge der schon
erwähnten allgemeinen Spannung auf das Eifrigste bereit, mit ihm ins
Feld zu ziehen; so stand also ein großer rheinisch-schwäbischer
Bund in Waffen, in welchem Herzog Bertold, Welf und die Bischöfe von
Augsburg, Speyer und Worms neben den ZÄHRINGERN verwandten Markgrafen
Hermann von Baden und Bertold von Vohburg und den Grafen von Pfullendorf,
Habsburg, Calw, Berg, Rosenberg, Kirchberg, Veringen und Heiligenberg die
hauptsächlichen Teilnehmer waren. Herzog Bertold nahm dabei eine so
hervorragende Stellung ein, dass Otto von St. Blasien ihn allein als Verbündeten
Welfs nennt. Sie zogen sogleich mit 2.200 Gewaffneten gegen die Veste
Tübingen und schlugen in deren Nähe am Samstag Abend, den
5. September 1164 ihr Lager auf. In der Veste lagen Hugo und seine Verbündeten,
der Herzog Friedrich mit so viel Mannschaft, als er irgend hatte auftreiben
können, die ZOLLERN, die auch nach möglichsten Kräften Leute
aufgebracht hatten, und andere nicht einzeln Genannte. Das war keine Fehde
wegen eines umgekommenen Mannes mehr; es waren die großen Gegensätze
in Reich und Kirche, die auch hier zum Austrag kommen sollten.
Den Sonntag wollten die Belagerer nicht entweihen, aber für den
7. September war ihr Sturmangriff beschlossen. Da waren es schlecht disziplinierte
und neugierige Teile des zähringisch-welfischen Heerhaufens, die schon
am Mittag des Sonntags mit einigen Burginsassen gleichen Schlages unterhalb
der Burg in Kampf gerieten und damit die beiderseitigen Truppen aus der
Ruhe aufscheuchten. Den Pfalzgräflichen gelang es, eine überlegene
Stellung an der steilen Böschung des Neckar-Ufers zu gewinnen und
den feindlichen Zuzug abzuschneiden, so dass von der noch am Besten geordneten
Hauptmasse der hier und da zum Kampf eilenden Belagerer, welche unter dem
von Graf Heinrich von Veringen getragenen Feldzeichen heran stürmte,
nur wenige zum eigentlichen Kampfplatz durchzukommen vermochten. Auf diesem
wurde zwei Stunden lang gekämpft, wobei in Folge des Mangels geeigneter
Waffen bei den so unvermutet ins Gefecht Verwickelten fast niemand schwer
getroffen, sondern nur Gefangene gemacht wurden: Da unterdessen die am
Flußübergang verhinderten ohne rechten Grund das Feld räumten,
unterlagen die von ihrer Seite an jenem Ort Kämpfenden, denen sie
Hilfe bringen wollten, und schließlich auch jene vom Flußufer
zurückgewichene Hauptschar sich in wilder Flucht vor den siegreichen
Belagerern, die im ganzen 900 Gefangene machten. Welf selbst gelangte mit
nur 3 Gefährten auf die Burg Achalm; in Wäldern und Bergen suchten
seine zersprengten Bundesgenossen Zuflucht.
Indessen kehrte der ältere Welf aus Italien zurück und sorgte
für Frieden. Aber nach einem Jahre brach die Fehde wieder los. Vereint
mit Herzog Bertold und dessen Ritterschaft ging diesmal auch der ältere
Welf gegen den Pfalzgrafen vor, verwüstete sein Gebiet und belagerte
seine Burg Kelmünz an der Iller, die nach wenigen Tagen erobert
und zerstört wurde; dasselbe Schicksal durch die Verbündeten
erlitten die Burgen Hildrishausen (bei Herrenberg) und die auf einst
zähringischem Boden erbaute Kirche zu Gülstein, deren Türme
als Befestigung gedient hatten. Nachdem auch noch (Pfalzgrafen- Weiler
nach etwas längerer Umschließung erobert und zerstört und
inzwischen fortwährend das Gebiet Hugos
verwüstet worden war, trennten sich Bertold und Welf und gingen in
ihre Besitzungen zurück. Hugos
einzige Zuflucht war Herzog Friedrich gewesen, der sich inzwischen böhmische
Mannschaft verschafft hatte und jetzt mit diesen Horden hinter Welf drein
eilte, den er nach Ravensburg hineindrängte und durch Verwüstung
des welfischen Besitzes vergeltend schädigte. Dieser Rachezug fällt
in die Zeit zwischen Epiphanias (6. Januar) und Maria Lichtmeß (2.
Februar) 1166. Zur gleichen Zeit setzte Kaiser
FRIEDRICH der wüsten Fehde ein Ende und berief ihre Teilnehmer
auf einen Fastenreichstag nach Ulm. Dort stellten sich die beiden WELFEN,
auch Herzog Bertold, die Grafen Rudolf von Pfullendorf, Bertold und Ulrich
von Berg, Eberhard von Kirchberg mit seinen Söhnen, von der Gegenpartei
Herzog Friedrich und Pfalzgraf Hugo.
Wieder stand Herzog Bertold inmitten derer, die einst mit ihm als befreundete
Genossen das Schwert gegen die Feinde des Kaisers in Italien geschwungen
hatten, nunmehr er selber ein Helfer wider den Frieden des Reiches.
Der Kaiser mochte würdigen, was in der Seele des tapferen Herzogs
vorging. Der Urteilsspruch, den er am 7. März fällte, überrascht
trotzdem; die Quellen, denen wir folgen mußten, scheinen, obwohl
den WELFEN und ZÄHRINGERN nahestehend, demnach die Verschuldung Hugos
doch etwas bemäntelt zu haben. Von FRIEDRICH
auf das Freundlichste aufgenommen, gingen die WELFEN und Bertold ganz ohne
Rüge aus; dem Pfalzgrafen wurde auferlegt, sich in Welfs Gewalt zu
geben oder das Reichsgebiet hinfort zu verlassen. Hugo
wählte das Erstere. Vergeblich warf er sich Welf zu Füßen;
dieser beharrte in der Rolle des entrüsteten Landesherrn. Erst nach
dem dritten Fußfall des TÜBINGERS
lenkte er ein, sandte ihn aber als Gefangenen auf seine Veste Neunburg
in Rätien.
 
"WELF VI."
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Gerd Althoff: Seite 78
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"Welf VI. und seine Verwandten"
Ursache der Tübinger Fehde war die Tatsache, dass Pfalzgraf
Hugo von Tübingen in einer Grafschaft, die er von Welf
VI. zu Lehen trug, einige von dessen Dienstmannen hatte hängen lassen
- sagt die Historia Welforum. Otto von Blasien ergänzt die Nachrichten
der Historia Welforum um eine Mitteilung, dass Hugo
eigene Dienstmannen laufen ließ und nur die welfischen
zum Tode verurteilte. Der geschilderte Vorfall veranlaßte Welf VI.
nämlich zu folgender Reaktion. Er erhob eine querimonia, eine Klage.
Hierzu, und das ist wichtig, bemühte er keineswegs ein Gericht, sondern
wandte sich mit seiner querimonia direkt an seinen Kontrahenten. Dieses
Vorgehen signalisierte Hugo, dass er
mit der Eröffnung der Fehde gegen sich zu rechnen habe, wenn er sich
nicht zu einer geeigneten Genugtuung bereit fände. Die gütliche
Beilegung des Konflikts durch eine geeignete Genugtuung (satisfactio) ist
eine in mittelalterlichen Konflikten vielfach angewandte Praxis. Pfalzgraf
Hugo von Tübingen gab auf die querimonia Welfs VI. - wie
verlangt - eine gewisse Genugtuung: Er fand sich nämlich zu einem
humile responsum bereit, also zu einer demütigenden, unterwürfigen
Antwort. Dies veranlaßte Welf VI., der vom Autor der Historia Welforum
in diesem Zusammenhang mansuetissimus genannt wird, von der Fehde abzulassen,
ohne deshalb den Fall gänzlich erledigt anzusehen. Doch riefen ihn
zunächst wichtigere Dinge nach Italien. Einige Zeit später erneuerte
Welf VII. die genannte querimonia und mahnte den Pfalzgrafen erneut zur
Genugtuung. Diesmal reagierte Hugo anders,
wozu er nach dem Zeugnis der Historia Welforum vom Schwabenherzog Friedrich
aufgehetzt worden war. Er gab nämlich nun keine humile responsio contumax
ac minax, also eine trotzige und drohende Antwort. Für Welf VII. war
diese Reaktion das Signal, die Fehde zu eröffnen. Wie hat man nun
diese Nachricht zu verstehen?
Im Falle der Tübinger Fehde hatte die drohende Antwort
die Konsequenz, dass wenig später zwei große Aufgebote einander
kampfbereit gegenüberlagen: auf der einen Seite Welf VII. und die
zahlreichen ihn unterstützenden Großen, auf der anderen Seite
der Pfalzgraf Hugo von Tübingen
mit Herzog Friedrich von Rothenburg und anderen Schwaben. Dass auch in
dieser Situation jederzeit noch eine gütliche Einigung möglich
war, zeigt der Autor der Historia Welforom mit folgender Bemerkung: "Hier
gaben sich die einen die ganze folgende Nacht hindurch dem Gebet hin, andere
handelten besorgt über eine zu leistende Genugtuung und eine Vergleich."
Inhaltlich gleichlautend spricht Burchard von Ursperg diesen Vorgang so
an: "Als viele von den Vornehmen und Fürsten sich intensiv darum bemühten
und darum beteten, concordia und pax herzustellen", kam es durch Unvorsichtige
zum Gefecht. In beiden Quellenaussagen wird deutlich, dass viele sich auch
im unmittelbaren Vorfeld der bewaffneten Auseinandersetzung um einen gütlichen
Ausgleich bemühten. Nur wenn man ein solches Verhalten in Rechnung
stellt, kann man verstehen, warum so häufig vor dem Waffengang und
die gütliche Einigung stand. Das Geschehen eskalierte in einer Fehde
eben nicht blindwütig, sondern kannte gewisse Spielregeln und Gewohnheiten.
Zu erinnern ist etwa daran, wie häufig die Belagerung einer Burg durch
die Übergabe der Burg beendet wurde - gegen Gewährung freien
Abzugs der Verteidiger.
Der Waffengang von Tübingen erbrachte für Welf VII. eine
schmähliche Niederlage, wobei unter anderem 900 seiner Leute gefangengenommen
wurden und die Gegner eine ungeheure Beute machten. Welf VI., der zu dieser
Zeit aus Italien zurückkehrte, schloß daraufhin mit Hugo
von Tübingen einen begrenzten Frieden. Zu dieser compositio,
also gütlichen Einigung, gehörte auch die Herausgabe der Gefangenen.
Ein Jahr später ging die Fehde dann weiter, die in ihren militärischen
Verwicklungen hier nicht im einzelnen zu verfolgen ist. Schließlich
fand sich der Pfalzgraf zu einer Unterwerfung bereit. Interessanterweise
berichtet der Autor der Historia Welforum nicht, worauf diese Sinnesänderung
zurückgeht. Die anderen Quellen sagen aber ganz klar, dass FRIEDRICH
BARBAROSSA an der Beilegung des Konflikts zentral beteiligt
war. Die Unterwerfung des Pfalzgrafen geschah schließlich auf einem
Reichstag zu Ulm in Gegenwart des Kaisers. In der Forschung hat sich die
Meinung gebildet und durchgesetzt, BARBAROSSA
habe Hugo von Tübingen in einem
Prozeß verurteilen lassen! In den Quellen steht davon wiederum nichts.
Über die Aktivitäten BARBAROSSAS
äußert sich am deutlichsten Otto von St. Blasien, der zunächst
sagt, iussu imperatoris habe Hugo von Tübingen
die Gefangenen freigelassen, dann habe der Kaiser eine generalis curia
nach Ulm einberufen, wo er Welf VI. und seinen Sohn honorifice empfangen,
dem Pfalzgrafen jedoch befohlen habe, sich entweder ohne jede Bedingung
in die Hände der WELFEN zu geben für das ihnen angetane Unrecht,
oder aber das Reich zu verlassen - also ins Exil zu gehen. Es scheint schwer
einsichtig, dass Otto von St. Blasien so einen Spruch des Königsgerichts
wiedergeben würde. Schließlich gibt es eine festgelegte, fast
formelhafte Terminologie, mit der Urteile in Gerichtsverfahren ausgedrückt
werden. Wir müssen daher wohl davon ausgehen, dass hier kein Prozeß
im Königsgericht stattfand, sondern eine andere Konfliktregelung durchgeführt
wurde.
Der Kaiser stellte sich in Ulm eindeutig auf die Seite derer, auf deren
Unterstützung bei seiner Italienpolitik er nicht verzichten konnte.
Doch sind diese Überlegungen müßig, da die Quellen keinerlei
Aussagen in die eine oder andere Richtung machen. Ob also aus dem rigor
iustitie oder aus politischem Kalkül, der massive Eingriff des Kaisers
in die Fehde verdient hervorgehoben zu werden. Aber er spielt sich im außergerichtlichen
Bereich ab.
Letzter Akt des Dramas der Tübinger Fehde war dann der
Fußfall Pfalzgraf Hugos vor Welf
VI. Der Autor der Historia Welforum schildert die Einzelheiten so: "Am
Fastnachtsdienstag unterwarf er sich auf einem Reichstag in Ulm in Gegenwart
Herzog Heinrichs, unseres Herrn unter den Augen des Kaisers selbst und
Herzog Friedrichs, dem jungen Welf. Er fiel ihm zu Füßen und
mußte es hinnehmen, verhaftet und gefesselt zu werden. So ward er
bis zum Tode dieses Welf, nämlich anderthalb Jahre in Gefangenschaft
gehalten". Otto von St. Blasien ergänzt die vielleicht bezeichnende
Einzelheit, dass Hugo den Fußfall
dreimal machen mußte, ehe ihn Welf akzeptierte.
Der Fußfall vor der Öffentlichkeit des Reichstages gehört
zu den traditionellen Akten solcher Unterwerfungsrituale. Die dann folgende
Abführung in Fesseln - wobei er vor allem auf die Tatsache der Fesseln
nachdrücklich aufmerksam zu machen ist - ist dagegen äußerst
ungewöhnlich. Sie weist deutlich auf die schon angesprochene Verschärfung
der Bedingungen hin, unter denen solche Akte stattfanden. Die Unterwerfung
war in der Tat bedingungslos, wie es BARBAROSSA
von Hugo verlangt hatte, und deshalb
mußte der Pfalzgraf die entehrende Fesselung in aller Öffentlichkeit
hinnehmen. Man kann sich unschwer ausmalen, dass so etwas kaum zur wirklichen
Beilegung des Konfliktes beitrug. In diesem Zusammenhang ist nachdrücklich
daran zu erinnern, dass der wichtigste Helfer Hugos
in der Fehde, der ihn aufgestachelt hatte und der in der Historia
Welforum als sein propugnator bezeichnet wird, der Schwabenherzog Friedrich
von Rothenburg, auf dem Ulmer Hoftag anwesend war. Es ist völlig unbekannt,
wie FRIEDRICH BARBAROSSA seinen Verwandten
Friedrich dazu brachte, dieser Behandlung seines Partners tatenlos zuzusehen.
Eines muß mit allem Nachdruck betont werden: Die Art und Weise, wie
FRIEDRICH BARBAROSSA Partei ergriff,
ist völlig ungewöhnlich. Die Quellen lassen keine endgültige
Aussage darüber zu, ob er dies allein kraft königlicher Autorität
tun konnte oder etwa in der Funktion eines Vermittlers, dessen Anweisungen
zur Beilegung des Konflikts beide Parteien Folge leisten mußten.
In jedem Fall aber ist die im Befehl BARBAROSSAS
an Hugo von Tübingen zum Ausdruck
kommende Parteinahme zugunsten der WELFEN ein aufsehenerregender Vorgang.
 
Dr. L. Schmid: Seite 74-102  1853
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"Geschichte des Pfalzgrafen von Tübingen"
Pfalzgraf Hugo II. ist das hervorragendste
Glied unserer Familie. Eine von ihm zwar mit viel Mut und Glück begonnene,
aber für ihn tragisch endende Fehde führt ihn auf den größeren
Schauplatz der Geschichte der WELFEN und HOHENSTAUFEN.
Im alleinigen Besitz der Macht seines Hauses, die unter ihm
einen bedeutenden Zuwachs bekam, bildet er, ein Mann von Energie und hoher
Tapferkeit, den Glanzpunkt seines Hauses. Seine Gemahlin Elisabeth
war die Erbtochter Rudolfs, des letzten Grafen von Bregenz, und der Wulfhild,
Schwester des Herzogs Welf VI.
Hugo trafen wir schon im Jahr 1139 bei seinem Vater auf dem Reichstag
zu Weißenburg; 2 Jahre später (1141, 10. April) unterschreibt
er zu Straßburg eine Urkunde des Königs
KONRAD III. als Hugo de Tüwingen
nach einer Reihe von Grafen. In derselben Zeit, in der sein Bruder Friedrich
als Pfalzgraf vorkommt, finden wir ihn als Graf. So im Jahr 1153 (12. Juli)
vor Ludwig, Graf von Werdenberg, als Kaiser FRIEDRICH
I. die Schenkung des Herrenhofes Basinkheim (Besigheim) von
Markgraf Hermann von Baden an das Kloster Erstein bestätigte; in dem
nächsten Jahre kommt er mit seinem Bruder, dem Pfalzgrafen
Friedrich, zwei Mal, das eine Mal ohne Titel, das andere Mal als
Graf im Gefolge des genannten Kaisers vor. Pfalzgraf
Hugo II. machte den Römerzug mit, den König
FRIEDRICH I. in den Jahren 1154, 1155 unternahm, wir werden
ihn unten beim Kaiser in Peiting (bayerisch Landgericht Schongau), sehen,
über welchen Ort des Heimweg des deutschen Heeres ging.
Im Jahre 1155 (20. September) unterzeichnete er zu Peiting mit Herzog
Welf, Graf Gottfried von Zollern, Adelbert von Löwenstein und anderen
eine Urkunde des Kaisers für das Kloster Wessobrunn in Bayern. - Als
Kaiser FRIEDRICH im Jahre 1158 die
Freiheiten des Klosters Pfeffers "in dem Gau Chur-Rhätien und in der
Grafschaft Hugos gelegen", bestätigte,
war er mit Graf Rudolf von Pfullendorf und anderen Zeuge; er war somit
bereits verheiratet und im Besitz der erheirateten Grafschaft.
Wie aus einer päpstlichen Urkunde von dem Jahr 1159 hervorgeht,
war unser Hugo Schirmvogt des Klosters
Blaubeuren, welches Amt er aber nach dem Ausspruch des Papstes nur solange
sollte verwalten dürfen, als es zum Nutzen und Frommen des Klosters
geschehen würde. Dieses Amt, wozu ohne Zweifel auch der Besitz der
Güter in der dortigen Gegend kam, sowie der Umstand, dass wir Hugo
als Grafen von Chur-Rhätien trafen, lassen in ihm, gegenüber
von Pfalzgraf
Friedrich, den jüngeren Bruder erkennen.
Im folgenden Jahr (1160) finden wir ihn in einer Urkunde des Kaisers
FRIEDRICH I. für das Kloster Salem unter den Zeugen, mit
dem Titel Pfalzgraf, obgleich sein älterer Bruder noch lebte, dagegen
in einer Urkunde desselben Kaisers vom 24. November 1162 gegeben zu Konstanz
mit seinem Bruder, dem Pfalzgrafen, wieder als Graf. - Von dieser Zeit
an, noch in demselben Monat, kommt er in allen Urkunden als Pfalzgraf vor,
so am 27. des genannten Monats und Jahres mit Kaiser
FRIEDRICH I. zu Konstanz; uns noch in demselben Jahr mit Herzog
Welf VI.
Tübinger Fehde Seite 77-94
Kaiser BARBAROSSA befahl dem Pfalzgrafen,
sich bei Strafe der Reichsacht den WELFEN auf Gnade oder Ungnade zu ergeben.
Der Pfalzgraf gehorchte. Er bat 3 Mal auf Knien den jungen Welf um Verzeihung;
dieser aber war hart und stolz genug, ihn, seinen Verwandten, nicht einmal
aufzuheben; er ließ ihn als Gefangenen abführen, und auf die
Feste Nuinburch in Chur-Rhätien bringen, wo er bis zu seinem Tode
(August 1167) in Haft saß. In dieser Haft hat Hugo
wahrscheinlich das Gelübde getan, das in Verfall geratene Kloster
Marchthal wieder herzustellen.
Nach seines Sohnes Tod entließ ihn der alte Welf, mit dem wir
ihn bald wieder in ganz gutem Einvernehmen treffen, seiner Haft.
Bei der pompösen Pfingstfeier (im Jahre 1175 zu Gunzenlech), zu
welcher der schwelgerische Herzog Welf VI. viele Große, Vasallen
und Ministerialen eingeladen hatte, finden wir auch unseren Pfalzgrafen
Hugo mit seinem Sohn Rudolf
und andere schwäbische Große.
Hugo faßte ohne Zweifel in
seiner Haft, aus der er am Ende des Sommers 1167 entlassen wurde, den Entschluß,
zur Ehre dessen, der ihm den Sieg über seine Feinde verliehen, das
herabgekommene Stift Marchthal, welcher Ort als rechtmäßiges
Eigengut seines Hauses erbweise auf ihn übergegangen, in ein Kloster
zu verwandeln, und es dem Oden der Prämonstratenser zu übergeben.
Pfalzgraf Hugo schenkte dem von ihm aufgerichteten Kloster Marchthal -
mit Bewilligung seiner Gemahlin und Söhne - als erste Ausstattung
den Ort Marchthal mit allen Rechten, die Kirchen samt den Kirchensätzen
in Marchthal, Kirchbierlingen, Wachingen, Ammern; ein Gut in Stetten, den
Weiler Bettighofen, endlich eine um 50 Mark erkaufte Pfründe.
Auch kurze Zeit nach seiner Haft sehen wir Pfalzgraf
Hugo II. wieder bei den HOHENSTAUFEN.
- Als Kaiser FRIEDRICH 1170 zu Mengen
den Bischof Egino von Chur, der des Kaisers gleichnamigen Sohne die Schirmvogtei
der Churer Kirche übertragen hatte, von allen Hof- und Reichsdiensten
freispricht, erscheinen als Zeugen Herzog Berthold von Zähringen,
unser Hugo "Palatinus comes de Tuwingen",
und nach ihm viele Grafen und Herren. Diese Schirmvogtei hatte vorher Rudolf
von Pfullendorf und vor diesem Hugos
Schwiegervater, Rudolf von Bregenz; Hugo war
somit als Besitzer der von diesem hinterlassenen Chur-Rhätischen Besitzungen
neben dem Pfullendorfer bei der Verhandlung gewissermaßen beteiligt.
Einer Marchthalerurkunde zu Folge machte Hugo
im Jahre 1174 einen Kriegszug gegen Rebellen des Reichs am Rheine mit,
oder waren es bloß Landfriedensstörer, deren Burgen er, in Verbindung
mit andern Großen des Reichs, im Auftrag des Kaisers brach. - Auf
dem Reichstag, den Kaiser FRIEDRICH
im Jahre 1180 nach Ulm berief, um über Heinrich den Löwen zu
richten, sehen wir ihn nicht; dagegen wissen wir aus den Marchthaler Urkunden,
dass sein Sohn Rudolf
mit einem Gefolge von 130 Rittern dort war. Doch finden wir ihn wieder
1181 zu Ulm, wo er mit seinem Sohne (comes
Rudolphus) einen Tauschbrief zwischen dem Kloster Roth und einem
Ritter von Lopheim (Laupheim) unterzeichnet.
Hugo starb im Jahr 1182,
ohne Zweifel in vorgerücktem Alter. Er hinterließ zwei Söhne,
den uns schon bekannten Rudolf
und Hugo.
Elisabeth
überlebte ihren Gemahl; sie kommt noch im Jahre 1188 vor.
 
 
 
 
vor 1152
  oo Elisabeth von Bregenz, Erbtochter des Grafen Rudolf
      1152- nach 1.4.1216
Elisabeth war die Erbin von Montfort und Bregenz.
 
 
 
 
 
Kinder:
  Heinrich Graf
        -
 
  Rudolf I. Pfalzgraf von Tübingen
  um 1160-1219 nach 1.4.
 
  Burkard um 1180
         -
 
  Hugo I. Graf von Bregenz und Montfort
          -12.3.1230/34