Sohn des Grafen
Günzel I. von Hagen-Schwerin und der Oda von Lüchow,
Tochter von Hermann
Günzel II. unterstützte Dänemark, wurde dessen Vasall und eroberte Holstein mit in der Schlacht bei Stellau.
Seine Tochter und Erbin Ida heiratete Niels I. von Dänemark (+
1218), Sohn des Königs Waldemars II.,
der Graf von Schwerin-Wittenburg wurde. Deren gemeinsamer Sohn Niels II.
(+ 1251) war 1221-1223 Graf von Schwerin, wurde von seinem Großonkel
Heinrich
I. abgesetzt und bis 1227 gefangen. Er mußte völlig
verzichten.
Peter Thorau: Teil I Seite 23-25,202
***********
"Jahrbücher des Deutschen Reichs unter König Heinrich (VII.)"
Graf Gunzelin II. von Schwerin,
ein treuer Anhängher des WELFEN, wurde von Waldemar
II. von Dänemark mit Gebieten um Wittenburg und Boizenburg
belehnt.
Geichzeitig hielt er sich damit die Möglichkeit einer Annäherung
an den staufischen Gegegnkönig
offen, gegen den wiederum er im Notfall auf den welfen-treuen Gunzelin
von Schwerin stützen konnte.
Den Waldemar vermutlich willkommenen
äußeren Anlaß zum Krieg lieferteen die Zwistigkeiten mit
Heinrich
und Gunzelin von Schwerin. Deren Grafschaft,
die sich wie ein Keil zwischen das dänische Holstein und die Mark
Brandenburg schob und von ihnen gemeinsam regiert wurde, war schon 1208
das Ziel eines dänischen Angriffs gewesen. Damals hatte Albrecht von
Orlamünde die Boizenburg niedergelegen und das Land auf brutalste
Weise verwüsten lassen. 1214 eroberte und zerstörte Waldemar
die Schweriner Burg Wortmunde und zwang
die welfische gesinnten Grafen zur Lehnshuldigung. Ein Vorstoß Albrechts
von Brandenburg nach Pommern wurde von den Dänen erfolgreich abgewehrt
und der Markgraf über die Elbe zurückgeworfen.
Nachdem Waldemar die beiden Schweriner
Landesherren in die Lehnsabhängigkeit gezwungen hatte, versuchte er
Heinrichs
Bruder, den Grafen Gunzelin,
auch persönlich enger an sich zu binden. Er verheiratete 1217 seinen
natürlichen Sohn Nikolaus von Halland mit der einzigen Tochter Gunzelins;
Nikolaus starb indes schon Dezember 1220. Vor allem aber gelangte durch
diese Eheverbindung die Hälfte der Grafschaft in noch größere
Nähe zur dänischen Krone, da das Schweriner Erbrecht die weibliche
Erbfolge kannte.
Literatur:
----------
Thorau, Peter: Jahrbücher des Deutschen Reichs unter König
Heinrich (VII.) Teil I, Duncker & Humblot Berlin 1998, Seite 23-25,202
- Winkelmann, Eduard: Jahrbücher der Deutschen Geschichte, Philipp
von Schwaben und Otto IV. von Braunschweig 2. Buch Verlag von Duncker &
Humblot Leipzig 1873, Seite 148,151,387 -