Sohn des Grafen Rapoto III.
Otto I. ist der Stammvater
der Grafen von Scheyern,
späteren WITTELSBACHER.
GENAELOGISCHES HANDBUCH ZUR BAIRISCH-ÖSTERREICHISCHEN
GESCHICHTE
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Dungern Prof. Dr. Otto: Seite 18
********************
9. Otto I.
------------
982/87 (acta tirol. I. 3/4. 6). Der kaiserliche magister
comes Huoto ddo. Brixen 15. X. 967 (MG. DD. II. No. 14)? Graf "de Hohenwarte"
(acta tirol. I. 19. 46ab), wobei aber "de H." späterer Nachtrag. Graf
im Pustertal 1002/24 (Acta tirol. 23. 57); Bruder Bischof Gebhards von
Regensburg (MG. SS. III. IV. 68).
Mit einer Verwandten verheiratet (10. XII. 1055, nQ.
V. 1604). Der fragliche Stammvater der Grafen
von Scheyern, späteren WITTELSBACHER.
Seite 29 (Grafen von Scheyern)
----------
1. Otto I.
1.X.1014 (MG.DD. III. 324) lag Irnsing im Kelsgau in seiner Grafschaft.
Seite 11/12:
------------
Über Rapotos Bruder Ottoentspann
sich eine wissenschaftliche Fehde, welchem Geschlecht er angehöre.
Fraglich ist es, ob wir ihn bereits in dem kaiserlichen Magister Grafen
Huoto erblicken sollen, der ddo. Brixen am 15. Oktober 967 (MG. DD. II,
Nr. 14) zugunsten des dortigen Bischofs Richpert bei Kaiser
OTTO II. für die Verleihung der Marienkapelle in Regensburg
einschreitet. Sicher ist es der Graf Otto,
der auf Befehl des Kaisers HEIRNICH II.
wegen der Grenzen zwischen den Grafschaften Pustrissa und Norica valle
1002/04 (Acta tirol. I. 23, Nr. 57) sich einem Schiedsspruch unterwerfen
musste; dies könnte die Ursache gewesen sein, dass man ihm die Schuld
beimaß, als Herzog Otto von Kärnten Ende 1002 (MG. DD. V. 16)
bei Campo San Vitale im Brentatale eine Niederlage erlitt, so dass also
der obige Vergleich in das Jahr 1002 fiele. Aus Anlass dieses Kampfes wird
Otto
ausdrücklich als Bruder des Bischofs Gebhard bezeichnet. Graf
Otto war mit einer uns unbekannten Verwandten verheiratet. Die
kirchlichen Eheverbote mit ihren weitausschweifenden Graden waren einerseits
päpstliche Finanzmaßregeln, um durch die Ehedispense Geld zu
erhalten, andererseits boten sie der politischen Ausnützung geeigneten
Boden. Graf Ottohatte nämlich
dem Domkapitel Freiding 994/1005 (nQ. V. 1604) gegen den lebenslänglichen
Genuss eines Hofes in Geroldsbach bei Scheyern einen ganz bedeutenden Besitz
hingegeben, dessen Tiroler Teil nach Ottos
Ableben 1022/23 (nQ. V. 1604) sein Bruder Bischof Gebhard von
Regensburg zum lebenslänglichen Genuss erhalten hatte. In einer kaiserlichen
Ratsversammlung wurde am 10. Dezember 1055 zu Neuburg an der Donau befunden,
dass Domkapitel habe diesen Besitz eben wegen des verbotenen Verwandtschaftsgrades,
in dem OttosFrau zu ihm stand, verwirkt,
weshalb er dem Kaiser wieder zurückfiel, der ihn aber wieder dem Domkapitel
verlieh. Warum nach mehr denn 30 Jahren dieser für das Endergebnis
ganz zwecklose Vorgang gewählt wurde, dürfte sich vielleicht
daraus erklären, dass uns nur dieser einzige Ratsbeschluss erhalten
blieb, während eine Anzahl anderer, die nicht den Status quo zum Endziel
hatten, verloren gegangen sind. nQ. V. 1604 ist nicht alles richtig bestimmt.
Es folgen sich: Legian = Lajen; Parpian = Barbian; Sutsis = Seis; Tieres
= Tiers; Albiun = Albions; Tanureis = Tanürz, Gd. Lajen; Tseuis =
Tschövas; Tsusis = Unter-Tschutschhof, Gd. Lajen; Seges = die alten
Sägen bei St. Peter in Gröden, an deren Stelle dann das Bräuhaus
trat; Wald entlang des Grödertales. Aus den in Frage kommenden Gütern
bildete Geroldsbach die Stütze für eine scheyernsche
Ableitung der Herkunft Graf Ottos.
Nachdem aber dieser Hof nicht sein Allod, sondern freisingisches Gut war,
besteht derzeit kein Anhaltspunkt für eine solche Herleitung.
Untersuchen wir nun den Besitz von Otto,
so fällt uns nicht nur bei ihm, sondern auch bei seinen Brüdern
und den RAPOTONEN die ganz bedeutende Begüterung in Tirol auf. Abgesehen
von dem Unterinntal, Stubai und Beginn von Pustertal, ist es die Gegend
um Brixen und insbesondere das Plateau von Lajen mit dem gegenüberliegenden
Barbian. Ein Otto (sicher der Graf)
zeugt an 1. Stelle, als Bischof Albuin von Brixen 982/87 (Acta tirol. I.
3/4, Nr. 6) vom Bischof Etich von Augsburg Augsburger Kircheneinkünfte
in Völs a. Schlern; Seis (Siusis) und Kastelrut gegen Brixner Kircheneinkünfte
in Siffian austauscht. Nachdem Diesen im Bistum Augsburg lag, kann man
mit Sicherheit annehmen, dass sowohl der Freisinger als der Augsburger
Kirchenbesitz im Grödnertale und am Schlern aus Diessener Grafengut
stammt.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------