Wolvinus                                                   Graf von Verona 806
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Sohn des Raginsind und einer Tochter des Grafen Halaholf
 

Gerd Tellenbach: Seite 52
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"Der großfränkische Adel"

Wir kennen einen hochedlen Wolvene vom ausgehenden 8. Jahrhundert, einen Verwandten des Halaholf und Bruder des Bertoald, also ein Mitglied des Hauses der ALAHOLFINGER oder BERTOLDE, die man vielfach für ein altalemannisches Herzogsgeschlecht hält. Dazu findet sich im Codice diplomatico Veronese eine Urkunde, in der 805 ein Uulualnus als Graf von Verona vorkommt. Zu unserem Glück erwähnt eine Urkunde von Kaiser LOTHAR I. für San Zeno in Verona von 833 einen verstorbenen Wulvinus als Vorgänger des damaligen Grafen Gorad von Verona. Und da wir alle Grafen von Verona kennen, können wir Uulualnus unbedenklich mit Wulfinus identifizieren. So dürfte es erlaubt sein anzunehmen, dass Rheinau seinen italienischen Besitz von dem Grafen Wulfinus oder einem seiner Erben hat, dass dieser aber ein Ahnherr des Wolvene von Rheinau ist. Die Identität des Grafen von Verona mit dem gleichnamigen ALAHOLFINGER dürfte mindestens wahrscheinlich sein. Und die Bedeutung des Wulfinus von Verona in Italien wird in helles Licht gerückt durch einen Brief Hadrians I. an KARL DEN GROSSEN (779/80), in dem der König gebeten wird, Vulfuinus zu beauftragen, mit den Leuten von Toscana, Spoleto und Benevent Terracina, Gaeta und Neapel für das Patrimonium Petri zurückzuerobern.
Den genealogischen Zusammenhang zwischen dem älteren und dem jüngeren Wolvene können wir nicht genau bestimmen. Dass er überhaupt bestand, dürfen wir als gesichert annehmen, weil zu der Namensgleichheit, die allein keine Schlüsse zuließe, das Verhältnis zu Rheinau und die Geschichte der italienischen Gütert der Abtei kommen. Es lassen sich wohl noch einige weitere Schritte wagen. Der Reichenauer Fälscher des DLD 177 für Rheinau (12. Jahrhundert) erklärt, der Großvater und Vater Wolvenes und dieser selbst hätten das Kloster erbaut. Wenn dann in der Schenkung eines Wolvene für St. Gallen von 838 Bestimmungen über das Rückkaufsrecht zweier Brüder Waldpert und Walthram, der Söhne Waldperts, getroffen werden, so erinnern wir uns, dass des älteren Wolvene Bruder Berthold einen Sohn Paldebert, Baldibreht hatte. So ist die Beziehung des Wolvene von 838 über Paldebert und Berthold zum älteren Wolvene hergestellt. Da die Urkunde von 838 auch des darin vorkommenden Wolvenes Bruder Egino nennt, wird ein früher schon beachteter Eintrag in das Verbrüderungsbuch von St. Gallen wichtig: Perthold - Egino - Wolvoni - Wago - Chadaloh - Baldabert. Also auch hier stehen Egino und Wolvoni mitten unter lauter Angehörigen der BERTOLDS-Familie.