Sohn oder Enkel des Grafen
Wilhelm von Lutisburg aus dem Hause
QUERFURT
Fenske, Lutz: Seite 319-323
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"Adelsopposition und kirchliche Reformbewegung im östlichen
Sachsen"
Demzufolge hatte zur Zeit Reinhards von Halberstadt (1107-1123)
ein adliger Herr namens Dietrich, der aus dem Geschlecht der
Edelfreien von Querfurt stammte [117 UB H. Halb. Nr. 213 Seite
179: ... nobilis quidam nomine Tidricus de Corenvorde oriundus
...], in Zusammenarbeit mit diesem Bischof in Ludesburg ein Benediktinerkloster
gegründet und ausgestattet [118 UB H. Halb. Nr. 213 Seite 180.],
dessen Vogtei der Verfügung des Stifters und seiner Nachkommen unterstehen
sollte. Zeit seines Lebens verfolgte Dietrich sein Gründungsvorhaben
mit Eifer und fand dabei Unterstützung durch seinen Neffen Friedrich,
einen Konversen [119 UB H. Halb.: ... huic pio operi, quoadusque
vixit, studiose insudans et dominum Fridericum nepotem suum, in habitu
monachio post arma deposita religiose viventem, fidelem cooperatorem
habens ...]. Jedoch kam diese Stiftung, wie die Urkunde weiter berichtet,
zu Lebzeiten Dietrichs nicht zur Vollendung oder machte jedenfalls
keine Fortschritte. Nach Dietrichs Tod gingen die eigenkirchlichen
Rechte auf Grund erbrechtlicher Kriterien in den Besitz einer adligen Dame
namens Mathilde über, der es anscheinend auch nicht gelang, die Entwicklung
des Klosters in günstigere Bahnen zu leiten. Als sie starb, wurde
ihr Sohn Gottschalk ihr Rechtsnachfolger, der bald darauf die Vogtei über
das Kloster Ludesburg an Burggraf
Burchard I. für den Preis von 8 Talenten aus dessen Magdeburger
Lehen und 13 Hufen Allodialbesitz verkaufte. Die Urkunde bemerkt zu diesem
Vorgang, es hätten nun die alten Gelübde Dietrichs zusammen
mit denjenigen Burchards
zufriedenstellend verwirklicht werden können.
Die Stiftung wird sich also bis zu diesem Zeitpunkt nicht so recht entfaltet
haben. Diese Vermutung erklärt wohl auch, daß das Kloster jetzt
mit Zustimmung des schon erwähnten Konverse Friedrich und des
früheren Vogtes Gottschalk von Burggraf Burchard verlegt und
in der unmittelbaren Nähe der Querfurter Burg in Eilwardesdorf
an einem günstigeren Ort neu errichtet wurde. Burchard
verbesserte auch die wirtschaftlichen Grundlagen, indem er dem Kloster
Güter aus dem Besitz der Querfurter Burgkirche übertrug.
Die Urkunde Bischof Rudolfs führt auch die Besitzungen
auf, mit denen Dietrich seine Gründung ausgestattet hatte.
Im ganzen handelte es sich um Grundbesitz in einer Größenordnung
von 66 1/2 Hufen an 12 Orten und um 8 Wälder. Ferner gehörten
vier Ministerialen dazu, welche Dietrich zusammen mit ihren Dienstlehen
ebenfalls dem Kloster übertragen hatte.
Den genealogischen Zusammenhang kennzeichnet das Diplom
durch den die Abstammung Dietrichs umschreibenden Wortlaut als nobilis
quidam nomine Tidricus de Corenvorde oriundus. An anderer Stelle
erläutert die gleiche Urkunde das Verwandtschaftsverhältnis zwischen
Burchard und Dietrich völlig unmißverständlich
als Burchardus, de prefati Tidrici stirpe in Corenvorde
natalicia nobiliter trahens [133 UB H. Halb. Nr. 213 Seite 179f.].
Dieses Quellenzeugnis wirft indirekt auch ein Licht auf
die vom Annalista Saxo überlieferte Genealogie, die Wilhelm von
Lutisburg in einen Sippenzusammenhang mit den Edelfreien von Querfurt
stellt: Dietrich, ein naher Verwandter der Querfurter Herren, der
in Lutisburg, dessen Namen bereits Wilhelm als herkunftsanzeigenden
Zunamen führte, ein Kloster gründete, dürfte dort als Besitznachfolger
Wilhelms
anzusprechen sein. Es ist daher eine sehr aufschlußreiche, weiterführende
Beobachtung, die vermittels der Urkunde Bischof Rudolfs möglich wird,
daß gerade hier ein Adliger ein Kloster errichtete, der in die stirps
de Corenvorde gehörte. Der sächsische Annalist hat über
die Nachkommen dieses Wilhelm keine Nachrichten hinterlassen. Dietrich,
der seine Stiftung zwischen 1107 und 1123 machte, könnte recht gut
in direkter Linie von dem in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts
lebenden Wilhelm abstammen.
Literatur:
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Fenske, Lutz: Adelsopposition und kirchliche Reformbewegung
im östlichen Sachsen, Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen 1977
Seite 319-323 -