Einzige Tochter des Grafen
Burkhard V. von Moosburg und der Benedikta von Roning, Tochter
von Graf Konrad
GENEALOGISCHE TAFELN ZUR MITTELEUROPÄISCHEN GESCHICHTE
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Dr. Wilhelm Wegener: Seite 176
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19. Benedikta
Gemahl Pfalzgraf Otto IV. von Wittelsbach (+ 1189)
+ 6/4 siehe Wittelsbach n 20.
Die merkwürdigen Vorgänge bei der Bildung der Grafschaft
Moosburg zwingen zu diesem Ansatz. Der Umfang der Grafschaft ergibt
sich aus dem des späteren Gerichtes Rottenburg (MB 36 b, 153 ff),
das die frühere Grafschaft Roning, den linken Isararm von abwärts
Bruckberg bis abwärts Wörth und das rechte Isarufer von aufwärts
Landhut bis Loiching, freilich Moosburg selbst nicht mehr, umfasst. Das
Gebiet an der Isar war bis unmittelbar vor 1179 wittelsbachische Grafschaft
gewesen. Dazu kommt, dass der verstorbene Graf Konrad von Roning, des 1.
MOOSBURGER Grafen Schwiegervater, einen Sohn hinterließ,
der normalerweise Nachfolger des Vaters in der Grafschaft Roning geworden
wäre. Ihr Übergang an des Roningers Enkel Konrad von Moosbach
und ihre Erweiterung um mehr als das Doppelte aus dem Besitz der WITTELSBACHER
muss einen besonderen Grund gehabt haben, der nur in der durch Benediktas
Vermählung mit dem Pfalzgrafen neu begründeten Verwandtschaft
gefunden werden kann. Konrad von Roning der Jüngere, dem die Grafschaft
entging, wurde aus dem MOOSBURGER
Familienbesitz durch die Herrschaften Gern und Lupburg entschädigt.
Diese Entschädigung wurde aber erst um 1175 greifbar, als die Erbin
Gertrud, die Großmutter Konrads
II. von Moosburg, gestorben war, wodurch sich der Übergang
der Grafschaft an ihn verzögerte. Im Grundsätzlichen wurde die
Angelegenheit wohl schon auf dem dreitägigen Landtag Heinrichs des
Löwen 1171 Jan. in Moosburg (Steierm. UB 1, 498 n 538) geregelt.
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oo Otto III. Pfalzgraf von Bayern
-18.8.1189
Kinder:
Otto IV. Pfalzgraf von Bayern
-5.3.1209