Katharina von Limburg                  Herzogin von Ober-Lothringen
-----------------------------
um 1215- 4.1255
             (zw. Juli und Okt. 1255 Mohr)
 

Einzige Tochter des Grafen Walram IV. von Limburg-Luxemburg aus seiner 2. Ehe mit der Ermesinde II. von Luxemburg, Tochter von Graf Heinrich IV.
 

Brandenburg Erich: Tafel 28 Seite 57
****************
"Die Nachkommen Karls des Großen."

XIV. 699 b. KATHARINA
----------------------------------
* ca. 1215, + 1255 nach 10.VII., vor 1.X.

Gemahl:
----------
1229
Mattheus II. Herzog von Lothringen
        + 1251 24.VII.



Thiele Andreas: Tafel 15
*************
"Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte"
Band II, Teilband 1 Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser I Westeuropa

KATHARINA
-------------------
     + 1255

 1229
  oo Matthäus II. Herzog von Lothringen
               + 1251



Mohr Walter: Band III Seite 55-75,76-85
***********
"Geschichte des Herzogtums Lothringen"

Der Tod Gertrudes veranlaßte unmittelbare Veränderungen für den Herzog Matthaeus, er erhielt die Eheausstattung der Verstorbenen, Nancy und Gondreville, wieder zurück. Nancy hat er jetzt festgehalten, der Besitz der Stadt war ihm offensichtlich zu wichtig. Gondreville jedoch gab er als Ausstattung an seine Gemahlin Katharina, die Tochter Walrams, des Herzogs von Limburg und Grafen von Luxemburg, die er im Sommer des Jahres 1225 heiratete. Dabei fügte er zu Gondreville noch die Herrschaft Bitsch. Umgekehrt brachte ihm diese Eheschließung die Abtretung der Rechte, die das LUXEMBURGER Haus in Sierek besaß.
Im Jahre 1238 kam es dabei zu nicht unbeachtlichen territorialen Transaktionen, durch die der Graf von Bar das für ihn sehr wichtige Stenay vom Herzogtum erwerben konnte. In den Rahmen dieser Transaktionen gehört es, dass Herzog Matthaeus im August 1238 seinem Bruder Rainald die Herrschaft Bitsch übertrug. Das geschah, um ihn für den Verlust von Stenay zu entschädigen, das ihm bis dahin gehört hatte. Bitsch wiederum war Teil der Eheausstattung der Gemahlin des Herzogs, die dafür Longwy erhielt.
Seit September 1249 werden nämlich die Urkunden zum Teil in seinem und seiner Gemahlin Katharina Namen ausgestellt, wohl ein Zeichen, dass jetzt bereits die Regentschaftsfrage für den unmündigen Nachfolger Friedrich geregelt war. In einer Schenkung an das Kloster Sainte-Marie-aux-Bois-les-Preny im Mai 1250 erscheint das besonders deutlich, denn sie ist unter der Zustimmung von des Herzogs Gemahlin Katharina und seines Sohnes Friedrich ausgesprochen.
Nach dem Tode Herzog Matthaeus II. lag die Führung der Regierungsgeschäfte zunächst bei seiner Gemahlin Katharina als Vormund ihres Sohnes. Die politische Lage war damals von besonderer Art. Es gab zunächst einmal Probleme zwischen Bar, Luxemburg und der Cbampagne, die ihren Ausgangspunkt im Besitzwechsel der Herrschaft Ligny besaßen.
Der Bischof von Toul war noch immer in Streit mit seiner Stadt, die ihrerseits Hilfe von der Stadt Metz erhielt. Zu seiner Unterstützung bildete sich im Jahre 1251 ein Bündnis zwischen der Herzogin Katharina von Ober-Lothringen und den Grafen von Bar und Luxemburg. Der Graf von Bar unterwarf darauf am 3. Juli 1251 die Stadt Toul. Die Bürgerschaft verzichtete auf ihr Bündnis mit Metz und fügte sich wieder der Herrschaft ihres Bischofs. Die Lage blieb indes gerade wegen der Städte Toul und Metz für alle Beteiligten voller Spannungen. Hier bot sich nun die Macht des Grafen von der Champagne zum Ausgleich und zur Vermittlung an. In seiner Gegenwart schlossen die Herzogin Katharina und die Grafen von Bar und Luxemburg im April 1252 einen Friedenspakt. Sie verpflichteten sich, keinen Krieg mehr gegeneinander zu beginnen, sondern sich für alle ihre Streitfragen dem Schiedsspruch des Grafen Theobald IV. von der Champagne zu unterstellen. Das heikle Problem von Metz und Toul wurde so gelöst, dass die Beteiligten sich verpflichteten, die beiden Städte nicht in ihren Schutz zu nehmen und auch nicht in Kriegshandlungen einzubeziehen. Bezüglich Toul gingen gleichzeitig die Herzogin und der Graf von Bar die Verpflichtung ein, dass auch ihre Vasallen nicht in die dortigen Auseinandersetzungen eingreifen würden. Die Herzogin hat allerdings den Bischof von Toul weiterhin gegen seine Stadt unterstützt. Auch der Graf von Bar ging im Oktober 1252 entsprechende Verpflichtungen ein. Indes hat auf die Dauer Katharina sich nicht an die Abmachungen vom April 1252 gehalten. Am 22. September 1253 nahmen sie und ihr Sohn Friedrich nämlich die Stadt Toul in ihren Schutz, wofür die Bürgerschaft ihnen Unterstützung versprach.
Auch in den Streitigkeiten, in denen sich die Regentin mit der Stadt Neufchateau befand, trat der Graf von der Champagne als Vermittler auf. Katharina versprach, die Privilegien zu achten, die ihr Gemahl ehedem der Stadt verliehen hatte, die ja ein Lehen der Champagne an das Herzogtum Ober-Lothringen war. Diese Abmachungen sollten bis zu dem Zeitpunkt gelten, da Herzog Friedrich seine Volljährigkeit erreichen werde. Die Stellung des Grafen von der Champagne war damit so mächtig geworden, dass ihm im Jahre 1252 Graf Heinrich VI. von Luxemburg trotz der entgegenstehenden Bestimmungen von dessen Ehevertrag für Ligny den Vasalleneid leistete. Hinzu kommt noch, dass die seit 1249 vereinbarte Heirat zwischen Herzog Friedrich von Ober-Lothringen und Margarethe von der Champagne im Jahre 1255 vollzogen wurde.
Eine Urkunde vom 18. Januar 1255 stellt wohl die letzte Handlung der Herzogin-Witwe Katharina als Regentin dar. Am 10. Juli 1255 ratifizierte Herzog Friedrich seinen Ehevertrag mit Margarethe, und am 22. des gleichen Monats endete er durch einen eigenen Akt die Vormundschaft seiner Mutter, indem er sich zum neuen Vormund deren Bruder, den Grafen Heinrich von Luxemburg, bis zum nächsten Remigiustag am 1. Oktober und von da an auf weitere zwei Jahre wählte. Da er diese Erklärung nach seinen eigenen Worten vor seinem Rat abgab, handelte es sich hier wohl um einen eigenen Staatsakt, für den sich der Herzog zuvor die Zustimmung des Hofes verschafft hatte. Uber die Vorgeschichte dieser Entscheidung können wir nichts sagen. Die Urkunde vom 21. März 1255, in der eingangs gesagt wird, Friedrich sei aus der Vormundschaft der Mutter entlassen worden und habe die freie Verwaltung des Landes übernommen, darf wohl kaum zur Erklärung herangezogen werden. Sie stellt die Regelung einer finanziellen Frage mit dem Stift St. Die dar, die durch Katharina und ihren Sohn gemeinsam vollzogen wird. Es bestand also gar kein Anlaß zur Aufnahme einer solchen Erklärung über die Volljährigkeit in die Präambel. Außerdem ist die Formulierung et generalem ac liberam rerum mearum administrationem adeptus auf Friedrich zu beziehen, der damit erklärt, er habe die allgemeine und freie Verwaltung seiner Angelegenheiten aufgenommen, wodurch der Stil dieses Satzes ziemlich klar einer gemeinsamen urkundlichen Ausfertigung durch Mutter und Sohn widerspricht. Der Nachsatz, Friedrich habe das tun können, weil es dem Gewohnheitsrecht des Landes entspräche, macht die Angelegenheit noch verdächtiger, denn das weist darauf, dass die gesamten Formulierungen aus einem Schriftstück stammen, in dem man sich über die Rechtfertigung des Schrittes Friedrichs auseinandersetzte, was nicht zu dieser Urkunde für das Stift St. Die gehören konnte. Nun besitzen wir zwei Originalurkunden aus dem Jahre 1255, in denen der Herzog allein und unter dem Titel Herzog von Lothringen und Markgraf aufgeführt ist, wobei seiner Mutter in keiner Weise Erwähnung geschieht. Eine dieser Urkunden wird von des Herzogs Oheim, dem Grafen Rainald von Blieskastel, bestätigt, wobei sich eine selbständige Regierung Friedrichs erkennen läßt, indem Rainald von den Räten des Herzogs spricht, die bei dem Zustandekommen der Urkunde vermittelt hätten. Ebenso findet sich im April 1255 die Bestätigung einer Urkunde für das Kloster Remiremont allein durch Friedrich mit dem gleichen Titel. Angesichts dessen wird eine Urkunde vom 1. April 1255, die im Namen von Katharina und Friedrich gemeinsam ausgestellt ist, jedoch nur in Abschrift vorliegt, einigermaßen verdächtig. Man wird aus dem gesamten Dokumentenbefund schließen müssen, dass seit Beginn des Jahres 1255 eine Entfremdung zwischen Mutter und Sohn eingetreten ist, unter die Herzog Friedrich im Juli 1255 gewissermaßen einen Schlußstrich gesetzt hat.
In den Urkunden, die er danach ausstellte, spricht er unverblümt über die Ungerechtigkeiten, außergesetzlichen Forderungen, Überforderungen und Ähnlichem, die seine Mutter begangen habe. Man kann hier offenkundig die Entfremdung feststellen, zumal er seine Mutter in der Urkunde, mit der er den Grafen von Luxemburg zum Vormund erwählte, mit keinem Wort erwähnt. Dieser Umstand erscheint wichtig wegen der Frage, ob er sich vielleicht damals seinen Oheim zum Vormund genommen habe, weil in dieser Zeit seine Mutter gestorben sei. In der Tat ist uns der Text einer Urkunde Erzbischof Arnolds von Trier vom Juni 1255 überliefert, in dem es heißt, der Herzog habe vor dem Erzbischof Buße geleistet für das Unrecht, das er und seine Mutter seligen Angedenkens dem Kloster Chamouzey zugefügt hätten. Die Urkunde ist uns allerdings nur in einer Abschrift aus dem Jahre 1431 überliefert. Der Ausdruck für Katharina: bonae memorie quondain Lotharingie ducissam ist also nicht für das Original gesichert und kann möglicherweise dadurch bedingt sein, dass der Copist sich erinnerte, die Herzogin sei in diesen Jahren gestorben, falls die Formulierung sich nicht lediglich darauf bezieht, dass sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr Herzogin war.
Hierzu sind dann noch weitere Faktoren zu beachten. So wäre zum Beispiel wie bereits gesagt, zu erwarten, dass Friedrich in der Urkunde über die Neuregelung seiner Vormundschaft den Tod seiner Mutter erwähnt hätte, während er im Gegenteil von ihr darin gar nicht spricht. Auch die schon erwähnten Dokumente aus dem Juni und Juli 1255, in denen er Unrecht seiner Mutter wiedergutmacht, sprechen keineswegs von ihr als von einer Verstorbenen. Demgemäß muß man doch wohl davon ausgehen, dass sie zu diesem Zeitpunkt noch lebte. Im übrigen hat die neu eingerichtete Vormundschaft des LUXEMBURGERS nur bis Ende September 1255 gedauert. Da Herzog Friedrich in einer Urkunde vom 28. September 1255 ihm für die nächsten sechs Jahre einen Anteil an der Salinenproduktion gewährt, um seine Schulden zu tilgen, ist darin vielleicht ein Entgelt im Zusammenhang mit der Beendigung der Vormundschaft zu sehen. In dieser Zwischenzeit vom Juli bis Oktober 1255 ist offensichtlich die Herzogin-Mutter gestorben, weil jetzt gleichzeitig auch Regelungen über ihren Nachlaß getroffen wurden.
 
 
 
 

 1225
  oo Matthäus II. Herzog von Ober-Lothringen
       um 1193-24.6.1251
 
 
 
 

Kinder:

  Laura
         -   1288

  1. oo Johann I. von Dampierre Seigneur de St. Dizier
                  -   1258

  2. oo Wilhelm II. de Vergy, Sire de Mirabeau
                  -   1272

  Katharina
         -

 1255
  oo Richard von Montfaucon, Erbe von Mömpelgard
             -   1279

  Adeline
         - vor 1281

  oo Ludwig I. Graf von Savoyen-Waadt
              -   1302

  Isabella
        -   1266

  oo Johann II. de Chalon Graf von Auxerre
             -   1309

  Friedrich III.
  1238-31.12.1303
 
 
 
 

Literatur:
-----------
Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen. Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 28 Seite 57 - Mohr Walter: Geschichte des Herzogtums Lothringen. Verlag "Die Mitte" Saarbrücken 1974 Band III Seite 55-75,76-85 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band II, Teilband 1 Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser I Westeuropa, R.G. Fischer Verlag 1993 Tafel 15 -