Einzige Tochter des Grafen
Walram IV. von Limburg-Luxemburg aus seiner 2. Ehe mit der Ermesinde
II. von Luxemburg, Tochter von Graf
Heinrich IV.
Brandenburg Erich: Tafel 28 Seite 57
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"Die Nachkommen Karls des Großen."
XIV. 699 b. KATHARINA
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* ca. 1215, + 1255 nach 10.VII., vor 1.X.
Gemahl:
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1229
Mattheus II. Herzog von Lothringen
+ 1251 24.VII.
KATHARINA
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+ 1255
1229
oo Matthäus II. Herzog von Lothringen
+ 1251
Der Tod Gertrudes veranlaßte unmittelbare
Veränderungen für den Herzog
Matthaeus, er erhielt die Eheausstattung der Verstorbenen, Nancy
und Gondreville, wieder zurück. Nancy hat er jetzt festgehalten, der
Besitz der Stadt war ihm offensichtlich zu wichtig. Gondreville jedoch
gab er als Ausstattung an seine Gemahlin
Katharina,
die Tochter Walrams, des Herzogs von Limburg und Grafen
von Luxemburg, die er im Sommer des Jahres 1225 heiratete. Dabei fügte
er zu Gondreville noch die Herrschaft Bitsch. Umgekehrt brachte
ihm diese Eheschließung die Abtretung der Rechte, die das
LUXEMBURGER Haus in Sierek besaß.
Im Jahre 1238 kam es dabei zu nicht unbeachtlichen territorialen
Transaktionen, durch die der Graf von Bar das für ihn sehr wichtige
Stenay vom Herzogtum erwerben konnte. In den Rahmen dieser Transaktionen
gehört es, dass
Herzog Matthaeus im August 1238 seinem Bruder
Rainald die Herrschaft Bitsch übertrug. Das geschah,
um ihn für den Verlust von Stenay zu entschädigen, das ihm bis
dahin gehört hatte. Bitsch wiederum war Teil der Eheausstattung der
Gemahlin des Herzogs, die dafür Longwy erhielt.
Seit September 1249 werden nämlich die Urkunden
zum Teil in seinem und seiner Gemahlin Katharina
Namen ausgestellt, wohl ein Zeichen, dass jetzt bereits die Regentschaftsfrage
für den unmündigen Nachfolger Friedrich
geregelt war. In einer Schenkung an das Kloster Sainte-Marie-aux-Bois-les-Preny
im Mai 1250 erscheint das besonders deutlich, denn sie ist unter der Zustimmung
von des Herzogs Gemahlin Katharina und
seines Sohnes Friedrich ausgesprochen.
Nach dem Tode Herzog Matthaeus II. lag die Führung
der Regierungsgeschäfte zunächst bei seiner Gemahlin Katharina
als Vormund ihres Sohnes. Die politische Lage war damals
von besonderer Art. Es gab zunächst einmal Probleme zwischen Bar,
Luxemburg und der Cbampagne, die ihren Ausgangspunkt im Besitzwechsel der
Herrschaft Ligny besaßen.
Der Bischof von Toul war noch immer in Streit mit seiner
Stadt, die ihrerseits Hilfe von der Stadt Metz erhielt. Zu seiner Unterstützung
bildete sich im Jahre 1251 ein Bündnis zwischen der Herzogin
Katharina von Ober-Lothringen und den Grafen von Bar und Luxemburg.
Der Graf von Bar unterwarf darauf am 3. Juli 1251 die Stadt Toul. Die Bürgerschaft
verzichtete auf ihr Bündnis mit Metz und fügte sich wieder der
Herrschaft ihres Bischofs. Die Lage blieb indes gerade wegen der Städte
Toul und Metz für alle Beteiligten voller Spannungen. Hier bot sich
nun die Macht des Grafen von der Champagne zum Ausgleich und zur Vermittlung
an. In seiner Gegenwart schlossen die Herzogin
Katharina und die Grafen von Bar und Luxemburg im April 1252
einen Friedenspakt. Sie verpflichteten sich, keinen Krieg mehr gegeneinander
zu beginnen, sondern sich für alle ihre Streitfragen dem Schiedsspruch
des Grafen Theobald IV. von der Champagne
zu unterstellen. Das heikle Problem von Metz und Toul wurde so gelöst,
dass die Beteiligten sich verpflichteten, die beiden Städte nicht
in ihren Schutz zu nehmen und auch nicht in Kriegshandlungen einzubeziehen.
Bezüglich Toul gingen gleichzeitig die Herzogin und der Graf von Bar
die Verpflichtung ein, dass auch ihre Vasallen nicht in die dortigen Auseinandersetzungen
eingreifen würden. Die Herzogin hat allerdings den Bischof von Toul
weiterhin gegen seine Stadt unterstützt. Auch der Graf von Bar ging
im Oktober 1252 entsprechende Verpflichtungen ein. Indes hat auf die Dauer
Katharina
sich nicht an die Abmachungen vom April 1252 gehalten. Am 22. September
1253 nahmen sie und ihr Sohn Friedrich nämlich die Stadt Toul
in ihren Schutz, wofür die Bürgerschaft ihnen Unterstützung
versprach.
Auch in den Streitigkeiten, in denen sich die Regentin
mit der Stadt Neufchateau befand, trat der Graf von der Champagne als Vermittler
auf.
Katharina versprach,
die Privilegien zu achten, die ihr Gemahl ehedem der Stadt verliehen hatte,
die ja ein Lehen der Champagne an das Herzogtum Ober-Lothringen war. Diese
Abmachungen sollten bis zu dem Zeitpunkt gelten, da Herzog Friedrich
seine Volljährigkeit erreichen werde. Die Stellung des Grafen
von der Champagne war damit so mächtig geworden, dass ihm im Jahre
1252 Graf
Heinrich VI. von Luxemburg trotz der entgegenstehenden Bestimmungen
von dessen Ehevertrag für Ligny den Vasalleneid leistete. Hinzu kommt
noch, dass die seit 1249 vereinbarte Heirat zwischen Herzog Friedrich
von Ober-Lothringen und Margarethe von der
Champagne im Jahre 1255 vollzogen wurde.
Eine Urkunde vom 18. Januar 1255 stellt wohl die letzte
Handlung der
Herzogin-Witwe Katharina als
Regentin dar. Am 10. Juli 1255 ratifizierte Herzog Friedrich
seinen Ehevertrag mit Margarethe, und
am 22. des gleichen Monats endete er durch einen eigenen Akt die Vormundschaft
seiner Mutter, indem er sich zum neuen Vormund deren Bruder, den Grafen
Heinrich von Luxemburg, bis zum nächsten Remigiustag am 1. Oktober
und von da an auf weitere zwei Jahre wählte. Da er diese Erklärung
nach seinen eigenen Worten vor seinem Rat abgab, handelte es sich hier
wohl um einen eigenen Staatsakt, für den sich der Herzog zuvor die
Zustimmung des Hofes verschafft hatte. Uber die Vorgeschichte dieser Entscheidung
können wir nichts sagen. Die Urkunde vom 21. März 1255, in der
eingangs gesagt wird, Friedrich sei aus der Vormundschaft der Mutter
entlassen worden und habe die freie Verwaltung des Landes übernommen,
darf wohl kaum zur Erklärung herangezogen werden. Sie stellt die Regelung
einer finanziellen Frage mit dem Stift St. Die dar, die durch Katharina
und ihren Sohn gemeinsam vollzogen wird. Es bestand also gar
kein Anlaß zur Aufnahme einer solchen Erklärung über die
Volljährigkeit in die Präambel. Außerdem ist die Formulierung
et generalem ac liberam rerum mearum administrationem adeptus auf
Friedrich zu beziehen, der damit erklärt, er habe die allgemeine
und freie Verwaltung seiner Angelegenheiten aufgenommen, wodurch der Stil
dieses Satzes ziemlich klar einer gemeinsamen urkundlichen Ausfertigung
durch Mutter und Sohn widerspricht. Der Nachsatz, Friedrich habe
das tun können, weil es dem Gewohnheitsrecht des Landes entspräche,
macht die Angelegenheit noch verdächtiger, denn das weist darauf,
dass die gesamten Formulierungen aus einem Schriftstück stammen, in
dem man sich über die Rechtfertigung des Schrittes Friedrichs
auseinandersetzte, was nicht zu dieser Urkunde für das Stift St. Die
gehören konnte. Nun besitzen wir zwei Originalurkunden aus dem Jahre
1255, in denen der Herzog allein und unter dem Titel Herzog von Lothringen
und Markgraf aufgeführt ist, wobei seiner Mutter in keiner Weise Erwähnung
geschieht. Eine dieser Urkunden wird von des Herzogs Oheim, dem Grafen
Rainald von Blieskastel, bestätigt, wobei sich eine selbständige
Regierung Friedrichs erkennen läßt, indem Rainald
von den Räten des Herzogs spricht, die bei dem Zustandekommen
der Urkunde vermittelt hätten. Ebenso findet sich im April 1255 die
Bestätigung einer Urkunde für das Kloster Remiremont allein durch
Friedrich mit dem gleichen Titel. Angesichts dessen wird eine Urkunde
vom 1. April 1255, die im Namen von Katharina
und Friedrich gemeinsam ausgestellt ist, jedoch nur in Abschrift
vorliegt, einigermaßen verdächtig. Man wird aus dem gesamten
Dokumentenbefund schließen müssen, dass seit Beginn des Jahres
1255 eine Entfremdung zwischen Mutter und Sohn eingetreten ist, unter die
Herzog Friedrich im Juli 1255 gewissermaßen einen Schlußstrich
gesetzt hat.
In den Urkunden, die er danach ausstellte, spricht er
unverblümt über die Ungerechtigkeiten, außergesetzlichen
Forderungen, Überforderungen und Ähnlichem, die seine Mutter
begangen habe. Man kann hier offenkundig die Entfremdung feststellen, zumal
er seine Mutter in der Urkunde, mit der er den Grafen von Luxemburg zum
Vormund erwählte, mit keinem Wort erwähnt. Dieser Umstand erscheint
wichtig wegen der Frage, ob er sich vielleicht damals seinen Oheim zum
Vormund genommen habe, weil in dieser Zeit seine Mutter gestorben sei.
In der Tat ist uns der Text einer Urkunde Erzbischof Arnolds von Trier
vom Juni 1255 überliefert, in dem es heißt, der Herzog habe
vor dem Erzbischof Buße geleistet für das Unrecht, das er und
seine Mutter seligen Angedenkens dem Kloster Chamouzey zugefügt hätten.
Die Urkunde ist uns allerdings nur in einer Abschrift aus dem Jahre 1431
überliefert. Der Ausdruck für Katharina:
bonae
memorie quondain Lotharingie ducissam ist also nicht für
das Original gesichert und kann möglicherweise dadurch bedingt sein,
dass der Copist sich erinnerte, die Herzogin sei in diesen Jahren gestorben,
falls die Formulierung sich nicht lediglich darauf bezieht, dass sie zu
diesem Zeitpunkt nicht mehr Herzogin war.
Hierzu sind dann noch weitere Faktoren zu beachten. So
wäre zum Beispiel wie bereits gesagt, zu erwarten, dass Friedrich
in der Urkunde über die Neuregelung seiner Vormundschaft den Tod
seiner Mutter erwähnt hätte, während er im Gegenteil von
ihr darin gar nicht spricht. Auch die schon erwähnten Dokumente aus
dem Juni und Juli 1255, in denen er Unrecht seiner Mutter wiedergutmacht,
sprechen keineswegs von ihr als von einer Verstorbenen. Demgemäß
muß man doch wohl davon ausgehen, dass sie zu diesem Zeitpunkt noch
lebte. Im übrigen hat die neu eingerichtete Vormundschaft des LUXEMBURGERS
nur bis Ende September 1255 gedauert. Da Herzog Friedrich in einer
Urkunde vom 28. September 1255 ihm für die nächsten sechs Jahre
einen Anteil an der Salinenproduktion gewährt, um seine Schulden zu
tilgen, ist darin vielleicht ein Entgelt im Zusammenhang mit der Beendigung
der Vormundschaft zu sehen. In dieser Zwischenzeit vom Juli bis Oktober
1255 ist offensichtlich die Herzogin-Mutter gestorben, weil jetzt gleichzeitig
auch Regelungen über ihren Nachlaß getroffen wurden.
1225
oo Matthäus II. Herzog von Ober-Lothringen
um 1193-24.6.1251
Kinder:
Laura
-
1288
1. oo Johann I. von Dampierre Seigneur de St. Dizier
- 1258
2. oo Wilhelm II. de Vergy, Sire de Mirabeau
- 1272
Katharina
-
1255
oo Richard von Montfaucon, Erbe von Mömpelgard
- 1279
Adeline
- vor
1281
oo Ludwig I. Graf von Savoyen-Waadt
- 1302
Isabella
-
1266
oo Johann II. de Chalon Graf von Auxerre
- 1309
Friedrich III.
1238-31.12.1303
Literatur:
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Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen.
Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 28 Seite 57 -
Mohr Walter: Geschichte des Herzogtums Lothringen. Verlag "Die Mitte"
Saarbrücken 1974 Band III Seite 55-75,76-85 - Thiele, Andreas:
Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte
Band II, Teilband 1 Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser
I Westeuropa, R.G. Fischer Verlag 1993 Tafel 15 -