Patze Hans/Schlesinger Walter: Seite 18-20
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"Geschichte Thüringens"

Die Regierung des ersten und des zweiten LUDOWINGERS war territorialpolitisch durch den Ausgriff über das Thüringer Becken nach Nordosten und Osten gekennzeichnet. Noch ehe Ludwig der Springer ins Grab sank, hatte er eine weitere Voraussetzung für die auf Jahrhunderte gültige Gestaltung des mitteldeutschen Raumes geschaffen. Es waren die hessischen Heiraten seiner Söhne Ludwig, des künftigen Landgrafen, und Heinrich, des künftigen Grafen in Hessen.
In Hessen tritt zwischen 1024 uns 1121 als Inhaber der Grafschaft Maden (südlich Kasel) ein Geschlecht entgegen, dessen vier aufeinanderfolgende Söhne sämtlich den Namen Werner führten. Ihre Besitzungen lagen nicht nur im nördlichen Hessen, sondern Werner II. ist auch als Inhaber einer Grafschaft im Neckargau bezeugt. Die Grafen Werner sind auch als Inhaber von Grafschaftsrechten in Markgröningen, mit denen das Reichsbanneramt und der Vorstreit im königlichen Heere verbunden war, nachgewiesen. Sie konnten von einer im Gebiet von Winterthur in Oberschwaben ansässigen edelfreien Familie abgeleitet werden. In Hessen besaßen sie außer der zentralen Grafschaft Maden die Vogteien über die Klöster und Stifte Kaufungen, Hasungen, Breitenau, Fritzlar und Weilburg und über das Hochstift Worms. Als 1121 Werner IV. kinderlos starb, soll ein Graf Giso in sein Erbe eingetreten sein. Er gehörte einem Geschlecht an, in dem dieser Name gebräuchlich war. Die Grafen Giso erscheinen gleichzeitig mit den Grafen Werner vornehmlich im Raume nördlich Marburg. Seit 1099 begegnen sie als Vögte des Klosters Hersfeld. Der 1122 verstorbene Graf Giso IV. hinterließ aus der Ehe mit Kunigunde von Bilstein eine Tochter Hedwig, die vor 1122 den Grafen Ludwig von Thüringen heiratete. Dessen Bruder Heinrich vermählte sich mit Gisos IV. Witwe. Ihr Name wird von der Chronik des Klosters Goseck ebenfalls mit Hedwig angegeben. Ist dies richtig, so müßte Giso IV. eine zweite Ehe geschlossen haben. Da sich der letzte GISONE nach Gudensberg, das gleich dem Grafschaftssitz Maden in der niederhessischen Ebene liegt, nennt, nahm schon H. B. Wenck Stammesverwandtschaft der Grafen Werner mit den Grafen Giso an, die allerdings genealogisch nicht zu erweisen ist. Die GISONEN folgten den Grafen Werner nur in einem Teil ihrer Besitzungen und Rechte.
Ob das 1138/39 als ludowingisch bezeugte Marburg mit Cappel und Oberweimar gisonisches Erbgut oder bereits Erwerbung der LUDOWINGER war, ist nicht zu entscheiden. Es scheint, dass sich beim Tode des letzten Grafen Werner Erzbischof Adalbert I. von Mainz entscheidend in Hessen eingeschaltet und unter anderem die Lehnshoheit über die Grafschaft Maden gewonnen hat.
Die LUDOWINGER besaßen also in Hessen zwei getrennte Besitzkomplexe um Maden-Gudensberg im Norden und um Marburg-Wetter im Süden. Zwischen ihnen eine territoriale Verbindung herzustellen, mußten sie als ihre Aufgabe betrachten. Aus dem Erbe der Grafen von Bilstein besaßen sie in der Nähe des Rheins Rosbach an der Sieg, die Neuerburg, Altenwied und Bilstein. Wichtig waren die Vogteien über Breitenau, Hersfeld, Fritzlar und Hasungen.
Eine ähnliche Politik der Auflösung geschlossener, alter Machtkerne, verbunden mit einer Einschaltung des Erzstiftes Mainz wie in Hessen, hat Adalbert I. in Thüringen betrieben. Der Erzbischof und der Graf Ludwig der Springer hatten gegenüber Kaiser HEINRICH V. dieselbe politische Haltung eingenommen. Es wäre denkbar, dass sich auch der Gegensatz Adalberts zu HEINRICH V. mit an dem weimarischen Erbe entzündet hat, denn die Grafen von Weimar hatten auch mainzische Lehen in Besitz gehabt.
Es scheint nun, dass Adalbert I. nicht nur das Nachgeben des Königtums gegenüber der Kirche, wie es sich im Wormser Konkordat zeigte, sondern auch die territorialen Schwächemomente kühl ausgenutzt hat. Man muß sich vergegenwärtigen, dass in diesen Jahren, da in Hessen die Grafen Werner und die Grafen Giso ausstarben, auch in Thüringen mit dem Tod Ludwigs des Springers eine Situation eintrat, die ein geschickter Politiker nutzen konnte. Nach der Rückkehr aus der Gefangenschaft erwarb Adalbert dem Erzstift in Thüringen zahlreiche Besitzungen. Es ist nicht zu erweisen, doch es scheint denkbar, dass Adalbert I. von Mainz an der Erhebung des Grafen Ludwig zum Landgrafen mitgewirkt hat.
Was war vorausgegangen? 1130 hatte Graf Hermann von Winzenburg auf einem Kirchhof den Grafen Burchard von Loccum durch Ministeriale umbringen lassen. Kaiser LOTHAR beantwortete die Tat mit der zeitweiligen Entsetzung des Grafen. Historiographische Quellen bezeichnen Hermann von Winzenburg als principalis Thuringie. Man hat daraus geschlossen, Hermann sei bereits Landgraf gewesen und habe diese Stellung an Ludwig I. abtreten müssen. Eine sorgfältige Prüfung der Quellenstellen läßt jedoch diese Deutung nicht zu.
Man kann nur sagen, dass Hermann von Winzenburg eine mächtige Stellung im nordwestlichen Thüringen eingenommen hat. In Thüringen selbst ist er jedoch nie in Erscheinung getreten. Er war eine Art Großgraf. Nach dem Reichstag von Goslar im Frühjahr 1131 erscheint nun Ludwig als Landgraf. Für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Absetzung Hermanns und der Einrichtung des Landgrafenamtes haben wir keinen Beweis.
Der Landgraf ist in der Reichspolitik zunächst nicht hervorgetreten. Es versteht sich aber, dass er sich an LOTHAR anlehnte, wie einige wenige Zeugenvorkommen zeigen. Für die LUDOWINGER war es zweifellos von Wert, dass Udo I. zum Bischof von Naumburg erhoben wurde. Er hat sich, als KONRAD III. zum König gewählt worden war, sofort auf die Seite der STAUFER gestellt. Schon 1138 erscheint er beim König in Bamberg. Wenige Wochen später, im Mai 1138, hatte KONRAD III. die maßgabenden Grafen Thüringens hinter sich: Landgraf Ludwig I., Erwin von Tonna, Sigebodo von Scharzfels, Ludwig von Lohra. Dies war für die staufische Politik ein wichtiger Erfolg; denn sie hatte die Möglichkeit, die drohende Vereinigung der WELFEN in Bayern und Sachsen zu verhindern. Zugleich war das Land aus der bisherigen engen Bindung an die in Sachsen vorwaltenden politischen Kräfte befreit. Die eben genannten Grafen und Ernst von Tonna-Gleichen versammelten sich beim König in Hersfeld. Freilich kam es nicht zu dem geplanten Vorstoß nach Sachsen, wo Heinrich der Stolze Albrecht den Bären vertrieben hatte.
KONRAD III. konnte das Band zu den LUDOWINGERN im Sinne und mit den Mitteln mittelalterlicher Politik bald enger knüpfen: Ludwig II. wurde mit Jutta, der Nichte KONRADS III., verlobt.
Beim Tode Ludwigs I. 1140 folgte ihm sein gleichnamiger Sohn in der Landgrafschaft, während der zweite, Heinrich, die Grafschaft Hessen erhielt. Zwischen Hessen und Thüringen bestand also wiederum eine lose Bindung durch die Familie. Der dritte Sohn, Ludwig, wurde mit der kleinen Herrschaft Thamsbrück abgefunden.