Die Regierung des ersten und des zweiten LUDOWINGERS
war
territorialpolitisch durch den Ausgriff über das Thüringer Becken
nach Nordosten und Osten gekennzeichnet. Noch ehe Ludwig
der Springer ins Grab sank, hatte er eine weitere Voraussetzung
für die auf Jahrhunderte gültige Gestaltung des mitteldeutschen
Raumes geschaffen. Es waren die hessischen Heiraten seiner Söhne Ludwig,
des künftigen Landgrafen, und Heinrich,
des künftigen Grafen in Hessen.
In Hessen tritt zwischen 1024 uns 1121 als Inhaber der
Grafschaft Maden (südlich Kasel) ein Geschlecht entgegen, dessen vier
aufeinanderfolgende Söhne sämtlich den Namen Werner führten.
Ihre Besitzungen lagen nicht nur im nördlichen Hessen, sondern Werner
II. ist auch als Inhaber einer Grafschaft im Neckargau bezeugt. Die Grafen
Werner sind auch als Inhaber von Grafschaftsrechten in Markgröningen,
mit denen das Reichsbanneramt und der Vorstreit im königlichen Heere
verbunden war, nachgewiesen. Sie konnten von einer im Gebiet von Winterthur
in Oberschwaben ansässigen edelfreien Familie abgeleitet werden. In
Hessen besaßen sie außer der zentralen Grafschaft Maden die
Vogteien über die Klöster und Stifte Kaufungen, Hasungen, Breitenau,
Fritzlar und Weilburg und über das Hochstift Worms. Als 1121 Werner
IV. kinderlos starb, soll ein Graf Giso in sein Erbe eingetreten
sein. Er gehörte einem Geschlecht an, in dem dieser Name gebräuchlich
war. Die Grafen Giso erscheinen gleichzeitig mit den Grafen Werner
vornehmlich im Raume nördlich Marburg. Seit 1099 begegnen sie als
Vögte des Klosters Hersfeld. Der 1122 verstorbene
Graf Giso IV.
hinterließ
aus der Ehe mit Kunigunde von Bilstein eine Tochter
Hedwig,
die vor 1122 den Grafen Ludwig von Thüringen
heiratete. Dessen Bruder Heinrich vermählte sich mit Gisos
IV. Witwe. Ihr Name wird von der Chronik des Klosters Goseck ebenfalls
mit Hedwig angegeben. Ist dies richtig, so müßte Giso IV.
eine
zweite Ehe geschlossen haben. Da sich der letzte GISONE
nach Gudensberg, das gleich dem Grafschaftssitz Maden in der niederhessischen
Ebene liegt, nennt, nahm schon H. B. Wenck Stammesverwandtschaft der Grafen
Werner mit den Grafen Giso an, die allerdings genealogisch nicht
zu erweisen ist. Die GISONEN folgten
den Grafen Werner nur in einem Teil ihrer Besitzungen und Rechte.
Ob das 1138/39 als ludowingisch
bezeugte Marburg mit Cappel und Oberweimar gisonisches
Erbgut oder bereits Erwerbung der LUDOWINGER war, ist nicht zu entscheiden.
Es scheint, dass sich beim Tode des letzten Grafen Werner Erzbischof Adalbert
I. von Mainz entscheidend in Hessen eingeschaltet und unter anderem die
Lehnshoheit über die Grafschaft Maden gewonnen hat.
Die LUDOWINGER besaßen also in Hessen zwei
getrennte Besitzkomplexe um Maden-Gudensberg im Norden und um Marburg-Wetter
im Süden. Zwischen ihnen eine territoriale Verbindung herzustellen,
mußten sie als ihre Aufgabe betrachten. Aus dem Erbe der Grafen von
Bilstein besaßen sie in der Nähe des Rheins Rosbach an der Sieg,
die Neuerburg, Altenwied und Bilstein. Wichtig waren die Vogteien über
Breitenau, Hersfeld, Fritzlar und Hasungen.
Eine ähnliche Politik der Auflösung geschlossener,
alter Machtkerne, verbunden mit einer Einschaltung des Erzstiftes Mainz
wie in Hessen, hat Adalbert I. in Thüringen betrieben. Der Erzbischof
und der Graf Ludwig der Springer hatten gegenüber Kaiser
HEINRICH V. dieselbe politische Haltung eingenommen. Es
wäre denkbar, dass sich auch der Gegensatz Adalberts zu HEINRICH
V. mit an dem weimarischen Erbe entzündet hat, denn
die Grafen von Weimar hatten auch mainzische Lehen in Besitz gehabt.
Es scheint nun, dass Adalbert I. nicht nur das Nachgeben
des Königtums gegenüber der Kirche, wie es sich im Wormser Konkordat
zeigte, sondern auch die territorialen Schwächemomente kühl ausgenutzt
hat. Man muß sich vergegenwärtigen, dass in diesen Jahren, da
in Hessen die Grafen Werner und die Grafen Giso ausstarben, auch
in Thüringen mit dem Tod Ludwigs des Springers eine Situation
eintrat, die ein geschickter Politiker nutzen konnte. Nach der Rückkehr
aus der Gefangenschaft erwarb Adalbert dem Erzstift in Thüringen zahlreiche
Besitzungen. Es ist nicht zu erweisen, doch es scheint denkbar, dass Adalbert
I. von Mainz an der Erhebung des Grafen Ludwig
zum Landgrafen mitgewirkt hat.
Was war vorausgegangen? 1130 hatte Graf
Hermann von Winzenburg auf einem Kirchhof den Grafen Burchard von
Loccum durch Ministeriale umbringen lassen. Kaiser
LOTHAR beantwortete die Tat mit der zeitweiligen Entsetzung
des Grafen. Historiographische Quellen bezeichnen Hermann von Winzenburg
als principalis Thuringie. Man hat daraus geschlossen, Hermann sei
bereits Landgraf gewesen und habe diese Stellung an Ludwig
I. abtreten müssen. Eine sorgfältige Prüfung
der Quellenstellen läßt jedoch diese Deutung nicht zu.
Man kann nur sagen, dass Hermann von Winzenburg eine
mächtige Stellung im nordwestlichen Thüringen eingenommen hat.
In Thüringen selbst ist er jedoch nie in Erscheinung getreten. Er
war eine Art Großgraf. Nach dem Reichstag von Goslar im Frühjahr
1131 erscheint nun Ludwig als Landgraf.
Für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Absetzung Hermanns
und der Einrichtung des Landgrafenamtes haben wir keinen Beweis.
Der Landgraf ist in der Reichspolitik zunächst nicht
hervorgetreten. Es versteht sich aber, dass er sich an LOTHAR
anlehnte, wie einige wenige Zeugenvorkommen zeigen. Für die LUDOWINGER
war es zweifellos von Wert, dass Udo
I. zum Bischof von Naumburg erhoben wurde. Er hat sich,
als KONRAD
III. zum König gewählt worden war, sofort auf
die Seite der STAUFER
gestellt.
Schon 1138 erscheint er beim König in Bamberg. Wenige Wochen später,
im Mai 1138, hatte KONRAD III. die
maßgabenden Grafen Thüringens hinter sich:
Landgraf
Ludwig I., Erwin von Tonna, Sigebodo von Scharzfels, Ludwig
von Lohra. Dies war für die staufische
Politik
ein wichtiger Erfolg; denn sie hatte die Möglichkeit, die drohende
Vereinigung der WELFEN
in Bayern und Sachsen zu verhindern. Zugleich war das Land aus der bisherigen
engen Bindung an die in Sachsen vorwaltenden politischen Kräfte befreit.
Die eben genannten Grafen und Ernst von Tonna-Gleichen versammelten sich
beim König in Hersfeld. Freilich kam es nicht zu dem geplanten Vorstoß
nach Sachsen, wo Heinrich
der Stolze Albrecht
den Bären vertrieben hatte.
KONRAD III. konnte
das Band zu den LUDOWINGERN im Sinne und mit den Mitteln mittelalterlicher
Politik bald enger knüpfen:
Ludwig II. wurde mit Jutta,
der Nichte KONRADS III., verlobt.
Beim Tode Ludwigs I. 1140
folgte ihm sein gleichnamiger Sohn in der Landgrafschaft, während
der zweite,
Heinrich, die Grafschaft Hessen erhielt. Zwischen Hessen
und Thüringen bestand also wiederum eine lose Bindung durch die Familie.
Der dritte Sohn, Ludwig,
wurde mit der kleinen Herrschaft Thamsbrück abgefunden.