Nach Gewin einzige Tochter des Herzogs Berthold von Bayern aus
seiner 2. Ehe mit der Biletrud
HERKUNFT UND GESCHICHTE FÜHRENDER BAYERISCH-ÖSTERREICHISCHER
GESCHLECHTER IM HOCHMITTELALTER
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Dr. J.P.J. Gewin: Seite 121
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6. Bilifrid
C. 1000-1010, Gemahlin des Grafen
Ernst G. 18.
C. 1000. Graf
Ernst und seine Gemahlin Pilifrid übergeben
eine Leibeigene als Censualin: R. H. nr. 266.
C. 1010/20. Pilifrid schenkt ihr
Eigen zu Erlheim und Bittenbrunn, eine Mühle zu Allersburg und eine
Ladestatt bei Schmidmühlen (alle südlich und südwestlich
von Amberg): R. H. nr. 290. Note von Widemann: Der Eintrag ins Traditionsheft
erfolgte, wie der Beisatz "bonae memoriae" zeigt, erst nach ihrem Tod.
1010/20. Pilifrid schenkt einen Leibeigenen und ihr Gut in Schwand:
R. H. nr. 295, 296. - Widemann bestimmt Schwand B. Neunberg, nach unserer
Meinung eher Schwand, B. A. Sulzbach, B. G. Amberg.
C. 1010/20. Verzeichnis aller von der verstorbenen Pilifrid
geschenkten Güter und Leibeigenen: R. H. nr. 298, 299.
Note:
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Laut einer Urkunde vom Jahre 1007 schenkte König
HEINRICH II. dem Nonnenkloster Bergen die einstige Besitzung
des Grafen Ernst G.
18 zu Dollnstein im Gau Sualafeld in der Grafschaft des Grafen
Werinher. Urkunde Heinrichs II. nr. 130, M. G. Dipl. 3, 158. Widemann
hat in einer Note bei der Tradition nr. 266 schon bemerkt, dass dieser
Graf Ernst
vielleicht derselbe ist als der Gemahl der Bilifrid.
Wir meinen, dass die Identität wohl als sicher anzunehmen ist.
Es zeigen sich in diesem Zusammenhang noch merkwürdige Fügungen.
Der oben genannte Besitz des Grafen
Ernst in Dollnstein lag im Sualafeld, wo von alters her die ERNSTE
als Gaugrafen walteten. König HEINRICH II.
schenkte Ernsts
einstigen Besitz zu Dollnstein dem Kloster Bergen, das 976 von
Biletrud, der 2. Gemahlin Herzog Bertholds, gegründet und
mit Besitzungen im Sualafeld, Sulzgau und Nordgau ausgestattet wurde. Die
Taufnamen der Bilefrid und Biletrud
sind beide aus dem Stamm "Bili" zusammengesetzt, was darauf hinweist,
dass erstere eine Tochter der Biletrud war. Eine derartige Namengebung
haben wir schon in unserem Werke über das RUPRECHTS-Geschlecht konstatiert
(siehe Seite 75-77); Graf Liutpald nannte eine seiner Töchter Liutswind
und gab einer anderen Tochter den Namen Ellanswind nach seinem Schwiegervater
dem Grafen Ellanperht.
Die oben erwähnte Urkunde von 29. September 976 unterrichtet uns
über Rückgabe der Bilitrud früher gerichtlich entzogenen
Besitzungen. Wie es scheint, hatte sie sich an Empörungen ihres Schwiegersohnes,
des Grafen Ernst G.
18., beteiligt. Zu den vom König abgesprochenen Gütern
gehörte auch wohl der Besitz des Grafen
Ernst zu Dollnstein, der dann später von König
HEINRICH II. dem Besitz des von seiner Schwiegermutter gestifteten
Klosters Bergen zugefügt wurde.
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