Bilifrid von Bayern                                    Gräfin von Dollnstein
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um 945- c. 1010
 

Nach Gewin einzige Tochter des Herzogs Berthold von Bayern aus seiner 2. Ehe mit der Biletrud
 

HERKUNFT UND GESCHICHTE FÜHRENDER BAYERISCH-ÖSTERREICHISCHER GESCHLECHTER IM HOCHMITTELALTER
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Dr. J.P.J. Gewin: Seite 121
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6. Bilifrid

C. 1000-1010, Gemahlin des Grafen Ernst G. 18.
C. 1000. Graf Ernst und seine Gemahlin Pilifrid übergeben eine Leibeigene als Censualin: R. H. nr. 266.
C. 1010/20. Pilifrid schenkt ihr Eigen zu Erlheim und Bittenbrunn, eine Mühle zu Allersburg und eine Ladestatt bei Schmidmühlen (alle südlich und südwestlich von Amberg): R. H. nr. 290. Note von Widemann: Der Eintrag ins Traditionsheft erfolgte, wie der Beisatz "bonae memoriae" zeigt, erst nach ihrem Tod.
1010/20. Pilifrid schenkt einen Leibeigenen und ihr Gut in Schwand: R. H. nr. 295, 296. - Widemann bestimmt Schwand B. Neunberg, nach unserer Meinung eher Schwand, B. A. Sulzbach, B. G. Amberg.
C. 1010/20. Verzeichnis aller von der verstorbenen Pilifrid geschenkten Güter und Leibeigenen: R. H. nr. 298, 299.

Note:
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Laut einer Urkunde vom Jahre 1007 schenkte König HEINRICH II. dem Nonnenkloster Bergen die einstige Besitzung des Grafen Ernst G. 18 zu Dollnstein im Gau Sualafeld in der Grafschaft des Grafen Werinher. Urkunde Heinrichs II. nr. 130, M. G. Dipl. 3, 158.  Widemann hat in einer Note bei der Tradition nr. 266 schon bemerkt, dass dieser Graf Ernst vielleicht derselbe ist als der Gemahl der Bilifrid. Wir meinen, dass die Identität wohl als sicher anzunehmen ist.
Es zeigen sich in diesem Zusammenhang noch merkwürdige Fügungen. Der oben genannte Besitz des Grafen Ernst in Dollnstein lag im Sualafeld, wo von alters her die ERNSTE als Gaugrafen walteten. König HEINRICH II. schenkte Ernsts einstigen Besitz zu Dollnstein dem Kloster Bergen, das 976 von Biletrud, der 2. Gemahlin Herzog Bertholds, gegründet und mit Besitzungen im Sualafeld, Sulzgau und Nordgau ausgestattet wurde. Die Taufnamen der Bilefrid und Biletrud sind beide aus dem Stamm "Bili" zusammengesetzt, was darauf hinweist, dass erstere eine Tochter der Biletrud war. Eine derartige Namengebung haben wir schon in unserem Werke über das RUPRECHTS-Geschlecht konstatiert (siehe Seite 75-77); Graf Liutpald nannte eine seiner Töchter Liutswind und gab einer anderen Tochter den Namen Ellanswind nach seinem Schwiegervater dem Grafen Ellanperht.
Die oben erwähnte Urkunde von 29. September 976 unterrichtet uns über Rückgabe der Bilitrud früher gerichtlich entzogenen Besitzungen. Wie es scheint, hatte sie sich an Empörungen ihres Schwiegersohnes, des Grafen Ernst G. 18., beteiligt. Zu den vom König abgesprochenen Gütern gehörte auch wohl der Besitz des Grafen Ernst zu Dollnstein, der dann später von König HEINRICH II. dem Besitz des von seiner Schwiegermutter gestifteten Klosters Bergen zugefügt wurde.
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