Adalbert I.                                                Graf von Rätien und Thurgau (um 836-um 838)
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    -8.1.846
 

Sohn des Markgrafen Hunfrieds I. von Istrien
 

Gerd Tellenbach: Seite 55
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"Der großfränkische Adel"

Graf Adalbert, der jene Rheinauischen Güter in Italien erwarb, tat dies natürlich nicht, um irgendwelche beliebigen Güter im Ausland an sich zu bringen, sondern weil er italienische Interessen hatte. Wir kennen ihn als Grafen im Thurgau und in Rätien, als Angehörigen der sogenannten HUNFRIDINGER oder BURKARDINGER, die in seinem Enkel den 1. wirklichen alemannischen Stammesherzog im deutschen Reich, Burkart I., stellten.
 
Michael Borgolte
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"Die Grafen Alemanniens"
 
ADALBERT (I)
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(§ Thurgau ?836 III 28 - ?838 111 28)

Belege mit comes-Titel:
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W I Nrn. 356 (= ThUB I Nrn. 53 und 66), 370 (= ThUB I Nr. 58), III Anh. Nr. 3 (= ThUB I Nr. 59)

Literatur:
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EICHHORN, Episcopazus Curiensis 333 - NEUGART, Episcopatus Constantiensis I. 1 182 - MEYER VON KNONAU, Geschlechtskunde 73 f. - PUPIKOFER, Thurgau I 145 f. - Geschichte der Stadt Lindau I. 1 22-25,II 198 f., 206f. - KNAPP, Buchhorner Urkunde 208, 210, 222 f. - SPEIDEL, Zürichgau 22 - BAUER, Gau und Grafschaft 96, 109, 111 - TELLENBACH, Königtum und Stämme 12, 51 Nr. 29b - MEYER-MARTHALER, Rätien 76f. 79 f. A. 201 - MAYER, Schaffhausen 15 f. - SCHMID, Königtum, Adel und Klöster 277 A. 128 - HLAWITSCHKA, Franken in Oberitalien 206 Nr. XCV - SCHULZE, Grafschaftsverfassung 90,122f.,124f. - ZOTZ, Breisgau 76 - BILGIERI, Geschichte Vorarlbergs 169 f., 258 A. 116 - BORST, Pfalz Bodman 190 - BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens 108-110

Vom 2. Drittel des 9. bis zum Beginn des 10. Jahrhunderts reicht eine dichte, aber nicht lückenlose Belegkette für Graf Adalbert im Thurgau (zu W I Nr. 227 und W II Anh. Nr. 3 s. aber Art. ADALBERT III). Aus chronologischen Gründen kann es sich nicht um eine und dieselbe Person handeln. Die ersten urkundlichen Nachweise stammen aus der Zeit um den Tod LUDWIGS DES FROMMEN und sind vom nächsten Beleg (W II Nr. 493) ca. ein Dezennium getrennt; mit den meisten Forschern möchte ich die Unterbrechung der Zeugnisreihe als Indiz der Personenverschiedenheit werten (zuletzt SCHULZE und SCHMID; anders MEYER-MARTHALER 79 f. A. 201 mit den jedenfalls unrichtigen Zitaten UB Zürich I Nr. 84 = D LdD Nr. 90 und Notkeri Balbuli Gesta Karoli Magni 51 cap. II.2, vgl. TELLENBACH 12 A. 1).
Die 3 St. Galler cartae mit Adalberts Namen in der Grafenformel sind im 3. (W I Nr. 356) bzw. 5. Jahr Ludwigs des Deutschen datiert (W I Nr. 370, III Anh. Nr. 3). Da die Zeitrechnungselemente in keinem Falle zusammenstimmen und personengeschichtliche Argumente für die Ermittlung der zugrunde liegenden Epochen einstweilen nicht bekannt sind, können die Belege wenige Jahre vor oder nach den Tod LUDWIGS DES FROMMEN, je nachdem, ob man von der Epoche von 833 oder aber von 840 ausgeht (BORGOLTE, Chronol. Stud. 178). Vor 840 wird im Thurgau aber auch  GEROLD (III), nach diesem Datum UDALRICH (III) als Graf genannt. Es ist gut möglich, aber wegen der zeitlichen Variabilität der Belege nicht nachzuweisen, dass Adalberts Amtsführung die eines der genannten Grafen unterbrochen oder begleitet hat (vgl. PUPIKOFER 145; SPEIDEL; BAUER 109, III; SCHULZE 90, 123). Eine räumliche Scheidung der Zuständigkeiten zwischen Adalbert und Gerold bzw. Udalrich ist aus den Urkunden nicht zu erschließen.
NEUGART und BAUER (96) haben Adalbert, den Grafen im Thurgau, mit einem Klettgauer Grafen gleichgesetzt, der in der 2. Urkunde des Rheinauer Cartulars genannt wird (UB Zürich I Nr. 57). Die Datierung dieses Stückes ins Jahr 844 hat aber SCHMID (Königtum, Adel und Klöster 271) mit guten Gründen zurückgewiesen und durch die auf 901/02 ersetzt (GOZBERT II, III; ADALBERT III).
Adalbert gilt in der Forschung seit langem als der Sohn des rätischen Grafen Hunfrid (s. NEUGARRT; zuletzt BORST, BILGIERI, ZOTZ). Von diesem wird in der Translatio sanguinis Domini (KLÜPPEL, Reichenauer Hagiographie 158 cap. 16), einer Reichenauer Erzählung aus der Mitte des 10. Jahrhunderts, berichtet, er habe nach dem Tod des Vaters dessen Heilig-Blut-Reliquie cum coteris quoque rebus, also auch die Grafschaft in Rätien, geerbt. Tatsächlich zeigen mehrere Gedenkbucheinträge, dass ein Sohn Hunfrids namens Adalbert existiert und wie sein Vater die Grafenstellung erlangt haben mag (Liber Viventium Fabariensis pag. 24 = PIPER, Libri Confrat. 359 col. 7, 13; St. Galler Gedenkbuch pag. 6 = PIPER 15 col. 23, 3; Das Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau 103 A1). Es fragt sich aber, ob der rätische Adalbert mit dem gleichnamigen Thurgauer Grafen identifiziert werden darf. Die Belege Hunfrids von 806/08 und 823/34 sind chronologisch vom Erstbeleg Adalberts beträchtlich entfernt. Darüber hinaus konnte in einer neuen Analyse der Zeugnisse zur Einführung der Grafschaftsverfassung in Rätien gezeigt werden, dass sich bisher ungeklärte Widersprüche in der Überlieferung beheben lassen, wenn man einen älteren Hunfrid (von 806/08) von einem jüngeren Hunfrid (von 823/24) trennt (BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Exkurs. 219-229). Wenn demnach der rätische Adalbert nach 808 sein Amt angetreten und - wie es den Anschein hat - nach dem Aufstand Bernhards von Italien um 817/18 verloren hat, entfällt die Möglichkeit einer Identität mit Adalbert.
Nach der Translatio sanguinis Domini (KLÜPPEL, Reichenauer Hagiographie 158 cap. 17) hat Hunfrids Sohn einen Widersacher namens Ruodpert im Kloster Lindau bestattet; Ruodpert wird mit RUADBERT (II), dem Linz- und Argengaugrafen von 807-813/14, einem "UDALRICHINGER", identifiziert. Entweder ihm oder dem HUNFRIDINGER Adalbert schreibt man die Gründung des Nonnenklosters Lindau zu (s. Geschichte der Stadt Lindau II 199, BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Exkurs, 228). Für Adalbert spricht die Lindauer Lokalüberlieferung. In einem gefälschten Diplom LUDWIGS DES FROMMEN für Lindau ist von einem Adelbertus (...) sacri palacij Comes die Rede, der das Frauenkloster am Bodensee pro salute et remedio animarum amnium parentum suorum et sue primo fundauit omnibusque suis allodiis augmentauit (zuletzt nach einer Abschrift des 15. Jahrhunderts in: Geschichte der Stadt Lindau II 201 ff. = BM² Nr. 992). Da die Urkunde, ein Machwerk des 12. Jahrhunderts, das Datum des 21. April 839 trägt, ist der Lindauer fundator bisher meistens mit dem Grafen von Rätien und dem um 840 belegten Grafen im Thurgau identifiziert worden (Zuletzt BORST, BILGERI 69 f., ZOTZ; anders MEYER VON KNONAU, Geschlechtskunde 73 A. 2). Genauer unterscheidend müßte man sagen, dass ein Beleg von 839 eher zu den Zeugnissen über den Thurgau-Grafen als zu den Nachweisen des Hunfrid-Sohnes passen würde. Man scheint aber bei der Auswertung des Falsifikats den quellenkritischen Beobachtungen der Diplomatiker nicht ganz gerecht geworden zu sein (s. LECHNER, Urkundenfälschungen 60-63; BM² Nr. 992; SICKEL, Acta Karolinorum II 418 f.). Demnach muß angenommen werden, dass der Fälschung die echte Urkunde LUDWIGS DES FROMMEN für Reichenau von 839 IV 21 (BM² Nr. 991) als textliches und graphisches Vorbild gedient hat (vgl. auch STENGEL, Immunitätsprivilegien 606 A. 1, mit Hinweis auf D K III Nr. 6). Der Gedanke LECHNERS (Urkundenfälschungen 61), es könnte ein verlorenes echtes Diplom für Lindau mit demselben Datum wie die Reichenauer Urkunde für die Herstellung der Fälschung abgeschabt worden sein, beruhte nur auf einem hypothetischen Schluß und wollte auch so verstanden werden. Genauso gut kann man sich vorstellen, dass neben anderen Formularbestandteilen auch das Eschatokoll mit dem Datum von der Reichenauer Vorlage in das Falsifikat übernommen wurde. Wenn überhaupt eine echte Urkunde LUDWIGS DES FROMMEN für Lindau vorauszusetzen ist, kann diese im 2. oder 3. Jahrzehnt des 9. Jahrhunderts ausgestellt gewesen sein. Damit entfällt das chronologische Argument für eine Identifikation des Lindauer Gründers mit dem Grafen im Thurgau.
In der Urkunde wird Adelbertus als sacri palacij Comes bezeichnet; dieser Titel, an dem in der Forschung Anstoß genommen wurde (MEYER VON KNONAU, Das bellum diplomaticum Lindaviense 102, BORST), kehrt in einem Eintrag des Lindauer Necrologs aus dem 13./15. Jahrhundert zum 8.1. wieder: Ob. grave Albreth, pfallenztgrave des Rines und stilfter dis münsters, und git, als hute epdissin denne ist, brot, win und flaiscb (Liber anniversariorum monasterii Lindaugiensis 180). Ohne Zweifel war in beiden Quellen dieselbe Person gemeint; der angebliche Gründer des Damenstifts kann jedoch nicht am 8. Januar verstorben sein. Wie sich aus Parallelbelegen aus Remiremont, Brescia und St. Gallen ergibt, ist nämlich ADALBERT (II) "der Erlauchte" Ende des 9. Jahrhunderts an diesem Kalendertag verschieden. Es hat daher den Anschein, als habe man im Lindauer Kloster während des späteren Mittelalters den als Gründer betrachteten Adelbertus (Albreth) mit dem am 8.1. verstorbenen Magnaten identifiziert (Vgl. Geschichte des Stadt Lindau II 206 f. - Zu frühneuzeitlicher Lindauer Quellen über die Klostergründung s. ebd. I. 1 22-25, II 198 und BILGERI 258 A. 116).
Nach EICHHORN und NEUGART soll Adalbert 846 gestorben sein; PUPIKOFER (146) berief sich für dieselbe Aussage auf "das Totenbuch des Frauenklosters Schännis", ohne die Quelle durch ein Zitat zugänglich zu machen, Wahrscheinlich beruht die Nachricht auf der nicht zuverlässigen Chronik von Schänis (vgl. GUBSER, Geschichte der Landschaft Gaster 611).
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Kinder:

  Udalrich Herr von Schämis
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  Hunfried III. Graf im Zürichgau
        -
 
  Adalbert II. Graf im Thurgau
         - um 906
 
 
 
 

Literatur:
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Eduard Hlawitschka: Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands. Zugleich klärende Forschungen um „Kuno von Öhningen“, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987, Seite 64 -