Die Ursache der Unruhen, die von den Werlern in Verbindung
mit dem BILLUNGER Thietmar angezettelt
wurden, sind daher nicht in einem Kampf gegen den Kaiser, sondern richtiger
in lokaler begrenzten Streitfällen zu suchen, denen freilich der Kaiser
durch sein Eingreifen schließlich ein Ende setzte.
Auf einem solchen Hintergrund aber sind bereits die Unruhen
der Werler und des BILLUNGERS Thietmar zu suchen, von denen in der
Überlieferung dieser Zeit gewiß nicht zufällig parallel
nebeneinander die Rede ist.
Sehr viel deutlicher wird das im Fall des BILLUNGERS
Thietmar in dessen Streit mit dem Bischof Meinwerk von Paderborn, über
den die Quellen genauer orientieren. Streitobjekt war hier die Abtei Helmarshausen
an der unteren Diemel, im Jahre 997 von einem Grafen Ekkehard und seiner
Gemahlin Mathilde gegründet. Im Jahre 1017 wurden Beschwerden über
die Abtei von seiten der Erben des zu diesem Zeitpunkt schon verstorbenen
Stifters erhoben, denen nach längeren und öfteren Beratungen
HEINRICH
II. auf dem Fürstentag von Leitzgau am 11. Juli 1017
schließlich ein Ende dadurch setzte, daß er die Abtei dem Reich
zusprach. Jedoch wandte er sie sogleich danach dem Bischof Meinwerk zu
und unterstellte sie also der bischöflichen Kirche von Paderborn.
Wie wir aus der Vita Meinwerci erfahren, gehörte zu den Erben des
Klostergründers insbesondere Thietmar, des
BILLUNGER-Herzogs
Bernhard II. Bruder [14
Vita Meinwerci, cap. 195. Die genaue
Art der Verwandtschaft Thietmars zur Stifterfamilie wird freilich
nicht deutlich, vgl. Schölkopf, a.a.O., Seite 153f.]. Er war mit der
Handlungsweise des Kaisers nicht einverstanden. So hören wir schon
bald davon, daß er sich an Meinwerk schadlos zu halten versuchte,
indem er raubend über dessen Besitzungen herfiel [15
Thietmar
VIII 26 a.a. 1018. Einzelheiten teilt die Vita Meinwerci, cap. 100 und
158 mit, die von der Plünderung des von Thietmars Schwester
geleiteten Klosters Herford berichtet.]. Zwar konnte ihn Meinwerk unter
kirchlichem Druck in die Schranken weisen und zu Schadenersatz verurteilen
[16 Vita Meinwerci cap. 100. Vgl. zur Datierung um 1019 die glweich
folgenden Ausführungen.], aber ein endgültiger Augleich wurde
erst unter veränderten reichspolitischen Verhältnissen nach dem
Tode HEINRICHS II. 1024 auf einem sächsischen
Fürstentag zu Werla (an der Oker) erzielt. [17 Vita Meinwerci,
cap. 195.]
Daß bei einer solchen gleichartigen Lage der Dinge
das Werler Haus und der BILLUNGER Thietmar schließlich in
ihrer Selbsthilfe gegen die vom Kaiser bevorteilten Bischöfe zusammenfanden,
kann bei der Gleichzeitigkeit ihrer verletzten Rechtsinteressen, bei der
Nachbarschaft ihrer Einflußbereiche und bei vielleicht sogar bestehenden
verwandtschaftlichen Beziehungen [18 Auf diese deutet Friedrich
von Klocke, Gisela Seite 93, in vorsichtiger Weise hin.] nicht verwundern.