Erniculus                                        Graf von Boulogne
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932-   989
 

Sohn des Grafen Adalolf von Boulogne oder Sohn des Grafen Wilhelm von Ponthieu (* 903, + 965)
 

Frans van Droogenbroeck per E-Mail:
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ARNULFUS (oder "Erniculus" in dem Chronik von Malbrancq de Morinis) ist sehr wahrscheinlich Sohn von ADOLF von Flandern, Graf von Ternois und  Boulogne (+ 13. Nov 933), und deswegen Enkelkind von Baldwin II von Flandern (+ 918).
Quelle = Urkunde aus 972, wo Arnulf von Boulogne bezeichnet wird wie "nepos" (Neffe) von Graf Arnold II von Flandern (964-988).
GUERARD, Cartulaire de Saint-Bertin, 154.
 
Chronik von Malbrancq de Morinis: herausg. BRASSART, Souvenirs de la Flandre wallonne, 2.Serie, XV, S.11.

Brandenburg Erich: Tafel 5 Seite 10
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"Die Nachkommen Karls des Großen"

VIII. 39. ARDOLF, Graf von Guines
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* nachgeboren 966, + nach 996

Gemahlin:
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Mathilde, Tochter des Grafen Erniculus von Boulogne (?)

Anmerkungen: Seite 127
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VIII. 39. ARDOLF

Lambert von Ardres S. S. 24, 509.
Der Vater seiner Gemahlin Erniculus, Graf Boulogne, war nach Lambert ein Sohn des Grafen Wilhelm von Ponthieu, was Vanderkindere I, 83 bezweifelt. Er identifiziert ihm mit dem 972 31. I. urkundlich erscheinenden Grafen Arnulf von Boulogne, dem Neffen Arnulfs I. von Flandern (siehe VII 47). In diesem Fall hätte aber Ardolf unmöglich die ihm sehr nahe verwandte Tochter dieses Grafen heiraten können. [VIII 59 ]



Leo Heinrich Dr.: Seite 12,13
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"Zwölf Bücher niederländischer Geschichten."

Der jüngere, Adalulf, erhielt, natürlich der Markgrafschaft untergeordnet, jene Grafschaft, welche die Gebiete von Boulogne, St. Pol, Guines, Therouenne und des Klosters des heiligen Bertin umfaßte, oder den pagus Arkensis.
Doch wurde der Teil Flanderns, welchen vorher Adalulf erhalten hatte, und welcher nach dessen Tode wohl von Arnulf nicht wieder verliehen worden war, mit Ausnahme der Grafschaft Guines, von dem Könige Lothar an einen französischen Grafen (comes Pontacensis) Wilhelm gegeben; auch machten bei dieser Gelegenheit die Mönche des heiligen Bertins ihr Recht auf Calais geltend; doch blieb diese Seestadt wegen ihrer militärischen Wichtigkeit in weltlichen Händen und wurde nebst der Grafschaft Guines einem anderen Lehnsmanne von Frankreich, Adolph, Sigfrids Sohne, erteilt. Die Grafen von Boulogne und Guines blieben dabei wegen dieser Besitzungen Vasallen von Flandern [3 Später erbte der ganze pagus Arkensis, mit Ausnahme der an Kirchen gekommenen Territorien und der Grafschaft St. Pol, wieder zusammen, indem die Familien Wilhelms von Boulogne und Adolphs von Guines durch eine Heirat verbunden wurde:

Wilhelm von Boulogne

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 Graf von St. Pol        Ernikulus                 Sigfrid
Vogt von Therouenne Graf von Boulogne

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 Rosella                        Mathilde  oo Adolph von Guines

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  -----------------  oo ------------  Rudolph

                      Eustathius
                      Graf von Boulogne und Guines]
Der Pagus Arkensis hatte sich 964 getrennt in die eximierten Landschaften des Stifts von Therouenne, des Klosters des heiligen Bertin, die Besitzungen des Gaugrafen Wilhelm, der zugleich, wie es scheint, Vogt der Stiftsande war, und in die eximierte adelige Herrschaft, welche eben ihres Eximiertseins wegen ebenfalls Grafschaft genannt ward, und nach dem Hauptort Guines. Nun teilte Wilhelm seinen Gau, den er als erbliche Lehnsherrschaft betrachtete, unter seine beiden Söhne, gab jdem von ihnen also ebenfalls eine Landschaft, die den Charakter eximierter Territorien trugen, und nach dem Hauptorten Grafschaften von Boulogne und Saint Pol genannt wurden. Durch eine Erbtochter erbten die Grafschaften Boulogne und Guines zusammen; Saint Pol blieb separiert, und erbte etwa hundert Jahre später (1067) durch Clementia eine Erbtochter des Grafen Hugo von Saint Pol, an Arnulph, Herrn von Selnesse, deren Gemahl, welcher an der Stelle des Burgfleckens Selnesse die Stadt Ardres gründete.


  oo Adelina
            -
 
 
 
 

Kinder:

  Eustach I. Graf von Boulogne
         -   1049

  Mathilde
         -

  oo Ardolf Graf von Guines
             - nach 996
 
 

Literatur:
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Alvermann, Andrea: Geschichte der Grafschaften, Ländereien & der Stadt Saint Pol. Übersetzung aus dem Mittelfranzösischen Kapitel 7 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel Seite 10 - Leo Heinrich Dr.: Zwölf Bücher niederländischer Geschichten. Eduard Anton Verlag Halle 1832 Seite 14,34 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf Seite 470 -