Sohn des Grafen
Rapoto III. im Inn- und Norital
Otto I. ist der Stammvater
der Grafen von Scheyern, späteren WITTELSBACHER.
GENAELOGISCHES HANDBUCH ZUR BAIRISCH-ÖSTERREICHISCHEN
GESCHICHTE
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Dungern Prof. Dr. Otto: Seite 18
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9. Otto I.
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982/87 (acta tirol. I. 3/4. 6). Der kaiserliche magister
comes
Huoto ddo. Brixen 15. X.
967 (MG. DD. II. No. 14)?
Graf "de Hohenwarte" (acta tirol. I. 19. 46ab), wobei
aber "de H." späterer Nachtrag.
Graf im Pustertal 1002/24 (acta tirol. 23. 57)
Bruder Bischof
Gebhards von Regensburg (MG. SS. III. IV. 68).
Mit einer Verwandten verheiratet (10. XII.1055, nQ. V.
1604).
Der fragliche Stammvater der Grafen von Scheyern,
späteren WITTELSBACHER.
Seite 11/12:
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Über Rapotos
Bruder
Otto entspann
sich eine wissenschaftliche Fehde, welchem Geschlecht er angehöre.
Fraglich ist es, ob wir ihn bereits in dem kaiserlichen Magister Grafen
Huoto erblicken sollen, der ddo.
Brixen am 15. Oktober 967 (MG. DD. II, Nr. 14) zugunsten des dortigen Bischofs
Richpert bei Kaiser OTTO II. für
die Verleihung der Marienkapelle in Regensburg einschreitet. Sicher ist
es der Graf Otto, der auf Befehl des
Kaisers HEIRNICH II. wegen der Grenzen
zwischen den Grafschaften Pustrissa und Norica valle 1002/04 (Acta tirol.
I. 23, Nr. 57) sich einem Schiedspruch unterwerfen musste; dies könnte
die Ursache gewesen sein, dass man ihm die Schuld beimaß, als Herzog
Otto von Kärnten Ende 1002 (MG. DD. V. 16) bei Campo San Vitale im
Brentatale eine Niederlage erlitt, so dass also der obige Vergleich in
das Jahr 1002 fiele. Aus Anlass dieses Kampfes wird
Otto
ausdrücklich
als Bruder des
Bischofs Gebhard bezeichnet. Graf Otto
war mit einer uns unbekannten Verwandten verheiratet. Die kirchlichen Eheverbote
mit ihren weitausschweifenden Graden waren einerseits päpstliche Finanzmaßregeln,
um durch die Ehedispense Geld zu erhalten, andererseits boten sie der politischen
Ausnützung geeigneten Boden. Graf Otto
hatte nämlich dem Domkapitel Freising 994/1005 (nQ. V. 1604) gegen
den lebenslänglichen Genuss eines Hofes in Geroldsbach bei Scheyern
einen ganz bedeutenden Besitz hingegeben, dessen Tiroler Teil nach Ottos
Ableben
1022/23 (nQ. V. 1604) sein Bruder Bischof
Gebhard von Regensburg zum lebenslänglichen Genuss erhalten
hatte. In einer kaiserlichen Ratsversammlung wurde am 10. Dezember 1055
zu Neuburg an der Donau befunden, dass Domkapitel habe diesen Besitz eben
wegen des verbotenen Verwandtschaftsgrades, in dem Ottos
Frau zu ihm stand, verwirkt, weshalb er dem Kaiser wieder zurückfiel,
der ihn aber wieder dem Domkapitel verlieh. Warum nach mehr denn 30 Jahren
dieser für das Endergebnis ganz zwecklose Vorgang gewählt wurde,
dürfte sich vielleicht daraus erklären, dass uns nur dieser einzige
Ratsbeschluss erhalten blieb, während eine Anzahl anderer, die nicht
den status quo zum Endziel hatten, verloren gegangen sind. nQ. V. 1604
ist nicht alles richtig bestimmt. Es folgen sich: Legian = Lajen; Parpian
= Barbian; Sutsis = Seis; Tieres = Tiers; Albiun = Albions; Tanureis =
Tanürz, Gd. Lajen; Tseuis = Tschövas; Tsusis = Unter-Tschutschhof,
Gd. Lajen; Seges = die alten Sägen bei St. Peter in Gröden, an
deren Stelle dann das Bräuhaus trat; Wald entlang des Grödertales.
Aus den in Frage kommenden Gütern bildete Geroldsbach die Stütze
für eine scheyernsche Ableitung der Herkunft Graf
Ottos. Nachdem aber dieser Hof nicht sein Allod, sondern freisingisches
Gut war, besteht derzeit kein Anhaltspunkt für eine solche Herleitung.
Untersuchen wir nun den Besitz von Otto, so fällt
uns nicht nur bei ihm, sondern auch bei seinen Brüdern und den RAPOTONEN
die ganz bedeutende Begüterung in Tirol auf. Abgesehen von dem Unterinntal,
Stubai und Beginn von Pustertal, ist es die Gegend um Brixen und insbesondere
das Plateau von Lajen mit dem gegenüberliegenden Barbian. Ein Otto
(sicher der Graf) zeugt an erster Stelle, als Bischof Albuin von Brixen
982/87 (Acta tirol. I. 3/4, Nr. 6) vom Bischof Etich von Augsburg Augsburger
Kircheneinkünfte in Völs a. Schlern; Seis (Siusis) und Kastelrut
gegen Brixner Kircheneinkünfte in Siffian austauscht. Nachdem Dießen
im Bistum Augsburg lag, kann man mit Sicherheit annehmen, dass sowohl der
Freisinger als der Augsburger Kirchenbesitz im Grödnertale und am
Schlern aus Dießener Grafengut stammt.
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