Sohn des Grafen
Berthold aus dem Geschlecht der ALAHOLFINGER
und der Gersuinda, Tochter von Ascarius
Michael Mitterauer: Seite 127
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"Karolingische Marken im Südosten"
Chadaloh ist 790-805 bezeugt, wurde
817 Graf der Ostbaar und missus in Italien.
Zusammen mit seinem Bruder Wago
gibt er 805 reichen Besitz in der Folcholtsbaar an St. Gallen. Chadalhoh
allein tradiert zur gleichen Zeit in Wengen an der Iller.
Gemeinsam mit Graf Albger und Nikephoros, dem Gesandten Kaiser
Leos, wurde Markgraf Chadaloh
817 nach Dalmatien geschickt.
Gerd Tellenbach: Seite 53
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"Der großfränkische Adel"
Noch ein weiteres Mitglied der BERTHOLD-Familie
treffen wir in Italien in bedeutender Stellung, nämlich einen Neffen
des älteren Wolvene, Chadaloh oder Chadolah,
Sohn eines Grafen
Perahtold und Vater eines gleichnamigen Perahtold.
Er kommt in den St. Gallener Urkunden von 790 bis 817 vor und wird dort
826 als schon verstorben erwähnt. Dieser Chadaloh
fungierte unter KARL DEM GROSSEN als
Königsbote in Italien und erscheint unter LUDWIG
DEM FROMMEN als dux in Ftriaul. 817 wird er vom Aachener Kaiserhof
aus als earundem finium princeps, das heißt der friaulisch-dalmatinischen
Grenzlande, mit byzantinischen Gesandten und dem Königsboten Alpkar
nach Dalmatien geschickt zur Klärung von Streitfragen zwischen beiden
Imperien. 819 ist der dux Kadolah gestorben,
nachdem er von einem mißlungenen Feldzug gegen den Slowenen-Fürsten
Liudewit zurückgekehrt war.
Kinder:
Berthold
- nach 826
Michael Borgolte
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"Die Grafen Alemanniens"
CHADALOH (I)
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belegt als Lebender 790 XI 17
belegt als Graf Bereich der Alaholfsbaar 817 XI 17
belegt als Verstorbener + 819
Beleg mit comes-Titel:
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W I Nr. 228 (dazu CLAVADETSCHER-STAERKLE, Dorsualnotizen 60f. [mit
dux- Titel])
Belege ohne comes-Titel:
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W I Nrn. 127 (= ChLA II Nr. 123),185 (dazu CLAVADETSCHER-STAERKLE,
Dorsualnotizen 50f.), 186 (dazu BRUCKNER, Vorakte Nr. 38, und CLAVADETSCHER
- STAERKLE, Dorsualnotizen 50f.),302, St. Galler Gedenkbuch pag. 8 (= PIPER,
Libri Confrat. 20 col. 33, 8), Necrologium Augiae Divitis 280 ad 31.10.,
? Necrologium monasterii Sancti Galli 478 (= St. Galler Todtenbuch 63)
ad 29.7.
Literatur:
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BAUMANN, Gaugrafschaften 80 - BAUER, Gau und Grafschaft 78 A. 146,83
- JÄNICHEN, Baar und Huntari 111f.,115, Tafel 2: "Die Bertholde" und
Tafel: "Die Grafen der Baaren" im Anhang - TELLENBACH, Der großfränkische
Adel 53 A. 65,54 mit A. 72 - SPRANDEL, Kloster St. Gallen 52 - BAUMHAUER,
Monasterium Sancti Petrit 21f. - HLAWITSCHKA, Franken in Oberitalien 163-165
Nr. LI - MITTERAUER, Markgrafen 24,38f.,127,131,201 - WERNER, Adelsfamilien
103,125 - MAYR, Studien 37f.,138 - SCHMID, Zur historischen Bestimmung
507,514 - WENSKUS, Sächsischer Stammesadel 417f. - BRUNNER, Oppositionelle
Gruppen 30,67f.,106 - BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens,
Kap. V. 4 - DERS., Alaholfingerurkunden, bes. bei AA. 118ff. - RAPPMANN,
Die älteren necrologischen Aufzeichnungen
Am 17. November 790 übertrugen Perahroltus
und seine Gemahlin Gersinda an St. Gallen ihre Kirche in
Zeil an der Donau, den Besitz in Reutlingendorf und zwei Drittel einer
Hufe sowie die Hälfte einer Mühle zu Möhringen. Dem Rechtsgeschäft
haben, wie aus der Zeugenreihe hervorgeht, Chadaloh
und Paldebert, Söhne des Tradentenpaares, ihre Zustimmung erteilt
(W I Nr. 127). Chadalohs Spur läßt
sich in den St. Galler Urkunden noch einige Zeit weiter verfolgen; genealogische
Hinweise sowie Orts- bzw. Besitzangaben in den verschiedenen Dokumenten
ergänzen einander so, dass die Identität des jeweils genannten
Chadaloh mit dem Bruder Paldeberts
gesichert ist. Im Oktober 805 tradierten Uuago
et Chadaloh, filii Perabtoldi
comitis, zahlreiche Güter in der Folcholtsbaar (W I Nr. 186);
im Vorakt derselben carta sind die Liegenschaften der Alaholfsbaar zugeordnet
worden (BRUCKNER Nr. 38; s. BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens
130). Wie die Urkunde von 790 wurde auch Nr. 186 in Zell von einem Priester
Scrutolf geschrieben (s. BORGOLTE, loc. cit. 164), und nach Perahtolt
verfügte auch Chadaloh
805 unter anderem aber Besitz in Möhringen. Am selben Tag wie die
St. Galler Urkunde 186 hat Chadaloh,
filius Perahtolti
comitis, eine weitere carta ausgestellt, durch die das Kloster
unter anderem einen Anteil an der Kirche in der villa Uuanga erhielt (W
I Nr. 185). Obwohl Wago und Chadaloh
am selben Ort auch nach ihrer gemeinsamen Urkunde Verfügungen
getroffen haben, war das 2. Dokument notwendig geworden, um einen Nutzungsvorbehalt
Chadalohs zu regeln (s. dazu BORGOLTE,
Alaholfingerurkunden, A. 89). 817 tradierte Chadaloh diuina opitulante
clementia comis dem Galluskloster abermals umfangreiche Ländereien
im Bereich der Alaholfsbaar gegen einen Jahreszins von fünf Solidi;
die meisten der Güterorte waren bereits in Nr. 186 genannt worden
(W I Nr. 228). Graf Chadaloh legte
in seiner Urkunde sehr genau die Rechte seines Sohnes Bertold
an den Besitzungen fest. Nach dem Tod Chadalohs
sollte Bertold
die Güter zu denselben Bedingungen wie der Vater nutzen dürfen;
bei Eintritt ins Heiratsalter war die Auslösung von rund 2 Dritteln
der Liegenschaften gegen die Zahlung eines Wergeldes vorgesehen; damit
sollte Bertold
eine Brautwerbung ermöglicht werden. Sobald er von einer rechtmäßigen
Ehefrau einen Erben erhielte, sollte er die restlichen Güter für
ein 2. Wergeld zurückkaufen dürfen. Beim Verzicht auf diesen
Wiedererwerb, so schrieb Chadaloh des
weiteren vor, erhielte der legitime Erbe Bertolds
das Rückkaufsrecht seines Vaters; sollte ein legitimer Nachkomme ausbleiben,
wären die Restgüter der Tradition dem Kloster zugunsten des Seelenheils
Bertolds verfallen.
Neun Jahre später, am 2.8.826, begegnet man demselben
Bertold, als er unter anderem pro anima mea seu et genitoris mei
Chadaloh St. Gallen Güter in Zell, Reutlingendorf und zwischen Asinheim
und Uuolfpoldessiazza übertrug (W I Nr. 302). Bertold, der den Grafentitel
führte (s. Art. BERTOLD
III), erinnerte auch an die eingangs erwähnte Tradition der
Eltern Chadalohs. Bereits 790 war es
um Besitz in Zell und Reutlingendorf gegangen, während in Wagos und
Chadalohs großer Übertragung von 805 Asinheim und Uuolfpoldessiaza
erwähnt sind (s. BORGOLTE, Alaholfingerurkunden, A. 100).
In den meisten der behandelten Urkunden wird Chadalohs
Vater BERTOLD (II)
genannt. Dieser war sehr wahrscheinlich der nepos des 775/79 bezeugten
Alaholf, des ältesten
genealogisch einzuordnenden ALAHOLFINGERS.
Chadaloh darf also selbst zu dieser
Adelssippe, die man auch "BERTOLDE" genannt
hat, gerechnet werden (zuletzt BORGOLTE, Alaholfingerurkunden, vgl. auch
Art. AGYLOLF).
Auf der vorwiegend Grafennamen enthaltenden Seite im ältesten
Eintrag des St. Galler Gedenkbuches von ca. 814 (pag. 8, vgl. SCHMID 507)
steht ein Chadaloh zwischen Uuago
und Baldabert. Man darf annehmen, dass damit Chadaloh
und seine 790/805 genannten Brüder gemeint waren, zumal
die vorangehenden Namen Perttolt und Uuoluini mit Chadalohs
Vater BERTOLD (II)
und dessen Bruder in Verbindung gebracht werden können (SCHMID 514;
MAYR 138).
Chadaloh hat sich in seiner Urkunde
vom 17.11.817 als comis bezeichnet; aus dem Titel des Ausstellers läßt
sich allerdings nicht ableiten, dass er in der Landschaft seiner Besitzungen
als Verwalter einer Amtsgrafschaft tätig gewesen ist (so mit Recht
HLAWITSCHKA 164, anders JÄNICHEN, BAUER 83, BAUMANN, der Chadaloh
für den Grafen des Affa hielt). Der St. Galler Schreibermönch
Wolfcoz hat die Urkunde mit dem Vermerk sub comitibus uidelicet Hittone
et Hammingo et Horingo abgeschlossen; deshalb ist anzunehmen, dass die
Güter Chadalohs in die Zuständigkeitsbereiche
dieser 3 Grafen gefallen sind (s. Art. HITTO, HAMMING, HORING). Allerdings
konnte unlängst gezeigt werden (BORGOLTE), dass Chadaloh
durch die Intitulatio diutna opitulante clementia comis den Anspruch auf
eine Grafenstellung erhob, die nicht vom Herrscher verliehen war, und den
Bereich seiner Güter als eigenen Comitat angesehen hat. Als Sohn BERTOLDs
(II) und mutmaßlicher Verwandter Alaholfs
war Chadalohs der Erbe der ALAHOLFINGER-Herrschaft
an der oberen Donau, die mindestens seit Alaholfs
Sohn AGYLOLF
mit dem comes-Titel verbunden war. Chadaloh
bzw. Hitto, Hamming und Horing sind also wohl Grafen unterschiedlichen
Rechts gewesen. Vermutlich hat Chadaloh
seine herrschaftliche Stellung 817 so betont, weil LUDWIG
DER FROMME in einem neuen Anlauf zur Durchführung der Grafschaftsverfassung
in Inneralemannien Hitto, Hamming und Horing als königliche Amtswalter
versuchte (s. BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, bes. Zusammenfassung).
Chadaloh stammte durch seine Großmutter
von einem Franken ab (BERTOLD
II). Bereits in seiner Vatergeneration scheint diese über
Alemannien hinausweisende Komponente bei den ALAHOLFINGERN
wirksam gewesen zu sein, da Chadalohs Onkel
Wolvin wohl der erste fränkische Graf von Verona gewesen ist (HLAWITSCHKA
292f. Nr. CLXXVIII). Auch für Chadaloh dürfte
ein adliges Selbstverständnis, wie es in seiner Intitulatio zum Ausdruck
kommt, eine Tätigkeit im Dienst der KAROLINGER
außerhalb Alemanniens nicht ausgeschlossen haben. Schon
in der Zeit KARLS DES GROSSEN, zwischen
801 und 810, ist ein Cadalao als missus
in Istrien bezeugt, und zwischen 817 und 819 hat Cadolah
oder Chadalo als Markgraf in Friaul
gewirkt (Quellen bei HLAWITSCHKA 163-165). Die Identifizierung des dux
Foroiuliensis mit dem Sohn Bertolds
(II) hat zuerst TELLENBACH(54) vorgeschlagen und danach HLAWITSCHKA
mit weiteren Argumenten bekräftigt. Sie ist vor allem deshalb nicht
zu bezweifeln, weil im Jahr 817 reichspolitische Vorgänge mit Beteiligung
Chadalohs chronologisch und sachlich
eng mit dem mehrfach erwähnten privaten Rechtsgeschäft des Grafen
zusammengehangen haben dürften. Wahrscheinlich am Beginn des genannten
Jahres erwartete man am Hof die Ankunft Cadolahs,
dem das Grenzland Dalmatien anvertraut war; er sollte zu Vorwürfen
Kaiser Leos V. gehört werden,
die ein Gesandter des Byzantiners bei LUDWIG DEM
FROMMEN vorbrachte. Als Cadolah eingetroffen
war, schickte man ihn, den Griechen und einen weiteren Legaten zur Klärung
der Streitpunkte nach Dalmatien, quia res ad plurimos et Romanos et Sclavos
pertinebat neque sine illorum praesentia finiri posse videbatur (Annales
Regni Francorum 145 ad a. 817). Zu dieser Reisetätigkeit Cadolahs
paßt die Urkunde vom 17.11.817. Durch sie hat Chadaloh,
wie oben gezeigt wurde, die Zukunft seines noch jugendlichen Sohnes zu
sichern gesucht; er vertraute das Schicksal Bertolds
weitgehend St. Gallen an. Dieses Verhalten ist typisch für
eine ganze Reihe von Rompilgern und Kriegsteilnehmern, die vor ihrem Aufbruch
ihren Besitz an das Kloster zu geben pflegten, dabei den Rückkauf
bei wohlbehaltener Heimkehr abmachten oder von der Abtei die Zusage erwirkten,
für ihre Angehörigen zu Hause zu sorgen. Man darf annehmen, dass
Chadaloh das Rechtsgeschäft mit
St. Gallen abschloß, weil er sich wieder nach Italien begeben wollte,
während Bertold in Alemannien zurückblieb.
In den Quellen wird der Markgraf von Friaul dux, praefectus, princeps
oder comes genannt (Zitate bei HLAWITSCHKA). Eine ähnliche Divergenz
in der Titelgebung läßt sich auch bei Chadalohs
Urkunde von 817 beobachten. Der Bezeichnung des comis in der Intitulatio
und in der Zeugenreihe der carta steht ein bisher unbeachteter Vermerk
Carta quam fecit Chaloh dux auf der
Rückseite des Pergaments gegenüber (CLAVADETSCHER-STAERKLE 60f.);
er stammt wohl nicht von der Hand der Urkunde, aber von einem etwa gleichzeitigen
Indorsator (BORGOLTE, Alaholfingerurkunden, A. 127). Ob mit dem dux-Titel
die hervorragende Stellung Chadalohs
im Bereich der Alaholfsbaar gekennzeichnet werden sollte oder sich in ihm
Kenntnisse von Chadalohs Aufgaben in
Italien niedergeschlagen haben, ist offen.
Der Markgraf Cadolah/Cadolach etc.
ist nach Aussage der Reichsannalen 819 in Friaul febre correptus gestorben
(Annales Regni Francorum 151). Unmittelbar zuvor war er von einem Kriegszug
gegen Liudewit in Pannonien zurückgekehrt, der im Juli desselben Jahres
von Italien aus unternommen worden war (ebd. 150). Die Einträge eines
Chadolt comes bzw. eines Chadelous comes in
Totenbüchern der Reichenau (Necrologium Augiae Divitis 278) und St.
Gallens (Necrologium monasterii Sancti Galli 478) zum 31.7. beziehen sich
aber wohl nicht auf Chadaloh (vgl.
TELLENBACH 54 A. 72), sondern auf CHADALOH (II). Chadaloh
könnte dagegen am 31.10. verstorben sein (s. RAPPMANN zu Necrologium
Augiae Divitis 280. Chadolt). In den necrologischen Notizen des St. Galler
Codex 397 ist zum 29. Juli Perehtoldus
(...) filius Chadalohi als Verstorbener
notiert, der mit Chadalohs Sohn personengleich
gewesen sein könnte.
In Bayern sind seit der Wende vom 8. zum 9. Jahrhundert andere Personen
mit dem Namen des Grafen Chadaloh bezeugt
(MAYR, MITTERAUER). Besonders hingewiesen sei auf Cadaloc, der 802 bei
dem Kastell Güns, wohl im Krieg gegen die Awaren, fiel (Annales Sancti
Emmerammi Maiotes 737, ohne comes-Titel; vgl. MITTERAUER 24,201; TELLENBACH
54 A.73; ABEL-SIMSON, Jbb. Karl der Große II 284). Für die sogenannten
ARIBONEN gilt "Chadalo" als einer der Leitnamen (MITTERAUER 201-203; STÖRMER,
Adelsgruppen 184).
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