Sohn des Markgrafen
Chadaloh von Friaul
Graf Berthold bestätigt 826
für sein und seines Vaters Chadaloh
Seelenheil die Schenkung des Pertoldus und seiner Gattin Kersinda,
der Großeltern, wie wir wissen.
Seine Nachkommen waren bis 973 in Schwaben von großem Einfluß.
Michael Borgolte
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"Die Grafen Alemanniens"
BERTOLD (III)
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(* 817 XI 17,
Bereich der Alaholfsbaar 820 I 11, 826 VIII 2)
Belege mit comes-Titel:
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W I Nrn. 245,302 (dazu CLAVADETSCHER-STAERKLE, Dorsualnotizen 72f.),
? Das Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau 99B1
Belege ohne comes-Titel:
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W I Nr. 228, Necrologium monasterii Sancti Galli 478 (= St. Galler
Totenbuch 63) ad 29.7.
Literatur:
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STÄLIN, Geschichte I 331 - MEYER VON KNONAU, Die angeseheneren
Urheber 233 A. 44,234 f. - BAUMANN, Gaugrafschaften 60, 70 - BAUER, Gau
und Grafschaft 76 A. 140 - JÄNICHEN, Baar und Huntari 108, 111f.,
Tafel 2: "Die Bertholde" und Tafel: "Die Grafen der Baaren" im Anhang -
TELLENBACH, Der großfränkische Adel 53f. - BAUMHAUER, Monasterium
Sancti Petri 18,22-24 - HLAWITSCHKA, Franken in Oberitalien 165 A. 6 -
BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kap. V.4 - DERS., Alaholfingerurkunden,
bei AA. 100,121,146
Mit dem Vermerk sub Berahtolti comite schließt eine St. Galler
Urkunde, die von Wago regnante
domno Hludouuico rege anno VI in Emerkingen
ausgestellt wurde und der zufolge das Kloster Güter in uilla, que
dicitur Uuanga, erhalten hatte (W I Nr. 245). Um die Identität und
den Wirkungskreis Bertolts bestimmen
zu können, müssen eingehend die Orts- und Zeitangaben der Urkunde
untersucht werden. Die villa Uuanga gehörte nach der dorsual vermerkten
Kapitelzahl zum Nibelgau oder angrenzenden Landschaften (Nachweise s. BORGOLTE,
Kommentar: zu Nr. 245). Wengen (im heutigen Landkreis Ravensburg) oder
Wangen (im Allgäu), die demnach für die Identifikation mit dem
Ort in Betracht kommen, sind allerdings erheblich von dem Actumort entfernt,
der in der Umgebung von Munderkingen an der Donau liegt. Bereits 805 waren
aber Emerkingen und Uuangas zusammen in einer carta genannt worden, die
Wago und Chadalohl
filii Perabtoldi comitis, ausgestellt
hatten (W I Nr. 186). Das, quod Uuago habet in Heidcauuue et in Antarmarbingas,
war 805 ausdrücklich von der Tradition an St. Gallen ausgenommen worden.
Wenn Wago in Emerkingen und Haidgau
über Besitz verfügte, darf das Haidgau benachbarte Wengen mit
Uuangas gleichgesetzt werden. Der Wago, der im 6. Jahr "König"
LUDWIGS Güter in Uuanga an St. Gallen gab, muß mit
dem Bruder Chadalohs
mindestens verwandt, wenn nicht identisch gewesen sein, so dass auch Uuanga
als Wengen bestimmt werden kann. In Lokalisierungsformeln der Urkunde 186
werden die zahlreich genannten Güterorte in der Folcholtsbaar beziehungsweise
in der Alaholfsbaar lokalisiert (BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften
Alemanniens 130). Bertold ist deshalb
nicht als Graf des Nibelgaus, sondern als Graf im Bereich der Alaholsbaar
anzusehen; die Überlieferung dieses Gebietes läßt allerdings
nicht zu, Bertold aufgrund der St.
Galler Urkunde 245 einen bestimmten Sprengel zuzuweisen (BORGOLTE, loc.
cit., 166f.). Die Annahme BAUMANNS, Bertold
sei Amtswalter eines als Grafschaft aufgefaßten Haistergaus (Gaugrafschaften
60) und - wegen des Actumortes - zuständig in der Ruadolteshuntare
gewesen (ebd. 70; vgl. MEYER VON KNONAU 233 A. 44), ist nicht erweisbar
(zur Frage einer räumlichen Trennung von Alaholfsbaar und Haistergau
siehe aber BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens 179).
Das Datum der Urkunde 245 ist aus Wochentag, Kalenderdatum und Herrscherjahr
zusammengesetzt. Nach den in St. Galler Urkunden nachgewiesenen Epochen
Ludwigs des Deutschen stehen die
3 Zeitrechnungselemente miteinander in Widerspruch. Bei Annahme eines Schreibfehlers
im Kalenderdatum (III. statt richtigem VI. id. ian.) ergibt sich nach der
sogenannten "Indiktionsepoche" der 8.1. 839. Andererseits passen die Zeitangaben
zusammen, wenn man als den genannten Herrscher LUDWIG
DEN FROMMEN ansieht und vom Tod KARLS
DES GROSSEN an rechnet. Der rex-Titel steht einer solchen Auflösung
nicht entgegen, da er im St. Galler Material auch sonst für LUDWIG
DEN FROMMEN belegt ist (BORGOLTE, Chronol. Stud. 167). Das bereits
von WARTMANN vorgeschlagene Datum des 11. Januar 820 läßt sich
mit der Belegreihe des Schreibers Wolfcoz ebenfalls vereinbaren (BORGOLTE,
Chronol. Stud. 173). So verdient die Reduktion nach der Epoche LUDWIGS
DES FROMMEN zweifellos den Vorzug.
Bis vor wenigen Jahren hat man Bertold
unbedenklich mit einem Pertoldus comis gleichgesetzt, der im August 826
die Tradition eines Bertold und einer Gersinda für deren Seelenheil
erneuerte und seinen Akt gleichzeitig pro anima mea seu et genitoris mei
Chadaloh motivierte
(W I Nr. 302). Die Angabe über den Vater des Grafen, die Namen der
früheren Tradenten und die im einzelnen genannten Ortschaften mit
Traditionsgut stellen sicher, dass Bertold der
Sohn des Grafen CHADALOH
(I) und der Enkel eines älteren Grafen
BERTOLD (II) war. Chadaloh
ist zugleich der oben erwähnte Bruder des Wago von 805 gewesen. Bereits
817 war Bertold einmal genannt worden, als Chadaloh
zahlreiche Liegenschaften an St. Gallen gab und gegen Zins zurückerhielt.
Nach dem Tod des Vaters sollte Bertold
das Recht haben, die Güter bei den vereinbarten Abgaben zu nutzen,
usque dum ad tempus peruenerit, quo legitima coniugii conubia subire decreuerit
(W I Nr. 228). Im Falle der Heirat sollten bestimmte Tradita von Bertold
zur Ausstattung seiner Gemahlin zurückerworben werden können;
andere Güter hatte Chadaloh
zum Rückkauf bei Geburt eines legitimen Erben Bertolds
vorgesehen. Während Bertold 817
also noch unverheiratet gewesen ist, scheint er 805 noch gar nicht gelebt
zu haben. Wie nämlich BAUMHAUER zeigen konnte, hat Chadaloh
nach seiner mit Wago ausgestellten
Urkunde aus diesem Jahr noch keine Söhne von einer legitimen Ehefrau
gehabt (et si nos absquie filiis, qui de legittima uxore nobis nati fuerint,
de ac luce migrauerimus, tunc omnia, que supra memorauimus, absque omni
cuislibet contradictione ad ipsum monasterium reuertantur perpetualiter
ad possedendum). Daraus hat BAUMHAUER (22f.) gefolgert, Bertold
könne wegen seines Lebensalters noch nicht der in W I Nr.
245 (von 820) genannte Graf gewesen sein.
Als Chadalohs
Sohn war Bertold Mitglied des
Geschlechts der ALAHOLFINGER oder
BERTOLDE (s. zuletzt BORGOLTE, Geschichte
der Grafschaften Alemanniens, und Art. AGYLOLF);
in diesem war die Grafenwürde seit langem erblich. Die Vater-Sohnes-Folge
ist von Bertolds Großvater BERTOLD
(II) auf CHADALOH
(I) und von diesem auf Bertold
selbst bezeugt. Chadaloh
(I) war wohl 819, wahrscheinlich im Juli, verstorben, So dass sich
bereits damals die Nachfolgefrage gestellt hat. Da
Bertold im Jahr 820 mündig geworden sein könnte (BORGOLTE,
Alaholfingerurkunden, bei A. 156) und im Bereich der Alaholfsbaar mit der
Unterstützung seiner Verwandten rechnen konnte, spricht nichts Entscheidendes
gegen die Annahme der älteren Forschung, der Sohn Chadalohs
sei mit dem am 11.1.820 belegten Grafen identisch gewesen; ich schließe
mich deshalb dem Urteil BAUMHAUERS nicht an.
Der Grafentitel bei den ALAHOLFINGERN,
der gewiß mit der ausgedehnten Grundherrschaft des Geschlechts an
der oberen Donau verknüpft war, dürfte durch die Weitergabe in
derselben Familie dem Königtum kaum zugänglich gewesen sein.
Chadaloh (I)
hat sich dementsprechend 817 als diuina opitulante clementia comis bezeichnet
und den Bereich seiner Güter comitatus genannt. Andererseits sind
in der Alaholfsbaar seit der Wende zum 9. Jahrhundert durch die sub N.
comite-Formel der St. Galler Urkunden Grafen bezeugt, die nicht als ALAHOLFINGER
betrachtet werden können; in Chadalohs
Urkunde werden sogar 3 comites vermerkt. Wahrscheinlich muß
man diese, wie ihre Vorgänger und Nachfolger, als königliche
Amtswalter betrachten (s. BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens
165). Wenn Bertolt, der Sohn Chadalohs,
wie ich annehme, mit dem Bertolt von
820 identisch war, könnte er die Eigenschaften der beiden Grafentypen
auf sich vereinigt haben. Die Urkunde von 817 zeigt, wie CHADALOH
(I) seine Nachfolge in der Grundherrschaft vorbereitet hat. 826
hat Bertolt in der von ihm ausgestellten
carta die Intitulatio seines Vaters von 817 übernommen. Obwohl er
seine Stellung also auf die Gnade Gottes zurückführte, hat er
als der in der Grafenformel von 820 genannte comes vielleicht eine Geltung
erlangt, die über die angestammte Adelsherrschaft hinausging (s. BORGOLTE,
Geschichte der Grafschaften Alemanniens 167).
In einem Necrolog des Klosters St. Gallen ist zum 29. Juli Perehtoldus
filius Chadalohi notiert
(Necrologium monasterii Sancti Galli 478); die Filiationsangabe deutet
auf Bertold hin (so TELLENBACH 54 A.
72 und jetzt RAPPMANN, Die älteren necrologischen Aufzeichnungen).
Unter den NOMINA AMICORUM UIUENTIUM des Reichenauer Verbrüderungsbuches
steht unter den Nachträgen der zweiten Seite ein Berahctoldus
com(es) (99B1), der mit Bertolt,
BERTOLD (IV) oder
BERTOLD (V)
identisch gewesen sein kann.
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