HONOUR
Lexikon des Mittelalters:
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Honour (lateinisch honor)
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wichtiger Begriff der anglo-normannischen Feudalität (Lehen,
Lehnswesen), der kaum präzis zu definieren ist und in der Regel
ein von der Krone zu Lehen gehendes Besitztum eines großen Herrn (Baron, III) bezeichnet. Ein honour verfügte
üblicherweise über einen Hof als Gerichts-, Verwaltungs- und
gesellschaftliches Zentrum. Die als »caput honoris« bezeichnete
Hauptresidenz des Inhabers war in der Regel eine befestigte Burg. Honours konnten nicht geteilt oder
mit anderen Besitzungen zusammengefaßt werden; zu ihnen
gehörte oft Streubesitz in mehreren Grafschaften. Im 11. und
12. Jh. wurde der Begriff zunehmend auf alle Besitztümer, die
ihrem Inhaber einen besonderen Status verliehen, übertragen. Heinrich I. bezeichnete sein
Königreich England in der
Gesamtheit als 'honour', doch
wurde honor auch für das
Lehen eines einzelnen Ritters gebraucht. Es konnten ca. 100 honours in England nachgewiesen
werden, zu den größten gehörten zum Beispiel Eye,
Clare, Richmond und Tickhill.
M.C. Prestwich