Illegitimer Sohn des Kaisers
KARL III. DER DICKE
Lexikon des Mittelalters: Band I Spalte 1983
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Bernhard
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* ca. 876, + 891/92
Außerehelicher Sohn Kaiser KARLS III.
In der Regelung der karolingischen Thronfolge hatte Bernhard von vornherein einen schweren Stand gegenüber seinem gleichfalls unehelich geborenen Vetter ARNULF VON KÄRNTEN. So scheiterte 885 ein Plan des Kaisers, Bernhard mit päpstlicher Hilfe Anerkennung als Thronfolger zu verschaffen. Nach dem Sturz KARLS III. und der Erhebung ARNULFS zum ostfränkischen König 887 hat Bernhard seine Ansprüche nicht aufgegeben. Vermutlich wegen der Nachfolgeregelung für ARNULF Söhne empörte sich Bernhard zusammen mit Abt Bernhard von St. Gallen und Graf Ulrich von Linz- und Argengau gegen den König. 890 konnte er sich durch Flucht aus Rätien (zu WIDO VON ITALIEN?) der Verfolgung entziehen, doch gelang ein Jahr später ARNULF die Niederwerfung des Aufstands; Bernhard wurde von Markgraf Rudolf von Rätien getötet.
Literatur:
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Dümmler² - W. Sicker, Das Thronfolgerecht der
unehelichen Karolinger, ZRGGermAbt 24, 1903, 110-147 - H. Keller, Zum Sturz
Karls III., DA 22, 1966 - E. Hlawitschka, Lotharingien und das Reich an
der Schwelle der dt. Gesch. (MGH Schr. 21), 1968 - M. Borgolte, Karl III.
und Neudingen, ZGO 125, 1977 - E. Hlawitschka, Nachfolgeprojekte aus der
Spätzeit Ks. Karls III., DA 34, 1978 -
V. Generation
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Bernhard
ist der einzige (uneheliche) Sohn Kaiser
KARLS III. Brandenburg hat B. V,14 einen
ehelichen Sohn Karlmann eingefügt,
der nie existierte, vgl. dazu unsere Anmerkung zu IV,23.
Schieffer Rudolf: Seite 179,185,190
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"Die Karolinger "
Statt ihrer präsentierte sich die Zukunft der Dynastie
in Gestalt mehrerer Bastarde, von denen eine reibungslose Thronfolge kaum
zu erwarten war: ARNOLF VON KÄRNTEN,
dem Friedelsohn des verstorbenen Karlmann,
Bernhard,
einem Illegitimus des Kaisers selbst, sowie Karl,
dem kleinen postumen Stiefbruder der westfränkischen Könige,
um ganz zu schweigen von dem "Aufrührer" Hugo,
der den lotharischen Mannesstamm fortsetzte.
Nach dem Tod des westfränkischen Adoptivsohns Karlmann
hatte KARL III. 885 einen Versuch gemacht,
seinen noch heranwachsenden außerehelichen Sohn Bernhard
(von einer namentlich nicht bekannten Mutter) zum Erben einzusetzen, war
aber am Einspruch von Bischöfen und mehr noch an der bedenklichen
Tatsache gescheitert, daß der zur Sanktionierung des heiklen Beschlusses
eingeladene Papst Hadrian III. (884-885) auf der Hinreise eines jähen
Todes starb.
ARNOLF, als König
anscheinend erst seit kurzem mit Oda
aus dem in der Lahngegend verwurzelten Geschlecht der KONRADINER
vermählt, konnte indes lediglich zwei Söhne aus früheren,
kirchlich nicht anerkannten Verbindungen vorweisen, den gerade erwachsenen
Zwentibold
und einen noch ganz kleinen Ratold,
deren Erbrecht ihm die ostfränkischen Großen 889 in Forchheim
unter der Voraussetzung zusicherten, daß ihm kein legitimer Sprößling
von Oda beschieden sein würde.
Vermutlich gegen diesen Beschluß entfachte Bernhard,
der außereheliche Sohn KARLS III.,
890/81 in Schwaben und Churrätien einen Aufstand, bei dessen Niederschlagung
er getötet wurde.
Stälin Paul Friedrich: Seite 124
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"Geschichte Württembergs"
Ohne Zweifel um sich den Besitz Schwabens zu verschaffen, erhob sich gegen den neuen Herrscher im Jahre 890 in der Bodenseegegend ein natürlicher Sohn des verstorbenen Kaisers, Bernhard, welcher wohl die von seinem Vater angewiesenen Güter in Schwaben geerbt hatte. Er trat in Verbindung mit dem Linz- und Argengaugrafen Ulrich und dem Abte Bernhard von St. Gallen, mußte jedoch fliehen und wurde im Winter 891 auf 892 von Markgraf Rudolf von Rätien aus dem Wege geräumt, während Abt Bernhard seine Abtei und Ulrich einen Teil seiner Eigengüter in Schwaben und im Elsaß verlor.
Hlawitschka Eduard: Seite 27-30,99,107
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"Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen
Geschichte"
KARL selbst hatte
nur einen illegitimen Sohn, Bernhard,
den ihm eine Konkubine niederer Herkunft geboren hatte [Zu Bernhards
Abstammung vgl. Regino, Chron. ad 887, MG SS rer. Germ. Seite 128: ex
pellice; Ann. Fuldens. ad 885 Seite 103: ex concubina. - Wenn
E. Brandenburg, Die Nachkommen Karls d. Gr. (1935) Tafel 1, (V, 14a), KARL
III. noch einen Sohn Karlmann
zuweist, den ihm sogar Richgardis
geboren haben soll und der freilich schon 876 verstorben sei, so verträgt
sich dies in keiner Weise mit der Tatsache, daß Richgardis
sich 887 erbot, ihre Jungfräulichkeit zu erweisen ( Regino,
Chron. ad. 887 Seite 127). Vgl. auch den bis 881 nicht in Erfüllung
gegangenen Wunsch Notkers des Stammlers nach ehelicher Nachkommenschaft
des Kaisers; siehe unten Anm. 9. Mit dem 876 verstorbenen
Karlomannus
filius KAROLI der Ann. Alamannici
ist vielmehr KARLS DES KAHLEN Sohn
Karlmann
gemeint; vgl. schon E. Dümmler, Gesch. d. ostfränk. Reiches II.
Seite 359 Anm 1.]. Diesen gedachte er im Spätsommer oder Herbst 885
als haeredem regni post se constituere; et hoc, quia per se pose fieri
dubitavit, per pontificem Romanum quasi apostolica auctoritate perficere
disposuit. Aber dieser Plan schlug nach ausgiebigen am Hof abgehaltenen
Beratungen, bei denen sich harter Widerstand von seiten der Bischöfe
erhob [Die Ann. Fuld. sagen: Voluit (imperator) enim, ut fama vulgabat,
quosdam episcopos inrationabilter deponere et Bernhartum
filium suum es concubina heredem regni post se constituere. Die Zusammenhänge
liegen hier offen auf der Hand. Warum sollte KARL
wohl auch sonst an die Absetzung mehrerer Bischöfe zugleich denken?
W. Schlesinger; Die Anfänge d. dt. Königswahl Seite 391 Anm.
45 (bzw. Wege I Seite 326 Anm. 45), bezweifelt dies, - meiens Erachtens
zu Unrecht.], fehl: Der Papst, dem eine ähnliche legitimierende Rolle
zugedacht war wie beim Thron- und Dynastiewechsel von 751 und der offenbar
den im W-Reich seit KARL DEM KAHLEN
spürbarer in den Vordergrund getretenen Krönungs- und Weihebrauch
auch im Osten einführen sollte, starb auf dem Wege nach Frankfurt
bzw. Mainz, wo dieser Akt stattfinden sollte.
Jedoch in KARL III.
hatte ARNULF einen mißgünstigen
Onkel beschieden, der von vornherein seinen eigenen Sohn Bernhard
als Nachfolger zu sehen gewünscht hatte und der ARNULF
deswegen auch stets in seiner Wirksamkeit zu beschränken gewesen war.
Bedenklich gegen diese Verbesserung muß vor allem
stimmen, daß gerade im Sommer 890 Bernhard,
der Sohn Kaiser KARLS III., von Rätien
aus seinen Aufstandsversuch unternahm, wo er 891 schließlich auch
erschlagen wurde; vgl. unten Seite 108. Eine Absendung des Churer Bischofs
nach Valence, auch wenn dieser nicht mit Bernhard
sympathisiert haben sollte - was gar nicht einmal feststeht -, konnte sich
wohl ARNULF in deiser Situation kaum
leisten.
Das Scheitern dieser burgundisch-provencalischen Pläne
muß für ARNULF um so bedauerlicher
gewesen sein, als er schon im Sommer 890 im eigenen südwestlichen
Herrschaftsgebiet, in Alemannien, einen Aufstand niederzuwerfen hatte,
nämlich eine Erhebung Bernhards,
des unehelichen Sohnes KARLS III. [BM²
nr. 1847a; E. Dümmler, Gesch. d. ostfränk. Reiches III²
Seite 341f. - Nach B. Berthold, Die Kirchenpolitik der deutschen Könige
von Arnulf v. Kärnten bis zu Heinrich I. (Diss. Masch. Halle 1944)
Seite 11ff., habe dieser Aufstand des Jahres 890 in Schwaben ARNULF
bewogen, sich gegen den weltlichen Adel mehr und mehr auf die Kirche zu
stützen, was schließlich - besonders für die Jahre 893
bis 895 - zu einem ganz engen Bündnis ARNULFS
mit der Geistlichkeit (gegen den weltlichen Adel) geführt habe. Was
man von einer solchen Ansicht zu halten hat, ist bereits von G. Tellenbach,
Zur Geschichte Kaiser Arnulfs, in: HZ 165 (1942) Seite 239ff. (= Wege d.
Forschung I Seite 145ff.), gegen J. Schur, Königtum und Kirche im
ostfränkischen Reich vom Tode Ludwigs d. D. bis Konrad I. (1931) Seite
44f., dessen Thesen B. Berthold im wesentlichen zu rechtfertigen sucht,
dargelegt worden. Ihre Argumente sind gegenüber G. Tellenbach jedenfalls
nicht durchschlagend]. Alemannien blieb dadurch ein für seine Herrschaft
unsicheres Land, zumal Bernhard zu
entfliehen vermochte. Im Septenmber 891 konnte schließlich der aufständische
Bernhard,
der vielleicht eine Zeitlang bei Rudolf von Hochburgund
oder auch bei WIDO VON ITALIEN Zuflucht
gefunden hatte [Beachtlich ist immerhin, daß die Ann. Alamann. ad.
890, MG SS I Seite 52, in dunkler Kürze melden: Berenhart
filius KAROLI vix de Retia evasit und
daß der spätmittelalterliche Kompilator Gobelinus Person (1358-1421),
dem heute verlorene Quellen zur Verfügung gestanden haben müssen,
schreib: Postqiam ARNULFUS
electus
erat in regem, Bernhardus filius KAROLI
GROSSI fugit in Italien ad WITTONEM,
cui pars Italie commissa fuerat. Vgl. hierzu K. A. Kehr, Ein verschollenes
karolingisches Annalenwerk, in: NA 28 (1903) Seite 330f.], vom Grafen Rudolf
von Rätien aus dem Wege geräumt werden.
Schieffer Rudolf: Seite 138,142
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"Karl III. und Arnolf"
in: Festschrift für Eduard Hlawitschka zum 65. Geburtstag
Als sich diese Hoffnungen durch den Tod der jungen Könige
(882/84) zerschlagen hatten und neben KARL
überhaupt kein muntehelich geborener Anwärter aus der stirps
regia übrig zu sein schien, richteten sich die Pläne des
Kaiseers 885 zeitweilig auf den eigenen, illegitimen Sohn Bernhard,
der im Vergleich mit ARNOLF jedoch
den empfindlichen Mangel hatte, noch nicht erwachsen und überdies
von einer namenlosen Mutter eindeutig während der Ehe KARLS
mit Richgard zur Welt gebracht worden
zu sein. So mag ein Teil der Widerstände, an denen das Vorhaben bald
scheiterte, bereits in deisen Defiziten seinen Grund gehabt haben.
Sein illegitimer Sohn Bernhard,
der schon 885 als Nachfolgekandidat überspielt worden war, stand 890
im Mittelpunkt eines in den Zielen unklaren Aufstandes, zu dem sich geistliche
und weltliche Große in Schwaben gegen ARNOLF
verbanden. Mit Namen genannt sind Abt Bernhard von St. Gallen, der sein
Amt vor Jahren vom alten Kaiser persönlich empfangen hatte und es
nun als Rebell gegen den Nachfolger einbüßte, ferner ein Priester
Isanrich, der enteignet wurde, sowie Udalrich, als Inhaber mehrerer alemannischer
Grafschaften und Sohn eines nepos Ludwigs des
Deutschen einer der Mächtigsten im Lande.
Zu denen, die aus der Entwicklung Gewinn zogen, gehörte,
soweit wir sehen, auch der rätische dux Rudolf, der den unglücklichen
Prätendenten
Bernhard gewiß mit Billigung ARNOLFS
umbrachte,als er im Winter 891/92 nach zeitweiliger Flucht wieder
im Alpenraum auftauchte. Rudolf entstammte dem WELFEN-Hause.
Literatur:
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Borgolte Michael: Die Grafen Alemanniens in merowingischer
und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen
1986, Seite 226,263,265 - Borgolte Michael: Geschichte der Grafschaften
Alemanniens in fränkischer Zeit. Vorträge und Forschungen Sonderband
31 Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1984, Seite 196,205,256 - Borgolte
Michael: Karl III. und Neudingen. Zum Problem der Nachflgeregelung Ludwigs
des Deutschen. Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins - Dümmler
Ernst: Geschichte des Ostfränkischen Reiches. Verlag von Duncker und
Humblot Berlin 1865 Band II Seite 245-247,289,293,341-343 - Hlawitschka
Eduard: Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte.
Anton Hiersemann Stuttgart 1968, Seite 27-30,33,38,40, 53,68,99, 107,123,209
- Hlawitschka, Eduard: Nachfolgeprojekte aus der Spätzeit Kaiser
Karls III., in Stirps Regia von Eduard Hlawitschka, Verlag Peter Lang Frankfurt
am Main - Bern - New York - Paris, Seite 123-155 - Mühlbacher
Engelbert: Deutsche Geschichte unter den Karolingern. Phaidon Akademische
Verlagsgesellschaft Athenaion - Rappmann Roland/Zettler Alfons:
Die Reichenauer Mönchsgemeinschaft und ihr Totengedenken im frühen
Mittelalter. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1998, Seite 426,483 - Schieffer
Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992,
Seite 179,185,190 -
Schneidmüller Bernd: Die Welfen. Herrschaft
und Erinnerung. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000, Seite
72,117 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern.
Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln
1990, Seite 78,80,84 -