Tochter des Grafen Matfried von Orleans
Hofmeister, Adolf: Seite 22,23
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"Deutschland und Burgund im frühen Mitelalter"
866
Er erklärte auch allen, daß Engildruda,
einst die Gattin des Grafen
Boso [Boso war wahrscheinlich
ein Bruder Hucberts
und Thietbirgas],
gleichfalls vom apostolischen Stuhle exkommuniziert worden sei, weil sie
ihren eigenen Mann verlassen hatte und dem Wanger, ihrem Lehsnmann, nach
Gallien gefolgt war; diese Exkommunikation erneuerte er mit allen den Bischöfen,
die zugegen waren.
Hiernach stellte sich Engildrudisdem
besagten Arsenius in der Stadt Wormatia [Worms], an welchem Orte der genannte
Bischof mit dem König Ludowich
zusammengetroffen war. Sie schwor also in Gegenwart desselben Gesandten
einen Eid, der folgende Fassung hatte: "Ich, Engeldrudis,
Tochter des weiland Grafen Matfrid, die ich die Gattin des Grafen
Boso gewesen bin, schwöre euch Herrn Arsenius, Bischof,
Botschafter und Kanzler des höchsten heiligen katolischen und apostolischen
Stuhles, und durch euch meinem Herrn Nicolaus, dem höchsten Priester
und allgemeinen Papste, bei dem Vater, dem Sohne und dem heiligen Geiste
und bei diesen vier Evangelien des Christes Gottes, welche ich mit
dem Munde küsse und mit eigenen Händen berühre, daß
ich hinfort mit Aufgebung jener Boshaftigkeit, die ich an meinem vorgedachten
Manne Boso ausgeübt,
wie ein Schaf, das verloren war, zu der heiligen katholischen und apostolischen
Kirche unter der Verpflichtung, zu welcher Herr Nicolaus der höchste
Priester und allgemeine Papst mich verband, zurückkehren und nach
dem italienischen Reiche, wie ihr es mir vorschreibt, entweder mit euch
oder vor euch reisen und was der Herr Papst mir anbefehlen oder bestimmen
sollte, erfüllen und zu vollziehen mich nicht weigern werde"
Aber diesen so furchtbaren Eid erfüllte sie dennoch
nicht. Sie reiste nämlich bis zum Donaustrom mit dem Arsenius, dort
verabredete sie, daß sie einen ihrer Verwandten aufsuchen wolle,
um von ihm Pferde zu bekommen, und versprach, daß sie nach der Stadt
Augsburg zu selbigen Botschafter zurückkehren werde. Unter solchem
Vorwand ihre Schritte rückwärts lenkend, kehrte sie von Alamannien
nach Francien zurück.
Hlawitschka, Eduard: Seite 58,63,158-162
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"Franken, Alemannen, Bayern und Burgunder in Oberitalien
(774-962)"
Zu den oberitalienischen Grafen fränkischer Abkunft
zählt schließlich auch Boso, der vornehmlich durch seine
Bemühungen bekannt ist seine ihm entlaufene Frau Engeltrudwiederzugewinnen,
und ein comes Vuldo.
In der Erzdiözese scheinen die Erbgüter gelegen
zu haben, die Engeltrud, die Tochter
Matfrids
(von Orleans), ihrem Gemahl, dem in Italien tätigen
Grafen
Boso, in die Ehe mitbrachte. Auf diese Besitzungen erhoben die Töchter
Bosos
mit Unterstützung des Papstes noch in den 70-er Jahren des 9. Jahrhunderts
Anspruch; sie waren nämlich von der ungetreuen
Engeltrud,
die mit einem Vasallen namens
Wangar aus Italien geflüchtet
war, an andere Verwandte und an einen spurius (wohl einen Sohn aus
dem Verhältnis Engeltrudsmit
Wangar)
gegeben worden. Hatte aber Engeltrud
ihre Verfügungen ohne Zustimmung des rechtmäßigen Gatten
Boso
und
unter Mißachtung des Erbrechts der Töchter vorgenommen, dann
ist es offensichtlich, daß die Töchter beim Vater in Italien
geblieben waren.
Daß man in diesem Manne jenen unglücklichen
oberitalienischen
Grafen Boso vor sich
hat, dem seine Gemahlin Engeltrudca.
856/57 [Das Datum ergibt sich daraus, daßEngeltrud
im
Herbst 860 in aliis regnis circiter per triennium verweilte (MG
Epist. VIII, 1 Seite 83, nr. 135 - Gutachten Hinkmars) und 863 Bosone
proprio viro relicto ecce iam per septem circiter annos hac atque illac
vagabundunda discurrit
(MG Epist. VI Seite 286, br. 18 c 4 - Mitteilung
von Nikolaus I. = Ann. Fuldens. ad 863, Seite 59 und Ann. Bertin. ad 863,
Seite 65)] die eheliche Treue brach und mit einem ihrer Vasallen, Wangar
[Der Name wird allein von Regino, Chron. ad 866, Seite 84 überliefert.],
aus Italien zuerst nach W-Franken, dann nach O-Franken entfloh, um schließlich
im Reiche Lothars II. im Sprengel des
Kölner Erzbischofs Zuflucht zu finden, ist bereits in einer gründlichen
Studie von R. Poupardin festgestellt worden. Bosos
Versuche, seine Gemahlin zur Rückkehr zu bewegen, blieben trotz der
Zusicherung voller Vergebung für den Fall der Rückkehr umsonst,
ebenso auch die Vermittlungsversuche des Papstes Bendeikt III., an den
sich Boso gewendet hatte [Die Einschaltung
des Papstes Benedikt ergibt sich aus: Jaffe nr. 2673. - Vgl. MG Epist.
VI Seite 295, nr. 29 und Seite 341, nr. 53. Bosos
Zusicherung der Vergebung ist ersichtlich aus dem Gutachten Hinkmars voN
Reims für die Synode von Thousey - MG Epist. VIII, 1 Seite 83, nr.
135 und aus Hincmar, De divortio Lotharii, Migne PL 125, Seite 743 f.].
Unbeachtet von Engeltrud blieb aber
auch eine Vorladung vor eine vom Erzbischof Tado in Mailand abgehaltene
Synode. Als Abwesende wurde sie deshalb mit dem Kirchenbann belegt. Boso
suchte darauf sein Glück in Gallien. Er erschien persönlich,
nachdem diese Angelegenheit 859 zu Savonnieres und im Frebruar 860 in Aachen
schon verhandelt worden war, im Sommer 860 auf einer Synode in Koblenz
und trug hier seine Beschwerde vor. Doch Lothar
II., der damals seine rechtmäßige Gattin Thietberga
verstoßen und die Konkubine Waldrada
zur Gemahlin erheben wollte, nahm sich Engeltruds
an - vielleicht um in dieser Angelegenheit durch Erwirkung einer Ehescheidung
einen Präzedenzfall für seinen Ehestreit schaffen zu können
- und lehnte die Auslieferung ab. Es gezieme sich für ihn nicht, eine
fränkische Frau und dazu noch eine Verwandte, welche sich ihm anvertraut,
preiszugeben, zumal Engeltrud für
den Fall der Gewaltanwendung mit ihrer Flucht zu den Normannen gedroht
habe. Hinkmar von Reims und Papst Nikoluas I. setzten sich dagegen besonders
für Boso ein.
860 wandte sich Nikolaus I. an Hinkmar, damit dieser bei allen Erzbischöfen
und Bischöfen im Reich KARLS DES KAHLEN
auf die Rückführung Engeltrudshinwirke,
und hat auch
KARL DEN KAHLEN selbst,
von seinem Neffen Lothar II. die Ausweisung
als Flüchtigen zu verlangen. Zu seiner Synode in Thousey im Reichsteil
KARLS
DES KAHLEN im Herbst des gleichen Jahres sandte Nikolaus ein
Mahnschreibern, das Boso selbst überbrachte,
und schickte Hinkmar ein eherechtliches Gutachten. Im Jahre 862 machte
KARL
DER KAHLE Lothar nicht allein wegen der Verstoßung Thietbergas
heftige Vorwürfe, sondern auch wegen der Aufnahme Engeltruds.
Aber 863 befand sich
Engeltrud noch
immer unter dem Schutze Lothars II.
Auf einem Konzil zu Metz, dem die Bischöfe Radoald von Porto und Johann
von Cervia beiwohnten (- diese ließen sich bestechen und legten unter
anderem die auf Engeltrud bezüglichen
Anweisungen gar nicht vor -), kann Lothar II.
in seine eigenen Ehescheidungsbestrebungen, die bei all diesen Synoden
mit verhandelt wurden, einen Schritt vorwärts. Jedoch kassierte Nikolaus
I. sogleich die Akten, erklärte das Konzil für unrechtmäßig
und erneuerte den Bann über Engeltrud.
865 stellte sich dann
Engeltrud -
wohl mehr unter dem Zwang der politischen Situation, denn aus innerer Reue
- dem päpstlichen Legaten Arsenius von Orta in Worms, schwor diesem
einen Eid, daß sie die an ihrem Manne geübte Boshaftigkeit nunmehr
aufgeben werde et in Italico regno aut vobiscum aut ante vos
zurückkehren
werde. Bei der Überquerung der Donau entfloh sie jedoch dem Gefolge
des Arsenius, so daß dieser in einem Schreiben an alle westfränkischen,
lothringischen und ostfränkischen Bischöfe die Exkommunikation
erneut wiederholen mußte. Nach Italien ist Engeltrudnie
mehr zurückgekehrt.
Über EngeltrudsHerkunft
und Familie werden mehrfach Angaben gemacht. Sie war - wie sie 865 bei
ihrem Eid bekannte und wie Papst Nikolaus I. in dem öffentlich bekanntgemachten
römischen Synodalbeschluß über die Nichtigkeitserklärung
der Metzer Synode von 863 betonte - eine filia quondam Matfridi comitis.
In diesem Matfrid wird man, was schon Poupardin als sehr wahrscheinlich
angenommen hat, den 834 nach Italien gekommenen und 836 dort verstorbenen
ehemaligen Grafen von Orleans (oder dessen gleichnamigen Sohn) erblicken
dürfen. Engeltrud soll sogar auch
Lothars II. propinqua gewesen sein. Da von einer Verwandtschaft
des alten Matfrid mit dem Kaiserhause nichts bekannt ist, wird man andere
Wege zur Erklärung dieser propinquitas Engeltruds
mit Lothar II. einschlagen müssen.
Man muß dabei von der Verwandtschaft und Herkunft Bososausgehen.
Bososcheint, obwohl
das in keiner Quelle ausdrücklich gesagt wird, der Bruder des Abtes
Hukbert von St. Maurice und der unglücklichen Königin und Gemahlin
Lothars
II.,Thietberga, gewesen
zu sein. Denn erstens kommt der Name Boso in der Familie Thietbergasund
Hukberts häufig vor, auch ihr Vater trug diesen Namen; zweitens spricht
Regino von Prüm davon, daß sich die Brüder der Thietberga
in Rom bei Papst Nikolaus für sie eingesetzt hätten (agentibus
fratribus
Thietbergae reginae),
was klar bezeugt, daß Hukbert und Thietberga
zumindest einen weiteren Bruder hatten, und was sich gut außer auf
den zu KARL DEM KAHLEN geflohenen Hukbert
auf den sowieso wegen seiner eigenen Angelegenheit mit dem Papst eng zusammenarbeitenden
Boso
beziehen könnte; und schließlich schreibt Nikolaus im Mai 863
an Hukbert, daß er sich immer seiner und seiner Schwester Sache angenommen
habe und fügt hinzu:
et quid de fratre tuo egerimus, ipse poterit
enarrare.
Ein Bruder Hukberts hatte also des Papstes Fürsprache
nötig und auch erhalten, - und das dürfte bei der Übereinstimmung
des Namens
Boso mit der Namengebung
in der Familie Hukberts und Thietbergas und
bei unserem Wissen darum, für wen sich der Papst damals besonders
einsetzte, der "italienische"
Graf Boso gewesen sein. - Über diese Beziehungen konnte
Engeltruddann
auch als propinquaLothars II.
bezeichnet
werden.
Somit ist aber auch schon, was für unseren allgemeinen
Überblick über die Grafen wichtig ist, für Boso
und seine Gemahlin Engeltrud die fränkische
Abkunft gesichert.
Boso war 865 bei
der Eidleistung der Engeltrud an den
Bischof Arsenius von Orta das letzte Mal genannt worden. Daß er auch
867 seine Frau noch nicht zurückerhalten hatte, beweist ein Brief
Papst Nikolaus I. Er wird dann auch noch für duie Zeit von 871/72
erwähnt. Damals waren die Sarazenen in Benevent eingefallen, und Kaiser
LUDWIG II. mußte mehrere Grafen zu ihrer Vertreibung einsetzen.
Neben Unruoch von Friaul und den Grafen Egifred, Arding und Remedius wird
auch Boso genannt. Auch mit dem kaiserlichen
missus
et comes Boso, der am 28. Dezember
874 in Mailand ein Placitum abhalten ließ, wird man ihn ohne weiteres
identifizieren dürfern. Das aber ist die letze Nachricht über
ihn. Im August 878 setzt sich Papst Johannes VIII. bereits pro filiabus
Bosonis
dudum comitis et Ingeltrudis coniugis
ein und versucht, diesen Nachkommen, die bei ihrem Vater in Italien erzogen
worden zu sein scheinen, den im Reichsteil Ludwigs
III., Sohn Ludwigs des Deutschen,
liegenden Erbbesitz der Engeltrud zu
sichern. Zumal neben einem proximus, einem cognatischen Verwandten
der Engeltrud namens Matfrid, und neben
König
Ludwig III. auch der Erzbischof von Mainz mit einem Mahnschreiben
bedacht wurde, darf angenommen werden, daß dieses alodum der
Engeltrud,
das nun ein
spurius Godefredus aut alii, quibus mechans Ingiltrudis
sine viri consensu quoque modo donaverit, innehatten, in der Erzdiözese
Mainz lagen.
1. oo Boso (HUGONIDE)
-
2. oo Wangar
-
Literatur:
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Hlawitschka, Eduard: Franken, Alemannen, Bayern
und Burgunder in Oberitalien (774-962), in Forschungen zur Oberrheinischen
Landesgeschichte Band VIII Eberhard Albert Verlag Freiburg im Breisgau
1960 Seite 58,63,158-162,229,237 - Hofmeister, Adolf: Deutschland
und Burgund im frühen Mitelalter, Wissenschaftliche Buchgesellschaft
Darmstadt 1970, Seite 22,23 - Mühlbacher Engelbert: Deutsche
Geschichte unter den Karolingern. Phaidon Akademische Verlagsgesellschaft
Athenaion Band II Seite 267 -