Werner III. von
Veltheim
Graf von Osterburg
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um 1100 †
nach 1170
Sohn Herrn Werner II. von Veltheim
und der Mathilde von Krosigk,
Tochter von Graf Dedo
Brandenburg Erich: Tafel 26 Seite 53
****************
XIII. 418. ADELHEID
------------------------------
* ca. 1100, † ...
Gemahl:
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a) Heinrich von Stade, Markgraf der Nordmark (siehe XII
96)
† 1128 4. XII.
b) Werner von Veltheim
† nach 1169
Thiele Andreas: Tafel 158
*************
"Erzählende genealogische Stammtafeln zur
europäischen
Geschichte"
Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-,
Herzogs-
und Grafenhäuser I
ADELHEID
----------------
†
1. oo HEINRICH I. VON STADE, Markgraf der
Nordmark
(siehe Nordmark II)
† 1128
2. oo WERNER VON VELTHEIM, Graf von Osterburg
(mit
Nachkommen)
†
Heinrichsen
Anselm: Seite 45-46
*****************
"Verpflanzung schwäbischer Adelsgeschlechter nach
Niedersachsen im XII. und XIII. Jahrhundert."
Sein Bruder Werner II., mit Mathilde, der Tochter Dedos von Krosigk und
der Bia von Harpke
vermält, war der Vater eines
dritten Werner von
Veltheim [16 Ann. Saxo
SS VI,
685.]. Von Werner II.
berichtet der Sächsische Annalist, er habe
im
Jahre 1126 Walo den Jüngeren von
Veckenstedt erstochen, um seine
Anverwandte Gisela, die verstoßene Gattin Walos zu rächen [17
Ann. Saxo SS VI 765. Gisela war
die Tochter Dietrichs von
Ammensleben.]. Den Grafentitel, mit dem ihn der Annalist
auszeichnet,
führte Werner jedoch
nicht.
Erst sein Sohn war Graf [18 Darum
ist es unrichtig, Adelgot als
Grafen von Veltheim zu bezeichnen, wie es
Osterwald Seite 6 tut. Werner als
Graf zuuerst in MUB I, 269,
Seite
339.]. Von ihm erzählt Albert von Stade zum Jahre 1144, er sei der
Vasall Heinrichs von Stade gewesen und habe nach dessen
erbenlosen Tode
seine Witwe Adelheid geehelicht
[19
Ann. Stad. SS XVI, 326; vgl. Krabbo I, 13a, Seite 5 Heinrich von Stade
† 1128, Ann. Rosenf. S XXIII, 104; Ann. Magdeb. SS XXIII,
183; Ann.
Saxo SS VI, 766.]. Es muß Werner
III. gemeint sein; denn Adelheid
war die Schwester Albrechts des
Bären [20 Ann. Saxo
SS VI, 744, vgl. Krabbo
I, 5 a Seite 3.]. Handelte es sich nämlich um eine zweite Ehe
Werners II., könnten die Annalen von
Pöhlde nicht behaupten,
der junge Werner von Veltheim,
der 1157 bei Brandenburg gefallen ist,
sei ein Schwester-Sohn Albrechts
gewesen [21 SS XVI, 90; vgl.
Chron. mont.
Ser. SS XXIII, 151 zu 1157; Sächs. Weltchronik, Dt. Chron. II,
Seite 222 und 228; im übrigen vgl. Bollnow, Seite 71 und Krabbo I,
266 Seite 51.]. Werners II. Sohn
Werner entstammte ja der Ehe mit
Mathilde von Krosigk.
Die Ehe mit der Tochter Ottos von
Ballenstedt, der Schwester des
Markgrafen Albrecht, hatte sicher die seit 1149 zu bemerkende
Rangerhöhung zur Folge [22 MUB
I, 269, Seite 339, Vertrag mit Abt
Arnold von Nienburg vom 15. Januar
.... Markgraf Albrecht und seine Söhne Hermann und Otto, Werner,
Graf von Veltheim.]. Der
Grafentitel bezieht sich jedenfalls nicht auf
den Derlingau, in dem Veltheim liegt, sondern auf ein Gebiet in der
Altmark. Die Lage des Amtsbezirkes des Grafen
Werner von Veltheim
ergibt sich aus einer Urkunde des Halberstädter
Bischofs Ulrich
von 1157, durch die dieser die Zehnten von Polkritz in der Altmark auf
Bitten der bisherigen Lehensträger, des Markgrafen Albrecht und
des Grafen Werner von Osterburg dem
Kloster Ilsenburg übertrug [26
UB Kl. Ilsenburg 22, Seite 26f.;
CD. Anh. I, 436, Seite 320; Krabbo I, 276, Seite 53. Osterburg
gehört zur Diözese Halberstadt, vgl. Lexikon für
Theologie und Kirche IV, Seite 795.].
Die Identität Werners von
Veltheim mit Werner von
Osterburg
beweist eine Urkunde des Markgrafen
Albrecht von 1160, in der Werner
gemeinsam mit seinem Sohne Albrecht unter
den Zeugen erscheint [27 Januar
18, CD Anh. I, 455, Seite
332.]; denn nach Albert von Stade war Albrecht
von Osterburg der Sohn
Werners von Veltheim [28
SS
XVI, 326 zu 1144, vgl. Anm. 18.]. Vater und Sohn erscheinen letztmalig
gemeinsam 1170 [29 CD Brand. I
18 VI, Seite 441.]. Graf Werner dürfte
kurze Zeit später
gestorben sein [30 Heinemann,
CD. Anh. V, Tafel 1 nimmt Todesjahr 1170
an.].
Partenheimer Lutz: Seite
98,109,116,125,134,138,142,146-149,178,180,276,301,310,320
****************
"Albrecht der Bär.
Gründer
der Mark Brandenburg und des Fürstentums Anhalt."
Für den 11. April dieses Jahres läßt sich Albrecht der
Bär nachweisen. In Begleitung seines Sohnes Otto nahm er an einer
Synode teil, die Bischof Rudolf in
Halberstadt abhielt. Die beiden
ASKANIER erscheinen unter den
Zeugen einer bei der Gelegenheit
ausgestellten Urkunde des Kirchenfürsten für das Kloster
Hillersleben. Anwesend waren weiterhin unter anderem die Äbte von
Huysburg und Ilsenburg, Graf Otto von
Hillersleben, Vogt des Konvents,
sowie Pfalzgraf Friedrich von Sachsen
mit seinem Sohn Adalberts. Am
18. Juni 1145 weilten Albrecht
und Otto in Seehausen
(westlich von
Magdeburg), als der Halberstädter Bischof mit einem gewissen
Heinrich einen Vertrag
über die Einkünfte des Klosters
Hamersleben abschloß. Dabei waren außerdem unter anderem Herzog
Heinrich der Löwe von Sachsen, die Grafen Bernhard von
Plötzkau, Ludolf von Wöltingerode und Otto von Hillersleben,
Burggraf Burchard von Magdeburg,
Esico von Bornstedt sowie Werner von
Veltheim (nordwestlich von Halberstadt), der Schwager des Markgrafen.
[824 CDA
5, Nr. 298 a; Urkundenbuch des Hochstifts Halberstadt,
Nr. 206; KW, Nr. 118 (mit Nachträgen Nr. 118 und 132 n auf Seite
886) (Adelbertus
marchio filiusque eius Otto).
- Seehausen und Hamersleben liegen westlich von Magdeburg. - Das in den
Drucken dieser Quelle angegebene Jahr 1144 ist wahrscheinlich auf 1145
zu korrigieren, siehe die genannten Nachträge bei KW - Mit Werner (III.) von Veltheim (1141-1170) hatte sich Albrechts Schwester Adelheid, die Witwe des 1128 verstorbenen Nordmark-Grafen Heinrich von Stade,
in zweiter Ehe vermählt (Stader Annalen (MG SS 16), Seite 326: Genuit (Markgraf Udo III. von der Nordmark - L. P.) autem ex ipsa (Udos Gemahlin Irmgard von Plötzkau
- L. P.) Heinricum, qui duxit Adelheithim, sororem marchionis Alberti, quam, cum sine
herede moreretur, duxit vasallus suus Wernerus
de Velthem, qui genuit Albertum
de Asterburg (Osterburg - L. P.) et reliquam prolem.).]
Am 15. Januar 1149 finden wir Albrecht
den Bären in Begleitung der beiden ältesten Söhne Otto und Hermann in Magdeburg. Dort bezeugt
er als Vogt des Reichskloster Nienburg an der Saale das Pergament, mit
dem Erzbischof Friedrich seinen
mit dem Nienburger Abt Arnold
über den Burgward Kleutsch (südöstlich von Dessau)
abgeschlossenen
Vertrag beurkundet. Danach hatten sich Metropolit und Konvent
dahingehend verständigt, daß der Zehnt des Burgbezirks
künftig dem
Kloster zustehen soll. Auch die
Bischöfe Anselm von Havelberg und Wigger von Brandenburg sowie die Grafen Otto von Hillersleben und Werner von Veltheim, der Schwager Albrechts des Bären,
waren anwesend.
Zunächst finden wir Albrecht den Bären 1151 in
Goslar. Einem Bericht Bischof
Bernhards von Hildesheim zufolge schlichtete der Markgraf, der
am 14. März in die Harzstadt gekommen und im Hause des Münzmeisters Thiedolf abgestiegen
war, dort einen Streit zwischen dem Goslarer Stift Georgenberg und Liudger von Burgdorf um ein
Grundstück. Dann habe sich Albrecht
mit den Versöhnten zur Synode begeben, die Bernhard an diesem Tag in der
Kirche am Markt abhielt, wo der Vergleich auf Verlangen des ASKANIERS
öffentlich wiederholt und bestätigt wurde. Der Markgraf
bezeugte das
darüber an Ort und Stelle ausgestellte Schriftstück des
Bischofs. Auch
der zweite Mann von Albrechts Schwester Adelheid, Werner von Veltheim, war anwesend,
daneben Graf Ludolf von
Wöltingerode,
der als Vogt des Goslarer Georgenbergstiftes an der Schlichtung
beteiligt war, und dessen gleichnamiger Sohn. Am 17. März wird der
Vorgang vom Hildesheimer Bischof auf dem Georgsberg erneut beurkundet.
Wieder sind Albrecht der Bär und
Graf Ludolf von Wöltingerode
unter den Zeugen.
Am 28. Juni 1152 werden die ASKANIER
in zwei Urkunden genannt, die Bischof
Ulrich von Halberstadt dort
zugunsten des Klosters Hillersleben aufsetzen ließ. Die Quellen
können
aber nicht als sicherer Hinweis dafür gewertet werden, daß
sich der
Markgraf mit seinen Söhnen
Otto und Hermann unter dem Datum beim
betreffenden Kirchenfürsten an dessen Sitz aufhielt. [1074 CDA 1, Nr. 384;
KVG; Nr. 217 (Adelbertus marchio et filii eius Otto marchio et Hermannur
comes). Da der im Januar 1152 verstorbene Magdeburger Erzbischof
Friedrich die Zeugenreihe eröffnet, sind wohl Personen
aufgeführt, die
der Handlung, nicht der Beurkundung, beiwohnten. Das könnte dann
auch
im Falle der zweiten Quelle der Fall gewesen sein, in der zwar der
Metropolit fehlt, doch erscheinen von ihren 14 Namen 11 auch im ersten
Schriftstück, CDA 1, Nr. 385; KW, Nr. 218 (Adelbertus marchio).
Bei diesem Aufenthalt der ASKANIER
beim Halberstädter Bischof - wenn es
sich um den gleichen Termin gehandelt haben sollte - waren außer
Erzbischof Friedrich unter
anderem auch Abt Arnold von Berge und
Nienburg,
Pfalzgraf Friedrich von Sachsen, Graf Otto von Hillersleben, Burchard
von Falkenstein, Werner von
Voltheim und Volrad von
Salzwedel anwesend.
Dieser erscheint erstmals 1145 mit seinem
Bruder Friedrich (D K III.,
Nr. 125; UBM, Nr. 257), gehörte wohl zum Gefolge Albrechts des Bären
und ist mit dem späteren Grafen
Volrad von Daunenberg identisch (siehe H.
K. Schulze: Adelsherrschaft (wie EN 260), Seite 90 f, dort Seite 90:
„Die
Herren von Salzwedel sind wahrscheinlich aus dem Nordthüringgau in
die
Altmark gekommen, wohl im Auftrage des Königs oder des
Markgrafen.").]
Die anderen Quellenauszüge, die die Rückeroberung der
Brandenburg durch Markgraf Albrecht und
Erzbischof Wichmann melden, hat
Hans-Dietrich Kahl zusammengestellt. Hier sei außer dem Bericht Heinrichs von Antwerpen
nur noch die entsprechende Stelle der Pöhlder Annalen
wiedergegeben.
Denn von den anderen erzählenden Quellen, die über dieses
Ereignis
weitere Details berichten, stammen allein sie aus dem 12. Jahrhundert,
wenn auch aus dessen Ende. In den Jahrbüchern des Klosters
Pöhlde
erfährt man, daß der Markgraf die lange von Slawen besetzte
Brandenburg
mit Unterstützung Erzbischof
Wichmanns zurückerlangte, wobei des Askaniers Neffe, der jüngere Werner (IV.) von Veltheim
[1166 Er war ein Sohn seines
gleichnamigen Vaters und Adelheids,
der Schwester Albrechts des Bären,
siehe EN 824.] und andere durch die gräßliche Phalanx der
Heiden den Tod fanden. [1167 Pöhlder Annalen
(MG SS 16), Seite 90, zu 1157: Adelbertus
marchioBrandenburg, diu a
Sclavis occupatam, maximo conprovinczalium periculo Wicmanno
Magdaburgensi presule cooperante recepit; ubi consobrinum ipsius,
iuniorem Vernerunr de Veltheim,
atrox gentilium phalunx cum aliis
quam plurimis interemit. - Eine spätere Überlieferung
fügt hinzu, daß
Albrechts Neffe zu Schiff umkam
und daß dessen Vater daraufhin zum
Gedenken an seinen Sohn das Nonnenkloster Krevese (bei Osterburg in der
Altmark) gestiftet haben soll (gedruckt bei H.-D. Kahl: Slawen (wie EN
2), Seite 522 f.). Zu weiteren Adelskräften, die mit einer
gewissen
Wahrscheinlichkeit 1157 an der Belagerung der Brandenburg teilnahmen,
s. EN 1209.]
Wir finden Albrecht
den Bären
dann wieder am 3. Oktober 1157 in Werben in der Altmark, wo er die
fünfte von ihm überlieferte Urkunde ausstellen ließ. Es
handelt sich
dabei um die Quelle, in der er seinen Titel erstmals selbst mit dem
alten Fürstensitz der Havelslawen in Zusammenhang bringt, indem er
sich
„Markgraf in Brandenburg" nennt. Damit wollte der ASKANIER
wahrscheinlich nicht die ihm von der königlichen Kanzlei zwischen
1140
und 1152 mehrfach gegebene Bezeichnung - die wohl den Amtscharakter
ausdrücken sollte - übernehmen, sondern offenbar im Gegenteil
nach der
von ihm geleiteten Wiedereinnahme der Burg gerade eigene Rechte an ihr
dokumentieren. Der Urkunde zufolge gehörte dem Kloster Ilsenburg
bei
Wernigerode das Dorf Polkritz in der Altmark aus dem Albrecht aber gewisse Leistungen
zustanden. Auf diese verzichtet der ASKANIER
jetzt gemäß einer Bitte des
Abtes Sigebodo zugunsten des Konventes. Außerdem fordert
der alte Markgraf Bischof Ulrich von
Halberstadt zur Zustimmung auf. Die Schenkung wird von Albrechts anwesendem Sohn Otto gebilligt. Zeugen waren Bischof Walo von Havelberg, des Markgrafen Schwager Graf Werner von
Osterburg (Veltheim), Hermann von Lüchow, Friedrich von Baumgarten und Adelbert von Schwarzholz.
Wohl vor diesem Hintergrund überließ der
Markgraf Erzbischof Wichmann von
Magdeburg
anscheinend Potsdam und Spandau, die Herren von Schneidlingen
(nördlich
von Aschersleben) erhielten Güter bei Spandau und Zachow (westlich
von
Ketzin im Havelland) und die mit den ASKANIERN
verwandten BORNSTEDTER
(südlich von Eisleben) das Gebiet des späteren Bornstedts bei
Potsdam. Inwieweit Albrechts Schwager,
Graf Werner von Veltheim, der bei den
Kämpfen um Brandenburg seinen
gleichnamigen Sohn verloren hatte, entschädigt wurde, ist
unbekannt.
Zu Beginn des Jahres 1160 erblicken wir Albrecht den Bären am
18. Januar in Ebendort (nordwestlich von Magdeburg), als er dort die
nach meiner Einreihung zehnte von ihm überlieferte Urkunde
ausstellte.
Sie ist das zweite seiner erhaltenen Originaldiplome. Darin
erklärt der
ASKANIER zunächst,
daß er das
Schriftstück zur Verhütung der durch die verfluchte Gier
verursachten
Betrügerei aufsetzen lasse und bekundet dann, daß er ein von
ihm
gekauftes Eigengut im Balsamgau, nämlich das Dorf Schleuß
(südwestlich
von Stendal), zusammen mit seinem Sohn, dem Markgrafen Otto,
dessen Gewalt es unterstehe, und mit Zustimmung der übrigen Erben
dem
Laurentiuskloster Hillersleben sowie dem inzwischen verstorbenen Abt Irminhard geschenkt habe. Als
Zeugen erscheinen unter anderem die Bischöfe
Ulrich von Halberstadt und Walo
von Havelberg, Dompropst
Gerhard von Magdeburg, die Grafen
Burchard von Falkenstein, Werner
von Veltheim und Christian von
Gardelegen, Vogt Dietrich, Dietrich von Tangermünde, Baderich, Bruno und Haolf von Gersleben, Offo von Bardeleben sowie Eberhard und Hermann von Plötzky.
Wem Albrecht das Dorf
abgekauft hatte [1256 In Frage kämen
unter anderem sein Schwager Graf
Werner von Veltheim, der nördlich von Schleuß
(westlich von Stendal) Besitz hatte (s. EN 1280), Heinrich der Löwe (s.
EN 136) oder die STADER - im
letzteren Fall wohl der 1144 erschlagene
Graf Rudolf bzw dessen Bruder, der Geistliche Hartwig. - Zu Albrechts
neunter Urkunde s. EN 1226.], wann das geschah
und zu welchem Zeitpunkt die Überlassung an das Hilllerslebener
Kloster erfolgte, wird nicht gesagt.
Diesmal nennt sich Albrecht wieder
„Markgraf von Brandenburg", was aus den Jahren 1158 und 1159 nicht
bekannt ist. Interessant ist dabei, daß er (wie in zwei weiteren
Urkunden, die deshalb - zumindest in der überkommenen Form - wohl
derselben Zeit angehören) den Titel in einem Schriftstück
gleich
zweimal hintereinander verwendet. Anwesend waren neben Magdeburger
Geistlichen unter anderem Bischof
Walo von Havelberg, Albrechts Schwager Graf Werner von Veltheim,
Konrad von Salzwedel, der Magdeburger Burggraf Burchard, Graf Burchard von Falkenstein, Walter von Arnstein sowie Graf Baderich.
Er gründet im Dorf Stendal, welches in dem Balsamland genannten
Teil
des ihm unterstehenden Hoheitsgebietes liegt, einen Markt, weil ein
solcher in der Gegend bisher fehlt. Für dorthin kommende
Händler
verfügt Albrecht eine
fünfjährige Befreiung vom Zoll. Dieser wird den Stendalern in
den zu seinem Machtbereich gehörenden Burgen Brandenburg, Havelberg, Werben, Arneburg, Tangermünde, Osterburg und Salzwedel sowie den
dazugehörigen Orten ganz erlassen. Den Einwohnern der neuen
Marktsiedlung bestimmt der ASKANIER
das Magdeburger Recht und verleiht ihnen gegen eine jährliche
Zinszahlung die Grundstücke des Ortes als freies Eigentum. Richter
wird
Albrechts Vasall Otto. Der hat
das Amt lehnsweise inne und erhält ein, der Markgraf zwei Drittel
der
bei den Verhandlungen anfallenden Gebühren bzw. verhängten
Geldstrafen.
Künftige Ansiedler sollen mit den schon in Stendal lebenden
Einwohnern
Wasser, Weide, Wald und das übrige zu gleichen
Teilen besitzen. Namentlich aufgeführte Zeugen sind Albrechts Sohn Markgraf Otto, dessen Onkel Graf Werner von Veltheim,
Dietrich von Tangermünde und
Siegfried von Arneburg.
Am 5. September 1169 hielt Albrecht
der Bär mit seinem Sohn
Bernhard das Grafengericht in Aschersleben ab. Hier
bestätigte der alte ASKANIER
den Tausch, mit dem ein Güterstreit zwischen dem Kloster
Hadmersleben (nordöstlich von Halberstadt) und Gardolf von Hadmersleben
beigelegt worden war, mit dem Königsbann. „Barone" und viele zur
Teilnahme am Ascherslebener Grafengericht Verpflichtete hätten dem
zugestimmt. Genannt werden in dem offenbar vom Kloster über den
Vertragsabschluß ausgestellten Schriftstück unter anderem Burchard von Falkenstein, Walter von Arnstein, Werner von Veltheim, Friedrich von Hakeborn sowie Friedrich von Westdorf.
Dieser Schenkung Zuwiderhandelnde machen sich schuldig vor Gott, vor
dem Kaiser und vor dem Markgrafen bzw dessen Nachfolgern. Als erster
Laienzeuge erscheint Albrecht der
Bär, auf dessen Wunsch die Urkunde aufgesetzt wurde. Dann
folgen die Grafen Bernhard von
Aschersleben, Dietrich von
Werben und Hermann von
Orlamünde, sowie deren
Onkel Graf Werner von Osterburg (Veltheim) mit seinem Sohn Albrecht, ihrem Vetter. Nach den beiden
Verwandten der ASKANIER sind Burggraf Baderich von Brandenburg und
dessen Sohn Siegfried,
außerdem Konrad von Wettin,
Richard von Alsleben sowie die Brüder Rudolf und Heinrich von Jerichow
aufgeführt.
oo 2. Adelheid von Ballenstedt, Tochter des Grafen Otto
um 1100
†
nach 1139
Kinder:
Albrecht Graf von Osterburg
um 1130 †
nach 1195
Werner IV. Herr von Veltheim
um 1130 † 1157 gefallen
Literatur:
------------
Annalista
Saxo: Reichschronik. Seite 132 ad a. 1126 - Chronik des Albert von Stade
ad a. 1144 - Heinrichsen
Anselm: Verpflanzung schwäbischer Adelsgeschlechter nach
Niedersachsen im XII. und XIII. Jahrhundert. Dissertation Seite Seite
45-46 - Partenheimer Lutz: Albrecht der
Bär.
Gründer
der Mark Brandenburg und des Fürstentums Anhalt. Böhlau
Verlag
Köln Weimar Wien 2001 Seite 98,109,116,138,142,146-149,178,180,
276,301,310,312,320 -