Werner III. von Veltheim                 Graf von Osterburg
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um 1100
nach 1170


Sohn Herrn Werner II. von Veltheim und der Mathilde von Krosigk, Tochter von Graf Dedo

Brandenburg Erich: Tafel 26 Seite 53
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XIII. 418. ADELHEID
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* ca. 1100, ...

Gemahl:
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a) Heinrich von Stade, Markgraf der Nordmark (siehe XII 96)
            1128 4. XII.

b) Werner von Veltheim
            nach 1169


Thiele Andreas: Tafel 158
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"Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte"
Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser I

ADELHEID
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  1. oo HEINRICH I. VON STADE, Markgraf der Nordmark (siehe Nordmark II)
                 1128

  2. oo WERNER VON VELTHEIM, Graf von Osterburg (mit Nachkommen)
                          


Heinrichsen Anselm: Seite 45-46
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"Verpflanzung schwäbischer Adelsgeschlechter nach Niedersachsen im XII. und XIII. Jahrhundert."

Sein Bruder Werner II., mit Mathilde, der Tochter Dedos von Krosigk und der Bia von Harpke vermält, war der Vater eines dritten Werner von Veltheim [16 Ann. Saxo SS VI, 685.]. Von Werner II. berichtet der Sächsische Annalist, er habe im Jahre 1126 Walo den Jüngeren von Veckenstedt erstochen, um seine Anverwandte Gisela, die verstoßene Gattin Walos zu rächen [17 Ann. Saxo SS VI 765. Gisela war die Tochter Dietrichs von Ammensleben.]. Den Grafentitel, mit dem ihn der Annalist auszeichnet, führte Werner jedoch nicht.
Erst sein Sohn war Graf [18 Darum ist es unrichtig, Adelgot als Grafen von Veltheim zu bezeichnen, wie es Osterwald Seite 6 tut. Werner als Graf zuuerst in MUB I, 269, Seite 339.]. Von ihm erzählt Albert von Stade zum Jahre 1144, er sei der Vasall Heinrichs von Stade gewesen und habe nach dessen erbenlosen Tode seine Witwe Adelheid geehelicht [19 Ann. Stad. SS XVI, 326; vgl. Krabbo I, 13a, Seite 5 Heinrich von Stade
1128, Ann. Rosenf. S XXIII, 104; Ann. Magdeb. SS XXIII, 183; Ann. Saxo SS VI, 766.]. Es muß Werner III. gemeint sein; denn Adelheid war die Schwester Albrechts des Bären [20 Ann. Saxo SS VI, 744, vgl. Krabbo I, 5 a Seite 3.]. Handelte es sich nämlich um eine zweite Ehe Werners II., könnten die Annalen von Pöhlde nicht behaupten, der junge Werner von Veltheim, der 1157 bei Brandenburg gefallen ist, sei ein Schwester-Sohn Albrechts gewesen [21 SS XVI, 90; vgl. Chron. mont. Ser. SS XXIII, 151 zu 1157; Sächs. Weltchronik, Dt. Chron. II, Seite 222 und 228; im übrigen vgl. Bollnow, Seite 71 und Krabbo I, 266 Seite 51.]. Werners II. Sohn Werner entstammte ja der Ehe mit Mathilde von Krosigk.
Die Ehe mit der Tochter Ottos von Ballenstedt, der Schwester des Markgrafen Albrecht, hatte sicher die seit 1149 zu bemerkende Rangerhöhung zur Folge [22 MUB I, 269, Seite 339, Vertrag mit Abt Arnold von Nienburg vom 15. Januar .... Markgraf Albrecht und seine Söhne Hermann und Otto, Werner, Graf von Veltheim.]. Der Grafentitel bezieht sich jedenfalls nicht auf den Derlingau, in dem Veltheim liegt, sondern auf ein Gebiet in der Altmark. Die Lage des Amtsbezirkes des Grafen Werner von Veltheim ergibt sich aus einer Urkunde des Halberstädter Bischofs Ulrich von 1157, durch die dieser die Zehnten von Polkritz in der Altmark auf Bitten der bisherigen Lehensträger, des Markgrafen Albrecht und des Grafen Werner von Osterburg dem Kloster Ilsenburg übertrug [26 UB Kl. Ilsenburg 22, Seite 26f.; CD. Anh. I, 436, Seite 320; Krabbo I, 276, Seite 53. Osterburg gehört zur Diözese Halberstadt, vgl. Lexikon für Theologie und Kirche IV, Seite 795.].
Die Identität Werners von Veltheim mit Werner von Osterburg beweist eine Urkunde des Markgrafen Albrecht von 1160, in der Werner gemeinsam mit seinem Sohne Albrecht unter den Zeugen erscheint [27 Januar 18, CD Anh. I, 455, Seite 332.]; denn nach Albert von Stade war Albrecht von Osterburg der Sohn Werners von Veltheim [28 SS XVI, 326 zu 1144, vgl. Anm. 18.]. Vater und Sohn erscheinen letztmalig gemeinsam 1170 [29 CD Brand. I 18 VI, Seite 441.]. Graf Werner dürfte kurze Zeit später gestorben sein [30 Heinemann, CD. Anh. V, Tafel 1 nimmt Todesjahr 1170 an.].

Partenheimer Lutz: Seite 98,109,116,125,134,138,142,146-149,178,180,276,301,310,320
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"
Albrecht der Bär. Gründer der Mark Brandenburg und des Fürstentums Anhalt."

Für den 11. April dieses Jahres läßt sich Albrecht der Bär nachweisen. In Begleitung seines Sohnes Otto nahm er an einer Synode teil, die Bischof Rudolf in Halberstadt abhielt. Die beiden ASKANIER erscheinen unter den Zeugen einer bei der Gelegenheit ausgestellten Urkunde des Kirchenfürsten für das Kloster Hillersleben. Anwesend waren weiterhin unter anderem die Äbte von Huysburg und Ilsenburg, Graf Otto von Hillersleben, Vogt des Konvents, sowie Pfalzgraf Friedrich von Sachsen mit seinem Sohn Adalberts. Am 18. Juni 1145 weilten Albrecht und Otto in Seehausen (westlich von Magdeburg), als der Halberstädter Bischof mit einem gewissen Heinrich einen Vertrag über die Einkünfte des Klosters Hamersleben abschloß. Dabei waren außerdem unter anderem Herzog Heinrich der Löwe von Sachsen, die Grafen Bernhard von Plötzkau, Ludolf von Wöltingerode und Otto von Hillersleben, Burggraf Burchard von Magdeburg, Esico von Bornstedt sowie Werner von Veltheim (nordwestlich von Halberstadt), der Schwager des Markgrafen. [824
CDA 5, Nr. 298 a; Urkundenbuch des Hochstifts Halberstadt, Nr. 206; KW, Nr. 118 (mit Nachträgen Nr. 118 und 132 n auf Seite 886) (Adelbertus marchio filiusque eius Otto). - Seehausen und Hamersleben liegen westlich von Magdeburg. - Das in den Drucken dieser Quelle angegebene Jahr 1144 ist wahrscheinlich auf 1145 zu korrigieren, siehe die genannten Nachträge bei KW - Mit Werner (III.) von Veltheim (1141-1170) hatte sich Albrechts Schwester Adelheid, die Witwe des 1128 verstorbenen Nordmark-Grafen Heinrich von Stade, in zweiter Ehe vermählt (Stader Annalen (MG SS 16), Seite 326: Genuit (Markgraf Udo III. von der Nordmark - L. P.) autem ex ipsa (Udos Gemahlin Irmgard von Plötzkau - L. P.) Heinricum, qui duxit Adelheithim, sororem marchionis Alberti, quam, cum sine herede moreretur, duxit vasallus suus Wernerus de Velthem, qui genuit Albertum de Asterburg (Osterburg - L. P.) et reliquam prolem.).]
Am 15. Januar 1149 finden wir Albrecht den Bären in Begleitung der beiden ältesten Söhne Otto und Hermann in Magdeburg. Dort bezeugt er als Vogt des Reichskloster Nienburg an der Saale das Pergament, mit dem Erzbischof Friedrich seinen mit dem Nienburger Abt Arnold über den Burgward Kleutsch (südöstlich von Dessau) abgeschlossenen Vertrag beurkundet. Danach hatten sich Metropolit und Konvent dahingehend verständigt, daß der Zehnt des Burgbezirks künftig dem Kloster zustehen soll. Auch die Bischöfe Anselm von Havelberg und Wigger von Brandenburg sowie die Grafen Otto von Hillersleben und Werner von Veltheim, der Schwager Albrechts des Bären, waren anwesend.
Zunächst finden wir Albrecht den Bären 1151 in Goslar. Einem Bericht Bischof Bernhards von Hildesheim zufolge schlichtete der Markgraf, der am 14. März in die Harzstadt gekommen und im Hause des Münzmeisters Thiedolf abgestiegen war, dort einen Streit zwischen dem Goslarer Stift Georgenberg und Liudger von Burgdorf um ein Grundstück. Dann habe sich Albrecht mit den Versöhnten zur Synode begeben, die Bernhard an diesem Tag in der Kirche am Markt abhielt, wo der Vergleich auf Verlangen des ASKANIERS öffentlich wiederholt und bestätigt wurde. Der Markgraf bezeugte das darüber an Ort und Stelle ausgestellte Schriftstück des Bischofs. Auch der zweite Mann von Albrechts Schwester Adelheid, Werner von Veltheim, war anwesend, daneben Graf Ludolf von Wöltingerode, der als Vogt des Goslarer Georgenbergstiftes an der Schlichtung beteiligt war, und dessen gleichnamiger Sohn. Am 17. März wird der Vorgang vom Hildesheimer Bischof auf dem Georgsberg erneut beurkundet. Wieder sind Albrecht der Bär und Graf Ludolf von Wöltingerode unter den Zeugen.
Am 28. Juni 1152 werden die ASKANIER in zwei Urkunden genannt, die Bischof Ulrich von Halberstadt dort zugunsten des Klosters Hillersleben aufsetzen ließ. Die Quellen können aber nicht als sicherer Hinweis dafür gewertet werden, daß sich der Markgraf mit seinen Söhnen Otto und Hermann unter dem Datum beim betreffenden Kirchenfürsten an dessen Sitz aufhielt.
[1074 CDA 1, Nr. 384; KVG; Nr. 217 (Adelbertus marchio et filii eius Otto marchio et Hermannur comes). Da der im Januar 1152 verstorbene Magdeburger Erzbischof Friedrich die Zeugenreihe eröffnet, sind wohl Personen aufgeführt, die der Handlung, nicht der Beurkundung, beiwohnten. Das könnte dann auch im Falle der zweiten Quelle der Fall gewesen sein, in der zwar der Metropolit fehlt, doch erscheinen von ihren 14 Namen 11 auch im ersten Schriftstück, CDA 1, Nr. 385; KW, Nr. 218 (Adelbertus marchio). Bei diesem Aufenthalt der ASKANIER beim Halberstädter Bischof - wenn es sich um den gleichen Termin gehandelt haben sollte - waren außer Erzbischof Friedrich unter anderem auch Abt Arnold von Berge und Nienburg, Pfalzgraf Friedrich von Sachsen, Graf Otto von Hillersleben, Burchard von Falkenstein, Werner von Voltheim und Volrad von Salzwedel anwesend. Dieser erscheint erstmals 1145 mit seinem Bruder Friedrich (D K III., Nr. 125; UBM, Nr. 257), gehörte wohl zum Gefolge Albrechts des Bären und ist mit dem späteren Grafen Volrad von Daunenberg identisch (siehe H. K. Schulze: Adelsherrschaft (wie EN 260), Seite 90 f, dort Seite 90: „Die Herren von Salzwedel sind wahrscheinlich aus dem Nordthüringgau in die Altmark gekommen, wohl im Auftrage des Königs oder des Markgrafen.").]
Die anderen Quellenauszüge, die die Rückeroberung der Brandenburg durch Markgraf Albrecht und Erzbischof Wichmann melden, hat Hans-Dietrich Kahl zusammengestellt. Hier sei außer dem Bericht Heinrichs von Antwerpen nur noch die entsprechende Stelle der Pöhlder Annalen wiedergegeben. Denn von den anderen erzählenden Quellen, die über dieses Ereignis weitere Details berichten, stammen allein sie aus dem 12. Jahrhundert, wenn auch aus dessen Ende. In den Jahrbüchern des Klosters Pöhlde erfährt man, daß der Markgraf die lange von Slawen besetzte Brandenburg mit Unterstützung Erzbischof Wichmanns zurückerlangte, wobei des Askaniers Neffe, der jüngere Werner (IV.) von Veltheim [1166 Er war ein Sohn seines gleichnamigen Vaters und Adelheids, der Schwester Albrechts des Bären, siehe EN 824.] und andere durch die gräßliche Phalanx der Heiden den Tod fanden.
[1167 Pöhlder Annalen (MG SS 16), Seite 90, zu 1157: Adelbertus marchioBrandenburg, diu a Sclavis occupatam, maximo conprovinczalium periculo Wicmanno Magdaburgensi presule cooperante recepit; ubi consobrinum ipsius, iuniorem Vernerunr de Veltheim, atrox gentilium phalunx cum aliis quam plurimis interemit. - Eine spätere Überlieferung fügt hinzu, daß Albrechts Neffe zu Schiff umkam und daß dessen Vater daraufhin zum Gedenken an seinen Sohn das Nonnenkloster Krevese (bei Osterburg in der Altmark) gestiftet haben soll (gedruckt bei H.-D. Kahl: Slawen (wie EN 2), Seite 522 f.). Zu weiteren Adelskräften, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit 1157 an der Belagerung der Brandenburg teilnahmen, s. EN 1209.]
Wir finden Albrecht den Bären dann wieder am 3. Oktober 1157 in Werben in der Altmark, wo er die fünfte von ihm überlieferte Urkunde ausstellen ließ. Es handelt sich dabei um die Quelle, in der er seinen Titel erstmals selbst mit dem alten Fürstensitz der Havelslawen in Zusammenhang bringt, indem er sich „Markgraf in Brandenburg" nennt. Damit wollte der ASKANIER wahrscheinlich nicht die ihm von der königlichen Kanzlei zwischen 1140 und 1152 mehrfach gegebene Bezeichnung - die wohl den Amtscharakter ausdrücken sollte - übernehmen, sondern offenbar im Gegenteil nach der von ihm geleiteten Wiedereinnahme der Burg gerade eigene Rechte an ihr dokumentieren. Der Urkunde zufolge gehörte dem Kloster Ilsenburg bei Wernigerode das Dorf Polkritz in der Altmark aus dem Albrecht aber gewisse Leistungen zustanden. Auf diese verzichtet der ASKANIER jetzt gemäß einer Bitte des Abtes Sigebodo zugunsten des Konventes. Außerdem fordert der alte Markgraf Bischof Ulrich von Halberstadt zur Zustimmung auf. Die Schenkung wird von Albrechts anwesendem Sohn Otto gebilligt. Zeugen waren Bischof Walo von Havelberg, des Markgrafen Schwager Graf Werner von Osterburg (Veltheim), Hermann von Lüchow, Friedrich von Baumgarten und Adelbert von Schwarzholz.
Wohl vor diesem Hintergrund überließ der Markgraf Erzbischof Wichmann von Magdeburg anscheinend Potsdam und Spandau, die Herren von Schneidlingen (nördlich von Aschersleben) erhielten Güter bei Spandau und Zachow (westlich von Ketzin im Havelland) und die mit den ASKANIERN verwandten BORNSTEDTER (südlich von Eisleben) das Gebiet des späteren Bornstedts bei Potsdam. Inwieweit Albrechts Schwager, Graf Werner von Veltheim, der bei den Kämpfen um Brandenburg seinen gleichnamigen Sohn verloren hatte, entschädigt wurde, ist unbekannt.
Zu Beginn des Jahres 1160 erblicken wir Albrecht den Bären am 18. Januar in Ebendort (nordwestlich von Magdeburg), als er dort die nach meiner Einreihung zehnte von ihm überlieferte Urkunde ausstellte. Sie ist das zweite seiner erhaltenen Originaldiplome. Darin erklärt der ASKANIER zunächst, daß er das Schriftstück zur Verhütung der durch die verfluchte Gier verursachten Betrügerei aufsetzen lasse und bekundet dann, daß er ein von ihm gekauftes Eigengut im Balsamgau, nämlich das Dorf Schleuß (südwestlich von Stendal), zusammen mit seinem Sohn, dem Markgrafen Otto, dessen Gewalt es unterstehe, und mit Zustimmung der übrigen Erben dem Laurentiuskloster Hillersleben sowie dem inzwischen verstorbenen Abt Irminhard geschenkt habe. Als Zeugen erscheinen unter anderem die Bischöfe Ulrich von Halberstadt und Walo von Havelberg, Dompropst Gerhard von Magdeburg, die Grafen Burchard von Falkenstein, Werner von Veltheim und Christian von Gardelegen, Vogt Dietrich, Dietrich von Tangermünde, Baderich, Bruno und Haolf von Gersleben, Offo von Bardeleben sowie Eberhard und Hermann von Plötzky.
Wem Albrecht das Dorf abgekauft hatte [1256
In Frage kämen unter anderem sein Schwager Graf Werner von Veltheim, der nördlich von Schleuß (westlich von Stendal) Besitz hatte (s. EN 1280), Heinrich der Löwe (s. EN 136) oder die STADER - im letzteren Fall wohl der 1144 erschlagene Graf Rudolf bzw dessen Bruder, der Geistliche Hartwig. - Zu Albrechts neunter Urkunde s. EN 1226.], wann das geschah und zu welchem Zeitpunkt die Überlassung an das Hilllerslebener Kloster erfolgte, wird nicht gesagt.
Diesmal nennt sich Albrecht wieder „Markgraf von Brandenburg", was aus den Jahren 1158 und 1159 nicht bekannt ist. Interessant ist dabei, daß er (wie in zwei weiteren Urkunden, die deshalb - zumindest in der überkommenen Form - wohl derselben Zeit angehören) den Titel in einem Schriftstück gleich zweimal hintereinander verwendet. Anwesend waren neben Magdeburger Geistlichen unter anderem Bischof Walo von Havelberg, Albrechts Schwager Graf Werner von Veltheim, Konrad von Salzwedel, der Magdeburger Burggraf Burchard, Graf Burchard von Falkenstein, Walter von Arnstein sowie Graf Baderich.
Er gründet im Dorf Stendal, welches in dem Balsamland genannten Teil des ihm unterstehenden Hoheitsgebietes liegt, einen Markt, weil ein solcher in der Gegend bisher fehlt. Für dorthin kommende Händler verfügt Albrecht eine fünfjährige Befreiung vom Zoll. Dieser wird den Stendalern in den zu seinem Machtbereich gehörenden Burgen Brandenburg, Havelberg, Werben, Arneburg, Tangermünde, Osterburg und Salzwedel sowie den dazugehörigen Orten ganz erlassen. Den Einwohnern der neuen Marktsiedlung bestimmt der ASKANIER das Magdeburger Recht und verleiht ihnen gegen eine jährliche Zinszahlung die Grundstücke des Ortes als freies Eigentum. Richter wird Albrechts Vasall Otto. Der hat das Amt lehnsweise inne und erhält ein, der Markgraf zwei Drittel der bei den Verhandlungen anfallenden Gebühren bzw. verhängten Geldstrafen. Künftige Ansiedler sollen mit den schon in Stendal lebenden Einwohnern Wasser, Weide, Wald und das übrige zu gleichen
Teilen besitzen. Namentlich aufgeführte Zeugen sind Albrechts Sohn Markgraf Otto, dessen Onkel Graf Werner von Veltheim, Dietrich von Tangermünde und Siegfried von Arneburg.
Am 5. September 1169 hielt Albrecht der Bär mit seinem Sohn Bernhard das Grafengericht in Aschersleben ab. Hier bestätigte der alte ASKANIER den Tausch, mit dem ein Güterstreit zwischen dem Kloster Hadmersleben (nordöstlich von Halberstadt) und Gardolf von Hadmersleben beigelegt worden war, mit dem Königsbann. „Barone" und viele zur Teilnahme am Ascherslebener Grafengericht Verpflichtete hätten dem zugestimmt. Genannt werden in dem offenbar vom Kloster über den Vertragsabschluß ausgestellten Schriftstück unter anderem Burchard von Falkenstein, Walter von Arnstein, Werner von Veltheim, Friedrich von Hakeborn sowie Friedrich von Westdorf.
Dieser Schenkung Zuwiderhandelnde machen sich schuldig vor Gott, vor dem Kaiser und vor dem Markgrafen bzw dessen Nachfolgern. Als erster Laienzeuge erscheint Albrecht der Bär, auf dessen Wunsch die Urkunde aufgesetzt wurde. Dann folgen die Grafen Bernhard von Aschersleben, Dietrich von Werben und Hermann von Orlamünde, sowie deren Onkel Graf Werner von Osterburg (Veltheim) mit seinem Sohn Albrecht, ihrem Vetter. Nach den beiden Verwandten der ASKANIER sind Burggraf Baderich von Brandenburg und dessen Sohn Siegfried, außerdem Konrad von Wettin, Richard von Alsleben sowie die Brüder Rudolf und Heinrich von Jerichow aufgeführt.






  oo 2. Adelheid von Ballenstedt, Tochter des Grafen Otto
           um 1100
nach 1139



Kinder:

  Albrecht Graf von Osterburg
  um 1130
nach 1195

  Werner IV. Herr von Veltheim
   um 1130
1157 gefallen





Literatur:
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Annalista Saxo: Reichschronik. Seite 132 ad a. 1126 - Chronik des Albert von Stade ad a. 1144 - Heinrichsen Anselm: Verpflanzung schwäbischer Adelsgeschlechter nach Niedersachsen im XII. und XIII. Jahrhundert. Dissertation Seite Seite 45-46 - Partenheimer Lutz: Albrecht der Bär. Gründer der Mark Brandenburg und des Fürstentums Anhalt. Böhlau Verlag Köln Weimar Wien 2001 Seite 98,109,116,138,142,146-149,178,180, 276,301,310,312,320 -