Adalbert IV.                                             Graf von Bogen-Windberg (1167-1197)
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11.7.1165-20.12.1197
 

Einziger Sohn des Grafen Berthold II. von Bogen-Windberg aus seiner 2. Ehe mit der Liutgard von Burghausen, Tochter und Erbin des SIEGHARDINGER Grafen Gebhard I.
 

GENEALOGISCHE TAFELN ZUR MITTELEUROPÄISCHEN GESCHICHTE
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Wegener Dr. Wilhelm: Seite 244
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28. Adalbert IV.
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F. u. eV.
1165 11/7 dem Grafen Berthold wird ein Sohn namens Adalbert geboren MB 14, 34
1179 31/7 hält öffentliches Gericht MB 12, 55 f und 28 f
c 1180 Vogt von Prüfening MB 13, 127 f n 85
c 1190 Vogt von Oberaltaich MB 12, 59 ff;
c 1195 Vogt von Windberg VNB 23, 174
1196 Kreuzzugsteilnehmer SS 17, 166 f; IV.
1196 31/5 Mainz Stumpf n 4999 f
+ 1197 20/12 SS 17, 373 f, 386, 555, 587
Oberaltaich, Windberg Necr. 3, 240, 404; Domkapitel Bamberg Jaffe 5, 560; wohl auch Admont (25/12): Adelbero comes Necr. 2, 308.

Gemahlin:
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Ludmilla, Tochter Friedrichs von Böhmen SS 17, 377; erwähnt 1189 25/8 Salzb. Ub 2, 631 ff n 465
heiratete in 2. Ehe 1204 Herzog Ludwig I. von Bayern
+ 1240 5/8.
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Adalbert IV. folgte dem Vater in allen Titeln und Ämtern und brachte durch ruinöse Fehden größtes Elend über Bayern. Er eignete sich widerrechtlich viele kirchliche Lehen an und stützte sich auf Böhmen, wurde 1192 geächtet und unterwarf sich. Er zog 1195/96 mit Kaiser HEINRICH VI. nach Italien, verschuldete völlig und verhalf Böhmen mit zum Königtum.

Spindler Max:
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"Geschichte Bayerns"

BARBAROSSAS Werk hatte nur zum Teil Bestand. Nach seinem Tod (1190) begann der zweite Abschnitt der Auseinandersetzungen, in deren Verlauf Herzog Ludwig an den Rand des Verderbens geriet. Jetzt trat der Adel in den Kampf ein, voran der ungebärdigste der damaligen Dynasten, Graf Albert III. von Bogen, der in Verbindung mit König Ottokar von Böhmen stand, dessen Nichte Ludmilla, die Tochter des 1189 verstorbenen böhmischen Herzogs Friedrich, er zur Frau hatte. Der Kampf des Adels richtete sich nicht bloß gegen die bayerische Herzogsgewalt, mehr noch gegen die erfolgreiche staufische Territorialpolitik im Donauraum, er muss auch im Rahmen des umfassenden Fürstenbundes wider HEINRICH VI. von 1192 gesehen werden, dem Ottokar beitrat, während die Herzöge von Bayern und Österreich sich fernhielten. Eine durch zahlreiche Große besuchte, eindrucksvolle, die alte Stammesversammlung widerspiegelnde Versammlung zu Laufen am 20. April 1192 brachte keine Klärung. Graf Albert eignete sich widerrechtlich die bambergischen Lehen der SULZBACHER im Donauraum an und weigerte sich, sie herauszugeben, überzog im August 1192 den Herzog mit Krieg, besiegte ihn mit Hilfe der Böhmen und drängte ihn bis Mühldorf zurück. Im Oktober wandte sich Herzog Leopold von Österreich, unterstützt von Berthold IV. von Andechs und anderen bayerischen Großen, gegen die ORTENBURGER und zwang sie nieder. Die Quellen berichten von furchtbarer Kriegsnot. Der Herzog war aufgerufen zur Wahrung von Friede und Recht. Er vermochte sich nicht durchzusetzen. Er wäre unterlegen, hätte er sich nicht den Schutz Kaiser HEINRICHS unterworfen, der eingriff und Waffenstillstand gebot. Auf den Reichstagen zu Regensburg und Worms im Januar 1193 erging ein scharfes Urteil, Ottokar wurde seines Herzogtums entsetzt und Graf Albert, weil er das "barbarische und wilde Volk der Böhmen" nach Bayern gerufen, als Reichsfeind erklärt [Ottokar und Albert wurden später 1195/97 wieder in Gnaden aufgenommen. Albert gab die Lehen nicht heraus. Es kam ihm neben der Lage im Reich zustatten, dass die rechtmäßigen Inhaber der Lehen, die beiden Söhne BARBAROSSAS, 1191 und 1201 starben.].

Urkunden-Regesten zur Geschichte Kärntens
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CCCCXXXXII 1171

Albert, der Sohn des Berthold, Grafen von Bogen, und seine Mutter Luicardis schenken 1171 mit Rat einiger ihrer kärntnerischen, krainerischen und bayerischen Ministerialen der Marienkirche und dem Kloster Vitrin eine Hube an der Lancquart (Glanfurt, der Ausfluss des Werthsees südlich von Klagenfurt zwischen diesem und Viktring) samt Zubehör mit der Bedingung, dass das Kloster Niemanden, welchem dort der Durchzug zugestanden, diesem verschließen dürfe, und insbesondere, dass allen Hörigen und sonstigen Leuten des Grafen der freie Weg in den Wald des Grafen bei Reifnitz zugestehen solle, um die Holznotdurft, wofür sie dem Grafen ein schuldige Gabe zahlen, zu holen.

DXXXI. 25. Juli 1189

Adalbert, Graf von Bogen, verpfändet dem Erzbischof Adalbert von Salzburg das Schloss Gurkenfeld mit der ganzen dortigen Herrschaft für 700 Mark grobhältigen gewichtigen Silbers des Nürnberger Münzers Goswin auf folgende Weise:
Wenn das Pfand innerhalb von 2 Jahren von nächsten Weihnachten angefangen nicht gelöst werden würde, soll der Erzbischof 5 wohlangesehene Leute, treulich ohne Vorbehalt und Gefährde und ebenso viele der Graf auswählen, welche zu schwören hatten, dass sie getreulich und keiner Partei zu Gunsten überlegen wollen, wieviel der Erzbischof darauf zu zahlen habe, damit das ganze Gut in das Eigentum seiner Kirche übergehe. Sollten diese 10 sich nicht vereinen können, sollen die Verdächtigen nach und nach bis auf zwei ausgeschieden werden. Würden sich aber auch diese zwei nicht einigen können, soll das Gut der Salzburger Kirche für 800 Mark erprobten Silbers verpfändet bleiben. Das Schloss soll in der Gewalt des Erzbischofs sein und die Kastellane sollen ihm schwören, dass ihm der Zugang in dasselbe stets offen bleibe und bis zum festgesetzten Zeitraum wider den Willen des Erzbischofes Niemand in das Schloss eingelassen werden soll. Der Fruchtgenuss soll für gegenwärtiges Jahr und die zwei nächstfolgenden Jahre bis zum festgelegten Zeitraum (Zahlungszeit) dem Grafen bleiben. Würde der Graf am bestimmten Tage nicht zahlen und würden obige Schiedsleute die Sache nicht entschieden, soll das Gut auch für den Fruchtgenuss der verflossenen Zeit, welcher auf 180 Mark geschätzt wird, verpfändet sein und von Weihnachten zu Weihnachten soll aller Fruchtgenuss in der Gewalt des Erzbischofs sein und er soll die Kastellane und Amtleute nach Willkür ändern können.
Dem Erzbischofe steht nicht die Macht zu, an obiger Summe aus Rücksicht auf was immer für eine Person etwas zu ändern oder zu mindern, sondern der Graf oder dessen Erben haben das Recht, nach dem festgesetzten Zeitraum gegen die 800 Mark probehältigen Silbers und 180 Mark Friesacher Münze außer dem Fruchtgenusse desselben Jahres das Gut einzulösen. Wollte aber der Graf oder seine Erben das Gut vor dem festgesetzten Termin einlösen, mögen sie der Kirche 700 Mark erprobten Silbers zahlen.
Der Erzbischof leistete dem Grafen durch die Getreuen seiner Kirche die Sicherheit, dass an obigem Pfandvertrag weder unter ihm noch unter seinem Nachfolger, welcher das Erzbistum gesetzlich und mit Gunst des Reiches antreten würde, etwas geändert werden solle. Dagegen leistete auch der Graf durch seine Getreuen die Sicherheit, dass jener Vertrag weder von ihm noch von seinen Erben angefochten oder geändert werden soll.

DXXXII. 25. August 1189

In demselben Jahre wurde zu Passau obige Übereinkunft vor den unterschriebenen Zeugen bestätigt. Die anwesende Frau des Grafen (von Bogen) bekannte, dass jene Güter weder ihr noch ihren Kindern von dem Grafen jemals verliehen worden seien. Der Graf schwur, dass er jene Güter mit gewaltiger Hand dem Erzbischof verpfände.
Sehr viele von den Ministerialen der Salzburger Kirche gelobten, dass sie, falls der Erzbischof sterben sollte, dessen Nachfolger ermahnen wollen, den Vertrag zu halten und dass sie dem Grafen und dessen Erben behilflich sein wollen, wenn selbe die Zahlung zu leisten bereit wären.
 
 
 
 

vor 1189
  oo 1. Ludmilla von Böhmen, Tochter des Herzogs Friedrich
           um 1170-5.8.1240
          Olmütz  Landshut

Ludmilla stiftete 1232 das Kloster Seligenthal bei Landshut.
 
 
 
 

Kinder:

  Berthold III.
  um 1190-12.8.1218 gefallen

  Liutpold Probst in Regensburg
        -10.5.1221

Er war Mitregent, wurde Probst in Regensburg und Vogt von Niederaltaich.

  Adalbert V.
         -15.1.1242
 
 
 
 

Literatur:
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Lechner Karl: Die Babenberger. Markgrafen und Herzoge von Österreich 976-1246, Böhlau Verlag Wien-Köln-Weimar 1992, Seite 377 A 107; 401 A 22 - Spindler Max: Handbuch der bayerischen Geschichte. Erster Band. Das alte Bayern. Das Stammesherzogtum bis zum Ausgang des 12. Jahrhunderts. C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung München - Thorau, Peter: Jahrbücher des Deutschen Reichs unter König Heinrich (VII.) Teil I, Duncker & Humblot Berlin 1998, Seite 175 A,176-178 - Toeche Theodor: Kaiser Heinrich VI. Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1965, Seite 242,261 -