Begraben: Bar-le-Duc, St. Maxe
Ältester Sohn des Grafen
Heinrich II. von Bar und der Philippa von Dreux, Tochter
von Graf Rudolf II.
Lexikon des Mittelalters: Band VIII Spalte 690
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Thibaut II., Graf von Bar 1239-1291
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+ wohl Ende 1291
Begraben: Bar-le-Duc, St. Maxe
Sohn von Henri II. (1213-1239) und Philippe von Dreux
1. oo Jeanne von Dampierre
2. oo Jeanne von Toucy
12 Kinder:
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Graf Henri III.
Jean;
Renaud von Bar, Bischof von Metz
Thiebaut, Bischof von Lüttich, Erard von Pierrepont
Pierre von Pierrefort
Philippe, Gräfin von Burgund
Yolande
Alix
Marie, Dame d'Apremont
Marguerite, Äbtissin von St-Maur de Verdun
Isabelle
Thibaut II., der bereits
in jungen Jahren seinem auf dem Kreuzzug verstorbenen Vater nachfolgte,
führte als würdiger Nachfolger seines Vaters und Großvaters
die Grafschaft Bar auf den Höhepunkt ihrer Machtentfaltung. Als Konkurrent
von Ferri III., doch aktiver als dieser, verstand es Thibaut
II., seine Besitzungen und Lehnsrechte unter geschickter Ausnutzung
der Feudalinstitiutionen kontinuierlich zu erweitern (Kontrolle über
etwa 80 Burgen), seinen Machtbereich auf Kosten der Bischöfe von Verdun
und Toul auszudehnen und bis ins Herzland von Lothringen vorzudringen.
Mit Erfolg kopierte er die königlich französischen Regierungpraktiken,
verlieh seiner Grafschaft solide Verwaltungsstrukturen (Gliederung in Bailliages)
und nutzte die ertragreichen wirtschaftlichen und fiskalischen Ressourcen,
über die er Kontrolle des Tals der Maas, die Nähe zur Champagne
und seine Präsenz im Moseltal verfügte. Thibaut
II. gründete die Stadt Pont-a-Mousson und die Zitadelle
von Le Mothe, ausgestattet mit Jahrmärkten und Säkularkapiteln.
In reichem Maße erließ er Privilegien und Statuten für
'villes neuves' (mit 'Freiheiten' bewidmete ländliche Siedlungen).
Seine ehrgeizige Familienpolitik war deutlich auf Frankreich ausgerichtet.
Es gelang dem Grafen, seine Parteigänger auf den lothringischen Bischofssitzen
Metz und Verdun zu etablieren.
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Thiele Andreas:
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"Erzählende genealogische
Stammtafeln"
Theobald II. geriet stärker unter französischen Einfluss, zumal er sich 1245 auf dem Konzil von Lyon von den STAUFERN löste, um vom Banne freizukommen. Er führte zeitlebens verlustreiche Fehden, zum Teil zugunsten des Schwagers in Flandern und geriet 1253 in holländische Haft. Im Streit mit dem Bischof von Metz setzte er Bischof Lorenz gefangen und wurde daher exkommuniziert. Er gründete die Stadt Pont-a-Mousson und setzte die erbitterten Streitigkeiten mit Lothringen fort.
Mohr Walter: Band III 56-125
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"Geschichte des Herzogtums Lothringen"
Herzog Matthaeus hatte, wie gesagt, seine Transaktion
mit Bitsch, die zur Blieskasteler Erbfrage in Beziehung stand, im Zusammenhang
mit den freundschaftlichen Regelungen mit Bar durchführen können.
Nach dem Auszug des Grafen von Bar zum Kreuzzug und seinem Tod bestanden
mit dessen Nachfolger Theobald II.
anfangs ebenfalls noch friedliche Beziehungen. Aber schon bald zeigten
sich gewisse Gruppierungen, die auf Spannungen deuteten, beide Seiten suchten
auch Verbündete zu gewinnen. Es ging in der Hauptsache dabei um Fragen
des Geltungsbereichs der herzoglichen Gerichtsbarkeit. Die Herzöge
von Lothringen besaßen als Regal das Aufsichtsrecht über die
Duelle, die zwischen Maas und Rhein geliefert wurden. Diesem Recht wollten
sich die Grafen von Bar, Chiny und Vaudemont und der Bischof von Verdun
nicht fügen. Man gelangte schließlich am 23. Juli 1245 zu einer
Einigung, wobei der Herzog etwas nachgab. Dem Grafen
Theobald II. von Bar wurde diese Duellgerichtsbarkeit über
seine eigenen Vasallen zugestanden, alle übrigen Personen in seiner
Grafschaft unterstanden dem herzoglichen Recht. Der Graf von Chiny erhielt
das gleiche Zugeständnis, jedoch in Form eines oberlothringischen
Lehens. Die Ansprüche des Grafen von Vaudemont und des Bischofs von
Verdun sollten dem Schiedsgericht des Grafen von Luxemburg unterbreitet
werden.
Ganz ohne Misstrauen scheint indes die Situation nicht
geblieben zu sein, denn im August 1246 wurde ein Vertrag zwischen den Grafen
von Bar und Luxemburg geschlossen, der für die Zeit nach dem Tode
des oberlothringischen Herzogs den Grafen von Bar gegen Aktionen von Seiten
des Herzogtums sichern sollte, wogegen der Graf seinerseits Luxemburg bei
der Unterstützung der Herzogin, die eine Schwester des LUXEMBURGERS
war, und deren Nachkommen helfen wollte. Dieses Misstrauen mag auch auf
dem Verhältnis von Bar und Ober-Lothringen zu Toul beruht haben. Die
Stadt Toul hatte unter dem Schutz des Grafen Heinrich
II. von Bar gestanden, mit dessen Nachfolger Theobald
indes das Abkommen nicht erneuert wurde. Auf der andern Seite war Herzog
Matthaeus an der Grafschaft Toul interessiert. Das zeigte sich schon Ende
des Jahres 1235, als Graf Friedrich von Toul erklärte, er werde seine
Grafschaft nur an den Herzog oder an den Bischof von Toul verpfänden.
Fünf Jahre später, im Juli 1240, führte er dann das tatsächlich
durch und überließ die Grafschaft an den Herzog. Im Mai 1248
kam es zu einem neuen Verpfändungsvertrag, der diesem für seinen
Einfluss noch größere Sicherheiten gab. Diese Abmachung geschah
offensichtlich im Einverständnis mit dem Bischof von Toul.
Die Beziehungen zwischen Herzog Matthaeus und dem Grafen
Theobald von Bar waren durchaus friedlich geworden. So hatten
sie zum Beispiel gemeinsam im Mai 1248 den Schutz über die Abtei Luxeuil
übernommen. Allerdings scheint doch, wie aus späteren Abmachungen
zu erschließen ist, noch lange ein gewisses Misstrauen zwischen beiden
geblieben zu sein. Auch gegenüber dem Bistum Metz besserte sich die
Situation in entscheidendem Sinne, da ja nach dem Tode Bischof Johanns
im Dezember 1238 des Herzogs Bruder Jakob zum neuen Bischof erhoben worden
war. Doch ist auch gegenüber ihm auf die Dauer das Verhältnis
nicht ohne Spannungen geblieben. Im Jahre 1249 kam es zu Auseinandersetzungen
um die gegenseitigen Rechte in Rosieres, das wegen der dortigen Salzgewinnung
eine besondere Bedeutung besaß. Das Verhältnis wurde schließlich
Ende Juli 1249 so geregelt, dass dem Bischof die Hälfte des Besitzes
zufiel und der Herzog die andere Hälfte als Lehen des Bischofs erhielt.
Indessen hat zu dieser Zeit auch Graf Theobald IV. von
der Champagne seinen Einfluss verstärkt. Zu Ende des Jahres 1242 wurde
der Graf von Luxemburg sein Vasall. Daraufhin zog Graf
Theobald von Bar seine Bindungen mit dem Grafen von Luxemburg
enger an, er schloss im Jahre 1248 einen Bündnisvertrag mit ihm. Der
Anlass war wohl auch dadurch gegeben, dass Spannungen zwischen dem Grafen
von Luxemburg einerseits und dem Bischof von Verdun und dessen Stadt andererseits
bestanden. Der Graf von Bar machte hier seinen Einfluss in dem Sinne geltend,
dass der LUXEMBURGER sich in diesen Streitigkeiten seinem Schiedsgericht
unterstellte und im Falle der Ablehnung dieses Gerichtes durch die Gegenseite
seine Hilfe erhalten sollte. Gestützt auf diese Einigung mit Luxemburg,
konnte der Graf von Bar sich einem Problem zuwenden, von dem eine ernstliche
Beeinflussung der Beziehungen zwischen Bar, Luxemburg und Ober-Lothringen
drohte: die Haltung der Städte Metz und Toul.
Der Bischof von Toul war noch immer in Streit mit seiner
Stadt, die ihrerseits Hilfe von der Stadt Metz erhielt. Zu seiner Unterstützung
bildete sich im Jahre 1251 ein Bündnis zwischen der Herzogin Katharina
von Ober-Lothringen und den Grafen Theobald von
Bar und Luxemburg. Der Graf von Bar unterwarf darauf am 3. Juli
1251 die Stadt Toul. Die Bürgerschaft verzichtete auf ihr Bündnis
mit Metz und fügte sich wieder der Herrschaft ihres Bischofs. Die
Lage blieb indes gerade wegen der Städte Toul und Metz für alle
Beteiligten voller Spannungen. Hier bot sich nun die Macht des Grafen von
der Champagne zum Ausgleich und zur Vermittlung an. In seiner Gegenwart
schlossen die Herzogin Katharina und die Grafen
Theobald II. von Bar und von Luxemburg
im April 1252 einen Friedenspakt. Sie verpflichteten sich, keinen Krieg
mehr gegeneinander zu beginnen, sondern sich für alle ihre Streitfragen
dem Schiedsspruch des Grafen Theobald IV. von der Champagne zu unterstellen.
Das heikle Problem von Metz und Toul wurde so gelöst, dass die Beteiligten
sich verpflichteten, die beiden Städte nicht in ihren Schutz zu nehmen
und auch nicht in Kriegshandlungen einzubeziehen. Bezüglich Toul gingen
gleichzeitig die Herzogin und der Graf von Bar die Verpflichtung ein, dass
auch ihre Vasallen nicht in die dortigen Auseinandersetzungen eingreifen
würden. Die Herzogin hat allerdings den Bischof von Toul weiterhin
gegen seine Stadt unterstützt. Auch der Graf
Theobald von Bar ging im Oktober 1252 entsprechende Verpflichtungen
ein. Indes hat auf die Dauer Katharina sich nicht an die Abmachungen vom
April 1252 gehalten. Am 22. September 1253 nahmen sie und ihr Sohn Friedrich
nämlich die Stadt Toul in ihren Schutz, wofür die Bürgerschaft
ihnen Unterstützung versprach.
Dieses Jahr 1255 brachte auch eine neue Entwicklung in
den Spannungen zwischen Bar und Ober-Lothringen über die Städte
Metz und Toul. Sie waren ja wieder aufgelebt, als die Herzogin-Mutter Katharina
im Jahre 1253 Toul erneut in ihren Schutz genommen hatte. Nun verbündete
sich am 23. Mai 1255 der Graf
Theobald von Bar mit dem Bischof von Toul, ein Vorgehen, das
sich offensichtlich gegen Ober-Lothringen richtete. Die Lage wurde dadurch
für Herzog Friedrich unangenehm, denn es bestanden noch ungelöste
Streitfragen zwischen ihm und seinem Oheim, Bischof Jakob von Metz, über
das Erbe Herzog Matthaeus II.
Ein Gegensatz zum Grafen Theobald
II. von Bar lässt sich in dieser Zeit nicht erkennen. Wohl
ist es möglich, dass diese im November 1261 erreichte Einigung zwischen
Herzog und Bischof durch den Umstand bedingt war, dass der Graf von Bar
in diesen Jahren durch Erwerb von Ländereien seine Stellung um Toul
und Metz erweitert und gefestigt hatte.
Im Juli 1262 schloss der Graf
Theobald von Bar mit einigen Metzer Familien ein Bündnis,
das sich ausdrücklich nicht gegen den Bischof von Metz richtete. Man
darf vielleicht hierin schon den Beginn neuer Gruppierungen sehen, in denen
der Graf von Bar als Gegenspieler gegen den Herzog von Ober-Lothringen
auftrat. Jetzt aber kamen Unstimmigkeiten des Bischofs mit diesem auf,
der die Erstattung seiner durch den Schutz des Bischofs entstandenen Unkosten
verlangte. So näherte sich schließlich der Bischof weiter dem
Grafen von Bar, mit dem er sich am 18. Juni 1263 verbündete, wobei
sich auch die Stadt Metz anschloss. Demgegenüber hatte sich der Herzog
von Ober-Lothringen bereits im November 1262 mit dem Grafen von Luxemburg
geeinigt, allerdings unter Ausnahme einer Unterstützung gegen den
Bischof von Metz und den Grafen von Bar. In Luxemburg war man nämlich
in dieser Zeit bemüht, zu einem Ausgleich mit Bar zu kommen, wobei
auf die alte Frage der Herrschaft Ligny zurückgegriffen wurde. Im
Dezember 1262 wurde deren nicht von der Champagne lehensabhängiger
Teil an Walram, den zweiten Sohn des Grafen von Luxemburg, gegeben und
zwar so, dass er das Gebiet vom Grafen Theobald
von Bar zu Lehen hielt, während dieser von Walrams Vater,
dem Grafen von Luxemburg, für das gleiche Gebiet lehensabhängig
war. Somit konnte sich Luxemburg in diesem Augenblick nicht auf der Seite
Ober-Lothringens gegen Bar binden. Herzog Friedrich hat in dieser Zeit
aber noch außerdem sein Verhältnis zur Champagne gefestigten.
Gegen Bischof Philipp von Metz fasste er nach dessen Vertrag mit dem Grafen
von Bar ein ausgesprochenes Misstrauen, er besetzte jetzt zwei von dessen
Burgen. Das war offensichtlich ein Anstoß zu neuen Gruppierungen.
Es kam anscheinend auch zu Feindseligkeiten, in die sich außerdem
noch der Graf von Vaudemont mischte.
Auf das politische Verhältnis im lothringischen
Raum hat das keinen besonderen Einfluss gehabt, die Spannungen zwischen
dem Grafen Theobald von Bar und Herzog
Friedrich hielten weiter an. Es scheint damals zur Belagerung der Burg
Priny durch den Grafen gekommen zu sein, während der Herzog das
Gebiet von Bar verwüstete. Dabei hat der Graf von Luxemburg dem Herzog
aktive Unterstützung geleistet. Schließlich scheint der Graf
von Bar eingelenkt zu haben, und im Juli 1264 erfolgte in Metz eine allgemeine
Regelung der noch ausstehenden Angelegenheiten, wobei das Bistum Metz in
der Hauptsache alle restlichen Kosten zahlte. Am stärksten gefestigt
ging aus dem ganzen Geschehen der Graf von Bar hervor, während der
Herzog von Ober-Lothringen dabei verloren hatte.
In den Spannungen zwischen Bar und Luxemburg formierten
sich jetzt die Gruppen. Graf Heinrich von Grandpre übertrug alte Ansprüche
seiner Familie auf Luxemburg auf Graf Theobald
von Bar. Weiterhin wurde diesem Unterstützung von Graf
Ludwig von Loon und Chiny versprochen. Zu diesem Kreis gehörte auch
Graf Wilhelm von Jülich, und ebenso war bereits Bischof Wilhelm von
Metz gewonnen worden. Schließlich gelang am 9. Juli 1264 eine Verständigung
mit dem Herzog von Ober-Lothringen.
In dieser ganzen Entwicklung unternahm der Graf von Luxemburg
dann noch einen entscheidenden Schritt, er sicherte sich die Unterstützung
des Grafen Theobald von der Champagne, indem er im April 1265 die Herrschaft
Ligny unter Missachtung der Bindungen an Bar von ihm zu Lehen nahm. Eine
besondere Stütze für ihn war es, dass auf diesem Wege auch Rainald
von Bar, der Bruder des Grafen von Bar, auf die luxemburgische
Seite gebunden werden konnte. Rainald
hielt sich durch seinen Bruder benachteiligt und rechnete auf die Hilfe
des Grafen von der Champagne. Im Jahre 1260 bereits war er dessen Vasall
geworden und verpflichtete sich jetzt im April 1265, mit seinem Bruder
kein Abkommen einzugehen ohne die vorherige Zustimmung seines Lehensherrn.
Die Bindung zwischen Ober-Lothringen und Luxemburg war nun sehr eng geworden,
Herzog Friedrich trat bezüglich Geldschulden des Grafen von Luxemburg
an den Grafen von der Champagne als Garant auf, ein Verhältnis, das
auf Gegenseitigkeit beruhte, denn auch der Luxemburger garantierte für
Schulden des Lothringers. Indessen hat gerade in dieser Zeit im Mai 1265
der Bischof von Toul die Seite des Herzogs von Ober-Lothringen verlassen,
er übertrug Stadt und Bistum Toul dem ausschließlichen Schutz
des Grafen von Bar.
Durch Bereinigung dieser Frage war dann gleichzeitig
der Abschluss eines Bündnisses zwischen Ober-Lothringen und Luxemburg
gegen den Grafen von Bar möglich, das im Hinblick auf die drohende
Auseinandersetzung um Ligny zustande kam. Feindseligkeiten waren schon
im Jahre 1264 durch
Rainald
von Bar und Johann von Choiseul begonnen worden. Aber erst zu einem
Zeitpunkt, da der Graf von der Champagne in dem ihm gehörenden Königreich
Navarra abwesend war, setzte der
Graf
Rainald von Bar am 5. Juli 1266 mit dem Hauptangriff ein und eroberte
im ersten Anlauf die Herrschaft Ligny. Die Folge davon war der Abschluss
eines noch engeren Bündnisses zwischen Herzog Friedrich und dem Grafen
Heinrich von Luxemburg. Dieser neue Vertrag gab vor allem dem Herzog Sicherheit
bezüglich der Haltung Luxemburgs gegenüber Bar. Der Luxemburger
verpflichtete sich auf Lebenszeit, niemals Bar irgendwelche Unterstützung
gegen Ober-Lothringen zu gewähren. Das Versprechen wurde noch auf
den Fall ausgedehnt, dass der Graf Theobald von
Bar Herzog Friedrich angreifen könnte, während dieser
sich im Kriege mit Luxemburg befinde. Für diesen Fall versprach Graf
Heinrich, mit Friedrich sofort Waffenstillstand zu schließen und
ihm gegen Bar Zu helfen. Allerdings wurden beiderseits noch Ausnahmen zugestanden
für des Grafen von Luxemburgs Sohn Walram und des Herzogs Sohn Matthaeus,
die für ihre nicht von ihren Vätern gehenden Lehen dem Grafen
von Bar helfen durften.
Gleichzeitig mit dem Vorgehen von Bar erfolgte ein Angriff
Ludwigs von Loon auf luxemburgisches Gebiet, und wahrscheinlich ebenfalls
zu diesem Zeitpunkt erschien Bischof Wilhelm von Metz vor der lothringischen
Burg Priny und begann deren Belagerung. Der Graf von Luxemburg eilte darauf
den Lothringern zur Hilfe, vor allem wollte er den Bischof angreifen, ehe
dieser seine Vereinigung mit den Streitkräften von Bar vollziehen
konnte. Indessen kam ihm der Graf Theobald II.
von Bar zuvor, so dass sich der
Luxemburger vor Preny dem vereinigten Heere seiner Gegner gegenüber
sah, während der oberlothringische Herzog noch nicht herangekommen
war. In dem anschließenden Gefecht am 14. September 1266 fiel der
Luxemburger in die Gefangenschaft des Grafen Theobald
von Bar. Der Krieg ging indessen noch weiter, von luxemburgischer
Seite führten ihn die Söhne des Grafen, außerdem griff
auch zu Beginn des Jahres 1267 Graf Theobald von der Champagne nach seiner
Rückkehr aus Navarra ein.
Inzwischen hatte sich Papst Clemens IV., dem an der Organisation
eines Kreuzzuges gelegen war, im November 1266 an den französischen
König Ludwig IX. gewandt und ihn um Vermittlung eines Friedens
zwischen Bar und Luxemburg ersucht. Die Aufgabe war für den König
nicht so einfach, weil die Feindseligkeiten zwischen den Grafen von Bar
und Champagne eine verbissene Entwicklung nahmen. Der Graf von der Champagne
schlug ein Ersuchen des von Bar um Vermittlung durch den französischen
König oder den Bischof von Auxerre und den Herzog von Burgund aus.
Im März 1267 erfahren wir dann von ernstlichen Bemühungen von
luxemburgischer Seite um die Freilassung des Grafen Heinrich. Zu diesem
Zeitpunkt scheinen die Verhandlungen darüber schon weitgehend gediehen
gewesen zu sein, denn der Graf von der Champagne lieh damals eine größere
Geldsumme für die Freilassung des Luxemburgwers an dessen Gemahlin,
wobei der Herzog von Ober-Lothringen Bürgschaft für die Rückzahlung
leistete. Der Herzog hat auf luxemburgische Bitten hin auch mit dem französischen
König über die ganze Angelegenheit verhandelt. Nicht lange danach
erhielt Graf Heinrich seine Freiheit. Er hat am 2. Mai 1267 sein Bündnis
mit dem oberlothringischen Herzog erneuert. Die allgemeinen Spannungen
scheinen damals noch stark gewesen zu sein, denn Graf
Theobald von Bar verpflichtete
sich Ludwig, den Sohn des Grafen von Chiny und Loon, in dieser Zeit zur
Hilfeleistung im Krieg gegen Luxemburg und Ober-Lothringen. Doch dürften
sich die offenen Feindseligkeiten mit Bar nicht erneuert haben, da eine
andere Entwicklung einsetzte.
Gleichzeitig lässt sich nämlich eine Verschiebung
der politischen Fronten erkennen. Nach Freilassung des Grafen von Luxemburg
waren der Bischof von Metz und der Graf von Bar in Streit geraten. Es ging
dabei um die Verteilung des Lösegeldes, das der Luxemburger gezahlt
hatte, wovon Bischof Wilhelm die Hälfte verlangte. Als Graf
Theobald das verweigerte, schritt der Bischof zu Verwüstungen
auf dem Gebiet von Bar. Angesichts dessen näherte sich der Graf dem
Herzog von Ober-Lothringen und schloss mit ihm im Juli 1267 ein Bündnis
gegen den Bischof, wobei die Stadt Metz von den Feindseligkeiten ausgenommen
sein sollte. Allerdings wurden alle anderen Bündnisverpflichtungen
der Vertragspartner davon nicht berührt. Im August 1267 hat Graf
Theobald von Bar die Absprachen
noch eigens auf alle kirchlichen Einrichtungen erweitert, die sich unter
dem Schutz des Herzogs befanden. Dieser dachte damals aber noch an eine
Vermittlung des Streites, wofür von ihm und dem Metzer Bischof der
Graf von der Champagne angenommen wurde. Der Friede kam am 1. Februar 1268
zustande, die näheren Bestimmungen sollten noch durch eine Ubereinkunft
ausgearbeitet werden, die jedoch beim Tode des Metzer Bischofs im Jahre
1269 noch nicht in Kraft war.
Indessen kam der französische König in seiner
Vermittlung zwischen Bar und Luxemburg nur langsam voran. Die Hauptverhandlungen
wurden im Oktober 1267 in Reims geführt. Dort verbürgte sich
Graf Theobald von der Champagne dafür, dass der Graf von Luxemburg
den Spruch des Königs anerkennen werde. Eine ähnliche Bürgschaft
leistete auch der Graf von Flandern. Ebenso erklärte der Herzog von
Ober-Lothringen auf Bitten des Grafen von Luxemburg selbst, er werde diesen
nicht mehr unterstützen, wenn er den Schiedsspruch König
Ludwigs nicht annehmen werde. Die weiteren Verhandlungen gestalteten
sich sehr umständlich, wie aus den uns erhaltenen Eingaben der Beteiligten
an den französischen König zu ersehen ist.
Ludwig IX. fällte
im September 1268 seinen Schiedsspruch, bei dem der Graf von Luxemburg
recht gut abschnitt. Alle Lehensregelungen, die um die Herrschaft Ligny
mit dem Grafen von der Champagne getroffen worden waren, wurden aufgehoben.
Der Zustand wurde auf den Heiratsvertrag des Grafen Heinrich aus dem Jahre
1231 zurückgeführt, als seine Gemahlin Margarethe, die Tochter
des Grafen Heinrich von
Bar, Ligny als Heiratsgut erhalten hatte unter der Bedingung, dass
das Gebiet an niemand, außer an Mitglieder des Hauses BAR
aufgetragen werden dürfe. Insofern hatte im Schiedsspruch
Ludwigs
IX. der Standpunkt des Grafen Theobald
von Bar gesiegt. Dagegen wurde die weitere Regelung, die im
Jahre 1262 zwischen Luxemburg und Bar getroffen worden war, in Frage gestellt.
Damals war der Graf von Bar für Ligny der Lehensmann des Luxemburgers
geworden und hatte das Gebiet dann als Afterlehen an Walram, den 2. Sohn
des Luxemburgers, übertragen. Der Weiterbestand dieser Regelung wurde
im Schiedsspruch des französischen Königs von der Entscheidung
Walrams selbst für oder gegen eine Lehensabhängigkeit von Bar
abhängig gemacht.
Hier lag ein entscheidender Punkt für den ganzen
Schiedsspruch, ein Punkt, um den es anscheinend verschiedene Deutungen
gegeben hat. Deshalb hat König Ludwig
in einer eigenen Erklärung vom November 1268 nochmals klargestellt,
die Lehensabhängigkeit Walrams hänge allein von dessen Willensäußerung
ab, und der Graf von Bar sei gehalten, ihn gegebenenfalls aus dem Lehensverhältnis
zu lösen. Diese Lösung hat der Graf sofort vollzogen. Die Bestimmung
richtete sich im Grunde genommen gegen ihn. Es ist nicht ausgeschlossen,
dass schon zum Zeitpunkt des Schiedsspruchs bekannt war, Walram neige auf
die Seite des Grafen von der Champagne, dessen Lehensmann er im Januar
1271 geworden ist, so dass doch im Schiedsspruch Ludwigs
IX. eine Begünstigung des Grafen von der Champagne liegen
könnte. Sehr wahrscheinlich war die 2. Erklärung des französischen
Königs durch Widerstand des Grafen Theobald
von Bar bedingt, denn im gleichen
Monat November 1270, in dem sie erlassen wurde, gab der Graf bekannt, alle
Abmachungen bezüglich Lignys seien nichtig und Walram sei nicht mehr
sein Lehensmann. Im Jahre 1270 hat auch Graf Heinrich von Luxemburg engere
Lehensbande zur Champagne geschlossen. Gegenüber dem Grafen von Bar
wurde der Luxemburger im Schiedsspruch des französischen Königs
lediglich zu einer finanziellen Entschädigung verpflichtet. Im September
1274 hat sich Walram übrigens für Ligny wieder für eine
Lehensabhängigkeit von Bar entschieden. Der Inhalt der von ihm darüber
ausgestellten Urkunde lässt eine Wiederherstellung des alten Zustandes
von 1262 erkennen, so dass der Graf von Bar seinerseits für Ligny
jetzt wieder von Luxemburg lehensabhängig war.
Das Misstrauen zwischen den Grafen von Luxemburg und
Theobald von Bar
hielt indessen an. Graf Heinrich hatte sich bereits im Jahre 1266
zum Kreuzzug verpflichtet und befürchtete nun wohl für die Zeit
seiner Abwesenheit irgendwelche Aktionen von Seiten des Grafen von Bar.
Offensichtlich hielt er den Schutz, den die Kirche den Kreuzfahrern gewährte,
nicht für ausreichend, um die Sicherheit seiner zurückbleibenden
Söhne Heinrich und Walram zu gewährleisten. Ein neuerliches Zusammengehen
mit dem Herzog von Ober-Lothringen schien deshalb wünschenswert. Diesem
wurde eine Schadloshaltung für die Verluste während des letzten
Krieges zugesichert, während er seinerseits zusagte, die in seinem
Besitz befindlichen Bürgschaftsbriefe zurückzugeben. Gleichzeitig
schloss der Herzog mit den beiden Söhnen des Grafen einen Bündnisvertrag
gegen den Grafen Theobald von Bar,
in dem er versprach, Luxemburg zu helfen, wenn es die Not erfordere. Beide
Seiten verpflichteten sich außerdem, sich nicht mit der Stadt Metz
oder dem Bischof von Metz gegeneinander zu verbünden. Jedoch besorgte
sich Graf Heinrich noch eine besondere Sicherheit, um durch dieses Bündnis
seiner Söhne nicht Gefahr zu laufen, eventuell den Schutz der Kirche
zu verlieren, der ihm als Kreuzfahrer zustand. Der Herzog versicherte nämlich
in einer eigenen Urkunde, Heinrichs Söhne seien erst nach der Rückkehr
des Vaters vom Kreuzzuge zur Bündnishilfe an Ober-Lothringen verpflichtet.
Inzwischen hatten sich seit Frühjahr 1270 die Beziehungen
Luxemburgs zu Bar zu normalisieren begonnen. Die luxemburgischen Schulden
aus dem letzten Kriege waren weitgehend abgetragen, und man hatte weitere
Fragen über die gegenseitigem Rechte geregelt. So kam es zu Beginn
des Jahres 1271 zu einem Bündnis der Luxemburger Brüder mit Graf
Theobald von Bar gegen Herzog Friedrich,
wobei der jüngere Heinrich versprach, auch seinen Vater nach dessen
Rückkehr vom Kreuzzuge für dieses Bündnis zu gewinnen. Von
Bedeutung ist dabei, dass die Luxemburger und der Graf von Bar sich verpflichteten,
kein Bündnis mit dem erwählten Bischof Lorenz von Metz einzugehen,
denn hier spielt eine Angelegenheit hinein, die bald neue politische Gruppierungen
verursachen sollte. Gleichzeitig kamen der Bischof von Metz und Herzog
Friedrich zur Regelung der zwischen ihnen schwebenden Streitfragen. Auf
der andern Seite festigte sich jetzt der luxemburgische Einfluss auf Vianden,
denn der dortige Graf Philipp erklärte sich am 17. Februar 1271 zum
luxemburgischen Lehensmann. Auch am Rhein, an der Mosel und in der Eifel
erweiterte sich die luxemburgische Stellung.
Graf Heinrich von Luxemburg hat sich bei seiner Rückkehr
vom Kreuzzuge der Politik seiner Söhne angeschlossen und einen entsprechenden
Vertrag mit dem Grafen Theobald von Bar
geschlossen. Anscheinend ist es dann zu Kämpfen gekommen, denn am
24. Juni 1271 gewährten Herzog Friedrich und sein Verbündeter
Gerlach von Dollendorf den Verbündeten von Luxemburg-Vianden einen
Waffenstillstand. Es setzten anschließend offensichtlich eifrige
Verhandlungen ein. Nachdem nämlich der 1. Waffenstillstand, der am
8. September 1271 ablaufen sollte, am 4. September bis Allerheiligen verlängert
worden war, wurde er bereits am 7. September nochmals auf 2. Februar des
folgenden Jahres ausgedehnt und am 31. Dezember 1271 bereits wieder bis
zur Osteroktav.
Es ist möglich, dass diese ständigen Verlängerungen
bedingt waren durch Gegensätze, die seit dem Jahre 1269 bei der Bischofswahl
für Toul zwischen Ober-Lothringen und Bar auftraten, und durch einen
andern politischen Faktor, der sich hie und da bereits andeutend geltend
gemacht hatte, jetzt aber stärker in den Vordergrund trat. das Verhalten
des Bischofs von Metz. Ehedem hatte Bischof Wilhelm von Metz im Jahre 1267
bei der Regelung seines Streites mit dem Grafen von Bar bedeutende finanzielle
Verpflichtungen gegenüber diesem und Herzog Friedrich eingehen müssen.
Diese Verpflichtungen hatte er nicht einhalten können. Sein Nachfolger
Lorenz hatte zunächst versprochen, die Schulden auszugleichen. Graf
Theobald II. von Bar und Herzog
Friedrich hatten sich inzwischen bereits der dem Bistum gehörenden
Burg Conde-sur-Moselle als Pfand bemächtigt, die sich nachweislich
seit dem Jahre 1266 in ihrem Besitz befand. Durch einen Vertrag vom 27.
Januar 1271 wurde dann bestimmt, dass Bischof Lorenz an Herzog Friedrich
innerhalb der nächsten drei Jahre die Summe von 8.000 Pfund zu zahlen
habe, wogegen nach Erhalt des Geldes dieser das von ihm besetzte Bistumsgebiet
räumen sollte. Vermutlich ist eine ähnliche Regelung auch mit
dem Grafen von Bar erfolgt.
Indessen war es Bischof Lorenz nicht möglich, all
diese Zusagen zu erfüllen. So kam es schon sehr bald zu neuen Feindseligkeiten,
wobei der Bischof zunächst im Jahre 1271 einige Erfolge verbuchen
konnte, indem er Conde und Conflans eroberte. Für diese Auseinandersetzungen
suchte er sich auch Bundesgenossen zu sichern und wandte sich an die Lichtenberger,
die ihm Hilfe zusagten. Sie besaßen nämlich ein Interesse daran,
die Macht des Herzogs von Ober-Lothringen nicht allzu groß werden
zu lassen. Im Jahre 1272 fanden sich Konrad von Lichtenberg, Kantor in
Straßburg, und sein Bruder Friedrich, Kanonikus in Metz, beim Heere
des Bischofs in Marsal ein. Kurz darauf konnte Herzog Friedrich einen Vorstoß
unternehmen und wahrscheinlich bei Hattigny am 25. September 1272 den Metzer
Bischof und die Lichtenberger gefangen nehmen. Die Gefangenen dieses Gefechtes
wurden unter Herzog Friedrich und Graf Theobald
aufgeteilt,
der Bischof von Metz wurde dem Grafen zugesprochen, die Lichtenberger Brüder
und ihre Gefolgsleute dem Herzog. Die Lichtenberger fanden jetzt Hilfe
beim Grafen Heinrich von Zweibrücken, der sich für sie verbürgte
und ihnen im Januar 1273 eine vorläufige Freilassung besorgte. Konrad
von Lichtenberg scheint schon bald darauf seine endgültige Freilassung
erhalten zu haben, musste dazu aber am 16. Februar 1273 ein bedeutsames
politisches Zugeständnis machen. Da er Aussicht besaß, in Straßburg
zum Bischof erhoben zu werden, gab er das Versprechen ab, in diesem Falle
sich jederzeit mit dem Herzog gegen jedermann zu verbinden. Eine ganze
Reihe von Herren aus dem lothringischen Raum traten als Garanten dieses
Versprechens auf, darunter Erzbischof Heinrich von Trier und die Grafen
von Leiningen, Zweibrücken und Lützelstein. Vermutlich nach der
Einigung mit den Lichtenbergern war Herzog Friedrich zum allgemeinen Frieden
geneigt, wobei er nicht mehr auf die Belange des
Grafen
Theobald von Bar achtete. Er nahm deshalb Verbindung mit dem
Bischof von Metz auf, der aus der Gefangenschaft hatte entkommen können.
Durch ihn wurde er am 24. Februar 1273 von dem gegenüber dem Grafen
von Bar geleisteten Eide gelöst.
Zur endgültigen Regelung der Angelegenheiten wurde
noch Papst Gregor X. bemüht, als er im April 1274 das Konzil in Lyon
eröffnete. Hier erschienen der inzwischen zum Bischof von Straßburg
gewählte Konrad von Lichtenberg und sein früherer Verbündeter,
Bischof Lorenz von Metz. Auch Graf Theobald II.
von Bar war anwesend. Der Papst hatte sich schon einige Zeit
zuvor an König RUDOLF gewandt
und ihn gemahnt, die Kirche von Metz zu schützen. Der König dürfte
auch entsprechende Mahnungen an deren Feinde gerichtet haben. Durch Vermittlung
des Papstes kam am 7. Juni 1274 ein Abkommen zwischen Bischof Konrad von
Straßburg und Herzog Friedrich zustande. Der Herzog war offensichtlich
zu einem gewissen Nachgeben bereit, weil er inzwischen zum Grafen von Bar
in Gegensatz geraten war. So wurden die ursprünglich vom Bischof eingegangenen
Verpflichtungen etwas gemildert, er war nur noch strikt gehalten, dem Bischof
von Metz, mit dem noch kein Friede bestand, keine Hilfe gegen den Herzog
zu leisten. Seine Lichtenberger Verwandten durfte er bei eventuellen Streitigkeiten
gegen den Herzog unterstützen, solange sie sich an den Rechtsweg hielten,
beim Trierer Erzbischof ist ihm das für eigentlich Trierer Angelegenheiten
ohne Einschränkung gestattet. Wichtiger war es wohl im Augenblick
für den Herzog, dass der Bischof ihm Hilfe gegen den Grafen von Bar
versprechen musste. Wenig später am 27. Juni 1274 hat König
RUDOLF in Hagenau die zwischen beiden geschlossenen Abmachungen
bestätigt und auch die in Gefangenschaft geratenen Straßburger
Bürger darin einbezogen. Mit dem Bischof von Metz schloss der Herzog
am 20. Juni 1274 Frieden, wobei keine besonderen Veränderungen eingetreten
sind. Wegen der Gefangenschaft des Bischofs war der Herzog exkommuniziert
worden. Er wurde auch wahrscheinlich im Juni 1274 aus dieser Exkommunikation
gelöst gegen das Gelöbnis, nicht gegen diejenigen vorzugehen,
die dem Bischof ehedem zur Flucht verholfen hatten. Mit der Überwachung
über die Zusagen des Herzogs wurden der Abt von St. Mihiel und der
Offizial des Bistums Verdun beauftragt. Der endgültige Vertrag zwischen
Bischof und Herzog wurde in Lyon am 7. Dezember 1274 abgeschlossen. Den
Frieden zwischen dem Grafen Theobald von Bar
und dem Bischof hat der Papst am 8. August 1274 zustande gebracht.
Wie schon angedeutet, hatten sich inzwischen die Fronten
wiederum geändert, Ober-Lothringen war erneut zum Gegner von Bar geworden.
Im April 1274 hatte Herzog Friedrich mit Erzbischof Heinrich von Trier
ein Bündnis gegen den Grafen Theobald
von Bar geschlossen. Beide Vertragsschließende einigten
sich dabei über die Burg Montelair, die endgültig als
Trierisches Lehen an den Herzog kommen sollte, sobald er die Rechte erworben
haben würde, die die Frau von Montclair bzw. deren Erben noch an der
Burg besaßen. Diese Rechte wurden ihm am 8. Oktober 1277 vom Grafen
von Luxemburg übertragen, die von Trier waren ihm schon beim Vertragsschluss
im August gewährt worden. Indes war es mit Bar nicht zu einem Kriege
gekommen, vielmehr wurde am 8. Juli 1274 in Lyon auch zwischen Herzog Friedrich
und Graf Theobald Friede geschlossen.
Beide unterwarfen sich dem Schiedsspruch der Herren von Salms und Montfaucon.
Indessen hat sich Graf Heinrich von Luxemburg beim Grafen
Theobald von Bar für Herzog Friedrich verwandt und von
ihm das Versprechen erhalten, dem Bischof von Metz in dessen Krieg gegen
Ober-Lothringen nicht über dasjenige hinaus zu helfen, wozu er als
Metzer Lehensmann verpflichtet war. Zur gleichen Zeit begann sich die Situation
zu ändern. An die Einigung vom 29. Mai 1275, wonach die Erben ihre
Rechte an Blieskastel nur unter sich veräußern sollten, hatte
sich Gerhard von Blankenheim nicht gehalten. Er verkaufte unter Zustimmung
seines Lehensherrn, des Grafen von Luxemburg, seine Ansprüche auf
Blieskastel, darunter Püttlingen und die Schaumburg an Herzog Friedrich.
Dieser hatte zuvor bereits im Mai 1277 die Ansprüche Gerlachs von
Dollendorf auf Püttlingen aufgekauft. Soviel ersichtlich ist, besetzte
er sofort die Schaumburg. Der Kaufakt wurde nicht allgemein anerkannt,
weil die Lehensherrlichkeit des Grafen von Luxemburg über die verkauften
Gebiete bestritten war. Der Vorgang wurde auch offensichtlich sofort von
der Gegenseite angefochten, denn der Herzog erklärte am 8. Juni 1277,
er werde sich bezüglich der Schaumburg dem Schiedsspruch der Herren
von Warsberg und Sterpenich fügen, oder dem des Herrn von Durbuy,
falls die beiden sich nicht einigen könnten.
Offensichtlich suchte man nun die gesamte Streitsache
auf eine schiedsrichterliche Basis zu bringen. Am 13. Juli 1277 übertrugen
der Bischof von Metz und Heinrich von Blankenberg ihre Differenzen einem
Schiedsgericht. Am 16. Juli kam man überein, Gobert von Apremont und
dem Bischof von Langres einen Spruch über den Streit zwischen dem
Bischof und Herzog Friedrich zu übertragen, wobei von Seiten des letzteren
Graf Heinrich von Luxemburg und sein gleichnamiger Sohn als Garanten auftraten,
indem sie dem Bischof erklärten, sie würden den Herzog nicht
mehr unterstützen, wenn er sich nicht an den zu erwartenden Schiedsspruch
halten werde. Allerdings traf dieser auch anders geartete Vorbereitungen.
Er gewann sich den Grafen Theobald von Bar
zum Verbündeten gegen den Bischof von Metz, dem Grafen von
Luxemburg gegenüber versprach er, ihm für die Schaumburg ein
gleichwertiges Lehen zu überlassen und erklärte außerdem,
er würde sich gegenüber den Ansprüchen des Grafen von Salm
auf die Schaumburg dem Urteil des Grafen von Luxemburg unterwerfen. Demgegenüber
suchte die Gegenpartei im August 1277 die Schaumburg zurückzugewinnen,
es waren dabei hauptsächlich der Bischof von Straßburg und der
Trierer Erzbischof beteiligt.
Die Einigung ist allerdings gescheitert, Herzog Friedrich
lieferte die Schaumburg nicht aus. Er begann vielmehr mit neuen Zurüstungen.
Im Oktober 1277 ist ein engeres Zusammengehen mit dem Hause LUXEMBURG festzustellen.
Neben der schon erwähnten Übergabe des Lehens der Burg Montclair
durch den Grafen von Luxemburg trat Herzog Friedrich seinerseits den Grafen
die Lehensherrlichkeit über Buzy ab, und eine Reihe von finanziellen
Fragen wurde geregelt. Im Januar 1278 schloss Friedrich mit Heinrich
von Bar, dem älteren Sohn des dortigen Grafen
Theobald, ein Bündnis wiederum gegen die Bischöfe
von Metz und Straßburg und den Grafen von Zweibrücken. Gleichzeitig
verpflichtete sich des Herzogs Sohn Theobald, dem Grafen von Bar gegen
den Bischof von Metz und die Grafen von Chiny und Vaudemont zu helfen.
Der Graf von Bar seinerseits gab das Versprechen ab, sich nicht mit den
Bischöfen von Metz und Straßburg und dem Grafen Heinrich von
Zweibrücken gegen den Herzog zu verbünden. Sollte er jedoch wegen
seines Lehensverhältnisses zum Bistum Metz dem Bischof Hilfe leisten
müssen, dann werde er auch dem Herzog wegen seiner lothringischen
Lehen helfen. Dieser seinerseits gab dem Grafen
Theobald die Zusicherung, gegen ihn kein Bündnis mit dem
Bischof von Metz, bzw. den Grafen von Chiny und Vaudemont, einzugehen.
Die Abmachungen zeigen, dass sich der Graf von Vaudemont von der Seite
von Bar abgewandt hatte, was vermutlich auf Veranlassung des Metzer Bischofs
geschehen war. Dieser verstärkte auch im Oktober 1277 seine Verbindung
zu den Grafen von Zweibrücken und Leiningen.
Die Zusammenarbeit zwischen Ober-Lothringen, Bar und
Luxemburg wurde jetzt sehr eng, die Tochter des Grafen
Theobald
heiratete Herzog Friedrichs
Sohn Matthaeus, und die LUXEMBURGER zeichneten als Bürgen für
die Heiratsabmachungen. Schließlich hat Friedrich seine Besitzungen
in der Herrschaft Longwy als freies Allod an Heinrich
von Bar, den ältesten Sohn des Grafen
Theobald gegeben, der sie dann als Lehen an Friedrichs Sohn
Matthaeus übertrug. Diese Maßnahme stimmte streng genommen mit
den Verpflichtungen des Herzogs gegenüber Luxemburg nicht überein,
wonach er seine Besitzungen im Gebiet von Longwy nicht veräußern
durfte, und es scheint dadurch auch zu einigen Misshelligkeiten gekommen
zu sein.
Ende Mai 1281 schloss Herzog Friedrich mit dem Grafen
Theobald von Bar einen neuen Vertrag gegen die Stadt. Gleichzeitig
versprachen sich beide auch gegenseitige Hilfe gegen den Metzer Bischof,
falls dieser zum Angriff schreiten würde, doch gestanden sich beide
zu, wegen ihrer Lehensverpflichtungen dem Bischof je 20 Mann stellen zu
dürfen. Die Urkunde zeigt, dass der Bischof nicht unmittelbar von
der Streitsache betroffen war, dass aber beide Vertragschließende
mit der Möglichkeit seines Eingreifens rechneten. Die Grundlagen für
die Entwicklung bildeten anscheinend Feindseligkeiten, die zwischen dem
oberlothringischen Herzog und der Stadt Metz ausgebrochen waren. Der Bischof
hat jedoch nicht eingegriffen, er hat vielmehr in dem Streit vermittelt.
Er bot sich zum Garanten für die Lösesumme der in Gefangenschaft
geratenen Metzer an, während die eigentliche Friedensvermittlung Guido
von Dampierre übertragen wurde. Am 27. Juli 1281 wurde dann der Friede
zwischen dem Herzog und der Stadt Metz geschlossen, wobei keine Veränderungen
eintraten.
Ende April 1291 trat dann jedoch ein neuer Faktor auf.
Es schlossen nämlich Erzbischof Boemund von Trier und Graf
Theobald II. von Bar
ein militärisches Bündnis gegen den Herzog von Ober-Lothringen
und den Grafen Heinrich VII. von Luxemburg.
Der Vertrag sollte allerdings erst am 24. Juni in Kraft treten und dann
für 3 Jahre gelten, doch wird dieses Zusammengehen schon gleich eine
entsprechende Auswirkung gehabt haben.
1. oo 2. Johanna von Dampierre-Flandern, Tochter
des Grafen Wilhelms II.
- nach 1243
2. oo Johanna von Toucy-Puisaye, Tochter des Grafen
Johann
-
Kinder:
2. Ehe 12 K
Johann Herr zu Puisaye
-
1317
oo Johanna von Dreux, Tochter des Grafen Rudolf
IV.
- 1324
Heinrich III.
- 1302
Maria
- 1333
oo Gobert VIII. d'Aspremont Sire von Dun
- 1325
Theobald Bischof von Lüttich (1303-1312)
um 1263- 1312
Philippa
- um 1283
oo Otto IV. Graf von Freiburgund
- 1302
Erhard Herr zu Pierrepont
-
1335
Margarete Äbtissin zu St.-Maur
- 1304
Rainald Bischof von Metz (1301-1316)
-
1316
Adelheid
-
1307
oo Matthäus Graf von Lothringen-Belrouart
- 1282
Peter I. Herr zu Pierrepont
-
1335