Einziger Sohn des Grafen
Theobald I. von Bar aus seiner 2. Ehe mit der Ermesinde von
Bar-sur-Seine, Tochter von Graf Guy
Thiele Andreas:
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"Erzählende genealogische Stammtafeln"
Heinrich II. machte 1214 die Schlacht bei Bouvines auf französischer Seite mit und blieb auch in der Folgezeit ein treuer STAUFER-Anhänger. Er stand schroff gegen Lothringen wegen der Erbschaft der Schwester, brandschatzte 1218 Amance, zu Weihnachten 1230 sollen etwa 70 lothringische Dörfer gebrannt haben. Es wurden etliche wirkungslose Waffenstillstände geschlossen. Er half dem Bischof Johann I. von Metz gegen Metz-Stadt, stiftete die Zisterzienserabtei von Sankt Hoilde, verschuldete stark, nahm zuletzt das Kreuz und fiel in Palästina.
Mohr Walter: Band III Seite 49-75
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"Geschichte des Herzogtums Lothringen"
Trotzdem blieb von Seiten des neuen Grafen
Heinrich II. von Bar weiterhin Gefahr für Ober-Lothringen
bestehen. Er stand politisch auf staufischer
Seite und nahm im französischen Heer an der Schlacht bei Bouvines
gegen OTTO IV. teil.
Im September 1214 finden wir Theobald I. von Ober-Lothringen
am Hofe des STAUFERS in Jülich.
Eine wichtige Frage war es dabei für ihn, einen Ausgleich mit dem
Hause BAR zu finden. Der König hat sich dieser Sache wohl selbst
angenommen. Er kam zu Ende des Jahres 1214 nach Metz, wo zwischen Herzog
Theobald und Graf Heinrich von Bar
am 13. November 1214 ein Vertrag abgeschlossen wurde, in dem die lothringische
Seite auf ihre Ansprüche im Gebiet von Bar verzichtete, während
der Graf seinerseits einige Ortschaften abtrat.
Während der Gefangenschaft Herzog Theobalds I. am
Hofe FRIEDRICHS II. hatte sich
Graf Heinrich II. von Bar
einige Vorteile gegenüber dem Herzogtum verschaffen können.
Mit Herzog Matthaeus wurde nun eine Regelung über diese Angelegenheiten
durch einen zu Vitry am 1. September 1220 geschlossenen Vertrag erreicht,
dessen Text uns allerdings nicht überliefert ist. Für den Fall,
dass der Herzog sich nicht an die Abmachungen halten werde, versprachen
auf sein Ersuchen die Gräfin Blanca von der Champagne und deren Sohn
auf die Seite des Grafen von Bar zu treten, sie verpflichteten sich im
besonderen, eine bestimmte Geldsumme an den Grafen zu zahlen, wenn Matthaeus
die im Vertrag vereinbarten Geiseln nicht bis zum Weihnachtsfest gestellt
haben werde.
Diese Fragen haben allerdings die Politik des oberlothringischen
Herzogs nicht beeinflusst, ihn beschäftigte zu dieser Zeit eine politische
Umgruppierung bei seinen Nachbarn. Es ergab sich nämlich zu diesem
Zeitpunkt eine Entfremdung zwischen dem Grafen
Heinrich II. von
Bar und dem Grafen von der Champagne. Anlass dazu war die Heirat
Herzog Hugos IV. von Burgund mit der Tochter des Grafen von Dreux, die
eine Nichte der Gräfin von Bar war. Diese Heirat widersprach älteren
Abmachungen mit dem Hause der CHAMPAGNE. Der Graf von der Champagne nahm
deshalb den Vermittler dieser Heirat, den Erzbischof Robert von Lyon, gefangen,
der aber dann vom Grafen Heinrich von Bar
befreit wurde. Der Herzog von Ober-Lothringen, der in Spannungen mit dem
Grafen von Bar lebte, kam dadurch in eine engere Verbindung mit dem jetzt
gegen Bar verfeindeten Hause CHAMPAGNE, mit dem er ein eigenes Bündnis
im Juni 1229 schloss, das sich gegen Bar richtete.
Als Ergänzung zu diesem Bündnis wurde die Haltung
des Bischofs von Metz gesichert. Das scheint etwas schwierig gewesen zu
sein, offensichtlich wegen Misstrauens zwischen dem Herzog und dem Bischof,
denn der Graf von der Champagne stellte sich als Garant für das Wohlverhalten
beider gegeneinander. So konnten gleichzeitig damit, wahrscheinlich im
Oktober 1229, Bündnisse zwischen Herzog Matthaeus und dem Grafen Theobald
und Theobalds mit dem Bischof von Metz gegen den Grafen von Bar geschlossen
werden. Theobald erhielt auch ausdrücklich die Unterstützung
des Grafen von Grandpre gegen Bar zugesagt. Der Krieg wurde auf dem Boden
des Herzogtums Ober-Lothringen durch einen Angriff des Grafen
Heinrich von Bar zu Beginn des Jahres 1230 eröffnet. Darauf
fiel Herzog Matthaeus mit Unterstützung des Grafen von der Champagne
in das Gebiet von Bar ein. Außerdem half ihm die Stadt Metz, deren
Streitkräfte die Verbindung Bars zur Burg Mousson abschnitten.
Die Feindseligkeiten drohten sich in bedeutendem Maße auszuweiten,
zeitweilig durch ein englisches Eingreifen, dann aber vor allem dadurch,
daß sich alle Gegner des Grafen von der Champagne in N-Frankreich
einigten und in seine Grafschaft einfielen.
Indessen war die Lage derart geworden, dass man auf einen
Waffenstillstand einging, der Anfang August 1230 zwischen Bar, Ober-Lothringen
und Champagne geschlossen wurde, offensichtlich weil beide Teile ihre Kräfte
mehr ihren jeweiligen Bundesgenossen widmen wollten, denn die Bedingungen
dieses Stillstandes erlaubten es dem Grafen von Bar, den Großen in
N-Frankreich Hilfe zu leisten, und ebenso konnte das der Herzog von Ober-Lothringen
für den Grafen von der Champagne tun. Anscheinend hat Herzog Matthaeus
dem Grafen auch derartige Hilfe geleistet. Jedenfalls hat dann das Eingreifen
der französischen Regentin und ihres Sohnes die Front der Gegner des
Grafen von der Champagne in N-Frankreich zerbröckelt, so dass es im
September 1230 zur Beendigung der Feindseligkeiten kam. Im gleichen Rahmen
wurde auch der Streit zwischen Ober-Lothringen und Bar behandelt. Hier
traten Graf Philipp von
Boulogne und Graf Theobald von der Champagne seit Ende September
als Vermittler auf und beendeten am 12. Dezember 1230 unter Kontrolle der
französischen Regentin ihre Tätigkeit durch einen Schiedsspruch.
Grundlage dieser Regelungen war im allgemeinen die Wiederherstellung des
früheren Zustandes, wobei allerdings der Vorteil durchaus auf Seiten
des Grafen Heinrich von Bar lag.
Vorübergehend kam es jetzt zu einem Zusammengehen
zwischen Ober-Lothringen und Bar, als im Jahre 1232 noch eine Fehde um
das Dachsburger Erbe entstand.
Wann es nun zu den neuen Auseinandersetzungen gekommen
ist, lässt sich nicht mehr ersehen, sicherlich nicht sofort nach der
Unterwerfung Simons unter den Bischof von Straßburg. Die Ereignisse
lassen sich erst im Laufe des Jahres 1232 erfassen und standen jetzt in
Verbindung zu Ober-Lothringen und Bar. Zur Durchsetzung seiner Ansprüche
verband sich Simon mit der Stadt Metz, und dabei kam es auch auf nicht
näher erkennbare Weise zur Fehde der Metzer gegen ihren Bischof. Eine
moralische Unterstützung fand der Bischof seinerseits beim Erzbischof
von Trier, der den Bann über die Metzer verhängte. Aktive Hilfe
leisteten ihm auf sein Ersuchen hin Herzog Matthaeus und Graf
Heinrich von Bar. Sie schlossen sich der Belagerung von Metz
an. Indessen trat Anfang Oktober 1232 der Graf von Bar unter dem Einfluss
des deutschen Königs HEINRICH
auf die Seite der Stadt. Der König hatte ihn brieflich ausdrücklich
aufgefordert, den Metzern zu helfen. Der Graf schloss mit der Stadt ein
Bündnis gegen den Bischof und den Herzog von Ober-Lothringen). Der
Bischof suchte darauf Unterstützung in Frankreich zu gewinnen. König
HEINRICH schrieb deshalb eigens an den französischen König,
der strenge Anweisung gab, dem Bischof keine Hilfe zu leisten. Die Gefährlichkeit
der Situation zeigt sich wieder an der Kirchenpolitik Herzog Matthaeus.
Im Januar 1232 wurde ein neuer Vertrag mit dem Stift St. Die geschlossen.
Wenig später, im April, widerrief Matthaeus Ubergriffe gegenüber
Remiremont.
Indessen ging es ihm in der Politik jetzt mehr um den
Krieg gegen Bar, und so verlagerte sich der Schwerpunkt des oberlothringischen
Vorgehens von der Dachsburger Frage auf diese Fehde. Uber die Auseinandersetzungen
mit Bar ist in den Einzelheiten kein sicheres Bild zu gewinnen, im August
1233 kam es zum Frieden, in dem dem Grafen Heinrich
II. von Bar eine kleine Gebietserweiterung zugestanden wurde.
Vielleicht hängt mit diesen Friedensverhandlungen ein Vorgang zusammen,
der uns einige Zeit später in einem Schreiben Papst Gregors IX. an
den Archidiakon von Langres in Bar-sur-Aube vom 2. März 1238 überliefert
ist. Danach war es zu einem Abkommen zwischen Herzog Matthaeus und dem
Grafen
Heinrich von Bar gekommen, wonach
der Herzog bei einem Kreuzzugsgelübde des Grafen dessen Beispiel folgen
sollte, offensichtlich damit bei einer Abwesenheit des Grafen sein Land
nicht der Gefahr eines Angriffs ausgesetzt wäre. Der Graf, so schreibt
nun der Papst, habe sich zum Kreuzzug verpflichtet, der Herzog aber zögere
seine eigene Entscheidung hinaus. Deshalb wird der Archidiakon angewiesen,
entsprechend gegen Matthaeus vorzugehen. Wie diese Angelegenheit weiter
verlief, ist nicht überliefert.
Nach dem Friedensschluss gingen Herzog und Graf zusammen
mit der Stadt Metz gegen den Bischof von Metz vor.
Mit Bar waren nach dem Friedensschluss im Jahre 1233
die Beziehungen in friedlichen Grenzen geblieben. Im Jahre 1238 kam es
dabei zu nicht unbeachtlichen territorialen Transaktionen, durch die der
Graf von Bar das für ihn sehr wichtige Stenay vom Herzogtum erwerben
konnte. In den Rahmen dieser Transaktionen gehört es, daß Herzog
Matthaeus im August 1238 seinem Bruder Rainald die Herrschaft Bitsch übertrug.
Das geschah, um ihn für den Verlust von Stenay zu entschädigen,
das ihm bis dahin gehört hatte. Bitsch wiederum war Teil der Eheausstattung
der Gemahlin des Herzogs, die dafür Longwy erhielt. Der Hauptgrund,
weshalb Rainald zur Entschädigung gerade Bitsch erhielt, lag wohl
darin, daß er in dieser Zeit Elisabeth, eine der Erbinnen von Blieskastel,
heiratete. Der Besitz von Bitsch konnte ihm zur Behauptung von Blieskastel
gegenüber den Ansprüchen der andern Erbberechtigten eine entsprechende
Stärkung verleihen. Auch für Herzog Matthaeus war es von Bedeutung,
wenn sein Haus in Blieskastel Fuß fassen konnte.
Herzog Matthaeus hatte, wie gesagt, seine Transaktion
mit Bitsch, die zur Blieskasteler Erbfrage in Beziehung stand, im Zusammenhang
mit den freundschaftlichen Regelungen mit Bar durchführen können.
Nach dem Auszug des Grafen von Bar zum Kreuzzug und seinem Tod bestanden
mit dessen Nachfolger Theobald II. anfangs ebenfalls noch friedliche Beziehungen.
Aber schon bald zeigten sich gewisse Gruppierungen, die auf Spannungen
deuteten, beide Seiten suchten auch Verbündete zu gewinnen. Es ging
in der Hauptsache dabei um Fragen des Geltungsbereichs der herzoglichen
Gerichtsbarkeit. Die Herzöge von Lothringen besaßen als Regal
das Aufsichtsrecht über die Duelle, die zwischen Maas und Rhein geliefert
wurden. Diesem Recht wollten sich die Grafen von Bar, Chiny und Vaudemont
und der Bischof von Verdun nicht fügen. Man gelangte schließlich
am 23. Juli 1245 zu einer Einigung, wobei der Herzog etwas nachgab. Dem
Grafen von Bar wurde diese Duellgerichtsbarkeit über seine eigenen
Vasallen zugestanden, alle übrigen Personen in seiner Grafschaft unterstanden
dem herzoglichen Recht. Der Graf von Chiny erhielt das gleiche Zugeständnis,
jedoch in Form eines oberlothringischen Lehens. Die Ansprüche des
Grafen von Vaudemont und des Bischofs von Verdun sollten dem Schiedsgericht
des Grafen von Luxemburg unterbreitet werden.
Ganz ohne Misstrauen scheint indes die Situation nicht
geblieben zu sein, denn im August 1246 wurde ein Vertrag zwischen den Grafen
von Bar und Luxemburg geschlossen, der für die Zeit nach dem Tode
des oberlothringischen Herzogs den Grafen von Bar gegen Aktionen von Seiten
des Herzogtums sichern sollte, wogegen der Graf seinerseits Luxemburg bei
der Unterstützung der Herzogin, die eine Schwester des Luxemburgers
war, und deren Nachkommen helfen wollte. Dieses Misstrauen mag auch auf
dem Verhältnis von Bar und Ober-Lothringen zu Toul beruht haben. Die
Stadt Toul hatte unter dem Schutz des Grafen Heinrich
II. von Bar gestanden, mit dessen Nachfolger Theobald
indes das Abkommen nicht erneuert wurde. Auf der andern Seite war Herzog
Matthaeus an der Grafschaft Toul interessiert. Das zeigte sich schon Ende
des Jahres 1235, als Graf Friedrich von Toul erklärte, er werde seine
Grafschaft nur an den Herzog oder an den Bischof von Toul verpfänden.
5 Jahre später, im Juli 1240, führte er dann das tatsächlich
durch und überließ die Grafschaft an den Herzog. Im Mai 1248
kam es zu einem neuen Verpfändungsvertrag, der diesem für seinen
Einfluss noch größere Sicherheiten gab. Diese Abmachung geschah
offensichtlich im Einverständnis mit dem Bischof von Toul.
Die Beziehungen zwischen Herzog Matthaeus und dem Grafen
von Bar waren durchaus friedlich geworden. So hatten sie zum Beispiel gemeinsam
im Mai 1248 den Schutz über die Abtei Luxeuil übernommen. Allerdings
scheint doch, wie aus späteren Abmachungen zu erschließen ist,
noch lange ein gewisses Misstrauen zwischen beiden geblieben zu sein. Auch
gegenüber dem Bistum Metz besserte sich die Situation in entscheidendem
Sinne, da ja nach dem Tode Bischof Johanns im Dezember 1238 des Herzogs
Bruder Jakob zum neuen Bischof erhoben worden war. Doch ist auch gegenüber
ihm auf die Dauer das Verhältnis nicht ohne Spannungen geblieben.
Im Jahre 1249 kam es zu Auseinandersetzungen um die gegenseitigen Rechte
in Rosieres, das wegen der dortigen Salzgewinnung eine besondere Bedeutung
besaß. Das Verhältnis wurde schließlich Ende Juli 1249
so geregelt, daß dem Bischof die Hälfte des Besitzes zufiel
und der Herzog die andere Hälfte als Lehen des Bischofs erhielt.
Runciman, Steven: Seite 991,993-994
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"Geschichte der Kreuzzüge"
Ein ägyptisches Heer unter dem Mamelucken Rukn-ed-Din
war inzwischen in aller Eile vom Delta nach Gaza geschickt worden. Die
erste Kunde von seinem Eintreffen, weche die Christen erreichte, sprach
von nur 1.000 Mann.
Heinrich von Bar,
der auf den Erfolg des Grafen von Bretagne eifersüchtig war, beschloß,
sofort anzugreifen und sich den ganzen Ruhm und die ganze Beute zu sichern.
Er hielt seinen Plan geheim und weihte nur ganz wenige Freunde ein, wie
den herzog von Burgund und verschiedene Herren aus O-Frankreich. Alsdann
wurden auch die beiden Baillis des Königreichs, Balian von Sidon und
Odo von Montbeliard, denen Tibalds
Oberbefehl nicht genehm war, zusammen mit Walter von Jaffa und einem der
Ibelins, Johann von Arsuf, in die geheimen Verabredungen einbezogen. Bei
Anbruch der Nacht des 12. November war die ganze Schar, die 500 Berittene
udn über 1.000 Mann zu Fuß zählte, eben im Begriff, auszurücken
und gegen Gaza zu ziehen. Aber die Kunde hiervon war durchgesickert, und
als sie gerade ihre Pferde bestiegen, kam König
Tibald mit den 3 Großmeistern der Ritterorden und dem
Grafen von Bretagne herzu und bat sie, ja befahl ihnen schließlich,
sich zurück ins Lager zu begeben. Aber Heinrich
von Bar wollte sich von seinem Vorsatz nicht abbringen lassen.
Er bezichtigte den König und seine Freunde der Feigheit und setzte
sich über ihren Befehl hinweg; und der ganze Reiterzug zog in die
mondhelle Nacht hinaus.
Tibald, der
die wahre Stärke des Feindes vermutete, war machtlos und konnte
es nicht verhindern. Am nächsten Morgen schob er sein Lager an die
Mauern von Askalon heran, um zur Hand zu sein, falls Hilfe benötigt
wurde.
Der Graf von Bar war so überzeugt von seinem Erfolg,
daß er, als er gegen Morgengrauen nahe an Gaza heranrückte,
seine Leute in einer Senkung der Dünen am Meeresrand halten ließ
und sie anwies, ein Weilchen zu rasten. Aber das ägyptische Heer war
wesentlich größer als er wußte, und seine Späher
und Kundschafter waren überall. Der Emir
Rukn ed-Din konnte kaum glauben, daß seine Feinde so röricht
sein sollten. Er schickte Bogenschützen aus, die sich um die Sandhügel
herumschlichen, bis die Franken nahezu umzingelt waren. Walter von Jaffa
erkannte als erster, was vor sich ging. Er riet zu raschem Rückzug,
denn mit den Pferden ließ sich im tiefen Sand nicht manövrieren.
Er selbst ritt mit dem Herzog von Burgund nach Norden hinweg, und die übrigen
Ritter von Outremer folgten ihm, sobald sie konnten. Heinrich
von Bar jedoch wollte das Fußvolk, das er in die Falle
geführt hatte, nicht allein lassen, und seine engsten Freunde blieben
mit ihm zurück. Die Franken konnten nichts ausrichten, denn ihre Pferde
und ihre schweren Fußtruppen torkelten hilflos in den Sanddünen
umher. Über 1.000 von ihnen wurden erschlagen, unter ihnen Graf
Heinrich selbst. Weitere 600 wurden
gefangengenommen und nach Ägypten verschleppt.
1219
oo Philippa von Dreux, Tochter des Grafen Rudolf
II.
1192-17.3.1242
Kinder:
Theobald II.
-
1291
Johanna
- nach 1295
1. oo Friedrich I. Graf von Salm-Blamont
- 1255
2. oo Ludwig IV. Graf von Looz-Chiny
- 1294
Rainald II. Herr zu Briey
- 1271
Margarete Erbin von Ligny
-23.11.1275
um 1240
oo Heinrich V. Graf von Luxemburg
1212-24.12.1281
Literatur:
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Mohr Walter: Geschichte des Herzogtums Lothringen.
Geschichte des Herzogtums Groß-Lothringen (900-1048) Verlag "Die
Mitte" Saarbrücken 1974 Band III Seite 49-75 - Runciman, Steven:
Geschichte der Kreuzzüge, Sonderausgabe in 1 Band Verlag H.C. Beck
München 1978, Seite 991,993-994 - Winkelmann, Eduard: Jahrbücher
der Deutschen Geschichte, Philipp von Schwaben und Otto IV. von Braunschweig
2. Buch Verlag von Duncker & Humblot Leipzig 1873, Seite 354,383,384,387
- Winkelmann Eduard: Kaiser Friedrich II. 1. Band, Wissenschaftliche
Buchgesellschaft Darmstadt 1963, Seite 6,7,395,396,397,451,494,498 -