Philipp VI.                                                König von Frankreich (1328-1350)
--------------                                              Graf von Valois seit 1325
1293-22.8.1350
       Abtei Coulombs (bei Dreux)

Begraben: Saint-Denis
 

Ältester Sohn des Grafen Karl von Valois aus seiner 1. Ehe mit der Margarete von Anjou-Sizilien, Tochter von König Karl II.; Enkel des Königs Philipp III. von Frankreich
 

Lexikon des Mittelalters: Band Spalte 2064
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Philipp VI. von Valois, König von Frankreich 1328-1350
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* 1293, + 22. August 1350
             Nogent-le-Roi

Sohn von Karl von Valois, Neffe von Philipp IV., Enkel von Philipp III.

1. oo Jeanne de Bourgogne

2. oo Blanche (Blanca) de Navarre

Philipp VI. wurde beim Tode Karls IV. (1. Februar 1328), dessen Gemahlin schwanger war, zum Regenten ernannt. Als sie eine Tochter gebar (1. April 1328), wurde Philipp von Valois zum König proklamiert und empfing am 29. Mai 1328 die Königsweihe. Er wurde anerkannt trotz der Ansprüche, die Eduard III. von England (als Sohn der Isabella von Frankreich) und Philipp von Evreux (als Enkel Philipps III. in weiblicher Linie [Persönlicher Einwurf: Philipp von Evreux war als Sohn des Grafen Ludwig I. von Evreux genauso Enkel Philipps III. in männlicher Linie wie Philipp VI.]) anmelden konnten. Die französischen Barone und Pairs unterstützten jedoch Philipp VI. in seiner Eigenschaft als französischer Fürst; Eduard III. selbst artikulierte seine Ansprüche in der frühen Regierungszeit des VALOIS nicht und leistete ihm für seine kontinentalen Besitzungen im August 1329 den einfachen, 1331 dann den ligischen Lehnseid. Am Anfang war das Ansehen des Königs groß. Er errang am 23. August 1328 bei Cassel einen Sieg über die aufständischen Flamen. Doch verschlechterten sich die Beziehungen mit England in den Jahren um 1336-1337; der Hundertjährige Krieg nahm seinen Lauf. Während Philipp VI. das Bündnis mit Schottland erneuerte und die Guyenne konfiszierte, sandte Eduard III. ihm eine Herausforderung (19. Oktober 1337) und nahm 1340 selbst den Titel eines Königs von Frankreich an. Die Kämpfe in Flandern, das von politischen und sozialen Auseinandersetzungen erschüttert wurde, konnten erst im Juni 1338 durch eine Waffenruhe einstweilen beendet werden. Nach der Wiederaufnahme des Krieges, in Flandern und Gyuenne, erlitt die französische Flotte bei Sluis eine Niederlage (24. Juni 1340). Der Krieg erfaßte die Bretagne; 1346 drang Eduard III. in das Königreich Frankreich ein und besiegte bei Crecy (26. August 1346) das französische Heer. Die Engländer nahmen Calais nach langer Belagerung ein (Kapitulation: 3. August 1347). Ein Friede wurde am 28. September 1347 unterzeichnet. Vor dem erneuten Ausbruch der Feindseligkeiten ist Philipp VI. gestorben. Die letzten Regierungsjahre des Königs waren überschattet von der Schwarzen Pest. Trotz der schweren Rückschläge seiner späten Regierungsjahre hat Philipp VI. der Krondomäne eine Reihe von Territorien hinzufügen können: seine Apanage (Valois, Chartres, Anjou und Maine, 1328), Champagne und Brie (durch Gebietsaustausch mit Philipp von Evreux) und vor allem das Fürstentum Dauphine, das er 1349 von Humbert II. kaufte, und das fortan als Apanage des französischen Thronfolgers diente. Sein ältester Sohn, Jean II. (Johann der Gute), folgte Philipp VI. nach.


Erster König aus dem Hause VALOIS
Philipp VI. war seit 1314 Graf von Anjou, Seigneur de Courtenay und de la Roche-sur-Yon, Graf von Maine und Chartres, Mitglied des königlichen Rates und kämpfte 1319/20 gegen Mailand mit und scheiterte bei Vercelli. 1314 und 1328 war er der deutsche Thronkandidat seiner Familie und des Avignon-Papstes. Im Auftrag der königlichen Vettern bekämpfte er erfolgreich Adelsrebellionen und bestieg 1328 als der nächste männliche Seitenverwandte nach dem Tode Karls IV., des letzten direkten KAPETINGERS, der nur Töchter hinterließ, den Thron und wurde am 23.3.1328 in Reims gekrönt. Er wurde durch eine Notabelnversammlung in seinem "salischen Erbrecht" bestätigt und verdrängte damit zwei andere Kron-Prätendenten: Philipp von Evreux, ebenfalls Vetter Karls IV., und den englischen König Eduard III., dessen Mutter Isabella eine Schwester Karls IV. war und der zunächst der neuen Lage zuzustimmen schien. Philipp VI. war dünkelhaft, etwas leichtfertig und impulsiv. Durch die Schlacht bei Cassel führte er den verjagten Grafen von Flandern zurück, der seitdem (1328) nur noch als französischer Statthalter fungierte. Seiner Cousine Johanna, Tochter König Ludwigs X., die ihre französischen Thronansprüche aufgab, überließ er Navarra, Evreux und Champagne und behauptete in letzterem eine königliche Vormacht als Pfalzgraf. Philipp hintertrieb alle kaiserlichen Bemühungen, zum Ausgleich mit den Päpsten zu kommen, da er die in Avignon residierenden Päpste in völliger Abhängigkeit hielt. Er schloß 1341 ein Bündnis mit Kaiser LUDWIG IV., ohne dessen Hoffnungen auf eine Aussöhnung zu erfüllen. Er zog die Grafschaft Artois als erledigtes Lehen ein und führte ab 1341 Erbkriege um die Bretagne zugunsten seines Neffen Karl I. von Blois. Er wurde, ohne es zu wollen, in die Machenschaften Eduards III. hineingezogen, dem es darauf ankam, das Lehen des Hauses PLANTAGENET auf dem Kontinent zurückzugewinnen. In die Regierungszeit Philipps VI. fiel der Ausbruch des Hundertjährigen Krieges, da Eduard III. von England wegen Auseinandersetzungen um die Guyenne ebenfalls Thronansprüche erhob. Der Aufstand in Flandern (1338) und die Vernichtung der französischen Flotte bei Sluys (23.6.1340) an der Scheldemündung hatten entscheidende Bedeutung für Eduard III. Wegen finanzieller Erschöpfung wurde 1341 ein Waffenstillstand abgeschlossen. 1346 landete ein großes englisches Heer in der Normandie. Am 26.8.1346 stellte sich Philipp VI. den Eindringlingen entgegen. Dabei erlitt das vorwiegend aus Rittern bestehende zahlenmäßig überlegene französische Heer durch das im Kern aus freien bäuerlichen Bogenschützen bestehende englische Heer eine vernichtende Niederlage. Die Pest erfaßte 1348/49 England und Frankreich und verschärfte die sozialen Widersprüche. Als Philipp VI. 1350 starb, hinterließ er ein Königreich, das durch Erbschaft um Anjou und Maine, durch Ankauf um die Dauphine, die dem jeweiligen französischen Thronfolger übertragen wurde (daher der Titel Dauphin) und Montpellier im Languedoc erweitert worden war. Der Zustand der französischen Streitkräfte erlaubte aber keinen erfolgreichen Widerstand gegen die Einfälle Englands.

Pernoud Regine: Seite 11-29
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"Die Kapetinger" in: Die großen Dynastien

Im Jahre 1328 gab Philipp von Valois sein glanzvolles Debüt als König Philipp VI. (1328-1350). Frankreich nahm in Europa eine Vorrangstellung ein und sah seine Position durch die Übersiedlung des Papstes nach Avignon noch gestärkt. Aufsehenerregende Ereignisse, die das Prestige des Königs noch vermehrten, bildeten den Auftakt der Regierung: der Sieg über die flandrischen Städte bei Cassel am 13. August 1328, der Lehnseid des englischen Königs im Jahre 1331 und 1334 die Ernennung Philipps zum Oberbefehlshaber eines Kreuzzuges.
Philipp beabsichtigte, die englischen Besitzungen im Südosten Frankreichs unter seine Heerschaft zu bringen und sorgte dort für einige Unruhe; gleichzeitig verstärkte er seine Flotte, um in England eine Landung zu wagen. Das Projekt scheiterte, die französische Flotte wurde am 24. Juni 1340 bei Sluys zerstört. Von nun an beherrschten die Engländer das Feld. Sie landeten bei Saint-Vaast la Hougue und marschierten nach Paris. Philipp VI. unterbrach seine Angriffe gegen Guyenne und stellte sich ihnen entgegen. Bei Crecy wurde er 1346 vernichtend geschlagen. Am Abend der Niederlage soll er an den Toren einer Burg Einlaß begehrt und gesagt haben: "Öffnet das Tor, hier ist der unglückliche König von Frankreich!"
Der Fall von Calais mit der berühmten Episode der "Bürger von Calais" bedeutete das Ende der Feindseligkeiten, im Jahre 1347 wurde der Waffenstillstand unterzeichnet. Im selben Jahr annektierte Philipp VI. von Valois die Dauphine, unter dem Vorbehalt, dass der Erbe des französischen Thrones den Titel Dauphin tragen sollte. Zwei Jahre später erwarb er Montpellier. Trotz dieses erheblichen Gebietszuwachses ließ Philipp VI. bei seinem Tode im Jahre 1350 Frankreich in einer kritischen Situation zurück.
 
 
 
 

    1313
  1. oo Johanna die Hinkende von Burgund, Tochter des Herzogs Roberts III.
          1293/94-12.9.1348

  29.1.1349
  2. oo Blanka von Navarra, Tochter des Königs Philipps III.
                 -5.10.1398        seine Nichte

Sie war schön und klug, daher "la belle Sagesse" und war zuerst die Braut Johanns II.
 
 
 
 

Kinder:
1. Ehe

  Johann II. der Gute
  26.4.1319-8.4.1364

  Philipp Herzog von Orleans
  1.7.1336-1.9.1375

  Marie
  um 1326-22.9.1333

 29.9.1332
    oo Johann Erb-Prinz von Brabant
         24.11.1327-22.9.1333

  Ludwig
  17.1.1328-17.1.1328

  Ludwig
  8.6.1330-23.6.1330

  Johann
        -2.10.1333

2. Ehe

  Johanna
   5.1351-16.9.1371

Illegitim

  Johann "d'Armagnac"
        - nach 1350

  Thomas Seigneur de la Marche
         -   1361
 
 
 
 

Literatur:
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Benker Gertrud: Ludwig der Bayer. Ein Wittelsbacher auf dem Kaiserthron. Eugen Diederichs Verlag München 1997 Seite 192,195,212, 214,219,225,235,249 - Calmette, Joseph: Die großen Herzöge von Burgund. Eugen Diederichs Verlag München 1996 Seite 45,52,54,316 - Ehlers Joachim: Die Kapetinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 242-245 - Ehlers Joachim: Geschichte Frankreichs im Mittelalter. W. Kohlhammer GmbH 1987 Seite 199-206,210,212,215-220,223,227,242,244,249,254 - Ehlers Joachim/ Müller Heribert/Schneidmüller Bernd: Die französischen Könige des Mittelalters. Von Odo bis Karl VIII. 888-1498. Verlag C. H. Beck München 1996 Seite 203,251-265,267-270,283,286,294,363 - Favier, Jean: Frankreich im Zeitalter der Landesherrschaft 1000-1515. Deutsche Verlagsanstalt Stuttgart 1989 Seite 285,300,303,318,322,327,344,387,410 - Hoensch, Jörg K.: Die Luxemburger. Eine spätmittelalterliche Dynastie gesamteuropäischer Bedeutung 1308-1437. Verlag W. Kohlhammer 2000 Seite 66,72,75,78 - Hoensch, Jörg K.: Kaiser Sigismund. Herrscher an der Schwelle zur Neuzeit 1368-1437. Verlag C.H. Beck München 1996 Seite 17 - Hundt, Barbara: Ludwig der Bayer. Der Kaiser aus dem Hause Wittelsbach Bechtle Verlag Esslingen München 1989 Seite 19,213,236,239,244,251,256, 263,266,268,271,277,280,285,288, 294,310,314,319,333 - Le Goff Jacques: Ludwig der Heilige, Klett-Cotta Stuttgart 2000 Seite 230, 864 - Schnith Karl: Frauen des Mittelalters in Lebensbildern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1997 Seite 285-292,357 - Martin Jean-Joseph: Die Valois. Edition Rencontre Lausanne 1969 - Treffer Gerd: Die französischen Königinnen. Von Bertrada bis Marie Antoinette (8.-18. Jahrhundert) Verlag Friedrich Pustet Regensburg 1996 Seite 180,187,192 - Tuchmann Barbara: Der ferne Spiegel. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1995 Seite 53,78,118,159 -


Ehlers Joachim/Müller Heribert/Schneidmüller Bernd: Seite 251-265
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"Die französischen Könige des Mittelalters"

Bernhard Töpfer

PHILIPP VI., König von Frankreich 1328-1350
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* 1293, + 22. August 1350
             Abtei Coulombs

Begraben: am 28.8. in St-Denis

Vater:
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Graf Karl von Anjou und Valois (+ 16.12.1325)

Mutter:
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Margarete von Neapel, Tochter König Karls II. von Anjou-Neapel (+ 31.12.1299)

Dezember 1325 Graf von Valois und von Anjou-Maine
Februar 1328 Regent der Königreiche Frankreich und Navarra
1.4.1328 König von Frankreich, gekrönt am 29.5.1328
 

  1. oo 1313
          JOHANNA VON BURGUND
            * 1293/94, + 12.9.1348

Tochter Herzog Roberts II. von Burgund
 

  2. oo 19.1.1350
          BLANCHE VON NAVARRA
          *   , + 5.10.1398

Tochter König Philipps von Navarra

Kinder:
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1. Ehe

Johann II., König von Frankreich (* 26.4.1319, + 8.4.1364)
Marie (* um 1326, + 22.9.1333), verheiratet 29.9.1332 mit Johann von Brabant
Philipp, 1344 Herzog von Orleans (* 1.7.1336, + 1.9.1375)

2. Ehe

Johanna (*  5.1351, + 16.9.1371)
 

Die Frage der Thronfolge war bei dem Anfang Februar 1328 eingetretenen Tode Karls IV., der keinen Sohn, aber eine schwangere Witwe hinterließ, noch komplizierter als beim Tode Ludwigs X. 1316. Eine klare Lösung konnte nur dann herbeigeführt werden, wenn die Königin-Witwe einen Sohn zur Welt bringen würde. Auf jeden Fall war zunächst die Einsetzung einer Regentschaft erforderlich, die jedoch unter den gegebenen Umständen bereits eine Vorentscheidung über die Thronfolge bringen mußte. Nach den Grundsätzen, auf die man sich zwischen 1316 und 1322 geeinigt hatte, bedeutete das, dass nur ein Mann, nicht eine Frau die Krone und damit im Grunde auch die Regentschaft übernehmen konnte. Offen blieb allerdings die Frage, ob man Ansprüche eines männlichen Erben, die über Frauen weitergegeben worden waren, akzeptieren würde, oder ob Frauen nicht nur das Recht auf die Krone, sondern auch jegliches Recht auf Weitergabe des Thronrechts abzuerkennen sei. Falls man eine Übertragung von Thronrechten durch Frauen bejahte, war der junge englische König Eduard III., der Sohn einer Schwester der drei letzten kapetingischen Könige, der nächste Anwärter auf die französische Königskrone.
Die wenige Tage nach dem Tode Karls IV. in Paris zusammentretende Versammlung von Pairs, Baronen und Juristen stand also vor einer wichtigen Grundsatzentscheidung, und der englische König versäumte nicht, durch Gesandte seine Ansprüche geltend zu machen. Offenbar trug aber gerade die sich andeutende Möglichkeit, dass die französische Krone an den englischen König fallen könnte, zu der Entscheidung der Mehrheit der Versammelten bei, dass Frauen, die keinen Anspruch auf die Krone haben, diese auch nicht vererben können. Man erklärte ausdrücklich, dass das französische Königreich niemals einem englischen Herrscher unterstanden habe. Neben der Furcht vor der Übermacht eines beide Reiche regierenden Herrschers wirkte bei dieser Entscheidung offenbar im Ansatz auch ein nationales Fühlen mit. Die Regentschaft wurde dementsprechend Philipp von Valois zuerkannt, einem Enkel König Philipps III. Sein Vater, Karl von Valois, seinerseits ein jüngerer Bruder Philipps des Schönen, hatte von Philipp III. die nordwestlich zwischen Oise und Marne gelegene Grafschaft Valois als Apanage erhalten und überdies unter Philipp IV. auch die Grafschaften Anjou-Maine und Alencon erlangt. Beim Tode Karls von Valois im Dezember 1325 übernahm sein ältester, 1293 geborener Sohn Philipp die Grafschaften Valois und Anjou, während dessen jüngerer Bruder Karl die zwischen dem Herzogtum Normandie und Maine gelegene Grafschaft Alencon erhielt. Die Übertragung der Regentschaft an Philipp von Valois, die zugleich eine Anwartschaft auf den Thron bedeutete und sich für den Falle, dass die Witwe Karls IV. einem Sohn das Leben schenken würde, zumindest auf dessen Jugendjahre erstrecken sollte, war eine das französische Thronfolgerecht nachhaltig beeinflussende Entscheidung. Der völlige Ausschluß von Frauen, für den man sich noch im Laufe des 14. Jahrhunderts auf das kurz nach 500 niedergeschriebene fränkisch-salische Recht (Lex Salica) berief, schloß eine durch Heirat mit französischen Prinzessinnen erworbene Anwartschaft aus und war zweifellos ein die Verwurzelung des französischen Königtums im Lande fördernder Faktor.
Als dann die Königin-Witwe am 1. April 1328 eine Tochter zur Welt brachte, übernahm Philipp VI. sofort den Königstitel. Da sein Anspruch erst in der spezifischen Situation des Jahres 1328 durch eine Versammlung der Großen des Königreichs eindeutig begründet worden war, empfand man seinen Antritt zugleich als Beginn einer neuen Herrscher-Dynastie, als Beginn der bis 1589 währenden Herrschaft des Hauses VALOIS, obwohl dieses Haus im Grunde nur ein Seitenzweig der Dynastie der KAPETINGER war. Ein ähnlicher Vorgang im Jahre 1498, als mit Ludwig XII. ein Seitenzweig des Hauses VALOIS die Königskrone übernahm, wurde nicht als Dynastiewechsel gewertet, da diese Übernahme ohne weitere Beratungen entsprechend den 1328 formulierten Prinzipien erfolgte, während bei der Thronfolge des Jahres 1328 neben erbrechtlichen Erwägungen das seit dem frühen 13. Jahrhundert in Frankreich völlig verdrängte Prinzip einer Königswahl bis zu einem gewissen Grade wieder zur Geltung kam. Die bei der Thronfolge nochmals wirksam gewordene Zustimmung der Großen für den neuen König mithin auch ein Moment der Schwäche, denn er blieb damit mehr als andere Herrscher auf die Unterstützung durch die Fürsten des Königreiches angewiesen.
Um eine eventuell aufkeimende Unzufriedenheit zu vermeiden, war unter diesen Umständen eine schnelle Regelung der Herrschaft über das Königreich Navarra und die Grafschaft Champagne geboten. Diese Gebiete hatten die drei Söhne Philipps IV. während ihrer Regierung einbehalten, obwohl die Tochter König Ludwigs X., Johanna, einen vorrangigen Anspruch darauf hatte. Das Haus VALOIS konnte keinerlei Rechte an diesen Herrschaftsbereichen geltend machen. Im April wurde auf einer von Philipp VI. einberufenen Versammlung französischer Barone und Adliger aus Navarra dem mit Johanna verheirateten Grafen Philipp von Evreux das Königreich Navarra zugesprochen. Über die an die königliche Domäne grenzende Grafschaft Champagne, die Philipp VI. nicht aufgeben wollte, wurde weiter verhandelt, bis im März 1336 entschieden war, dass dieses wirtschaftlich entwickelte und durch seine geographische Lage wichtige Gebiet gegen beträchtliche Geldzahlungen an das navarresische Königspaar und andere Anwärter der königlichen Domäne zuzuschlagen sei.
Im Mai 1328 begab sich der König mit seiner Frau Johanna, der Schwester des burgundischen Herzogs Odo, nach Reims, wo am 29. Mai, dem Dreifaltigkeitssonntag, in Anwesenheit zahlreicher Pairs und Barone sowie des Königs Johann von Böhmen die besonders feierlich und kostenaufwendig ausgestaltete Königsweihe stattfand. Es folgten fünf Tage währende Festlichkeiten. Der erste Vertreter der neuen Königsdynastie wollte auf diese Weise offensichtlich seine Würde und sein Ansehen unterstreichen. Bei dieser Gelegenheit drängte der anwesende Graf Ludwig von Flandern, der durch einen seit längerem anhaltenden Volksaufstand seiner Macht beraubt war, auf ein Eingreifen des neuen Königs; in Beratungen wurde auf Betreiben des greisen Konnetabel Gaucher de Chatillon trotz der Bedenken zahlreicher Barone ein sofortiges Vorgehen beschlossen; Ende Juli sollte sich das Heer bei Arras versammeln. Der König holte nach seiner Rückkehr nach Paris bei einem Besuch in St-Denis die Oriflamme ein und begab sich zum vorgesehenen Zeitpunkt nach Arras. Bereits am 28. August besiegte das französische Heer die Aufständischen in der Schlacht bei Cassel; Graf Ludwig war dank des entschlossenen Handelns des Königs wieder Herr seiner Grafschaft und erwies sich seitdem als treuer Gefolgsmann seines königlichen Lehnsherrn.
Philipp VI. nutzte sein durch diesen schnellen Erfolg gefestigtes Ansehen, um über eine Gesandtschaft an den englischen Königshof Eduard III. zur Leistung des Homagium für das Herzogtum Aquitanien an den neuen französischen König auffordern zu lassen. Isabella, die Mutter des englischen Königs und Schwester der drei letzten französischen Könige, soll den lange wartenden Gesandten - so eine Fassung der Grandes Chroniques - erklärt haben, dass ihr Sohn, der Sohn eines Königs sei, Philipp von Valois, dem Sohn eines Grafen, niemals das Homagium leisten werde; überdies habe Eduard III. nähere Ansprüche auf Frankreich als Philipp. Als aber eine zweite französische Gesandtschaft dem englischen König die Konfiskation des Herzogtums Aquitanien androhte, sah sich Eduard III. im April 1329 zu der Versicherung genötigt, dass er sobald wie möglich nach Frankreich kommen werde, um das geforderte Homagium zu leisten. Im Juni trafen sich beide Könige in Amiens, wo der englische Herrscher, zweifellos mit innerem Widerwillen, im Chor der Kathedrale das Homagium leistete. Wiederum folgten große, mit Turnieren verbundene Festlichkeiten zu Ehren des hohen Gastes. Es sollte sich aber bald zeigen, dass damit die problematischen Beziehungen zwischen den beiden Königen keineswegs dauerhaft geregelt waren. Immerhin hatte Philipp VI. in der Anfangsphase seiner Regierung nach seinem militärischen Sieg auch einen eindrucksvollen diplomatischen Erfolg errungen.
In die Bemühungen Philipps, seine junge Königsherrschaft zu festigen, ordnet sich offenbar auch die Einberufung zahlreicher Prälaten und Barone zu einer Beratung ein, die Mitte Dezember 1329 in Paris begann. Im Einberufungsschreiben war der Wunsch ausgesprochen worden, die Einheit von Geistlichen und Laien zu stärken, die durch gegenseitige Beschwerden getrübt sei. Gemeint waren damit einerseits häufige Klagen über Eingriffe der kirchlichen Gerichtsbarkeit in die weltliche Sphäre, andererseits  Vorwürfe der Geistlichkeit wegen der Aktivitäten von weltlichen Machthabern und deren Amtsträgern zur Einschränkung der Rechte der Kirche. Bei der ersten Zusammenkunft im königlichen Palais in Paris trat der Rat des Königs, Pierre de Cuignieres, sehr entschieden für eine klare Trennung des geistlichen und des weltlichen Bereiches ein, wobei er Bestrebungen nach einer Ausweitung der kirchlichen Gerichtsbarkeit scharf attackierte. Demgegenüber beharrten die Prälaten bei den im Januar 1330 in Vincennes fortgesetzten Beratungen auf den traditionellen Besitz- und Gerichtsrechten der Kirche; Inhaber geistlicher Würden seien zur Ausübung weltlicher Rechte befugt, und der unbestritten als Vorbild aller französischen Könige anerkannte heilige Ludwig sei stets für die Privilegien der Kirche eingetreten. Philipp VI. sah sich schließlich zu der Erklärung genötigt, dass er die Rechte und Gewohnheiten der Kirche schützen werde. Die Einberufung der Versammlung durch den Herrscher zeugt zwar von seinem Wunsch, die Ansprüche der königlichen Gewalt gegenüber der Kirche zu verdeutlichen, aber letztlich vermied er durch seine Erklärungen jede Zuspitzung der Beziehungen zur hohen Geistlichkeit.
Im welchem Maße der neue König ungeachtet seiner Erfolge in Flandern und gegenüber Eduard III. auf das Kräfteverhältnis der einflußreichen Fürsten Rücksicht nehmen mußte, zeigte sich auch bei der Regelung der Nachfolge in der Grafschaft Artois nach dem Tod der Gräfin Mahaut Ende November 1328. Philipp VI. entschloß sich zunächst, die Erbansprüche von Johanna, der Tochter der Mahaut und verstoßene Frau König Philipps V., zu berücksichtigen, obwohl wie schon bei früheren Gelegenheiten der damals zum engsten Beraterkreis des Königs gehörende Neffe der Mahaut, Robert, ebenfalls die Grafschaft beanspruchte. Er wurde zur Entschädigung als Herr der Grafschaft Beaumont zum Pair erhoben. Als Johanna bereits Anfang 1330 starb, fand deren gleichnamige, mit Herzog Odo von Burgund verheiratete Tochter die nachdrückliche Unterstützung ihres Gatten, während der König daran dachte, die Grafschaft Artois seiner Domäne einzugliedern. In einem Prozeß vor dem Pariser Parlament Ende 1330 legte der weiterhin nach dem Besitz des Artois strebende Robert von Beaumont zur Bekräftigung seiner Ansprüche Urkunden vor, die man jedoch schnell als Fälschungen erkannte, so dass er abgewiesen wurde. Daher setzte sich Johanna von Burgund durch, was zugleich dazu beitrug, dass seitdem der Einfluß Herzog Odos in der königlichen Regierung wuchs. Robert von Artois wurde im April 1332 wegen der Benutzung gefälschter Urkunden vom Gericht der Pairs zur Verbannung verurteilt. Er floh über Zwischenstationen schließlich an den Hof des englischen Königs, wo er eifrig gegen seinen einstigen Herrn agierte.
Bereits vor der Verbannung Roberts war deutlich geworden, dass mit der Leistung des Homagiums durch Eduard III. im Juni 1329 keineswegs die zwischen den beiden Herrschern bestehenden Gegensätze überwunden waren. Der englische König verlangte die Rückgabe jener aquitanischen Gebiete, die 1324 besetzt worden waren. Auf französischer Seite stellte man fest, dass Eduard III. das Homagium nur in sehr allgemeiner Form geleistet hatte - ohne Hinweis auf ein ligisches Lehsnverhältnis, wie es für französische Pairs üblich war. Im Laufe des Jahres 1330 lud Philipp VI. darauf den englischen Herrscher zweimal vor den königlichen Gerichtshof in Paris, mit der Aufforderung, den ligischen Charakter seines Homagiums ausdrücklich zu bestätigen. Dieser lenkte schließlich ein und erklärte in einem Schriftstück vom 30. März 1331, dass sein in Amiens geleistetes Homagium solchen Charakters gewesen sei. Kurz darauf, Mitte April, trafen sich die beiden Herrscher ohne großes Aufheben in oder bei Pont-St-Maxence an der Oise. Der französische König verzichtete, vermutlich durch Vermittlungsbemühungen des Papstes Johannes XXII. beeinflußt, auf eine neuerliche Leistung des Homagium und begnügte sich mit besagter Erklärung Eduards III. Zugleich gab er die Burg Saintes, die sein Bruder Karl kürzlich erobert hatte, zurück. Der Frieden war damit gewahrt, wobei Zugeständnisse allerdings in erster Linie vom englischen König gemacht worden waren.
Der Festigung der Position des neuen Königshauses diente die im Februar 1332 vorgenommene Übertragung des Herzogtums Normandie an den damals einzigen Sohn des Herrschers, Johann, der damit zugleich die Würde eines Pairs erlangte. Im Juni erreichte Philipp VI. bei Compiegne den Abschluß von Bündnissen mit König Johann von Böhmen, mit Herzog Johann von Brabant, dem Grafen von Geldern sowie dem Bischof von Lüttich. Während der damit verbundenen Festlichkeiten wurde die Eheschließung des ältesten Sohnes des Herzogs von Brabant mit Philipps Tochter Marie vereinbart. Am 6. August fand in Melun abermals mit großem Gepränge die Hochzeit des Königs-Sohnes Johann mit Bonne, der Tochter Johanns von Böhmen, statt. Einen Höhepunkt erreichten die Festlichkeiten dieses Jahres, als der König am Tag des heiligen Michael, am 29. September, seinen Sohn Johann in Anwesenheit der Könige von Navarra und Böhmen, der Herzöge von Burgund, der Bretagne und von Brabant sowie zahlreicher Adliger zum Ritter schlug. Überdies wurde damals die Hochzeit der Königstochter mit dem Sohn des Herzogs von Brabant gefeiert, und kurz darauf verkündete der König seinen Entschluß, in Bälde einen Kreuzzug zu unternehmen. Mit diesem Vorhaben und den im Beisein vieler hervorragender Fürsten veranstalteten Festlichkeiten sollten erneut der Rang und die Integrationskraft des Königshofes der ersten Valois verdeutlicht werden.
Natürlich verschlangen diese Demonstrationen sehr viel Geld. Aber gerade der Ritterschlag des ältesten Sohnes und die Verheiratung der ältesten Tochter galten nach damaligen Lehnsrecht als ein Anlaß, von Vasallen bzw. Untergebenen besondere Geldleistungen (aides) zu fordern. Bereits am 13. November 1332 ergingen Mandate an die Baillis und Seneschälle, mit Vertretern der Bewohner ihrer Amtssprengel Beratungen über diese beiden Beihilfen aufzunehmen. Da - so heißt es ausdrücklich - das Volk sehr belastet würde, wenn beide aides gleichzeitig gefordert würden, sollten sie zeitlich gestaffelt werden und die zweite Beisteuer erst im Laufe des nächsten Sommers eingetrieben werden. Dennoch stießen die Versuche, diese Gelder einzutreiben, sogleich auf verbreiteten Widerstand, besonders im Languedoc, wo derartige lehnrechtliche Forderungen teilweise als unüblich angesehen wurden. Als schließlich im folgenden Jahr, im September 1333, die mit dem Brabanter Erben verheiratete Königstochter starb, sah sich Philipp VI. bald genötigt, die Erhebung der Heiratssteuer einzustellen. Bezüglich der Beisteuer für den Ritterschlag des Königssohnes entschied das Parlament am 6. Dezember 1333, dass diese von allen dem König unmittelbar Unterstehenden zu zahlen sei. Aber vor allem zahlreiche südfranzösische Städte verharrten im Widerstand, so dass infolge vieler Beschwerden eine weitere Parlamentsentscheidung notwendig wurde, die am 20. Dezember 1334 erfolgte. Demnach sollten alle Bewohner von Städten, die gänzlich oder teilweise zur königlichen Domäne gehörten, die Beihilfe zum Ritterschlag voll oder teilweise zahlen, aber diejenigen, die in nur lockeren Formen der königlichen Gerichtsbarkeit unterstanden, davon befreit sein. Das bedeutete mit nur geringen Einschränkungen eine Bekräftigung des Standpunktes der königlichen Regierung. Zahlungen aus den im Norden gelegenen Städten flossen jetzt zwar etwas reichlicher, aber im Süden hielt der Widerstand an. Da erkrankte im Juni 1335 der Thronerbe; nach dem vorausgegangenen Tod der Tochter mußte der König nun um den Fortbestand der neuen Dynastie fürchten. Er ordnete Gebete und Prozessionen im ganzen Königreich an; die Mönche von St-Denis brachten Reliquien nach Taverny, wo sich das Krankenlager befand. Als Johann bald darauf gesundete, verfügte Philipp VI. Mitte Juli zum Dank "für die guten Gebete, die das uns untergebene Volk geleistet hat", die Einstellung der Steuererhebung für den Ritterschlag und die Rückzahlung bereits gezahlter Gelder.
Die Bemühungen der königlichen Regierung, in Friedensjahren seit 1329 neben den regulären Einnahmen aus der königlichen Domäne zusätzlich Finanzquellen zu erschließen, hatten damit einen schweren Rückschlag erlitten. Die von Papst Johannes XXII. wegen der Kreuzzugspläne des Königs wiederholt gewährten Kirchenzehnten und die Anfang 1332 verfügte Beschlagnahme der italienischen und jüdischen Wucherern geschuldeten Gelder vermochten die ständige Finanznot der Krone nur begrenzt mindern. Zugleich zeigt das Verhalten Philipps VI. im Zusammenhang mit der Anforderung von Beihilfen zum Ritterschlag seines Sohnes und zur Heirat seiner Tochter, dass die erfolgreiche Widerstandsbewegung von 1314/15 nachwirkte und von seiten der königlichen Regierung ein massives Vorgehen bei der Eintreibung von Steuern bewußt vermieden wurde.
Im September 1335 brach Philipp VI. zu einer großen, mehrmonatigen Reise durch sein Königreich auf. Die französischen Könige hielten sich in jener Zeit natürlich sehr häufig in Paris oder im nahegelegenen Vincennes auf, daneben auch in anderen in der Umgebung von Paris gelegenen Orten wie St-Germain-en-Laye oder Poissy. Aber sie unternahmen doch in gewissen Abständen immer wieder größere Reisen, um die königliche Gewalt in weiteren Gebieten präsent zu machen. Diesmal begab sich der Herrscher zunächst in das Gebiet des Artois, dann in die Normandie und von dort nach Chartres und Tours. Anschließend suchte er Anfang 1336 im Süden die Städte Toulouse, Carcassonne und Montpellier auf, um sich sodann im März in Avignon mit Papst Benedikt XII. zu treffen. Von dort unternahm er eine Wallfahrt nach Marseille zum Grab des 1317 heilig gesprochenen, dem französischen Königshaus nahestehenden Ludwig von Anjou, der Franziskaner-Mönch und Bischof von Toulouse gewesen war. Über Lyon und Macon und burgundische Orte reisend traf Philipp VI. im Mai 1336 wieder in Paris ein. Bei seinen Unterredungen mit dem Papst hatte er hinnehmen müssen, dass dieser angesichts des Scheiterns aller Bemühungen, die Spannungen zwischen dem französischen und dem englischen König abzubauen, die Kreuzzugspläne absagte und damit auch die weitere Eintreibung von Kreuzzugszehnten in Frankreich beendete. Die Finanzprobleme der französischen Krone spitzten sich dadurch weiter zu.
Die Beziehungen zum englischen Herrscher hatten sich derweil weiter verschlechtert, nachdem im Jahre 1333 Verhandlungen gescheitert waren, unter anderem deshalb, weil Philipp VI. einen Verzicht Eduards III. auf die Eroberung Schottlands gefordert hatte. Angesichts des fortgeschrittenen Ausbaus der staatlichen Organisation erwies sich die durch den Besitz Aquitaniens bedingte lehnrechtliche Abhängigkeit des auf seine Eigenständigkeit bedachten englischen Könige als ständige Quelle unüberbrückbarer Gegensätze. Der seit Mitte der 30-er Jahre am französischen Hof vorherrschende Einfluß des aus Burgund stammenden Miles de Noyers, der zugleich eine führende Position in der Rechenkammer (Chambre des comptes) einnahm, trug offenkundig ebenfalls zu einer Versteifung der französischen Haltung gegenüber dem englischen König bei. Man verstärkte die Kontakte mit Vertretern der gegen England gerichteten schottischen Opposition. Die französische Flotte wurde 1336 aus dem Mittelmeer, wo sie wegen der Kreuzzugspläne konzentriert war, in Häfen am Ärmelkanal verlegt. Als schließlich Philipp VI. am 24. Mai 1337 das Herzogtum Aquitanien für konfisziert erklärte, weil Eduard III. seinen Lehnspflichten nicht nachkomme, bedeutete dies praktisch die Kriegserklärung. Im folgenden Oktober überbrachte der Bischof von Lincolm im Auftrage seines Herrschers dessen Aufkündigung jener Treueverpflichtung gegenüber "Philipp von Valois, der sich König von Frankreich nennt".
Allerdings kam es zunächst zu keinen größeren Kriegshandlungen, weil auf beiden Seiten die erforderlichen Gelder fehlten. Da der englische König 1337 Bündnisse mit lothringischen und rheinischen Fürsten sowie schließlich auch mit Kaiser LUDWIG DEM BAYERN schloß, lagerte Philipp VI. im August 1338 und im Frühjahr 1339 mit einem Heer in den nördlichen Grenzgebieten. Dabei konnte er 1339 einen Einfall Eduards III. in die Region um Cambrai und St-Quentin abwehren. Doch erreichte dieser Ende 1339 einen wichtigen Erfolg durch den Abschluß eines Bündnisses mit der auf englische Wolleinfuhren angewiesenen Grafschaft Flandern, aus welcher der mit der Krone verbundene Graf nach einem Anfang 1338 in Gent ausgebrochenen Volksaufstand vertrieben worden war. Bei einem Aufenthalt in Gent wurde Eduard III. im Januar 1340 von den flandrischen Städten als französischer König anerkannt; er führte seitdem in der Regel den Titel "par la grace de Dieu roi d'Angleterre et de France". In einem während der vergeblichen Belagerung von Tournai am 29. Juli 1340 verfaßten Schreiben forderte er den "Herrn Philipp von Valois" auf, seine Rechte am Königreich Frankreich zu respektieren. Obwohl das französische Heer wiederum ein Eindringen englischer Truppen verhindern konnte, fiel in jenen Wochen eine erste, für Philipp VI. verhängnisvolle Entscheidung. Die französische Flotte, die Ende Mai zum flandrischen Hafen Sluis aufgebrochen war, um den englischen Nachschub nach Flandern zu unterbinden, wurde dort am 24. Juni von der englischen Flotte vernichtet. Damit war auf längere Zeit ein offensives Vorgehen gegen England ausgeschlossen. Dieser schwere Rückschlag für den französischen Herrscher und das Scheitern des englischen Versuchs, nach N-Frankreich vorzudringen. ermöglichten am 25. September 1340 den Abschluß des Waffenstillstandes von Esplechin (bei Tournai).
Dieser Waffenstillstand steigerte die Schwierigkeiten Philipps VI., die notwendigen finanziellen Mittel einzutreiben. Im März 1340 hatten aufgrund des Kriegszustandes zwar zahlreiche nordfranzösische Städte auf einer Versammlung in Amiens eine Verkaufssteuer zugesagt, und auch der Adel nordfranzösischer bailliages hatte sich dazu bereit erklärt. Aber angesichts des Waffenstillstandes war eine Weiterzahlung dieser Mittel fraglich. Die zur Steigerung der Einnahmen seit 1337/38 wieder vorgenommenen Münzverschlechterungen waren sehr unpopulär. Hinzu kam, dass von einer gänzlichen Einstellung der Kriegshandlungen keine Rede sein konnte. Als im April 1341 Herzog Johann III. von der Bretagne söhnelos starb, standen sich je ein vom englischen und von französischen König unterstützter Prätendent gegenüber. Im Sommer 1341 griff eine französische Abteilung unter dem Thronfolger Johann von Normandie und dem Bruder des Königs, Karl von Alencon, in die Auseinandersetzung ein. Als im Herbst 1342 auch der englische König mit Truppen in der Bretagne erscheint, brach Philipp VI. seinerseits mit einem Heer dorthin auf. Von Papst Clemens VI. beauftragten Kardinälen gelang es zwar, im Januar 1343 die beiden Könige zum Waffenstillstand von Malestroit zu bewegen, aber trotz des damit erreichten Ausscheidens der beiden Herrscher aus der kriegerischen Auseinandersetzung gingen die Kämpfe weiter.
Um sich einigermaßen stabile Einnahmen zu sichern, führte König Philipp VI. mit einer am 16. März 1341 erlassenen Ordonnanz eine Salzsteuer (gabelle) ein, womit praktische ein staatliches Monopol für den Salzverkauf beansprucht wurde. Eine weitere Ordonnanz vom 20. März 1343 zielte auf eine Straffung der Organisation zur Eintreibung der gabelle ab. Aber die dadurch und durch die anhaltenden Münzverschlechterungen gesteigerte allgemeine Unzufriedenheit, die sogar in den Grandes Chroniques offen angesprochen wird, zwangen die königliche Regierung zu neuen Überlegungen. Man strebte jetzt eine Verbesserung der Münze an, vorausgesetzt, dass ausreichend Steuern gewährt wurden. Zu diesem Zweck wurde für August 1343 eine große Ständeversammlung nach Paris einberufen; eine Versammlung der Generalstände, die seit den Zeiten Philipps V. nicht mehr zusammengetreten war. Die Vertreter der Stände bejahten die Erhebung einer Verkaufssteuer und ermöglichten damit zugleich die Einleitung der dringend gewünschten Münzreform. Wenn sich in den folgenden Verhandlungen auch die Städte des Languedoc anstelle der Verkaufssteuer für die Zahlung von Pauschalsummen entschieden, deren Eintreibung sie selbst übernahmen, war diese Ständeversammlung doch ein Erfolg für das Königtum, denn es kam so wenigstens vorübergehend und relativ schnell in den Genuß größerer Geldbeträge.
Allerdings lebte vor allem im Languedoc der hinhaltende Widerstand der Städte gegen die Besteuerung bald wieder auf. Als englische Truppen im August 1345 von der Gascogne aus zur Offensive übergingen, errangen sie schnell beträchtliche Erfolge, ohne dass die französische Seite sofort wirksam reagieren konnte. Daraufhin wurden für den Februar 1346 Ständeversammlungen nach Paris - für den Norden - und nach Toulouse - für den Süden - einberufen. Im Einladungsschreiben betonte der König, dass er großes Mitgefühl wegen der Bedrückung des Volkes durch Steuern und Abgaben habe und daher, um Abhilfe zu schaffen, den Rat der Prälaten, der Adligen und der "guten Städte" einholen wolle. Da der zu Frankreich neigende Papst Clemens VI. kurz vorher beträchtliche Darlehen zur Verfügung gestellt hatte, sah man am königlichen Hof offenbar einen gewissen Handlungsspielraum. Überdies waren im engeren Beraterkreis des Königs 1344/45 Veränderungen eingetreten. Der Einfluß der Angehörigen der Chambre des comptes und des Miles de Noyers war zurückgedrängt worden; statt dessen wuchs im königlichen Rat die Bedeutung des seit 1338 amtierenden Kanzlers Guillaume Flote, des Sohnes des unter König Philipp IV. wirkenden Pierre Flote, sowie des Bischofs Hugo von Laon und des Herrn von Offemont, Jean de Nesle. Überdies stieg das Gewicht des Thronerben Johann, der im Languedoc praktisch als Stellvertreter des Königs fungierte.
Die teilweise veränderte königliche Regierung ging bei den Beratungen mit den Vertretern der drei Stände in Paris bis zu einem gewissen Grade auf deren Wünsche ein. Am 15. Februar 1346 wurde eine königliche Ordonnanz erlassen, in welcher der König wegen der Beschwerden über die hohen Steuerlasten und die Vielzahl der königlichen Amtsträger einen Verzicht auf die gabelle, auf die Verkaufssteuer, auf erzwungene Darlehen sowie eine Einschränkung der häufigen Requisitionen in Aussicht stellte. Dafür erklärten sich die Stände grundsätzlich bereit, Krieger zu stellen oder die Kosten für bestimmte Kontingente zu übernehmen, wofür dann in der Regel doch wieder Verkaufssteuern erhoben werden mußten. Auch im Languedoc erreichte der vom König beauftragte Thronfolger durch Reformmaßnahmen ähnliche Zusagen, wobei hier die erforderlichen Gelder durch die in diesem Gebiet übliche Herdsteuer (focagium, fouage) aufgebracht werden sollten.
Aber die durch die Versammlung in Paris und Toulouse eingeleiteten Ansätze, tragfähige Grundlagen zur Erlangung der für den Krieg erforderlichen Mittel zu schaffen, konnten nicht ausgebaut werden. Bereits am 11. Juli 1346 landete Eduard III. mit einem Truppenkontingent unerwartet in der Normandie, wo er sich sofort auf Burgen des von Philipp VI. abgefallenen Adligen Geoffroy d'Harcourt stützen konnte. Sein Ziel war aber wohl von vornherein die Gewinnung einer Basis am engsten Abschnitt des Ärmelkanals. Dazu mußte er die Seine überqueren, was ihm Mitte August bei Poissy, also sehr nahe bei Paris, gelang. Der zunächst nur sehr zögern reagierende französische König hatte inzwischen nach Verkündigung des allgemeinen Volksaufgebotes (arriereban) bei Paris ein größeres Heer zusammengezogen. Der Abzug des zahlenmäßig begrenzten Heeres über die Seine machte klar, dass Eduard III. nicht an eine Eroberung von Paris dachte, und Philipp VI. nahm nun energisch die Verfolgung auf. Nachdem dem englischen Heer am 24. August das Überschreiten der Somme geglückt war, lagerte es bei Crecy nördlich von Abbeville. Am Nachmittag des 26. August näherte sich Philipp VI. mit seinen an Zahl weitaus stärkeren Truppen nach ermüdendem Marsch den englischen Stellungen. Nach dem vernünftigen Rat von Kundschaftern wollte er die Schlacht auf den nächsten Tag verschieben, um sein Heer nach einer Ruhepause geordnet aufstellen zu können, aber die vorrückenden französischen Ritter waren nicht mehr aufzuhalten. Der planlos vorgetragene Angriff wurde in erster Linie durch die englischen Langbogenschützen, die dank der wesentlich schnelleren Schußfolge zunächst die im französischen Dienst stehenden genuesischen Armbrustschützen abwehrten, zurückgeschlagen, wobei das französische Ritteraufgebot verheerende Verluste erlitt. Zu den Toten zählten König Johann von Böhmen und der Herzog von Lothringen, die auf französischer Seite mitgekämpft hatten, der vertriebene Graf Ludwig von Flandern sowie der Bruder des Königs, Karl von Alencon.
Eduard III. marschierte nach seinem Sieg mit dem Heer in Richtung Calais, das er im September zu belagern begann, während Philipp VI. zunächst in Amiens Schutz suchte. Er mußte damals weitere Rückschläge hinnehmen: Sein Sohn hatte nach der Landung der Engländer in der Normandie am 20. August 1346 die Belagerung der im Vorjahr von gegnerischen Truppen aus der Gascogne eroberten Feste Aiguillon (an der Garonne) aufgegeben und war nach Norden abgerückt. Darauf gingen weitere Gebiete Aquitaniens und schließlich sogar Poitiers verloren. Philipp VI. hielt sich im Winter 1346/47 im Umkreis von Paris auf und bemühte sich, Gelder einzutreiben, um ein neues Heer aufstellen zu können. Am 12. Februar ordnete er die Arrestierung lombardischer Geldverleiher und die Annullierung von deren Darlehensverträgen an. Die Schuldner - es waren zu einem großen Teil französische Adlige - sollten die geliehenen Summen, zumindest den größeren Teil derselben, an die königliche Kasse zahlen. Im Frühjahr wurden vor allem an den im Norden gelegenen Städten Subsidien gefordert, wobei erneut der arriereban ausgerufen wurde. Adlige wurden unter Strafandrohung zum Kriegsdienst aufgefordert. Offensichtlich war die königliche Regierung entschlossen, diesmal auch die Aristokratie stärker zu fordern.
Im Mai 1347 begab sich Philipp VI. nach Arras, wo er ein großes Heer zusammenzog, um das belagerte Calais zu entsetzen. Als die Truppen vor der Stadt eintrafen, wurde schnell klar, dass ein direkter Angriff auf die stark befestigten Stellungen der Engländer aussichtslos war. Philipp VI. entsandte darauf Unterhändler zum englischen König, um diesen zum ritterlichen Kampf auf offenem Feld aufzufordern, was die englische Seite natürlich ablehnte. Vermittlungsversuche vom Papst beauftragter Kardinäle blieben ergebnislos. So mußte sich Philipp VI. am 2. August zutiefst gedemütigt zum Abzug entschließen. Zwei Tage darauf ergaben sich die ausgehungerten Bürger von Calais. Eduard III. hatte ein wesentliches Ziel seines Unternehmens, die Gewinnung eines leicht zugänglichen Stützpunktes auf dem französischen Festland, erreicht. Das Ansehen des französischen Königtums aber war auf einem Tiefpunkt angelangt. Typisch ist die Wertung des mit den französischen Verhältnissen recht vertrauten Lütticher Chronisten Jean Le Bel, der in seiner um 1360 verfaßten Chronik erklärt, dass er Eduard III. stets als "noble roy", Philipp VI. aber einfach als "roy" bezeichne; denn dieser habe im Gegensatz zu seinem Rivalen nach dem Rat von Prälaten und Geistlichen Gefahren gescheut, sein Land durch den Gegner verwüsten lassen und durch Steuern und schlechtes Geld bedrückt; seine Krieger seien nicht angemessen bezahlt worden und so sei er von seinen Leuten auch weniger geliebt worden als der englische König von den Seinen. Dieses Urteil ist sicher einseitig, aber es mag als Ausdruck der öffentlichen Meinung gelten.
Ende September 1347 führten die Bemühungen der von Papst Clemens VI. beauftragten Kardinäle zum Abschluß eines Waffenstillstandes, der zunächst bis Juli 1348 dauern sollte. Philipp VI. berief im Oktober für Ende November 1347 erneut eine Versammlung der Generalstände nach Paris ein in der Hoffnung, mit deren Rat eine Stabilisierung der Situation zu erreichen und Vorsorge für den Fall zu treffen, dass der Waffenstillstand im nächsten Sommer enden sollte. Zugleich erweiterte er die Befugnisse seines Sohnes Johann, der jetzt die volle Regierungsgewalt in dem ihm bereits 1332 zugesprochenen Herzogtum Normandie erhielt und sich so besser auf die spätere Übernahme der Krone vorbereiten konnte. Auf der folgenden Versammlung der drei Stände in Paris trugen vor allem die Vertreter der Städte heftige Beschwerden vor: Der König solle überlegen, ob er in den vergangenen Jahren gute Ratgeber gewählt habe; den Engländern sei er zu zögerlich entgegengetreten und durch den schnellen Abschluß des Waffenstillstandes habe er seiner Ehre geschadet. Überdies seien Steuergelder verschleudert worden. Andererseits zeigten sich die Ständevertreter nach den verheerenden Niederlagen durchaus bereit, durch die Gewährung von Steuern die militärische Schlagkraft zu erhöhen. Nach Aussage der Grandes Chroniques sagten sie Hilfe zu und empfahlen die Aufstellung einer großen Armee, die über See nach England vordringen sollte. In den folgenden Wochen einigte man sich auf regionalen Versammlungen relativ schnell über die Modalitäten der Steuererhebung, die in den Händen von Beauftragten der Stände (elus) liegen und zum Unterhalt bestimmter Truppenkontingente dienen sollte. Man knüpfte also an die Regelungen von 1346 an. Aber wieder konnten die beschlossenen Maßnahmen nur teilweise verwirklicht werden, denn Anfang 1348 erfaßte die große Pestepedemie zunächst den Süden, dann die übrigen Gebiete Frankreichs. Bis zum Sommer 1349 wurden dadurch die Aktivitäten der königlichen Regierung und des Verwaltungsapparates schwer beeinträchtigt.
Dennoch fallen in diese letzte Phase der Regierung Philipps einige Erfolge. Anfang 1349 kaufte er dem König von Mallorca dessen Rechte an der Stadt Montpellier ab. Ende März realisierte der Thronfolger Johann in Anknüpfung an bereits 1343/44 ausgehandelte Verträge mit dem kinderlosen Dauphin Humbert II., der sich bald darauf in ein Kloster zurückzog, den Anspruch auf das nominell zum Reich gehörende Delphinat (Dauphine, Grafschaft Vienne), das sogleich Karl, dem ältesten Sohn Johanns, übertragen wurde.
Philipp VI. heiratete, nachdem seine Frau Johanna im Dezember 1349 gestorben war, bereits am 19. Januar 1350 Blanche, die Tochter König Philipps von Navarra. Einige Monate später, am 22. August 1350, starb er in der Abtei Coulombs südöstlich von Paris im Alter von 57 Jahren.
Das letzte Jahrzehnt seiner Regierung, die durchaus erfolgreich begonnen hatte, war geprägt von dem mit schweren militärischen Niederlagen verbundenen Krieg gegen Eduard III. Die damit verbundenen Kosten belasteten die gesamte wirtschaftliche und gesellschaftliche Situation im Königreich nachhaltig, und die 1348/49 hereinbrechende Pestkatastrophe verschlimmerte die Lage in verheerender Weise. Es wäre aber ungerecht, die negativen Entwicklungen in der Zeit Philipps VI. allein seinen persönlichen Unzulänglichkeiten, seiner unverkennbaren Abhängigkeit von Ratgebern und von jenen Fürsten, denen er seine Erhebung zum König verdankte, vor allem von Herzog Odo von Burgund, oder auch seinem leichtfertigen Umgang mit staatlichen Geldern zuzuschreiben. Es ist zu bedenken, dass er in einer Zeit herrschte, in der die regulären Einkünfte aus der königlichen Domäne für die geordnete Regierung eines so großen Königreiches mit einer stets anschwellenden, aber keineswegs durchweg effektiven Verwaltung nicht mehr ausreichten und daher die Erhebung zusätzlicher Steuern und Abgaben unerläßlich wurde. Aber gerade dies war seit der Oppositionsbewegung von 1314/15 nur schwer durchzusetzen. Insofern ist die gesamte Zeit vom Tode König Philipps des Schönen 1314 bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts durch eine ähnliche Problemlage gekennzeichnet, und der oft als Zäsur gewertete Übergang von der Dynastie der KAPETINGER zu derjenigen der VALOIS im Jahre 1328, der für die Entwicklung des Thronfolgerechtes sicher von großer Bedeutung war, erscheint in der historischen Gesamtentwicklung Frankreichs keineswegs als ein Epocheneinschnitt.
 
 
 
 
 
 
 
 
 


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