Lexikon des Mittelalters: Band IV Seite 89-94
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Holland
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Grafschaft in den Niederlanden
A. FRÜH- UND HOCHMITTELALTER
'Holland' (Holtland) war
ursprünglich der Name der waldreichen Geestrücken nördlich
und südlich der Mündung des Rheins. Wahrscheinlich bezeichnete
'Holland' dann das später als 'Rijnland' bezeichnete
Gebiet, das neben dem Kennemerland eine der eine der Kernzonen der späteren
Grafschaft war. Durch die Dynastie der Grafen von Holland
erfuhr der Landschaftsname weitere Verbreitung; seit 1101 begegnet
er als Bezeichnung der Grafschaft zwischen der Mündung der Maas und
dem Kennemerland, später wurde auch das Kennemerland und das Waterland
in ihm miteinbezogen (so in den Egmonder Annalen). Die Verbreitung des
Namens 'Holland' bezeugt die Ausgliederung
dieses Gebiets aus dem Verband des alten Friesland; bis ins 11. Jh. wurden
die Bewohner von Holland noch als 'Frisiones
(occidentales)', die Grafen als 'comites Fresonum' bezeichnet. Mit der
politischen Verselbständigung Hollands
ging eine sprachlich-kulturelle Eigenentwicklung Hand in Hand,
die schließlich zum Bruch mit den friesischen Landestraditionen führte.
Über die Machtverhältnisse in fränkischer
Zeit ist nichts bekannt. Nach der Ermordung des normannischen Herzogs von
Friesland, Gottfried (+ 885), erhielt
einer der Mörder, Gerulf, dessen Grafschaften. Gerulfs
Sohn
Dietrich I. (+ nach 939) folgte dem Vater im Kennemerland und Rheinmündungsgebiet
nach. Er stiftete das Hauskloster Egmond. Die hohe Stellung der mit den
Grafenhäusern von Flandern und Luxemburg verschwägerten holländischen
Grafendynastie
(ihre bedeutendsten Mitglieder waren im 10./frühen 11. Jh. die Grafen
Dietrich II., + 988, und Dietrich III., + 1039, sowie Erzbischof
Egbert von Trier) erklärt sich vielleicht aus Verwandtschaft mit
den IMMEDINGERN, doch wohl auch aus der politischen und wirtschaftlichen
Schlüsselposition im Rheinmündungsgebiet.
Die Ausdehnungspolitik der Grafen von Holland
erfolgte in mehreren Richtungen: Im Süden führte die eigenmächtige
Einrichtung eines gräflichen Zolls in Vlaardingen an der Maas- und
Waalmündung durch Dietrich III. zum Konflikt mit dem Bischof
von Utrecht, was eine holländische
Expansion bis nach Dordrecht einleitete; die Hegemonie in diesem Raum wurde
schließlich durch Dietrich V. (1061-1091) und seinen flämischen
Schwiegervater Robert I. gesichert. Überdies belehnte Robert I. Dietrich
V. mit Seeland nördlich der Westerschelde, was einen langjährigen
Streit zwischen Flandern und Holland,
das sich der Lehnsbildung an Flandern zu entziehen suchte, auslöste.
Der Vertrag von Brügge (1167), der die Lehnshoheit Flanderns bestätigte,
eine Teilung der seeländischen Einkünfte vorsah und den flämischen
Kaufleuten in Holland Zollfreiheit
einräumte, bildete den vorläufigen Schlusspunkt dieser Auseinandersetzungen
und blieb - trotz wiederholter späterer Kämpfe (besonders 1246-1258)
- bis zum Ende des 13. Jh. in Kraft.
Auch im Osten und in Mittelfriesland gerieten die Grafen
von Holland in Konflikt mit den Bischöfen
von Utrecht, die bis zum frühen 12. Jh. Rückhalt beim Reich fanden.
Nachdem König HEINRICH III. 1046
und 1047 gegen Dietrich IV. (1039-1049) erfolglos zu Felde gezogen
war, gab es erst nach dem Tode Floris' I. (1049-1061), dessen minderjähriger
Sohn Dietrich V. unter mütterlicher Vormundschaft stand, Aussichten
zu einer Zerschlagung der lästigen westfriesisch-holländischen
Sondergewalt:
1064 übertrug HEINRICH IV. im
Rahmen seiner Lotharingienpolitik die Grafschaften westlich der Vlie und
im Rijnland dem Bischof von Utrecht; 1071 schlug der königstreue Herzog
Gottfried der Bucklige von Nieder-Lothringen den letzten Widerstand nieder.
Nach Gottfrieds Ermordung (1076), durch die sich die Situation völlig
wandelte, verstanden es Dietrich V. und sein Sohn Floris II.
(1091-1122) jedoch, ihre Grafschaften zurückzugewinnen, wobei
das Rijnland zwar zunächst noch unter bischöfliche Lehnshoheit
verblieb, unter Dietrich VI., dem Neffen König
LOTHARS, jedoch wieder reichsunmittelbar wurde. Floris III.,
dessen Bruder Balduin
1178 Bischof von Utrecht wurde, Dietrich VII. (1190-1203)
und Floris V. verstärkten, nicht zuletzt dank ihrer Finanzkraft,
ihren Einfluss im Bistum, bis Floris V. sich schließlich mehrere
Territorien des Stifts Utrecht (Amstelland, Gooiland, Woerden) bemächtigen
konnte und so die endgültige Ostgrenze der Grafschaft absteckte. Die
Königswürde WILHELMS II.
(1234-1256, König seit 1247) hatte für die Geschichte
Hollands
kaum Bedeutung.
Die Stellung W-Frieslands (etwa die heutige Provinz N-Holland,
nördlich Alkmaar) im 10.-11. Jh. ist nicht ganz deutlich. Wahrscheinlich
hatten die Grafen von Holland hier
die Grafschaftsrechte inne; diese gingen 1064 an den Bischof von Utrecht
über. Doch hielten die Grafen ihren Anspruch aufrecht und führten
seit 1132 eine Reihe von Feldzügen gegen die ihre Unabhängigkeit
verteidigenden Westfriesen (so 1250 König
WILHELM, der dabei umkam). Die Unterwerfung gelang erst Graf
Floris V. (1287). Während weitergehende Herrschaftsziele (Erringung
der Grafschaft in Mittelfriesland) scheiterten, erhielt W-Friesland eine
auch in der Intitulatio der Grafen (Graf von Holland
und Seeland, Herr von Friesland) zum Ausdruck gebrachte Sonderstellung.
Die holländische
Expansion im Norden kam damit zum Abschluss.
Ebenso wichtig wie die äußere Ausdehnung war
die Binnenkolonisation, die seit dem 10. Jh. die östlich der Geestrücken
gelegenen großen Moorflächen erfasste, zunächst im Norden,
im Gebiet östlich der Kennemer Geest. Herrschte hier zunächst
eine freie Organisation vor, so erfolgte die Urbarmachung im späteren
S-Holland im wesentlichen unter obrigkeitlicher
Lenkung. Sie erschloss den Grafen zum einen erhebliche Einkünfte (Verkaufserlös
von Rodungsland an Locatoren, Erhebung von Zehnten und Gefällen),
zum anderen führte dieser Vorgang zu starken sozialen Wandlungen:
Im Ausbaugebiet entstand ein genossenschaftlich organisierter Untertanenverband,
der mit der Obrigkeit durch gemeinsame Interessen verbunden war; hierzu
trugen auch die Entwässerungs- und Deichgenossenschaften, gefördert
vor allem von Wilhelm I. (1203-1222) und Floris V., bei.
Auch das Altsiedelland wurde von dieser Entwicklung mitgerissen, so dass
um 1300 in Holland die Unfreiheit größtenteils
verschwunden war. Der schon für 1107 (Gesta Abb. Trud. MGH SS X, 281)
bezeugte sprichwörtliche Reichtum der Grafen beruhte zum einen auf
den Einkünften des Landesausbaus, zum anderen auf Zolleinnahmen, die
zwischen 1018 (Zölle in Vlaardingen) und 1179 (Verleihung des Zolls
in Geervliet durch FRIEDRICH I.) allerdings
nur indirekt, so durch den Vertag von Brügge, erschlossen werden können.
Ausgehend vom Zoll zu Geervliet schufen die Grafen ein
weitgespanntes Netz von Wasserzöllen, zentriert auf Dordrecht, die
älteste Stadt
Hollands (1220 erstes
Stadtrecht). Im Zuge seiner städtefreundlichen Politik verlieh das
Grafenhaus eine Reihe von Stadtrechten (Haarlem 1245, Delft 1246, Alkmaar
1254; wohl auch Leiden), doch waren die holländischen Städte,
mit Ausnahme der Fernhandelsstadt Dordrecht, in dieser Zeit erst regionale
Marktzentren.
B. SPÄTMITTELALTER
I. Allgemeine und politische Geschichte
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1. Unter Floris V.
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In der Regierungszeit des mächtigen Grafen Floris
V. (1263-1296) stellten sich als übergreifende politische Probleme:
die schwache territoriale und institutionelle Struktur, die dem Adel dem
freien nordholländischen Bauerntum noch starke autonome Handlungsspielräume
beließ; der Druck von Seiten der benachbarten Fürstentümer
Flandern und Utrecht; die für die holländische
Schifffahrt
lähmenden Kämpfe mit den Friesen. Auch die in Landesgemeinden
zusammengeschlossenen Bauern des Kennemerlandes leisteten der landesherrlichen
Gewalt Widerstand (1274,1346,1404,1426,1491-1492).
Floris V. führte
1276 und - mit größerem Erfolg - seit 1282 mehrere Feldzüge
gegen die West-Friesen, die sich zwar 1289 unterwarfen, denen aber das
gleiche Landrecht wie den Kennemern eingeräumt werden musste. Der
Konflikt mit Flandern entzündete sich erneut an den strittigen Rechten
über Seeland (1290 Gefangennahme Floris' V. durch Gui de Dampierre
von Flandern). Floris V. wechselte im Zuge dieses Konfliktes 1296
vom englischen zum französischen Bündnis über, was zu seiner
Ermordung führte. Nachdem auch sein einziger Sohn 1299 verstorben
war, kämpften mehrere Prätendenten um die Herrschaft, unter ihnen
die seeländischen Adligen Wolfert van Borselen
und Jan van Renesse.
Den Sieg trug der Graf von Hennegau, Johann von
Avesnes, davon, der somit die drei großen Grafschaften
Hennegau, Seeland und Holland in
seiner Hand vereinigte.
2. Das Haus HENNEGAU
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Johann war mächtig
genug, um die umkämpften Herrschaften an der Grenze zum Stift Utrecht
zurückzugewinnen; eine Ausschaltung des in Flandern herrschenden konkurrierenden
Hauses DAMPIERRE gelang ihm nicht. Der Sieg der flämischen
Stadtmilizen über Frankreich (Kortrijk, 1302) fand 1303 ein Nachspiel
im Einfall der Flamen nach Holland und Utrecht; einziges politisches Ereignis
war die Beteiligung der Dordrechter und Utrechter Zünfte am Stadtregiment.
Unter Wilhelm III. (1304-1337), der
zumeist im Hennegau residierte, wurden dauerhafte Verwaltungsinstitutionen
geschaffen. Im gräflichen Rat saßen mächtige Adelsfamilien
wie die Wassenaar, Duvenvoorde und Polanen. Kanzlei und Finanzverwaltung
erfuhren erste Ansätze einer Professionalisierung. Wilhelm
IV. (1337-1345) verkörperte ein kriegerisches Ritterideal.
Er finanzierte seine zahlreichen militärischen Unternehmungen (unter
anderem Teilnahme im Hennegau am Hundertjährigen Krieg, "Heidenkampf"
in Granada und Palästina sowie auf drei Litauerreisen) durch hohe
Subsidien, die er mit Privilegien vergalt, unter anderem durch Beteiligung
von Stadtbürgern am gräflichen Rat.
Nachdem der Graf 1345 kinderlos auf einem Friesland-Feldzug
gefallen war, belehnte Kaiser LUDWIG DER BAYER
1346 seine Gemahlin Margarete, Schwester
Wilhelms
IV., mit den Grafschaften
Holland,
Seeland und Hennegau. Demgegenüber
versuchte Eduard III. von England,
die Rechte seiner Gemahlin Philippa
auf Seeland durchzusetzen. Die hohe Steuerlast rief den Widerstand der
führenden Handelsstadt Dordrecht und der Kennemer Bauerngemeinden
hervor. Auch angesichts des Versagens der Grafen in den Kriegen mit Friesland
und Utrecht strebte der in die großen Parteien der Hoeken und Kabeljauwen
gespaltene Adel nach verstärkter Teilhabe an der Macht; 1351 entführten
Anhänger der Kabeljauwen den Sohn der Gräfin
Margarete aus dem Hennegau nach Delft und erhoben ihn dort als
Graf
Wilhelm V.
Die institutionelle Schwäche, die häufige Abwesenheit
der Grafen und die verbreitete Stadtsässigkeit der Adligen, die gemeinsam
mit dem Patriziat - ohne starkes Gegengewicht von Seiten der Zünfte
- die Städte beherrschten, waren die auslösenden Momente für
eine von Rivalitäten und Parteikämpfen beherrschte Situation,
die bis zum Ende des 15. Jh. andauerte. Wilhelm
V., der sich zunächst noch erfolgreich in den Brabanter
Erbfolgekrieg einschaltet hatte, verlor infolge einer Geisteskrankheit
die Regierungsfähigkeit. Die vereinigten landesständischen Gremien
setzten seinen Bruder Albrecht von Nieder-Bayern-Straubing
zum Regenten ein; Residenz war das nichtstädtische Den Haag. Durch
die dynastische Verbindung zwischen den WITTELSBACHERN
(Straubinger
Linie) und dem burgundischen Zweig der VALOIS,
der Flandern erworben hatte, festigten sich die Verbindungen zwischen den
zentralen Fürstentümern der Niederlande. Eine wichtige Etappe
bildete hierbei die Doppelhochzeit von 1385. Die
holländischen Städte bewilligten für einen neuen
Krieg gegen Friesland (1395-1401) erstmals eine 5-jährige Bede. Anschließend
schaltete Albrecht
und sein Sohn Wilhelm VI.
in einem langen, mit großem militärischen Aufgebot geführten
Krieg den mächtigen 'Kabeljauwen' Jan van Arkel, Besitzer großer
Domänen an der Grenze zu Geldern, Utrecht und Brabant, aus (1401-1402).
Die gräfliche Politik, die einseitig die Politik des Hoeken begünstigte,
führte in 17 Kriegsjahren zu schweren fiskalischen Lasten der Städte.
Die Frage der Nachfolge Wilhelms
VI. löste neue Kontroversen aus, auch angesichts des abenteuerlichen
Ehelebens der Erbtochter Jakobäa (1417-1433).
Mit Unwillen sah Kaiser SIGISMUND die
Machtposition Burgunds in den Niederlanden, die sich durch die Heirat Jakobäas
mit
Herzog Johann IV. von Brabant noch
verstärkte. Auf Betreiben des Kaisers und begünstigt durch die
Missstimmung gegen Wilhelm VI.
und die Vorherrschaft der Hoeken, konnte sich der Onkel von
Jakobäa, der Lütticher
Elekt Johann von
Bayern, mit Unterstützung der Städte zum Regenten
Hollands aufschwingen (seit Ende 1416).
Nachdem die Belagerung des eng mit den Kabeljauwen verbundenen
Dordrecht durch Jakobäa im Sommer
1418 gescheitert war, handelte Herzog Philipp
der Gute von Burgund einen Waffenstillstand aus, der eine gemeinsame
Regierung Johanns von Bayern
und Johanns IV. von Brabant vorsah,
mit Besetzung des Rates durch je vier Mitglieder der beiden Parteien. Es
gelang Johann von Bayern, die Städte
auf seiner Seite zu halten, während Jakobäa,
nachdem ihre längst gescheiterte Ehe auf Initiative des Kaisers von
Papst Martin V. aufgelöste worden war, nach England floh und dort
Herzog Humphrey von Gloucester heiratete.
Nach dem Tode Johanns
von Bayern (+ 5. Januar 1425, angeblich durch Giftmord) kehrte
Jakobäa zurück und suchte
mit Hilfe der Hoeken und einer von ihrem Gemahl entsandten englischen Flotte
die Macht zurückzugewinnen. Nach schweren Niederlagen (Brouwershaven)
gegen die überlegene burgundische Streitmacht ließ sich Jakobäa
im Juli 1428 (Delfter Söhne) herbei, die faktische Machtausübung
an Herzog Philipp
und die landständische Versammlung ihrer Grafschaften
Holland,
Seeland und Hennegau abzutreten.
3. Das Haus BURGUND
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Am 12. April 1433 trat Jakobäa
ihre Grafschaften auch nominell an Philipp
ab. Unter burgundischer Herrschaft wurden führende Mitglieder des
holländischen und seeländischen
Adels in den herzoglichen Rat (Conseil) und den Orden vom Goldenen Vlies
aufgenommen. Die herzoglich-burgundischen Statthalter entstammten zumeist
dem großen Hennegauer Adel, vor allem den Lannoy und Laling. In einigen
Städten wie Dordrecht, Amsterdam und Alkmaar wurde der von Hoeken
beherrschte Rat durch ein gemischtes Gremium ersetzt. Doch begünstigte
etwa Guillaume de Laling (1440-1445) erneut die - zur Steuerleistung willigeren
- Hoeken; dieser Politik folgte auch die Regierung Karls
des Kühnen seit 1470. Um 1477 setzte auch im Rat der Grafschaft
Holland
- wie vorher schon in Flandern und Brabant - eine Spezialisierung ein;
die Gliederung in Rechnungshof und Gerichtshof (später als 'Hof von
Holland' bezeichnet) führte zu einer ausgewogenen Administration,
Finanzverwaltung und Justizpflege. Während der 1457-1463 auftretenden
Spannungen zwischen
Herzog Philipp
und seinem Sohn Karl dem Kühnen
suchte dieser wiederholt Zuflucht in Holland, schuf sich hier Freundschaftsbeziehungen
und erwarb Güter. Nach dem Tode Herzog Karls
(1477) bildete sich auch in Holland eine starke antizentralistische
Reaktion. Herzogin Maria (1477-1482)
wurde zum Erlass eines "Großen Privilegs" genötigt, das - nach
dem Vorbild der Privilegien für die südniederländischen
Territorien - die Rückkehr zu lokalem Gewohnheitsrecht, Selbstverwaltung,
Entlastung der fremden Beamten und Bekämpfung der Korruption zum Gegenstand
hatte. 1480-1481 kam es zu mehreren Aufständen, die Erzherzog
MAXIMILIAN mit überlegener Truppenmacht rasch unterdrückte.
Die Grafschaft bildete sich im 11. Jahrhundert; in ihr ging das alte W-Friesland auf. Nach dem Aussterben des Grafenhauses, das auch Seeland beherrschte, kam Holland mit dem Hennegau 1345 an die bayrischen WITTELSBACHER, 1433 an die Herzöge von Burgund und 1482 an die HABSBURGER.
Trillmich Werner: Seite 54
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"Kaiser Konrad II. und seine Zeit"
Weitgehende Unabhängigkeit von ihren binnenländischen
Nachbarn bewahrten sich die westfriesischen Grafen Hollands,
der Inseln, Dünen und Marschen von der Scheldemündung bis ins
Kennermerland um Harlem. Im 10. Jahrhundert hatte ihnen Flandern Unterstützung
gewährt, doch dann drängte sie dessen Ausgreifen nach Seeland
hinter die Maas zurück. Im Norden mussten harte Angriffe "freier"
Friesen abgewehrt werden. Graf Arnulf (988-993), der Gemahl einer
LUXEMBURGERIN, ist im Kampfe gegen sie gefallen. Sein Bruder, Erzbischof
Egbert von Trier (977-993), reformierte das Familienkloster Echternach
durch Echternacher Mönche. Graf Dierck III. (993-1039) ließ
in den Forsten der Merwede zwischen den Mündungsarmen von Maas und
Rhein Eindeichungen vornehmen, um Burgen und Siedlungen anlegen zu können.
Von Schiffen fremder Kaufleute ließ er hohe Abgaben erpressen, so
dass die Märkte Utrecht, Tiel und Antwerpen schwere Schäden erlitten,
ohne dass es ihren geistlichen und weltlichen Schutzherren gelang, den
Piraten beizukommen. Besonders empfindlich störte die Festung Dordrecht
im Lande Vlaardingen den Handel. Da die von Holländern kolonisierten
Gebiete auch von den Bistümern Utrecht und Lüttich beansprucht
wurden, schloss sich Dierck
auf Seiten der LUXEMBURGER Verwandten
den Gegnern Kaiser HEINRICHS II. an.
1019 gelang es ihm, Herzog Gottfrieds und seiner geistlichen Verbündeten
Aufgebot ins Watt zu locken und vernichtend zu schlagen, so dass er sich
weiterhin ungestraft allen festländischen Verpflichtungen entziehen
konnte.
| Dietrich I. | 916-923 |
| Dietrich II. | 923-988 |
| Arnulf | 988-993 |
| Dietrich III. | 993-1039 |
| Dietrich IV. | 10391049 |
| Florenz I. | 1049-1061 |
| Dietrich V. | 1061-1091 |
| Florenz II. | 1091-1122 |
| Dietrich VI. | 1122-1157 |
| Florenz III. | 1157-1190 |
| Dietrich VII. | 1190-1203 |
| Wilhelm I. | 1203-1222 |
| Florenz IV. | 1222-1234 |
| WILHELM II. | 1234-1256 |
| Florenz V. | 1256-1296 |
| Johann I. | 1296-1299 |
| Haus AVESNES | 1299-1345 |
| Johann II. von Avesnes | 1299-1304 |
| Wilhelm III. der Gute | 1304-1337 |
| Wilhelm IV. | 1337-1345 |
| Haus WITTELSBACH | 1345-1433 |
| Margarete | 1345-1354 |
| Wilhelm V. | 1354-1389 |
| Albrecht I. | 1389-1404 |
| Wilhelm VI. | 1404-1417 |
| Johann III. | 1417-1425 |
| Jakobäa | 1417-1433 |