Lexikon des Mittelalters: Band VII Spalte 1025
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RORGONIDEN
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Als RORGONIDEN bezeichnet
die Forschung einen Verwandtenkreis vor allem in Neustrien, Aquitanien
und Burgund, der im 9. Jh. die Geschicke des entstehenden westfränkischen
Reichs entscheidend mitbestimmte. Namengebender „Stammvater“ war
der vermutlich aus der älteren Grafenfamilie von Maine stammende Rorico
I., 819/20 als Graf in Porhöet (westlich Rennes) und 832 in Maie
bezeugt (+ um 840/41) dem KARLS DES GROSSEN
Tochter Rotrud (+ 810) einen Sohn Ludwig
den späteren Abt von St-Denis und Kanzler KARLS
DES KAHLEN gebar. Eine geistliche Mitte schuf sich der Verwandtenkreis
im Kloster St-Maur-de-Glanfeuil, dessen Leitung und Zuordnung als Familienstiftung
Roricos "consanguineus" Bischof Ebroins von Poitiers sicherte.
Roricos
Kinder aus legitimer Ehe mit Bilechild fanden ihren politischen
Aufstieg durch die dominierende Rolle solch hoher geistlicher Würdenträger
wie Ebroin und Ludwig befördert, die ihrer Familie Leitungsfunktionen
in bedeutenden Abteien wie St-Denis, St-Amand und St-Germain-des-Pres verschafften.
Sie vermittelten auch die Nähe zu den karolingischen
Königen, in deren Diensten vor allem Roricos Sohn Gauzlin
aufstieg.
Die Bindung der RORGONIDEN an
die ostfränkischen KAROLINGER
in den großen Krisen des westfränkischen Reichs 853/54 und 877/79
unterstreicht den Rang in der über die Reichsgrenzen hinweg noch vielfältig
verknüpften fränkischen Adelsgesellschaft und darf nicht nach
nationalstaatlichen Kategorien als "Verrat" beurteilt werden. Dierorgonidische
Frontstellung gegen den westfränkischen WELFEN
Hugo Abbas seit 866 ließ im westfränkischen Reich zwei adlige
Einflußzonen (880 Reichsteilung von Amiens) entstehen und beförderte
schließlich den Aufstieg Odos
zum Königtum, der nach Gauzlins Tod (886) in wichtige Positionen
der RORGONIDEN einrückte.
Literatur:
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J. Dhondt, Etudes sur la naissance des principautes territoriales
en France, 1948, 315ff. - K. F. Werner, Bedeutende Adelsfamilien im Reich
Karls des Großen (Karl der Große I, 1965), 1377ff. - O. G.
Oexle, Bischof Ebroin von Poitiers und seine Verwandten, FMASt 3, 1969,
138-210 - K. F. Werner, Gauzlin von St-Denis und die westfränkische
Reichsteilung von Amiens (März 880), DA 35, 1979, 395-462 - La Neustrie,
I, 1989, 49ff. -
Mit diesem Namen bezeichnet die Forschung ein Geschlecht,
das im 9. Jahrhundert namentlich im damaligen Neustrien, dem Land zwischen
Seine und Loire, eine bedeutende Rolle gespielt hat. Der Name ist abgeleitet
von dem des Grafen Rorico (auch Rorgo) [ego Rorgo
comes heißt es in der Urkunde Roricos für Saint-Maur-sur-Loire,
839 März 1, hrsg. von P. Marchegay, Archives d'Anjou 1, Angers 1843,
Cartulaire de Glanfeuil Nr. 34. - Zu dem seltenen Namen ist hinzuweisen
auf den Rorih comes, der an der Spitze von vier fränkischen
Grafen genannt wird, die 798 durch einen Aufruhr der Transalbingier den
Tod fanden, vgl. B. Simson, Jahrbücher des Fränkischen Reiches
unter Karl dem Großen 2, Leipzig 1883, Seite 143 und Anmerkung 4.],
in dem man den Großen erkannt hat, von dem Rotrud,
die Tochter
KARLS DES GROSSEN, ihren
Sohn Ludwig hatte, den späteren
Abt von Saint-Denis und Protonator (= Erzkanzler)
KARLS
DES KAHLEN.
Die wichtigsten Quellen zur Geschichte dieses neustrischen
Adelshauses bietet uns die Abtei Saint-Maur-sur-Loire (Glanfeuil), die
ihre Wiedererrichtung eben jenem Rorico und seinem consanguineus,
dem Bischof Ebroin von Poitiers, verdankt. Sie ist im 9. Jahrhundert
eine rorgonidische
Hausabtei, an deren Spitze Angehörige dieser Familie stehen, unter
ihnen Odo von Glanfeuil, ein wegen seiner hagiographischen Erfindungen
berüchtigter, in unserem Zusammenhang aber wichtiger Geschichtsschreiber.
Stellt man das gesicherte Namengut der Familie zusammen,
so ergibt sich, daß charakteristischer als der verhältnismäßig
selten auftretenden Name Rorico der erste Namensteil Gauz- ist,
der in Verbindung Gauzlinus (so der Vater Roricos sowie ein
Sohn und ein Neffe des Grafen), Gauzbertus (so der Bruder Roricos)
und Gauzfredus (so ein Sohn Roricos) begegnet [Quellen für
unsere Kenntnis der rorgonidischen
Genealogie sind, außer der Anmerkung 2 zitierten Urkunde und den
Miracula s. Mauri, die Angaben der Ann. Bertiniani (Hincmar) zu den Jahren
861,862,863,866,871,878, auch 865 hrsg. von Waitz, Seite 55,57f.,61,75,80,84,116,140,143,
endlich eine Nachricht bei Flodoard von Reims, Hist. Renensis ecclesiae
III, 24, MG. SS. 13, Seite 536. Dadurch ergibt sich:].
Gauzlinus oo Adeltrudis
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Gauzbertus
Rotrud oo 1. Rorico (+ 841) 2. Bilechild
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Gauzlinus
Teodradus
Ludowicus Abt von Saint-Denis
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Gauzbertus
Gauzfridus
Rorico
Gauzlinus
Bilechild
Graf von Maine (+ 853) Graf 861-878
Graf (+ 865) Bischof von Paris
(+ 886)
Besitz und Einfluß dieser "RORGONIDEN"
können wir von den äußeren Grenzen des fränkischhe
Machtbereichs gegen die Bretagne hin, über den einstigen Dukat Maine
hinweg bis in den Raum Paris nachweisen, wo alte Beziehungen zur Abtei
Saint-Denis zu bestehen scheinen. Angehörige des Hauses hatten mehrfach
die Grafschaft Maine, deren Besetzung im 9. Jahrhundert wie nur unzureichend
kennen, inne, außerdem kleinere Grafschaften in Neustrien. Enge Beziehungen
zu den Bretonen und ihren Fürsten sind ein Charakteristikum der Familie.
Rorico
selbst, der zur Zeit seiner Verbindung mit der KARLS-Tochter,
die schon 810 starb, noch jugendlich gewesen zu sein scheint [Rotrud
starb anm 6. Juni 810. - Für die Jugendlichkeit des Rorico
zu Beginn des 9. Jh. spricht nicht nur, daß er in den reichen Quellen
zum Hof KARLS unerwähnt bleibt,
sondern auch, daß seine Ehe mit Bilechild relativ spät
liegt, denn Bilechild wird noch im Zusammenhang mit der um 839 sich
vollziehenden Restauration von Saint-Maur als pregnans erwähnt, Miracula
s. Mauri, MG. SS. 15, Seite 466.], begegnet danach zuerst 819 als Graf
von Rennes in der Bretonischen Mark. 820 ist er in Quierzy Zeuge zusammen
mit dem WIDONEN Lambert, dem damaligen
Leiter der Bretonenmark und Grafen von Nantes, und mit Wido dem Grafen
von Vannes, der dritten Grafschaft dieser Mark. Aus dieser Zeit behielt
Rorico
auch später, als er (832) als Graf von Le Mans (Maine) begegnet [Erzbischof
Landramnus von Tours und Graf Rorigo verwenden sich 832 bei LUDWIG
DEM FROMMEN dafür, daß Aldricus Bischof von Le Mans
wird, Actus pontificum Cenomannis in urbe degentium, hrsg. von G. Bousson
und A. Ledru, Le Mans 1901, Seite 299f.: ... eligente eum eiusdem provincis
archiepiscopo Landramno, atque comite eiusdem parrochie Morigone (sic)
... Rorico gehörte also, wie Aldricus, zur Partei LUDWIGS
DES FROMMEN und verlor seine Grafschaft kurz darauf an die Anhänger
LOTHARS.
Am 30. April 838 begegnet
Rorico uns als kaiserlicher missus,
beauftragt mit der Untersuchung des Streites zwischen der Kirche von Le
Mans und der Abtei Saint-Calais, in einem Diplom LUDWIGS
DES FROMMEN, für dessen Echtheit sich F. Lot, Les jugemants
d'Aix et de Quierzy, 838 (Bibliotheque de l'Ecole des Chartes 82, 1921),
Seite 293-302, einsetzte. Mit Sicherheit authentisch ist die große
Zeugenliste zu diesem Placitum. In ihr steht Graf Rorico zusammen
mit einem Grafen Gauzfrid, in dem wir einen weiteren Angehörigen
des RORGONIDEN-Hauses sehen dürfen,
dessen Verwandtschaftsbeziehung zu Rorico wir nicht genauer kennen.
Mit Roricos gleichnamigem Sohn, der erst 861 in anderen Quellen
begegnet, kann er aus chronologischen Gründen nicht identisch sein;
vgl. dazu auch oben Anmerkung 7 und unten Anmerkung 29.], bedeutende Besitzungen
in der bretonischen Grenzzone, in denen er ein adliges Leben führte
[Vgl. Miracula s. Mauri, SS. 15, Seite 466: Die um den Wiederaufbau von
Glanfeuil Bemühten suchen den Grafen Rorico in einer seiner
Besitzungen auf: Brennowen amplissimum possessionis suae cespitem peunt.
Dort sehen wir eines Morgens den Grafen in geistlichen Übungen; ...
isdem
venerabilis comes in oratoriolo compendiose ibidem constructo, ut nobilioribus
mos est (Ein wichtiger Hinweis zur Adelskultur!), post matutinos
residens hymnos divinis intenderet theoriis ... Ebd. wird kurz zuvor
ein anderer Adelssitz Roricos genannt: ... de loco habitationis
suae qui Boscus vocatur. In der oben, Anmerkung 2, zitierten Urkunde
von 839 schenkt Rorico das von seinen Eltern ererbte Allod Maze-en-Valle
im Anjou. Auch Vernentis (Vernantes, Maine-et-Loire, arr. Bauge) erscheint
in den Miracula s. Mauri als Besitz des Grafen. - Der reiche und vornehme
Bretone Winkalon aus Vannes, einer der Begründer der Abtei Redon,
wird uns als Freund und Berater des Grafen Rorico genannt; Gesta
Conwoionis abbatis, AA. SS. ord. s. Ben. 4, 2, Seite 193-225, dort Seite
203. Man darf annehmen, daß der bei LUDWIG
DEM FROMMEN einflußreiche Graf an der Politik des Kaisers,
die zur Einrichtung eines Missaticums Bretagne unter einen bretonischen
dux (Nominoe) führte und zur Voraussetzung des entstehenden bretonischen
Prinzipats wurde, maßgeblich beteiligt war; vgl. Werner, Entstehung
(wie Anmerkung 9).], zusammen mit seiner legitimen Gemahlin Bilechild,
die vor allem die Restauration von Saint-Maur betrieben zu haben scheint
[Die Gemahlin Roricos wird in den Miracula s. Mauri stets als der
aktive, drängende Teil dargestellt, während Rorico zögert
und dadurch beinah ein himmlisches Strafgericht heraufbeschwört. Man
darf vermuten, daß der Fundus von Saint-Maur überhaupt erst
durch die Ehe mit Bilechild in den Besitz Roricos gelangt
ist.].
Die Grafschaft Maine begegnet wieder in der Hand eines
RORGONIDEN
Gauzbert, eines Neffen Roricos, im Jahre 850. Ihm gelang es,
den gefährlichen WIDONEN Lantbert
II. zu fangen. Da er ihn tötete, wurde er seinerseits im März
853 auf Befehl KARLS DES KAHLEN hingerichtet
- ein Ereignis, das den großen Aufstand der westfränkischen
Großen gegen ihren König begründen half [Graf Gauzbert
fing
850 schon den Warnerius, Bruder Lamberts II. (Chronicon Fontanellense a.
850, MG. SS. 2, Seite 304) und liefert ihn dem König aus. Zu dieser
Zeit ist er im Vollbesitz der königlichen Gunst, vgl. das Diplom KARLS
DES KAHLEN vom 14. Januar 850 (G. Tessier, Receuil [wie Anmerkung
1] 1, Paris 1943, Nr. 123), das den Tausch von Besitzungen Gauzberts
mit Abt Dido von Saint-Florent (Montglonne an der unteren Loire) bestätigt.
Gauzbert
schenkt
Besitz in den Gauen Anjou und Poitou, den er vom König zu vollen Eigen
erhalten hatte, und läßt sich dafür 15 Mansen in der Grafschaft
Maine (die ihm günstiger lagen) übereignen. Am 1. Mai 852 tötete
Gauzbert
Lambert
II., den er durch eine List gefangen hatte; vgl. die Belege bei E. Dümmler,
Geschichte des ostfränkischen Reiches 1, 2. Auflage, Leipzig 1887,
Seite 352f. Es dürfte sich um einen Akt der Blutrache gehandelt haben.
844 war im Kampf gegen Lambert Bernhard gefallen, den KARL
damals zum Grafen der bretonischen Mark eingesetzt hatte. Er war der Gemahl
von Roricos
Tochter Bilechild, also der Schwager Gauzberts;
vgl. Ann. Bertiniani 865, hrsg. von Waitz, Seite 75, und dazu Anmerkung
2. Zur Hinrichtung Gauzberts vgl. Dümmler 1, Seite 380, ebd.
Anmerkung 2 die Belege.]. Eine beherrschenden Figur in den Jahren 861 bis
878 ist in Neustrien Graf Gauzfrid gewesen, ein Bruder Roricos
II. und Sohn des älteren Rorico, der zunächst mit
einem ihm wohl eng verwandten Guntfrid zusammen, dann mit Rorico
II. und Herveus gemeinsam versucht, mit Hilfe des
Prinzen
Ludwig (des späteren Königs
Ludwig des Stammlers) und des Bretonen-Herzogs Salomo den Leiter
der Bretonischen Mark, Robert den Tapferen, aus seiner neustrischen Machtstsellung
zu verdrängen. Der Versuch mißlingt. Während aber zu den
ROBERTINERN
damals, noch vor dem Tode Roberts (866), ein besseres, ja freundschaftlicher
Verhältnis eintrat, wurde Hugo der Abt, der WELFE,
dem
KARL DER KAHLE nach Roberts Tod
die Bretonen- und Normannenabwehr übertrug, zum Hauptfeind der RORGONIDEN
[Gauzfrid kämpft 866 bei Brissarthe, wo Robert der Tapfere
fällt, gemeinsam mit diesem gegen die Normannen; Ann. Bertiniani 866,
hrsg. von Waitz, Seite 80. Das spätere Zusammengehen von Odo
und dem RORGONIDEN Gozlin (siehe unten)
legt die Vermutung nahe, die Gattin des späteren Königs
Odo, des Sohnes Roberts des Tapferen, namens Theodrada,
sei eine RORGONIDIN; vgl. den RORGONIDEN-Abt
Theodradus, oben Anmerkung 5. (So schon v. Kalckstein, oben Anmerkung
1.) - Hugo der Abt ruft 878 König Ludwig
den Stammler zu Hilfe gegen die Angriffe der Söhne Gauzfrids.
Dem letzteren gelingt es jedoch, beim König eine für sich vorteilhafte
Lösung durchzusetzen, dank quibusdam consiliariis suis (sc. Ludowici)
et amicis Gozfridi, wie Hincmar sich ausdrückt; Ann. Bertiniani
878, hrsg. von Waitz, Seite 140. Unter diesen Ratgebern ist natürlich
an erster Stelle an den Erzkanzler des Königs, Gauzlin, Bruder
eben dieses Gauzbert, zu denken.]. Während sich die Inhaber
größerer und kleinerer Grafschaften in Neustrien aus dem RORGONIDEN-Haus
in der Folge noch hin und wieder nachweisen lassen [Allgemein, und ohne
Zweifel zu Recht, werden dem RORGONIDENzugerechnet
die beiden Grafen Gauzbertus und Gauzlinus, die am 11. November
912 in Tours als Vasallen Herzog Roberts,
des jüngeren Sohnes Roberts des Tapferen, in der Zeugenliste erscheinen.
Zu Gauzlin, der um 897 noch einmal die Grafschaft Maine innehat,
sie aber nicht behaupten kann, vgl. unten Anmerkung 32.], liegt die historische
Parteistellung der RORGONIDEN
begründet
in der Wirksamkeit eines Sohnes Roricos I.,
Gauzlin, der
die geistliche Laufbahn gewählt hatte, und in den weitreichenden Folgen
seiner Politik. Gauzlin, einst Oblat in Glanfeuil, dann in Reims
ausgebildet und seit 859 in der Umgebung seines Stiefbruders Ludwig
von Saint-Denis nachweisbar, folgte diesem 867 in das Amt des protonotars
(Erzkanzler), das er weit über den Tod
KARLS
DES KAHLEN hinaus ausüben sollte. Die Gunst der Könige
brachte ihn in den Besitz der bedeutenden Abteien Jumieges (vor 862), Saint-Amand
(870), Saint-Germain-des-Pres (vor 872) und Saint-Denis (878) [Tessier
3, Seite 45. Besonders aufschlußreich ist der Erwerb der wichtigsten
Abtei, Saint-Denis, die KARL DER KAHLE
nach dem Tode Ludwigs, des Sohnes der
Rotrud und Roricos
(867),
in unmittelare königliche Regie genommen und nicht mehr besetzt hatte.
Sein Sohn Ludwig
mußte aber Gozlin,
den Halbruder Ludwigs, mit der reichen Abtei ausstatten. Als Gozlin
Bischof von Paris wurde (884), veranlaßte er, daß sein Neffe
Ebalus
die
Abtei erhielt. Die Bindung an das RORGONIDEN-Haus
ist unverkennbar. Im Nekrolog von Saint-Denis ist auch der Todestag Roricos
überliefert,
dessen Anniversar dort begangen wurde (hrsg. von A. Molinier, Historiens
de France, Obituaires 1, 1, Paris 1890, Seite 319, zum 16. Juni: Ob. Rorogo
comes). Vgl. zu Gauzlins Abteien auch K. Voigt, Die karolingische
Klosterpolitik und der Niedergang des westfränkischen Königtums,
Stuttgart 1917, Seite 103-106, der jedoch Gauzlin irrig zu einem
Neffen Roricos macht.]. Der mächtige Kanzler hat sich nach
langwierigen Kämpfen, deren wahren Charakter man lange nicht erkannte,
gegen seinen großen Rivalen, den Feind seines Hauses, Hugo den Abt,
durchgesetzt und die Realteilung des W-Reichs unter die beiden jungen Könige
Ludwig III. und Karlmann
in Amiens im März 880 erzwungen. Damit warder Einfluß Hugos,
den die Forschung irrig auf das ganze W-Reich ausgedehnt hat auf das Teilreich
Karlmanns
begrenzt, während Gauzlin selbst die maßgebliche Stellung im
nördlichen Teilreich Ludwigs III.
behielt. Darum nannte eine ostfränkische Quelle die beiden Rivalen
Hugo
et Gozilin abbatas et duces praecipui galliae regionis.
Mit Gauzlin, der auch nach dem frühen Tode
Ludwigs III. unter der alleinigen Regierung Karlmanns
seine Position in N-Frankreich behauptete und 884 Bischof von Paris wurde,
und mit der hinter ihm stehenden Adelsgruppe ist aber der Aufstieg des
ROBERTINERS
Odo zum Königtum untrennbar verbunden. Gauzlin hat
nach dem Tode Karlmanns (Dezember 884)
seinen Willen gegen Hugo den Abt durchgesetzt und nun doch einen ostfränkischen
Herrscher, KARL III., zum westfränkischen
König erheben lassen, wie er es schon mit
KARLS
älterem Bruder Ludwig geplant
hatte, und er war es wohl auch, der als Bischof von Paris die Ernennung
Odos
zum
Grafen von Paris veranlaßte. Mit Odo
zusammen
leitete er jene denkwürdige Verteidigung der Stadt gegen die Normannen,
in deren Verlauf er am 16. April 886 starb. Dieselbe Partei, die hinter
Gauzlin
gestanden
hatte, erhob nach dem Tode
KARLS III.
den
Odo zum König, einen Grafen,der
mit ihrer Förderung schon durch KARL III.
zu
einer außerordentlichen Machtstellung im W-Reich gebracht worden
war. Man wird schließlich beachten, daß von den genannten Abteien
Gauzlins
die drei bedeutendsten alsbald bzw. nach kurzen Zwischenspielen in
die Hand der ROBERTINER übergegangen
sind. Welche außerordentliche Bedeutung der Besitz dieser Kirchen
für den Aufstieg der ROBERTINER
zum dauernden Besitz des Königtums gehabt hat, ist bekannt.
Die Frage ist nun, ob dieses bedeutende Geschlecht erst
durch die Gunst KARLS DES GROSSEN,
oder gar seiner Tochter Rotrud, mit Rorico aus dem Nichts
aufgestigegen ist oder ob es sich um eines der führenden fränkischen
Adelshäuser handelt, das vielleicht sogar auf gewisse honores - wie
zum Beispiel den der Grafschaft Le Mans - einen Anspruch geltend machen
konnte. Die wesentlichen Einsichten für die zutreffende Einordnung
der RORGONIDEN in einen größeren
Adelszusammenhang finden wir schon bei Maurice Chaume. Er erkannte, daß
mit der Familie des Grafen Chrodegarius (Rotger) und seiner Söhne
Charivius (Herveus) und Gauciolenus (Gauzhelm), die Karl
Martell in Le Mans einsetzte [Actus pontif. Cenom. in urbe degentium
(wie Anmerkung 10), Seite 242: ... Illuster vir Charvius, qui matrem
aeccleiae Cenomannice (sic) ... in regimine habere videtur ... zum Jahre
723. Dazu ebd. Seite 344: Post obitum ... Herlemundi cessavit episcopatum
(sic) annos aliquos, ropter immanentes seditiones et rixas, quae illis
temporibus in ipsa patria erant. Ipsum scilicet episcopatum Rothgarius,
quidam comes, et filius eius Karivius tirannica potestate ... sub eorum
potestate tenebabnt ... (Seite 245). Das Volk fordert einen rechtmäßigen
und ordinierten Bischof und erhält den Sohn des Rotgar: Quendam
autem clericum inlitteratum et indoctum, qui filius erat Rothgarii
et frater Hervei ... Gauziolenum nomine ... Der Graf Hrotgarius
ist mit drei anderen Grafen im Kreis um Karl Martell
nachweisbar
in der Urkunde vom 19. Juli 723 zu Zülpich, deren Inhalt uns die "Gesta
abbatum Fontanellensium" überliefern; hrsg. von F. Lohier und J. Laporte,
Gesta ss. patrum Fontanellensis coenobii, Rouen 1936, Seite 33.], eine
Teilgruppe jener mächtigen und vornehmen Sippe nach Neustrien gelangte,
die vor allem im Besitz der Grafschaften Meaux und Laon begegnet. Mit ihr
sind die KAROLINGER durch mannigfache
Familienbande verbunden, von denen die Ehe der Bertrada,
Tochter des Grafen Charibert von Laon, mit Pippin
III. das bekannteste ist [Zur Herkunft von
Pippins
Gemahlin Bertrda jetzt, auf Grund besitzgeschichtlicher
Überlegungen, sehr förderlich E. Hlawitschka, Zur landesherrschaftlichen
Herkunft der Karolinger (Rheinische Vierteljahrsblätter 27, 1962),
Seite 1-17, der für die ältere Bertrada (vgl. unten Anmerkung
28), die Mutter von Berthas Vater Charibert
von
Laon, die Zugehörigkeit zum Hause des Hugobert wahrscheinlich
macht: Sie wäre danach eine Schwester der Plektrud,
der Gemahlin Pippins des Mittleren.
Vgl. auch den Beitrag von Hlawitschka, Die Vorfahren Karls des Großen,
in diesem Band, Seite 55f. Jedenfalls dürfte der ganze "Eifel- und
Mittelmoselkomplex" im karolingischen
Hausgut diesem erst durch die beiden Ehen Pippins
II. mit Plektrud und Pippins
III. mit Bertrada der Jüngeren
zugewachsen sein (Hlawitschka Seite 15). Den Mannesstamm, das heißt
die Familie des Charibert von Laon, die zur Gruppe der Theodericus/Charibert
gehört (vgl. K. F. Werner, Untersuchungen V, Die Welt als Geschichte
20, 1960, Seite 101ff.), berücksichtigte Hlawitschka, seiner Fragestellung
entsprechend, weniger.]. Chaume beobachtete auch schon den höchst
bezeichnenden Umstand, daß der erwähnte Gauciolenus,
Bischof des fernen Le Mans, bei einer bedeutenden Schenkung für die
wiedererrichtete Eifelabtei Prüm anwesend war, einer Abtei, deren
Mönche aus Meaux kamen und deren erste Gründung von Bertrada,
der Mutter jenes Grafen von Laon vollzogen worden war [Die Urkunde der
älteren
Bertrada für Prüm vom 23. Juni 720, hrsg. von H. Beyer, Mittelrheinisches
Urkundenbuch 1, Coblenz 1860, Nr. 8, Seite 10f., mit dem signa: Ego Charibertus
subscripi. Ego Bernarius +, Signum * Chrodolande. Ego Theodericus
subscripsi; Die Schenkung Pippins III.
und der jüngeren Betrtrada für
Prüm, ebd., Nr. 16, Seite 19-22 (13, August 762) = MG. DKar. 16, Seite
21-25, hier als zweiter der Bischöfe: Signum Gauzleni episcopi
+.
Zur Grafenfamilie von Meaux ist es wiederum Chaume, der
schon auf das Alternieren der in Umkehrung verwendeten Leitnamen Gauzhelm
(dies
ist auch der Name des Bischofs von Le Mans) und Helmgauz hinwies.
Helmgaudus
ist in DDKar. 1,6 und 9, von 752 bis 759, in
Pippins
Königsgericht nachweisbar;
Gozhelm begegnet 790. Helmgauz
II. ist einer der führenden Großen unter KARL
DEM GROSSEN, mehrfach in den Reichsannalen erwähnt (799-808),
Urheber eines Testaments von 813, das den Umfang seiner Besitungen verrät;
Gauzhelm
II. wiederum ist im November 853 in der Liste der Missate
KARLS
DES KAHLEN missus unter anderem für die Grafschaft
Meaux.]. In diesem Zusammenhang wird aber auch versträndlich, wie
die Abtei Prüm zu ihren beträchtlichen Besitzungen ausgerechnet
in den fernen Gauen Anjou, Rennes und Le Mans gekommen ist. Unter den neustrischen
Nachkommen der Stifterfamilie sind die im Zusammenhang mit dem Grafen
Rorico bekanntgewordenen Großen, die "RORGONIDEN",
nur eine Linie. Es ist auffallend, daß unter den Hochadelsnamen Neustriens
in der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts neben dem Namensgut der
WIDONEN
und ROBERTINER
als charakteristische
Namen immer wieder Rotger/Herveus/Rainaldus/Gauzbert/Gauzlin begegnen.
Von ihnen gehört Rainaldus, der vor allem mit Herveus
zusammen
auftritt, nicht zum Namengut des einstigen Grafen Chrodegarius und
seines Hauses. Die Ragano-Namen in Neustrien können sehr wohl auf
den letzten neustrischen Hausmeier Raganfrid zurückgehen, der
sich bekanntlich in Angers gegen Karl Martell
behauptet hat. Gerade zu seiner Überwachung war die Einsetzung des
Chrodgar
in La Mans wahrscheinlich erfolgt. So mag es ein Beispiel fränkischer
Adelskontinuität betrachtet werden, wenn als letzter neustrischer
dux vor dem endgültigen Sieg der ROBERTINER
ein Ragnoldus dux Cinomannicus begegnet und wenn andererseits um
900 der Kampf um den Besitz der Grafschaft Le Mans geführt wird zwischen
einem offensichtlichen
RORGONIDEN,
Gauzlinus,
den der
ROBERTINER eingesetzt hat,
und einem Rotgerius, in dem wir wieder den Namen des Spitzenahns
aus dem 8. Jahrhundert vorfinden. Rotgerius hat sich durchgesetzt
und ist damit seinerseits der Begrüder des hochmittelalterlichen Hauses
der Grafen von Maine geworden.