Rorgoniden
 

Lexikon des Mittelalters: Band VII Spalte 1025
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RORGONIDEN
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Als RORGONIDEN bezeichnet die Forschung einen Verwandtenkreis vor allem in Neustrien, Aquitanien und Burgund, der im 9. Jh. die Geschicke des entstehenden westfränkischen Reichs entscheidend mitbestimmte. Namengebender „Stammvater“ war der vermutlich aus der älteren Grafenfamilie von Maine stammende Rorico I., 819/20 als Graf in Porhöet (westlich Rennes) und 832 in Maie bezeugt (+ um 840/41) dem KARLS DES GROSSEN Tochter Rotrud (+ 810) einen Sohn Ludwig den späteren Abt von St-Denis und Kanzler KARLS DES KAHLEN gebar. Eine geistliche Mitte schuf sich der Verwandtenkreis im Kloster St-Maur-de-Glanfeuil, dessen Leitung und Zuordnung als Familienstiftung Roricos "consanguineus" Bischof Ebroins von Poitiers sicherte. Roricos Kinder aus legitimer Ehe mit Bilechild fanden ihren politischen Aufstieg durch die dominierende Rolle solch hoher geistlicher Würdenträger wie Ebroin und Ludwig befördert, die ihrer Familie Leitungsfunktionen in bedeutenden Abteien wie St-Denis, St-Amand und St-Germain-des-Pres verschafften. Sie vermittelten auch die Nähe zu den karolingischen Königen, in deren Diensten vor allem Roricos Sohn Gauzlin aufstieg.
Die Bindung der RORGONIDEN an die ostfränkischen KAROLINGER in den großen Krisen des westfränkischen Reichs 853/54 und 877/79 unterstreicht den Rang in der über die Reichsgrenzen hinweg noch vielfältig verknüpften fränkischen Adelsgesellschaft und darf nicht nach nationalstaatlichen Kategorien als "Verrat" beurteilt werden. Dierorgonidische Frontstellung gegen den westfränkischen WELFEN Hugo Abbas seit 866 ließ im westfränkischen Reich zwei adlige Einflußzonen (880 Reichsteilung von Amiens) entstehen und beförderte schließlich den Aufstieg Odos zum Königtum, der nach Gauzlins Tod (886) in wichtige Positionen der RORGONIDEN einrückte.

Literatur:
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J. Dhondt, Etudes sur la naissance des principautes territoriales en France, 1948, 315ff. - K. F. Werner, Bedeutende Adelsfamilien im Reich Karls des Großen (Karl der Große I, 1965), 1377ff. - O. G. Oexle, Bischof Ebroin von Poitiers und seine Verwandten, FMASt 3, 1969, 138-210 - K. F. Werner, Gauzlin von St-Denis und die westfränkische Reichsteilung von Amiens (März 880), DA 35, 1979, 395-462 - La Neustrie, I, 1989, 49ff. -


Werner Karl Ferdinand: Seite 137-142
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„Bedeutende Adelsfamilien im Reich Karls des Großen“

Mit diesem Namen bezeichnet die Forschung ein Geschlecht, das im 9. Jahrhundert namentlich im damaligen Neustrien, dem Land zwischen Seine und Loire, eine bedeutende Rolle gespielt hat. Der Name ist abgeleitet von dem des Grafen Rorico (auch Rorgo) [ego Rorgo comes heißt es in der Urkunde Roricos für Saint-Maur-sur-Loire, 839 März 1, hrsg. von P. Marchegay, Archives d'Anjou 1, Angers 1843, Cartulaire de Glanfeuil Nr. 34. - Zu dem seltenen Namen ist hinzuweisen auf den Rorih comes, der an der Spitze von vier fränkischen Grafen genannt wird, die 798 durch einen Aufruhr der Transalbingier den Tod fanden, vgl. B. Simson, Jahrbücher des Fränkischen Reiches unter Karl dem Großen 2, Leipzig 1883, Seite 143 und Anmerkung 4.], in dem man den Großen erkannt hat, von dem Rotrud, die Tochter KARLS DES GROSSEN, ihren Sohn Ludwig hatte, den späteren Abt von Saint-Denis und Protonator (= Erzkanzler) KARLS DES KAHLEN.
Die wichtigsten Quellen zur Geschichte dieses neustrischen Adelshauses bietet uns die Abtei Saint-Maur-sur-Loire (Glanfeuil), die ihre Wiedererrichtung eben jenem Rorico und seinem consanguineus, dem Bischof Ebroin von Poitiers, verdankt. Sie ist im 9. Jahrhundert eine rorgonidische Hausabtei, an deren Spitze Angehörige dieser Familie stehen, unter ihnen Odo von Glanfeuil, ein wegen seiner hagiographischen Erfindungen berüchtigter, in unserem Zusammenhang aber wichtiger Geschichtsschreiber.
Stellt man das gesicherte Namengut der Familie zusammen, so ergibt sich, daß charakteristischer als der verhältnismäßig selten auftretenden Name Rorico der erste Namensteil Gauz- ist, der in Verbindung Gauzlinus (so der Vater Roricos sowie ein Sohn und ein Neffe des Grafen), Gauzbertus (so der Bruder Roricos) und Gauzfredus (so ein Sohn Roricos) begegnet [Quellen für unsere Kenntnis der rorgonidischen Genealogie sind, außer der Anmerkung 2 zitierten Urkunde und den Miracula s. Mauri, die Angaben der Ann. Bertiniani (Hincmar) zu den Jahren 861,862,863,866,871,878, auch 865 hrsg. von Waitz, Seite 55,57f.,61,75,80,84,116,140,143, endlich eine Nachricht bei Flodoard von Reims, Hist. Renensis ecclesiae III, 24, MG. SS. 13, Seite 536. Dadurch ergibt sich:].

                                               Gauzlinus oo  Adeltrudis
 

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        Gauzbertus                                                                       Rotrud oo 1. Rorico (+ 841) 2. Bilechild

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  Gauzlinus       Teodradus                                                                  Ludowicus Abt von Saint-Denis
 

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   Gauzbertus                     Gauzfridus           Rorico                   Gauzlinus                                                  Bilechild
   Graf von Maine (+ 853) Graf 861-878         Graf (+ 865)        Bischof von Paris (+ 886)

Besitz und Einfluß dieser "RORGONIDEN" können wir von den äußeren Grenzen des fränkischhe Machtbereichs gegen die Bretagne hin, über den einstigen Dukat Maine hinweg bis in den Raum Paris nachweisen, wo alte Beziehungen zur Abtei Saint-Denis zu bestehen scheinen. Angehörige des Hauses hatten mehrfach die Grafschaft Maine, deren Besetzung im 9. Jahrhundert wie nur unzureichend kennen, inne, außerdem kleinere Grafschaften in Neustrien. Enge Beziehungen zu den Bretonen und ihren Fürsten sind ein Charakteristikum der Familie. Rorico selbst, der zur Zeit seiner Verbindung mit der KARLS-Tochter, die schon 810 starb, noch jugendlich gewesen zu sein scheint [Rotrud starb anm 6. Juni 810. - Für die Jugendlichkeit des Rorico zu Beginn des 9. Jh. spricht nicht nur, daß er in den reichen Quellen zum Hof KARLS unerwähnt bleibt, sondern auch, daß seine Ehe mit Bilechild relativ spät liegt, denn Bilechild wird noch im Zusammenhang mit der um 839 sich vollziehenden Restauration von Saint-Maur als pregnans erwähnt, Miracula s. Mauri, MG. SS. 15, Seite 466.], begegnet danach zuerst 819 als Graf von Rennes in der Bretonischen Mark. 820 ist er in Quierzy Zeuge zusammen mit dem WIDONEN Lambert, dem damaligen Leiter der Bretonenmark und Grafen von Nantes, und mit Wido dem Grafen von Vannes, der dritten Grafschaft dieser Mark. Aus dieser Zeit behielt Rorico auch später, als er (832) als Graf von Le Mans (Maine) begegnet [Erzbischof Landramnus von Tours und Graf Rorigo verwenden sich 832 bei LUDWIG DEM FROMMEN dafür, daß Aldricus Bischof von Le Mans wird, Actus pontificum Cenomannis in urbe degentium, hrsg. von G. Bousson und A. Ledru, Le Mans 1901, Seite 299f.: ... eligente eum eiusdem provincis archiepiscopo Landramno, atque comite eiusdem parrochie Morigone (sic) ... Rorico gehörte also, wie Aldricus, zur Partei LUDWIGS DES FROMMEN und verlor seine Grafschaft kurz darauf an die Anhänger LOTHARS. Am 30. April 838 begegnet Rorico uns als kaiserlicher missus, beauftragt mit der Untersuchung des Streites zwischen der Kirche von Le Mans und der Abtei Saint-Calais, in einem Diplom LUDWIGS DES FROMMEN, für dessen Echtheit sich F. Lot, Les jugemants d'Aix et de Quierzy, 838 (Bibliotheque de l'Ecole des Chartes 82, 1921), Seite 293-302, einsetzte. Mit Sicherheit authentisch ist die große Zeugenliste zu diesem Placitum. In ihr steht Graf Rorico zusammen mit einem Grafen Gauzfrid, in dem wir einen weiteren Angehörigen des RORGONIDEN-Hauses sehen dürfen, dessen Verwandtschaftsbeziehung zu Rorico wir nicht genauer kennen. Mit Roricos gleichnamigem Sohn, der erst 861 in anderen Quellen begegnet, kann er aus chronologischen Gründen nicht identisch sein; vgl. dazu auch oben Anmerkung 7 und unten Anmerkung 29.], bedeutende Besitzungen in der bretonischen Grenzzone, in denen er ein adliges Leben führte [Vgl. Miracula s. Mauri, SS. 15, Seite 466: Die um den Wiederaufbau von Glanfeuil Bemühten suchen den Grafen Rorico in einer seiner Besitzungen auf: Brennowen amplissimum possessionis suae cespitem peunt. Dort sehen wir eines Morgens den Grafen in geistlichen Übungen; ... isdem venerabilis comes in oratoriolo compendiose ibidem constructo, ut nobilioribus mos est (Ein wichtiger Hinweis zur Adelskultur!), post matutinos residens hymnos divinis intenderet theoriis ... Ebd. wird kurz zuvor ein anderer Adelssitz Roricos genannt: ... de loco habitationis suae qui Boscus vocatur. In der oben, Anmerkung 2, zitierten Urkunde von 839 schenkt Rorico das von seinen Eltern ererbte Allod Maze-en-Valle im Anjou. Auch Vernentis (Vernantes, Maine-et-Loire, arr. Bauge) erscheint in den Miracula s. Mauri als Besitz des Grafen. - Der reiche und vornehme Bretone Winkalon aus Vannes, einer der Begründer der Abtei Redon, wird uns als Freund und Berater des Grafen Rorico genannt; Gesta Conwoionis abbatis, AA. SS. ord. s. Ben. 4, 2, Seite 193-225, dort Seite 203. Man darf annehmen, daß der bei LUDWIG DEM FROMMEN einflußreiche Graf an der Politik des Kaisers, die zur Einrichtung eines Missaticums Bretagne unter einen bretonischen dux (Nominoe) führte und zur Voraussetzung des entstehenden bretonischen Prinzipats wurde, maßgeblich beteiligt war; vgl. Werner, Entstehung (wie Anmerkung 9).], zusammen mit seiner legitimen Gemahlin Bilechild, die vor allem die Restauration von Saint-Maur betrieben zu haben scheint [Die Gemahlin Roricos wird in den Miracula s. Mauri stets als der aktive, drängende Teil dargestellt, während Rorico zögert und dadurch beinah ein himmlisches Strafgericht heraufbeschwört. Man darf vermuten, daß der Fundus von Saint-Maur überhaupt erst durch die Ehe mit Bilechild in den Besitz Roricos gelangt ist.].
Die Grafschaft Maine begegnet wieder in der Hand eines RORGONIDEN Gauzbert, eines Neffen Roricos, im Jahre 850. Ihm gelang es, den gefährlichen WIDONEN Lantbert II. zu fangen. Da er ihn tötete, wurde er seinerseits im März 853 auf Befehl KARLS DES KAHLEN hingerichtet - ein Ereignis, das den großen Aufstand der westfränkischen Großen gegen ihren König begründen half [Graf Gauzbert fing 850 schon den Warnerius, Bruder Lamberts II. (Chronicon Fontanellense a. 850, MG. SS. 2, Seite 304) und liefert ihn dem König aus. Zu dieser Zeit ist er im Vollbesitz der königlichen Gunst, vgl. das Diplom KARLS DES KAHLEN vom 14. Januar 850 (G. Tessier, Receuil [wie Anmerkung 1] 1, Paris 1943, Nr. 123), das den Tausch von Besitzungen Gauzberts mit Abt Dido von Saint-Florent (Montglonne an der unteren Loire) bestätigt. Gauzbert schenkt Besitz in den Gauen Anjou und Poitou, den er vom König zu vollen Eigen erhalten hatte, und läßt sich dafür 15 Mansen in der Grafschaft Maine (die ihm günstiger lagen) übereignen. Am 1. Mai 852 tötete Gauzbert Lambert II., den er durch eine List gefangen hatte; vgl. die Belege bei E. Dümmler, Geschichte des ostfränkischen Reiches 1, 2. Auflage, Leipzig 1887, Seite 352f. Es dürfte sich um einen Akt der Blutrache gehandelt haben. 844 war im Kampf gegen Lambert Bernhard gefallen, den KARL damals zum Grafen der bretonischen Mark eingesetzt hatte. Er war der Gemahl von Roricos Tochter Bilechild, also der Schwager Gauzberts; vgl. Ann. Bertiniani 865, hrsg. von Waitz, Seite 75, und dazu Anmerkung 2. Zur Hinrichtung Gauzberts vgl. Dümmler 1, Seite 380, ebd. Anmerkung 2 die Belege.]. Eine beherrschenden Figur in den Jahren 861 bis 878 ist in Neustrien Graf Gauzfrid gewesen, ein Bruder Roricos II. und Sohn des älteren Rorico, der zunächst mit einem ihm wohl eng verwandten Guntfrid zusammen, dann mit Rorico II. und Herveus gemeinsam versucht, mit Hilfe des Prinzen Ludwig (des späteren Königs Ludwig des Stammlers) und des Bretonen-Herzogs Salomo den Leiter der Bretonischen Mark, Robert den Tapferen, aus seiner neustrischen Machtstsellung zu verdrängen. Der Versuch mißlingt. Während aber zu den ROBERTINERN damals, noch vor dem Tode Roberts (866), ein besseres, ja freundschaftlicher Verhältnis eintrat, wurde Hugo der Abt, der WELFE, dem KARL DER KAHLE nach Roberts Tod die Bretonen- und Normannenabwehr übertrug, zum Hauptfeind der RORGONIDEN [Gauzfrid kämpft 866 bei Brissarthe, wo Robert der Tapfere fällt, gemeinsam mit diesem gegen die Normannen; Ann. Bertiniani 866, hrsg. von Waitz, Seite 80. Das spätere Zusammengehen von Odo und dem RORGONIDEN Gozlin (siehe unten) legt die Vermutung nahe, die Gattin des späteren Königs Odo, des Sohnes Roberts des Tapferen, namens Theodrada, sei eine RORGONIDIN; vgl. den RORGONIDEN-Abt Theodradus, oben Anmerkung 5. (So schon v. Kalckstein, oben Anmerkung 1.) - Hugo der Abt ruft 878 König Ludwig den Stammler zu Hilfe gegen die Angriffe der Söhne Gauzfrids. Dem letzteren gelingt es jedoch, beim König eine für sich vorteilhafte Lösung durchzusetzen, dank quibusdam consiliariis suis (sc. Ludowici) et amicis Gozfridi, wie Hincmar sich ausdrückt; Ann. Bertiniani 878, hrsg. von Waitz, Seite 140. Unter diesen Ratgebern ist natürlich an erster Stelle an den Erzkanzler des Königs, Gauzlin, Bruder eben dieses Gauzbert, zu denken.]. Während sich die Inhaber größerer und kleinerer Grafschaften in Neustrien aus dem RORGONIDEN-Haus in der Folge noch hin und wieder nachweisen lassen [Allgemein, und ohne Zweifel zu Recht, werden dem RORGONIDENzugerechnet die beiden Grafen Gauzbertus und Gauzlinus, die am 11. November 912 in Tours als Vasallen Herzog Roberts, des jüngeren Sohnes Roberts des Tapferen, in der Zeugenliste erscheinen. Zu Gauzlin, der um 897 noch einmal die Grafschaft Maine innehat, sie aber nicht behaupten kann, vgl. unten Anmerkung 32.], liegt die historische Parteistellung der RORGONIDEN begründet in der Wirksamkeit eines Sohnes Roricos I., Gauzlin, der die geistliche Laufbahn gewählt hatte, und in den weitreichenden Folgen seiner Politik. Gauzlin, einst Oblat in Glanfeuil, dann in Reims ausgebildet und seit 859 in der Umgebung seines Stiefbruders Ludwig von Saint-Denis nachweisbar, folgte diesem 867 in das Amt des protonotars (Erzkanzler), das er weit über den Tod KARLS DES KAHLEN hinaus ausüben sollte. Die Gunst der Könige brachte ihn in den Besitz der bedeutenden Abteien Jumieges (vor 862), Saint-Amand (870), Saint-Germain-des-Pres (vor 872) und Saint-Denis (878) [Tessier 3, Seite 45. Besonders aufschlußreich ist der Erwerb der wichtigsten Abtei, Saint-Denis, die KARL DER KAHLE nach dem Tode Ludwigs, des Sohnes der Rotrud und Roricos (867), in unmittelare königliche Regie genommen und nicht mehr besetzt hatte. Sein Sohn Ludwig mußte aber Gozlin, den Halbruder Ludwigs, mit der reichen Abtei ausstatten. Als Gozlin Bischof von Paris wurde (884), veranlaßte er, daß sein Neffe Ebalus die Abtei erhielt. Die Bindung an das RORGONIDEN-Haus ist unverkennbar. Im Nekrolog von Saint-Denis ist auch der Todestag Roricos überliefert, dessen Anniversar dort begangen wurde (hrsg. von A. Molinier, Historiens de France, Obituaires 1, 1, Paris 1890, Seite 319, zum 16. Juni: Ob. Rorogo comes). Vgl. zu Gauzlins Abteien auch K. Voigt, Die karolingische Klosterpolitik und der Niedergang des westfränkischen Königtums, Stuttgart 1917, Seite 103-106, der jedoch Gauzlin irrig zu einem Neffen Roricos macht.]. Der mächtige Kanzler hat sich nach langwierigen Kämpfen, deren wahren Charakter man lange nicht erkannte, gegen seinen großen Rivalen, den Feind seines Hauses, Hugo den Abt, durchgesetzt und die Realteilung des W-Reichs unter die beiden jungen Könige Ludwig III. und Karlmann in Amiens im März 880 erzwungen. Damit warder Einfluß Hugos, den die Forschung irrig auf das ganze W-Reich ausgedehnt hat auf das Teilreich Karlmanns begrenzt, während Gauzlin selbst die maßgebliche Stellung im nördlichen Teilreich Ludwigs III. behielt. Darum nannte eine ostfränkische Quelle die beiden Rivalen Hugo et Gozilin abbatas et duces praecipui galliae regionis.
Mit Gauzlin, der auch nach dem frühen Tode Ludwigs III. unter der alleinigen Regierung Karlmanns seine Position in N-Frankreich behauptete und 884 Bischof von Paris wurde, und mit der hinter ihm stehenden Adelsgruppe ist aber der Aufstieg des ROBERTINERS Odo zum Königtum untrennbar verbunden. Gauzlin hat nach dem Tode Karlmanns (Dezember 884) seinen Willen gegen Hugo den Abt durchgesetzt und nun doch einen ostfränkischen Herrscher, KARL III., zum westfränkischen König erheben lassen, wie er es schon mit KARLS älterem Bruder Ludwig geplant hatte, und er war es wohl auch, der als Bischof von Paris die Ernennung Odos zum Grafen von Paris veranlaßte. Mit Odo zusammen leitete er jene denkwürdige Verteidigung der Stadt gegen die Normannen, in deren Verlauf er am 16. April 886 starb. Dieselbe Partei, die hinter Gauzlin gestanden hatte, erhob nach dem Tode KARLS III. den Odo zum König, einen Grafen,der mit ihrer Förderung schon durch KARL III. zu einer außerordentlichen Machtstellung im W-Reich gebracht worden war. Man wird schließlich beachten, daß von den genannten Abteien Gauzlins die drei bedeutendsten alsbald bzw. nach kurzen Zwischenspielen in die Hand der ROBERTINER übergegangen sind. Welche außerordentliche Bedeutung der Besitz dieser Kirchen für den Aufstieg der ROBERTINER zum dauernden Besitz des Königtums gehabt hat, ist bekannt.
Die Frage ist nun, ob dieses bedeutende Geschlecht erst durch die Gunst KARLS DES GROSSEN, oder gar seiner Tochter Rotrud, mit Rorico aus dem Nichts aufgestigegen ist oder ob es sich um eines der führenden fränkischen Adelshäuser handelt, das vielleicht sogar auf gewisse honores - wie zum Beispiel den der Grafschaft Le Mans - einen Anspruch geltend machen konnte. Die wesentlichen Einsichten für die zutreffende Einordnung der RORGONIDEN in einen größeren Adelszusammenhang finden wir schon bei Maurice Chaume. Er erkannte, daß mit der Familie des Grafen Chrodegarius (Rotger) und seiner Söhne Charivius (Herveus) und Gauciolenus (Gauzhelm), die Karl Martell in Le Mans einsetzte [Actus pontif. Cenom. in urbe degentium (wie Anmerkung 10), Seite 242: ... Illuster vir Charvius, qui matrem aeccleiae Cenomannice (sic) ... in regimine habere videtur ... zum Jahre 723. Dazu ebd. Seite 344: Post obitum ... Herlemundi cessavit episcopatum (sic) annos aliquos, ropter immanentes seditiones et rixas, quae illis temporibus in ipsa patria erant. Ipsum scilicet episcopatum Rothgarius, quidam comes, et filius eius Karivius tirannica potestate ... sub eorum potestate tenebabnt ... (Seite 245). Das Volk fordert einen rechtmäßigen und ordinierten Bischof und erhält den Sohn des Rotgar: Quendam autem clericum inlitteratum et indoctum, qui filius erat Rothgarii et frater Hervei ... Gauziolenum nomine ... Der Graf Hrotgarius ist mit drei anderen Grafen im Kreis um Karl Martell nachweisbar in der Urkunde vom 19. Juli 723 zu Zülpich, deren Inhalt uns die "Gesta abbatum Fontanellensium" überliefern; hrsg. von F. Lohier und J. Laporte, Gesta ss. patrum Fontanellensis coenobii, Rouen 1936, Seite 33.], eine Teilgruppe jener mächtigen und vornehmen Sippe nach Neustrien gelangte, die vor allem im Besitz der Grafschaften Meaux und Laon begegnet. Mit ihr sind die KAROLINGER durch mannigfache Familienbande verbunden, von denen die Ehe der Bertrada, Tochter des Grafen Charibert von Laon, mit Pippin III. das bekannteste ist [Zur Herkunft von Pippins Gemahlin Bertrda jetzt, auf Grund besitzgeschichtlicher Überlegungen, sehr förderlich E. Hlawitschka, Zur landesherrschaftlichen Herkunft der Karolinger (Rheinische Vierteljahrsblätter 27, 1962), Seite 1-17, der für die ältere Bertrada (vgl. unten Anmerkung 28), die Mutter von Berthas Vater Charibert von Laon, die Zugehörigkeit zum Hause des Hugobert wahrscheinlich macht: Sie wäre danach eine Schwester der Plektrud, der Gemahlin Pippins des Mittleren. Vgl. auch den Beitrag von Hlawitschka, Die Vorfahren Karls des Großen, in diesem Band, Seite 55f. Jedenfalls dürfte der ganze "Eifel- und Mittelmoselkomplex" im karolingischen Hausgut diesem erst durch die beiden Ehen Pippins II. mit Plektrud und Pippins III. mit Bertrada der Jüngeren zugewachsen sein (Hlawitschka Seite 15). Den Mannesstamm, das heißt die Familie des Charibert von Laon, die zur Gruppe der Theodericus/Charibert gehört (vgl. K. F. Werner, Untersuchungen V, Die Welt als Geschichte 20, 1960, Seite 101ff.), berücksichtigte Hlawitschka, seiner Fragestellung entsprechend, weniger.]. Chaume beobachtete auch schon den höchst bezeichnenden Umstand, daß der erwähnte Gauciolenus, Bischof des fernen Le Mans, bei einer bedeutenden Schenkung für die wiedererrichtete Eifelabtei Prüm anwesend war, einer Abtei, deren Mönche aus Meaux kamen und deren erste Gründung von Bertrada, der Mutter jenes Grafen von Laon vollzogen worden war [Die Urkunde der älteren Bertrada für Prüm vom 23. Juni 720, hrsg. von H. Beyer, Mittelrheinisches Urkundenbuch 1, Coblenz 1860, Nr. 8, Seite 10f., mit dem signa: Ego Charibertus subscripi. Ego Bernarius +, Signum * Chrodolande. Ego Theodericus subscripsi; Die Schenkung Pippins III. und der jüngeren Betrtrada für Prüm, ebd., Nr. 16, Seite 19-22 (13, August 762) = MG. DKar. 16, Seite 21-25, hier als zweiter der Bischöfe: Signum Gauzleni episcopi +.
Zur Grafenfamilie von Meaux ist es wiederum Chaume, der schon auf das Alternieren der in Umkehrung verwendeten Leitnamen Gauzhelm (dies ist auch der Name des Bischofs von Le Mans) und Helmgauz hinwies. Helmgaudus ist in DDKar. 1,6 und 9, von 752 bis 759, in Pippins Königsgericht nachweisbar; Gozhelm begegnet 790. Helmgauz II. ist einer der führenden Großen unter KARL DEM GROSSEN, mehrfach in den Reichsannalen erwähnt (799-808), Urheber eines Testaments von 813, das den Umfang seiner Besitungen verrät; Gauzhelm II. wiederum ist im November 853 in der Liste der Missate KARLS DES KAHLEN missus unter anderem für die Grafschaft Meaux.]. In diesem Zusammenhang wird aber auch versträndlich, wie die Abtei Prüm zu ihren beträchtlichen Besitzungen ausgerechnet in den fernen Gauen Anjou, Rennes und Le Mans gekommen ist. Unter den neustrischen Nachkommen der Stifterfamilie sind die im Zusammenhang mit dem Grafen Rorico bekanntgewordenen Großen, die "RORGONIDEN", nur eine Linie. Es ist auffallend, daß unter den Hochadelsnamen Neustriens in der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts neben dem Namensgut der WIDONEN und ROBERTINER als charakteristische Namen immer wieder Rotger/Herveus/Rainaldus/Gauzbert/Gauzlin begegnen. Von ihnen gehört Rainaldus, der vor allem mit Herveus zusammen auftritt, nicht zum Namengut des einstigen Grafen Chrodegarius und seines Hauses. Die Ragano-Namen in Neustrien können sehr wohl auf den letzten neustrischen Hausmeier Raganfrid zurückgehen, der sich bekanntlich in Angers gegen Karl Martell behauptet hat. Gerade zu seiner Überwachung war die Einsetzung des Chrodgar in La Mans wahrscheinlich erfolgt. So mag es ein Beispiel fränkischer Adelskontinuität betrachtet werden, wenn als letzter neustrischer dux vor dem endgültigen Sieg der ROBERTINER ein Ragnoldus dux Cinomannicus begegnet und wenn andererseits um 900 der Kampf um den Besitz der Grafschaft Le Mans geführt wird zwischen einem offensichtlichen RORGONIDEN, Gauzlinus, den der ROBERTINER eingesetzt hat, und einem Rotgerius, in dem wir wieder den Namen des Spitzenahns aus dem 8. Jahrhundert vorfinden. Rotgerius hat sich durchgesetzt und ist damit seinerseits der Begrüder des hochmittelalterlichen Hauses der Grafen von Maine geworden.
 
 
 
 
 
 
 
 


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