MANOR
Lexikon des Mittelalters:
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Manor (manoir, manerium)
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Form der englischen Grundherrschaft, mit dem kontinentalen
Fronhofsystem (Fronhof) vergleichbar.
Auf der Basis älterer
grundherrschaftlicher Strukturen entfaltete sich das manorial system besonders seit der
normannischen Eroberung (1066). An der Spitze eines einzelnen manor stand der Grundherr, der vom
König oder einem anderen Lehnsherrn mit dem Land und den
dazugehörigen Rechten belehnt war. Ungeachtet der vielen
regionalen Unterschiede erfolgte die Bewirtschaftung eines manor nach dem gleichen
Grundprinzip: Während der Grundherr einen Kernbestandteil des manors, bestehend aus dem Herrenhof
mit Zubehör, unmittelbar verwaltete, wurde der übrige Teil
des Landes an hörige Bauern gegen Abgaben und Frondienste
ausgegeben; mit Hilfe dieser bäuerlichen Dienste bewirtschaftete
der Grundherr seinen Herrenhof. Dorf und manor waren in Einzelfällen
zwar identisch, wenn ein Grundherr über den Besitz eines ganzen
Dorfes verfügte, doch gehörten die Bewohner eines Dorfes in
der Regel mehreren Grundherren an. Nach einer Blütezeit
während des 12. und 13. Jh. zerfiel das manorial system im späten
14. Jh.
W. Rösener