CHAMBERLAIN
Lexikon des Mittelalters:
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Chamberlain
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königliches Hofamt in England
Die erste überlieferte Erwähnung des Chamberlain of England erfolgte in einer
Urkunde König Heinrichs I., in
welcher
dem Aubrey de Vere, dem
späteren Earl of Oxford,
und
seinen Erben die Würde
des
obersten Chamberlain
für ganz England verliehen
wurde, so wie sie Robert Malet
innehatte.
In der »Constitutio
Domus Regis« (zwischen 1135
und 1139 zusammengestellt) erscheint dieses Hofamt unter den sechs
wichtigsten und am höchsten dotierten königlichen
Ämtern, es war aber vielleicht schon nach dem Tod König Wilhelms I. im Zuge
der
Herrschafts- und Verwaltungsteilung zwischen England und der Normandie
geschaffen worden. Seit der Verbannung von Robert Malet im Jahre 1106
zunächst vakant, stellte das Amt danach eine Sinekure dar.
Nominell mit der Sorge für die
königliche Kammer betraut, amtierte der Chamberlain
nur bei offiziellen Anlässen, einschließlich der
Krönungsfeiern, wobei er dem König vor und nach dem Bankett
Wasser in einer silbernen Schale reichte. Die Earls of Oxford hatten dieses
Ehrenamt bis zur Ächtung Roberts
de Vere im Jahre 1388 inne; danach, bis 1485, wurde es vom
König auf Zeit oder auf Lebenszeit verliehen.
Der (tatsächlich fungierende) Vertreter des Chamberlain of England war der King's Chamberlain, er
hatte die organisatorische, aber nicht die finanzielle Leitung der
königlichen Kammer inne.
In der Hofordnung von 1471-1472
erscheinen beide Chamberlain's, der erstgenannte Chamberlain of England als Great Chamberlain of England. Er erschien nur zu den
fünf Hauptfesten des Jahres am englischen Hof.
Der King's Chamberlain hatte
dagegen aufgrund seines Ansehens und seiner Nähe zum König
großen Einfluß auf die Staatsangelegenheiten.
Als
Stellvertreter des King's Chamberlain William
Lord Hastings (†
1483) erscheint in der Hofordnung
von 1471-1472 Sir Roger Ree.
Seit 1447 hatte jedoch William
de la
Pole, Markgraf und
später Herzog von Suffolk,
der
nach seinem Rücktritt vom Amt des Mundschenks im Hofhalt die
Würde des Chamberlain of England erhielt, einen
allmächtigen Einfluß am Hof. Einem Bittsteller konnte aber
am ehesten der King's Chamberlain.
Zugang zur Person des Königs verschaffen; daher war allein seine
Unterschrift unter einer Bittschrift im späten Mittelalter ein
probates Mittel, um die königliche Billigung anzuzeigen.
B.P. Wolffe