CHAMBERLAIN


Lexikon des Mittelalters:
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Chamberlain
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königliches Hofamt in England
Die erste überlieferte Erwähnung des Ch
amberlain of England erfolgte in einer Urkunde König Heinrichs I., in welcher dem Aubrey de Vere, dem späteren Earl of Oxford, und seinen Erben die Würde des obersten Chamberlain für ganz England verliehen wurde, so wie sie Robert Malet innehatte.
In der »Constitutio Domus Regis« (zwischen 1135 und 1139 zusammengestellt) erscheint dieses Hofamt unter den sechs wichtigsten und am höchsten dotierten königlichen Ämtern, es war aber vielleicht schon nach dem Tod König Wilhelms I. im Zuge der Herrschafts- und Verwaltungsteilung zwischen England und der Normandie geschaffen worden. Seit der Verbannung von Robert Malet im Jahre 1106 zunächst vakant, stellte das Amt danach eine Sinekure dar. Nominell mit der Sorge für die königliche Kammer betraut, amtierte der Ch
amberlain nur bei offiziellen Anlässen, einschließlich der Krönungsfeiern, wobei er dem König vor und nach dem Bankett Wasser in einer silbernen Schale reichte. Die Earls of Oxford hatten dieses Ehrenamt bis zur Ächtung Roberts de Vere im Jahre 1388 inne; danach, bis 1485, wurde es vom König auf Zeit oder auf Lebenszeit verliehen.
Der (tatsächlich fungierende) Vertreter des Ch
amberlain of England war der King's Chamberlain, er hatte die organisatorische, aber nicht die finanzielle Leitung der königlichen Kammer inne.
In der Hofordnung von 1471-1472 erscheinen beide Ch
amberlain's, der erstgenannte Chamberlain of England als Great Chamberlain of England. Er erschien nur zu den fünf Hauptfesten des Jahres am englischen Hof.
Der King's Ch
amberlain hatte dagegen aufgrund seines Ansehens und seiner Nähe zum König großen Einfluß auf die Staatsangelegenheiten.
Als Stellvertreter des King's Ch
amberlain William Lord Hastings ( 1483) erscheint in der Hofordnung von 1471-1472 Sir Roger Ree.
Seit 1447 hatte jedoch William de la Pole, Markgraf und später Herzog von Suffolk, der nach seinem Rücktritt vom Amt des Mundschenks im Hofhalt die Würde des Ch
amberlain of England erhielt, einen allmächtigen Einfluß am Hof. Einem Bittsteller konnte aber am ehesten der King's Chamberlain. Zugang zur Person des Königs verschaffen; daher war allein seine Unterschrift unter einer Bittschrift im späten Mittelalter ein probates Mittel, um die königliche Billigung anzuzeigen.
B.P. Wolffe