Einziger Sohn des Königs
Sancho III. von Kastilien und der Blanka
von Navarra, Tochter von König
Garcias IV.
Lexikon des Mittelalters: Band I Spalte 395
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Alfons VIII., König von Kastilien seit 1158
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* 1155, + 1214
Soria Gutierre-Munoz
Sohn von Sancho III. und der Blanca von Navarra, die bei der Geburt starb
oo 1170 Eleonore, Tochter Heinrichs II. von England
Während seiner Minderjährigkeit (bis 1169) herrschten
anarchische Verhältnisse, da sich die beiden mächtigsten kastilischen
Familien, die CASTRO und die LARA, Vormundschaft und Regentschaft für
den jungen König streitig machten. In diese Auseinandersetzungen griff
auch König Ferdinand II. von Leon
ein, der eine Zeitlang die Vormundschaft über seinen Neffen ausübte.
Alfons'
Gemahlin
brachte als Mitgift die Grafschaft Gascogne in die Ehe und empfing als
Morgengabe zahlreiche kastilische Gebiete. Die Hauptsorge des Königs,
der von den Chronisten als tapfer, gläubig, gerechtigkeitsliebend
und Freund der Künste geschildert wird, galt dem Kampf gegen die ALMOHADEN,
den er jahrzehntelang mit wechselndem Erfolg führte. Schließlich
war er führend am großen Sieg der Kastilier, Navarresen, Katalanen
und Aragonesen bei Las Navas de Tolosa (1212) beteiligt. Die Beziehungen
zwischen Kastilien und Aragon waren während seiner Regierung zumeist
freundlich und festigten sich durch den Vertrag von Cazola (1179), der
die Zonen der Expansion im islamischen Spanien festlegte. Dagegen war das
Verhältnis zu Leon und Navarra oft gespannt. Einer der wichtigsten
Erfolge Alfons' war die Eingliederung
von Alava und Guipuzoca, wobei er von Teilen der Basken unterstützt
wurde. Seine Versuche, die Grafschaft Gascogne als Mitgift seiner Frau
dauernd in Besitz zu nehmen, hatten jedoch keinen Erfolg. - Im geistlichen
Bereich kennzeichnete Treue gegenüber dem Papst seine Politik; er
stellte untergegangene Bistümer (Albarracin, Cuenca) wieder her, unterstützte
die monastische Bewegung, in deren Gefolge neue Orden wie Predigerorden
und Barfüßer erschienen, die nächst Zisterziensern und
Prämonstratensern die größte Bedeutung erlangten. Ebenso
förderte er nachhaltig die Ritterorden. Die Ansätze auf dem Gebiet
der Bildungspolitik waren zunächst durch den Ausbau von Domschulen,
in einer späteren Phase durch Universitäten gekennzeichnet. Bedeutend
als Gesetzgeber und im Bereich des Landesausbaus, verlieh Alfons
VIII. der Edle vielen Gemeinden Stadtrechte, von denen das Recht
von Cuenca besondere Bedeutung und in der Folgezeit große Verbreitung
erlangte.
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Brandenburg Erich: Tafel 16 Seite 33
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"Die Nachkommen Karls des Großen"
XIV. 330. Alfons VIII., König von Castilien
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* 1155 11. XI., + 1214 22. IX. oder 6. X.
Gemahlin: 1170 Eleonore, Tochter König Heinrichs
II. von England (siehe XIV 119)
+ 1214 31. IV.
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Alfons VIII. der Edle
folgte 1158 seinem Vater und mußte nach verheerenden Bürgerkriegen
gegen den Onkel und verschiedene Adelsclans (DE LARA und DE CASTRO) Estremadura
abtreten, Saragossa an Aragon zurückgeben und auf die Hoheit über
Portugal und Navarra verzichten. 1169 wurde er für volljährig
erklärt, um die Forderungen seines Onkels besser abblocken zu können.
Er grenzte mit Aragon die Interessen ab, verzichtete auf Valencia-Murcia
und nahm nach Festigung seiner Stellung die Reconquista wieder auf, gewann
unter anderem Alarcos, Cuenza und Reyna und erlitt durch die Niederlage
in der Schlacht bei Alarcos 1195 einen empfindlichen Rückschlag. Er
gewann 1188 Estremadura und ganz Kastilien zurück, sicherte sich eine
Hoheit über Leon, gründete die Universität Salamanca, behauptete
Toledo und ging nach Friedensschlüssen mit Navarra, Portugal und Aragon
wieder zur Offensive über. In der Schlacht bei Las Navas de Tolosa
am 16.7.1216 schlugen die christlichen Heere die ALMOHADEN
vernichtend, womit der völlige Verfall des ALMOHADEN-Reiches
eingeleitet wurde. Alfons VIII. eroberte
Alcarez und besetzte 1206 die Gascogne als Erbteil seiner Frau.
1177
oo Eleonore von England, Tochter des Königs
Heinrich II.
13.10.1162-21.9.1214
(13.10.1162-21.10.1214) Decker-Hauff
10 Kinder:
Blanka
4.3.1188-30.11.1252
23.4.1200
oo Ludwig VIII. König von Frankreich
5.9.1187-8.11.1226
Urraca
-3.11.1220
1206
oo Alfons II. König von Portugal
23.4.1185-25.3.1223
Eleonore
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1244
6.2.1221
oo Jakob I. König von Aragon
- 1229 22.2.1208-27.7.1276
Konstanze Äbtissin von Las Huelgas
-
1243
Ferdinand Erbinfant von Kastilien
29.9.1189- 10.1211
Berengaria
1180-8.11.1246
1198
oo Alfons IX. König von Leon, ihr Onkel
1171-24.9.1230
Heinrich I. König von Kastilien
14.4.1204-6.6.1217
Literatur:
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Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen
Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 16 Seite 33 -
Ehlers
Joachim/Müller Heribert/Schneidmüller Bernd: Die
französischen Könige des Mittelalters. Von Odo bis Karl VIII.
888-1498. Verlag C. H. Beck München 1996 Seite 160,168,176 - Engels,
Odilo: Die Staufer. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln 1972,
Seite 99,108 - Ennen, Edith: Frauen im Mittelalter. Verlag C.H.
Beck München 1994, Seite 132 - Vones Ludwig: Geschichte der
Iberischen Halbinsel im Mittelalter 711-1480. Reiche - Kronen - Regionen.
Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1993 Seite 95-104,113,115,118,121,127,144
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Vones Ludwig:
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„Geschichte der Iberischen Halbinsel“
Mit der Minderjährigkeit Alfons'
VIII. begann in Kastilien und Leon eine große Epoche für
diejenigen Adelsgeschlechter, die es seit den Zeiten Urracas erreicht hatten,
die Vielzahl der Familien kleinerer Grafen und anderer Amtsträger
am Königshof auszuschalten und dort die führende Stellung zu
usurpieren. Zu diesen Geschlechtern, deren Königsnähe zu irgendeinem
Zeitpunkt ihrer Geschichte durch engere verwandtschaftliche Bande zur Herrscherdynastie
bzw. die Ausübung eines bedeutenderen Hofamtes begründet oder
zumindest gefestigt worden war, gehörten natürlich die LARA.
Sie stellten aus ihrer Mitte mit Manrique Perez de Lara und Nuno Perez
de Lara, deren Mutter aus dem Hause der Grafen von Traba und Trastamara
stammte, nacheinander die Regenten von Kastilien. Dabei konnten sie auf
die Unterstützung verschiedener Familien - darunter die AZA, Nachkommen
des Garcia Ordonez von Najera und der Eva Perez de Traba (aus der 1. Ehe
der gerade erwähnten LARA-Mutter), die CAMERO, die GIRON, die GUZMAN
und die MANZANEDO - zählen, mit denen sie auf die eine oder andere
Weise näher verwandt waren. Als unangenehme Konkurrenz wurden den
LARA durch Ferdinand II. die CASTRO
zugesellt, die mit Guiterre Fernandez de Castro den Erzieher des kleinen
Alfons
stellten. Ursprünglich Herren von Castrojeriz, hatten die CASTRO sich
des Drucks der LARA, ihrer mächtigen Rivalen, zu erwehren, bevor sie
sich im Königsdienst eine neue Machtposition aufbauen und schließlich
in der Extremadura Leonesa und Galicien umfangreiche Güterkomplexe
erwerben konnten. Ihre Stellung war endgültig konsolidiert, als Fernando
Rodriguez de Castro 1162/64 eine leibliche Tochter Alfons'
VII. aus seinem Verhältnis mit einer CASTRO-Tochter zur
Frau erhielt.
Dem CASTRO-Block gehörten schließlich wichtige
Nachkommen des vormals hauptsächlich im Gebiet von Valladolid begüterten
Pedro Ansurez, unter anderem die TELLES DE MENESES von Tordesillas, und
vor allem das verschwägerte Geschlecht der HARO an, das einst seinen
Machtschwerpunkt in Najera hatte und dort von Garcia Ordonez nach Alava,
Vizcaya und Guipuzcoa ausweichen mußte, bevor er seine alte Herrschaftspositionen
wiedererringen und zum eigentlichen Rivalen der LARA aufsteigen konnte.
Die politischen und besitzgeschichtlichen Querverbindungen aufzeigen zu
wollen, die zwischen diesen Geschlechtern und den um sie zentrierten Gruppierungen
bis zu ihrem allmählichen Verschwinden im 13. und 14. Jahrhundert
existierten und neu geschaffen wurden, hieße in das verzweigte Labyrinth
der kastilisch-leonesischen Adelsbeziehungen einzudringen, deren verfassungsgeschichtliche
Grundlagen, die bis in die Zeit der Landnahme zurückreichen, bis heute
noch nicht genügend geklärt sind. Auf jeden Fall wurde das Königtum
durch diese verdeckten Gegensätze, die sich in heftigen inneren Auseinandersetzungen
bis hin zum offenen Bruch enltuden, in seiner Handlungsfreiheit eingeschränkt.
Aufgrund dieser Entwicklung war die Königsgewalt,
deren direkter Zugriff auf den einzelnen Adligen sich immer schwieriger
gestaltete, zu vorsichtigem Taktieren gezwungen, konnte andererseits jedoch,
wie die Minderjährigkeit Alfons' VIII.
zeigte, diese Situation auch zur Machtsteigerung nutzen. So sollte dem
König von Leon die vorübergehende unmittelbare Ausübuung
der Vormundschaft, die durch das Bündnis mit den CASTRO ermöglicht
wurde, vornehmlich dazu dienen, den Ifantazga, dessen Schwergewicht in
der Tierra de Campos lag und der nach dem Tod seiner Tante Sancha
(1159) herrenlos geworden war, mit wechselndem Glück an sich zu bringen.
Den Erfolg des leonesischen Königs im politischen Spiel dokumentierte
sein Einzug in Toledo am 9. August 1162, ohne dass damit der Adel, dessen
Machtgeflechte beide Reiche umspannten, in die Knie gezwungen worden wäre.
Unter diesen Voraussetzungen im Innern der Reiche gewann dann ein weiterer
Gesichtspunkt zunehmend an Bedeutung.
Als sich die Lage in Kastilien immer mehr zuspitzte und
die Unterstützung Ferdinands II.
für die CASTRO problematischer wurde, begann der leonesische König
außenpolitisch Rückhalt zu suchen, indem er gegenüber Portugal
eine Kehrtwendung machte und gar dem dortigen, hartnäckig befehdeten
Königtum die Anerkennung nicht länger verweigerte. Der Ausgleich
mit Portugal wurde 1165 durch die Heirat Ferdinands
II. mit der Infantin Urraca
besiegelt, und es ist kein Zufall, dass in diesem Jahr der Titel rex Hispaniarum
auftaucht. Zuvor hatte der leonesische König bereits am 27. September
1162, also unmittelbar nach seiner Machtergreifung in Toledo sowie dem
Tod Raimund Berengars IV., mit Alfons II. von
Aragon die Übereinkunft von Agreda geschlossen, wodurch
die Absicht einer Heirat mit Ferdinands
Halbschwester Sancha und die Abweisung
der mittlerweile von Navarra erhobenen Ansprüche auf Gebiete in Kastilien
und Aragon bekräftigt wurden.
Dem unmündigen Alfons VIII.
mußte es immer schwerer fallen, gegen die Position anzukämpfen,
die sich Ferdinand II. unter Ausnutzung
seiner weitgespannten Beziehungen aufbaute. Als er indes am 11. November
1169 die Volljährigkeit erreichte und schrittwesie unter der Ägide
der LARA eine eigenständige Politik in die Wege leitete, bis er 1177
nach dem Tod des Nuno Perez die ungeteilte Macht ausüben konnte, gelang
es ihm rasch, in das sich anspinnende große Spiel der Mächte
einzusteigen. Im Jahr 1170 schloß er in Zaragoza einen Beistandspakt
mit Alfons II. von Aragon gegen jedermann
mit Ausnahme des englischen Königs. Darüber hinaus errang er
durch die Vermittlung des aragonesischen Königs die Hand der englischen
Königs-Tochter Eleonore, die ihm nicht nur schon 1171 eine
nach ihrer katalanischen Großmutter genannte Tochter Berenguela
schenkte, sondern durch die Gascogne als Dotum einbrachte. Da 1174 die
Ehe zwischen Alfons II. und Sancha
von Kastilien-Leon endlich vollzogen wurde, ergab sich eine
Bündniskonstellation zwischen Kastilien, Aragon und England, die auf
der Iberischen Halbinsel zum einen gegen Navarra gerichtet war, zum anderen
eine Spitze gegen Leon hatte. Obwohl Ferdinand
II. zu dieser Zeit heftige Auseinandersetzungen mit Portugal
um Badajoz führte, hatte er zeitweilig eine Koalition zustande gebracht,
der neben Leon und Portugal noch Ibn Mardanis angehörte und die bis
zu ihrem Zusammenschluß eine konkrete Bedrohung für Kastilien
und Aragon darstellte. Eindeutig versuchten zu dieser Epoche die Reiche
angesichts eines zunehmend selbstbewußter und im Sinne seiner Eigeninteressen
handelnden Adelsstandes, ihre Ziele durch die kurzfristige, zweckgerichtete
Vereinigung ihrer Kräfte durchzusetzen. Dabei bedienten sie sich einer
intensiven Heiratspolitik, um ihre Bündnispolitik rechtlich zu untermauern
- eine Erscheinung, die nicht nur auf der Iberischen Halbinsel, sondern
im gesamten Abendland festzustellen ist.
Nicht zum geringsten der Wirksamkeit der Ritterorden
waren in den letzten Dekaden des 12. Jahrhunderts die Erfolge bei der Eroberungs-
und Repoblacionspolitik zu verdanken, so zum Beispiel 1177 die Einnahme
von Cuenca. Gerade auf diesem Gebiet bildete indes der am 20. März
1179 zwischen Alfons VIII. und Alfons
II. von Aragon geschlossene Doppelvertrag von Cazola einen entscheidenden
Einschnitt. Wie schon einige Male zuvor wurde eine Teilung des muslimischen
Spaniens und eine daraus resultierende Abgrenzung der Reconquistazonen
vereinbart, die Aragon die Reiche von Valencia und Denia bis Calpe sowie
die Territorien von Jativa und Biar zugestand, den Zugriff Kastiliens andererseits
alles reservierte, was über den Hafen von Biar hinausreichte, worunter
in der Hauptsache das Reich von Murcia zu verstehen ist. Doch anders als
in Tudjem sah die neue Übereinkunft keine Verpflichtung des aragonesischen
Königs mehr zur Lehnsnahme für die eroberten Regionen vor, wohl
aber im Rahmen eines zweiten Abkommens eine gegenseitige Beistandspflicht,
die sich insbesondere gegen den König von Navarra richtete. Beide
Herrscher erkannten also jeweils den gleichen Rang des anderen an und brachten
dies durch gegenseitige Lehnsbindung zum Ausdruck - ein nicht zu übersehendes
Anzzeichen dafür, dass der aus der imperator-Idee fließende
Hegemonialanspruch endgültig aus dem politischen Kalkül der spanischen
Reiche verschwunden war.
Es erstaunt in diesem Zusammenhang wenig, dass zum einen
das Papsttum im selben Jahr das portugiesische Königtum durch das
Privileg Manifestis probatum, das sich als Gewährung der 1143 vorgetragenen
Bitte verstand, offiziell anerkannte, man zum andern in Aragon 1180 aufhörte,
die Urkunden nach den Herrscherjahren der französischen Könige
zu datieren. Eine wichtige Vorstufe für den Vertrag von Cazola war
bereits ein Pactum über dieselben Interessen gewesen, das bei einer
Zusammenkunft vor Cuenca 1177 besprochen worden und in dem ebenfalls weder
von einer Vasallität Aragon für das Reich von Zaragoza noch für
seine Eroberungen in den Gebieten von Valencia oder Murcia die Rede war.
Hingegen führt eine direkte Linie von Cuenca über Cazola hin
zum Vertrag von Najera-Logrono zwischen Kastilien und Navarra (15. April
1179), in dem der navarresische König gezwungen war, die seit langem
erhobennen Gebietsforderungen des kastilischen Nachbarn weitgehend zu erfüllen.
Konnte Alfons VIII. in
den Jahren nach der Einigung von Cazola aus einer Position der Stärke
heraus operieren und in kriegerischen Auseinandersetzungen mit
Ferdinand II. seinen Vorteil suchen, so steuerte das leonesische
Königreich auf eine schwere Nachfolgekrise zu. Als
Ferdinand II. am 22. Januar 1188 in Benavente starb, hinterließ
er zwei Söhne von zwei verschiedenen Gemahlinnen. Der ältere,
der 1171 geborene Alfons, stammte aus
seiner 1. Ehe mit Urraca von Portugal,
die 1175 wegen zu naher Verwandtschaft annulliert worden war. Der jüngere,
wohl postum geborene Sohn Sancho stammte
von seiner kastilischen Geliebten Urraca Lopez
de Haro, die er 1187 geheiratet hatte und deren Brüder
an Schaltstellen des leonesischen Reiches saßen. Urraca
Lopez bestritt die Legitimität des Erstgeborenen, um ihrem
Sohn den Thron zu sichern, und fand bei Alfons
VIII. bereitwillige Unterstützung.
Der kastilische König marschierte sogleich in Leon
ein und, begünstigt durch die aufständischen HARO und ihre Parteigänger,
eroberte er Coyanza. In dieser bedrohlichen Situation blieb dem jungen
Alfons IX. nichts anderes übrig, als auf den April 1188
einen außerordentlichen Hoftag nach Leon einzuberufen und damit die
ersten Cortes abzuhalten, auf denen auch den Vertretern der Städte
ein Mitspracherecht eingeräumt wurde. Der leonesische König erhielt
die angestrebte Unterstützung und konnte Alfons
VIII. bei der Belagerung von Soto Hermoso im Mai zum Einlenken
bewegen. Der wirkliche Gewinner der ganzen Wirren war indes der Adel, der
wichtige Zugeständnisse verbuchen konnte. Auf den Cortes von 1188
mußte Alfons IX. weitreichende
Decreta über das bindende Mitspracherecht der Bischöfe, Adligen
und boni homines bei grundlegenden politischen und rechtlichen Verfügungen
verbriefen, denen die spanische Forschung den Stellenwert einer leonesischen
Carta Magna einräumt. Die Kernbestimmung sah vor, dass der König
weder über Krieg und Frieden noch über eine Streitsache ohne
Beratung mit den sogenannten Gruppen - per quorum consilium debeo regi
- eine Entscheidung treffen sollte - fürwahr eine bisher nicht selbstverständliche
Einschränkung der königlichen Regierungsgewalt. Trotz aller Bemühungen
von seiten Alfons IX. war ein Eklat,
der das Verhältnis der beiden Reiche zueinander langfristig vergiften
sollte, nicht abzuwenden. Denn auf dem als Versöhnungszeremonie gedachten
Hoftag von Carrion vollzog Alfons VIII.
nicht nur die Schwertleihe des bis dahin unmündigen Alfons,
dem die Heirat mit einer Tochter des kastilischen Königs in Aussicht
gestellt war, sondern er verlangte zusätzlich von seinem Vetter nach
altem Lehnsbrauch das osculum, den feierlichen Handkuß, was als symbolische
Geste der Unterordnung verstanden werden konnte. Dieser Akt, der auf leonesischer
Seite allgemein als Erniedrigung empfunden wurde und jedermann das wiedererwachte
Streben Kastiliens nach einer Vormachtstellung vor Augen führte, gab
Anlaß zu einer langwierigen Feindschaft, obwohl er im Grunde genommen
nur auf jene Bestimmungen des Vertrages von Sahagun zurückverwies,
die sich auf die Nachfolge im Reich des Partners bei Kinderlosigkeit bezog.
Hinter diesen Vorgängen von hoher symbolischer Bedeutung
verschwand fast die zwei Monate später parallel dazu geschlossene
Ehe zwischen der 8-jährigen kastilischen Erb-Tochter Berenguela
und dem schwäbischen Herzog Konrad von Rothenburg,
einem Sohn BARBAROSSAS, durch die Kastilien
in das Bündnissystem des staufischen Kaisers
einbezogen werden sollte. Auch Konrad
wurde
durch Alfons VIII. mit dem Schwert
umgürtet und mußte ihn als potentieller Nachfolger im Reich
Mannschaft leisten. Allerdings verließ der STAUFER
den kastilischen Königshof unmittelbar danach, und die Ehe wurde 1196
unter veränderten politischen Bedingungen annulliert. Es konnte nicht
ausbleiben, dass die öffentlich demonstrierte Machtstellung Kastiliens
das Verhältnis zu den anderen christlichen Reichen belastete. Während
Alfons
VIII. nach einer kurzen Atempause wieder seine Beziehungen zum
leonesischen Adel in Leon aufnahm, distanzierte sich Alfons
IX. von seinem Heiratsversprechen, da es aufgrund des zu nahen
Verwandtschaftsgrades gegen die kanonischen Vorschriften verstoße.
Gleichzeitig suchte er bei König Sancho I.
von Portugal Rückhalt, der wiederum ein Wiederaufleben
jener sein Reich betreffenden Bestimmungen des Vertrages von Sahagum befürchtete,
und schloß 1191 mit der Infantin Teresa von Portugal die Ehe. In
diesem Zusammenhang soll er sogar soweit gegangen sein, gegenüber
dem portugiesischen König für sein Reich eine Verpflichtung in
lehnsrechtlicher Form durch die Leistung eines Horminium anerkannt zu haben!
Es stellt sich indessen die Frage, ob nicht ein ähnlicher Vorgang
wie 1179 in Cazola zwischen Kastilien und Aragon vorlag und nicht der leonesische
und portugiesische König bei dieser Gelegenheit durch die Leistung
eines beidseitigen Horminium ihren Gleichrang auf der staatsrechtlichen
Ebene zum Ausdruck gebracht haben. Da bereits 1190 eine Annäherung
zwischen Alfons II. von Aragon und
Sancho
VI. von Navarra stattgefunden und in einem gegenseitigen Hilfeversprechen
gegen Kastilien zu Borja (7. Septenber 1190) ihren Ausdruck gefunden hatte,
stand einem Dreibund der Könige von Leon, Portugal und Aragon, der
unter ausdrücklicher Betonung der parentela et sanguinis linea am
12. Mai 1191 in Huesca zustande kommen sollte, nichts mehr im Wege.
Dieser Pakt, dessen defensiver Charakter zwar oft beschworen,
jedoch nicht zweifelsfrei nachgewiesen wurde, war natürlich gegen
Kastilien gerichtet und verpflichtete die drei Herrscher zur vorherigen
Beratung und einvernehmlichen Zustimmung, bevor ein Krieg geführt
oder ein Friede (mit Kastilien) geschlossen wurde. Alfons
VIII. bertrachtete jedenfalls diesen Zusammenschluß zurecht
als unversöhnliche Kampfansage und zwang den aragonesischen König,
der sich in Abstimmung mit seinen Vertragspartnern als Speerspitze gegen
das Nachbarreich zur Verfügung gestellt hatte, durch einen Angriff
zum Rückzug, während seine gleichzeitigen Vorstöße
gegen almohadische Stellungen (Jean, Cordoba) ebenfalls von Erfolg gekrönt
waren.
In den Jahren 1194 bis 1196 trat in dem stetig undurchsichtiger
werdenden Spiel der spanischen Mächte, die im Grunde genommen seit
dem Ausklang der Kaiseridee auf der Suche nach einem neuen, das politische
Miteinander gestaltenden Ordnungsprinzip waren, eine entscheidende Wende
ein. Durch unvorhersehbare Ereignisse wie den Tod der Könige von Navarra
und Aragon wurden die Blockbildungen aufgeweicht und andere Konstellationen
ermöglicht, aber vor allem machte sich allmählich ein Wechsel
auf dem Papstthron bemerkbar. Diesen hatte 1191 mit Coelestin III. ein
Mann bestiegen, der einst (1154/55,1172-1174) als Kardinallegat Hyacinth
die Verhältnisse auf der Iberischen Halbinsel aus eigener Anschauung
genauestens kennengelernt hatte und dessen Anliegen seither ein gemeinsamer
Kreuzzug der spanischen Reiche gegen den islamischen Süden gewesen
war. Die Handschrift des neuen Papstes machte sich in der spanischen Politik
nachhaltig bemerkbar, als er auf der Auflösung der Ehe Alfons'
IX. mit der portugiesischen Infantin bestand und diesen zwang,
seine Gemahlin zu verlassen, obwohl er mit ihr mittlerweile einen Sohn
und zwei Töchter hatte. Coelestin III. setzte damit das ihm allein
zustehende Recht zur Erteilung oder - wie im vorliegenden Fall - zur Verweigerung
einer kirchlichen Dispens bei zu naher Verwandtschaft als politisches Machtmittel
ein, um die in Huesca hervorgehobene parentela et sanguinis linea aufzubrechen
und die politischen Verwicklungen einer Lösung in seinem Sinne zuführen
zu können.
In welche Richtung die päpstlichen Vorstellungen
gingen, zeichnete sich am 20. April 1194 ab, als der 1192 entsandte Kardinallegat
Gregor von Sant'Angelo durch die Vermittlung des Vertrages von Tordehumos
eine Annäherung zwischen Kastilien und Leon einleitete. Während
Alfons
VIII. besetzte leonessiche Gebiete restituierte und zwischen
Leon und Portugal die einstigen Hochzeitsgaben entflochten wurden, gestand
Alfons
IX. in stillschweigender Fortführung der Überlegungen
von Sahagun und Carrion dem Kastilier zu, das Königreich Leon, falls
er ohne Erben sterben sollte, Kastilien nach Auflösung der Lehnsbindung
gegenüber dem portugiesischen König inkorporieren zu dürfen.
Todehumos bildete eine wichtige Etappe auf dem Weg zur untrennbaren Vereinigung
von Kastilien und Leon. Auch gegenüber Aragon brachte Coelestin III.
seine unbestreitbare Autorität zur Geltung und mahnte Alfons
II. zur gleichen Zeit, angesichts der almohadischen Bedrohung
eine Politik der Verständigung einzuschlagen und das Ziel der spanischen
Einheit im Maurenkampf an die erste Stelle zu rücken.
Die Solidarität der christlichen Reiche war schon
bald gefordert, als die ALMOHADEN unter
Abu
Yusuf Ya'qub al-Mansur (1184-1199) nach einigen Rückschlägen
einen großen Feldzug gegen Kastilien unternahmen. Da Alfons
VIII. das Eintreffen der sich wenig zügig voranbewegenden
Verstärkungen aus Leon nicht abwartete, erlitten die christlichen
Kontingente am 19. Juli 1195 bei Alarcos-Congosto eine vernichtende Niederlage,
die für die Araber den letzten bedeutenden Sieg auf der Iberischen
Halbinsel darstellen sollte. Die Katastrophe von Alarcos, durchaus mit
az-Zallaqa vergleichbar, ließ die nur mühsam begrabenen Feindschaft
zwischen Kastilien und Leon wieder in alter Heftigkeit aufflammen. Alfons
IX. ging schließlich sogar soweit, zur eigenen Rückendeckung
ein gegen das Nachbarreich gerichtetes Bündnis mit den ALMOHADEN
zu besiegeln und zumindest mit Hilfestellung des Königs von Navarra
und Duldung durch den portugiesischen Herrscher in die Tierra de Campos
einzufallen.
Der Tod Alfons' II. von Aragon
(25.
April 1196), der als einziger nach einem Asugleich suchte, wurde begleitet
vom Eingreifen Coelestins III., der dem Navarresen endlich den Königstitel
zuerkannte, Alfons IX. exkomunizierte
und die Einwohner von Leon, alllerdings ohne tiefgreifende Wirkung, von
ihrem Treueid entband, um eine neue christliche Koalition zu erzwingen.
Unabhängig davon sollte allein schon der Tod des aragonesischen Königs
genügen, um die Position Alfons' VIII.
zu stärken, denn sein Witwe, Tochter Alfons'
VII. und der Königin Rica,
sowie sein Sohn und Nachfolger Peter II.
neigten aus eigenen, anti-kapetingischen Bündniserwägungen heraus
der kastilischen Sache zu. Diese neue Konstellation der Kräfte, die
durch eine Annäherung zwischen Aragon und Toulouse im Languedoc ergänzt
wurde, fand in wechselvollen Kämpfen zwischen einer Allianz der Reiche
Aragon, Kastilien und Portugal sowie dem mit den ALMOHADEN
verbündeten Leon ihren Ausdruck. In einem Zustand weitgehender Erschöpfung
suchte man letztlich die Lösung des kriegerisch nicht zu entscheidenden
Konflikts auf Betreiben der Königin Eleonore
in einer Heirat Alfons' IX. mit
Berenguela von Kastilien, deren Ehe mit Konrad
von Rothenburg längst aufgelöst worden war. Obwohl
dieser Verbindung der Makel zu naher Verwandtschaft anhaftete und unklar
ist, ob während der Verhandlungen ein päpstliches Versprechen
auf Erteilung der nötigen Dispens eingeholt wurde, wurde die Eheschließung,
gewiß begleitet von der Hoffnung, schleunigst einen männlichen
Nachkommen zu erhalten, im Dezember 1197 in Valladolid vollzogen. Berenguela
erhielt als Mitgift die lange umkämpften Grenzfestungen und Gebiete,
die arras Alfons' IX., also die ogligatorischen
Schenkungen des Bräutigams an die Braut, bestanden in Burgen in Leon
und Galicien.
Unvorhersehbar war zu diesem Zeitpunkt ein Wandel in
der päpstlichen Politik, der durch den Tod Coelestins III. am 8. Januar
1198 und die Nachfolge Innocenz' III. ausgelöst werden sollte. Da
für den Pontifikat Innocenz' III. eine zunehmende Verfestigung des
Rechtsdenkens an der römischen Kurie kennzeichnend ist und Grundlage
für alle politischen Entscheidungen neben theologischen Überlegungen
das kanonische Recht wurde, ging in Zukunft der Haltung des Papstes gegenüber
den spanischen Reichen eine gewisse Flexibilität ab, die noch die
Maßnahmen Coelestins III. vorteilhaft ausgezeichnet hatte. Leidtragender
dieser Entwicklung sollte zunächst Navarra werden, das nach der Annäherung
zwischen Kastilien und Leon wieder zum beliebten Ziel expansiver Bestrebungen
wurde. Am 20. Mai 1198 wurde das Königreich durch den Vertrag von
Calatayud zwischen Kastilien und Aragon in Wiederaufnahme der ehemaligen
Regelungen von Cazola fast in N-S-Richtung aufgeteilt, wobei durch den
nachfolgenden Angriff ein frühes Schutzversprechen Coelestins III.
einfach beiseite geschoben wurde. Bezeichnenderweise scheiterte ein Einvernehmen
zwischen Navarra und Aragon daran, dass der Papst gegen die damit verbundene
Eheschließung zwischen Teresa, der Schwester König
Sanchos VII., und Peter II. von Aragon
wegen zu naher Verwandtschaft Einspruch erhob. Die Folge war eine Fortsetzung
der kriegerischen Auseinandersetzungen, deren Ergebnis zuletzt die endgültige
Inkorpotation von Alava und Guipuzcoa in das kastilische Reich sein sollte.
Angesichts dieser Haltung in der Frage von Verwandtschaftsehen konnte die
Verbindung zwischen Alfons IX. und
Berenguela
an der Kurie natürlich nur auf Ablehnung stoßen. So kam es,
dass der päpstliche Kardinallegat Rainer die Auflösung der Ehe
verfügte. Als Alfons IX. dieser
Aufforderung nicht folgen wollte, entschied ein Legatenkonzil in Salamanca
1201 ebenfalls auf Trennung und drohte die Exkommunikation an. Dennoch
sollte es bis 1204 dauern, bevor sich die Ehepartner, die inzwischen vier
Kinder miteinander hatte, dazu entschließen konnten, dem kirchlichen
Gebot Folge zu leisten, wofür sie im Gegenzug von der Exkommunikation
gelöst wurden. Dieser Schritt stürzte Leon und Kastilien erneut
in langwierige Streitigkeiten um die Rückerstattung der arras, doch
auch die übrigen Reiche auf der Iberischen Halbinsel boten zu dieser
Zeit ein Bild allgemeiner Zwietracht.
Erst die wachsende Bedrohung durch die ALMOHADEN
schmiedete die christlichen Herrscher wieder enger zusammen - Kastilien
und Leon fanden 1206 in Cabreros zu einem Ausgleich, indem der Infant
Ferdinand, der spätere Ferdinand
III., die strittigen arras seiner Mutter als Tenencia erhielt
und dafür seinem Vater das Homagium leisten mußte. Kastilien
und Navarra schlossen am 29. Oktober 1207 den Frieden von Guadalajara,
den der Kleriker Rodrigo Jimenez de Rada ebenso vermittelte wie das Versprechen
Alfons'
VIII., bei Peter II. ebenfalls
in diesem Sinne zu wirken, doch sollte es bis zur Übereinkunft von
Monteagudo zwischen Navarra und Aragon (10. Februar 1209) noch fast zwei
Jahre dauern. Damit war ein einträgliches Zusammengehen zwischen den
christlichen Reichen in greifbare Nähe gerückt. Die Einigung
zwischen den christlichen Reichen nahm 1209 vertragliche Formen an: bei
einem Treffen in Mallen (4. Juni) zahlte Sancho
VII. von Navarra an den in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
steckenden Peter II. von Aragon die
Summe von 20.000 Marevedis in Gold, und im Vertrag von Valladolid (27.
Juni) beschworen Alfons VIII. und Alfons
IX. die Vision eines friedlichen Zusammenlebens ihrer Reiche
für die nächsten 50 Jahre.
Der entscheidende Anstoß fehlte allerdings noch.
Er wurde gegeben durch den Fall von Salvatierra, der Hauptburg des Calatravaordens
bei Toledo, im September 1211. Obwohl der Infant Ferdinand von Kastilien,
ältester Sohn und Erbe Alfons' VIII.,
bereits 1210 das Kreuz genommen und Innocenz III. die spanischen Könige
aufgefordert hatte, ein gleiches zu tun, weckte erst der Verlust von Salvatierra
jene Emotionen, die die Voraussetzung für eine großangelegte
gemeinsam Aktion bildeten. Im Jahr 1210 hatte der Papst den Fehler begangen,
keinen Kreuzzugslegaten zu entsenden, und lediglich Kastilien zu schützen
versucht, indem er vorsorglich den Bann über jeden verhängt hätte,
der das Reich während des Kreuzzugsunternehmens angreifen sollte.
Als im Oktober 1211 ausgerechnet der kastilische Infant starb, konnte selbst
diese ungünstige Fügung den Lauf der Dinge nicht verändern,
da nun in ganz Europa der Kreuzzug gegen die ALMOHADEN
gepredigt und in Spanien die geistige Leitung den fähigen Rodrigo
Jimenez de Rada anvertraut wurde. Überwältigende Resonanz fand
die Propaganda allerdings nur in Kastilien, Navarra und Aragon, während
sich in Portugal ein Thronwechsel vollzog, der eine einheitliche Haltung
verhinderte, und Leon die Teilnahme an einer Gemeinschaftsaktion an die
Übergabe umstrittener Burgen als Vorbedingung knüpfte.
So geschah es, dass das Kreuzfahrerheer in drei Säulen
gegen die ALMOHADEN vorrückte,
wobei die als Vorhut fungierenden, aus den Regionen nördlich der Pyrenäen
stammenden Ritter Diego Lopez de Haro, dem Herrn von Vizcaya, geführt
wurden, die Navarresen von Sancho VII.,
die Katalanen und Aragonesen von Peter II. und
das kastilische Aufgebot von Alfons VIII.
Nachdem am 1. Juli die Rückeroberung von Salvatierra gelungen war,
kam es am 12. Juli bei Las Navas de Tolosa zur Entscheidungsschlacht. Der
überwältigende Sieg der Christen brach die Expansionskraft der
Araber ein für allemal und ließ ihre endgültige Vertreibung
von der Iberischen Halbinsel zu einer Frage der Zeit werden. Das erneute
Fehlen des leonesischen Königs im Konzert der christlichen Herrscher
hingegen, das wohl auch mit dem Unwillen
Alfons'
IX. zur Unterordnung zu erklären ist, ließ die letzte
Erinnerung an die einstmalige Führungsrolle verblassen.
Auf welch schwachem Fundament die Macht der Könige
von Kastilien und Leon indes ruhte, zeigte sich fernab vom Glanz der Maurensiege,
wenn es um die Frage der konkreten Herrschernachfolge ging. Zwar sollte
zuerst Alfons IX. mit dem Tod des Infanten
Ferdinand 1214 den Verlust des einzigen Sohnes aus seiner Verbindung
mit der portugiesischen Infantin zu beklagen haben, wodurch die männliche
Erbenlinie auf seine Söhne mit der Berenguela
verengt wurde. Doch wirkte sich zunächst das gleiche Mißgeschick
für Kastilien ungünstiger aus, nicht nur weil beim Tod Alfons'
VIII. am 5. Oktober 1214 sein einziger lebender Sohn
Heinrich
I. erst 10 Jahre alt war, sondern weil dieser bereits 1217 ebenfalls
verstarb. Die Reichsverweserschaft hatte während dieser Zeit bei Alvar
Nunez de Lara gelegen, der in der Folge eine eigenwillige Adelspolitik
betrieb. Denn obwohl Königin Berenguela zugunsten ihres ältesten
Sohnes Ferdinands auf ihre Rechte an
der Krone verzichtete, meldete Alfons IX.
seinerseits Ansprüche an und konnte sich dabei sowohl auf Alvar Nunez
als auch auf die Concejos der kastilischen Extremadura sowie der Transierra
stützen. Da der leonesische König primär an der Rückgewinnung
entfremdeter Gebiete interessiert war, konnte die bedrohliche Lage durch
Zugeständnisse besitzrechtlicher und wirtschaftlicher Art entschärft
werden. Durch den Vertrag von Leon (26. November 1217) entzog Berenguela
der kastilischen Opposition den Boden und ebnete ihrem Sohn den Weg zum
Thron, dem dieser als Ferdinand III. der Heilige
(1217-1252) bestieg.