Alfons VIII. der Edle                               König von Kastilien (1158-1214)
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11.11.1155-6.10.1214 (+ 22.9.1214 Ennen)
Soria         Guitierre-Munoz
 

Einziger Sohn des Königs Sancho III. von Kastilien und der Blanka von Navarra, Tochter von König Garcias IV.
 

Lexikon des Mittelalters: Band I Spalte 395
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Alfons VIII., König von Kastilien seit 1158
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* 1155, + 1214
Soria     Gutierre-Munoz

Sohn von Sancho III. und der Blanca von Navarra, die bei der Geburt starb

  oo 1170 Eleonore, Tochter Heinrichs II. von England

Während seiner Minderjährigkeit (bis 1169) herrschten anarchische Verhältnisse, da sich die beiden mächtigsten kastilischen Familien, die CASTRO und die LARA, Vormundschaft und Regentschaft für den jungen König streitig machten. In diese Auseinandersetzungen griff auch König Ferdinand II. von Leon ein, der eine Zeitlang die Vormundschaft über seinen Neffen ausübte. Alfons' Gemahlin brachte als Mitgift die Grafschaft Gascogne in die Ehe und empfing als Morgengabe zahlreiche kastilische Gebiete. Die Hauptsorge des Königs, der von den Chronisten als tapfer, gläubig, gerechtigkeitsliebend und Freund der Künste geschildert wird, galt dem Kampf gegen die ALMOHADEN, den er jahrzehntelang mit wechselndem Erfolg führte. Schließlich war er führend am großen Sieg der Kastilier, Navarresen, Katalanen und Aragonesen bei Las Navas de Tolosa (1212) beteiligt. Die Beziehungen zwischen Kastilien und Aragon waren während seiner Regierung zumeist freundlich und festigten sich durch den Vertrag von Cazola (1179), der die Zonen der Expansion im islamischen Spanien festlegte. Dagegen war das Verhältnis zu Leon und Navarra oft gespannt. Einer der wichtigsten Erfolge Alfons' war die Eingliederung von Alava und Guipuzoca, wobei er von Teilen der Basken unterstützt wurde. Seine Versuche, die Grafschaft Gascogne als Mitgift seiner Frau dauernd in Besitz zu nehmen, hatten jedoch keinen Erfolg. - Im geistlichen Bereich kennzeichnete Treue gegenüber dem Papst seine Politik; er stellte untergegangene Bistümer (Albarracin, Cuenca) wieder her, unterstützte die monastische Bewegung, in deren Gefolge neue Orden wie Predigerorden und Barfüßer erschienen, die nächst Zisterziensern und Prämonstratensern die größte Bedeutung erlangten. Ebenso förderte er nachhaltig die Ritterorden. Die Ansätze auf dem Gebiet der Bildungspolitik waren zunächst durch den Ausbau von Domschulen, in einer späteren Phase durch Universitäten gekennzeichnet. Bedeutend als Gesetzgeber und im Bereich des Landesausbaus, verlieh Alfons VIII. der Edle vielen Gemeinden Stadtrechte, von denen das Recht von Cuenca besondere Bedeutung und in der Folgezeit große Verbreitung erlangte.
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Brandenburg Erich: Tafel 16 Seite 33
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"Die Nachkommen Karls des Großen"

XIV. 330. Alfons VIII., König von Castilien
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                  * 1155 11. XI., + 1214 22. IX. oder 6. X.

Gemahlin: 1170 Eleonore, Tochter König Heinrichs II. von England (siehe XIV 119)
                               + 1214 31. IV.
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Alfons VIII. der Edle folgte 1158 seinem Vater und mußte nach verheerenden Bürgerkriegen gegen den Onkel und verschiedene Adelsclans (DE LARA und DE CASTRO) Estremadura abtreten, Saragossa an Aragon zurückgeben und auf die Hoheit über Portugal und Navarra verzichten. 1169 wurde er für volljährig erklärt, um die Forderungen seines Onkels besser abblocken zu können. Er grenzte mit Aragon die Interessen ab, verzichtete auf Valencia-Murcia und nahm nach Festigung seiner Stellung die Reconquista wieder auf, gewann unter anderem Alarcos, Cuenza und Reyna und erlitt durch die Niederlage in der Schlacht bei Alarcos 1195 einen empfindlichen Rückschlag. Er gewann 1188 Estremadura und ganz Kastilien zurück, sicherte sich eine Hoheit über Leon, gründete die Universität Salamanca, behauptete Toledo und ging nach Friedensschlüssen mit Navarra, Portugal und Aragon wieder zur Offensive über. In der Schlacht bei Las Navas de Tolosa am 16.7.1216 schlugen die christlichen Heere die ALMOHADEN vernichtend, womit der völlige Verfall des ALMOHADEN-Reiches eingeleitet wurde. Alfons VIII. eroberte Alcarez und besetzte 1206 die Gascogne als Erbteil seiner Frau.
 
 
 
 

 1177
  oo Eleonore von England, Tochter des Königs Heinrich II.
      13.10.1162-21.9.1214
     (13.10.1162-21.10.1214) Decker-Hauff
 
 
 
 

10 Kinder:

  Blanka
  4.3.1188-30.11.1252

23.4.1200
   oo Ludwig VIII. König von Frankreich
        5.9.1187-8.11.1226

  Urraca
        -3.11.1220

 1206
  oo Alfons II. König von Portugal
      23.4.1185-25.3.1223

  Eleonore
         -   1244

6.2.1221
  oo   Jakob I. König von Aragon
- 1229 22.2.1208-27.7.1276

  Konstanze Äbtissin von Las Huelgas
         -   1243

  Ferdinand Erbinfant von Kastilien
  29.9.1189- 10.1211

  Berengaria
  1180-8.11.1246

 1198
  oo Alfons IX. König von Leon, ihr Onkel
      1171-24.9.1230

  Heinrich I. König von Kastilien
  14.4.1204-6.6.1217
 
 
 

Literatur:
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Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 16 Seite 33 - Ehlers Joachim/Müller Heribert/Schneidmüller Bernd: Die französischen Könige des Mittelalters. Von Odo bis Karl VIII. 888-1498. Verlag C. H. Beck München 1996 Seite 160,168,176 - Engels, Odilo: Die Staufer. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln 1972, Seite 99,108 - Ennen, Edith: Frauen im Mittelalter. Verlag C.H. Beck München 1994, Seite 132 - Vones Ludwig: Geschichte der Iberischen Halbinsel im Mittelalter 711-1480. Reiche - Kronen - Regionen. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1993 Seite 95-104,113,115,118,121,127,144 -
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Vones Ludwig:
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„Geschichte der Iberischen Halbinsel“

Mit der Minderjährigkeit Alfons' VIII. begann in Kastilien und Leon eine große Epoche für diejenigen Adelsgeschlechter, die es seit den Zeiten Urracas erreicht hatten, die Vielzahl der Familien kleinerer Grafen und anderer Amtsträger am Königshof auszuschalten und dort die führende Stellung zu usurpieren. Zu diesen Geschlechtern, deren Königsnähe zu irgendeinem Zeitpunkt ihrer Geschichte durch engere verwandtschaftliche Bande zur Herrscherdynastie bzw. die Ausübung eines bedeutenderen Hofamtes begründet oder zumindest gefestigt worden war, gehörten natürlich die LARA. Sie stellten aus ihrer Mitte mit Manrique Perez de Lara und Nuno Perez de Lara, deren Mutter aus dem Hause der Grafen von Traba und Trastamara stammte, nacheinander die Regenten von Kastilien. Dabei konnten sie auf die Unterstützung verschiedener Familien - darunter die AZA, Nachkommen des Garcia Ordonez von Najera und der Eva Perez de Traba (aus der 1. Ehe der gerade erwähnten LARA-Mutter), die CAMERO, die GIRON, die GUZMAN und die MANZANEDO - zählen, mit denen sie auf die eine oder andere Weise näher verwandt waren. Als unangenehme Konkurrenz wurden den LARA durch Ferdinand II. die CASTRO zugesellt, die mit Guiterre Fernandez de Castro den Erzieher des kleinen Alfons stellten. Ursprünglich Herren von Castrojeriz, hatten die CASTRO sich des Drucks der LARA, ihrer mächtigen Rivalen, zu erwehren, bevor sie sich im Königsdienst eine neue Machtposition aufbauen und schließlich in der Extremadura Leonesa und Galicien umfangreiche Güterkomplexe erwerben konnten. Ihre Stellung war endgültig konsolidiert, als Fernando Rodriguez de Castro 1162/64 eine leibliche Tochter Alfons' VII. aus seinem Verhältnis mit einer CASTRO-Tochter zur Frau erhielt.
Dem CASTRO-Block gehörten schließlich wichtige Nachkommen des vormals hauptsächlich im Gebiet von Valladolid begüterten Pedro Ansurez, unter anderem die TELLES DE MENESES von Tordesillas, und vor allem das verschwägerte Geschlecht der HARO an, das einst seinen Machtschwerpunkt in Najera hatte und dort von Garcia Ordonez nach Alava, Vizcaya und Guipuzcoa ausweichen mußte, bevor er seine alte Herrschaftspositionen wiedererringen und zum eigentlichen Rivalen der LARA aufsteigen konnte. Die politischen und besitzgeschichtlichen Querverbindungen aufzeigen zu wollen, die zwischen diesen Geschlechtern und den um sie zentrierten Gruppierungen bis zu ihrem allmählichen Verschwinden im 13. und 14. Jahrhundert existierten und neu geschaffen wurden, hieße in das verzweigte Labyrinth der kastilisch-leonesischen Adelsbeziehungen einzudringen, deren verfassungsgeschichtliche Grundlagen, die bis in die Zeit der Landnahme zurückreichen, bis heute noch nicht genügend geklärt sind. Auf jeden Fall wurde das Königtum durch diese verdeckten Gegensätze, die sich in heftigen inneren Auseinandersetzungen bis hin zum offenen Bruch enltuden, in seiner Handlungsfreiheit eingeschränkt.
Aufgrund dieser Entwicklung war die Königsgewalt, deren direkter Zugriff auf den einzelnen Adligen sich immer schwieriger gestaltete, zu vorsichtigem Taktieren gezwungen, konnte andererseits jedoch, wie die Minderjährigkeit Alfons' VIII. zeigte, diese Situation auch zur Machtsteigerung nutzen. So sollte dem König von Leon die vorübergehende unmittelbare Ausübuung der Vormundschaft, die durch das Bündnis mit den CASTRO ermöglicht wurde, vornehmlich dazu dienen, den Ifantazga, dessen Schwergewicht in der Tierra de Campos lag und der nach dem Tod seiner Tante Sancha (1159) herrenlos geworden war, mit wechselndem Glück an sich zu bringen. Den Erfolg des leonesischen Königs im politischen Spiel dokumentierte sein Einzug in Toledo am 9. August 1162, ohne dass damit der Adel, dessen Machtgeflechte beide Reiche umspannten, in die Knie gezwungen worden wäre. Unter diesen Voraussetzungen im Innern der Reiche gewann dann ein weiterer Gesichtspunkt zunehmend an Bedeutung.
Als sich die Lage in Kastilien immer mehr zuspitzte und die Unterstützung Ferdinands II. für die CASTRO problematischer wurde, begann der leonesische König außenpolitisch Rückhalt zu suchen, indem er gegenüber Portugal eine Kehrtwendung machte und gar dem dortigen, hartnäckig befehdeten Königtum die Anerkennung nicht länger verweigerte. Der Ausgleich mit Portugal wurde 1165 durch die Heirat Ferdinands II. mit der Infantin Urraca besiegelt, und es ist kein Zufall, dass in diesem Jahr der Titel rex Hispaniarum auftaucht. Zuvor hatte der leonesische König bereits am 27. September 1162, also unmittelbar nach seiner Machtergreifung in Toledo sowie dem Tod Raimund Berengars IV., mit Alfons II. von Aragon die Übereinkunft von Agreda geschlossen, wodurch die Absicht einer Heirat mit Ferdinands Halbschwester Sancha und die Abweisung der mittlerweile von Navarra erhobenen Ansprüche auf Gebiete in Kastilien und Aragon bekräftigt wurden.
Dem unmündigen Alfons VIII. mußte es immer schwerer fallen, gegen die Position anzukämpfen, die sich Ferdinand II. unter Ausnutzung seiner weitgespannten Beziehungen aufbaute. Als er indes am 11. November 1169 die Volljährigkeit erreichte und schrittwesie unter der Ägide der LARA eine eigenständige Politik in die Wege leitete, bis er 1177 nach dem Tod des Nuno Perez die ungeteilte Macht ausüben konnte, gelang es ihm rasch, in das sich anspinnende große Spiel der Mächte einzusteigen. Im Jahr 1170 schloß er in Zaragoza einen Beistandspakt mit Alfons II. von Aragon gegen jedermann mit Ausnahme des englischen Königs. Darüber hinaus errang er durch die Vermittlung des aragonesischen Königs die Hand der englischen Königs-Tochter Eleonore, die ihm nicht nur schon 1171 eine nach ihrer katalanischen Großmutter genannte Tochter Berenguela schenkte, sondern durch die Gascogne als Dotum einbrachte. Da 1174 die Ehe zwischen Alfons II. und Sancha von Kastilien-Leon endlich vollzogen wurde, ergab sich eine Bündniskonstellation zwischen Kastilien, Aragon und England, die auf der Iberischen Halbinsel zum einen gegen Navarra gerichtet war, zum anderen eine Spitze gegen Leon hatte. Obwohl Ferdinand II. zu dieser Zeit heftige Auseinandersetzungen mit Portugal um Badajoz führte, hatte er zeitweilig eine Koalition zustande gebracht, der neben Leon und Portugal noch Ibn Mardanis angehörte und die bis zu ihrem Zusammenschluß eine konkrete Bedrohung für Kastilien und Aragon darstellte. Eindeutig versuchten zu dieser Epoche die Reiche angesichts eines zunehmend selbstbewußter und im Sinne seiner Eigeninteressen handelnden Adelsstandes, ihre Ziele durch die kurzfristige, zweckgerichtete Vereinigung ihrer Kräfte durchzusetzen. Dabei bedienten sie sich einer intensiven Heiratspolitik, um ihre Bündnispolitik rechtlich zu untermauern - eine Erscheinung, die nicht nur auf der Iberischen Halbinsel, sondern im gesamten Abendland festzustellen ist.
Nicht zum geringsten der Wirksamkeit der Ritterorden waren in den letzten Dekaden des 12. Jahrhunderts die Erfolge bei der Eroberungs- und Repoblacionspolitik zu verdanken, so zum Beispiel 1177 die Einnahme von Cuenca. Gerade auf diesem Gebiet bildete indes der am 20. März 1179 zwischen Alfons VIII. und Alfons II. von Aragon geschlossene Doppelvertrag von Cazola einen entscheidenden Einschnitt. Wie schon einige Male zuvor wurde eine Teilung des muslimischen Spaniens und eine daraus resultierende Abgrenzung der Reconquistazonen vereinbart, die Aragon die Reiche von Valencia und Denia bis Calpe sowie die Territorien von Jativa und Biar zugestand, den Zugriff Kastiliens andererseits alles reservierte, was über den Hafen von Biar hinausreichte, worunter in der Hauptsache das Reich von Murcia zu verstehen ist. Doch anders als in Tudjem sah die neue Übereinkunft keine Verpflichtung des aragonesischen Königs mehr zur Lehnsnahme für die eroberten Regionen vor, wohl aber im Rahmen eines zweiten Abkommens eine gegenseitige Beistandspflicht, die sich insbesondere gegen den König von Navarra richtete. Beide Herrscher erkannten also jeweils den gleichen Rang des anderen an und brachten dies durch gegenseitige Lehnsbindung zum Ausdruck - ein nicht zu übersehendes Anzzeichen dafür, dass  der aus der imperator-Idee fließende Hegemonialanspruch endgültig aus dem politischen Kalkül der spanischen Reiche verschwunden war.
Es erstaunt in diesem Zusammenhang wenig, dass zum einen das Papsttum im selben Jahr das portugiesische Königtum durch das Privileg Manifestis probatum, das sich als Gewährung der 1143 vorgetragenen Bitte verstand, offiziell anerkannte, man zum andern in Aragon 1180 aufhörte, die Urkunden nach den Herrscherjahren der französischen Könige zu datieren. Eine wichtige Vorstufe für den Vertrag von Cazola war bereits ein Pactum über dieselben Interessen gewesen, das bei einer Zusammenkunft vor Cuenca 1177 besprochen worden und in dem ebenfalls weder von einer Vasallität Aragon für das Reich von Zaragoza noch für seine Eroberungen in den Gebieten von Valencia oder Murcia die Rede war. Hingegen führt eine direkte Linie von Cuenca über Cazola hin zum Vertrag von Najera-Logrono zwischen Kastilien und Navarra (15. April 1179), in dem der navarresische König gezwungen war, die seit langem erhobennen Gebietsforderungen des kastilischen Nachbarn weitgehend zu erfüllen.
Konnte Alfons VIII. in den Jahren nach der Einigung von Cazola aus einer Position der Stärke heraus operieren und in kriegerischen Auseinandersetzungen mit Ferdinand II. seinen Vorteil suchen, so steuerte das leonesische Königreich auf eine schwere Nachfolgekrise zu. Als Ferdinand II. am 22. Januar 1188 in Benavente starb, hinterließ er zwei Söhne von zwei verschiedenen Gemahlinnen. Der ältere, der 1171 geborene Alfons, stammte aus seiner 1. Ehe mit Urraca von Portugal, die 1175 wegen zu naher Verwandtschaft annulliert worden war. Der jüngere, wohl postum geborene Sohn Sancho stammte von seiner kastilischen Geliebten Urraca Lopez de Haro, die er 1187 geheiratet hatte und deren Brüder an Schaltstellen des leonesischen Reiches saßen. Urraca Lopez bestritt die Legitimität des Erstgeborenen, um ihrem Sohn den Thron zu sichern, und fand bei Alfons VIII. bereitwillige Unterstützung.
Der kastilische König marschierte sogleich in Leon ein und, begünstigt durch die aufständischen HARO und ihre Parteigänger, eroberte er Coyanza. In dieser bedrohlichen Situation blieb dem jungen Alfons IX. nichts anderes übrig, als auf den April 1188 einen außerordentlichen Hoftag nach Leon einzuberufen und damit die ersten Cortes abzuhalten, auf denen auch den Vertretern der Städte ein Mitspracherecht eingeräumt wurde. Der leonesische König erhielt die angestrebte Unterstützung und konnte Alfons VIII. bei der Belagerung von Soto Hermoso im Mai zum Einlenken bewegen. Der wirkliche Gewinner der ganzen Wirren war indes der Adel, der wichtige Zugeständnisse verbuchen konnte. Auf den Cortes von 1188 mußte Alfons IX. weitreichende Decreta über das bindende Mitspracherecht der Bischöfe, Adligen und boni homines bei grundlegenden politischen und rechtlichen Verfügungen verbriefen, denen die spanische Forschung den Stellenwert einer leonesischen Carta Magna einräumt. Die Kernbestimmung sah vor, dass der König weder über Krieg und Frieden noch über eine Streitsache ohne Beratung mit den sogenannten Gruppen - per quorum consilium debeo regi - eine Entscheidung treffen sollte - fürwahr eine bisher nicht selbstverständliche Einschränkung der königlichen Regierungsgewalt. Trotz aller Bemühungen von seiten Alfons IX. war ein Eklat, der das Verhältnis der beiden Reiche zueinander langfristig vergiften sollte, nicht abzuwenden. Denn auf dem als Versöhnungszeremonie gedachten Hoftag von Carrion vollzog Alfons VIII. nicht nur die Schwertleihe des bis dahin unmündigen Alfons, dem die Heirat mit einer Tochter des kastilischen Königs in Aussicht gestellt war, sondern er verlangte zusätzlich von seinem Vetter nach altem Lehnsbrauch das osculum, den feierlichen Handkuß, was als symbolische Geste der Unterordnung verstanden werden konnte. Dieser Akt, der auf leonesischer Seite allgemein als Erniedrigung empfunden wurde und jedermann das wiedererwachte Streben Kastiliens nach einer Vormachtstellung vor Augen führte, gab Anlaß zu einer langwierigen Feindschaft, obwohl er im Grunde genommen nur auf jene Bestimmungen des Vertrages von Sahagun zurückverwies, die sich auf die Nachfolge im Reich des Partners bei Kinderlosigkeit bezog.
Hinter diesen Vorgängen von hoher symbolischer Bedeutung verschwand fast die zwei Monate später parallel dazu geschlossene Ehe zwischen der 8-jährigen kastilischen Erb-Tochter Berenguela und dem schwäbischen Herzog Konrad von Rothenburg, einem Sohn BARBAROSSAS, durch die Kastilien in das Bündnissystem des staufischen Kaisers einbezogen werden sollte. Auch Konrad wurde durch Alfons VIII. mit dem Schwert umgürtet und mußte ihn als potentieller Nachfolger im Reich Mannschaft leisten. Allerdings verließ der STAUFER den kastilischen Königshof unmittelbar danach, und die Ehe wurde 1196 unter veränderten politischen Bedingungen annulliert. Es konnte nicht ausbleiben, dass die öffentlich demonstrierte Machtstellung Kastiliens das Verhältnis zu den anderen christlichen Reichen belastete. Während Alfons VIII. nach einer kurzen Atempause wieder seine Beziehungen zum leonesischen Adel in Leon aufnahm, distanzierte sich Alfons IX. von seinem Heiratsversprechen, da es aufgrund des zu nahen Verwandtschaftsgrades gegen die kanonischen Vorschriften verstoße. Gleichzeitig suchte er bei König Sancho I. von Portugal Rückhalt, der wiederum ein Wiederaufleben jener sein Reich betreffenden Bestimmungen des Vertrages von Sahagum befürchtete, und schloß 1191 mit der Infantin Teresa von Portugal die Ehe. In diesem Zusammenhang soll er sogar soweit gegangen sein, gegenüber dem portugiesischen König für sein Reich eine Verpflichtung in lehnsrechtlicher Form durch die Leistung eines Horminium anerkannt zu haben! Es stellt sich indessen die Frage, ob nicht ein ähnlicher Vorgang wie 1179 in Cazola zwischen Kastilien und Aragon vorlag und nicht der leonesische und portugiesische König bei dieser Gelegenheit durch die Leistung eines beidseitigen Horminium ihren Gleichrang auf der staatsrechtlichen Ebene zum Ausdruck gebracht haben. Da bereits 1190 eine Annäherung zwischen Alfons II. von Aragon und Sancho VI. von Navarra stattgefunden und in einem gegenseitigen Hilfeversprechen gegen Kastilien zu Borja (7. Septenber 1190) ihren Ausdruck gefunden hatte, stand einem Dreibund der Könige von Leon, Portugal und Aragon, der unter ausdrücklicher Betonung der parentela et sanguinis linea am 12. Mai 1191 in Huesca zustande kommen sollte, nichts mehr im Wege.
Dieser Pakt, dessen defensiver Charakter zwar oft beschworen, jedoch nicht zweifelsfrei nachgewiesen wurde, war natürlich gegen Kastilien gerichtet und verpflichtete die drei Herrscher zur vorherigen Beratung und einvernehmlichen Zustimmung, bevor ein Krieg geführt oder ein Friede (mit Kastilien) geschlossen wurde. Alfons VIII. bertrachtete jedenfalls diesen Zusammenschluß zurecht als unversöhnliche Kampfansage und zwang den aragonesischen König, der sich in Abstimmung mit seinen Vertragspartnern als Speerspitze gegen das Nachbarreich zur Verfügung gestellt hatte, durch einen Angriff zum Rückzug, während seine gleichzeitigen Vorstöße gegen almohadische Stellungen (Jean, Cordoba) ebenfalls von Erfolg gekrönt waren.
In den Jahren 1194 bis 1196 trat in dem stetig undurchsichtiger werdenden Spiel der spanischen Mächte, die im Grunde genommen seit dem Ausklang der Kaiseridee auf der Suche nach einem neuen, das politische Miteinander gestaltenden Ordnungsprinzip waren, eine entscheidende Wende ein. Durch unvorhersehbare Ereignisse wie den Tod der Könige von Navarra und Aragon wurden die Blockbildungen aufgeweicht und andere Konstellationen ermöglicht, aber vor allem machte sich allmählich ein Wechsel auf dem Papstthron bemerkbar. Diesen hatte 1191 mit Coelestin III. ein Mann bestiegen, der einst (1154/55,1172-1174) als Kardinallegat Hyacinth die Verhältnisse auf der Iberischen Halbinsel aus eigener Anschauung genauestens kennengelernt hatte und dessen Anliegen seither ein gemeinsamer Kreuzzug der spanischen Reiche gegen den islamischen Süden gewesen war. Die Handschrift des neuen Papstes machte sich in der spanischen Politik nachhaltig bemerkbar, als er auf der Auflösung der Ehe Alfons' IX. mit der portugiesischen Infantin bestand und diesen zwang, seine Gemahlin zu verlassen, obwohl er mit ihr mittlerweile einen Sohn und zwei Töchter hatte. Coelestin III. setzte damit das ihm allein zustehende Recht zur Erteilung oder - wie im vorliegenden Fall - zur Verweigerung einer kirchlichen Dispens bei zu naher Verwandtschaft als politisches Machtmittel ein, um die in Huesca hervorgehobene parentela et sanguinis linea aufzubrechen und die politischen Verwicklungen einer Lösung in seinem Sinne zuführen zu können.
In welche Richtung die päpstlichen Vorstellungen gingen, zeichnete sich am 20. April 1194 ab, als der 1192 entsandte Kardinallegat Gregor von Sant'Angelo durch die Vermittlung des Vertrages von Tordehumos eine Annäherung zwischen Kastilien und Leon einleitete. Während Alfons VIII. besetzte leonessiche Gebiete restituierte und zwischen Leon und Portugal die einstigen Hochzeitsgaben entflochten wurden, gestand Alfons IX. in stillschweigender Fortführung der Überlegungen von Sahagun und Carrion dem Kastilier zu, das Königreich Leon, falls er ohne Erben sterben sollte, Kastilien nach Auflösung der Lehnsbindung gegenüber dem portugiesischen König inkorporieren zu dürfen. Todehumos bildete eine wichtige Etappe auf dem Weg zur untrennbaren Vereinigung von Kastilien und Leon. Auch gegenüber Aragon brachte Coelestin III. seine unbestreitbare Autorität zur Geltung und mahnte Alfons II. zur gleichen Zeit, angesichts der almohadischen Bedrohung eine Politik der Verständigung einzuschlagen und das Ziel der spanischen Einheit im Maurenkampf an die erste Stelle zu rücken.
Die Solidarität der christlichen Reiche war schon bald gefordert, als die ALMOHADEN unter Abu Yusuf Ya'qub al-Mansur (1184-1199) nach einigen Rückschlägen einen großen Feldzug gegen Kastilien unternahmen. Da Alfons VIII. das Eintreffen der sich wenig zügig voranbewegenden Verstärkungen aus Leon nicht abwartete, erlitten die christlichen Kontingente am 19. Juli 1195 bei Alarcos-Congosto eine vernichtende Niederlage, die für die Araber den letzten bedeutenden Sieg auf der Iberischen Halbinsel darstellen sollte. Die Katastrophe von Alarcos, durchaus mit az-Zallaqa vergleichbar, ließ die nur mühsam begrabenen Feindschaft zwischen Kastilien und Leon wieder in alter Heftigkeit aufflammen. Alfons IX. ging schließlich sogar soweit, zur eigenen Rückendeckung ein gegen das Nachbarreich gerichtetes Bündnis mit den ALMOHADEN zu besiegeln und zumindest mit Hilfestellung des Königs von Navarra und Duldung durch den portugiesischen Herrscher in die Tierra de Campos einzufallen.
Der Tod Alfons' II. von Aragon (25. April 1196), der als einziger nach einem Asugleich suchte, wurde begleitet vom Eingreifen Coelestins III., der dem Navarresen endlich den Königstitel zuerkannte, Alfons IX. exkomunizierte und die Einwohner von Leon, alllerdings ohne tiefgreifende Wirkung, von ihrem Treueid entband, um eine neue christliche Koalition zu erzwingen. Unabhängig davon sollte allein schon der Tod des aragonesischen Königs genügen, um die Position Alfons' VIII. zu stärken, denn sein Witwe, Tochter Alfons' VII. und der Königin Rica, sowie sein Sohn und Nachfolger Peter II. neigten aus eigenen, anti-kapetingischen Bündniserwägungen heraus der kastilischen Sache zu. Diese neue Konstellation der Kräfte, die durch eine Annäherung zwischen Aragon und Toulouse im Languedoc ergänzt wurde, fand in wechselvollen Kämpfen zwischen einer Allianz der Reiche Aragon, Kastilien und Portugal sowie dem mit den ALMOHADEN verbündeten Leon ihren Ausdruck. In einem Zustand weitgehender Erschöpfung suchte man letztlich die Lösung des kriegerisch nicht zu entscheidenden Konflikts auf Betreiben der Königin Eleonore in einer Heirat Alfons' IX. mit Berenguela von Kastilien, deren Ehe mit Konrad von Rothenburg längst aufgelöst worden war. Obwohl dieser Verbindung der Makel zu naher Verwandtschaft anhaftete und unklar ist, ob während der Verhandlungen ein päpstliches Versprechen auf Erteilung der nötigen Dispens eingeholt wurde, wurde die Eheschließung, gewiß begleitet von der Hoffnung, schleunigst einen männlichen Nachkommen zu erhalten, im Dezember 1197 in Valladolid vollzogen. Berenguela erhielt als Mitgift die lange umkämpften Grenzfestungen und Gebiete, die arras Alfons' IX., also die ogligatorischen Schenkungen des Bräutigams an die Braut, bestanden in Burgen in Leon und Galicien.
Unvorhersehbar war zu diesem Zeitpunkt ein Wandel in der päpstlichen Politik, der durch den Tod Coelestins III. am 8. Januar 1198 und die Nachfolge Innocenz' III. ausgelöst werden sollte. Da für den Pontifikat Innocenz' III. eine zunehmende Verfestigung des Rechtsdenkens an der römischen Kurie kennzeichnend ist und Grundlage für alle politischen Entscheidungen neben theologischen Überlegungen das kanonische Recht wurde, ging in Zukunft der Haltung des Papstes gegenüber den spanischen Reichen eine gewisse Flexibilität ab, die noch die Maßnahmen Coelestins III. vorteilhaft ausgezeichnet hatte. Leidtragender dieser Entwicklung sollte zunächst Navarra werden, das nach der Annäherung zwischen Kastilien und Leon wieder zum beliebten Ziel expansiver Bestrebungen wurde. Am 20. Mai 1198 wurde das Königreich durch den Vertrag von Calatayud zwischen Kastilien und Aragon in Wiederaufnahme der ehemaligen Regelungen von Cazola fast in N-S-Richtung aufgeteilt, wobei durch den nachfolgenden Angriff ein frühes Schutzversprechen Coelestins III. einfach beiseite geschoben wurde. Bezeichnenderweise scheiterte ein Einvernehmen zwischen Navarra und Aragon daran, dass der Papst gegen die damit verbundene Eheschließung zwischen Teresa, der Schwester König Sanchos VII., und Peter II. von Aragon wegen zu naher Verwandtschaft Einspruch erhob. Die Folge war eine Fortsetzung der kriegerischen Auseinandersetzungen, deren Ergebnis zuletzt die endgültige Inkorpotation von Alava und Guipuzcoa in das kastilische Reich sein sollte. Angesichts dieser Haltung in der Frage von Verwandtschaftsehen konnte die Verbindung zwischen Alfons IX. und Berenguela an der Kurie natürlich nur auf Ablehnung stoßen. So kam es, dass der päpstliche Kardinallegat Rainer die Auflösung der Ehe verfügte. Als Alfons IX. dieser Aufforderung nicht folgen wollte, entschied ein Legatenkonzil in Salamanca 1201 ebenfalls auf Trennung und drohte die Exkommunikation an. Dennoch sollte es bis 1204 dauern, bevor sich die Ehepartner, die inzwischen vier Kinder miteinander hatte, dazu entschließen konnten, dem kirchlichen Gebot Folge zu leisten, wofür sie im Gegenzug von der Exkommunikation gelöst wurden. Dieser Schritt stürzte Leon und Kastilien erneut in langwierige Streitigkeiten um die Rückerstattung der arras, doch auch die übrigen Reiche auf der Iberischen Halbinsel boten zu dieser Zeit ein Bild allgemeiner Zwietracht.
Erst die wachsende Bedrohung durch die ALMOHADEN schmiedete die christlichen Herrscher wieder enger zusammen - Kastilien und Leon fanden 1206 in Cabreros zu einem Ausgleich, indem der Infant Ferdinand, der spätere Ferdinand III., die strittigen arras seiner Mutter als Tenencia erhielt und dafür seinem Vater das Homagium leisten mußte. Kastilien und Navarra schlossen am 29. Oktober 1207 den Frieden von Guadalajara, den der Kleriker Rodrigo Jimenez de Rada ebenso vermittelte wie das Versprechen Alfons' VIII., bei Peter II. ebenfalls in diesem Sinne zu wirken, doch sollte es bis zur Übereinkunft von Monteagudo zwischen Navarra und Aragon (10. Februar 1209) noch fast zwei Jahre dauern. Damit war ein einträgliches Zusammengehen zwischen den christlichen Reichen in greifbare Nähe gerückt. Die Einigung zwischen den christlichen Reichen nahm 1209 vertragliche Formen an: bei einem Treffen in Mallen (4. Juni) zahlte Sancho VII. von Navarra an den in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckenden Peter II. von Aragon die Summe von 20.000 Marevedis in Gold, und im Vertrag von Valladolid (27. Juni) beschworen Alfons VIII. und Alfons IX. die Vision eines friedlichen Zusammenlebens ihrer Reiche für die nächsten 50 Jahre.
Der entscheidende Anstoß fehlte allerdings noch. Er wurde gegeben durch den Fall von Salvatierra, der Hauptburg des Calatravaordens bei Toledo, im September 1211. Obwohl der Infant Ferdinand von Kastilien, ältester Sohn und Erbe Alfons' VIII., bereits 1210 das Kreuz genommen und Innocenz III. die spanischen Könige aufgefordert hatte, ein gleiches zu tun, weckte erst der Verlust von Salvatierra jene Emotionen, die die Voraussetzung für eine großangelegte gemeinsam Aktion bildeten. Im Jahr 1210 hatte der Papst den Fehler begangen, keinen Kreuzzugslegaten zu entsenden, und lediglich Kastilien zu schützen versucht, indem er vorsorglich den Bann über jeden verhängt hätte, der das Reich während des Kreuzzugsunternehmens angreifen sollte. Als im Oktober 1211 ausgerechnet der kastilische Infant starb, konnte selbst diese ungünstige Fügung den Lauf der Dinge nicht verändern, da nun in ganz Europa der Kreuzzug gegen die ALMOHADEN gepredigt und in Spanien die geistige Leitung den fähigen Rodrigo Jimenez de Rada anvertraut wurde. Überwältigende Resonanz fand die Propaganda allerdings nur in Kastilien, Navarra und Aragon, während sich in Portugal ein Thronwechsel vollzog, der eine einheitliche Haltung verhinderte, und Leon die Teilnahme an einer Gemeinschaftsaktion an die Übergabe umstrittener Burgen als Vorbedingung knüpfte.
So geschah es, dass das Kreuzfahrerheer in drei Säulen gegen die ALMOHADEN vorrückte, wobei die als Vorhut fungierenden, aus den Regionen nördlich der Pyrenäen stammenden Ritter Diego Lopez de Haro, dem Herrn von Vizcaya, geführt wurden, die Navarresen von Sancho VII., die Katalanen und Aragonesen von Peter II. und das kastilische Aufgebot von Alfons VIII. Nachdem am 1. Juli die Rückeroberung von Salvatierra gelungen war, kam es am 12. Juli bei Las Navas de Tolosa zur Entscheidungsschlacht. Der überwältigende Sieg der Christen brach die Expansionskraft der Araber ein für allemal und ließ ihre endgültige Vertreibung von der Iberischen Halbinsel zu einer Frage der Zeit werden. Das erneute Fehlen des leonesischen Königs im Konzert der christlichen Herrscher hingegen, das wohl auch mit dem Unwillen Alfons' IX. zur Unterordnung zu erklären ist, ließ die letzte Erinnerung an die einstmalige Führungsrolle verblassen.
Auf welch schwachem Fundament die Macht der Könige von Kastilien und Leon indes ruhte, zeigte sich fernab vom Glanz der Maurensiege, wenn es um die Frage der konkreten Herrschernachfolge ging. Zwar sollte zuerst Alfons IX. mit dem Tod des Infanten Ferdinand 1214 den Verlust des einzigen Sohnes aus seiner Verbindung mit der portugiesischen Infantin zu beklagen haben, wodurch die männliche Erbenlinie auf seine Söhne mit der Berenguela verengt wurde. Doch wirkte sich zunächst das gleiche Mißgeschick für Kastilien ungünstiger aus, nicht nur weil beim Tod Alfons' VIII. am 5. Oktober 1214 sein einziger lebender Sohn Heinrich I. erst 10 Jahre alt war, sondern weil dieser bereits 1217 ebenfalls verstarb. Die Reichsverweserschaft hatte während dieser Zeit bei Alvar Nunez de Lara gelegen, der in der Folge eine eigenwillige Adelspolitik betrieb. Denn obwohl Königin Berenguela zugunsten ihres ältesten Sohnes Ferdinands auf ihre Rechte an der Krone verzichtete, meldete Alfons IX. seinerseits Ansprüche an und konnte sich dabei sowohl auf Alvar Nunez als auch auf die Concejos der kastilischen Extremadura sowie der Transierra stützen. Da der leonesische König primär an der Rückgewinnung entfremdeter Gebiete interessiert war, konnte die bedrohliche Lage durch Zugeständnisse besitzrechtlicher und wirtschaftlicher Art entschärft werden. Durch den Vertrag von Leon (26. November 1217) entzog Berenguela der kastilischen Opposition den Boden und ebnete ihrem Sohn den Weg zum Thron, dem dieser als Ferdinand III. der Heilige (1217-1252) bestieg.